Südabzweig - Teilprojekt Stadtbahntunnel

Vorlage: 2015/0387
Art: Anfrage
Datum: 25.06.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 50.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 50.1
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 24.06.2015 eingegangen: 24.06.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0387 50.1 öffentlich Dez. 1 Südabzweig - Teilprojekt Stadtbahntunnel Seit 18.11.2013 ist der Südabzweig für den Straßenbahnverkehr gesperrt, dafür fährt die SEV Linie 10. Für viele Fahrgäste bedeutet das erhebliche Unannehmlichkeiten durch Umsteigezwang und/ oder längere Fahrzeiten zwischen Hauptbahnhof und Marktplatz und längere Fußwege. Dazu ergeben sich folgende Fragen: A. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den derzeitigen Schienenersatzver- kehr mit Bussen und wie hoch ist deren durchschnittlicher Besetzungsgrad? Für den derzeitigen Schienenersatzverkehr belaufen sich die Kosten auf ca. 60 TEUR pro Monat. In der Hauptverkehrszeit werden bei einem 10-Minuten-Takt zwischen 20 und 50 Fahrgäste befördert. In den übrigen Zeiten liegt die Besetzung zwischen 5 und 20 Fahrgästen. Insgesamt bedeutet dies eine gute Auslastung und anhand der positi- ven Rückmeldungen kann auch eine hohe Kundenzufriedenheit festgestellt werden. B. Wie viele Mehr-Km müssen die Bahnen der S1/11, Tram 3 und Tram 4 durch die Umleitungen über die Rüppurrer Straße bzw. Karlstr./Tivoli jährlich leis- ten? Durch optimierten Fahrzeugeinsatz und Linienverknüpfungen sind die Gesamtkilome- ter für die VBK-Linien T3 und T4 neutral. Bei der AVG-Linie S1/S11 erhöht sich auf- grund der Umleitung der Fahrweg um ca. 6%, was jährliche Mehrkilometer von ca. 61.250 km zur Folge hat. 1. In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten der unter B. ge- nannten Mehr-Km der Straßenbahnen? Aufgrund der Mehrkilometer entstehen Kosten in Höhe von ca. 202 TEUR pro Jahr. Weitere jährliche Kosten in Höhe von ca. 104 TEUR fallen durch umlauf- bedingt höhere Standzeiten an. 2. Auf welche Höhe summieren sich jährlich die verlängerten Fahrzeiten der unter B. genannten Linien? Die verlängerten Fahrzeiten, aufgrund der Mehrkilometer, summieren sich auf ca. 3.100 Stunden pro Jahr. Durch die höheren Standzeiten fallen zusätzlich ungefähr 1.600 Stunden an. Seite 2 3. Wie viel an Mehr-Personal und Fahrzeugen sind aufgrund der Umlei- tungen auf den unter B. genannten Linien jährlich erforderlich? Durch die Mehrkilometer erhöht sich der Bedarf um zwei Fahrzeuge und zwei Personalien. Die umlaufbedingt höheren Standzeiten machen zusätzlich ein Fahrzeug und eine weitere Personalie erforderlich. C. Die Baukosten für den temporären Südabzweig waren ja laut Verwaltung in den ursprünglichen Baukosten enthalten. Wäre diese dann nicht auch von Land und Bund gefördert worden? Die Entscheidung auf das kurze aber dennoch finanziell aufwendige Provisorium einer temporären Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs Ettlinger Straße zu verzichten, dient der Optimierung des Bauablaufs und der Verringerung von Belastun- gen für Anlieger und Gewerbetreibende. Aufgrund des ermittelten Einsparpotentials von etwa 7 bis 8 Mio. Euro wird hier vor allem auch der Grundsatz der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit beachtet, was wiederum eine wichtige Voraussetzung für die Förderung eines Projekts nach dem GVFG ist. Daher wären vermeidbare Bau- und Un- terhaltungskosten - selbst wenn sie grundsätzlich förderfähig sind - besonders auch gegenüber dem Zuwendungsgeber kaum zu rechtfertigen. 1. Muss nun die KASIG bzw. die Verkehrsbetriebe die Umleitungskosten alleine tragen? Bauliche und betriebliche Umleitungskosten infolge Leistungen Dritter werden dem Vorhaben zugeordnet und sind Bestandteil des förderfähigen Kostenum- fangs. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum GVFG gehören Betriebserschwer- nisse beim Träger des Vorhabens oder dem Verkehrsträger, die durch das Vor- haben verursacht werden, nicht zu den förderfähigen Baukosten. D. Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Umleitungsbetrieb andauern? Der Umleitungsbetrieb ist bis zur Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels vsl. zum Fahr- planwechsel 12/2018 vorgesehen. E. Auf welcher Kostenstelle werden die Mehrkosten verbucht? Siehe Antwort zu Punkt C.1

