Betreuung und Pflege geistig und körperlich behinderter Senioren

Vorlage: 2015/0367
Art: Anfrage
Datum: 11.06.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.07.2015

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Betreuung behinderter Senioren
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Dr. Rahsan Dogan (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 09.0672015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 29.07.2015 2015/0367 24 öffentlich Betreuung und Pflege geistig und körperlich behinderter Senioren 1. Gibt es in der Stadt Karlsruhe Pflege- und Altenheime, die Senioren mit geistigen und/oder Senioren mit körperlichen Behinderungen ein Zuhause bieten? Falls ja, deckt die Anzahl den Bedarf? 2. Inwieweit wird Inklusion in Alten- und Pflegeheimen in Karlsruhe umgesetzt? In welchen Heimen ist dies der Fall und wie? 3. Ist das Fach- und Pflegepersonal in den Alten- und Pflegeheimen auf die besonderen Herausforderungen vorbereitet, die geistig und/oder körperlich behinderte ältere Menschen mit sich bringen? 4. Gibt es in Karlsruhe eine Kooperation von Behindertenhilfe und Alten- und Pflegehilfe? Ist es geplant diese auszubauen? 5. Stehen pflegerische ambulante Angebote, wie z. B. ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Altentagesstätten sowie alternative Wohn- und Betreuungsangebote für ältere Menschen, auch Senioren mit Behinderungen offen? Sachstand/Begründung: Die Anzahl an Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die das Seniorenalter erreichen und zusätzlich zu ihrer Erkrankung auf Altenpflege- und Hilfe angewiesen sind, steigt in den letzten Jahren signifikant an. Die Gründe dafür sind, dass nun nach und nach die Generationen der Nachkriegszeit das Seniorenalter erreichen und zudem moderne Medizin auch kognitiv und/oder körperlich benachteiligten Menschen eine hohe Lebenserwartung ermöglichen kann. Um Menschen mit Behinderungen einen würdevollen und lebenswerten Lebensabend zu ermöglichen, müssen für sie, genauso wie für alle anderen Senioren, Möglichkeiten der Unterbringung und Pflege im Alter geschaffen werden. Zu Bedenken ist dabei, dass behinderte Menschen spezieller Behandlung bedürfen. Gerade geistig benachteiligte Menschen können nicht einfach aus ihrem jahrelang gewohnten Umfeld herausgenommen werden. Auch können sich diese nicht immer klar artikulieren. So Seite 2 __________________________________________________________________________________________ kann es für Ärzte und Pflegepersonal schwieriger sein, Schmerzen und deren Ursache zu lokalisieren. Kognitiv benachteiligte alte Menschen haben zudem einen besonderen Bedarf an Zuwendung und benötigen einen strukturierten Tagesablauf mit anderen Beschäftigungen als andere Senioren. Körperlich behinderte Menschen leiden oftmals an einem vorzeitigem Verschleiß der überbeanspruchten funktionierenden Körperteile, was beispielsweise zu chronischen Schmerzen führen kann. Dies alles sind Beispiele, die aufzeigen sollen, dass genug Plätze in Pflege- und Altersheimen für Senioren mit Behinderung zur Verfügung stehen müssen. Die Beispiele zeigen aber auch, dass die Inklusion das Pflege- und Fachpersonal vor besondere Herausforderungen stellt. Insbesondere eine Zusammenarbeit von Behindertenhilfe und Alten- und Pflegehilfe erscheint als sinnvoll, um dem Problem besser begegnen zu können. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Thomas Müller Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Dr. Rahsan Dogan (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 09.06.2015 eingegangen: 09.06.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0367 24 öffentlich Dez. 3 Betreuung und Pflege geistig und körperlich behinderter Senioren 1. Gibt es in der Stadt Karlsruhe Pflege- und Altenheime, die Senioren mit geistigen und/oder Senioren mit körperlichen Behinderungen ein Zuhause bieten? Falls ja, deckt die Anzahl den Bedarf? Ein spezielles Pflegeheim für ältere, geistig behinderte Menschen, die nicht mehr in den Werkstätten arbeiten und vorwiegend Pflegeversorgung benötigen, gibt es in Karlsruhe nicht. Mehrere Pflegeheime nehmen Menschen mit Behinderung zur pflegerischen Ver- sorgung im Einzelfall auf. Die konkrete Anzahl von Personen ist nicht bekannt. In den Altenpflegeinrichtungen sind rund 60 Prozent der Bewohner von Demenzerkran- kung betroffen. Die Pflege- und Betreuungskonzepte sind auf diesen Personenkreis ausge- richtet. Es gibt auch geschlossene Abteilungen für an Demenz Schwersterkrankte mit Weglauftendenz mit insgesamt 206 Plätzen in Karlsruhe. Die gesellschaftliche Herausforderung liegt in der Verknüpfung der Hilfesysteme der Al- tenhilfe und den psychiatrischen Hilfesystemen einerseits bzw. der Versorgung über die Eingliederungshilfe andererseits. Die Spielräume auf kommunaler Ebene können möglich- erweise ab Herbst 2015 durch ein binnendifferenziertes Angebot "Junge Pflege" im Frie- densheim des Trägers Badischer Landesverein für Innere Mission erweitert werden. 2. Inwieweit wird Inklusion in Alten- und Pflegeheimen in Karlsruhe umgesetzt? In welchen Heimen ist dies der Fall und wie? Die Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe stellen seit Jahrzehnten für pflegebedürftige, älte- re Menschen ein Zuhause dar. Inklusion kann durch die Aufnahme von Senioren mit einer Behinderung im Einzelfall praktiziert werden. Die Öffnung ins Wohnquartier wird durch Veranstaltungen von Externen zu bestimmten Anlässen und zu vielen Themen in den Heimen bzw. durch Angebote von Vorträgen, die auch von Menschen aus dem Wohn- quartier besucht werden, praktiziert. Seite 2 3. Ist das Fach- und Pflegepersonal in den Alten- und Pflegeheimen auf die besonde- ren Herausforderungen vorbereitet, die geistig und/oder körperlich behinderte ältere Menschen mit sich bringen? Nähere Angaben zu einem spezifischen Betreuungskonzept für geistig behinderte Men- schen einschließlich Fortbildungsangebote für das Personal liegen der Stadtverwaltung nicht vor. 4. Gibt es in Karlsruhe eine Kooperation von Behindertenhilfe und Alten- und Pfle- gehilfe? Ist es geplant, diese auszubauen? In Karlsruhe gibt es eine konstruktive Kooperation zwischen der Behindertenkoordination und der Alten- und Pflegehilfe. Das Gemeindepsychiatrische Forum im Jahr 2014 und der Welttag der seelischen Gesundheit 2015 zu den Themen "Chronisch psychisch Kranke werden immer älter" werden vom Seniorenbüro und der Koordination für Behinderte ge- plant und umgesetzt. Seit Kurzem findet alle zwei Monate ein Planungsgespräch zwischen Seniorenbüro und Behindertenkoordination statt, bei dem gemeinsame Themen, Proble- me und Lösungen besprochen werden. 5. Stehen pflegerische ambulante Angebote, wie z. B. ambulante Pflegedienste, Ta- gespflegeeinrichtungen oder Altentagesstätten sowie alternative Wohn- und Be- treuungsangebote für ältere Menschen, auch Senioren mit Behinderungen offen? Pflegerische ambulante Angebote stehen auch Senioren mit Behinderungen offen. Konkrete Zahlen der Inanspruchnahme liegen nicht vor. Allerdings werden neue Impulse von dem neuen Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) erwartet, das die Bildung von selbständigen Pflegewohngemeinschaften bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 24 der Tagesordnung: Betreuung und Pflege geistig und körperlich be- hinderter Senioren Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch und Dr. Thomas Müller, der Stadträ- tinnen Dr. Rahsan Dogan, Bettina Meier-Augenstein und Marianne Mußgnug (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 9. Juni 2015 Vorlage: 2015/0367 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Juli 2015