Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Königsberger Straße 37 ("gemeinsamleben in der Waldstadt"), Karlsruhe-Waldstadt": Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2015/0354
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.05.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Königsberger Str 37
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0354 5 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Königsberger Straße 37 ("gemeinsamleben in der Waldstadt")", Karlsruhe-Waldstadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 30.06.2015 5 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Allgemeines zur Planung und wesentlicher Planinhalt Das Plangebiet des vorliegenden Entwurfs eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt in der Waldstadt und stellt derzeit eine Brachfläche dar, an die sich nordöstlich ein öffentlicher Parkplatz anschließt. Eine früher einmal angedachte Errichtung eines Schülerhorts auf diesem Grundstück wurde von der Stadt Karlsruhe nicht mehr weiter verfolgt. Statt dessen beabsich- tigt nunmehr die Volkswohnung dort eine Nutzung zu realisieren, die im Zusammenhang mit der Wohnprojektgruppe „Sophia Karlsruhe e. V.“ und dem Bürgerverein Waldstadt e. V. entwi- ckelt wurde. Das Modellprojekt mit einer Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen sowie ergänzenden gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen soll aus drei Baukörpern bestehen, die sich winkelförmig um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Dieser ist als gemeinsamer Aufenthaltsbereich gestaltet und durch Grünflächen gegliedert. Das Plangebiet befindet sich an der Schnittstelle zwischen fünfgeschossigem Geschosswohnungsbau in Zeilenbauweise im Nordwesten und ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung im Südosten. Die Höhe des Gebäudekomplexes bewegt sich mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung. Das Staffelgeschoss ist so angeordnet, dass die Staffelung zu den Außenseiten des Gebäudekomplexes orientiert ist. Die notwendigen Stellplätze (insgesamt 72) für das Projekt werden überwiegend im Bereich der Tiefgarage nachgewiesen, in der 56 Stellplätze geschaffen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Königsberger Straße aus. Die bislang schon bestehenden öffentlichen Parkplätze im nördlichen Bereich werden teilweise in den VEP und auch über dessen Grenzen hinaus in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um eine befriedigende Erschließung der Gebäude im Plangebiet und den Erhalt der öffentlichen Stellplätze, wenn auch in reduziertem Umfang, sicherzustellen. Das Konzept der Bebauung gründet sich auf den siegreichen Beitrag einer Mehrfachbeauftra- gung. Das Vorhabengrundstück ist Teil eines Streifens, auf dem bereits soziale und kulturelle Einrichtungen angesiedelt sind. Im Plangebiet selbst soll nun allgemeines Wohngebiet festge- setzt werden, um das oben genannte Nutzungsspektrum zu ermöglichen. Für die oberirdische Bebauung soll dabei eine GRZ von 0,4 festgesetzt werden, die der Obergrenze nach § 17 Abs. 1 BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet entspricht. Da die für die Nutzungen im Plangebiet erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen, wird hierfür nach § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung dieser GRZ um 0,3 zugelassen, was gerechtfertigt erscheint, da die Überschreitung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürli- che Funktion des Bodens hat. Die Tiefgarage wird mit einer intensiven Begrünung von mindes- tens 40 cm Erddeckung versehen. Darüber hinaus sollen auch die Flachdächer der Gebäude begrünt werden. Hierfür sollen umfangreiche Pflanzgebote in die Festsetzungen aufgenommen werden. Die Festsetzung zur GFZ wurde gegenüber dem letzten Entwurf des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans an die Flächen des VEP angepasst und von 1,2 auf 0,9 reduziert. Im Plangebiet befindet sich eine Altablagerung, die von einer früheren Auffüllung des Geländes mit Erdaushub, Bauschutt und teilweise auch Hausmüll herrührt. Diese soll im Zuge der Realisie- rung des Vorhabens beseitigt werden. Näheres hierzu wird in einem Durchführungsvertrag, den der Vorhabenträger für die Gesamtmaßnahmen mit der Stadt Karlsruhe schließt, auf der Grund- lage des vorliegenden Bodengutachtens des Ingenieurbüros Roth & Partner geregelt. Zur Klärung der Frage, inwieweit die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Immissionen mit vorhandenen Wohnnutzungen in der Umgebung verträglich sind bzw. welche Schallschutz- maßnahmen am Gebäude selbst realisiert werden sollten, wurde ein schalltechnisches Gutach- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt dabei unter Annahme eines gewissen Baustan- dards für die Tiefgarage, die in Ziffer 10 der Festsetzungen festgeschrieben werden sollen, zu dem Ergebnis, dass es lediglich auf dem Vorhabengrundstück selbst, nämlich im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des südlichen Baukörpers, nachts zu einer Überschreitung des Lärm- immissionsrichtwertes nach TA-Lärm von 40 dB(A) kommen kann. Dies ist auf die unmittelbar vor dem Gebäude geplanten Stellplätze zurück zu führen. Durch eine entsprechende Grundriss- gestaltung, die dort dann nicht öffenbare Fenster ermöglicht, können jedoch zufriedenstellende Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. In den übrigen Bereichen, insbesondere auch in der Umgebung des Plangebietes, werden durch den Verkehr und die Tiefgaragennut- zung keine unzumutbaren Lärmimmissionen prognostiziert. Mit der Realisierung der Planung werden auch voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände verwirklicht werden. Nach fachgutachterlicher Einschätzung kann auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen davon ausgegangen werden, dass in die Legalausnahme nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hineingeplant wird, da in der Umgebung ausreichend unbesetzte Reviere und Nist- möglichkeiten für die im Gebiet festgestellte Kohlmeise vorhanden sind. II. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 0,64 ha) des Planbereiches um einen Bebauungs- plan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der verein- fachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Um- weltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Soweit mit der Pla- nung vom Flächennutzungsplan abgewichen wird, der gegenwärtig noch für die öffentlichen Parkplätze im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Grünfläche darstellt, ist dies in diesem Verfahren zulässig, da hierdurch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebie- tes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung an- zupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die übrige und überwiegende Fläche des Plangebietes ist als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt, die Planung in diesem Bereich ist folg- lich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 03.01.2014 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstal- tung am 15.01.2014 im Gemeindehaus St. Hedwig, Königsberger Str. 55, informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung wurde bezüglich der städtebaulichen Belange vor- getragen, dass das Vorhaben zu einer Verkehrszunahme und zu einer späteren Verknappung der Parkplätze im dortigen Bereich führen würde. