Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH
| Vorlage: | 2015/0489 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwinkel, Nordstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1 Anlage Gesellschaftszweck KFG bisher 1. Gegenstand des Unternehmens ist: a. Die Planung, die Errichtung und die Modernisierung kommunaler und sonstiger öffentlicher Einrichtungen mit und ohne privatwirtschaftliche Randnutzungen auf eigene und fremde Rechnung im Stadtgebiet Karlsruhe. b. Die Verwaltung und der Betrieb solcher Einrichtungen. c. In Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks die Verwaltung eigener und fremder Grundstücke und baulicher Anlagen. d. Die Förderung der Luftfahrtinteressen des Karlsruhes Wirtschaftsraumes. e. Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. f. Der Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Fleisch [...] dienen, insbesondere der Betrieb und die Unterhaltung eines Schlacht- und Viehhofs [...] und eines Labors für Hygienekontrollen [...]. neu 1. Gegenstand des Unternehmens ist: a. Der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung und die Verwertung von bebautem und unbebautem Grundvermögen zum Zwecke der Stadtentwicklung und Stadterneuerung in Karlsruhe. b. Die Planung, die Errichtung und die Modernisierung kommunaler und sonstiger Einrichtungen mit und ohne privatwirtschaftliche Randnutzung auf eigene und fremde Rechnung in Karlsruhe. c. Die Verwaltung und der Betrieb solcher Einrichtungen. d. Projektmanagement, Organisation und Moderation von Projekten, die im öffentlichen Interesse liegen. e. Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. 2 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. [...] 3. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmens- gegenständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. [...] 3. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmens- gegenständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg.
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Extrahierter Text
Punkte zur Abgrenzung der Rahmenbedingungen eines Amtes und der KFG Themenbereich Amt KFG Kommunale Kontrollmöglichkeiten durch GR, bzw. gemeinderätliche Gremien durch Gesellschafterin (GR) und durch AR Überwachung / Prüfung RPA RPA ersetzt Wirtschaftsprüfung (durch KFG beauftragt) Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune bei Projekten durch GR, bzw. gemeinderätliche Gremien durch Gesellschafterin (GR bzw. gemeinderätliche Gremien) und AR "Vorgesetzter" Oberbürgermeister, Fachbürgermeister Oberbürgermeister/ Fachbürgermeister als AR-Vorsitzender Entscheidungswege bei Projekten mit Beteiligung mehrerer Fachdienststellen und ggf. Dezernaten längere Entscheidungswege aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Konzentration sämtlicher Fachlichkeiten auf ca. 20 MA in einem Haus kürzere Entscheidungswege Flexibilität / Handlungsfähigkeit ja ,aber Beschränkungen durch DHH und GO ja, Beschränkungen bei mangelnder Gewinnerzielungsabsicht Vergabewesen öffentlich rechtliche und stadtinterne Regelungen öffentlich rechtliche und freiwillig stadtinterne Regelungen Grundlage für Handeln überwiegend öffentliches Recht, auch im privatrechtlichen Bereich Beachtung der GO Handeln privatrechtrechtlich und dabei mit Gewinnorientierung; ggf. Einschränkung durch GO Bsp. Grundstückserwerb/-verkauf Bindung an Haushaltrecht z.B. nur zum Verkehrswert Bindung an Handelsrecht auch zu höheren/niedrigeren Werten, wenn langfristig wirtschaftlich zinsgünstige Darlehenskonditionen ja, im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips ja, aber Bürgschaft der Gesellschafterin erforderlich Mittelverfügung über Mittelzuweisung im Haushalt in einem zweijährigen Doppelhaushalt, Nachträge nur über Nachtragshaushalt jährlicher Wirtschaftsplan, der bei Projektneuerungen schnell angepasst werden kann Steuerrechtliche Betrachtung Vorsteuerabzugsfähigkeit im Rahmen von BgA = Betrieb gewerblicher Art Vorsteuerabzugsfähigkeit per Konstruktion Anwendung TvöD ja ja Auswahl der Leitung über GR/Personalausschuss, generell unbefristet über AR/Gesellschafterin, generell auf max. 5 Jahre befristet Transparenz/Beteiligung