Wohnraumförderungsprogramm der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0359
Art: Anfrage
Datum: 02.06.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Mühlburg, Nordstadt, Oststadt, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 52

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Wohnraumförderungsprogramm
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 29.05.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0359 52 öffentlich Wohnraumförderungsprogramm der Stadt Karlsruhe 1. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung zwischenzeitlich mit dem Teil des vom Gemeinderat beschlossenen Wohnraumförderungsprogramms ge- macht, nach dem sich Eigentümer oder Investoren bei Bauvorhaben dazu verpflichten müssen, 20 Prozent der neu geschaffenen Geschossfläche als geförderten Wohnungsbau zu erstellen (bitte je zu den einzelnen der 3 Segmente)? 2. Hält die Stadtverwaltung angesichts der zunehmenden Verknappung von er- schwinglichem Wohnraum in Karlsruhe die oben angesprochene Quote von 20 Prozent noch für zielführend im Hinblick auf das Ziel eines bedarfsgerech- ten Angebots von erschwinglichem (Miet-)Wohnraum in Karlsruhe? 3. Könnte der unten erwähnte Beschluss des Freiburger Gemeinderats (50 Pro- zent-Quote geförderter Mietwohnungsbau) als Wecksignal verstanden wer- den, dass die Kommunen insgesamt ernster und konsequenter als bisher für den Erhalt und die Schaffung erschwinglicher Mietwohnungen vor allem in Großstädten und Ballungszentren eintreten müssen? Mitte Mai 2015 hat der Freiburger Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit beschlos- sen, künftig bei neuen Bauvorhaben 50 Prozent geförderten Mietwohnungsbau vor- zuschreiben. Ausnahmen sind möglich, müssen aber vom Gemeinderat gebilligt werden. Dieser Beschluss zeigt, dass die Verknappung bzw. das Verschwinden von er- schwinglichen Mietwohnungen (mit oder ohne Mietpreisbindung) zumindest von ei- nem Teil der Politik als ernstes Problem wahrgenommen wird. Nachdem vor Jahr- zehnten der Soziale Wohnungsbau abgeschafft wurde, dann dessen „Ersatzmodell“, die Förderung von befristet-preisgebundenen Mietwohnungen wegen bewusst Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ schlecht gehaltener Förderbedingungen so gut wie zum Erliegen kam, geht der Trend nun dahin, dass geförderter Mietwohnungsbau schrittweise vom Markt ver- schwindet, weil die Fristen für die Mietpreisbindungen auslaufen. Das Reservoir an erschwinglichen Mietwohnungen auf dem „freien“ Markt reduziert sich noch schnel- ler, durch Mietpreiserhöhungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen. Ange- sichts ähnlicher Trends in Karlsruhe erscheint die vom Gemeinderat beschlossene Verpflichtungsquote von 20 Prozent gefördertem Wohnungsbau bei Bauvorhaben auf städtischem Gebiet als nicht ausreichend. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015

  • Stellungnahme TOP 52
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 29.05.2015 eingegangen: 29.05.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0359 52 öffentlich Dez. 4 Wohnraumförderungsprogramm der Stadt Karlsruhe 1. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung zwischenzeitlich mit dem Teil des vom Gemeinderat beschlossenen Wohnraumförderungsprogramms gemacht, nachdem sich Eigentümer oder Investoren bei Bauvorhaben dazu verpflichten müssen, 20 Pro- zent der neu geschaffenen Geschossfläche als geförderten Wohnungsbau zu erstel- len (bitte je zu den einzelnen der 3 Segmenten)? Der Teil "Karlsruher Innenentwicklungskonzept KAI", der im Januar 2014 beschlossenen Wohnraumförderung in Karlsruhe, wird aktuell als ein Baustein in verschiedenen Bebauungs- planverfahren bearbeitet. Konkret wird KAI im Projekt Forststraße der Volkswohnung umge- setzt. Hier betrug die Anforderung für den Vorhabenträger die Ausweisung von 367 m² Wohnfläche im geförderten Wohnungsbau. Tatsächlich werden 6.341 m² Wohnflä- che (ca. das 17-fache) bereitgestellt. In einem weiteren Projekt ("Am Entenfang" der Golden Gate GmbH) zeichnet sich ebenfalls die Entwicklung ab, dass die Anforderung durch den Vorhabenträger übertroffen wird. Be- lastbare Zahlen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Folgende Projekte werden der- zeit in unterschiedlichen Planungsständen bearbeitet: "Wichernstraße" in Mühlburg "Königsberger Straße" in der Waldstadt "Südlich Haid-und-Neu-Straße" in der Oststadt "Unten am Grötzinger Weg" in Durlach "Areal C" in der Nordstadt "Ehemalige Sportflächen Daxlanden" (Arbeitstitel) Es zeichnet sich ab, dass die Kombination Landesförderung mit kommunaler Förderung (Ka- WoF) für Vorhabenträger, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, vorteilhaft sein kann. Ob sich diese Entwicklung tatsächlich durchsetzt, und wie viel Prozent der neu geschaffenen Wohnfläche tatsächlich für den geförderten Wohnungsbau bereitgestellt werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Hierzu fehlen ausreichende und gesicherte Daten. 2. Hält die Stadtverwaltung angesichts der zunehmenden Verknappung von er- schwinglichem Wohnraum in Karlsruhe die oben angesprochene Quote von 20 Pro- zent noch für zielführend im Hinblick auf das Ziel eines bedarfsgerechten Angebots von erschwinglichem (Miet-)Wohnraum in Karlsruhe? Seite 2 3. Könnte der unten erwähnte Beschluss des Freiburger Gemeinderats (50 Prozent- Quote, geförderter Mietwohnungsbau) als Wecksignal verstanden werden, dass die Kommunen insgesamt ernster und konsequenter als bisher für den Erhalt und die Schaffung erschwinglicher Mietwohnungen vor allem in Großstädten und Ballungs- zentren eintreten müssen? Zu 2 und 3: Der Beschluss des Gemeinderates vom Januar 2014 sieht vor, dass das auf Karlsruher Verhält- nisse zugeschnittene Innenentwicklungskonzept KAI für eine Pilotphase von 3 Jahren anzu- wenden ist. Zum Ende dieser Phase ist geplant die Ergebnisse und Entwicklungen auszuwer- ten. Bedingt durch lange Planungs- und Realisierungszeiten für Bauprojekte ist zu empfehlen, dass erst zum Ende der Pilotphase die stadteigenen Ergebnisse und Erfahrungen, kombiniert mit Erfahrungen und Entwicklungen anderer Städte, zusammen ausgewertet werden. Für alle Beteiligte ist es notwendig ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu haben, damit Projekte, die sich zum Teil über Jahre erstrecken, erfolgreich umgesetzt werden können.

  • Protokoll TOP 52
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 58. Punkt 52 der Tagesordnung: Wohnraumförderungsprogramm der Stadt Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 29. Mai 2015 Vorlage: 2015/0359 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 52 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015