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Be- bauung nur niedriger zuzulassen, um sowohl den Schattenwurf als auch den Parkplatzbedarf zu reduzieren. Diese unterschiedlichen Auffassungen zur Gebäudehöhe und zum Parkplatzbedarf waren eben- falls wieder Gegenstand von Stellungnahmen, die im weiteren Verfahren im Rahmen der Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs, die vom 02.03.2015 bis 07.04.2015 stattfand, von den An- wohnern zur Planung vorgetragen wurden. Die Bewohner der südöstlich des Plangebiets gele- genen eineinhalb-geschossigen Familienhäuser hatten als Obergrenze der Bebauung im Plange- biet eine gedachte Verbindungslinie zwischen ihren Häusern und der fünfgeschossigen Wohn- bebauung westlich des Plangebiets bevorzugt und eine entsprechende Terrassierung des Bau- körpers vorgeschlagen. Das Stadtplanungsamt hält die nun vorgesehene Höhenentwicklung Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss und Wandhöhen von 10 m bzw. 13 m jedoch für vertretbar und angesichts der geplanten Nutzung und des Ziels eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auch für erforderlich. Die Abstände selbst zu den nächstgelegenen Wohnge- bäuden sind groß genug, um eine ausreichende Belüftung, Belichtung und gesunde Wohnver- hältnisse weiterhin zu gewährleisten. Bei der Betrachtung des Schattenwurfs des geplanten Gebäudes durch die Stadtplanung wurde festgestellt, dass die bestehende Wohnbebauung durch die nun geplante Bebauung kaum be- einträchtigt wird. Lediglich in den Abendstunden führt der neue Baukörper zu einer Beschat- tung der südöstlich angrenzenden Hausgrundstücke, die selbstverständlich jahreszeitlich etwas schwankt. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch Schattenwurf ist aber nicht gegeben. Bereits heute werden die Wohnhäuser durch die derzeit an der Südostgrenze des Plangebiets stehen- den Bäume beschattet, die allerdings bei der Realisierung der Planung nicht alle erhalten wer- den können. Der Umfang einer zusätzlichen Verschattung durch die neuen Baukörper gebietet jedenfalls keine Reduzierung der Gebäudehöhe bzw. eine weitergehende terrassenartige Abstu- fung des Gebäudekörpers, so dass der städtebaulich angestrebten angemessenen Grund- stücksausnutzung der Vorrang eingeräumt werden kann. Anwohner um das Plangebiet wenden ein, dass bereits heute die Zahl der öffentlichen Parkplät- ze nicht ausreichend sei, so dass sich diese Situation durch die planbedingte weitere Reduzie- rung öffentlicher Parkmöglichkeiten noch weiter verschärfen würde. Hieran würde auch die geplante eingeschossige Tiefgarage nichts ändern, die nach Ansicht der Anwohner und auch des Bürgervereins außerdem äußerst benutzerunfreundlich konzipiert sei. Sie fordern deshalb, die Tiefgaragenplanung zu optimieren und die öffentlichen Parkplätze nicht so stark zu reduzie- ren. Sie schlagen hierzu u. a. den Erhalt öffentlicher Parkplätze durch eine gemeinsame Nut- zung der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt sowie die Schaffung von Anwohnerparkplätzen durch teilweise Umwandlung von Parkplätzen vor, die aus ihrer Sicht den Reihenhäusern Königsberger Straße 39 bis 51 zugeordnet seien. Bei Letzteren handelt es sich jedoch um öffentliche Parkplät- ze in räumlicher Nähe zu den genannten Reihenhäusern. Eine Umwandlung in Anwohnerpark- plätze bringt hier keine erkennbare Verbesserung der Parkraumsituation insgesamt, sondern würde die Zahl der öffentlichen Parkplätze weiter verringern. Der sich durch die neue Nutzung ergebende Stellplatzbedarf wird im Plangebiet selbst gedeckt. Die hierfür erforderlichen Stellplätze werden sowohl in der Tiefgarage als auch oberirdisch nachgewiesen. Hierzu sind auch die Stellplätze im Bereich der Tiefgaragenein- und -ausfahrt zu rechnen, so dass diese für eine öffentliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Be- reich um das Plangebiet gibt es aber nach wie vor noch eine große Zahl öffentlicher Stellplätze und Parkmöglichkeiten. Allein im nördlichen Teil des Plangebiets verbleiben ca. 40 öffentliche Parkplätze. Nach Einschätzung der Stadtplanung ist deren Anzahl im Umfeld des Plangebiets trotz des mit der Realisierung der Planung verbundenen Verlusts von ca. 30 öffentlichen Park- plätzen auch weiterhin ausreichend. Dies bestätigen jedenfalls umfangreiche Parkierungserhe- bungen, die das Amt durchgeführt hat. Mögliche Engpässe bei Veranstaltungen sind auch in anderen Stadtteilen nicht ungewöhnlich und können durch öffentliche Stellplätze nicht immer abgefangen werden. Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Tiefgarage erfüllt im Übrigen die Vorgaben der Garagenverordnung. Dies wird auch im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nochmals geprüft und ggf. besteht hier die Möglichkeit einer geringfügigen Modifizierung innerhalb des durch den Bebauungsplan gesetzten Rahmens. Die Anwohner beanstanden ferner, dass zum einen mehrere große Bäume für das Vorhaben gefällt werden mussten und zum anderen, dass diese Fällungen bereits vor Satzungsbeschluss Ergänzende Erläuterungen Seite 5 des Gemeinderats erfolgt seien. Nach Auffassung der Anwohner hätten einer Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe folgend zumindest sieben große Bäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze erhalten werden müssen. Hierzu ist anzumerken, dass die Planung bestrebt war, nur im notwendigsten Umfang in den Baumbestand einzugreifen. Aus Gründen des Brandschutzes ist es jedoch erforderlich, auch den östlichen Gebäuderiegel zumindest über den Fuß- und Radweg anfahren und zwei Feuerwehraufstellflächen schaffen zu können. Für die nördliche der beiden Aufstellflächen müssen auch zwei Roteichen gefällt werden, zusätzlich auch ein Weißdornbaum am Standort des künftigen Fahrradabstellplatzes. Die im Planentwurf dargestellten Müllbehälterstandplätze machen - entgegen der Einwendungen der Anwohner - aber keine Beseitigung eines Baumes erforderlich. Bezüglich der für das Vorhaben entfallenden Bäume sieht der Bebauungsplanentwurf umfangreiche Baumpflanzungen im Plangebiet vor. Die Fällung von Bäumen erfolgte bereits im Vorgriff auf den Bebauungsplan, um dem Vorha- benträger nach Billigung der Auslegung des Planentwurfs durch den Gemeinderat in seiner Sit- zung am 03.02.2015 eine baldige Realisierung nach dem Satzungsbeschluss zu ermöglichen. Eine Fällung der Bäume in der Sommerzeit wäre aber aus Gründen des Naturschutzes nicht möglich gewesen. Das von den Anwohnern vorgetragene grundsätzliche „Fällverbot“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe von sieben großen Bäumen entlang der östlichen Grundstücksgrenze bezieht sich auf eine Entscheidung des Regierungspräsidiums aus dem Jahre 2002, als die Stadt Karlsruhe selbst einen Bauvorbescheid für den Neubau eines zweigruppigen Schülerhorts beantragt hatte. Dem hatte das Regierungspräsidium damals nur bei Erhaltung