der Öffentlichkeit Vorberatung in meist nichtöffentlich tagenden Ausschüssen, Beschlussfassung in öffentliche Gemeinderatssitzungen, sofern nicht berechtigte Einzelinteressen entgegenstehen Nicht öffentliche Sitzungen aus gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen, aber in größeren Projekten auch Behandlung des Themas in gemeinderätlichen Ausschüssen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0489 24 öffentlich Dez. 6 Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 22 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 24 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Gesellschaftszwecks der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) wie in der Anlage beschrieben zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Sitzung des Hauptausschuss am 16. Juni 2015 wurde zuletzt inhaltlich über die Neuaus- richtung der Karlsruher Fächer GmbH beraten. Das Bürgermeisteramt wurde beauftragt, die weitere inhaltliche Neuausrichtung, insbesondere durch die Anpassung des Gesellschafts- zwecks, vorzubereiten. Bereits seit mehreren Jahren beschäftigt sich das Bürgermeisteramt mit der inhaltlichen Präzisie- rung der KFG. Dabei kristallisierte sich aus Sicht des Bürgermeisteramtes immer deutlicher her- aus, dass Stadtentwicklung in einer Großstadt in bestimmten Situationen ein schnelles operatives Agieren mit marktgerechten Instrumenten erfordert; die immobilienbewirtschaftenden städtische Dienststellen und Gesellschaften sich noch stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren müssen und eine Stadtverwaltung einer Großstadt für die Abwicklung von Großprojekten ein profes- sionelles "außen" stehendes Projektmanagement bedarf, welches die notwendigen Pro- zessveränderungen methodisch begleitet, ohne die jeweiligen Fachlichkeiten der städti- schen Dienststellen und Gesellschaften in Frage zu stellen. An vorstehendem orientierend hat die KFG sich in den letzten Jahren bereits weiterentwickelt und ihr Profil entsprechend geschärft. Folgenden Aufgabenstellungen sollen demnach zukünftig durch die KFG priorisiert wahrgenommen werden: Stadtentwicklung und Stadterneuerung im Bereich gewerblicher und gewerbenaher Strukturen Die zugrunde liegende Überlegung liegt in der Stärkung und dem Erhalt bedeutender städte- baulicher Bereiche in Form eines gezielten Immobilieneinsatzes durch die KFG. Hierdurch sollen positiv prägende Nutzungen und Erscheinungsbilder punktuell als „Impulsgeber“ in Quartieren dienen und somit zur Stabilisierung von prekären Quartiersstrukturen beitragen bzw. Sanie- rungsprozesse unterstützen und deren Realisierung beschleunigen. So kooperiert die KFG beispielsweise mit der Wirtschaftsförderung und dem Stadtplanungsamt im Projekt "ReGeKo" (Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation im Gewerbegebiet Grünwinkel). In enger Abstimmung mit den Dienststellen hat die KFG hier zielführend unterstützend und entlastend Aufgaben übernommen (siehe Beratungen im Pla- nungsausschuss und Wirtschaftsförderungsausschuss). Als weitere Beispiele dafür, dass sich aus dieser Ausrichtung der KFG auch aus Sicht der Ämter (Wifö, StPlA, HGW, u.a.) eine sinnvolle Ergänzung ergibt, können hier das Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ oder der "Karlsruher Kiosk" angeführt werden. Darüber hinaus wird die Be- teiligung der KFG an Projekten wie "Künstler hinterm Hauptbahnhof" oder "Zentraler Omni- busbahnhof" diskutiert. Alle Projekte vereint, dass die Stadt Karlsruhe hier ein originäres Inte- resse an der Umsetzung hat und nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten behalten möchte, sie aber nicht im Kernbereich der Zuständigkeit des Kämmereihaushaltes sieht. Gleich- zeitig wird der KFG durch die Mitwirkung an städtebaulichen Prozessen und damit verbundener konkreter Einzelprojektrealisierungen die Möglichkeit gegeben, ihr Kerngeschäft - die Vermie- tung von gewerblich genutzten Immobilien - weiterzuentwickeln. Übernahme von nicht-betriebsnotwendigen Immobilien der Stadt und deren Wei- terentwicklung Die Zuordnung der Immobilien sollte innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe entsprechend der primären Ausrichtung der