Konsequenzen aus der Novellierung der Landesbauordnung (LBO)
| Vorlage: | 2015/0408 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.07.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom: 30.06.2015 eingegangen: 30.06.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0408 34 öffentlich Dez. 6 Konsequenzen aus der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) 1) Ist die Stadtverwaltung personell angemessen aufgestellt, um vermehrte Bauge- nehmigungsverfahren zeitnah zu bearbeiten? Die Personalausstattung im Bauordnungsamt wurde zuletzt 2010 im Rahmen einer Organi- sationsuntersuchung methodisch bemessen und konnte daher für diesen Zeitpunkt als aus- reichend zugrunde gelegt werden; dieses jedoch unter Zugrundelegung von Standardredu- zierungen im Verfahren und der Bürgerberatung, die intern und extern Auswirkungen auf am Arbeitsprozess beteiligte Dienststellen und die Bürgerinnen und Bürger gehabt hätten. Eine konsequente Umsetzung ist mangels politischer Bewertung der Auswirkungen unter- blieben. Zwischenzeitlich sind sowohl die Fallzahlen als auch die Zahl der Planstellen für die Baubezir- ke, denen die Bauantragsbearbeitung obliegt, gestiegen (von 20,70 Vollzeitwerten im Jahr 2011 auf 23,20 Vollzeitwerte zum 7. Juli 2015). Andererseits lag 2005 die Anzahl der Planstellen bei 25,5. Im Zeitraum von 2005 bis 2014 sind die Fallzahlen von 1623 auf 2479 gestiegen. Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren veränderte Rahmenbedingungen zu einem erhöhten Bearbeitungs- und Koordinationsaufwand bei den Verfahren geführt haben. Dazu gehört die zunehmende Regelungsdichte im Bau-, Bauplanungs- und Baunebenrecht, so dass im Verfahren zunehmend mehr Kriterien geprüft werden müssen. Die städtebauliche Nachverdichtung erhöht die Anzahl der Verfahren des höchst komplexen Bauens im Be- stand. Insofern nimmt auch die Anzahl der Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von gesetzlichen Regelungen zu. Hier sind die veränderten Rahmenbedingungen seit 2010 genauer zu analysieren und im Benehmen mit betroffenen Dienststellen Arbeitsprozesse auf Synergien zu untersuchen. Fer- ner sind Standardreduzierungen bei der Bürgerberatung möglich, deren Auswirkungen je- doch politisch kommuniziert werden müssen. Dies soll durch eine erneute Organisationsun- tersuchung vorgenommen werden. Die Novellierung der Landesbauordnung ist erst am 1. März 2015 in Kraft getreten. Für eine sichere Beurteilung der sich aus der Novelle eventuell ergebenden Veränderungen hinsicht- lich der Fallzahlen oder den Bearbeitungsaufwänden ist es derzeit noch zu früh. Eine vorge- zogene Personalverstärkung „in Erwartung steigender Fallzahlen“ widerspräche dem Grund- satz der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln und kommt daher nicht in Betracht. Auch dies soll in der neuen Organisationsuntersuchung näher betrachtet werden. Seite 2 2) Was unternimmt die Stadtverwaltung um eventuelle Kostensteigerungen durch die Änderung der LBO gering zu halten, bzw. auszugleichen? Mögliche Kostensteigerungen können sich sowohl durch die zusätzliche Forderung nach Flächen für Gehhilfen (Rollatoren etc.) und notwendige Fahrradstellplätze als auch durch die Erweiterung der Anforderungen zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau ergeben. Diese hän- gen jedoch vom Einzelfall und einer vorausschauenden Planung ab. Hier sollten erst die Er- fahrungen mit den geänderten Regelungen in der Praxis abgewartet werden. 3) Sieht die Stadt eine Notwendigkeit, dem prognostizierbaren gehäuften Vor- kommen von Kleinwindrad-, Solar- und Photovoltaikanlagen regulierend zu begeg- nen? Wenn ja, wie? Die Novellierung der Landesbauordnung hat hinsichtlich der bestehenden Verfahrensfreiheit für Windenergieanlagen bis 10m Höhe keine Änderungen gebracht. Für Anlagen der photo- voltaischen und thermischen Solarnutzung wurde die Verfahrensfreiheit auf eine damit ver- bundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Gebäude erweitert. Unabhängig von der formellen Verfahrensfreiheit müssen die Anlagen jedoch die Anforde- rungen des materiellen Rechts erfüllen. Diese beziehen sich insbesondere auf das Denkmal- schutz-, das Immissionsschutz-, das Planungs- und das Bauordnungsrecht. Öffentlich- rechtliche Nachbarbelange müssen gewahrt sein. Daraus ergibt sich, dass auch künftig alle Regulierungsinstrumente vorhanden sind, um städ- tebaulichen und nachbarlichen Belangen angemessen entsprechen zu können. 4) Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um eine Verschandelung der Optik historisch gewachsener Bauten zu verhindern? Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig, um das Erscheinungsbild historischer Gebäude zu erhalten. Eine Steuerung erfolgt insbesondere über das Denkmalschutzrecht, gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen.
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 30.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0408 34 öffentlich Konsequenzen aus der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) 1) Ist die Stadtverwaltung personell angemessen aufgestellt, um vermehrte Baugenehmigungsverfahren zeitnah zu bearbeiten? 2) Was unternimmt die Stadtverwaltung um eventuelle Kostensteigerungen durch die Änderung der LBO gering zu halten bzw. auszugleichen? 3) Sieht die Stadt eine Notwendigkeit, dem prognostizierbaren verhäuften Vorkommen von Kleinwindrad-, Solar- und Photovoltaikanlagen regulierend zu begegnen? Wenn ja, wie? 4) Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um eine Verschandelung der Optik historisch gewachsener Bauten zu verhindern? Mit der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) kommen in Zukunft einige neue Fragestellungen auf die Kommune zu. Die Freien Demokraten - FDP fürchten eine Verschlechterung der bereits engen Wohnungsmarktsituation in unserer Stadt, durch die angeführten Verschärfungen der LBO. So, z. B. darf energetisch nun gebaut werden, wie man es gerade möchte. Kleinwindradanlangen in Wohngebieten können laut der novellierten LBO genehmigungsfrei aufgestellt werden. Ob hier ein Nachbar gestört ist oder nicht, wird nicht hinterfragt. Ob ein öffentliches Bild gestört wird, wird schon gar nicht hinterfragt. Neben Solarpanells auf historischen Fachwerkbauten werden wir uns auch an Kleinwindradanlagen neben architektonisch wertvollen Bauten gewöhnen müssen. Die Freien Demokraten - FDP sehen hier im Stadtbild Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ historisch gewachsener Stadtteile sowie bei architektonisch wertvollen Gebäuden das Problem einer Verschandelung der Optik (s. Anfragen 3 und 4).Die Freien Demokraten - FDP begrüßen generell die Novellierung und angemessene Überarbeitung diverser Verordnungen. Die Ideologisch gefärbte Ausrichtung der jetzigen Novelle der LBO lehnen wir jedoch strikt ab. Dennoch gilt es nun, mit ihr umzugehen. Um diesen Umgang für alle Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten und die Novelle auf ihre Umsetzungsfähigkeit zu prüfen stellen wir die obigen Anfragen. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 34 der Tagesordnung: Konsequenzen aus der Novellierung der Landes- bauordnung (LBO) Anfrage der Stadträte Tom Høyem, Thomas H. Hock und Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 30. Juni 2015 Vorlage: 2015/0408 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015