der sieben Bäume zugestimmt. Der damalige Sachverhalt ist mit der nun vorgesehenen großflächigen Überplanung des Gebietes nicht vergleichbar und die Stadt mit ihrem Bebauungsplanentwurf an die damalige Entschei- dung nicht gebunden. In Ausübung ihrer Planungshoheit hat sie bezogen auf die jetzige Erfor- derlichkeit der Planung eine gerechte Abwägung mit entgegenstehenden Belangen neu vorzu- nehmen. Hierbei gilt es zu sehen, dass, wie vorstehend erwähnt, bei der Planung angestrebt wurde, den Eingriff in den Baumbestand möglichst gering zu halten. Die Anwohner bemängeln außerdem den intransparenten Ablauf des Mehrfachbeauftragungs- verfahrens sowie eine fehlende Benachrichtigung der Angrenzer. Beides ist jedoch für den Ab- lauf eines rechtmäßigen Bebauungsplanverfahrens nicht zwingend erforderlich. Seitens der Verwaltung wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (am 15.01.2014 im Gemeindehaus St. Hedwig) als auch die verfahrenserforderliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB durch- geführt. Eine Angrenzerbenachrichtigung ist erst in dem an das Bebauungsplanverfahren fol- gende Baugenehmigungsverfahren vorgesehen. Mit der über das gesetzliche Maß hinausge- henden Beteiligung der Öffentlichkeit sollte das Ziel einer transparenten Entwurfserarbeitung und Abwägung erreicht werden. Soweit nun die Mehrfachbeteiligung als Schritt empfunden wird, Interessen des Vorhabenträgers gegen Anwohnerbelange durchzusetzen, konnte dieses Ziel leider nicht erreicht werden. Zum Auslegungsbeschluss des Gemeinderats wurden allerdings die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Kritikpunkte der Anwohner an der Planung synoptisch in der Gemeinderatsvorlage aufgeführt. Auf die Gemeinderatsvorlage Nr. 2015/0033 vom 03.02.2015 wird verwiesen. Der Gemeinderat konnte sich also schon in diesem frühen Stadium der Planung mit diesen Einwendungen auseinandersetzen und hat mit seinem damaligen Be- schluss zu erkennen gegeben, dass er den Einwendungen gegen die Planung nicht folgen möchte, sondern dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers den Vorrang ein- räumt. Und auch wenn es in einer nicht verfahrenserheblichen Zwischenstufe zuvor nicht ge- lungen ist, die Anwohner vom Planentwurf zu überzeugen, so dass diese im Rahmen der Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs kontroverse Gesichtspunkte erneut vortragen, so hat nun der Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Gemeinderat zum Satzungsbeschluss diese erneut zu werten, um dann eine gerechte Abwä- gung aller Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmen. Neben dieser grundsätzlichen Kritik an der Mehrfachbeauftragung und deren Ergebnis bean- standen die Anwohner auch Details der Planung. So wird aus hygienischen Gründen wie auch wegen der damit verbundenen Lärmbeeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke die Ver- legung des Müllbehälterstandplatzes, der sich am südöstlichen Rand des Plangebietes befindet, gefordert. Die Anwohner würden stattdessen einen Standort in der Königsberger Straße bevor- zugen. Seitens der Stadtplanung wurde angestrebt, den Müllbehälterstandort möglichst im Bereich des Gebäudeausgangs anzuordnen. Entlang der Königsberger Straße verlaufen ein Regen- und ein Mischwasserkanal und im südwestlichen Planbereich befindet sich ein großer Fernwärmevertei- ler sowie eine Wasserversorgungsleitung der Stadtwerke. Umfangreiche Leitungsrechte in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans für diese Randbereiche des Plangebiets zei- gen dies auf. Eine Verlegung dieser Leitungen würde Aufwendungen nach sich ziehen, die nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Müllbehälterstandort wurde gegenüber dem südlichsten Einfami- lienhaus am südöstlichen Ende des Plangebiets im Bereich des Fuß- und Radwegs angeordnet, der zwischen dem Plangebiet und der Reihenhausbebauung verläuft. Die Grundstücksgrenze ist noch ca. 5 m entfernt und das Wohnhaus selbst ist noch weiter vom Müllbehälterstandort ab- gerückt. Aus Sicht der Stadtplanung liegt deshalb keine besondere Situation vor, die eine erheb- liche Geruchs- oder Geräuschbelastung erwarten ließe. Zusätzlich soll eine Überdachung und ansprechende bauliche Gestaltung des Müllbehälterstandorts im Durchführungsvertrag gesi- chert werden. Der Bürgerverein Waldstadt macht in seiner Stellungnahme zur Planung auch noch darauf auf- merksam, dass ursprünglich vorgesehen war, den Mehrzweckraum zur Erweiterung des Cafete- riabereiches zu nutzen. Die Räumlichkeiten liegen nun aber nicht mehr unmittelbar nebenei- nander. Es ist nach wie vor Ziel des Vorhabenträgers, den Mehrzweckraum in Verbindung mit der Cafe- teria als Erweiterungsmöglichkeit zu nutzen. Außerdem soll er aber auch separat von der Wohngemeinschaft angemietet werden können. Daher sind im Vorhaben- und Erschließungs- plan im Übergangsbereich der beiden Nutzungen neben einem Verbindungsflur noch weitere für die Nutzung notwendige Nebeneinrichtungen vorgesehen. Optional soll auch eine Nutzung des Innenhofs möglich sein. Letztendlich dürfte es auch im Interesse des Vorhabenträgers lie- gen, die Räume nutzerorientiert anzuordnen. Bauplanungsrechtlich bedarf dies keiner Rege- lung. Von den nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffent- licher Belange gingen keine Anregungen oder Einwände ein, über deren Berücksichtigung im Rahmen des zu fassenden Satzungsbeschlusses zu entscheiden wäre. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 19.12.2013 in der Fassung vom 11.02.2015 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschrif- ten und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Kö- nigsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt, vorge- tragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 19.12.2013 in der Fassung vom 11.02.2015 und den ergänzenden Ausführungen der Vorbemerkung zu die- sem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) ein- schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften je- weils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 19.12.2013 in der Fassung vom 11.02.2015, und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschrif- ten (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 19. Juni 2015

  • Anlage VbB-Gemeinsamleben in der Waldstadt
