Änderungsantrag GRÜNE: Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht beschränken

Vorlage: 2015/0466
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 05.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Bezuschussung Fahrtkosten
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0466 8.3 öffentlich Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht beschränken 1. Die Zuschusshöhe beläuft sich pauschal auf 85 Euro pro Kalenderjahr und Person. 2. Die Gesamtkosten für die o. g. Maßnahme werden nicht begrenzt. Die GRÜNEN begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen. Die von der Verwaltung vorgesehene Höhe von 50 Euro pro Jahr und Person bedeu- tet beispielsweise bei einer wöchentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit eine Zuschuss von weniger als 1 Euro pro Einsatz. Angesichts dessen, dass bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel je eine Hin- und Rückfahrt notwendig sind und auch beim Einsatz einer 9 Uhr-Karte mit Karlsruher Pass-Ermäßigung oder BahnCard-Ermäßigungen jährliche Fahrtkosten von ca 200 Euro entstehen, halten wir einen Zuschuss von 85 Euro pro Jahr und Person für gerechtfertigt. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass mit dieser Bezuschussung keine Überkompen- sation entsteht, so dass es vertretbar ist, den Zuschuss pauschal, d.h. ohne Vorlage von Einzelbelegen, zu gewähren. Sachverhalt / Begründung: - 2 - Laut Verwaltungsvorlage sind die Mittel für diese Fahrtkostenzuschüsse auf 2.000 € jährlich begrenzt, so dass nur wenige Karlsruher/innen von dieser Möglichkeit Ge- brauch machen können. Wir möchten jedoch kein sogenanntes "Windhundverfahren", bei dem nur die ersten Anträge bearbeitet werden, sondern, die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung der Fahrtkosten soll allen ehrenamtlich tätigen Bürger/innen in sozial benachteiligten Lebenslagen zur Verfügung stehen. Um zu ermessen, welche Höhe hierfür notwendig ist, bitten wir vor der Sommerpau- se 2016 um eine kurze Darstellung, in welchem Umfang die neuen Fördermöglichkei- ten angenommen werden. Sollte der im laufenden Doppelhaushalt vorgesehene Haushaltsansatz überschritten werden, wünschen wir uns eine analoge Vorgehensweise wie beim Karlsruher Pass: Er sollte in diesem Fall kurzfristig erhöht werden, wenn nötig über einen Beschluss im Hauptausschuss oder der Offenlage. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Juli 2015

  • Stellungnahme TOP 8.3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.07.2015 eingegangen: 28.07.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0466 8.3 öffentlich Dez. 2 Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht beschränken - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Die Zuschusshöhe beläuft sich auf 85 Euro pro Kalenderjahr und Person. Die Verwaltung empfiehlt, den pauschalen Zuschuss nicht von 50 auf 85 Euro pro Jahr zu erhö- hen. Das von der Verwaltung vorgesehene unbürokratische Verfahren in Form einer Pauschale ohne Kostennachweis ist jedoch nach Auskunft des Rechnungsprüfungsamts nur möglich, wenn der ausgezahlte Betrag die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigt. Das Rechnungsprü- fungsamt hält es daher in diesem Fall bei einem Zuschussbetrag von bis zu 50 Euro für vertret- bar, auf eine Belegvorlage zu verzichten. Bei einem Zuschuss in Höhe von 85 Euro müssten da- gegen Belege für die tatsächlich entstandenen Kosten vorgelegt werden, was sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeu- ten würde. Zu 2. Die Gesamtkosten für die o.g. Maßnahme werden nicht begrenzt. Die Verwaltung empfiehlt, an der Begrenzung der für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel festzuhalten. Der für die Aufwandsentschädigung vorgesehene Betrag von 2.000 Euro pro Jahr ermöglicht es, 40 Antragstellenden einen Zuschuss von 50 Euro zu gewähren. Eine höhere Zahl von Anträgen ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu erwarten. Sollte wider Erwarten der vorgesehene Betrag nicht ausreichen, könnte im nächsten Doppelhaushalt unter Abwägung der gesamten Haushaltssituation und der angestrebten Haushaltsstabilisierung ein höherer Betrag veran- schlagt werden.