Kombilösung Teilprojekt Kriegsstraße

Vorlage: 2015/0495
Art: Anfrage
Datum: 11.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2015

    TOP: 11.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Teilprojekt Kriegsstraße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 11.08.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2015 2015/0495 11.1 öffentlich Kombilösung: Teilprojekt Kriegsstraße Medienmeldungen Ende Juli zu Folge wird die KASIG eine aktualisierte Nutzen- Kosten-Rechnung aufstellen, mit dem Ziel, drohende Kürzungen oder gar Streichun- gen von Bundesmitteln abzuwenden, um auch das zweite Teilprojekt der Kombilö- sung, die "Kriegsstraße" ausführen zu können. Daraus ergeben sich folgende Fra- gen: A. Seit wann und für welchen Zweck werden Tiefbauarbeiten zwischen der Ostendstraße und dem Mendelssohnplatz ausgeführt? B. Welche Kosten sind für diese Arbeiten bis 31.08.15 aufgelaufen? C. Wie hoch sind die aufgelaufenen Kosten bis 31.08.15 für bisher geleistet Vor- arbeiten für das Teilprojekt Kriegsstraße, wie das Zuschütten der Straßen- rampen, umlegen der Straßenfahrbahnen und umlegen von Versorgungslei- tungen im Bereich des Ettlinger Tores? D. Wer ist der Auftraggeber der unter A) bis C) genannten Maßnahmen und auf welchen Konten werden die Kosten verbucht? E. Ist die Stadt in der finanziellen Lage, auch im Falle von Kürzungen oder gar Rückforderungen von Zuschüssen des Bundes, trotzdem das "unzer- trennliche Teilprojekt" Kriegsstraße zu realisieren? F. Durch welche Annahmen kann trotz gestiegener Kosten, hervorgerufen durch offensichtliche Unterkalkulation des Gesamtprojektes, ein höhe- rer Nutzen generiert werden? G. Werden im Falle einer Nichtrealisierung der Kriegsstraße die Gleise 1. in der Kaiserstraße belassen? 2. die Gleise über den Marktplatz und den Südabzweig wieder einge- baut? H. Hätte der Verwaltung 2010 bei Vergabe der Tunnelrohbauarbeiten für 300 Millionen Euro bewusst sein müssen, dass die damals genann- ten Gesamtprojektkosten von 588 Millionen Euro nicht ausreichend sein wer- den? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ I. Würde die Verwaltung soweit gehen, im Falle der Mittelkürzung, dem Ge- meinderat einen Verzicht auf die Kriegsstraße zu empfehlen und damit den Bürgerwillen zu verletzen? Aufgrund einer Gemeinderats-Anfrage der "LINKEN-Stadträte/in" sollte bereits im Herbst 2014 ein Ausschreibungsergebnis für die Kriegsstraße mit Kostenprognose für das Gesamtprojekt vorliegen. Nach aktuellen Berichten wird es wohl Herbst 2015 werden. Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen wollen wir mit dieser Anfrage eine tendenzielle Richtung für das Handeln der Verwaltung ergründen, falls doch der Nutzen-Kosten-Faktor weit unter "Eins" sinken wird und damit der Stadt möglicher- weise Zuschüsse entgehen. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 11.1
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 11.08.2015 eingegangen: 11.08.2015 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0495 11.1 öffentlich Dez. 1 Kombilösung: Teilprojekt Kriegsstraße Medienmeldungen Ende Juli zufolge wird die KASIG eine aktualisierte Nutzen-Kosten- Rechnung aufstellen, mit dem Ziel, drohende Kürzungen oder gar Streichungen von Bun- desmitteln abzuwenden, um auch das zweite Teilprojekt der Kombilösung, die "Kriegs- straße" ausführen zu können. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Seit wann und für welchen Zweck werden Tiefbauarbeiten zwischen der Ostend- straße und dem Mendelssohnplatz ausgeführt? Die im April 2014 begonnenen Leitungsverlegungen in der Ludwig-Erhard-Allee dienen der Baufeldfreimachung für den Rampenbereich des neuen Straßentunnels in der Kriegsstraße. B. Welche Kosten sind für diese Arbeiten bis 31.08.15 aufgelaufen? Für die unter Punkt A. beschriebenen Arbeiten sind bisher ungefähr 3,5 Mio. Euro beauftragt worden, wovon gegenwärtig rund 2,1 Mio. Euro abgerechnet sind. C. Wie hoch sind die aufgelaufenen Kosten bis 31.08.15 für bisher geleistete Vorarbei- ten für das Teilprojekt Kriegsstraße, wie das Zuschütten der Straßenrampen, Umle- gen der Straßenfahrbahnen und Umlegen von Versorgungsleitungen im Bereich des Ettlinger Tores? Für das Teilprojekt Kriegsstraße sind insgesamt für Planung, neue Haltestellen, Leitungsverle- gungen und sonstige Vorabmaßnahmen bisher ungefähr 21,5 Mio. Euro beauftragt worden, wovon gegenwärtig rund 17,1 Mio. Euro abgerechnet sind. D. Wer ist der Auftraggeber der unter A) bis C) genannten Maßnahmen und auf wel- chen Konten werden die Kosten verbucht? Die Arbeiten für das Teilprojekt Kriegsstraße im Rahmen der Kombilösung Karlsruhe werden im Auftrag und auf Rechnung der KASIG mbH durchgeführt und auch auf dem Projektkonto der KASIG verbucht. E. Ist die Stadt in der finanziellen Lage, auch im Falle von Kürzungen oder gar Rückfor- derungen von Zuschüssen des Bundes, trotzdem das "unzertrennliche Teilprojekt" Kriegsstraße zu realisieren? Zu Kürzungen oder gar Rückforderungen von Zuschüssen des Bundes für die Realisierung des Teilprojekts Kriegsstraße sind nach Überzeugung der Stadt und der KASIG keine konkreten Gründe vorhanden. Seite 2 F. Durch welche Annahmen kann trotz gestiegener Kosten, hervorgerufen durch offen- sichtliche Unterkalkulation des Gesamtprojektes, ein höherer Nutzen generiert wer- den? Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators werden für die Ermittlung des Nutzens un- ter anderem die Teilkomponenten Reisezeit, IV/ÖV-Betriebskosten und Emissionen betrachtet und monetär bewertet. So kann nach der Methodik der Standardisierten Bewertung zum Bei- spiel durch vermiedene Investitionen im Ohnefall oder größere Reisezeitgewinne im Mitfall ein höherer Gesamtnutzen erzielt werden. G. Werden im Falle einer Nichtrealisierung der Kriegsstraße die Gleise 1. in der Kaiserstraße belassen? 2. die Gleise über den Marktplatz und den Südabzweig wieder eingebaut? Für die Stadt und die KASIG ist das Teilprojekt Kriegsstraße ein unverzichtbarer Bestandteil der Kombilösung. Fragen zu einer Nichtrealisierung stellen sich daher nicht und würden besonders auch dem Bürgerentscheid vom September 2002 widersprechen. H. Hätte der Verwaltung 2010 bei Vergabe der Tunnelrohbauarbeiten für 300 Millionen Euro bewusst sein müssen, dass die damals genannten Gesamtprojektkosten von 588 Millionen Euro nicht ausreichend sein werden? Bei einer Veranschlagung von Baukosten vor der Fertigstellung eines Vorhabens, ist es erfah- rungsgemäß nicht zu vermeiden, im gegebenen Fall eine Kostenfortschreibung durchführen zu müssen. Gerade bei komplexen innerstädtischen Baumaßnahmen führen unvorhersehbare Schwierigkeiten und zwingend erforderliche Änderungen zu entsprechenden Mehrkosten. Un- ter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses und weiterer aufgetretener Zusatzkosten hat die KASIG deshalb im Juli 2010 auch einen GVFG-Ergänzungsantrag aufgestellt und dem Zuwendungsgeber die, zum damaligen Zeitpunkt, voraussichtlichen Gesamtbaukosten in Höhe von rund 637,6 Mio. Euro zur Bewilligung vorgelegt. I. Würde die Verwaltung soweit gehen, im Falle der Mittelkürzung, dem Gemeinderat einen Verzicht auf die Kriegsstraße zu empfehlen und damit den Bürgerwillen zu ver- letzen? Siehe Antworten zu Punkt E. und Punkt G.

  • Protokoll TOP 11.1
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11.1 der Tagesordnung: Kombilösung Teilprojekt Kriegsstraße Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 11. August 2015 Vorlage: 2015/0495 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2015