Ämter und Gesellschaften erfolgen. Somit können alle Beteiligten Ergänzende Erläuterungen Seite 3 insgesamt die wirtschaftlichste Aufgabenerledigung erbringen. Die Bewirtschaftung in Gesell- schaften entlastet die Kernverwaltung nicht nur finanziell, sondern ermöglicht eine Fokussie- rung auf die Kernkompetenzen. Im Rahmen des Haushaltsstablisierungsprozesses wurde eine Projektgruppe zur Immobilienstra- tegie der Stadt Karlsruhe installiert, an der die KFG und die VoWo beteiligt werden. Auch hier zeichnet sich ab, dass bei angestrebter Konzentration der städtischen Ämter auf Kernaufgaben, der KFG weitere, für die Stadt nicht betriebsnotwendige Objekte und Einrichtung übertragen werden können. Dies könnten beispielsweise Gründerzentren oder Parkierungseinrichtungen sein, da sich Objekte dieser Art ohnehin bereits im Immobilienportfolio der KFG befinden. Aber auch das spezifische Know-how der KFG bei Gastronomien, verbunden mit den finanziellen Möglichkeiten der Gesellschaft kann weiter nutzbringend für die Stadt Karlsruhe eingesetzt werden, wie es zuletzt im Zoo erfolgte (EXO, Mjam). Prozesssteuerung von interdisziplinären (Groß-)Projekten Die KFG hat aufgrund ihrer in den vergangenen Jahren erworbenen Kompetenzen bewiesen, dass von ihr Großprojekte professionell gesteuert und moderiert werden können, nicht nur im Konversionsprojekt "Alter Schlachthof", sondern auch bei den stadtpolitisch ebenfalls sehr be- deutenden Projekten "Neues Fußballstadion im Wildpark" und "Entwicklungskonzept Zoologi- scher Stadtgarten" oder seit neuestem ein "Entwicklungskonzept für das Majolika-Areal". ). Diese Prozesssteuerung und Moderation ist immer dann notwendig, wenn verschiedene städti- sche Dienststellen und Gesellschaften beteiligt sind und oftmals auch dezernatsübergreifend an einem Großprojekt arbeiten. Die starke Verbindung der KFG mit dem Konzern und die enge Anbindung an die Verwaltung, verbunden mit den Möglichkeiten der KFG prozessbezogene erforderliche Ressourcen schnell verfügbar machen zu können, um auch Großprojekte zeitnah bearbeiten zu können, begünstigen derlei Projekte. Die weiter beteiligten städtischen Dienststel- len und Gesellschaften können sich so viel stärker auf ihre originären Fachlichkeiten konzentrie- ren, wenn sie nicht gleichzeitig auch Projektsteuerungsaufgaben übertragen bekommen haben. Die KFG kann sich wiederum auf Projektsteuerung und Moderation fokussieren, ohne gleichzei- tig inhaltliche Verantwortung übernehmen zu müssen. Die inhaltliche Diskussion der Projekte wird nicht im Aufsichtsrat der KFG sondern in den hierfür zuständigen Ausschüssen geführt (Wirtschaftsförderungsausschuss, Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Kleine Kommission Wildparkstadion, Hauptausschuss etc.) In der Diskussion um die Neuausrichtung der KFG wurde von Seiten einzelner Gemeinderats- mitglieder geäußert, die Vorteilhaftigkeit des Handelns in der privatrechtlichen Organisations- form GmbH nochmals darzustellen, auch im Hinblick auf ggf. einhergehenden Verlust von Mit- bestimmungs- und Einwirkungsmöglichkeiten der politischen Entscheidungsträger. Im Wesentlichen ist dabei zunächst auf die Inhalte des Handelns abzustimmen. Während Pflichtaufgaben in städtischen Dienststellen verortet werden, und mit den originären Einnahmen der Kommune (Steuern, Gebühren, Abgaben) finanziert werden, können freiwillige Aufgaben (hier z.B. Stadtentwicklung, Gewerbeimmobilienbewirtschaftung) in privatrechtlicher Organisa- tionsformen erfüllt werden. Sie werden mit den dort erzielten Einnahmen aus dem wirtschaftli- chen Handeln getragen. Ihr wirtschaftliches Handeln hat grds. keine Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune und unterliegt daher auch nicht den haushaltsrechtlichen Beschränkun- gen. Insofern ergibt sich hierdurch die notwendige Flexibilität für wirtschaftliches und zeitnahes Handeln. In der Anlage ist in tabellarischer Form die Situation ausführlicher dargestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Inwieweit eine GmbH transparent handelt, hängt zunächst nicht vom Aufgabenprofil der Ge- sellschaft ab, sondern von deren Organisation bzw. deren Selbstverständnis. Auch kann