Grundschule am Wasserturm: Zusätzliche Raumbedarfe durch Zunahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Vorlage: 2015/0458
Art: Anfrage
Datum: 24.07.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 46

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 46
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 22.07.2015 eingegangen: 22.07.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0458 46 öffentlich Dez. 3 Grundschule am Wasserturm: Zusätzliche Raumbedarfe durch Zunahme der Schulanfän- gerinnen und Schulanfänger im Stadtteil 1) Wie entwickelt sich die Zahl der Schulanfänger/innen im Schulbezirk der Schule am Wasserturm ab dem Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2020/21 auf der Grundlage der Daten des Einwohnermeldeamts? Die Schülerzahlenentwicklung sieht wie folgt aus: Schuljahr 2015/16 34 Schüler/innen Schuljahr 2016/17 46 Schüler/innen Schuljahr 2017/18 69 Schüler/innen Schuljahr 2018/19 65 Schüler/innen Schuljahr 2019/20 73 Schüler/innen Schuljahr 2020/21 76 Schüler/innen Mit welcher Zunahme der Schulanfänger/innen im Schulbezirk muss durch die der- zeit noch im Bau befindlichen Gebäudekomplexe an der Stuttgarter Straße mit 170 Wohnungen gerechnet werden? Mit einer Zunahme der Schülerzahlen im Schulbezirk nach Bezugsfertigkeit der Gebäude- komplexe an der Stuttgarter Straße im Jahr 2016 ist zu rechnen. Die Entwicklung ist in den o. g. Schülerzahlen nicht enthalten, da die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können. Verlässliche Informationen über die Familienstrukturen in den neuen Gebäudekomplexen liegen noch nicht vor. 2) Welche Auswirkungen hat die jährliche Zunahme an Schulanfänger/innen auf die künftige Zügigkeit der Grundschule am Wasserturm? Die Grundschule am Wasserturm wird sich voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18 zur Dreizügigkeit entwickeln. Trifft es zu, dass bereits ab dem Schuljahr 2017/18 der geplante Ausbau zur Zwei- zügigkeit nicht ausreicht? Ja. Seite 2 Welche grundlegenden Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung zur Lösung dieses Problems? Grundsätzlich kommen mehrere Möglichkeiten in Frage: - Verlängerung der Standzeit der Containeranlage - Einrichtung einer „Außenstelle“ der Grundschule am Wasserturm im Gebäude Uhlandschule - Änderung der derzeitigen Schulbezirke der Grundschule am Wasserturm, der Nebenius- Grundschule sowie ggf. der Hans-Thoma-Schule - Einrichtung einer neuen einzügigen Grundschule im Gebäude Uhlandschule - Aufstockung des Schulgebäudes der Grundschule am Wasserturm - Überprüfung der Grundstückssituationen im angrenzenden Bereich der Grundschule am Wasserturm zur möglichen Realisierung eines getrennten Baukörpers 3) Wann soll mit dem 2. Bauabschnitt für den Ausbau zur Zweizügigkeit begonnen werden und welche Bauzeit wird dafür eingeplant? Der Baubeginn des 2. Bauabschnittes ist Ende Oktober 2015, die Fertigstellung des 2. Bauabschnittes ist für Januar 2017 geplant. Gibt es eine Möglichkeit, den 2. Bauabschnitt drei- statt zweigeschossig zu bauen? Um das Gebäude dreigeschossig zu realisieren, wäre eine umfangreiche Prüfung der Machbarkeit sowie eine vollständig neue Planung erforderlich. Welche zusätzliche Plan- und Bauzeit sowie finanzielle Mittel wären dafür erforder- lich? Für eine Umplanung am gleichen Standort ist von einer Planungszeit von 9 Monaten ein- schließlich der Genehmigungsphase auszugehen. Die Bauzeit würde ca. 18 Monate be- tragen. Ein Kostenrahmen kann erst nach Erarbeitung einer entsprechenden Machbar- keitsstudie ermittelt werden. Wird diese Möglichkeit von der Stadtverwaltung geprüft? Die derzeitige Planung des zweiten Bauabschnittes lässt aus statischen Gründen keine Dreigeschossigkeit zu. Gibt es Flächenkapazitäten im Umfeld der Schule um ggf. noch einen zusätzlichen Bau zu erstellen? Für den zukünftig erforderlichen Flächenbedarf der Grundschule am Wasserturm wäre eine Standortuntersuchung vorzunehmen. Seite 3 4) Werden auch Möglichkeiten zur Änderung der Zuschnitte der Schulbezirksgrenzen in der Südstadt geprüft? Ja. Wie sind dabei die räumlichen Voraussetzungen der infrage kommenden Grund- schulen Schillerschule und Nebenius-Grundschule? Sowohl die Schillerschule als auch die Nebenius-Grundschule werden im relevanten Zeit- raum über keine freien Räumlichkeiten verfügen. 5) Wie wurde die Schulgemeinschaft (Schulleitung und Schulkonferenz) der Grund- schule am Wasserturm über die Entwicklung informiert und wird sie in die weiteren Überlegungen einbezogen? Die Schulleitung der Grundschule am Wasserturm ist in die derzeit laufende Schulentwick- lungsplanung in der Südstadt mit Südstadt-Ost eingebunden. Im Rahmen dieses Prozes- ses wurde die Schulleitung über die voraussichtliche Schülerzahlenentwicklung informiert. Die Schulkonferenz und der Elternbeirat werden von der Schulleitung informiert.

