Reihenfolge der Kombilösung
| Vorlage: | 2015/0463 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 24.07.2015 eingegangen: 24.07.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0463 50.2 öffentlich Dez. 1 Reihenfolge der Kombilösung In der Gemeinderatssitzung, vom 21.10.2008 wurde in einer Beschlussvorlage dem Gemeinderat als Umsetzungsreihenfolge empfohlen, den Straßenbahntunnel zuerst zu bauen. Maßgeblicher Grund der Verwaltung war, dass bis zum Stadtgeburtstag 2015 die Innenstadt von störenden Baustellen frei sein wird. Das ist aber leider nicht der Fall, wie wir heute wissen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Ab 2016 sollten bei vorgezogenem Tunnelbau gegenüber dem Bau der Kriegs- straße mit "ca. 3,6 Millionen mehr Fahrgästen" im Tunnel zu rechnen sein. Wie wurden diese 3,6 Millionen ermittelt und wird dieses Mehr auch nach Eröffnung des Tunnels Ende 2018 erreicht werden? Die Beschlussvorlage in der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2008 basierte auf dem Ta- gesordnungspunkt 5 der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2008, der den Satzungsbe- schluss für den Bebauungsplan "Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel" zum Thema hatte. Im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat auch über die Frage der Umsetzungsreihenfolge intensiv debattiert. Als Grundlage hierfür diente die gut- achterliche Untersuchung der PTV, in der nach der Methodik der Standardisierten Bewer- tung, die Vor- und Nachteile der diskutierten Varianten aufgezeigt und bewertet wur- den. Eine Zusammenfassung dieser Untersuchung war als Anlage 6 zur Gemeinderats- vorlage für den Satzungsbeschluss beigelegt. Im Rahmen dieser Untersuchung hat der Gutachter die Auswirkungen der Umsetzungs- reihenfolge auf die maßgebenden Bewertungskriterien Fahrgastentwicklung, Beförde- rungserlöse, Entlastung der Fußgängerzone, Betriebskosten und Betriebserlöse ermittelt und dargestellt. Dabei kam die Untersuchung zur Umsetzungsreihenfolge zusammenfas- send zu dem Ergebnis, dass unter verkehrlichen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Aspekten die Vorteile eindeutig bei einer vorrangigen Realisierung des Teilprojekts "Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße mit Südabzweig" liegen. Dieser Feststellung haben sich sowohl der Aufsichtsrat der KASIG als auch das Land als Zuwendungsgeber ange- schlossen. Wie bereits erwähnt, wurden die einzelnen Ergebnisse zu den maßgebenden Bewer- tungskriterien nach der Methodik der Standardisierten Bewertung ermittelt. Die Berech- nung der Erlöse, der Betriebskosten und auch der Folgekostenrechnung erfolgt dabei verfahrensgemäß jeweils mit den Kosten- und Erlösansätzen der Standardisierten Bewer- Seite 2 tung. Dadurch wird zwar die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Varianten ermöglicht, jedoch können diese Zahlen naturgemäß nicht als konkretes Abbild der Realität herange- zogen werden. Dass die errechneten Fahrgastgewinne im Vergleich zum Ohnefall bei der Variante "Stadtbahntunnel zuerst" gegenüber der Variante "Kriegsstraße zuerst" deutlich höher sind, kann als gesichert angesehen werden. Ob jedoch genau die genannten 3,6 Mio. Fahrgäste erreicht werden, wird sich erst zu gegebener Zeit ermitteln lassen. B. In diesem Zusammenhang wurden weiter 325% höhere Fahrgasterlöse und ein Betriebskostenvorteil von 800.000 Euro p.a. samt einer Ersparnis der Unterhalts- kosten von 130.000 Euro p.a. ermittelt. Wurden diese Beträge bei der im Früh- jahr 2015 aufgrund verschiedener Anfragen genannten Betriebskosten des Tunnels von 20-30 Millionen Euro p.a. gegen gerechnet oder wird dieser Betrag gesondert errechnet und verbucht? Siehe Antwort zu Punkt A. C. Welche Annahmen lagen dem 2008 errechneten Betriebs- und Unterhaltskos- tenvorteil zu Grunde? Siehe Antwort zu Punkt A. D. Wie hoch war der Bestand betriebsfähiger Fahrzeuge zum 01. Oktober 2008 und wie hoch ist deren Bestand aktuell? Im Oktober 2008 befanden sich bei AVG und VBK zusammen ca. 265 Fahrzeuge im Fahrgastbetrieb. Aktuell befinden sich ca. 300 betriebfähige Fahrzeuge im Bestand der beiden städtischen Verkehrsunternehmen. E. Wie lässt sich erklären, dass eine vorrangige Realisierung des Teilprojektes "Kriegsstraße" wegen nicht zur Verfügung stehender Straßenbahnen unmöglich sei? In der Untersuchung zur Umsetzungsreihenfolge wurde wegen zusätzlich erforderlicher Straßenbahnen bei der Variante "Kriegsstraße zuerst" nicht die "Unmöglichkeit" festge- stellt, sondern darauf hingewiesen, dass ohne zusätzliche Fahrzeuge die vorhandene Verkehrsqualität nicht aufrecht erhalten werden könnte. F. Inwiefern wird es eine Verbesserung für die Fahrgäste durch den Tunnelbetrieb geben, wenn sich jährlich ca. 120 bis 140 Unfälle mit Beteiligung