Spielplätze und Spielanlagen in Karlsruhe - Betriebssicherheit, Spielsicherheit und Nutzungsqualität
| Vorlage: | 2015/0374 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.06.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 10.06.2015 eingegangen: 10.06.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0374 25 öffentlich Dez. 6 Spielplätze und Spielanlagen in Karlsruhe - Betriebssicherheit, Spielsicherheit und Nut- zungsqualität 1. Wie ist die Überprüfung der öffentlichen Spielplätze in Karlsruhe organisiert im Hinblick auf: a) Betriebssicherheit der Gerätschaften Die Betriebssicherheit wird gemäß DIN EN 1176/1177 durch ausgebildete Fachkräfte des Gar- tenbauamtes sichergestellt. Dies umfasst die jährliche Hauptuntersuchung sowie die operative Inspektion. Die in der Regel wöchentliche visuelle Inspektion wird dezentral durch Mitarbeiter der Pflege- bezirke des Gartenbauamtes wahrgenommen. b) Spielsicherheit Siehe a) c) Nutzungsqualität für Kinder und ihre Eltern (Spielplatz frei von Glas, Scherben, Müll, Zigarettenabfall, Grillabfall, Hundekot usw.)? Die Reinigung und Instandhaltung der öffentlichen Spielplätze wird ebenfalls durch das Gar- tenbauamt wahrgenommen. 2. Erfolgt die Überprüfung der einzelnen Spielplätze nach einem allgemeinen Zeitraster oder wird die Gesamtsituation der jeweiligen Spielanlage berücksichtigt (Frequentie- rung, Lage im Stadtgebiet, Nutzungskonflikte usw.)? Die Überprüfung erfolgt regelmäßig nach einem allgemeinen Zeitraster. Ausnahme hiervon bildet die Reinigung, diese ist – im Rahmen der personellen Kapazitäten des Gartenbauamtes - jeweils den individuellen Erfordernissen angepasst. 3. Wo können sich Bürgerinnen und Bürger hinwenden, die die Stadtverwaltung auf den Zustand von Spielplätzen und Spielanlagen aufmerksam machen wollen? An die einheitliche Behördennummer 115. Seite 2 4. Sind der Stadtverwaltung Spielplätze bzw. Spielanlagen bekannt, a) deren Nutzungsqualität oft oder regelmäßig dadurch eingeschränkt ist, dass diese Spielplätze oft oder regelmäßig von anderem Publikum „mitgenutzt“ (tags oder nachts) werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Gesamtzustand der jeweiligen Spielanlage? Ja, es gibt solche „Brennpunkte“. Der Kommunale Ordnungsdienst beim Ordnungsamt, die zuständigen Polizeireviere und das Gartenbauamt arbeiten hier regelmäßig und eng zusam- men, um entsprechende Auswirkungen in einem verträglichen Maß zu halten. Bei Bedarf werden geeignete Partner, wie das Kinderbüro, der Soziale Dienst, benachbarte Jugendhäuser oder sonstige Institutionen hinzugezogen. b) Über deren Gesamtzustand (Vermüllung usw.) es oft oder regelmäßig zu kritischen Äußerungen von Eltern, Kindern oder anderen Bürgerinnen und Bürgern kommt? Siehe a) 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung in solchen Fällen: a) Bei offensichtlich vorliegenden Nutzungskonflikten Offensichtlich vorliegende Nutzungskonflikte werden seitens der Verwaltung sehr ernst ge- nommen. Es wird versucht, im Dialog mit den Beteiligten Lösungsansätze zu finden. Bei Bedarf werden dazu geeignete Partner wie der Soziale Dienst, benachbarte Jugendhäuser oder sons- tige Institutionen, der Kommunale Ordnungsdienst oder die Polizei eingebunden. Das Ziel ist dabei immer, die Beteiligten zu einem guten und respektvollen Miteinander zu bewegen. Dar- über hinaus steht auch der rücksichtsvolle und pflegliche Umgang mit den Grünanlagen und Spielplätzen im Fokus. b) Bei regelmäßiger Vermüllung oder Gefährdung der Kinder durch gefährliche Gegen- stände (Scherben usw.)? An bekannten Konfliktstellen wird der Reinigungsturnus im Rahmen der personellen Kapazitä- ten des Gartenbauamtes – bis hin zur täglichen Kontrolle und Reinigung – erhöht. Parallel wird mit unter 4 a) genannten Partnern nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 10.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0374 25 öffentlich Spielplätze und Spielanlagen in Karlsruhe - Betriebssicherheit, Spielsicherheit und Nutzungsqualität 1) Wie ist die Überprüfung der öffentlichen Spielplätze in Karlsruhe organisiert im Hinblick auf: a) Betriebssicherheit der Gerätschaften b) Spielsicherheit c) Nutzungsqualität für Kinder und ihre Eltern (Spielplatz frei von Glas, Scherben, Müll, Zigarettenabfall, Grillabfall, Hundekot usw.)? 2) Erfolgt die Überprüfung der einzelnen Spielplätze nach einem allgemeinen Zeitraster oder wird die Gesamtsituation der jeweiligen Spielanlage berücksichtigt (Frequentierung, Lage im Stadtgebiet, Nutzungskonflikte usw.)? 3) Wo können sich Bürgerinnen und Bürger hinwenden, die die Stadtverwaltung auf den Zustand von Spielplätzen und Spielanlagen aufmerksam machen wollen? 4) Sind der Stadtverwaltung Spielplätze bzw. Spielanlagen bekannt a) deren Nutzungsqualität oft oder regelmäßig dadurch eingeschränkt ist, dass diese Spielplätze oft oder regelmäßig von anderem Publikum „mitgenutzt“ (tags oder nachts) werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Gesamtzustand der jeweiligen Spielanlage? b) Über deren Gesamtzustand (Vermüllung usw.) es oft oder regelmäßig zu kritischen Äußerungen von Eltern, Kindern oder anderen Bürgerinnen und Bürgern kommt? 5) Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung in solchen Fällen: a) Bei offensichtlich vorliegenden Nutzungskonflikten b) bei regelmäßiger Vermüllung oder Gefährdung der Kinder durch gefährliche Gegenstände (Scherben usw.)? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Eltern und aus der Bürgerschaft, was den Zustand von Spielanlagen und Spielplätzen in Karlsruhe betrifft. Dies betrifft nicht alle Spielplätze oder Spielanlagen. Dort wo sich z.B. Nutzungskonflikte häufen oder dauerhaft hinziehen, sind unter Umständen seitens der Stadtverwaltung besondere Maßnahmen erforderlich, um diese Spielanlagen durchgehend und dauerhaft in einem Zustand zu halten, im dem sie für die Kinder und ihre Eltern sicher und angenehm nutzbar sind. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015 Sachverhalt / Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 25 der Tagesordnung: Spielplätze und Spielanlagen in Karlsruhe - Be- triebssicherheit, Spielsicherheit und Nutzungsqualität Anfrage des Stadtrats Niko Fostiropoulos und der Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom 10. Juni 2015 Vorlage: 2015/0374 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Juli 2015