Keine Pachtverträge mit Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten
| Vorlage: | 2015/0413 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 30.06.2015 eingegangen: 30.06.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0413 23 öffentlich Dez. 4 Keine Pachtverträge mit Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten - Kurzfassung - Die Verwaltung schlägt vor, bei der Vergabe von Zirkusgastspielen auf städtischen Plätzen wei- terhin entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2010 zu verfahren. Dieser besagt, die Vorgaben des Tierschutzgesetzes auch weiterhin umzusetzen und insbesondere die Zirkus- leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ergän- zend als Vergabekriterium anzuwenden. Dies bedeutet, dass Zirkusunternehmen, welche die in den Zirkusleitlinien genannten Wildtierarten (Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe) halten und mitführen, nicht für ein Gastspiel in Karlsruhe verpflichtet werden. Sollten jedoch im Einzelfall Tiere aus dieser Liste im Altbestand der Zirkusse ab In-Kraft-Treten des Gemeinderatsbeschlusses sich befinden, können diese hier- von ausgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt Karlsruhe sowie ihre Beteiligungsgesellschaften schließen künftig nur noch Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen ab, wenn diese sich ver- traglich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Raubkatzen, Tümmler, Delfine, Robben, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wöl- fe. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die vor der Beschlussfassung bereits einen Antrag auf Platzüberlassung gestellt haben. Der Bundesrat hat 2003 und 2011 jeweils Initiativen ergriffen, um Zirkusbetrieben das Halten verschiedener Wildtierarten künftig zu untersagen. Die Bundesregierung hat bis heute jedoch – wie bereits im Antrag erwähnt- keine gesetzlichen Regelungen hierzu vorgelegt. Somit stellt sich die rechtliche Lage weiterhin entsprechend den Ausführungen der Verwaltung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2010 unverändert dar, was im Wesentlichen zu- sammengefasst Folgendes besagt: In Deutschland bildet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage für die Haltung von Zirkustieren. Darüber hinaus finden das Artenschutzrecht (Bundesnaturschutzge- setz, Bundesartenschutzverordnung) sowie weitere Rechtsvorschriften, wie z. B. die Tier- schutztransportverordnung oder das Tierseuchengesetz Anwendung. Es existieren keine eigenen Gesetze und Verordnungen für die Bewertung der Haltungs- und Lebensbedingungen von Zirkustieren. Lediglich die Tierschutz-Hundeverordnung ist bindend. Für die Beurteilung aller sonst vorkommenden (Wild)Tierarten existieren aus- schließlich Richtwerte, hier insbesondere die „Zirkusleitlinien“ (Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnliche Einrichtungen) und das sogenannte „Säugetiergutachten“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Bei Fragen der Zirkustierhaltung werden die Zirkusleitlinien und das Säugetiergutachten von Amtstierärzten, Rechtsberatern, Zirkusbetrieben und anderen Personen herangezo- gen. Diese geben so auch in Karlsruhe speziell bei der Beurteilung der Haltung von Zir- kustieren immer eine wichtige Orientierung, wie die Rechtsbegriffe des Tierschutzgeset- zes hierbei auszulegen sind. In den Zirkusleitlinien wird darüber hinaus gefordert, dass für das Halten und Mitführen von Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Flamingos, Pinguinen, Nashörnern und Wölfen für Zirkusbetriebe keine neuen tier- schutzrechtlichen Erlaubnisse mehr erteilt werden sollen. Die Entscheidung einiger Kommunen, bei Pachtverträgen mit Zirkusunternehmen für städtische Flächen die Haltung bestimmter Wildtierarten generell zu untersagen oder stark einzuschrän- ken, ist aufgrund vieler sich widersprechender Gerichtsurteile aus Sicht der Verwaltung sehr problematisch. Das Verwaltungsgericht München erachtet es in einem Urteil vom 06.08.2014 für zulässig, dass der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit die Widmung des Volksfest- platzes als Geschäft der laufenden Verwaltung im Einzelfall einschränken kann. Das Verwal- tungsgericht führt aus, dass die Beschränkung auf Zirkusbetriebe mit einem bestimmten Angebot und einem bestimmten Zuschnitt sich im Rahmen des gemeindlichen Gestaltungs- spielraums hält und es nicht sachfremd oder willkürlich ist, wenn sich die Gemeinde am Publikumsinteresse oder den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Bevölkerung bzw. der Besu- cher des Volksfestplatzes orientiert. Dabei hat sich die Stadt München zum einen auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung als auch auf die negativen Erfahrungen der Stadt mit anderen Zirkusbetrieben, die Großwildtiere mit sich geführt haben, gestützt. Dies wurde vom Verwaltungsgericht als sachlicher Grund angesehen. Dagegen sieht das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Beschluss vom 19.02.2013 es nicht vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gedeckt, wenn diese mit dem Verbot, Wildtiere mit sich zu führen und auftreten zu lassen, in die Freiheit der Berufsausübung eines Zirkusunternehmens eingreift. Die Befugnis einer Gemeinde, die Benutzung ihrer öf- fentlichen Einrichtungen zu regeln, stellt, so das Verwaltungsgericht Darmstadt, keine aus- reichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von grundrechtseinschränken- den Satzungsbestimmungen dar. Auch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht garantiert, reicht insoweit nicht aus. Auch wenn man, wie in der gutachterlichen Stellungnahme der Landestierschutzbeauftrag- ten von Baden-Württemberg, Dr. Cornelia Jäger, davon ausgehen würde, dass eine Ge- meinde einen für Zirkusveranstaltungen gewidmeten Festplatz teilweise entwidmen kann, muss dennoch ein sachlicher Grund hierfür gegeben sein und das Verhältnismäßigkeitsprin- zip beachtet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ein solch sachlicher Grund für ein Verbot einiger Wildtierarten könnte der Sicherheitsaspekt sein. Beim Sicherheitsaspekt stellt sich für die Verwaltung aber die Frage, ob bzw. wo eine Grenze zwischen für Menschen gefährlichen und ungefährlichen Tierarten gezogen werden kann und ob damit nicht konsequenterweise die Haltung nahezu aller Tierarten bei Platzüberlassungsver- trägen ausgeschlossen sein müsste. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass dem Sicherheitsaspekt grundsätzlich durch Auflagen Genüge getan wird. Nach Auffassung der Verwaltung ist es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Gerichte nicht von der Hand zu weisen, dass ein kommunales Verbot einiger Wildtierarten durch Einschränkung des Widmungszwecks eine berufsbegrenzende Regelung darstellt, die einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Bei der Einschränkung des Programms eines Zirkusunternehmens wird direkt in das operative Geschäft eines Unternehmens eingegriffen und damit die Attraktivität vieler Zirkusbetriebe ggf. stark eingeschränkt. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung auch die Feststellung, dass die Verpflichtung von reisenden Zirkusunternehmen auf städtischen Plätzen entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Zirkuskonzept einheitlich vom Marktamt und nicht von anderen Dienststellen oder den im An- trag genannten Beteiligungsgesellschaften vorgenommen wird. Beim Marktamt sind die Kennt- nisse über die verpflichteten Unternehmen vorhanden. Von dort wird die enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen, insbesondere Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, koor- diniert. Erstmals verpflichtete Unternehmen müssen schriftliche Angaben, auch zum Tierbe- stand, vorab übersenden und werden vor Abschluss eines Pachtvertrages nach Möglichkeit bei einem Gastspiel in einer Kommune in der Region in Augenschein genommen. Hierbei werden Erkenntnisse zum Tierbestand, Material, Programm, Attraktivität etc. gewonnen. Außerdem wird durch die Vergabe „aus einer Hand“ gewährleistet, dass in Karlsruhe weiterhin nur geeig- nete Unternehmen für den Messplatz und die Festplätze verpflichtet werden und kein Wild- wuchs von Zirkusunternehmen auf anderen, möglicherweise auch ungeeigneten städtischen Plätzen erfolgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Handlungsempfehlung der Verwaltung: Die Tierhaltung in Zirkusbetrieben muss in einem breit angelegten Prozess diskutiert werden, an dem Tierschutz, Zirkusbetriebe, Politik, Wissenschaft und andere gesellschaftliche Gruppierun- gen zu beteiligen sind, um eine von allen Seiten mitgetragene deutschlandweite Lösung zu fin- den. Einzelne und sehr unterschiedliche kommunale Reglementierungen sind aus Sicht der Ver- waltung nicht zielführend und derzeit rechtlich nicht durchsetzbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, bei der Vergabe von Zirkusgastspielen auf städtischen Plätzen weiter entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2010 zu verfahren. 2. Ausnahmen können gemacht werden, wenn ein Unternehmen belegen kann, dass ein Wildtier zum Altbestand des Zirkusses gehört und eine anderweitige Unter- bringung nicht möglich ist. Dieses Tier darf aber nicht in Vorführungen gezeigt oder anderweitig zur Schau gestellt werden. Der Antrag geht von der Annahme aus, dass das Mitführen und insbesondere das Zurschaustel- len von Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern, Flusspferden, Raubkatzen, Tümm- lern, Delfinen, Robben, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen und Wölfen durch Zirkusse dem Wohlbefinden der Tiere zuwider laufe und deshalb tierschutzwidrig sei. Das trifft für einige der genannten Tierarten möglicherweise zu. Wir raten, unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Untersuchungen, zu einer differenzierten tierartspezifischen Bewertung. Das Halten und Mitführen der genannten Tierarten zu gestatten, die Arbeit mit den Tieren in Aufführungen hingegen zu verbieten, widerspricht unseres Erachtens tierschutzrechtlichen An- forderungen, nach denen die Beschäftigung und der Umgang mit den Tieren dazu beitragen kann, arttypische Verhaltensweisen zu aktivieren und zu befriedigen. Aus diesem Grund emp- fiehlt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Gutachten zu Mindestanforderungen für das Halten von Säugetieren (Säugetiergutachten, 2009), Tiere in Mensch-Tier-Interaktionen zu beschäftigen, da Vorstellungen und regelmäßige Dressur ein Akti- vitätsprofil fördern, das dem in freier Wildbahn ähnlich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Training und Vorführung als Methode zur Gewährleis- tung eines stressarmen oder stressfreien Umgangs mit den Tieren ergänzend eingesetzt werden können und dass dadurch die physische Fitness der Tiere gefördert werden kann (BMEL, 2009). Ein Verbot nur des Zurschaustellens, nicht jedoch der Haltung, so dass die Tiere zwar mitgeführt werden dürfen, nicht jedoch an Aufführungen teilnehmen dürfen, halten wir unter ethologi- schen Aspekten für nicht sinnvoll. Konsequenterweise müssten Haltung, Transport und Vorfüh- rung der oben genannten Tierarten untersagt werden und hierfür fehlt wie oben erwähnt in Deutschland die rechtliche Grundlage. Handlungsempfehlung der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte vertragliche Verpflichtung in Bezug auf bestimmte Wildtierarten mit den vorgeschlagenen Ausnahmen hinsichtlich von Wildtieren im Altbestand weiterhin mit enormen rechtlichen Risiken verbunden und aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen derzeit nicht durchsetzbar.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 30.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0413 23 öffentlich Keine Pachtverträge mit Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten 1. Die Stadt Karlsruhe sowie ihre Beteiligungsgesellschaften schließen künftig nur noch Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen ab, wenn diese sich ver- traglich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Raubkatzen, Tümmler, Delfine, Robben, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die vor der Beschlussfassung bereits einen Antrag auf Platzüberlassung gestellt haben. 2. Ausnahmen können gemacht werden, wenn ein Unternehmen belegen kann, dass ein Wildtier zum Altbestand des Zirkusses gehört und eine anderweitige Un- terbringung nicht möglich ist. Dieses Tier darf aber nicht in Vorführungen gezeigt oder anderweitig zur Schau gestellt werden. Immer wieder gibt es große Probleme mit der Haltung von Wildtieren in Zirkusunter- nehmen. Beklagenswerte Vorfälle, bei denen Menschen von Zirkustieren angegriffen werden, konnten in der Vergangenheit und können auch heute nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei bestem Bemühen der Zirkusunternehmen muss grundsätzlich bezweifelt werden, dass die Haltung und das Mitführen von bestimmten Wildtierarten mit wechselnden Standorten tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Wir als Kommune sind sowohl dem Tierschutz als auch der Sicherheit der Menschen in un- serer Stadt verpflichtet. Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit bereits im November 2003 und erneut im No- vember 2011 eine Initiative ergriffen, um Zirkusbetrieben das Halten verschiedener Wildtierarten künftig zu untersagen. Begründet wurde die Initiative damit, dass die Haltung dieser Wildtiere mit hohen Belastungen für die Tiere verbunden sei. Der Schutz dieser Tiere sei in solchen Einrichtungen faktisch nicht möglich. Er verweist auf das Beispiel von 13 EU-Ländern, in denen es inzwischen ein vollständiges Ver- bot oder starke Einschränkungen von Haltung und Mitführen von Wildtieren in Zir- kussen gibt. Aktuell hat das Bundesland Hessen eine neue Bundesratsinitiative für ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus angekündigt. Die grün-rote Landesre- gierung hat erklärt, dass sie sich dieser Initiative anschließen wird. