Landesförderung für barrierefreie Bushaltepunkte

Vorlage: 2015/0389
Art: Anfrage
Datum: 25.06.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.07.2015

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Landesförderung barrierefreie Bushaltepunkte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 23.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0389 27 öffentlich Landesförderung für barrierefreie Bushaltepunkte 1. Wie viele Bushaltepunkte gibt es insgesamt im Stadtgebiet und wie viele davon sind be- reits barrierefrei umgestaltet? 2. In wessen Zuständigkeitsbereich liegt der Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte innerhalb Karlsruhes? 3. Welche Maßnahmen sind in der Regel notwendig, um Bushaltepunkte barrierefrei auszu- bauen? 4. Mit welchen durchschnittlichen Kosten pro Haltepunkt ist für den barrierefreien Ausbau zu rechnen? 5. Bei welchen Bushaltepunkten im Stadtgebiet ist aus Sicht der Stadtverwaltung und der Verkehrsbetriebe die Herstellung von Barrierefreiheit besonders dringlich? 6. Welche Möglichkeiten sehen Stadtverwaltung und Verkehrsbetriebe, vom Förderpro- gramm des Landes zum Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte zu profitieren? 7. Für welche Bushaltepunkte im Stadtgebiet könnte kurzfristig ein Antrag auf Förderung gestellt werden, für welche mittel- und für welche langfristig? 8. Kann das Förderprogramm auch zur Komplementärförderung in laufenden städtebauli- chen Sanierungsgebieten zum Einsatz kommen? 9. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, auch Bushaltepunkte im Bereich der KIT- Standorte kurz- bis mittelfristig barrierefrei umzubauen und wer wäre hierfür zuständig? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat vor wenigen Monaten ein Förderpro- gramm für den barrierefreien Umbau von Bushaltepunkten aufgelegt. Im Fokus stehen dabei Haltepunkte, die in besonderem Maße von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Für den Umbau eines Haltepunktes ist eine pauschale Bezuschussung im Umfang von 10.000 Euro vorgesehen. Förderanträge können ab dem 15. Juni 2015 beim Regierungsprä- sidium gestellt werden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gegenstand der Förderung ist in erster Linie die Ausstattung mit speziellen Bordsteinkanten, die ein direktes Heranfahren von Niederflurbussen an den Haltepunkt ermöglichen. Außer- dem sollen weitere Hilfen (zum Beispiel Blindenleitlinien) installiert werden, um den barriere- freien Zugang zu erleichtern. Barrierefreiheit trägt zu einer allgemeinen Steigerung von Attraktivität und Qualität des Öf- fentlichen Nahverkehrs, nicht nur für Mobilitätseingeschränkte, bei. Durch einen barrierefrei- en Zugang wird allen Fahrgästen ein leichteres Ein- und Aussteigen möglich. Der kontinuier- liche Abbau von Barrieren im öffentlichen Verkehr hat aber auch aufgrund gesetzlicher Vor- gaben, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen, höchste Priorität. Das Förderpro- gramm des Landes kann hierzu einen Beitrag leisten und bei der Umsetzung von Maßnah- men unterstützen. Als Reaktion auf die Bekanntmachung des Förderprogramms erreichten die Fraktion GRÜ- NE bereits Anfragen, dass die Bushaltestellen an den KIT-Standorten Süd und Nord noch nicht barrierefrei sind und dass hier dringend Nachbesserungsbedarf besteht. Ziel der Anfrage ist es, über die aktuellen Überlegungen von Stadtverwaltung und Verkehrs- betriebe zum barrierefreien Ausbau von Bushaltepunkten informiert zu werden. Außerdem will die Fraktion GRÜNE in Erfahrung bringen, inwieweit auch Karlsruhe vom Förderpro- gramm des Landes profitieren kann. Weitere Informationen zum Förderprogramm unter: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-legt- foerderprogramm-barrierefreiheit-auf-1/ unterzeichnet von: Bettina Lisbach Daniela Reiff Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Alexander Geiger Johannes Honné Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015

