Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen
| Vorlage: | 2015/0460 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 22.07.2015 eingegangen: 22.07.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0460 27 öffentlich Dez. 6 Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen, da bereits ein Kon- zept zur Errichtung von Fahrradstraßen mit definierten Kriterien und Maßnahmen der Bürgerbeteiligung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ca. 20.000 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.661.005.700 Kontenart: 78720000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt die Einrichtung neuer Fahrradstraßen bis zur Vorlage eines Konzeptes und dem Ende der mit der Kombilösung verbundenen Baustellen zurück. Die Stadtverwaltung sieht keinen Grund aufgrund der mit der Kombilösung verbundenen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich, die Einrichtung neuer Fahrradstraßen im Stadtgebiet zurückzustellen. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet währenddessen ein Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet, das in den verkehrlichen Gesamtkontext eingebet- tet ist und legt dieses dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Teil des Konzep- tes sind konkret definierte Kriterien für die Ausweisung von Fahrradstraßen und Maßnahmen der Bürgerbeteiligung. Das Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen sieht folgende Kriterien vor: - Die neuen Fahrradstraßen sind Teil des Karlsruher Radverkehrsnetzes, i. d. R. verlaufen sie auf Nebenrouten, z. T. aber auch auf Hauptrouten. - Die Verwaltungsvorschrift zur StVO führt aus: "Fahrradstraßen kommen dann in Be- tracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu er- warten ist." Der Nachweis wurde mit den durchgeführten Verkehrszählungen erbracht. - Die Art des Kfz-Verkehrs (z. B. Anteil Anlieger-, Durchgangs-, Liefer- und Baustellenver- kehr) und die Belange des Fußverkehrs sind zu beachten. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden in folgenden untersuchten Straßen keine Fahrradstraßen eingerichtet: Erbprinzenstraße östlich Lammstraße (Baustellenverkehr), Klosterweg (Funktion Kfz- Verkehrsnetz, Linienbusverkehr), Sophienstraße zwischen Moninger- und Leopoldstraße (hoher gebietsfremder Kfz-Anteil), südliche Waldstraße (Belange Fußverkehr). Die Ein- richtung von Fahrradstraßen in „reinen“ Wohngebieten wird somit bevorzugt. - Die neuen Fahrradstraßen werden für den Kfz-Verkehr zugelassen. Es gilt weiterhin eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Radverkehr fährt heute bereits im Mischverkehr auf der Fahrbahn mit. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden, wie bereits vor einigen Jahren bei der Einrichtung der Fahrradstraße in der Sophienstraße, per Postwurfsendung über die neue Verkehrsregelung informiert. Zusätzlich erfolgt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit über die Stadtzeitung und ein Pressetermin bzw. Pressemeldungen. Über die Einrichtung der neuen Fahrradstraßen wurde der Planungsausschuss informiert. Damit ist der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine eingebunden. Für ein darüber hinausgehendes Konzept sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit. Bei der Ausweisung von Fahrradstraßen handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Anordnung, wie z. B. auch bei der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht oder der Öffnung von Einbahnstra- ßen für den Radverkehr.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Hermann Brenk (CDU) Stadtrat Jan Döring (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0460 27 öffentlich Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt die Einrichtung neuer Fahrradstraßen bis zur Vorla- ge eines Konzeptes und dem Ende der mit der Kombilösung verbundenen Baustellen zurück. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet währenddessen ein Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet, das in den verkehrlichen Gesamtkontext eingebettet ist und legt dieses dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Teil des Konzeptes sind konkret definierte Kriterien für die Ausweisung von Fahrradstraßen und Maßnahmen der Bürgerbeteiligung. Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverwaltung stellte in der Planungsausschusssitzung am 15.07.15 ihre Pläne für die Einrichtung elf neuer Fahrradstraßen vor, die der Planungsausschuss zur Kenntnis nahm. Die CDU-Fraktion spricht sich aufgrund der durch zahlreiche Baustellen angespann- ten Verkehrssituation für ein Zurückstellen der Ausweisung der Fahrradstraßen bis zur Fertigstellung der mit der Kombilösung verbundenen Baustellen aus. Die dadurch zu gewinnende Zeit kann für die Erarbeitung des beantragten, umfassenden inte- grierten Konzeptes genutzt werden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Auf Nachfrage der CDU-Fraktion räumte die Stadtverwaltung ein, dass die Auswei- sung von Fahrradstraßen ohne konzeptionelle Grundlage erfolgt. Als entscheidendes Kriterium wird die Anzahl der Verkehrsteilnehmer der jeweiligen Verkehrsarten ange- legt. Konkret wird nach Auskunft der Stadtverwaltung grundsätzlich dann eine Fahr- radstraße ausgewiesen, wenn eine Straße durch mehr Radfahrende als PKW-Nutzer in Anspruch genommen wird. Ziel der durch den Gemeinderat beschlossenen grundlegenden Leitlinien für die Ver- kehrsgestaltung in Karlsruhe ist, den Radverkehr gleichberechtigt zu Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr, bei einer Einbettung in den verkehrlichen Gesamtkontext, zu etablieren. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP), das "20-Punkte-Programm zur För- derung des Radverkehrs" und das Verkehrssicherheitskonzept Karlsruhe definieren dies als ausdrückliches Handlungsziel mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Dr. Albert Käuflein Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 27 der Tagesordnung: Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen Antrag der Stadträte Tilman Pfannkuch, Herman Brenk, Jan Döring und Dr. Albert Käuflein (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. Juli 2015 Vorlage: 2015/0460 Beschluss: mehrheitlich abgelehnt Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, ansonsten Nein-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die Einrichtung von Fahrradstraßen stellt grundsätzlich einen Eingriff in den Bestand dar. Da ist die CDU-Fraktion grundsätzlich der Meinung, dass wir bis zum Abschluss der Kombilösung von so einem Eingriff in den Bestand drin- gend abraten. Das ist ein Eingriff, wer die Straßenverkehrsordnung versteht. In dem Zusammenhang ist die Regel bei einer Fahrradstraße: Zunächst einmal ein Verbot für den Pkw-Fahrer oder den motorisierten Individualverkehr. Nur durch eine Ausnahmebeschilderung ist dieser Individualverkehr dann zulässig. Wir haben in Karlsruhe regelmäßig die Ausnah- me, meinen aber, dass das der Normalfall ist. Unabhängig davon ist die Einrichtung ei- ner Fahrradstraße selbstverständlich ein Eingriff in das Verkehrssystem. Der Antrag der CDU-Fraktion geht schlicht und einfach dahin, dass man zunächst war- tet, bis diese Großbaustelle abgeschlossen ist und danach Fahrradstraßen nach einem Konzept einrichtet, das dann ein Radverkehrsnetz bedient, das dann auch Destinationen von A nach B festlegt und sagt, in diese Richtung müssen wir mehr tun. Da brauchen - 2 - wir auch schon wegen der Nachfrage entsprechende Verkehrseinrichtungen oder Be- schilderungen. Ich will es ganz kurz machen. Ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung eine ganz andere Strategie verfolgt. Sie richtet Fahrradstraßen fast – ich gebe zu: fast – an allen Straßen ein, wo das gesetzlich zulässig ist und wo es möglich ist, mit ganz wenigen Ausnahmen, wo man sagt, da haben wir keine Fahrradstraße vorgesehen. Aber der Ef- fekt ist schließlich und endlich, dass auch Straßen, die im Moment eine Fahrradstraße noch nicht erlauben, immer weniger vom motorisierten Individualverkehr angefahren werden und man dann im Ergebnis nach ein paar Jahren nach und nach alle Straßen zu Fahrradstraßen umwidmen kann, um so den Vorgaben bestimmter Interessenorganisa- tionen, denen wir beigetreten sind, gerecht zu werden. So verstehen wir weder eine Verkehrspolitik, noch im Speziellen eine konsequente, gezielte Förderung des Fahrrad- verkehrs. Stadtrat Zeh (SPD): Herr Pfannkuch, mir scheint, Sie hören nicht immer zu im Pla- nungsausschuss. Vielleicht sollten Sie einmal einen erfahrenen Verkehrsjuristen fragen. Denn so einfach ist es nicht, eine Fahrradstraße einzurichten. Ich habe bei Ihrem Vortrag das Gefühl gehabt, Sie verwechseln Fahrradrouten oder auch im Stadtgebiet verteilte Fahrradstrecken mit Fahrradstraßen. Sie müssen feststellen, dass eine Fahrradstraße nur dort – das ist eine Voraussetzung – eingerichtet werden kann, wo mehr Fahrradverkehr als Autoverkehr ist. Das ist dann das vorherrschende Verkehrsmittel. Aber das wollen Sie scheinbar nicht anerkennen. Vermutlich leben Sie noch in den 60er Jahren des vor- herigen Jahrhunderts und träumen von der autogerechten Stadt, die man damals mit der Kriegsstraße realisieren wollte. Aber wir sind jetzt beim Umbau. Sie sagen in Ihrer Rede ganz klar, Sie wollen keine Änderungen bis 2020 haben. Aber das ist überhaupt nicht der Wirklichkeit entsprechend. Die Straßenverkehrsordnung ist die Voraussetzung, dass eine Fahrradstraße errichtet wird. Wir haben auf der Südtan- gente 80er- und 100er-Zonen. Wir könnten sagen, dass wir ein Konzept machen, damit die Geschwindigkeit durchgängig ist. Nein, die Rechtsgrundlage erlaubt das nicht. Wir haben Fahrradstraßen einzurichten, um fahrradfreundliche Stadt zu bleiben. Wenn wir jetzt