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wir GRÜNE begrüßen die konsequente Haltung des Bundesrats und der beiden genannten Bundesländer, die sich am Staatsziel Tierschutz und den Vorgaben des Deutschen Tierschutzgesetzes orientiert. Da die Bundesregierung bis heute keinen Verordnungsentwurf zum Verbot bestimm- ter Wildtierarten im Zirkus vorgelegt hat, sind immer mehr Kommunen dazu überge- gangen, bei Pachtverträgen die Haltung bestimmter Wildtierarten auszuschließen. Zu den rund 30 deutschen Kommunen, die bei Pachtverträgen für ihre städtischen Flä- chen mit Zirkusunternehmen das Mitführen von Wildtieren generell untersagen oder stark einschränken, gehören Heidelberg, München, Stuttgart, Potsdam, Mörfelden- Walldorf, Speyer und Köln. Auch die Stadt Karlsruhe hat in der Gemeinderatssitzung am 27.7.2010 bereits be- schlossen, dass Unternehmen, die die in den Zirkusleitlinien genannten Wildtierarten Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe halten und mitführen, nicht für ein Gastspiel in Karlsruhe verpflichtet werden (https://web1.karlsruhe.de/Gemeinderat/GrueneFraktion/stellung/2010/0727_17.pdf). Allerdings werden dabei noch nicht die weitergehenden Forderungen der Bundes- ratsinitiativen sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Haltungsanforde- rungen von Wildtieren in ausreichender Weise berücksichtigt. Zwar hat es in der Vergangenheit eine Reihe von sich widersprechenden gerichtli- chen Urteilen zu sehr restriktiven Platzüberlassungsverträgen gegeben, jedoch geht der Trend eindeutig zu Urteilen, bei denen die Entscheidungsbefugnisse der Kom- munen zum Umgang mit ihren städtischen Flächen respektiert und gestärkt werden. Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, hat zur rechtlichen Zulässigkeit von restriktiven kommunalen Platzpachtverträgen eine gutachterliche juristische Stellungnahme anfertigen lassen, die unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer- tierschutz/stellungnahmen im Bereich „Rechtsprechung bei tierschutzrelevanten Themen“ zu finden ist. Zu klären ist noch, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Zirkusunter- nehmen die oben genannten Tiere im Altbestand haben. In der Regel ist es möglich, die betroffenen Tiere anderweitig unterzubringen. Sollte es in Einzelfällen zweifelsfrei belegt werden können, dass die Tiere nicht anderweitig untergebracht werden kön- nen, so können sie zwar mitgeführt werden, dürfen aber nicht in Aufführungen ver- wendet oder zur Schau gestellt werden. Wir GRÜNE sind deshalb der Meinung, dass die Stadt Karlsruhe bei der künftigen Vergabe unserer städtischen Flächen dem Beispiel anderer Städte folgen sollte. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Zoe Mayer Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 23 der Tagesordnung: Keine Pachtverträge mit Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Renate Rastätter und Zoe Mayer, des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 30. Juni 2015 Vorlage: 2015/0413 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Weiterbehandlung im Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Mein Redebeitrag – das möchte ich gleich ankündigen – wird jetzt etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir das nicht übel nehmen, sondern es als Zeichen dafür sehen, wie wichtig mir, uns Grünen und vielen anderen Menschen da draußen dieses Thema ist. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung möchte und kann ich so ganz sicher nicht im Raum stehen lassen. Ich will niemandem hier die Möglichkeit bieten, und auch Ihnen nicht, Herr Oberbürgermeister, unseren Antrag wegen rechtlicher Bedenken einfach so abzutun. Es handelt sich um eine zutiefst politische und moralische Fragestellung, über die wir heute die Möglichkeit haben abzustimmen und ein klares Zeichen für den Tier- schutz aus Karlsruhe zu senden und es so dem Beispiel vieler anderer deutscher Kom- munen und EU-Staaten endlich gleichzutun. - 2 - Ich möchte jetzt mit Ihnen die Stellungnahme der Stadtverwaltung Schritt für Schritt durchgehen. Auf S. 4 führt die Verwaltung aus, dass der Sicherheitsaspekt möglicher- weise kein ausreichender Grund für die Änderung von Pachtverträgen wäre. Auf andere Aspekte wird hier gar nicht eingegangen. Uns geht es mit unserem Antrag aber auch ganz explizit um den Tierschutz. Die Stadt Karlsruhe hat ein berechtigtes Interesse da- ran, ihre öffentlichen Einrichtungen nicht für tierschutzwidrige Handlungen zur Verfü- gung zu stellen. Laut § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz handelt es sich übrigens nicht erst dann um eine tier- schutzwidrige Handlung, wenn den Tieren schwere Schmerzen oder Leiden nachgewie- sen werden können, sondern auch schon dann, wenn eine verhaltensgemäße