  • FW-Südabzweig Stadtbahntunnel
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 24.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0387 50.1 öffentlich Kombilösung: Südabzweig - Teilprojekt Stadtbahntunnel Seit 18.11.2013 ist der Südabzweig für den Straßenbahnverkehr gesperrt, dafür fährt die SEV Linie 10. Für viele Fahrgäste bedeutet das erhebliche Unannehmlichkeiten durch Umsteigezwang und/ oder längere Fahrzeiten zwischen Hauptbahnhof und Marktplatz und längere Fußwege. Dazu ergeben sich folgende Fragen: A. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den derzeitigen Schienenersatzver- kehr mit Bussen und wie hoch ist deren durchschnittlicher Besetzungsgrad? B. Wie viele Mehr-KM müssen die Bahnen der S1/11- Tram 3 und Tram 4 durch die Umleitungen über die Rüppurrer Straße bzw. Karlstr./Tivoli jährlich leisten? 1. In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten der unter B. ge- nannten Mehr- Km der Straßenbahnen? 2. Auf welche Höhe summieren sich jährlich die verlängerten Fahrzeiten der unter B. genannten Linien? 3. Wie viel an Mehr-Personal und Fahrzeugen sind aufgrund der Umlei- tungen auf den unter B. genannten Linien jährlich erforderlich? C. Die Baukosten für den temporären Südabzweig waren ja laut Verwaltung in den ursprünglichen Baukosten enthalten. Wäre diese dann nicht auch von Land und Bund gefördert worden? 1. Muss nun die KASIG bzw. die Verkehrsbetriebe die Umleitungs- kosten Verkehrsbetriebe alleine tragen? D. Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Umleitungsbetrieb andauern? E. Auf welcher Kostenstelle werden die Mehrkosten verbucht? Der Gemeinderat hat im Februar 2015 zur Kenntnis genommen und mit einer Ge- genstimme (FW) zugestimmt, dass der temporäre Südabzweig oberirdisch nicht Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ mehr in Betrieb genommen wird. Damit sollen 8 Millionen Euro eingespart werden. Durch den SEV und Straßenbahn- Umleitungsverkehr entstehen ebenfalls Kosten, die bis jetzt noch nicht kommuniziert worden sind. Diese wollen die FW nun erfragen, denn bei einer transparenten Argumentation hätten die Einsparungen den Mehr- Ausgaben gegenüber gestellt werden müssen. Bei Benutzung des Schienenersatz- verkehr Linie 10 ergeben sich längere Reisezeiten durch längere Aufenthalte und Fußwege als bei einer Fahrt über die Rüppurrer Straße. Für den Südabzweig haben sich damals sowohl die Geschäftsleute als auch die Bür- gergesellschaft Südstadt ausgesprochen. Die Geschäfte in der Ettlinger Strasse ha- ben massive Einbußen durch die fehlende Bahnanbindung. Des Weiteren beschwe- ren sich Anwohner am Tivoli und der Kurve Poststrasse/Ettlinger Str./Rüppurrer Straße über das stark erhöhte Verkehrsaufkommen und den damit verbundenen Lärm. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015

  • Protokoll TOP 50.1
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 51. Punkt 50.1 der Tagesordnung: Kombilösung: Südabzweig – Teilprojekt Stadtbahntunnel Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 24. Juni 2015 Vorlage: 2015/0387 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 50.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015