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“) Karlsruhe – Waldstadt Entwurf vom 19.12.2013 Fassung vom 11.02.2015 Vorhabenträger: Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe T. 0721 – 3506-0 F. 0721 – 3506-100 info@volkswohnung.com Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Planfabrik SPS Weinbrennerstraße 13 Lorenzstraße 2 76135 Karlsruhe 76275 Ettlingen T. 0721 – 831030 T. 07243 – 5457-0 F. 0721 – 83103-99 F. 07243 – 5457-20 mail@gsa-karlsruhe.de ettlingen@planfabrik-sps.de VbB Königsberger Straße 37 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 6 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ............................. 6 3.2.2 Artenschutz ................................................................................................ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 6 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 3.5.1 Altlasten ..................................................................................................... 7 3.5.2 Immissionsschutz ...................................................................................... 7 3.5.3 Klima .......................................................................................................... 7 3.5.4 Kampfmittel ................................................................................................ 7 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ................................................ 9 4.2 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.3 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.4 Abstandsflächen ...................................................................................... 11 4.5 Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 12 4.6 Stellplätze, Garagen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen ........ 12 4.7 Erschließung ............................................................................................ 12 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ............................................... 12 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 12 4.7.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 13 4.7.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 13 4.7.5 Feuerwehrzufahrten ................................................................................. 13 4.7.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 13 4.7.7 Energiekonzept ........................................................................................ 14 4.7.8 Leitungsrechte ......................................................................................... 14 4.8 Gestaltung ............................................................................................... 14 4.8.1 Dächer und Dachbegrünung .................................................................... 15 4.8.2 Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 15 4.8.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 15 4.8.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen ...................................... 16 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 16 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 16 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 16 4.9.3 Artenschutz .............................................................................................. 17 4.10 Schallschutz ............................................................................................ 17 4.11. Klimaschutz ............................................................................................. 19 VbB Königsberger Straße 37 Seite 3 5. Umweltbericht ........................................................................................ 19 6. Sozialverträglichkeit .............................................................................. 19 7. Statistik ................................................................................................... 20 7.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 20 7.2 Geplante Bebauung ................................................................................. 20 7.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl ................................................. 20 7.4 Bodenversiegelung* ................................................................................. 20 8. Kosten .................................................................................................... 20 9. Durchführung ......................................................................................... 20 B. Hinweise (beigefügt) .............................................................................. 21 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 21 2. Niederschlagswasser ............................................................................ 21 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 22 4. Baumschutz ........................................................................................... 22 5. Altlasten ................................................................................................. 22 6. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 22 7. Barrierefreies Bauen ............................................................................. 23 8. Erneuerbare Energien ........................................................................... 23 9. Wasserschutzgebiet .............................................................................. 23 10. Begrünungsplan .................................................................................... 23 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ...................................................... 24 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ........................................ 24 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................... 24 3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 25 3.1 Grundflächenzahl ..................................................................................... 25 3.2 Wandhöhe ............................................................................................... 25 4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................... 25 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Garagen / Carports ................................ 25 6. Nebenanlagen ........................................................................................ 25 7. Pflanzgebote .......................................................................................... 26 7.1 Erhalt von Bäumen .................................................................................. 26 7.2 Anpflanzung von Bäumen und Hecken / Sträuchern ............................... 26 7.3 Dachbegrünung ....................................................................................... 28 7.5 Begrünung von Tiefgaragen .................................................................... 29 8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft ........................................................................................ 29 9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ........................................................... 29 10 Immissionsschutz .................................................................................. 30 VbB Königsberger Straße 37 Seite 4 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 31 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ................................................. 31 1.1 Dächer ..................................................................................................... 31 1.2 Fassaden ................................................................................................. 31 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................. 31 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ........ 