Unter- bringung nicht möglich ist. Der Bundesrat hat das in seinem Beschluss von 2011 in Be- zug auf Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde so auch be- stätigt und kam zu folgenden Schlüssen: Zirkustiere verleben den Großteil ihres Lebens in engen Transportboxen, wodurch eine verhaltensgemäße Unterbringung schlicht nicht möglich ist. Ein artgemäßes Sozialverhalten ist unter Tierschutzbedingungen explizit ausgeschlossen. Die Einrichtung artgerechter und ausreichend sicherer Gehege ist unter Zirkusbedingungen schlicht nicht möglich. Bei Elefanten, Bären und Primaten kommt es insbesondere häufig zu schweren Verhaltensstörungen und Krankheiten. Es ist an dieser Stelle also überhaupt nicht nachzuvollziehen, wieso die Stadt Karlsruhe dazu gezwungen werden könnte, ihre öffentlichen Einrichtungen für derart tierschutz- widrige Handlungen zur Verfügung zu stellen. Das wird Ihnen so übrigens auch der promovierte Jurist Dr. Maisack der Landesstabsstelle Tierschutz als Experte für dieses Thema so bestätigen können. Nun zu dem Argument, es würde sich bei einem in dieser Form beantragten Wildtier- verbot um eine unzulässige berufsbegrenzende Regelung handeln. Ich möchte auch noch kurz auf die sich scheinbar widersprechenden Gerichtsurteile anderer Kommunen eingehen. In der Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten werden neben dem positiven Beispiel von München, das auch die Stadtverwaltung aufgreift, noch viele an- dere positive Urteile angeführt. Alle zeigen uns eines: Es ist möglich, einen Pachtvertrag dann einzuschränken, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und das Prinzip der Verhält- nismäßigkeit gewahrt wird. Das ist so übrigens auch in der Rechtsprechung aus Tier- schutzgründen allgemein anerkannt. Es ist nicht zu verstehen, wieso hier für die Stadt Karlsruhe etwas anderes gelten sollte. Die Stadt Karlsruhe führt jetzt als Beleg für ihre Bedenken an, dass es in Darmstadt ein negatives Urteil gab. Das ist aber schlicht ein sehr dürftiges Beispiel. In Darmstadt war die Ausgangssituation grundlegend anders. Dort gab es 37 Wildtierarten, die auf der Liste standen, wodurch das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht mehr gewahrt war, weil für manche dieser Tierarten überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage in der Fach- welt existierte. Wir beschränken uns in unserem Antrag auf 14, in ihrer Haltungsform hochkritische Wildtierarten, bei denen auch recht saubere Begründungen vorliegen. In Bezug auf acht Tierarten zeigen bereits die vom Bundesministerium erlassenen Zirkusleitlinien, dass eine artgerechte Haltung nach Tierschutzgesetz nicht möglich ist. In Bezug auf fünf weitere - 3 - Wildtierarten greift der bereits erwähnte Beschluss des Bundesrates; immerhin eines unserer höchsten Verfassungsorgane in Deutschland. In Bezug auf die Robben hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig schon 1994 entschieden, dass selbst unter stationä- ren Zuständen eine artgerechte Haltung sehr schwer zu gewährleisten ist. Bei Raubkat- zen ist es schon aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ein ausreichend großes, verhal- tensgemäßes und dennoch sicheres Gehege zur Verfügung zu stellen. Nun noch eine kurze Anmerkung zu den Bedenken und der geäußerten Meinung auf S. 5, dass durch Zirkusvorstellungen und regelmäßige Dressur ein Verhaltensprofil, das dem in freier Wildbahn ähnlich ist, gefördert werden würde. Ein Tier mit Gewalt zu Handlungen zu zwingen, die es in freier Wildbahn niemals tun würde, ist so ziemlich das genaue Gegenteil von einem Verhaltensprofil, das dem in freier Wildbahn ähnlich ist. Die Stadtverwaltung verweist hier auf die Zirkusleitlinien, jedoch vermeidet es das zuständige Bundesministerium seit Jahren zu sagen, woher es diese These bezieht. Es gibt in der Fachwelt keinerlei Belege. Es kann also keine Rede davon sein, dass den Tie- ren, wenn sie von der Vorstellung ausgenommen werden, irgendeine Beeinträchtigung widerfährt. Wir finden es aber auch gut, noch einen zusätzlichen Absatz aufzunehmen, dass die Zirkusbetriebe, wenn sie ihre Tiere nicht anderweitig unterbringen können, sondern mit nach Karlsruhe nehmen müssen, sich dann auch mit den Tieren beschäftigen müssen. Aber wir wollen keine Zurschaustellung der Tiere, denn es geht uns auch darum, hier keine Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Zirkusbetrieben zuzulassen. Abschließend möchte ich noch ganz dringend darauf hinweisen, dass auch die Stadt- verwaltung einräumt, dass nachträgliche Änderungen von Platzüberlassungsverträgen dann möglich sind, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und das Verhältnismäßigkeits- prinzip gewahrt wird. Der sachliche Grund ist, dass die Stadt Karlsruhe nicht dazu ge- zwungen werden kann, zu derart tierschutzwidrigen Handlungen Hilfe zu leisten. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist dadurch gewahrt, dass wir uns hier auf 14 Tierarten be- schränken, von denen niemand, der sich mit dem Thema ernsthaft befasst hat, sagen kann, dass diese Tiere in einem Zirkus verhaltensgemäß gehalten werden können. Ich bitte Sie nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal in sich zu gehen und Ihre Entscheidung zu überdenken. Das traurige Beispiel von vielen Wildtieren zeigt, dass es endlich an der Zeit ist zu handeln. Das Beispiel der Elefantendame Baby, die in ganz jungen Jahren schon von ihrer Mutter entfernt wurde, die ganz lange alleine leben musste und niemals sozialisiert werden konnte und jetzt vor einigen Monaten einen Passanten in Buchen tötete, zeigt, dass es endlich an der Zeit ist zu handeln. Ein anderes trauriges Beispiel: Der Schimpanse Robby, der seit 40 Jahren im Zirkus Benny alleine lebt, ein Menschenaffe, der noch niemals in seinem Leben einen anderen Affen gese- hen hat. Das zeigt, dass es ganz eindeutig an der Zeit ist, zu handeln. Wenn Sie jetzt sagen, die Attraktivität von Zirkussen steht komplett auf dem Spiel, dann möchte ich ganz klar darauf verweisen, dass aktuelle Umfragen auf unserer Seite sind. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage von 2014 sind 82 % der Befragten der Mei- nung, dass Wildtiere in einem Zirkus nicht verhaltensgemäß gehalten werden können. Laut einer anderen repräsentativen Umfrage von Frontal 21 heißt es, dass 2/3 der Be- - 4 - fragten nicht denken, dass Wildtiere noch dem modernen Empfinden eines Zirkus ent- sprechen und sprechen sich so für ein Wildtierverbot aus. Wir könnten also dadurch sogar ein ganz neues Publikum gewinnen und die Attraktivität sogar wieder steigern. Wenn jetzt einige von Ihnen kommen und sagen, Wildtiere gehören zur Tradition eines Zirkus dazu, dann will ich ganz klar sagen, dass Tradition einfach nicht immer ein gutes Argument ist. In der Vergangenheit haben wir schon viele grausame Taten durch Tradi- tionen gerechtfertigt. Früher war es z. B. auch einmal Tradition in einigen Familien, ihre Kinder mit Gewalt großzuziehen. (Der Vorsitzende: Frau Stadträtin, Sie müssen zum Ende kommen!) - Ich komme gleich zum Ende. Heute würde aber niemand mehr sagen, dass das eine gute Tradition war. Einige Tradi- tionen müssen auch überdacht werden. Ich hätte jetzt noch ganz viele Argumente. Sie können sich sicher sein, es gibt Unterbringungsmöglichkeiten; und Sie können sich si- cher sein, dass das kein guter Umgang zwischen Tier und Mensch ist, der den Kindern so vermittelt wird. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Erlauben Sie mir zu Beginn vielleicht ein paar kurze Worte an die Kollegin Mayer. Ich denke, jeder Antragsteller sieht seinen Antrag immer als den wichtigsten an. Aber jetzt uns hier vermitteln zu wollen, dass das hier das alles entscheidende Thema ist, sehen meine Kollegen und ich schon ein bisschen als vermessen an. Entschuldigung, das musste ich jetzt einfach sagen. Es ist auch jedem seine eigene Entscheidung, ob er in einen Zirkus geht oder nicht. Da fängt es schon einmal an, dass jeder Mensch das selbst entscheiden kann. Ich gebe Ihnen Recht, dass das Tierschutzgesetz eingehalten werden muss und dass auch bei Veranstaltungen jeglicher Art mit Tieren in unserer Stadt, und zwar nicht nur beim Zir- kus, es gibt auch viele andere Veranstaltungen, darauf geachtet werden muss, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Insofern haben wir uns schon öfters damit beschäftigt und hatten auch schon einen Beschluss aus dem Jahr 2010. Gut, jetzt kann man sagen, der ist schon ein paar Jahre her. Aber wir vertrauen auf die Verwaltung, die uns ausführt, dass dieser Beschluss wei- terhin Gültigkeit haben kann. Wir vertrauen vor allem auf die Erfahrungen unseres Marktamtes, denn unser Marktamt hat die Kontakte zu den Zirkusbetreibern, zu den Zirkusfamilien, bei den kleinen und auch den großen Zirkussen. Herr Baumbusch und sein Team können sehr gut einschätzen und wissen, wie die Zustände in den einzelnen Zirkussen sind. Wenn da etwas nicht in Ordnung wäre, dann sind wir der Meinung, dass dann auch ein solcher Zirkus hier nicht gastieren dürfte. Stadträtin Fischer (SPD): Wir – ich schicke es vorweg – unterstützen den Antrag. Aber meine Begründung wird etwas kürzer ausfallen, als die der Kollegin Mayer. Wir müssen uns klar werden, dass sich die Einstellung zur Tierpräsentation im Laufe der letzten Jahre deutlich verändert hat. Die Kollegin Mayer hat es angesprochen. Eine