  • Stellungnahme TOP 27
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 23.06.2015 eingegangen: 23.06.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0389 27 öffentlich Dez. 6 Landesförderung für barrierefreie Bushaltepunkte 1) Wie viele Bushaltepunkte gibt es insgesamt im Stadtgebiet und wie viele davon sind bereits barrierefrei umgestaltet? In Karlsruhe befinden sich etwa 250 Bushaltestellen, wovon circa 20 bis 25 % barrierefrei ausge- baut sind. 2) In wessen Zuständigkeitsbereich liegt der Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte innerhalb Karlsruhes? Die Zuständigkeit für Bushaltestellen liegt gemäß Straßengesetz beim Straßenbaulastträger. Die Neuanlage und die Umgestaltung erfolgen in enger Abstimmung mit den VBK. 3) Welche Maßnahmen sind in der Regel notwendig, um Bushaltepunkte barrierefrei auszubauen? Im Detail werden neben den barrierefrei erreichbaren Zugängen zu den Bushaltestellen auch taktile Blindenleitsysteme, nach DIN 18040-1, längs der Haltestellen vorgesehen, welche sich optisch durch die kontrastierende Farbgestaltung absetzen. Gleichzeitig werden die Bordsteinkanten um- gebaut, um ein dichtes Heranfahren der Niederflurbusse zu ermöglichen. Die Stadt Karlsruhe setzt hierzu bereits seit annähernd zwei Jahrzehnten mit Erfolg einen vom Tief- bauamt Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den VBK entwickelten Busanfahrstein ein. Dieser er- möglicht durch seine Form und einer Höhe von 18 cm das reifenschonende Heranfahren der Busse und damit den barrierefreien Ein- sowie Ausstieg. 4) Mit welchen durchschnittlichen Kosten pro Haltepunkt ist für den barrierefreien Ausbau zu rechnen? Die durchschnittlichen Kosten für den barrierefreien Ausbau pro Haltepunkt belaufen sich auf circa 20.000 bis 30.000 €. Dabei handelt es sich um die reine Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme ohne Ausstattung durch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe. Seite 2 5) Bei welchen Bushaltepunkten im Stadtgebiet ist aus Sicht der Stadtverwaltung und der Verkehrsbetriebe die Herstellung von Barrierefreiheit besonders dringlich? Vor allem Haltestellen in den Bereichen von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Zentren von außerhalb liegenden Ortsteilen und kulturelle Einrichtungen sollen priorisiert barrierefrei erreichbar umgebaut werden, soweit diese nicht bereits durch barrierefreie Straßen- bahnhaltestellen erschlossen sind. 6) Welche Möglichkeiten sehen Stadtverwaltung und Verkehrsbetriebe, vom Förderprogramm des Landes zum Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte zu profitieren? Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe hat bereits Mitte Juni 2015 die Antragsunterlagen zum "Son- derprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.5.2015" beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. 7) Für welche Bushaltepunkte im Stadtgebiet könnte kurzfristig ein Antrag auf Förderung gestellt werden, für welche mittel- und für welche langfristig? Nach eingehender Untersuchung der Bushaltepunkte auf der Gemarkung Karlsruhe wurde eine Priorisierungsmatrix mit Gewichtung in den Bereichen Alten- und Pflegeheimen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, öffentliche Institutionen, kulturelle Einrichtungen sowie weiteren Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen vorgenommen. Der momentane Förderantrag bezieht sich auf zehn Haltepunkte. Das generelle Ziel der Stadt Karlsruhe ist die Umsetzung der barrierefreien Mobilitätszukunft im gesamten öffentlichen Raum. 8) Kann das Förderprogramm auch zur Komplementärförderung in laufenden städtebaulichen Sanierungsgebieten zum Einsatz kommen? Die nach dem Sonderprogramm 2015/16 beantragten Fördermittel beziehen sich ausschließlich auf Haltepunkte außerhalb von Sanierungsgebieten. Allgemein gilt, dass Bushaltestellen in Sanie- rungsgebieten im Rahmen der Umgestaltung des Straßenraumes ebenso umgebaut und gefördert werden. 9) Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, auch Bushaltepunkte im Bereich der KIT-Standorte kurz- bis mittelfristig barrierefrei umzubauen und wer wäre hierfür zuständig? Bereits heute ist der KIT-Campus Süd über eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle angebunden. Die Bushaltepunkte im Bereich der Karlsruher KIT-Standorte sind in der Priosierungsmatrix der Stadt Karlsruhe erfasst. Die Zuständigkeit hierfür liegt ebenfalls beim Tiefbauamt, soweit es sich um Bus- haltestellen im öffentlichen Straßenraum handelt.

  • Protokoll TOP 27
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 27 der Tagesordnung: Landesförderung für barrierefreie Bushaltepunkte Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Daniela Reiff, Dr. Ute Leidig und Renate Rastätter sowie der Stadträte Alexander Geiger, Johannes Honné und Michael Borner (GRÜNE) vom 23. Juni 2015 Vorlage: 2015/0389 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Juli 2015