Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und Organisationsfreiheit für die Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0432 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 10.07.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0432 37.1 öffentlich TTIP: Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und Organisationsfreiheit für die Stadt Karlsruhe Wie stellt sich die Stadt Karlsruhe zu dem Vorschlag: Die Stadt Karlsruhe schließt sich in Gestalt einer Gemeinderatsresolution den bisher 200 TTIP-kritischen Kommunen (s. u.) in Deutschland an. Eine erste Initiative zu einer kritischen Positionierung der Stadt Karlsruhe zu TTIP fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Seit dieser Zeit hat sich jedoch die Gesamtlage verändert. Durch vielfältigen öffentlichen und medialen Druck sind die Geheimverhandler dieses Abkommens, sind die EU und viele europäische Regierungen, auch und gerade die Bundesregierung, unter Druck gekommen. Unterem anderem durch: - Der DGB hat sich mittlerweile sehr kritisch zu TTIP aufgestellt. Der DGB Karlsruhe hat sich mit einer Aktion, die große Resonanz fand, an die Stadt Karlsruhe und den Gemeinderat gewandt: „Bitte nehmen Sie, liebe Mitglieder des Karlsruher Gemeinderates, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Sorgen ernst und treten Sie zusammen mit uns für den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und für die Organisatonsfreiheit der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften ein“ - Die Initiative Stop TTIP hat mittlerweile über 2 Mio Unterschriften gesammelt, die Sammlung läuft weiter - Mitte Juni 2015 haben die kommunalen Spitzenverbände o Deutscher Städtetag Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ o Deutscher Landkreistag o Deutscher Städte- und Gemeindebund o Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem Positionspapier u.a. deutlich den vollen Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und Organisationsfreiheit gefordert. - Unter den 200 deutschen Kommunen, die kritische Stellungnahmen zu TTIP beschlossen haben, sind auch Freiburg, Landau, Heilbronn, Heidelberg, Mannheim und Pfinztal. Karlsruhe könnte sich hier sehr gut einreihen. Quelle: http://www.attac.de/ttip-in-kommunen/ - Stand 09.07.2015 Die TTIP Verhandlungen sind weiterhin nicht-öffentliche Verhandlungen. Protest und kritische Stellungnahmen gerade aus dem Bereich der Kommunen und ihrer Verbände haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung. Noch ist bei weitem nicht gesichert, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens nicht im wesentlichen Großkonzernen und Großbanken zu Gute kommen wird, auf Kosten sozialer Standards und Demokratie, mit weiterer Verarmung ganzer Schichten in der EU und weiterer Umweltzerstörung. Aus unserer LINKEN-Sicht spricht der derzeitige Verhandlungsstand dafür, dass dieses Abkommen nicht zustande kommen darf. Gerade jetzt muss Kritik und Protest weiter aufrechterhalten werden und seinen Weg in die Medien finden. Die Stadt Karlsruhe bzw. der Gemeinderat könnte mit einer klaren Positionierung seine Aufgeklärtheit und Weltläufigkeit unterstreichen und als gewichtige Kommune einen entsprechend gewichtigen Beitrag gegen neoliberalen Freihandel in Europa leisten. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 10.07.2015 eingegangen: 10.07.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0432 37.1 öffentlich Dez. 1 Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und Organisationsfreiheit für die Stadt Karlsruhe Durch eine verstärkte Berichterstattung zu den laufenden Verhandlungen, möglichen Zielen und etwaigen Konsequenzen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), ist auch in Teilen der Bürgerschaft in Karlsruhe eine kritische bzw. ablehnende Haltung zu TTIP und der Wunsch nach einer verstärkten Transparenz über Verhandlungsinhalte und -ziele zu verzeichnen. Dies drückt sich beispielsweise im Eingang von mehr als 1000 Unterschriften, die sich zur euro- paweiten Initiative STOP TTIP bekennen, aus. TTIP wirft aus kommunaler Sicht Fragen auf, die auch die Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in Karlsruhe betreffen können. Die Stadtverwaltung steht daher einer politischen Positionierung des Gemeinderats im Hinblick auf die kommunale Daseinsvorsorge positiv gegen- über. Die Verwaltung schlägt vor, sich dem "Gemeinsamen Positionspapier des Bundesministeri- ums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städ- tetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kom- munaler Unternehmen (VKU) zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)" anzuschließen. Sondierungen bei den Fraktionen haben zu dem Ergebnis geführt, dass es bislang nicht zu einer diesbezüglichen Resolution mit überzeugender Mehrheit kommen dürfte.