31 3.1 Vorgärten ................................................................................................. 31 3.2 Unbebaute Flächen ................................................................................. 31 3.3 Einfriedungen .......................................................................................... 32 3.4 Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 32 4. Außenantennen ...................................................................................... 32 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 32 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 32 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................. 33 Unterschriften ......................................................................................................... 36 Anlage 1 ................................................................................................................. 37 Vorhaben- und Erschließungsplan ........................................................................... 37 VbB Königsberger Straße 37 Seite 5 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Bereich des Grundstückes Königsberger Straße 37 im Stadtteil Karlsru- he – Waldstadt soll das Modellprojekt „gemeinsamleben in der Waldstadt“ verwirklicht werden, das eine Kombination unterschiedlicher Wohnnutzun- gen mit sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Dienstleistungen vor- sieht. Für die Umsetzung des in einer Mehrfachbeauftragung ermittelten Sieger- entwurfs ist die planungsrechtliche Grundlage in Form eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB zu schaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Grundstück Königsberger Straße 37 ist im gültigen Flächennutzungs- plan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als Wohnbauflä- che dargestellt, der nordöstlich angrenzende öffentliche Parkplatz, der für die Erschließung ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen wird, ist als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist im Bereich der Wohnbauflä- che aus dem FNP entwickelt. Im Bereich des Parkplatzes ist der FNP NVK im Wege der Berichtigung anzupassen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 545 "Waldstadt Feldlage II“ vom 02.03.1979. Darin werden für das Planungsgebiet ein allgemeines Wohngebiet und öffentliche Parkplätze festgesetzt; Maß der baulichen Nutzung zwei Vollgeschosse, Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflä- chenzahl 0,8. Er wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Stadtteil Waldstadt an der Ecke Königsberger Straße / Tilsiter Straße. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der festgesetzte Geltungsbereich im zeichnerischen Teil des Bebauungs- planes, der eine Fläche von ca. 0,64 ha umfasst. VbB Königsberger Straße 37 Seite 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Bei dem überplanten Grundstück handelt es sich um eine brachliegende Fläche auf den Hardtplatten, die durch Wiesenflächen, offene sandige Flä- chen und Baumbestand vorwiegend entlang der südöstlichen Grund- stücksgrenze gekennzeichnet ist. Der nordwestlich an das Flurstück 72308 angrenzende öffentliche Parkplatz ist durch versiegelte Flächen und stell- platzbezogene Baumpflanzungen geprägt. Das Plangebiet ist weitgehend eben. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zo- ne III B. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung „Rechts- verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karls- ruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes ‚Hardt- wald’ vom 17. Mai 2006 (Amtsblatt vom 02. Juni 2006)“ sind einzuhalten. 3.2.2 Artenschutz Das Grundstück Königsberger Str. 37 liegt seit ca. 3 Jahren brach. Um zu überprüfen, ob es durch das Vorhaben zu Beeinträchtigungen geschützter Pflanzen, Tiere oder Biotoptypen kommt, die vermieden oder ausgeglichen werden müssen und schlimmstenfalls zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen können, wurde ein Fachgutachten zum Artenschutz beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden unter Ziffer 4.9.3 der Begründung dar- gestellt. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Planungsgebiet wird von der Königsberger Straße aus erschlossen. Es teilt sich auf in das Flurstück 72308, das gegenwärtig eine Brachfläche ohne Gebäudebestand ist, und einen öffentlichen Parkplatz, der sich nord- östlich an das Vorhabengrundstück anschließt. Entlang der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs liegen ein Re- genwasserkanal und ein Mischwasserkanal. Außerdem liegen südwestlich der geplanten Bebauung eine Wasserleitung und Einrichtungen der Fern- wärme. Südlich der geplanten Bebauung liegt eine Leitung der Telekom. Der Erhalt der genannten Leitungen bzw. Kanäle soll gesichert werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Planbereich steht das Baudenkmal „Evangelische Emmauskirche mit Gemeindezentrum“. Das Denkmal ist nach § 2 Denkmalschutzgesetz eingestuft und entfaltet daher keinen Um- gebungsschutz. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümer der Grundstücksflächen im Plangebiet ist die Stadt Karlsruhe. Sie sollen - mit Ausnahme der öffentlichen Parkplatzfläche - an die Volks- wohnung GmbH veräußert werden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 7 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Altablagerung "AA Königsber- ger Straße / Walddorfschule", Obj. Nr. 00665. Im Rahmen der technischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass das Gelände mit Erdaushub und Bauschutt sowie teilweise mit Hausmüll aufgefüllt wurde. Um ein Konzept für den weiteren Umgang mit den bestehenden Auffüllun- gen entwickeln zu können und auch als Grundlage für die weitere Entwäs- serungsplanung wurde vom Ingenieurbüro Roth & Partner ein Bodengut- achten erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich aufgrund der gemesse- nen Gehalte keine Einschränkungen gegenüber dem Wirkungspfad Boden- Mensch (Prüfwerte Kinderspielflächen) ergeben. Da jedoch die gesamte Auffüllung entfernt werden soll, bestehen für alle Wirkungspfade der BBodSchV (Boden- Mensch, Boden-Grundwasser und Boden-Nutzpflanze) somit keine Einschränkungen mehr. Falls in unversiegelten Bereichen bzw. Privatgärten im Randbereich noch Auffüllungen verbleiben, empfiehlt der Gutachter, bei Gehalten von Z2 und höher in der Auffüllung zu überprüfen, ob eine Grundwassergefährdung besteht. In Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz könnte nach Vorschlag des Gutachters eventuell auch ein oberflächennaher Bodenaus- tausch von min. 0,5 - 1,0 m eine Variante sein. Dies wird im Durchfüh- rungsvertrag geregelt. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzu- stimmen. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich im Boden noch Reste der Pfahl- gründung befinden, die nicht beim Gebäuderückbau des Jugendtreffs ent- fernt wurden. 3.5.2 Immissionsschutz Zur Klärung der schalltechnischen Belange wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Darin wird untersucht, in welchem Maße es zusätzli- che Belastungen durch die neue Nutzung für die angrenzende Bebauung gibt (z.B. durch die neue Tiefgaragenzufahrt) und inwieweit aufgrund der bestehenden Immissionsbelastungen im Gebiet an der geplanten Bebau- ung Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. 