Künstlerkolonie Hinterm Hauptbahnhof: Konzept erstellen
| Vorlage: | 2015/0411 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Max Braun (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) Stadtrat Uwe Lancier (KULT) KULT-Gemeinderatsfraktion vom 30.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0411 14.2 öffentlich Künstlerkolonie hinterm Hauptbahnhof: Konzept erstellen 1. Die Stadt Karlsruhe ertüchtigt die Gebäude der Künstlerkolonie hinterm Hauptbahnhof schnellstmöglich so weit, dass die Gebäude wieder benutzbar und sicher sind. 2. Die Stadt Karlsruhe entwickelt zeitnah ein Konzept für die zukünftige Nutzung des Areals Hinterm Hauptbahnhof. Dabei soll die Nutzung als Ateliergelände im Mittelpunkt stehen, eingebunden in eine Vermarktungsstrategie für das ge- samte Areal Schwarzwaldstraße südlich des Bahnhofs 3. Die Stadt Karlsruhe prüft, ob die KFG mit der Konzept- und Projektentwicklung betraut werden kann. Das aktuelle Angebot städtischer Atelierräume ist begrenzt und deckt bei weitem nicht den Bedarf. Das Areal der Künstlerkolonie „Hinterm Hauptbahnhof“ umfasst ein Drittel der städtischen Ateliers. Der Erhalt der Künstlerkolonie scheint aber auch aus Marketinggründen sinnvoll. Denn eine attraktive Entwicklung des Areals – mit mehre- ren Bestandsgebäuden, zum Teil unter Denkmalschutz – zu einem kreativen Raum macht das Gesamtareal südlich des Hauptbahnhofs auch für Investoren interessan- ter (vgl. Erfahrungen aus dem Alten Schlachthof). Das Areal kann zugleich ein weiteres Aushängeschild der Karlsruher Kreativenszene werden. Vor allem Reisende mit der Bahn bekämen quasi im Vorbeifahren einen ers- ten Eindruck vom „künstlerischen“ Karlsruhe. Ein erster Schritt sollte die Sicherung des Bestandes sein. Aufgrund der baulichen Mängel müssen die Gebäude für eine anhaltende Weiternutzung langfristig umfas- send saniert werden. Das Gelände sollte städtebaulich entwickelt werden. Sachverhalt / Begründung: - 2 - Das Areal soll zukünftig vor allem der Kulturförderung dienen. Da viele, vor allem junge Künstler auf der Suche nach geeignetem Atelierraum sind, wäre eine temporä- re Vergabe der Ateliers mit Verlängerungsmöglichkeit denkbar. Vom Kulturamt ge- förderte Staffelmieten, die mit den Jahren steigen, befördern eine gewollte Fluktuati- on. Erfolgreiche Künstler, die sich auf dem freien Markt Ateliers leisten können, sind von einer Anmietung ausgeschlossen. Die KFG hat mit der Entwicklung des Schlachthof-Areals bereits Erfahrung mit der Entwicklung eines „Kreativ-Areals“. Die Antragsteller sehen hier den geeigneten Partner für die Konzeptentwicklung und Umsetzung. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Erik Wohlfeil Dr. Eberhard Fischer Uwe Lancier Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 30.06.2015 eingegangen: 30.06.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0411 14.2 öffentlich Dez. 6 Künstlerkolonie Hinterm Hauptbahnhof: Konzept erstellen Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung: Ateliers „Hinterm Hauptbahnhof“ sowie auf die Stel- lungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion „Zukunft der Ateliers hinterm Bahn- hof“ wird hierzu verwiesen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die gegenwärtige Ateliernutzung der ehemaligen Bahnbetriebsgebäude hinterm Hauptbahnhof kann wegen gravierender Sicherheitsmängel an den Gebäuden und drohender Gefahr für Leib und Leben der Nutzerinnen und Nutzer nicht fortgesetzt werden. Eine künstlerische Nutzung der Gebäude soll auch zukünftig möglich sein. Das Kulturamt/ Kul- turbüro entwickelt Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung von Professionalität, Förderbedürf- tigkeit und Förderwürdigkeit der Kunstschaffenden. Junge Künstlerinnen und Künstler sollen ebenso in den Genuss der Atelierräume kommen können wie die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer. Eine Fluktuation der Raumbelegung soll ermöglicht werden. Der Ausbau- und Sanie- rungsstandard soll so reduziert erfolgen, dass günstige Mietpreise dauerhaft gewährleistet wer- den können.