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1 Gemeinsames Positionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben in einem gemeinsamen Positionspapier von Oktober 2014 ihre Positionsbestimmung zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), zum Handelsab- kommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und zum in der Verhandlung befindlichen Dienstleistungsabkommen (Trade in Services Agreement TiSA) formuliert. Diese Positionen wurden in den vergangenen Monaten mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingehend diskutiert. TTIP wirft Fragen auf, die auch die Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge vor Ort betreffen können. Die kommunale Daseinsvorsorge ist ein wichtiges Element in der EU, das den wirtschaftlichen, sozialen und territori- alen Zusammenhalt fördert. Sie darf durch Freihandelsabkommen der EU nicht gefährdet werden. Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesell- schaft eine lange Tradition. Die Kommunen betätigen sich wirtschaftlich, auch durch eigene Unternehmen und Ein- richtungen, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Sie haben im Rahmen der Daseinsvorsorge die Aufgabe, für ihre Bürgerinnen und Bürger effizient und kostengünstig ein gleichwertiges, diskriminierungsfreies, verlässliches und flächendeckendes Angebot jeweils vor Ort notwendiger Dienstleistungen hoher Qualität zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die kommunalen Spitzenver- bände und der VKU folgende gemeinsame Positionen vereinbart: 1. Das europäische und nationale Recht gewährleistet einen weiten Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organisation der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge 1 . Freihandelsabkommen dürfen diesen Handlungsspiel- raum der Kommunen nicht einengen. Deshalb muss jedenfalls für Deutschland der gleiche Vorbehalt gegen Marktöffnungsverpflichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge aufgenommen werden, der auch im WTO-Dienst- leistungsabkommen von 1995 (GATS) enthalten ist. F ür Marktzugangsverpflichtungen im Dienstleistungssektor wird die Verwendung einer Positivliste bevorzugt, weil damit sichergestellt werden kann, dass für den Bereich der Daseinsvorsorge keine neuen Marktöffnungsverpflich- tungen übernommen werden und der Handlungsspielraum der Kommunen erhalten bleibt. Im Falle der Verwen- 1 Dienstleistungen von allgemeinem Interesse/Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 14 AEUV in V erbindung mit dem Protokoll Nr. 26. 2 dung eines Negativlistenansatzes für Marktöffnung im Dienstleistungsbereich in TTIP muss wie in CETA sicherge- stellt werden, dass für den Bereich der Daseinsvorsorge keine neuen Marktzugangsverpflichtungen übernommen werden 2 und der Handlungsspielraum der Kommunen auch für eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen erhalten bleibt. Der Negativlistenansatz darf auch nicht zu einer automatischen Marktöffnung für neue Dienstleis- tungen führen. 2. Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland dürfen durch TTIP keine Verpflichtungen übernommen werden, die über die Bestimmungen des reformierten europäischen Vergaberechts hinausgehen. Die in den neuen EU-Verga- berichtlinien verankerten Möglichkeiten für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie insbesondere auch die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und für die Trinkwasserversorgung sowie Abwas- serbeseitigung oder -behandlung dürfen durch TTIP nicht in Frage gestellt werden. 3. In TTIP werden die bisherigen speziellen Investitionsschutzregelungen mit ad hoc-besetzten Schiedsgerichten nicht befürwortet. Sofern solche Regelungen auf Wunsch der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten in TTIP Eingang finden sollen, müssen sie nach rechtstaatlichen Grundsätzen ausgestaltet sein und insbesondere gewährleisten, dass die Verfahren auch für die Zivilgesellschaft transparent durchgeführt werden, die Unabhängigkeit und hinrei- chende Qualifikation der Schiedsrichter sichergestellt ist sowie eine Berufungsmöglichkeit vorgesehen und die Schaffung eines Schiedsgerichtshofs angestrebt wird. Es muss sichergestellt werden, dass nicht diskriminierende Maßnahmen der Gesetzgebung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Schadensersatzansprüche für Investoren begründen können. Ein einklagbares Recht auf einen Marktzugang darf es nicht geben. 4. Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz dürfen durch TTIP nicht abgesenkt werden. Vielmehr soll ein hohes Umwelt-und Verbraucherschutzniveau im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gefördert werden. Bei unterschiedlichen Schutzniveaus dürfen Schutzstandards nicht herabgesetzt werden mit dem Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen. 5. Der von Bundeswirtschaftsminister Gabriel einberufene Beirat für die TTIP- Verhandlungen trägt zur Verbesse- rung der Transparenz bei. Darüber hinaus werden im Verlauf der weiteren Verhandlungen regelmäßige Informati- onsgespräche des BMWi mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und dem VKU vereinbart. 6. Mit Blick auf die TiSA-Verhandlungen und auch auf andere Freihandelsverhandlungen besteht die übereinstim- mende Auffassung, dass auch in diesen Abkommen keine weitergehenden Marktöffnungsverpflichtungen für den Bereich der Daseinsvorsorge vorgenommen werden sollen. Berlin, 11. Juni 2015 2 Vorbehalte gegen Marktöffnungsverpflichtungen im Dienstleistungssektor dürfen nicht durch die Digitalisierung der Dienstleistungserbrin- gung ausgehebelt werden.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 37.1 der Tagesordnung: TTIP: Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und Organisationsfreiheit für die Stadt Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 10. Juli 2015 Vorlage: 2015/0432 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015