Vergabekriterien für Projekte zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (Flüchtlingsfonds)
| Vorlage: | 2015/0380 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.06.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.07.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 7. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.07.2015 2015/0380 5 öffentlich Dez. 3 Vergabekriterien für Projekte zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (Flüchtlingsfonds) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 03.07.2015 2 vorberaten Hauptausschuss 14.07.2015 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Migrationsbeirat die Vergabekriterien für Projekte zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (Flüchtlingsfonds). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.11.14.08.02.01 Kontenart: .4300000 Ergänzende Erläuterungen: Mittel: bereitgestellter Flüchtlingsfonds aus den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 15/16 ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe zur Verbesserung der Situation der in der Landeserstaufnah- me untergebrachten Flüchtlinge wird in Karlsruhe durch Vereine und Institutionen und einer großen Zahl von ehrenamtlich Engagierten seit vielen Jahren geleistet. Die Zunahme von Flüchtlingen aus Krisen- und Kriegsregionen in die Landeserstaufnahmeein- richtung nach Karlsruhe und die damit verbundene Krise bei der Versorgung der Flüchtlinge durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zahlreiche ehrenamtliche Initiativen und Flücht- lingsorganisationen veranlasst, sich stärker und aktiver einzubringen. Diese Organisationen, Vereine, Initiativen und viele Privatpersonen haben aufgrund der Notsitu- ation teilweise neue Projekte aufgelegt und sich vernetzt. Die zahlreichen Projekte werden mit viel bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt, bedürfen aber vermehrt - in der Regel finanzi- elle - Unterstützung durch die Stadt. Daher hat die Stadt Karlsruhe im Rahmen der Haushaltsberatungen je 150.000 Euro im Doppel- haushalt 2015/ 2016 bereitgestellt. Zur Verwendung dieser Mittel wurden die vorliegenden Vergabekriterien entwickelt (s. Anlage 1). Ziel ist es, die bereits bekannten Bedarfe abzudecken und gleichzeitig weiteren Initiativen die Möglichkeit auf Projektförderung zu ermöglichen. Dop- pelstrukturen sind zu vermeiden. Mit Mitteln des städtischen Flüchtlingsfonds sollen keine Ver- pflichtungen des Landes Baden-Württemberg erfüllt werden. Für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeserstaufnahmestelle Baden-Württemberg (LEA) in Karlsruhe und den dezentralen Unterkünfte der LEA, die medizinische Versorgung so- wie für die Betreuung der Flüchtlinge ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Gegenwärtig befinden sich in der LEA und in derzeit acht dezentralen Unterkünften und einer Notunterkunft (auf dem Gelände der ehem. Mackensenkaserne) insgesamt 3.343 Menschen in Karlsruhe (Stand 9. Juni 2015). Seit Ende 2012 hat sich die Situation für die hier ankommenden Flüchtlinge in den Unterkünften sukzessive verschärft. Die regulären Unterkünfte reichten spä- testens seit Sommer 2014 nicht mehr aus, so dass Notunterkünfte eingerichtet werden muss- ten. Auch die soziale Lage der Menschen ist seitdem angespannt. Seit Frühjahr 2015 wurden mehrere Förderprogramme vom Land Baden-Württemberg entwi- ckelt, bei denen teilweise schon Anträge gestellt werden konnten. Zur Übersicht werden diese im Folgenden kurz beschrieben: Die Baden-Württemberg Stiftung und das Ministerium für Integration Baden-Württemberg stellen unter dem Titel „Willkommen in Baden-Württemberg! Engagiert für Flüchtlinge und Asylsuchende“ 1,35 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Projekte, in welchen zum einen ehrenamtlich Engagierte Flüchtlinge und Asylsuchende unterstützen und begleiten und zum anderen die Ehrenamtlichen themenspezifisch qualifiziert werden. Fokus der Unterstützung sollte auf den Bereichen „Sprache“ und „Arbeit bzw. Ausbildung“ liegen. Bewerben konnten sich gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Von den geförder- ten Projektpartnern wird Bereitschaft zur Vernetzung mit anderen Projektträgern sowie zur Eva- luation erwartet. Bewerbungsfrist war der 29. Mai 2015. Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg und die Heidehof Stiftung fördern „Pädagogische Freizeitangebote für Kinder mit Fluchterfahrung“. Die Angebote sollten kultursensibel sein und von Ehrenamtlichen in Begleitung von Sozialarbeiter/innen und Pädagog/-innen durchge- führt werden. Bewerben konnten sich gemeinnützige Körperschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Bewerbungsfrist war der 30. April 2015. Save the Children Deutschland e.V. fördert unter dem Titel „KINDERrechte für KINDERflücht- linge“ Projekte, welche die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher im Alter von 0 bis 25 Jahren stärken, ihnen helfen, ihre Potenziale zu entfalten und ihnen Zukunftsperspektiven er- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 öffnen. Bewerben konnten sich alle Organisationen und Initiativen, welche in diesem Themen- bereich aktiv sind. Bewerbungsfrist war der 31. März 2015. Das Sozialministerium und die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung wollen mit weiteren Bündnispartnern „Lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe – Gemeinsam in Vielfalt“ unterstützen. Ziel des Projekts ist es, das Engagement für Flüchtlinge landesweit besser zu struk- turieren und für eine Vernetzung des Know-hows zu sorgen. Dafür sollen 2 Millionen Euro be- reitgestellt werden. Antragsteller können Kommunen und Landkreise sowie Verbände der LIGA sein. Projekte werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Antragsfrist ist der 30.06.2015 Der Städtetag Baden-Württemberg plant eine „Gemeinsam gestaltete Willkommensstrate- gie in den Kommunen“. Ziel der Förderung ist es, für die verschiedenen, in der Flüchtlingsar- beit aktiven Initiativen vor Ort, übergreifende Strukturen und zentrale Ansprechpartner zu schaffen. Dies soll durch lokale Netzwerke geschehen. Die Kommunen sollen dafür im Jahr 5.000 bis 8.000 Euro beantragen können. Bisher fördert die Stadt die Flüchtlingsarbeit folgender Organisationen mit einer Gesamthöhe von 147.000 Euro: Freundeskreis für Asyl e. V., Verein zur Unterstützung traumatisierter Mig- ranten e. V., Caritasverband KA, Menschenrechtszentrum e. V. (incl. Projekt Medinetz) und Freunde für Fremde e. V.. Darüber hinaus hat die Stadt Karlsruhe dem Menschenrechtszentrum 2014 zeitweilig einen erhöhten Zuschuss gewährt, um die Kosten der Flüchtlingshilfe e. V. für die Beschäftigung einer hauptamtlichen Arbeitskraft, die die Koordination der Flüchtlingshilfe optimiert, sowie die Kosten für die zusätzlich erforderliche Müllentsorgung zu decken. Für eine gelingende Arbeit in der Flüchtlingshilfe müssen sich die bestehenden Strukturen und neu entstehende Angebote vernetzen können. Bürgerschaftlich Engagierte benötigen Unter- stützung. Dafür werden im Doppelhaushalt 2015/ 2016 je 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zur Verwendung der Mittel wurden Vergabekriterien für Projekte zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Karlsruhe" von der Verwaltung in Abstimmung mit ver- schiedenen Organisationen und ehrenamtlichen Initiativen entwickelt (Anlage). Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen, die sich für in Karlsruhe untergebrachte Flüchtlinge engagieren, können Anträge bei der Stadt (Büro für Integration) für Projekte in den folgenden Handlungsfeldern stellen: Bildung und Sprache Betreuung und Patenschaft Gesellschaftliche Integration Gesundheit/ Versorgung Antidiskriminierungsarbeit Im Wesentlichen sollen damit Projekte finanziert und unterstützt werden, um Flüchtlinge und Asylsuchende in Karlsruhe im Alltag zu unterstützen, damit deren gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Dabei steht die Betreuung und Begleitung der Menschen im Sinne einer Erstin- tegration im Vordergrund, auch im Hinblick einer künftigen Integration in Deutschland. Ziel ist die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, von sozialen Netzwerken im Stadt- teil und die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die freiwillig Engagierte für eine sinnvolle Beratung und Begleitung von Flüchtlingen benötigen. Besonders Wert gelegt wird auf die Vernetzung der Akteure. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bereiche, die nicht nur durch ehrenamtlich Engagierte abgedeckt werden können, sondern nur durch Hauptamtliche, die langfristige und stabile Strukturen aufbauen, um das Ehrenamt zu begleiten und zu unterstützen, können ebenfalls gefördert werden. Sollten Landes- oder Bundesmittel für die beantragten Projekte zur Verfügung stehen, werden die Antragsteller darauf hingewiesen, um Mittel zu beantragen. Die Fördergelder werden vom Büro für Integration verwaltet. Im Migrationsbeirat bzw. im Hauptausschuss wird analog zur Fördermittelvergabe aus dem Budget des Integrationsplans nach Empfehlung des Büros für Integration über die Anträge bera- ten. Die beiliegenden Vergabekriterien und die vorgesehenen Beratungen im Migrationsbeirat bzw. Hauptausschuss sollen dazu beitragen, dass keine kostenintensiven Doppelstrukturen ent- stehen, sondern dass in Karlsruhe ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot für Flücht- linge bereit gestellt werden kann. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Migrationsbeirat die Vergabekriterien für Projekte zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden" (Flüchtlingsfonds). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. Juli 2015