gro- - 5 - ße Mehrheit der Bevölkerung erwartet heutzutage im Zirkus nicht unbedingt eine Vor- führung von exotischen Tieren. Ich habe nur eine Anmerkung zum Antrag. In der Ziffer 1 wurden die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsgesellschaften aufgeführt. Zu Recht hat die Stadt Karlsruhe darauf hingewiesen, hier sollte kein Zweifel aufkommen. Überlassungsverträge sollten allein vom Marktamt zentral gesteuert werden und nicht von anderen Stellen, wenn es um die Vergabe von öffentlichen Plätzen geht. Warum unterstützen wir den Antrag? Die letzten Jahre haben gezeigt, dass von der Bundesregierung als Verordnungsgeber nichts in Gang gekommen ist. Es gibt einige Initiativen aus den Ländern und etliche Kommunen, die versuchen, den Bund zu trei- ben. Aus diesem Grund bin ich mir der unklaren Rechtslage bewusst, die es im Augen- blick gibt. Aber ich glaube, je mehr Kommunen sich auf den Weg machen, Überlas- sungsverträge klar und deutlich auszusprechen, wird auch die Bundesregierung unter Druck gesetzt, endlich als Verordnungsgeber tätig zu werden. Zu Punkt 2 habe ich auch noch eine Anmerkung. Es wurde kurz angesprochen, dass Tiere nicht mehr zur Schau gestellt werden dürfen, wenn sie in den Zirkussen verblei- ben. Dem ist aus Gründen des Tierwohles entgegenzutreten. Für die Tiere ist es wichtig, dass sie beschäftigt werden. Wenn sie durch eine Ausnahmeregelung im Zirkus verblei- ben, dann sollten sie auch an den Programmen und Vorführungen beteiligt werden. Aber in allen andern Punkten stimmen wir dem Antrag zu. Stadtrat Braun (KULT): Es handelt sich hierbei – wie man an den Redebeiträgen sieht – um einen sehr umstrittenen Antrag. Auch bei der KULT-Fraktion gibt es differenzierte Meinungen. Zuerst möchte ich Frau Stadträtin Mayer für ihre detaillierte Analyse der Antwort der Verwaltung danken, denn beim Lesen habe ich, um ehrlich zu sein, schnell die Lust ver- loren, zu Ende zu lesen. Schon allein der Begriff „Wildtier“ verrät, dass es sich um wilde Tiere handelt, Tiere die gemacht sind für die Wildnis und nicht für die Gefangenschaft. Denn solche wären mir unbekannt. Dass vorhin draußen Menschen standen und demonstrierten, die für die Rechte der Tiere einstehen, zeigt mir und sollte uns allen zeigen, dass ein großer Teil der Öffentlichkeit Interesse an einem solchen Thema hat. Genauso sollten auch wir Interes- se an artgerechter Haltung von Wildtieren zeigen. Wildtiere, wie die aufgelisteten, stellen immer enorm hohe Ansprüche an Unterbrin- gung und Haltung. Politiker sind es, die Gesetze und Regelungen treffen müssen, dass man überall den Ansprüchen der Tiere gerecht werden kann. Da eine solche klare Linie leider vom Bund ausbleibt, liegt es nun wohl an der Stadt Karlsruhe, Regelungen zu- mindest für Karlsruhe zu treffen, die nicht artgerechte Haltung ausschließen. In Zirkusse jedenfalls ist eine solche artgerechte Haltung unmöglich. Die meiste Zeit verbringen Zir- kustiere nämlich beim Pendeln zwischen etlichen Auftrittsorten jedes Jahr in Kleinst- transportern, ganz ohne Auslauf oder Bewegungsmöglichkeiten. Doch auch die übrige Zeit sieht es für die Tiere nicht viel besser aus. In Gehegen und Käfigen ist auch hier ei- - 6 - ne artgerechte Haltung völlig ausgeschlossen. Selbst wenn den Tieren von Zirkusleitern sonst mit viel Liebe und Fürsorge begegnet wird. Außerdem dringt des Öfteren Kritik durch, dass es vielen Tieren in Zirkussen auch gesundheitlich bescheiden geht, dass ärzt- liche Kontrollen und Untersuchungen unzureichend sind, da auf Wildtiere spezialisierte Tierärzte in Deutschland Mangelware sind. Obwohl viele dieser Wildtierarten längst vom Aussterben bedroht sind, lassen wir es zu, die letzten ihrer Art in Gefangenschaft leben zu lassen und nehmen extreme Verhal- tensstörungen bei den Tieren in Kauf, welche bei einem Leben im Zirkus unvermeidbar sind. Ich wünsche mir, dass die hier anwesenden Stadträte heute ihre Augen öffnen und ein Zeichen in die richtige Richtung setzen, auch wenn das eigentlich die Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag wäre. Doch diese schlafen wohl noch. Abschließend möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Mit welcher Begründung sollen wir als Menschen mehr wert sein, als ein Tier, welches gezwungenermaßen eingesperrt und zur Schau gestellt wird? Ich, wenn ich auch leider nicht für meine ganze Fraktion spre- chen kann, finde jedenfalls, es ist höchste Zeit zu handeln, und stimme dem Antrag voll umfänglich zu. Stadtrat Hock (FDP): Kollegin Mayer hat in großen Ausführungen beschrieben, wieso sie jetzt gerne auch von der Stadt eine Änderung zu diesem Thema herbeiführen möch- te. Der Kollege neben mir hat gerade