Änderungsantrag GRÜNE: Raumordnerischer Vertrag Wildparkstadion
| Vorlage: | 2015/0391 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.06.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 26.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0391 14 öffentlich Raumordnerischer Vertrag Wildparkstadion Der Punkt II.1. des Vertrags ("Der Adenauerring wird im Plangebiet auch künftig mit 2 mal 2 Fahrspuren geführt.") wird aus dem Raumordnerischen Vertrag gestrichen. Im Vertrag mit dem Regionalverband soll festgelegt werden, dass der Adenauerring auch künftig mit zwei mal zwei Fahrspuren geführt wird. Zwar haben wir keinerlei Pläne, den Adenauerring zurück zu bauen oder umzuge- stalten. Dennoch sieht die Grüne Fraktion weder Anlass noch Notwendigkeit, dass sich die Stadt Karlsruhe in dieser Frage gegenüber dem Regionalverband vertraglich bindet. Sollte die Stadt Karlsruhe zu irgendeinem Zeitpunkt Änderungen im Bereich des A- denauerrings für erforderlich halten und damit raumordnerische Festlegungen in Fra- ge stellen, werden die damit zusammenhängenden Fragen Gegenstand eines eige- nen Verfahrens sein. Mit dem Um- oder Neubau des Wildparkstadions hat das nichts zu tun. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 29. Juni 2015 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 26.06.2015 eingegangen: 26.06.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0391 14 öffentlich Dez. 6 Raumordnerischer Vertrag Wildparkstadion - Kurzfassung - Der Gemeinderat wird um Zustimmung zum Abschluss des Raumordnerischen Vertrags Wildparkstadion ohne Änderungen gebeten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Regionalverband unterstützt die Stadt Karlsruhe in ihrem Vorhaben und befürwor- tet die Planungen zum Wildparkstadion. Der RVMO stimmt im Vertrag allen Maßnah- men, die für die Umsetzung der Planungen notwendig sind, zu. Hierzu verschiebt er im Regionalplan Siedlungsflächen und Regionale Grünzüge. Der Punkt II. 1. „Der Adenauerring wird im Plangebiet auch künftig mit zwei mal zwei Fahrspuren geführt.“ bezieht sich auf die im Regionalplan weiterhin dargestellte Trasse der Nordtangente, konkret die Hängebauch-Variante, die am Wildparkstadion vorbei führt. Nach Beschluss der politischen Gremien des RVMO soll die Nordtangente weiter- hin im Regionalplan darstellt werden. Deswegen wird im Vertrag auch die Zweispurig- keit in jede Richtung festgehalten. Aus Sicht der Verwaltung der Stadt Karlsruhe ist diese Forderung des RVMO unproble- matisch, da für die Planungen zum Wildparkstadion und der verkehrlichen Abwicklung ohnehin zwei mal zwei Fahrspuren benötigt und geplant sind. Sollten Planungen für den Adenauerring aufgestellt werden, die eine geringer Breite als die für eine zwei mal zwei Fahrspuren führende Trasse benötigen, wären diese auch ohne eine schriftliche Fixierung im Raumordnerischen Vertrag nicht aus dem Regional- plan entwickelt worden. Die Vorberatungen zum Raumordnerischen Vertrag fanden bereits am 24.06.2015 im Planungsausschuss des RVMO statt. Nach Beschluss des Karlsruher Gemeinderates zum Vertrag soll die Verbandsversammlung des RVMO am 22. Juli 2015 dem Raumordneri- schen Vertrag zustimmen. Damit die Zeitpläne für die bauleitplanerischen Verfahren zum Neubau des Wildparkstadions eingehalten werden können, ist ein zustimmender Beschluss zum Vertragsentwurf notwendig.