Bestellung Naturschutzbeauftragte für den Stadtkreis Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0502 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.08.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ost West Adenauerring Pla nfe rtigu ng : M. Alb ert Datum: 13.0 8.2 015 Dieser Plan darf ohne Erlaubni s der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Eintr äge sind deut lich als solche kenntli ch zu m achen. Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Anlage zur Gemeinderatsvorlage Naturschutzbeauftragter - Abgrenzung räumliche Zuständigkeiten Bezirk West und Ost Maßstab: 1:50.000 Bezirksgrenze West/Ost Stadtgrenze ́ Linkenheimer Allee Willy-Andreas-Allee Zirkel Ettlinger Straße Herrenalber Straße
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0502 4 öffentlich Dez. 1 Bestellung Naturschutzbeauftragte für den Stadtkreis Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2015 4 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Im Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister bestellt der Gemeinderat gemäß § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) auf die Dauer von fünf Jahren als Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte) Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch und Herrn Harald Dannenmayer. Die Bestellung erfolgt zum 17.11.2015 und gemäß der in der Anlage dargestellten räumlichen Zuständigkeit. Bestellt für den Bezirk Ost wird Herr Dr. Trusch und für den Bezirk West Herr Dannenmayer. Die Bestellung zum Naturschutzbeauftragten ist widerruflich. Zugleich bestellt der Gemeinderat mit Wirkung ab 17.11.2015 Herrn Dr. Trusch und Herrn Dannenmayer zur gegenseitigen Stellvertretung bei Verhinderung, Krankheit oder Urlaub. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.310.40.03.01 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Aufwandsentschädigung trägt das Land aus dem Landeshaushalt (§ 59 Abs. 4 Satz 5 NatSchG). Ersatz der Auslagen ist Sache der Kommune (letzteres wurde bislang aber nie geltend gemacht). ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NatSchG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes ist die Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde zugleich untere Naturschutzbehörde. Die fachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörde obliegt gemäß §§ 59 Abs. 3, 60 Abs. 3 NatSchG den als Naturschutzfachbehörde bei der unte- ren Naturschutzbehörde angegliederten Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte). Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und in ihrer Aufgabenerfüllung unabhän- gig und weisungsfrei. Sie werden von den Stadtkreisen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung ist Pflichtaufgabe des Stadtkreises. Zuständig für die Bestellung ist der Gemein- derat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister (§ 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 Gemeindeord- nung). Mit Beschluss vom 16.11.2010 hatte der Gemeinderat Herrn Dipl.-Biologe Dr. rer. nat. Robert Trusch zum Naturschutzbeauftragten bestellt. Als unabhängige, beratende Fachbehörde hat Herr Dr. Trusch diese Funktion vorbildlich und engagiert im Sinne der Belange des Naturschut- zes wahrgenommen. Wegen des nahenden Ablaufs der aktuellen Amtsperiode, die am 16.11.2015 endet, ist über seine erneute Bestellung zu befinden. Er hat erklärt, auch weiterhin zur Verfügung zu stehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, die Amtszeit um weitere fünf Jahre zu verlängern. Bei Herrn Harald Dannenmayer, dem ehemaligen Leiter des Naturschutzzentrums Karlsruhe- Rappenwört, der als Stellvertretender Naturschutzbeauftragter am 30.11.2007 erstmals förmlich verpflichtet wurde, läuft die Bestellung als Stellvertreter - nach Verlängerung zuletzt im Mai 2012 - aktuell bis 2017. Einvernehmlich haben beide signalisiert, eine Bestellung von künftig zwei Naturschutzbeauftrag- ten für den Stadtkreis anzuregen. Im Einvernehmen mit Herrn Dr. Trusch ist Herr Dannenmayer, der bislang auf ausdrücklichen eigenen Wunsch „nur“ als Stellvertreter fungierte, bereit, künftig als zweiter Naturschutzbeauftragter zur Verfügung zu stehen. Mit einem zweiten Naturschutzbeauftragten wird dem Wunsch von Herrn Dr. Trusch, ihn zu entlasten, entsprochen werden. Zugleich wird der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW vom 21.07.2014 (VwV Naturschutzbeauftragte) Rechnung getragen. Gemäß Ziffer 3.1. VwV Naturschutzbeauftragte sollen in den Stadtkreisen in der Regel zwei Naturschutzbeauftragte bestellt werden. Mit Ausnahme von Heilbronn und Karlsruhe haben alle anderen der neun Stadtkreise in Baden-Württemberg aktuell zwischen zwei bis vier Naturschutzbeauftragte (Quelle: Fachdienst Naturschutz, Behördenverzeichnis, Stand Juli 2015). Das Bürgermeisteramt empfiehlt, der Vorgabe der VwV Naturschutzbeauftragte zu folgen und neben Herrn Dr. Trusch auch Herrn Dannenmayer ebenfalls zum Naturschutzbeauftragten für fünf Jahre zu bestellen. Die Bestellungen erfolgen jeweils zum 17.11.2015. Der räumliche Zuständigkeitsbereich wird wie folgt festgelegt: Bezirk Ost, Zuständigkeit von Herrn Dr. Trusch und Bezirk West, Zuständigkeit von Herrn Dannenmayer (siehe Anlage, Karte Abgrenzung Bezirk Ost und West). Unbeschadet der räumlichen Zuständigkeitsabgrenzung soll die Möglichkeit, im Einzelfall in einvernehmlicher Abstimmung abweichend verfahren zu können, ausdrücklich eröffnet sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Wenn beispielsweise besondere persönliche Sachkunde dies angezeigt erscheinen lässt, soll es den Naturschutzbeauftragten unbenommen sein, mittels einvernehmlicher Erklärung im Einzel- fall die Zuständigkeit abweichend von der räumlichen Zuständigkeit anders zu vereinbaren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Im Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister bestellt der Gemeinderat gemäß § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) auf die Dauer von fünf Jahren als Beauf- tragte für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte) Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch und Herrn Harald Dannenmayer. Die Bestellung erfolgt zum 17.11.2015 und gemäß der in der Anlage dargestellten räumlichen Zuständigkeit. Bestellt für den Bezirk Ost wird Herr Dr. Trusch und für den Bezirk West Herr Dannenmayer. Die Bestellung zum Naturschutzbeauftragten ist widerruflich. Zugleich bestellt der Gemeinderat mit Wirkung ab 17.11.2015 Herrn Dr. Trusch und Herrn Dannenmayer zur gegenseitigen Stellvertretung bei Verhinderung, Krankheit oder Urlaub. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Bestellung Naturschutzbeauftragte für den Stadt- kreis Karlsruhe Vorlage: 2015/0502 Beschluss: Im Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister bestellt der Gemeinderat gemäß § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) auf die Dauer von fünf Jahren als Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragte) Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch und Herrn Harald Dannenmayer. Die Bestellung erfolgt zum 17.11.2015 und gemäß der in der Anlage dargestellten räumlichen Zuständigkeit. Bestellt für den Bezirk Ost wird Herr Dr. Trusch und für den Bezirk West Herr Dannenmayer. Die Bestellung zum Naturschutzbeauftragten ist wider- ruflich. Zugleich bestellt der Gemeinderat mit Wirkung ab 17.11.2015 Herrn Dr. Trusch und Herrn Dannenmayer zur gegenseitigen Stellvertretung bei Verhinderung, Krankheit oder Urlaub. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Auch da sehe ich nur gelbe Karten und Einstimmigkeit. Wir danken dem bisherigen und danken auch den zukünftigen Naturschutzbeauftragten für ihre wichtige Arbeit. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2015