Wirtschaftlichkeit der Kombilösung

Vorlage: 2015/0499
Art: Anfrage
Datum: 14.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 50.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Wirtschaftlichkeit Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 05.08.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0499 50.3 öffentlich Kombilösung: Wirtschaftlichkeit der Kombilösung In einem Schreiben des Bundesrechnungshofes, das am 20. Mai 2015 in der "Stutt- garter Zeitung" veröffentlicht wurde, kommt dieser zu der "Einschätzung", dass die Wirtschaftlichkeit des Kombi- Projektes nicht mehr gegeben sein dürfte. Der Bundes- rechnungshof fordert "einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlichkeit", weil ansonsten "dem Vorhaben die Fördervoraussetzungen entzogen wären". Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Bis wann ist mit einem aktualisierten Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu rech- nen? B. Kann durch Verzicht auf das mit der Kombi-Lösung "untrennbar" verbunde- ne 2. Teilprojekt "Kriegsstrasse" die Wirtschaftlichkeit mit einem Nutzen- Kosten-Faktor über "Eins" beibehalten werden? C. Welche Auswirkungen können für das "Kombi- Projekt" entstehen, wenn die Wirtschaftlichkeit mit einem Nutzen-Kosten-Faktor über "Eins" nicht mehr zu erbringen ist: 1. für den städtischen bzw. KHVV und VBK- Haushalt? 2. für die Realisierung des Gesamtprojektes einschließlich Kriegsstraße? D. Aufgrund welcher Annahmen wurde bei der Nutzen- Kosten- Berechnung ein Nutzen errechnet, der zu einem Faktor von 1,19 geführt hatte? E. Welche Kosten wurden bei der Beantragung der Fördermittel 2004 kalkuliert: 1. für den Tunnelrohbau? 2. für die Tunnelinfrastruktur? 3. für die Kriegsstraße? 4. für Verkehrs- Behelfe wie Verkehrsumleitungen (z.B. Beschilde- rung) für den KFZ- und Straßenbahnverkehr (z.B.Mehrkilometer) und die Gleisverschwenkungen? 5. für Zusammenhangsarbeiten wie Baumfällarbeiten, Leitungsver- legungen aller Art der Ent- und Versorgung und der Kommunikation? F. Wann wurde erstmals eine Überschreitung der 2008 bewilligten Kosten fest- gestellt und wann wurden die notwendigen Unterlagen dem Zuschussgeber vorgelegt mit welchem Ergebnis? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ G. Setzte sich die damals festgestellte Kostenüberschreitung zusammen aus: 1. reine Lohn- und Preissteigerungen? 2. aus im Zuwendungsantrag 2004 nicht berücksichtigten oder zu niedrig angesetzten Leistungen ? H. Wird mit dem Land Baden-Württemberg darüber verhandelt, dass die auf- grund der separaten Finanzierungsvereinbarung getroffene Festbetragsfinan- zierung in Höhe von 100,8 Millionen Euro noch durch "unabdingbaren Mehr- kosten" erhöht werden kann? I. Wie werden die "unabdingbaren Mehrkosten" von der Stadt / KASIG definiert und begründet? J. Wurde für die Ausführung der z. Z. laufenden Tunnelrohbauarbeiten eine Lohn- und Preisgleitklausel und wenn ja , in welcher Höhe, vereinbart? Das Bundesverkehrsministerium hatte mit Schreiben vom 08.12.2008 gegenüber dem Land Baden- Württemberg u. a. "vorsorglich" darauf hin gewiesen, dass bei gra- vierenden Kostenerhöhungen die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen- Kosten- Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen wer- den. Weiter wird vermerkt, dass "Kostenerhöhungen nur noch durch Lohn- und Preissteigerungen entstehen" können. Sollten die bei der Prüfung des (GVFG) An- trages festgestellten Kosten überschritten werden... ist unverzüglich ein Ergänzungs- antrag ....vorzulegen. Da über die einzelnen Berichterstattungen der Verwaltung/KASIG in den letzten 5 Jahren der Zusammenhang verloren gegangen ist und der Bundesrechnungshof die Wirtschaftlichkeit hinterfragt und die "Kriegsstrasse" vor der Arbeitsvergabe steht, erhoffen wir uns mit dieser Anfrage Klarheit über dieses komplexe Thema. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 50.3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 05.08.2015 eingegangen: 05.08.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0499 50.3 öffentlich Dez. 1 Wirtschaftlichkeit der Kombilösung In einem Schreiben des Bundesrechnungshofes, dass am 20. Mai 2015 in der "Stutt- garter Zeitung" veröffentlicht wurde, kommt dieser zu der "Einschätzung", dass die Wirtschaftlichkeit des Kombi- Projektes nicht mehr gegeben sein dürfte. Der Bundes- rechnungshof fordert "einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlich- keit", weil ansonsten "dem Vorhaben die Fördervoraussetzungen entzogen wären". Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Bis wann ist mit einem aktualisierten Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu rech- nen? Der Bundesrechnungshof hat in seinem Schreiben vom 14.04.2015 an das Bundesmi- nisterium für Verkehr und Infrastruktur empfohlen, die weiteren Fördervoraussetzun- gen durch eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung zu überprüfen. Dem ist die KASIG nachgekommen und hat die Gutachter der PTV GmbH mit der Fortschreibung der Standardisierten Bewertung beauftragt. Nach vorausgehender erster Abstimmung wurde die aktualisierte Untersuchung dem Land mit Schreiben vom 31.07.2015 zur Prüfung zugestellt. B. Kann durch Verzicht auf das mit der Kombi-Lösung "untrennbar" verbundene 2. Teilprojekt "Kriegsstrasse" die Wirtschaftlichkeit mit einem Nutzen- Kosten- Faktor über "Eins" beibehalten werden? Die aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung mit Stand 31.07.2015 kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit des Gesamtvorhabens weiter- hin gewährleistet ist. Ein Verzicht auf das Teilprojekt Kriegsstraße steht daher nicht zur Debatte und würde besonders auch dem Bürgerentscheid vom September 2002 widersprechen. C. Welche Auswirkungen können für das "Kombi- Projekt" entstehen, wenn die Wirtschaftlichkeit mit einem Nutzen-Kosten-Faktor über "Eins" nicht mehr zu erbringen ist: 1. für den städtischen bzw. KHVV und VBK- Haushalt? 2. für die Realisierung des Gesamtprojektes einschließlich Kriegsstraße? Siehe Antwort zu Punkt B. Seite 2 D. Aufgrund welcher Annahmen wurde bei der Nutzen-Kosten-Berechnung ein Nutzen errechnet, der zu einem Faktor von 1,19 geführt hatte? Die Festlegungen zu den Untersuchungsfällen und zur Methodik für die Standardisier- te Bewertung von Dezember 2004 wurden in mehreren Abstimmungsgesprächen zwi- schen den Zuwendungsgebern Bund und Land sowie VBK und KASIG getroffen. Die Kostenannahmen basierten auf dem GVFG-Antrag vom 30.11.2004. E. Welche Kosten wurden bei der Beantragung der Fördermittel 2004 kalkuliert: Teilprojekt Kaiserstraße Kriegsstraße Grunderwerb/Entschädigungen 1,8 1,5 Baufeldfreimachung 6,2 7,5 Bahnkörper/Haltestellen oberirdisch 1,1 2,5 Stadtbahntunnel u. Haltestellen 173,3 -,- Oberbau u. bahntechn. Ausrüstung 22,3 7,9 Beleuchtungseinrichtungen 6,2 0,2 Kommunikationstechnik 2,4 0,1 Stromversorgungsanlagen 6,0 0,3 Betriebstechnik 24,4 0,3 Verkehrsprovisorien 11,6 2,6 Leitungsverlegungen 17,8 12,1 Straßen/Wege, Begrünung 10,1 9,1 Straßentunnel -,- 94,1 Unvorhergesehenes 14,2 6,9 Verwaltungs- u. Baunebenkosten 35,7 17,4____ Summe 333,0 162,4____ Gesamtbaukosten (Mio. Euro) 495,4______________ 1. für den Tunnelrohbau? siehe oben 2. für die Tunnelinfrastruktur? siehe oben 3. für die Kriegsstraße? siehe oben 4. für Verkehrs- Behelfe wie Verkehrsumleitungen (z.B. Beschilderung für den KFZ- und Straßenbahnverkehr (z.B. Mehrkilometer) und die Gleisver- schwenkungen? siehe oben Seite 3 5. für Zusammenhangsarbeiten wie Baumfällarbeiten, Leitungsverlegungen aller Art der Ent- und Versorgung und der Kommunikation? siehe oben F. Wann wurde erstmals eine Überschreitung der 2008 bewilligten Kosten fest- gestellt und wann wurden die notwendigen Unterlagen dem Zuschussgeber vorgelegt mit welchem Ergebnis? Noch bevor am 15.12.2008 der Zuwendungsbescheid mit Aufnahme der Kombilösung in das GVFG-Bundesprogramm ergangen ist, hat die KASIG dem Umstand, dass zwi- schen Antragsstellung und Antragsbewilligung fast vier Jahre lagen, Rechnung getra- gen und eine Untersuchung zur möglichen Kostenentwicklung durchgeführt. Die nach damaligem Sachstand ermittelten voraussichtlichen Gesamtbaukosten lagen in einer Höhe von rund 588,2 Mio. Euro. Die Untersuchung wurde dem Aufsichtsrat der KASIG in der Sitzung am 17.12.2008 vorgestellt. Auch Gemeinderat und Zuwendungsgeber wurden über die Kostenfort- schreibung unterrichtet. Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses Rohbau Stadtbahntunnel und weiterer aufgetretener Zusatzkosten hat die KASIG im Juli 2010 einen GVFG- Ergänzungsantrag aufgestellt und dem Zuwendungsgeber die aktualisierten voraus- sichtlichen Gesamtbaukosten in Höhe von rund 637,6 Mio. Euro zur Prüfung und Be- willigung vorgelegt. Der Bewilligungsbescheid zum Ergänzungsantrag datiert vom 14.01.2013 und enthält neben der Anpassung der anrechenbaren Kosten auch die endgültige Aufnahme des Teilprojekts Kriegsstraße in das GVFG-Bundesprogramm. G. Setzte sich die damals festgestellte Kostenüberschreitung zusammen aus: 1. reine Lohn- und Preissteigerungen? 2. aus im Zuwendungsantrag 2004 nicht berücksichtigten oder zu niedrig an- gesetzten Leistungen? Sowohl bei der Kostenfortschreibung 2008 als auch beim GVFG-Ergänzungsantrag 2010 setzten sich die veranschlagten und festgestellten Mehrkosten aus erweiterten, bzw. zusätzlichen Leistungen und der allgemeinen Baupreisentwicklung zusammen. H. Wird mit dem Land Baden-Württemberg darüber verhandelt, dass die auf- grund der separaten Finanzierungsvereinbarung getroffene Festbetragsfinan- zierung in Höhe von 100,8 Millionen Euro noch durch "unabdingbaren Mehr- kosten" erhöht werden kann? Die Stadt und die KASIG sind der festen Überzeugung, dass zu gegebener Zeit - im Sinne der Präambel zur Finanzierungsvereinbarung von 2007 - unabdingbare Mehr- kosten während der Ausführung des Vorhabens eine entsprechende Förderung auch durch das Land erfahren. Seite 4 I. Wie werden die "unabdingbaren Mehrkosten" von der Stadt / KASIG definiert und begründet? Laut Verwaltungsvorschrift zum GVFG werden allgemeine Preissteigerungen, nicht vorhersehbare Schwierigkeiten während der Bauausführung sowie zwingend erforder- liche Planungsänderungen im Verlaufe der Bauausführung als Umstände angesehen, die vom Zuwendungsnehmer nicht zu vertreten sind und zu einer Nachfinanzierung führen können. J. Wurde für die Ausführung der z. Z. laufenden Tunnelrohbauarbeiten eine Lohn- und Preisgleitklausel und wenn ja , in welcher Höhe, vereinbart? Der Bauvertrag mit der ARGE-Stadtbahntunnel enthält sowohl eine Stoffpreis- als auch eine Lohngleitklausel. Bei der Stoffpreisgleitung erfolgt die Ermittlung des sogenannten "Marktpreises zum Zeitpunkt des Einbaus bzw. der Verwendung" anhand der vom Statistischen Bundes- amt veröffentlichten Baupreisindizes. Dazu wird der sogenannte "Marktpreis zum Zeitpunkt der Ausschreibung" mit dem Quotienten aus "Preisindex zum Zeitpunkt der Verwendung" und "Preisindex zum Zeitpunkt der Ausschreibung" multipliziert. Für die Lohngleitung wird zuerst ein sogenannter "Änderungssatz" ermittelt, der an- gibt, um wie viel Tausendstel sich der Preis der Leistung verändert, wenn sich der maßgebende Lohn (hier: Lohngruppe 4 Baugewerbe) um 1 Cent/Stunde verändert. Die Lohnmehrkosten ergeben sich dann aus dem Produkt der abzurechnenden Leistung mit der Lohnänderung in Cent und dem "Änderungssatz" in Tausendstel.

  • Protokoll TOP 50.3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 53. Punkt 50.3 der Tagesordnung: Kombilösung: Wirtschaftlichkeit der Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 5. August 2015 Vorlage: 2015/0499 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 50.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015