wirt- schaftliches Handeln durchaus gemeinwohlorientiert sein. Das Besetzen von Aufsichtsräten der GmbH mit politischen Repräsentanten gewährleistet den direkten Informationsfluss zum Ge- meinderat, welchem letztlich auch die abschließende Entscheidungsbefugnis hinsichtlich aller ggf. erforderlichen Gesellschafterentscheidungen zukommt. Inwieweit also Faktoren wie Trans- parenz und Öffentlichkeit erfüllt werden, hängt nicht zwingend von der gewählten Organisati- onsform, sondern von den Inhalten der Entscheidungen und den handelnden Akteuren ab. Im Hinblick auf die positiven Erfahrungen mit der KFG und deren praktizierter engen Verflechtung mit den Dienststellen der Stadt Karlsruhe sieht das Bürgermeisteramt hier keine Einschränkun- gen. Eine weitere Fragestellung bezog sich auf die Konkurrenz zur Volkswohnung GmbH. Diese ist als Wohnungsgesellschaft primär der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum verpflichtet. Gewerbliche Vermietungen und Stadtentwicklungsprojekte werden auch von der Volkswohnung bzw. ihren Tochtergesellschaften übernommen, aber generell im Zusammen- hang mit Wohnnutzungen (Läden im EG von Wohngebäuden) oder im Rahmen von Wohnum- feldprojekten. Eine Konkurrenz ist bis dato nicht entstanden, im Gegenteil werden im Rahmen z.B. von "Innenstadt Ost" oder auch bei der gemeinsamen Bewerbung um das Quartier C in der Nordstadt gemeinsame Projekte angedacht. Durch die gemeinsame Zuordnung von VoWo und KFG zum Baudezernat ist gewährleistet, dass eine enge Verzahnung auch hier erfolgt und Kon- kurrenzsituationen nicht entstehen. Zusammengefasst hat sich die KFG in den letzten Jahren als wertvoller Partner der städtischen Dienststellen weiterentwickelt. Die KFG wirkt in enger Kooperation mit den Dienststellen als „erweiterter Werkzeugkasten“ für Stadtentwicklung, Stadterneuerung und Projektentwicklung. Zudem ist eine Aufgabenerledigung flexibel möglich, da die personellen und ökonomischen Strukturen für einzelne Projekte vorhanden oder zeitnah herstellbar sind. Mitunter agiert die KFG inhaltlich und fachlich als "schnelle Eingreiftruppe" und erlaubt Projektentwicklungen zeit- nah zu durchdenken. Das Bürgermeisteramt empfiehlt den eingeschlagenen Weg beizubehal- ten und die Handlungsräume der Gesellschaft hierfür anzupassen. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben ist der Gesellschaftszweck auf den neuesten Stand zu bringen. Die Zuständigkeiten für die „Förderung der Luftfahrtinteressen“ sowie der „Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung mit ein- wandfreiem Fleisch dienen....“ haben sich überholt und können ersatzlos entfallen. Neu aufzunehmen ist unter 1.a „Der Erwerb, der Besitz und die Verwertung von bebautem und unbebauten Grundvermögen zum Zwecke der Stadtentwicklung und Stadterneuerung in Karls- ruhe“. Hier speziell sollen die bislang schon übernommenen Aufgaben in den Bereichen Stadt- entwicklung und Stadterneuerung zum Ausdruck kommen. Ebenso neu aufzunehmen ist unter 1.d „Projektmanagement, Organisation und Moderation von Projekten, die im öffentlichen Inte- resse liegen“. Die oben beschriebene Aufgabe der Projektsteuerung bei Großprojekten wird hier abgebildet. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Art. In der Anlage ist der zukünftige Gesellschaftszweck dargestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Gesellschaftszwecks der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) wie in der Anlage beschrieben zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Die Verwaltung wird ermächtigt das Erforderliche zu veranlassen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 24 der Tagesordnung: Neuausrichtung der Karlsruher Fächer GmbH Vorlage: 2015/0489 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, der Anpassung des Gesellschaftszwecks der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) wie in der Anlage zur Vorlage beschrieben zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung, ansonsten Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf, verweist auf die Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist 1 Enthaltung, ansonsten Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016