  • GRÜNE-Grundschule am Wasserturm
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0458 46 öffentlich Grundschule am Wasserturm: Zusätzliche Raumbedarfe durch Zunahme der Schul- anfängerinnen und Schulanfänger im Stadtteil 1) Wie entwickelt sich die Zahl der SchulanfängerInnen im Schulbezirk der Schule am Wasserturm ab dem Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2020/21 auf der Grundlage der Daten des Einwohnermeldeamts?  Mit welcher Zunahme der SchulanfängerInnen im Schulbezirk muss durch die derzeit noch im Bau befindlichen Gebäudekomplexe an der Stuttgarter Straße mit 170 Wohnungen gerechnet werden? 2) Welche Auswirkungen hat die jährliche Zunahme an SchulanfängerInnen auf die künftige Zügigkeit der Grundschule am Wasserturm?  Trifft es zu, dass bereits ab dem Schuljahr 2017/18 der geplante Ausbau zur Zweizügigkeit nicht ausreicht?  Welche grundlegenden Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung zur Lösung dieses Problems? 3) Wann soll mit dem zweiten Bauabschnitt für den Ausbau zur Zweizügigkeit be- gonnen werden und welche Bauzeit wird dafür eingeplant?  Gibt es eine Möglichkeit, den zweiten Bauabschnitt drei- statt zweigeschossig zu bauen?  Welche zusätzliche Plan- und Bauzeit sowie finanziellen Mittel wären dafür erfor- derlich?  Wird diese Möglichkeit von der Stadtverwaltung geprüft?  Gibt es Flächenkapazitäten im Umfeld der Schule um ggf. noch einen zusätzli- chen Bau zu erstellen? 4) Werden auch Möglichkeiten zur Änderung der Zuschnitte der Schulbezirksgren- zen in der Südstadt geprüft?  Wie sind dabei die räumlichen Voraussetzungen der infrage kommenden Grund- schulen Schillerschule und Nebeniusgrundschule? 5) Wie wurde die Schulgemeinschaft (Schulleitung und Schulkonferenz) der Grund- schule am Wasserturm über die Entwicklung informiert und wird sie in die weite- ren Überlegungen einbezogen? Mit dem neuen Stadtteil Südstadt-Ost bestand die große Chance für eine neue Ge- meinschaftsschule mit einem innovativen pädagogischen Konzept. Der Antrag der Stadt Karlsruhe wurde von der früheren Landesregierung abgelehnt. Stattdessen wurde vom Regierungspräsidium 2010 nur eine einzügige Grundschule genehmigt, obwohl bereits feststand, dass die SchülerInnenzahl deutlich darüber liegen würde. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In pädagogischer Hinsicht ist das Ziel einer innovativen Schule geglückt. Die verbind- liche Ganztagsgrundschule hat ein rhythmisiertes pädagogisches Konzept und ko- operiert mit vielfältigen außerschulischen BildungspartnerInnen im Stadtteil, u. a. mit dem Zirkus Maccaroni und der Musikhochschule. Die für den neuen Stadtteil erfreuliche starke Zunahme von Kindern erweist sich als neues Raumproblem für die Schule. Es zeichnet sich ab, dass die SchulanfängerIn- nenzahlen jährlich so stark zunehmen, dass der geplante Ausbau der Schule zur Zweizügigkeit nicht mehr ausreicht und die Schule drei- bis vierzügig wird. Bislang wurden weder der Gemeinderat noch der Schulbeirat über diese Entwicklung informiert. Angesichts der kommunalen Herausforderung, erneut eine Lösung für die räumlichen Probleme der Schule am Wasserturm zu finden, sollen mit dieser Anfrage der konkrete Sachstand der Entwicklung der SchulanfängerInnenzahlen und die Überlegungen der Stadt für Lösungsansätze erfragt werden. Eine frühzeitige Befas- sung des Gemeinderats ist auch deshalb erforderlich, weil die verschiedenen Mög- lichkeiten voraussichtlich auch finanzielle Auswirkungen haben werden. Wir GRÜNE sehen derzeit verschiedene Lösungsmöglichen, die dringend geprüft und deren Ergebnisse dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlagen zur Verfü- gung gestellt werden sollten. Für die Fraktion der Grünen wäre es die beste Lösung, wenn der zweite Bauabschnitt dreigeschossig statt zweigeschossig gebaut werden könnte. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Möglichkeit auch baulich machbar und in einem vertretbaren Zeitraum umgesetzt werden könnte. Zusätzlich muss noch geprüft werden, wie die für die kommende Mehrzügigkeit erforderlichen Erweiterun- gen wie Mensa und Aufenthaltsräume durchgeführt werden können. unterzeichnet von: Renate Rastätter Daniela Reiff Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015

  • Protokoll TOP 46
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 47. Punkt 46 der Tagesordnung: Grundschule am Wasserturm: Zusätzliche Raum- bedarfe durch Zunahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger Anfrage der Stadträtinnen Renate Rastätter und Daniela Reiff sowie des Stadt- rats Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22. Juli 2015 Vorlage: 2015/0458 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015