Änderungsantrag GRÜNE: Ateliers "Hinterm Hauptbahnhof": Beendigung der Ateliersnutzung

Vorlage: 2015/0454
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 28.07.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GRÜNE-Ateliers hinterm Hauptbahnhof
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0454 14 öffentlich Ateliers „Hinterm Hauptbahnhof“: Beendigung der Ateliersnutzung 1. Analog zum Kreativpark "Alter Schlachthof" wird für die Ateliers hinterm Hauptbahnhof ein Nutzungskonzept erarbeitet, das Künstlerinnen und Künst- lern wie auch Gewerbetreibenden aus dem Bereich Kreativwirtschaft Raum bietet. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Bereitstellung von Atelierräumen gelegt. 2. Für die Gebäude in dem Gebiet wird je nach Erhaltungsstand und unter Be- rücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte entschieden, ob sie saniert o- der abgerissen werden. Dabei wird angestrebt die Gebäude unter Denkmal- schutz zu erhalten. 3. Die zukünftig zu sanierenden Gebäude werden soweit ertüchtigt, dass sie si- cher sind. Anschließend werden diese Gebäude nach und nach saniert, wobei für die Sanierungszeit in den jeweiligen Gebäuden keine Nutzung vorgesehen ist. 4. Für die Zeit der Sanierung werden den derzeit auf dem Gebiet ansässigen Künstlerinnen und Künstlern die verbleibenden Gebäude zur weiteren Nut- zung zur Verfügung gestellt. Dabei wird erwartet, dass die Künstlerinnen und Künstler in eigenen Absprachen Lösungen für die Nutzung des verringerten Raumangebots finden. Die Verwaltung bemüht sich darüber hinaus, noch wei- tere Ersatzräume anzubieten. 5. Nach Abschluss der Sanierungen kommt das Nutzungskonzept zur Anwen- dung. Dabei sollten die Mietpreise dem Sanierungsstand der Gebäude ent- sprechen, gleichzeitig sollten aber auch Fördermöglichkeiten für junge Künst- lerinnen und Künstler zum Tragen kommen. Kultur benötigt Raum. In Karlsruhe bilden zwei Hochschulen, die Staatliche Kunstak- ademie wie auch die Hochschule für Gestaltung, Künstlerinnen und Künstler auf ho- hem Niveau aus. Dennoch stehen zu wenige Ateliers zur Verfügung, um diesen die Möglichkeit zu bieten, nach ihrer Ausbildung zumindest zeitweise in Karlsruhe zu Sachverhalt / Begründung: - 2 - verbleiben. Eine Beendigung der Ateliersnutzung auf dem Areal "Hinterm Haupt- bahnhof" würde die Situation noch deutlich verschlechtern. Die Gebäude hinterm Hauptbahnhof sollten daher, soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, erhalten bleiben und weiter für kulturelle, aber auch gewerbliche und gastronomi- sche Zwecke genutzt werden, mit Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Ateliers. Die denkmalgeschützten Gebäude sollten wenn möglich erhalten bleiben. Hier kommt der Stadt als öffentlicher Trägerin eine wichtige Vorbildfunktion dabei zu, Bau- ten von besonderem stadthistorischen Wert zu bewahren. Die Sanierung soll darauf abzielen, preiswerte Ateliers zu schaffen. Die Sanierungs- maßnahmen sollten daher zum einen die Sicherheit in den Gebäuden wiederherstel- len und zum anderen einen eher niedrigen Qualitätsstandard der Gebäude anstre- ben, um günstige Mietpreise zu erlauben. Nach Abschluss der Sanierung sind die Räumlichkeiten über Kriterienrichtlinien an Künstlerinnen und Künstler zu vergeben. In dem Vergabemodell kommen dabei sowohl Fördermodelle zum Tragen wie auch Maßnahmen, die eine Mischung aus Alteingesessenen und Neu-AbsolventInnen so- wie eine gewisse Fluktuation sicherstellen. Während der Sanierungsarbeiten ist den auf dem Areal derzeit ansässigen Künstle- rinnen und Künstlern eine