3.5.3 Klima Die bioklimatische Belastungssituation ist mit „mittel“ zu beschreiben. 3.5.4 Kampfmittel Es wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbe- seitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt. Das Plan- gebiet liegt im bombardierden Bereich. Das Vorhandensein weiterer Bom- VbB Königsberger Straße 37 Seite 8 benblindgänger kann nicht ausgeschlossen werden. Es werden flächenhafte Vorortuntersuchungen empfohlen. Eine entsprechende Kampfmitteluntersu- chung wird beauftragt. 4. Planungskonzept Das Planungsgebiet befindet sich an der Schnittstelle zwischen fünfge- schossigen Geschosswohnungsbauten in Zeilenbauwiese im Nordwesten und ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung im Südosten. Das Vorhabengrundstück ist Teil eines Streifens, auf dem Sondernutzungen wie z.B. kirchliche Nutzungen, eine Schule und das Waldstadtzentrum an- gesiedelt sind. In Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger, der Wohnprojektgruppe „So- phia Karlsruhe e.V.“ und dem Bürgerverein Waldstadt e.V. wurde ein Kon- zept für ein Modellprojekt entwickelt, bei dem eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen sowie ergänzenden gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen in einem gemeinsamen Gebäudeensemble reali- siert werden sollen. Im Einzelnen sind Praxisräume für einen Arzt sowie für Physiotherapie, Räume für einen Pflegedienst, ein Mieterbüro der Volkswohnung und ein Café mit Mehrzweckraum geplant. Diese Nutzungen werden im Erdge- schoss untergebracht und sind zur Königsberger Straße bzw. zum nördlich angrenzenden Parkplatz orientiert. Im restlichen Bereich des Erdgeschos- ses und in den Obergeschossen ist ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- formen mit insgesamt 52 Wohneinheiten geplant, darunter 15 Wohnungen der Wohnprojektgruppe „Sophia Karlsruhe e.V.“, 23 Mietwohnungen und 14 Eigentumswohnungen. Die Nutzungen verteilen sich auf drei Baukörper, die sich winkelförmig um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Sie bilden eine rechteckige städ- tebauliche Grundfigur, die an drei Stellen aufgebrochen ist. Zwei Öffnun- gen schaffen Durchblicke zu dem südöstlich gelegenen Gartenbereich, die dritte Öffnung dient als Zugangsbereich von der Königsberger Straße. Die drei Baukörper sind zum Hofbereich durch Laubengänge verbunden, die als Erschließungsräume und Begegnungszonen für die Bewohner konzi- piert sind. Der Innenhof der Anlage ist als gemeinsamer Aufenthaltsbereich gestaltet und durch Grünflächen gegliedert. Die Höhe des Gebäudekomplexes be- wegt sich mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zwischen der großmaßstäblichen Zeilenbebauung nordwestlich der Königsberger Straße und der Reihenhausbebauung südöstlich des Planungsgebietes. Das Staffelgeschoss ist so angeordnet, dass die Staffelung zu den Außen- seiten des Gebäudekomplexes orientiert ist. Die notwendigen Stellplätze für das Projekt werden überwiegend im Be- reich der Tiefgarage nachgewiesen. Insgesamt werden 72 Stellplätze an- geboten, davon mindestens 56 in der Tiefgarage. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im Nordosten des Gebäudekomplexes vor- gesehen, da eine Zufahrt von der Königsberger Straße im Nordwesten aufgrund der bestehenden Leitungen nicht möglich ist und eine Zufahrt von VbB Königsberger Straße 37 Seite 9 Südwesten wegen der Orientierung der Wohnungen aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Da die Zufahrt zur Tiefgarage über eine private Fläche erfolgen muss, wurde der öffentliche Parkplatz, der sich nordöstlich an das Planungsge- biet anschließt, ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen und über- plant. Vorgesehen ist die Aufteilung in einen öffentlichen Bereich mit ca. 40 Stellplätzen und einen privaten Teil, der die Zufahrt zur Tiefgarage und er- gänzende ebenerdige Stellplätze umfasst. Die Einbeziehung der öffentlichen Parkplatzflächen in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gem. § 12 Abs. 4 BauGB, wonach auch Flächen außerhalb eines Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans in den Bauleitplan integriert werden können. Die Nebenanlagen für Müll und Fahrräder werden an zwei Stellen zusam- mengefasst, um eine sinnvolle Anordnung zu schaffen, die auch stadtge- stalterischen Ansprüchen gerecht wird. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 30 (2) BauGB sind nur solche baulichen und sonsti- gen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage) wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans. Das mögliche Nutzungsspektrum wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nochmals bauplanungsrechtlich festgesetzt. 4.2 Art der baulichen Nutzung Wie zuvor im Bebauungsplan „Waldstadt Feldlage II“ wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen bzw. Flächen für kirchliche und schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich die geplanten Nutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. In Abstimmung mit den geplanten und den bestehenden Nutzungen wer- den einige der in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein oder aus- nahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen: Anlagen für sportli- che Zwecke sind unzulässig, da je nach Typ der Anlage auf Grund der möglichen Lärmimmissionen Konflikte mit der bestehenden Wohnbebau- ung befürchtet werden. Da die überplante Fläche in erster Linie der Schaf- fung von neuem innerstädtischen Wohnraum dienen soll, werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen und Gartenbau- betriebe als besonders flächenintensive Nutzung ausgeschlossen. Tank- stellen sind wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit ver- bundenen Schallbelastung auch in den Abendstunden mit Rücksicht auf die geplante und die bestehende Wohnbebauung unzulässig. Neben der Wohnnutzung sind als ergänzende Nutzungen zulässig: Die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaf- VbB Königsberger Straße 37 Seite 10 ten sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kultu- relle, soziale und gesundheitliche Zwecke und sonstige nicht störende Ge- werbebetriebe. Entsprechend dem Konzept des siegreichen Beitrags der Mehrfachbeauftragung beabsichtigt der Vorhabenträger, die ergänzenden Nutzungen auf das Erdgeschoss zu beschränkten um durch die klare Zo- nierung möglichen Konflikten zwischen der Wohnnutzung und den gewerb- lichen Nutzungen vorzubeugen. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl, die Ge- schossflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschosse und die Wandhöhen be- stimmt, wobei jeweils der Maximalwert festgesetzt wird. Die festgesetzte GRZ von 0,4 entspricht dem im Bebauungsplan „Wald- stadt Feldlage II“ für das Planungsgebiet festgesetzten Wert und liegt in- nerhalb des von der BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehe- nen Rahmens. Unter Berücksichtigung der in §19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anla- gen ist bei der festgesetzten GRZ von 0,4 eine Überschreitung bis zur ei- ner Grundflächenzahl von maximal 0,6 möglich. Bei dem vorliegenden Gestaltungskonzept, das aus dem siegreichen Bei- trag der Mehrfachbeauftragung entwickelt wurde, wird die zulässige Grund- fläche bis zu einem Wert von 0,7 überschritten. Der wesentliche Faktor für die Überschreitung der GRZ ist die Tiefgarage, welche die einzelnen Ge- bäude verbindet und unter dem gesamten Innenhof der Anlage liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein oberirdischer Nachweis der notwendigen Stellplätze gegenüber der geplanten Tiefgarage zu einer insgesamt größe- ren Flächenversiegelung führen würde. Die Tiefgarage ist zwar auch als versiegelte Fläche zu werten und stellt eine Beeinträchtigung der Boden- funktionen dar, kann aber in Verbindung mit einer ausreichend dicken Substratschicht teilweise begrünt werden und hat insgesamt eine vorteil- hafte Auswirkung auf das Stadtbild. Außerdem vermindert die Tiefgarage durch den entfallenden Park- Such-Verkehr auch die Verkehrsbewegungen im Gebiet. Ein Kennzeichen des Nutzungskonzeptes ist die Kombination von Wohn- nutzung und gewerblichen Nutzungen. Für die gewerblichen Nutzungen sollen auch ebenerdige Stellplätze geschaffen werden, die überwiegend im Bereich der Tiefgaragenzufahrt angeordnet werden. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass diese Fläche bisher Teil des öffentlichen Parkplatzes war, der auch bisher schon zum größten Teil versiegelt war. Zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen für die Durchgrünung des Gebietes und die Versiegelung des Bodens werden Festsetzungen zur Bepflanzung und zur Beschränkung der Bodenversiegelung in den Bebau- ungsplan aufgenommen. Als Beitrag zur Beschränkung der versiegelten Fläche wird festgesetzt, dass notwendige Befestigungen von nicht überbauten Flächen der Bau- grundstücke wasserdurchlässig auszuführen sind. Durch diese Festset- VbB Königsberger Straße 37 Seite 11 zung kann ein Teil des anfallenden Regenwassers im Gebiet versickern, was die örtliche Kanalisation entlastet. Hierzu tragen auch die geplante Dachbegrünung und die Bepflanzung von Teilbereichen der Decke der Tiefgarage bei, was sich außerdem positiv auf die Durchgrünung des Gebietes und das Kleinklima auswirkt. Angesichts der vorher genannten Punkte ist es vertretbar, eine Überschrei- tung der GRZ durch die in § 19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einem Wert von 0,7 zuzulassen, um das geplante Projekt verwirkli- chen zu können. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurde eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen vorgegeben, was eine dreigeschossige Bauweise mit Staffelgeschoss ermöglicht. Die festgesetzte maximale Geschossflächen- zahl (GFZ) von 0,9 bleibt in Abstimmung mit dem Vorhaben unterhalb des für die Mehrfachbeauftragung festgelegten Rahmens und liegt unterhalb des nach der BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet zulässigen Maxi- malwertes. Hinsichtlich der Höhenentwicklung liegt die geplante Bebauung zwischen der großmaßstäblichen, fünfgeschossigen Zeilenbebauung im Nordwesten und der kleinteiligeren ein- bis zweigeschossigen Reihen- hausbebauung im Südosten des Planungsgebietes. Die festgesetzten Wandhöhen sichern die Umsetzung der dreigeschossi- gen Bauweise mit Staffelgeschoss unter Berücksichtigung angemessener Geschosshöhen für die angestrebten Nutzungen. Dabei regeln die Fest- setzungen zur Wandhöhe in Verbindung mit den festgesetzten Baugrenzen die Anordnung des Staffelgeschosses und tragen damit zu einem verträgli- chen Übergang des geplanten Gebäudekomplexes zu den angrenzenden Bestandsgebäuden bei. Um zu klären, welche Folgen der neue Baukörper für die Besonnung der südöstlich angrenzenden Bebauung hat, wurde eine Schattensimulation durchgefügt. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehende Bebauung durch die geplante Neubebauung bis in die späten Nachmittagsstunden nicht beeinträchtigt wird. Lediglich in den Abendstunden führt der neue Baukörper zu einer Verschattung der südöstlich angrenzenden Haus- grundstücke, was sich aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen bei der Sonnenscheindauer im Sommer stärker auswirkt als im Winter. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass vor der Umsetzung der Planung der Baumbestand auf dem Flurstück 72308 auch zu einer partiellen Verschat- tung der Gartenflächen in den Abendstunden des Sommers führt. 4.4 Abstandsflächen Die von der LBO Baden-Württemberg für allgemeine Wohngebiete vorge- sehenen Abstandsflächen werden zu den an das Planungsgebiet angren- zenden privaten Grundstücksflächen generell eingehalten. An einer Stelle des geplanten Gebäudekomplexes wird bei den Abstands- flächen der Wert von 0,4 der Wandhöhe unterschritten. Da es sich dabei um Wandabschnitte handelt, hinter denen die vertikale Erschließung erfolgt bzw. die keine Fenster von Aufenthaltsräumen enthalten, wird darin keine Beeinträchtigung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen gesehen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 12 Die Unterschreitung der Abstandsflächen kann daher gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 LBO an dieser Stelle zugelassen werden, sofern die Belange des Brandschutzes berücksichtigt werden. 4.5 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen be- stimmt. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Loggien wird in beschränktem Umfang zugelassen, da die städtebauliche Gesamtwirkung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die geplanten Balkone wurden im Rah- men der oben erwähnten Verschattungsstudie berücksichtigt. 4.6 Stellplätze, Garagen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück überwiegend in der Tiefgarage nachgewiesen. Ergänzend sind einige ober- irdische Stellplätze im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und an der Kö- nigsberger Straße in Senkrechtparkierung vorgesehen. Insgesamt werden 72 Stellplätze angeboten, davon mindestens 56 in der Tiefgarage und der Rest als oberirdische Stellplätze. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist einspurig vorgesehen. Da sich in der Tiefgarage auch Stellplätze für Fahrräder be- finden, wird im Bereich der Zufahrt ein 1,5 m breiter Gehweg vorgesehen. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeichnerischen Teil dafür vorgesehenen Flächen zulässig, Garagen und Carports sind ausgeschlossen. Durch die festgesetzten Flächen wird si- chergestellt, dass die Randbereiche des Planungsareals nicht unterbaut werden, was eine wirkungsvolle Eingrünung mit Bäumen zu den benach- barten Bestandsgebäuden ermöglicht. Stellplätze und Nebenanlagen sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Diese Festsetzung trägt eben- falls zu einem geordneten Erscheinungsbild der nicht überbauten Grund- stücksflächen bei und sichert einen grünen Puffer zwischen dem geplanten Gebäudekomplex und der Reihenhausbebauung südöstlich des Planungs- gebietes. Zusätzliche Fahrradabstellplätze werden in zwei Boxen im Bereich der Freianlagen nachgewiesen, um eine ausreichende Akzeptanz durch die Nutzer zu gewährleisten. 