-
Extrahierter Text
Anlage 1 Vergabekriterien Städtischer Flüchtlingsfonds zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Karlsruhe" Grundsätzliches Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen der Haushaltsberatungen je 150.000 Euro im Doppelhaushalt 2015/ 2016 zur Förderung von Projekten zur "Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Karlsruhe" bereitgestellt. Zur Verwendung dieser Mittel wurden die vorliegenden Vergabekriterien entwickelt. Ziel ist es, die bereits bekannten Bedarfe abzudecken und gleichzeitig weiteren Initiativen die Möglichkeit auf Projektförderung zu ermöglichen. Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Initiativen, die sich für in Karlsruhe untergebrachte Flüchtlinge engagieren, können Anträge bei der Stadt (Büro für Integration) für Projekte in den folgenden Handlungsfeldern stellen: Bildung und Sprache Betreuung und Patenschaft Gesellschaftliche Integration Gesundheit/ Versorgung Im Wesentlichen sollen damit Projekte finanziert und unterstützt werden, um Flüchtlinge und Asylsuchende in Karlsruhe im Alltag zu unterstützen, damit deren gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Dabei steht die Betreuung und Begleitung der Menschen im Sinne einer Erstintegration im Vordergrund, auch im Hinblick einer künftigen Integration in Deutschland. Ziel ist die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, von sozialen Netzwerken im Stadtteil und die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die freiwillig Engagierte für eine sinnvolle Beratung und Begleitung von Flüchtlingen benötigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Vernetzung unter den ausgewählten Projektträgern sowie die Einbeziehung der Stadt Karlsruhe (Büro für Integration und Migrationsbeirat). Die Stadt Karlsruhe möchte mit den Vergabekriterien erreichen, dass in der Flüchtlingshilfe keine kostenintensiven Doppelstrukturen etabliert werden und soweit möglich ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Angebot entsteht. Eine Abstimmung zwischen den Projektträgern und eine Vernetzung ist dafür die Voraussetzung. Die Abstimmung wird von der Stadt Karlsruhe in Form von einem Netzwerktreffen unterstützt. Die Flüchtlingshilfe der Karlsruher Initiativen sollte eine gute Mischung aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen beinhalten. Der Fokus liegt hierbei auf der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine. An der Ausschreibung "Flüchtlingsfonds für Projekte zur Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Karlsruhe" teilnehmen können gemeinnützige Organisationen 2 oder öffentlichrechtliche Körperschaften auf dem Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus können auch ehrenamtliche Initiativen mit einer Maximalförderung bis 3.000 Euro gefördert werden. Ehrenamtliche Initiativen müssen eine Beschreibung ihrer bisherigen Aktivitäten beilegen und Ansprechpartner nennen. Neu gegründete Initiativen, die bisher nicht in der Flüchtlingsarbeit in Karlsruhe aktiv geworden sind, sind mit Nachweis ihrer Nachhaltigkeit förderfähig. Bereits laufende Projekte sind ausdrücklich förderfähig. Der Förderantrag kann ab dem 01.08.2015 beantragt werden. Gegenstand der Förderung Organisationen und Vereine können Anträge auf Fördermittel bis zu einer Gesamtsumme bis maximal 25.000 Euro jährlich stellen. Darüber hinaus kann bis zur Hälfte der gleichen Summe zusätzlich gefördert werden, wenn für jeden zusätzlich geförderten Euro ein Euro über Drittmittel, Spenden oder Mitgliedsbeiträgen in das Projekt einfließen. Ziel der Förderung ist die Unterstützung des Ehrenamtes und die Vernetzung der Akteure. Bereiche, die nicht nur durch ehrenamtlich Engagierte abgedeckt werden können, sondern nur durch Hauptamtliche, die langfristige und stabile Strukturen aufbauen, um das Ehrenamt zu begleiten und zu unterstützen, können ebenfalls gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, die der Erstintegration der Flüchtlinge, der Verbesserung der Lebenssituation sowie der interkulturellen Öffnung der Aufnahmegesellschaft dienen. Beispielsweise Betreuung/ Patenschaften und Hilfen im Alltag Austausch und kulturelle Angebote stadtteilorientierte bürgerschaftliche Netzwerke Sprachförderung Gesundheitsförderung/ Versorgung Antidiskriminierungsarbeit Anforderung an Projektträger Nach den Vergabekriterien bedarf es zur Projektantragstellung einer ausführlichen Projektbeschreibung. Der Antragsteller hat die Gesamtfinanzierung darzustellen, incl. weiterer Drittmittel. Zudem wird nach der Projektlaufzeit ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises verlangt. Erwartet wird, dass der Antragsteller bzw. die sonst vom Projekt Begünstigten einen Eigenanteil in Höhe von 20 % des Finanzbedarfs bereitstellen. Der Eigenanteil kann durch die Bereitstellung von Räumen, Arbeitskraft/Personal, Geräten oder Barmitteln erbracht werden. Erwartet wird insbesondere die Bereitschaft zur Vernetzung mit anderen Organisationen und Initiativen. 3 Die Projektträger haben in ihren Anträgen darzustellen, welchen Mehrwert das Projekt für die Stadtgesellschaft hat. Ziel ist, der besonderen Situation als LEA-Standort ("LEA- Privileg") gerecht zu werden. Projektziele Die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke muss unmittelbar erfolgen. Reine Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten sowie reine Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Mit Mitteln des städtischen Flüchtlingsfonds dürfen keine Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg erfüllt werden (Aufgaben des RP Karlsruhe in der Landeserstaufnahmestelle Karlsruhe / LEA und den Außenstellen der LEA). Ab einer Förderhöhe von 5.000 Euro besteht Vorrang anderer Mittel aus der Flüchtlingsförderung des Landes Baden-Württemberg. Der Antragsteller hat bei Antragstellung darzulegen, weshalb keine anderweitige Förderung erfolgen kann. Die Mittel des Flüchtlingsfonds dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und zweckmäßig zu verwenden. Entscheidungsverfahren Im Migrationsbeirat bzw. im Hauptausschuss wird analog zur Mittelvergabe aus dem Budget des Integrationsplans nach Empfehlung des Büros für Integration über die Anträge beraten. Da die Mittel begrenzt sind, sollen die Qualität des Konzepts und der tatsächliche Bedarf (keine Doppelstrukturen, Vernetzung und Abstimmung der Angebote) maßgeblich für die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses sein. Die Antragsteller werden anschließend vom Büro für Integration über die Entscheidung unterrichtet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Entscheidung des Migrationsbeirates/ Hauptausschusses muss nicht begründet werden. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Die Förderungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Die Projekte werden bis zu einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren bezuschusst. Ausschreibungsfrist Die Anträge müssen bis zum 31. Juli 2015 (es gilt das Datum des Poststempels) ausschließlich per Post eingegangen sein beim Büro für Integration, Helmholtzstr. 9-11, 76133 Karlsruhe Diese Richtlinie tritt am 15.07.2015 in Kraft. Kontakt/ Ansprechpartner Büro für Integration Frau Anita Breitbach Anita.Breitbach@sjb.karlsruhe.de 0721/133-5777
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 7. Sitzung Hauptausschuss Termin: 14. Juli 2015, 16:30 Uhr Öffentlich Ort: Ständehaussaal Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Vergabekriterien für Projekte zur „Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ (Flüchtlingsfonds) Vorlage: 2015/0380 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, nach Vorberatung im Migrationsbeirat, die Vergabekrite- rien für Projekte zur „Erstintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ (Flüchtlings- fonds) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und erklärt, dass es sich hierbei noch um ein Vorhaben aus den Haushaltsberatungen handle. Eine Vorberatung sei im Migrationsbeirat am 3. Juli 2015 erfolgt. Bürgermeister Lenz erläutert, dass im Gemeinderat bereits verschiedene Anträge in Be- zug auf die Flüchtlingshilfe vorgelegen haben und die Verwaltung beauftragt worden sei, daraus konzeptionell ein Vorhaben zu erstellen. Dieses habe das Büro für Integration seiner Meinung nach gut gemacht. Er verweist auf die Vergabekriterien in der Anlage und erklärt, dass in einem Vorgespräch mit allen Beteiligten und denjenigen die sich für die Projektan- träge interessieren, bereits alles akzeptiert worden sei. Der Migrationsbeirat habe, bei einer Enthaltung, empfohlen, diesem Vorschlag so zu folgen. Stadtrat Bernhard (AfD) erklärt, er werde sich bei der heutigen Abstimmung, wie auch bereits im Migrationsbeirat, enthalten. Grund dafür sei nicht, dass er mit den Vergabekrite- rien nicht einverstanden sei, sondern vielmehr die seiner Fraktion viel zu kurze Ausschrei- bungsfrist von lediglich zwei Wochen. Grundsätzlich sei aber seine Fraktion mit den Verga- bekriterien einverstanden. Der Vorsitzende betont, dies sei mit den Trägern so abgestimmt worden und hätte damit zu tun, dass die Anträge bereits schon länger vorliegen. Nun brauche man ein Verfahren, mit dem eine ordnungsgemäße und vor allem transparente Zuteilung dieses Fonds zu den einzelnen Projekten ermöglicht werde. Er würde Stadtrat Bernhard grundsätzlich Recht - 2 - geben, wenn die Vergabe zum ersten Mal bekannt gemacht werden würde, allerdings sei diese schon seit Monaten in der Diskussion und viele Anträge liegen schon längst vor. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er - bei einer Enthaltung - mehr- heitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten 21. Juli 2015