noch ein paar Beispiele nennen von Fahrradstraßen, die neu geschaffen wer- den sollen: die Hoffstraße, die 3.460 Fahrradfahrer und nur 1.300 Autofahrer hat oder die Seminarstraße mit 3.900 Fahrradfahrer gegen knapp 900 Autofahrer. Wir wissen natürlich, warum da so viel Fahrradfahrer fahren. Die fahren alle zur Hochschule für Technik und Wirtschaft oder zur Pädagogischen Hochschule. Mit der Kombilösung ha- ben diese Straßen nichts zu tun. Oder auch die Gutschstraße, die eine schöne Verbin- dung zwischen Südstadt und Südweststadt ist über die Tiergartenbrücke. Auch dort fahren 1.500 Fahrradfahrer und nur 470 Autofahrer. Die Straßen haben nichts mit der Kombilösung zu tun. Dieser Zusammenhang, den Sie herstellen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Wir stehen ganz klar für die Umwandlung dieser Straßen in Fahrradstraßen und lehnen Ihren Antrag als Nebelkerzenantrag ab. Stadtrat Honné (GRÜNE): Es hört sich zunächst gut an, wenn eine Fraktion ein Kon- zept für zusätzliche Fahrradstraßen fordert. Das ist erst einmal sehr schön, wenn nicht - 3 - das Problem da wäre, dass der Planungsausschuss im Moment eine ganze Reihe von neuen Fahrradstraßen positiv zur Kenntnis genommen und begrüßt hat, dass es ge- macht wird. Somit ist die einzige Folge dieses Antrags, wenn er denn durchkäme, dass etwa 5 Jahre lang keine eingerichtet werden können. Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Überschrift suggeriert. Das ist schon sehr komisch. Man muss auch einmal bedenken, was ist eigentlich die Wirkung, wenn das Schild „Fahrradstraße“ aufgestellt wird. Da finden keine Baumaßnahmen statt. Es wird nur das Schild aufgestellt. Das ist kein Rieseneingriff. Die meisten Verkehrsteilnehmer wer- den gar nicht wissen, was der Unterschied ist, was das Schild bewirkt. Denn Tempo-30- Zonen sind das alles schon, wo die Schilder aufgestellt sind. Da ändert sich nichts. Es wird nur denen, die mit dem Auto fahren, deutlich gemacht, dass vermehrt mit Fahrrä- dern zu rechnen ist. Das sehen die meisten allerdings auch dadurch schon, dass sowieso viele Fahrräder unterwegs sind. Es sind die Hauptrouten, auf denen Massen von Fahrrä- dern unterwegs sind. Wir sind noch sehr weit davon entfernt, dass alle Straßen von Karlsruhe auch nur annä- hernd Fahrradstraßen werden. Im Moment haben wir 20 – 25, mit der Einrichtung der geplanten. Da sind wir noch weit davon entfernt, dass alle Straßen zu Fahrradstraßen geworden sind. Insofern lehnen wir diesen Antrag vehement ab. Stadtrat Braun (KULT): Zunächst möchte ich anmerken, dass sich in der Vorlage des CDU-Antrags offensichtlich ein Fehler eingeschlichen hat. Nach mehrmaligem Lesen des Antrags stelle ich fest, dass es sich hier offensichtlich nicht um ein Konzept zur Errich- tung von Fahrradstraßen, sondern vielmehr um ein Konzept zur Verhinderung von Fahr- radstraßen dreht. Ich selbst fahre regelmäßig Fahrrad, fahre aber auch regelmäßig Auto. Ich möchte mich aber ungern auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festlegen oder festlegen lassen. Daher ist es wichtig, dass alle Verkehrsmittel gleichberechtigt in ein Gesamtverkehrskonzept einfließen. Wir müssen den vorhandenen Mischverkehr in einem Verkehrskonzept unter einen Hut bringen, wie es richtig in der Vorlage steht. In diesem können wir es uns nicht erlauben, zwei Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen. Wir verzeichnen in den letzten Jahren in Karlsruhe einen Wandel des Mischverkehrs. Diesen müssen wir in einem entsprechenden Konzept festhalten. Genau wie die Verwaltung sehen wir keinen plausiblen Grund, die Errichtung neuer Fahrradstraßen zurückzustellen, bis dann nach Fertigstellung der Baustellen der Kom- bilösung der nächste CDU-Antrag gestellt wird, in dem eine andere, mir unverständliche Begründung zu erneuten Rückstellung der Fahrradstraßen aufgeführt wird. Dass die CDU offensichtlich eine Gefährdung für den reibungslosen Kfz-Verkehr befürchtet, darf uns als weit über die Region hinaus bekannt Fahrradstadt nicht davon abhalten, Fahr- radstraßen im Gesamtverkehrskonzept eine weiterhin wichtige, hohe Bedeutung zuzu- schreiben. Meine Fraktion wird den Antrag daher ablehnen. - 4 - Stadtrat Jooß (FDP): Die Verwaltung folgt nur der Realität bei der Entwicklung des Rad- und Pkw-Verkehrs, nämlich immer mehr Fahrräder und weniger Privatautos. Ei- gentlich sollte die CDU das wahrnehmen. Neueinrichtungen von Radstraßen liegen nur im Promillebereich der verbleibenden Straßen. Von daher können wir nicht von einer Bevorzugung von Radfahrern reden. Gerade jetzt bei der Baustellensituation brauchen wir Radwege und nicht mehr Straßen für Autos. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Dann können wir in die Abstim- mung gehen. Ich bitte um das Kartenzeichen. – Bei 16 Zustimmungen mehrheitlich ab- gelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015