von Straßen- bahnen außerhalb der zukünftigen Tunnelstrecken ereignen? Durch die Verringerung der Konfliktpunkte mit den übrigen Verkehrsteilnehmern, wird davon ausgegangen, dass dies auch zu einer Reduzierung der Unfallzahlen führen wird. Seite 3 G. Bei Ausführung der "Kriegsstraße" zuerst - wurde eine verlängerte Bauzeit von 2 Jahren gerechnet und infolge von "Dynamisierungseffekten" höhere Baukos- ten vorausgesagt. Jetzt werden die Tunnelstrecken zuerst gebaut und die Bau- kosten haben sich fast verdoppelt. Wer hat für diese Fehleinschätzung die Ver- antwortung zu übernehmen? Es wäre hypothetisch und spekulativ, einen Zusammenhang zwischen Umsetzungsrei- henfolge und Bauzeit- bzw. Baukostenentwicklung herstellen zu wollen. Auch eine Fehl- einschätzung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 24.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0463 50.2 öffentlich Kombilösung: Reihenfolge der Kombilösung In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2008 wurde in einer Beschlussvorlage dem Gemeinderat als Umsetzungsreihenfolge empfohlen, den Straßenbahntunnel zuerst zu bauen. Maßgeblicher Grund der Verwaltung war, dass bis zum Stadtgeburtstag 2015 die Innenstadt von störenden Baustellen frei sein wird. Das ist aber leider nicht der Fall, wie wir heute wissen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Ab 2016 sollten bei vorgezogenem Tunnelbau gegenüber dem Bau der Kriegsstraße mit "ca. 3,6 Millionen mehr Fahrgästen" im Tunnel zu rechnen sein. Wie wurden diese 3,6 Millionen ermittelt und wird dieses Mehr auch nach Eröffnung des Tunnels Ende 2018 erreicht werden? B. In diesem Zusammenhang wurden weiters 325% höhere Fahrgasterlöse und ein Betriebskostenvorteil von 800.000 Euro p.a. samt einer Ersparnis der Un- terhaltskosten von 130.000 Euro p.a. ermittelt. Wurden diese Beträge bei der im Frühjahr 2015 aufgrund verschiedener Anfragen genann- ten Betriebskosten des Tunnels von 20-30 Millionen Euro p.a. gegen ge- rechnet oder wird dieser Betrag gesondert errechnet und verbucht? C. Welche Annahmen lagen dem 2008 errechneten Betriebs- und Unterhaltskos- tenvorteil zu Grunde? D. Wie hoch war der Bestand betriebsfähiger Fahrzeuge zum 01.Oktober 2008 und wie hoch ist deren Bestand aktuell? E. Wie lässt sich erklären, dass eine vorrangige Realisierung des Teilprojektes "Kriegsstrasse" wegen nicht zur Verfügung stehender Straßenbahnen unmög- lich sei? F. Inwiefern wird es eine Verbesserung für die Fahrgäste durch den Tunnelbe- trieb geben, wenn sich jährlich ca. 120 bis 140 Unfälle mit Beteiligung von Straßenbahnen außerhalb der zukünftigen Tunnelstrecken ereignen? G. Bei Ausführung der "Kriegsstrasse" zuerst - wurde eine verlängerte Bauzeit von 2 Jahren gerechnet und infolge von "Dynamisierungseffekten" höhere Baukosten vorausgesagt. Jetzt werden die Tunnelstrecken zuerst gebaut und die Baukosten haben sich fast verdoppelt. Wer hat für diese Fehleinschät- zung die Verantwortung zu übernehmen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Umsetzungsreihenfolge der "Kombi- Lösung" wurde im wesentlichen damit be- gründet, dass bei vorzeitiger Inbetriebnahme des Tunnels Betriebs- und Unterhalts- kosten von rund 930.000 € p.a. eingespart werden. Jetzt ist aber seit Frühjahr 2015 definitiv bekannt, dass trotz vorgezogenem Tunnelbau Unterhalts- und Folgekosten zwischen 20 und 30 Millionen Euro p.a. entstehen. Als weitere Begründung wurde der für einen Umleitungsverkehr durch die Kriegs- straße nicht ausreichende Fahrzeugpark genannt, obwohl damals schon fest stand, dass der Tunnel unter Straßenbahnbetrieb gebaut werden soll. Dementsprechend wären die vorzeitig fertig gestellte "Kriegsstraße" allenfalls wie geplant, von 2 Linien bedient worden, weil ja schon immer beabsichtigt war, den Kaiserstraßentunnel unter Straßenbahnbetrieb zu bauen. Der "Bypass" 2013 und die aktuellen Umleitungsver- kehre wegen des Tunnelbaues unter Betrieb, haben gezeigt, dass der Fahrzeug- park schon immer ausreichend gewesen sein muss. Andererseits hätte sich die Al- ternative ergeben, den Tunnel Kaiserstraße ohne Straßenbahnbetrieb zu bauen und die "Kriegsstraße" als dauerhafte Umleitungsstrecke zu nutzen. Durch den Tunnel- bau unter Straßenbahnbetrieb sind nach Kenntnis der Freien Wähler rund 65 Millio- nen Euro Zusatzkosten entstanden, die bei einer Realisierung der "Kriegsstraße" zuerst nicht angefallen wären. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015 Sachverhalt / Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 52. Punkt 50.2 der Tagesordnung: Kombilösung: Reihenfolge der Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 24. Juli 2015 Vorlage: 2015/0463 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 50.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015