Änderungsantrag GRÜNE: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen
| Vorlage: | 2015/0465 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 05.08.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0465 8.2 öffentlich Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie für die Bezuschus- sung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen Die Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen wird sprachlich überarbeitet, so dass sie geschlechtergerecht formuliert ist. In der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2009 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der GRÜNEN (Gender-Mainstreaming: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei offiziellen Schriftstücken), dass alle offiziellen Schriftstücke der Stadt Karlsruhe – wie Satzungen, Antragsformulare, Infoblätter, neu abzuschließende Verträge und Vereinbarungen – in geschlechtergerechter Sprache umformuliert werden. Die Richtlinie zum o. g. Punkt wurde nicht konsequent „gegendert“. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Juli 2015 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.07.2015 eingegangen: 27.07.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0465 8.2 öffentlich Dez. 2 Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen - Kurzfassung - Die Verwaltung wird die Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehren- amtlich tätige Organisationen im Nachgang durchgängig gendern. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit