Wirtschaftlichkeitsnachweis Kombilösung

Vorlage: 2015/0360
Art: Anfrage
Datum: 02.06.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 44.4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Wirtschaftlichkeitsnachweis Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 01.06.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0360 44.4 öffentlich Kombilösung: Wirtschaftlichkeitsnachweis Kombilösung 1. Auf welche Argumente stützt der Bundesrechnungshof (BRH) seine Einschätzung, wonach die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens Kombilösung in Zweifel steht? 2. Welche Nachweise muss die KASIG erbringen, um die Wirtschaftlichkeit und För- derfähigkeit der Kombilösung zu belegen, die aktuell vom BRH angezweifelt wer- den? 3. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann: Wie hoch sind die a) vom Bund bisher akzeptierten förderfähigen Kosten und b) die aktuell von der KASIG als förderfähig angenommenen Kosten? c) Wie hoch ist der von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den Herstellkosten bei a) und b)? 4. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann: a) Ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und Fertigstel- lung des Teilprojektes Straßenbahntunnel Kaiserstraße und wenn ja, welche? b) Welche Auswirkungen ergeben sich für die Förderfähigkeit des Teilprojektes Umbau der Kriegsstraße? Besteht die Möglichkeit, dass die Förderfähigkeit vollständig aberkannt wird und welche Konsequenzen hätte dies für die anstehende Vergabe? c) Welche Strategien und Überlegungen gibt es bei der KASIG dahingehend, den Umbau der Kriegsstraße auch dann zu realisieren, wenn die Wirtschaft- lichkeit des Teilprojektes in der bisher geplanten Form nicht nachgewiesen werden kann? Gibt es kostenoptimierte Alternativen zur bisherigen Umbau- planung? Gibt es Überlegungen, dass die Stadt bzw. die KASIG Teile des Kriegsstra- ßenumbaus in Eigenregie finanziert? Wenn ja, um welche Module könnte es sich hierbei handeln und welche Kos- ten wären – grob geschätzt – dann von Stadt bzw. KASIG zusätzlich zu tra- gen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 5. Bis wann wird der von der KASIG zu erbringende Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Kombilösung voraussichtlich vorliegen? 6. Ab wann könnte bei positivem Ergebnis die Vergabe für den Umbau der Kriegs- straße erfolgen und wann mit dem Bau begonnen werden? 7. Gefährdet ein verzögerter Baubeginn des Teilprojektes Kriegsstraße die Fertigstel- lung der Kombilösung bis Ende 2019? Würde sich eine verspätete Fertigstellung des Gesamtprojektes negativ auf des- sen Förderfähigkeit auswirken? Sachverhalt / Begründung: Der Bundesrechnungshof hat gegenüber dem Bundesverkehrsministerium Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und damit auch an der Förderfähigkeit der Kombilösung ange- meldet. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass das Bundesverkehrsministerium schon bei der Bewilligung des Teilprojekts Straßenbahntunnel Kaiserstraße darauf hingewiesen hatte, dass bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr bestehe, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Förder- voraussetzungen entzogen werden könnten. Zeitungsberichten zufolge sieht sich die KASIG gezwungen, in den nächsten Monaten einen aktualisierten Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Kombilösung zu erbringen. Mit unserer Anfrage wollen wir öffentlich darüber aufklären, welche Konsequenzen sich aus einem positiven oder auch negativen Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprü- fung für Stadt, KASIG und für die Kombilösung an sich ergeben könnten. Außerdem soll offengelegt werden, ob Alternativen zur aktuellen Planung des Kriegsstraßenum- baus in Erwägung gezogen werden und – falls ja – wie diese aussehen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Daniela Reiff Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015

  • Stellungnahme TOP 44.4
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 01.06.2015 eingegangen: 01.06.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0360 44.4 öffentlich Dez. 1 Wirtschaftlichkeitsnachweis Kombilösung 1. Auf welche Argumente stützt der Bundesrechnungshof (BRH) seine Einschätzung, wonach die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens Kombilösung in Zweifel steht? Den Bundesrechnungshof veranlasst seine bisherige Sichtweise bei den Themen Abminde- rung kleiner Reisezeitgewinne, Kostenerhöhung seit 2010, Entschädigungsleistungen und Umsatzsteuer für den Straßentunnel Kriegsstraße zu der Einschätzung, dass die Förderfä- higkeit der Kombilösung in Zweifel steht. 2. Welche Nachweise muss die KASIG erbringen, um die Wirtschaftlichkeit und För- derfähigkeit der Kombilösung zu belegen, die aktuell vom BRH angezweifelt werden? Der Nachweis der weiteren Förderfähigkeit soll mit einer Aktualisierung der Untersuchung zum Nutzen-Kosten-Indikator erbracht werden. 3. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann: Wie hoch sind die a) vom Bund bisher akzeptierten förderfähigen Kosten und Laut letztem Förderbescheid vom 14.01.2013 liegen die zuwendungsfähigen Kosten noch bei rund 500,05 Mio. Euro, wobei damals nur die sogenannten "festgestellten Mehrkosten" in den Bescheid aufgenommen wurden. Veranschlagte Kostenerhöhun- gen infolge vertiefter Planung und aktualisierter Kostenfortschreibung wurden noch nicht berücksichtigt. Entsprechend des eingereichten GVFG-Ergänzungsantrags vom Seite 2 30.07.2010 ist die KASIG bei veranschlagten Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 637,6 Mio. Euro damals von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rund 558,3 Mio. Euro ausgegangen. b) die aktuell von der KASIG als förderfähig angenommenen Kosten? Gemäß aktueller Kostenprognose für 12/2019 vom 18.11.2014/03.03.2015 werden bei veranschlagten Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 813,49 Mio. Euro die förderfä- higen Kosten gegenwärtig mit ca. 711,14 Mio. Euro angenommen. c) Wie hoch ist der von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den Herstellkosten bei a) und b)? Gemäß aktueller Kostenprognose für 12/2019 vom 18.11.2014/03.03.2015 wird bei veranschlagten Gesamtherstellungskosten (Gesamtbaukosten einschl. Finanzierungs-, Marketing- und eigenen Lohnkosten) in Höhe von ca. 905,15 Mio. Euro der Eigenan- teil gegenwärtig mit ca. 336,23 Mio. Euro angenommen. Es besteht derzeit keine begründete Veranlassung zu der Annahme, dass die zuwen- dungsfähigen Kosten auf die Höhe des Bescheids vom 14.01.2013 "eingefroren" werden und sich als Folge hiervon der Eigenanteil entsprechend erhöht. 4. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann: a) Ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und Fertigstel- lung des Teilprojektes Straßenbahntunnel Kaiserstraße und wenn ja, welche? Auf Grundlage der gegenwärtigen Aktualisierung der Untersuchung zum Nutzen- Kosten-Indikator wird davon ausgegangen, dass nach der Methodik der Standardisier- ten Bewertung die Förderfähigkeit der Kombilösung insgesamt weiterhin gewährleistet ist. Seite 3 b) Welche Auswirkungen ergeben sich für die Förderfähigkeit des Teilprojektes Umbau der Kriegsstraße? Besteht die Möglichkeit, dass die Förderfähigkeit vollständig aberkannt wird und welche Konsequenzen hätte dies für die anstehende Vergabe? Die Möglichkeit bestünde, falls sich der NKI unter 1,0 bewegen würde. Das würde be- deuten, dass die Vergabe und der Bau der Kriegsstraße vorerst zurückgestellt werden müssten. c) Welche Strategien und Überlegungen gibt es bei der KASIG dahingehend, den Umbau der Kriegsstraße auch dann zu realisieren, wenn die Wirtschaftlichkeit des Teilprojektes in der bisher geplanten Form nicht nachgewiesen werden kann? Gibt es kostenoptimierte Alternativen zur bisherigen Umbauplanung? Gibt es Überlegungen, dass die Stadt bzw. die KASIG Teile des Kriegsstra- ßenumbaus in Eigenregie finanziert? Hierzu gibt es noch keine konkreten Überlegungen, da bis jetzt davon ausgegangen wird, dass die Förderfähigkeit auch weiterhin gewährleistet bleibt. Wenn ja, um welche Module könnte es sich hierbei handeln und welche Kos- ten wären – grob geschätzt – dann von Stadt bzw. KASIG zusätzlich zu tra- gen? Siehe Antwort zu Punkt 4 c) 5. Bis wann wird der von der KASIG zu erbringende Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Kombilösung voraussichtlich vorliegen? Die Ergebnisse der von der KASIG beauftragten Fortschreibung der Standardisierten Be- wertung sollen noch im Juli 2015 den Zuwendungsgebern Bund und Land vorgelegt wer- den. Seite 4 6. Ab wann könnte bei positivem Ergebnis die Vergabe für den Umbau der Kriegs- straße erfolgen und wann mit dem Bau begonnen werden? Die Vergabe und der Baubeginn für den Umbau der Kriegsstraße wird letztlich davon ab- hängen, wie lange die Zuwendungsgeber Bund und Land für die Prüfung und Bestätigung der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung benötigen. 7. Gefährdet ein verzögerter Baubeginn des Teilprojektes Kriegsstraße die Fertig- stellung der Kombilösung bis Ende 2019? Würde sich eine verspätete Fertigstellung des Gesamtprojektes negativ auf des- sen Förderfähigkeit auswirken? Ein verzögerter Baubeginn der Kriegsstraße gefährdet die Fertigstellung der Kombilösung bis 2019. Es hängt allerdings davon ab, wie lange der vorgesehene Baubeginn hinausge- schoben wird und ob gegebenenfalls Beschleunigungsmaßnahmen zur Terminwahrung getroffen werden müssen. Auch wenn bisher noch keine konkreten Entscheidungen vorliegen, so lässt doch das Be- streben von Bund und Ländern, für das in 2019 auslaufende Bundes-GVFG eine Nachfol- geregelung zu finden, die Annahme zu, dass auch nach 2019 eine Bezuschussung der Kombilösung erwartet werden kann.

  • Protokoll TOP 44.4
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 50. Punkt 44.4 der Tagesordnung: Kombilösung: Wirtschaftlichkeitsnachweis Kom- bilösung Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Daniela Reiff sowie des Stadt- rats Johannes Honné (GRÜNE) vom 1. Juni 2015 Vorlage: 2015/0360 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44.4 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015