Ergänzungsantrag AfD: Planung von Hortplätzen in neu ausgewiesenen Baugebieten
| Vorlage: | 2015/0453 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 22.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0453 17 öffentlich Planung von Hortplätzen in neu ausgewiesenen Baugebieten Die Stadt Karlsruhe wird künftig in der Nähe neu ausgewiesener Wohn-Baugebiete dafür sorgen, dass genügend Kindergarten- und Hortplätze zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die zu erwartende Bedarfszunahme abzudecken. In den Stadtteile, in denen aufgrund der demographischen Entwicklung Hortplätze fehlen, wird die Stadt so schnell wie möglich die fehlenden Hortplätze einrichten. Aus dem 8. Sachstandsbericht Wohnen und Bauen in Karlsruhe (Top 9 dieser Sit- zung) ergibt sich eine Steigerung der Einwohnerzahl in den nächsten 10 Jahren um ca. 14.000 Personen auf ca. 330.000 bis 2025. Aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage vom 19.05.2015 (2015/0242): "Anmeldesituation in den Karlsruher Schülerhorten" ergab sich der Sachverhalt, dass bereits jetzt in folgenden Stadtteilen Hortplätze fehlen: Südstadt, Südweststadt, Mühlburg, Knielingen, Weiherfeld-Dammerstock, Rüppurr, Durlach, Grötzingen, Neureut und Nordstadt. Darüber hinaus sind wir mit Eltern in Kontakt, die aktuell für ihre einzuschulenden Kinder auch in anderen Stadtteilen keinen ihren Anforderungen entsprechenden Hortplatz bekommen haben. Sachverhalt / Begründung: - 2 - Auch wenn die aktuelle Landesregierung die Einführung der Ganztagesschule be- schlossen hat, so ist die Stadt nicht dazu verpflichtet, bei deren Einführung eine Vor- reiterrolle zu übernehmen, die sich negativ auf die Versorgung der Karlsruher Stadt- teile mit Hortplätzen auswirkt. Die Stadt Karlsruhe ist dagegen verpflichtet, die bestehenden Schülerhorte so aus- zustatten, dass alle Kinder berücksichtigt werden können, für die ein solcher Hort- platz benötigt wird. Die Entscheidung darüber soll bei den Eltern liegen. Das derzeit für nicht berücksichtigte Kinder existierende Angebot einer "Not"-Versorgung bis 13 oder 14 Uhr („Verlässliche Grundschule“) ist nicht ausreichend, da es den Anfor- derungen der Eltern nicht entspricht. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Juli 2015