weitere Nutzung der Gebäude zu ermöglichen, wenn auch unter begrenzteren räumlichen Möglichkeiten. Gleichzeitig sind ihnen durch die Ver- waltung, soweit möglich, alternative Räumlichkeiten anzubieten. Das Nutzungskonzept für das Areal "Alter Schlachthof" hat sich weitgehend bewährt. Die dort gewonnen Erfahrungen können in die Entwicklung des Areals "hinterm Hauptbahnhof" einfließen. Ein Miteinander von Kultur, Gastronomie und Gewerbe wird angestrebt. Wichtig ist der GRÜNEN Fraktion dabei auch, dass sich die im Areal ansässigen Kreativen der Stadtgesellschaft öffnen z.B. durch Ausstellungsräume, Tag der offenen Tür etc. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Daniela Reiff Renate Rastätter Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Juli 2015

  • Stellungnahme TOP 14 GRÜNE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.07.2015 eingegangen: 22.07.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0454 14 öffentlich Dez. 6 Ateliers „Hinterm Hauptbahnhof“: Beendigung der Ateliersnutzung Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung „Ateliers Hinterm Hauptbahnhof“ – Beendigung der Ateliersnutzung wird verwiesen. Die Punkte 1, 2 und 5 des Antrages sind dort bereits aufgegrif- fen worden. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag in den übrigen Punkten (3 + 4) abzulehnen, da vor weiteren Investitionen zunächst ein Gesamtkonzept erstellt werden sollte. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Analog zum Kreativpark „Alter Schlachthof“ wird für die Ateliers hinterm Hauptbahnhof ein Nutzungskonzept erarbeitet, das Künstlerinnen und Künstlern wie auch Gewerbetreibenden aus dem Bereich Kreativwirtschaft Raum bietet. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Bereitstellung von Atelier- räumen gelegt. 2. Für die Gebäude in dem Gebiet wird je nach Erhaltungsstand und unter Be- rücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte entschieden, ob sie saniert oder abgerissen werden. Dabei wird angestrebt die Gebäude unter Denk- malschutz zu erhalten. Hierzu wird auf die aktualisierte Vorlage der Verwaltung verwiesen. 3. Die zukünftig zu sanierenden Gebäude werden soweit ertüchtigt, dass sie sicher sind. Anschließend werden diese Gebäude nach und nach saniert, wo- bei für die Sanierungszeit in den jeweiligen Gebäuden keine Nutzung vorge- sehen ist. Die Voraussetzung für eine Sanierung ist eine Gesamtkonzeption. Die Verwaltung beseitigt auf Grund ihrer Verantwortung als Gebäudeeigentümer derzeit sukzessive die Gefahrenstellen. 4. Für die Zeit der Sanierung werden den derzeit auf dem Gebiet ansässigen Künstlerinnen und Künstlern die verbleibenden Gebäude zur weiteren Nut- zung zur Verfügung gestellt. Dabei wird erwartet, dass die Künstlerinnen und Künstler in eigenen Absprachen Lösungen für die Nutzung des verrin- gerten Raumangebots finden. Die Verwaltung bemüht sich darüber hinaus, noch weitere Ersatzräume anzubieten. Die Voraussetzung für eine Sanierung, auch bei Umsetzung in Abschnitten, ist eine Gesamtkonzeption. Die Verwaltung ist bemüht, den Künstlern Ersatzräume anzubie- ten. 5. Nach Abschluss der Sanierungen kommt das Nutzungskonzept zur Anwen- dung. Dabei sollten die Mietpreise dem Sanierungsstand der Gebäude ent- sprechen, gleichzeitig sollten aber auch Fördermöglichkeiten für junge Künstlerinnen und Künstler zum Tragen kommen. Die Voraussetzung für eine Sanierung ist die Gesamtkonzeption, der ein Nutzungs- konzept zu Grunde liegt. Erst auf Grundlage einer Gesamtkonzeption können Sanie- rungsstand der Gebäude und Mietpreise definiert werden.