gesagt, die Bundesregierung schläft. Ich glaube, die Bundesregierung schläft nicht. Denn zur ganzen Wahrheit gehört auch dazu, was passiert, wenn alle großen Städte in unserer Republik dies so umsetzen würden. Was passiert dann mit diesen Tieren, wo werden die untergebracht? Oder gibt es dann Zir- kusse, die sagen, wenn wir die Tiere nicht mehr mitführen oder zur Schau stellen dür- fen, dann stellt sich für uns die Frage, wo kommen die Tiere hin. Zirkustiere, das ist auch - - (Stadtrat Dr. Fischer/KULT: Abdecker!) - Stadtrat Dr. Fischer sagt, Abdeckerei. Das könnte dann z. B. dem einen oder anderen in den Sinn kommen, um die Tiere loszubekommen. Wenn man die Verwaltungsvorlage liest, muss man wirklich sagen, dass wir sehr ver- antwortungsvoll mit diesem Thema in unserer Stadt umgehen. Ich sehe es wie die Kol- legin der CDU-Fraktion, die sagt, sie hat vollstes Vertrauen zu den Leuten, explizit Herrn Baumbusch. Dieses Vertrauen schenkt auch die FDP-Fraktion. Aber man muss auch eines sagen: Meine Frau sagte zu mir, als ich mir einen Hund kau- fen wollte, wir haben zu wenig Platz. Da hatte sie Recht. Wir haben dann keinen Hund gekauft. Wenn ich aber manchen Hamster sehe, der in einem kleinen Käfig im Hamster- rad läuft, dann muss ich sagen, diese Tiere haben auch keinen Platz. Wenn ich dann z. B. Zirkusse sehe, wie jetzt Krone, bei denen ich schon war und habe mir das zeigen lassen, da haben die Tiere riesigen Platz. Das muss man zur ganzen Wahrheit auch ein- mal dazu sagen. Natürlich gibt es Zirkusse in dieser Republik, die den Anforderungen nicht entsprechen. Aber dafür gibt es verantwortliche Verwaltungsleute, die dann klipp - 7 - und klar sagen, so geht es nicht weiter, wir können diese Leute bei uns nicht mehr ein- laden. Da bin ich zuversichtlich, dass wir das so tun und dass wir das auch so umsetzen. Aber die Bundesregierung schläft nicht, weil sie sich Gedanken macht, was dann mit den Tieren passiert. Wenn Sie sagen, so ein Tier kommt in eine Auffangstation, dann kann ich nur ein Beispiel nennen. Wir hatten gerade darüber geredet. Es gibt in Kroa- tien eine Auffangstation für Bären. Ich habe mich dort einmal schlau gemacht. Zirkus- tiere wollen die gar nicht so gerne, weil diese Zirkustiere dort jeden Tag bespielt werden wollen. Die sind das gewohnt. Wenn man diese Tiere den ganzen Tag sich selbst über- lässt, drehen die durch, weil sie Ansprache brauchen, weil sie in unterschiedlicher Art und Weise diesen Zirkusbetrieb gewohnt sind. Es ist ganz schwierig, diesen Tieren dies abzugewöhnen. Deshalb: Wir haben Sympathie für diesen Antrag. Ich glaube auch, dass es über Kurz oder Lang mit Sicherheit eine Änderung im Gesetz geben wird. Aber im Moment ist es so, dass meine Fraktion, für die ich heute spreche, sagt, wir glauben, dass die Stadt Karlsruhe mit ihrer Verwaltung das absolut richtig macht und die Entscheidung auch für die Stadt Karlsruhe richtig trifft. Deshalb werden wir diesen Antrag heute so nicht mit- gehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Liebe Kollegin Zoe Mayer, vielen Dank für Ihren sehr en- gagiert hervorgebrachten Beitrag. Ich habe das Gefühl, dass alle der Meinung sind, dass diese Zustände auf Dauer untragbar sind. Für die AfD ist Artenschutz und Tierschutz sehr wichtig. Beides ist in unseren Leitlinien verankert. Wir haben auch bisher alle An- träge, die kamen in punkto Tierschutz, unterstützt. Bei diesem Antrag werden wir jetzt davon abweichen. Und zwar aus den Gründen, die Herr Hock eben genannt hat. Natürlich muss diese Art von Zurschaustellung von Wild- tieren mit der Zeit auslaufen. Aber das muss so geschehen, dass den Tieren selbst dadurch kein Schaden entsteht. Wenn alle Städte in Deutschland solche Zirkusnummern verbieten, dann werden diese Zirkusnummern zunächst ins Ausland abwandern, wo weniger Geld zu verdienen ist; oder im schlimmsten Fall wird man die Tiere abschaffen müssen, weil es einfach kein Einkommen mehr gibt, das generiert werden kann. Das kann nicht unser Ziel sein. Deswegen werden wir gegen diesen Antrag stimmen. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ich will Sie jetzt gar nicht mehr strapazieren, weil ich glaube, es ist schon so spät. Ich würde den Antrag doch gerne noch einmal in den Aus- schuss verweisen, weil ich hier doch noch ein paar Aussprachen gesehen habe. Gerade auch wegen der rechtlichen Basis würde ich es gerne noch einmal absichern und im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beraten. Der Vorsitzende: Wenn sich die Fraktion diesem Begehr anschließt, können wir das in den Ausschuss verweisen. Alle nicken, damit ist es verwiesen. - 8 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015