4.7 Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die Straßenbahnhaltestelle „Glogauer Straße“ an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet wird über die Königsberger Straße erschlossen. Um eine private Zufahrt zu der geplanten Tiefgaragenzufahrt herstellen zu können, ist eine Überplanung des öffentlichen Parkplatzes erforderlich. Dabei wird VbB Königsberger Straße 37 Seite 13 der südwestliche Teil des Parkplatzes dem Vorhabengrundstück zuge- schlagen, die restliche Fläche bleibt als öffentliche Fläche erhalten. Beide Bereiche erhalten eine separate Zufahrtsmöglichkeit von der Königsberger Straße. 4.7.3 Ruhender Verkehr Auf dem öffentlichen Stellplatz nordöstlich des geplanten Gebäudekomple- xes befinden sich ca. 70 Stellplätze, von denen ein Großteil erhalten blei- ben soll. Wegen der oben beschriebenen Notwendigkeit einer separaten Zufahrt für die Tiefgarage wurde die verbleibende Fläche so umgestaltet, dass die notwendige Zahl an öffentlichen Stellplätzen bestehen bleibt. Da- bei wurde der Erhalt der bestehenden Bäume im Bereich des Parkplatzes soweit möglich berücksichtigt. 4.7.4 Geh- und Radwege Nördlich des geplanten Baukörpers ist eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Königsberger Straße und dem bestehenden Fuß- und Radweg südöstlich des Planungsgebietes vorgesehen. Dadurch ist ei- ne ausreichende Anbindung des neuen Vorhabens an das bestehende Fuß- und Radwegenetz gewährleistet. 4.7.5 Feuerwehrzufahrten Die Zufahrt zu den notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeu- ge erfolgt über die Königsberger Straße bzw. über den bestehenden Weg südöstlich des Geltungsbereichs (bestehender Gehweg, einschließlich Verbreiterung durch Schotterrasenstreifen). Notwendige Aufstellflächen auf der Südostseite werden mit einem Belag aus Schotterrasen ausgeführt. 4.7.6 Ver- und Entsorgung Strom, Gas, Fernwärme Die Versorgung der geplanten Gebäude erfolgt durch Anschluss an die be- stehenden Netze im Bereich der Königsberger Straße. Entwässerung Schmutzwasser Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch Anschluss an die be- stehende Kanalisation in der Königsberger Straße. Entwässerung Regenwasser Grundsätzlich ist der Umgang mit Niederschlagswasser so zu organisieren, dass eine möglichst große Menge des anfallenden Wassers auf dem Grundstück versickert wird bzw. zeitverzögert in das Kanalisationsnetz eingeleitet wird. Dabei ist zu beachten, dass durch die Versickerung kein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser erfolgen darf. Zur Umsetzung dieses Ziels sind folgende Maßnahmen geplant: Da die Fläche innerhalb des Baufensters fast vollständig mit Gebäuden oder Tief- garagen über- oder unterbaut sind, werden in diesem Bereich Maßnahmen VbB Königsberger Straße 37 Seite 14 zur Rückhaltung des anfallenden Regenwassers getroffen. Die Dachflä- chen werden deshalb extensiv begrünt (Substratdicke von 12 cm), im Be- reich der Hofflächen über der Tiefgarage werden intensiv begrünte Pflanz- beete angelegt (Substratdicke von 40 cm). Bei der Gestaltung der Freianlagen außerhalb der überbaubaren Flächen ist das Maß der versiegelten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Alle befestigten Geh- und Fahrflächen in diesem Bereich werden deshalb mit versickerungsfähigem Pflaster belegt werden. Alle sonstigen befestigten Flächen außerhalb der Tiefgarage werden in die um- liegenden Grünflächen entwässert. Der Untergrund des Grundstücks besteht aus einer 4 bis 4,5 Meter tiefen Auffüllung aus verschiedenen anthropogenen Stoffen. (siehe Ziffer 3.5.1, Altlasten). Eine gezielte Versickerung von Oberflächenwasser in den Un- tergrund ist nur dort möglich, wo der Auffüllkörper komplett ausgehoben wurde. Teile des Oberflächenwassers (z.B. Stellplatzflächen) müssen nach derzeitiger Einschätzung der Untergrundverhältnisse in den Regenwasser- kanal unter der Königsberger Straße eingeleitet werden. Auf Basis des vorliegenden Bodengutachtens wird die Versickerung bzw. Entsorgung des anfallenden Regenwassers im Durchführungsvertrag ge- regelt. Müllentsorgung Für die Müllentsorgung gibt es zwei Standorte für Abfallbehälter in der Nä- he der Tiefgaragenzufahrt bzw. südwestlich des geplanten Gebäudekom- plexes. Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Königsberger Straße. 4.7.7 Energiekonzept Die geplanten Gebäude werden mit Fernwärme versorgt. 4.7.8 Leitungsrechte Entlang der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs liegen ein Re- genwasserkanal und ein Mischwasserkanal. Außerdem liegen südwestlich der geplanten Bebauung eine Wasserleitung und Einrichtungen der Fern- wärme. Südlich der geplanten Bebauung liegt ferner eine Leitung der Tele- kom. Die Kanäle bzw. Leitungen sollten gesichert werden. Aus diesem Grund wird für die genannten Kanäle bzw. Leitungen ein Lei- tungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger festgesetzt. So wird sicher- gestellt, dass der mit einem Leitungsrecht belegte Bereich nicht überbaut wird und der Zugriff auf die Leitungen gewährleistet bleibt. Die Pflanzgebo- te für Einzelbäume in den angrenzenden Bereichen sind so angeordnet, dass Konflikte mit den Leitungen vermieden werden. 4.8 Gestaltung Der Baukörper folgt in seiner Typologie den Grundgedanken des gemein- schaftlichen Zusammenlebens. VbB Königsberger Straße 37 Seite 15 Drei Gebäude formen einen gemeinsamen Innenhof, der gemeinschaftlich genutzt werden kann und sich zur Königsberger Straße und zum Garten- bereich hin öffnet. Die dreigeschossigen Gebäude sind zum Teil durch Laubengänge verbunden, was ebenso wie die ergänzenden Infrastruktur- einrichtungen im Erdgeschoss zusätzliche Begegnungsmöglichkeiten für die Bewohner schafft. Die Baukörper sind durch das an der Außenseite eingerückte Staffelge- schoss horizontal gegliedert. Die Bereiche mit den ergänzenden Infrastruk- tureinrichtungen im Erdgeschoss sind zur Straße und zum Parkplatz hin transparent gestaltet, schaffen dadurch Verknüpfungen zum Rest des Wohnquartiers und tragen ebenfalls zur horizontalen Gliederung des Bau- körpers bei. Das Erscheinungsbild der hell verputzten Fassade wird durch die in Mate- rial und Farbe abgesetzten Loggien bzw. Balkone geprägt, die die Gebäu- deaußenseite in vertikaler Richtung gliedern und differenzieren. Die Festsetzungen zur Farbgestaltung der Fassade haben das Ziel, eine freundliche und für die Wahrnehmung angenehme, aufeinander abge- stimmte Fassadengestaltung zu erreichen, die in Zusammenwirkung mit der Straßenraumgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität sichert. 4.8.1 Dächer und Dachbegrünung In Abstimmung mit dem Konzept des preisgekrönten Entwurfs der Mehr- fachbeauftragung werden nur Flachdächer bis zu einer Dachneigung von max. 5° zugelassen. Da sowohl die Reihenhausbebauung südöstlich des Planungsgebietes als auch Teile der angrenzenden kirchlichen und schuli- schen Nutzungen Flachdächer besitzen, fügt sich der neue Baukörper in den städtebaulichen Kontext ein. Die festgesetzte Dachbegrünung ist ein Beitrag zur Rückhaltung des anfal- lenden Regenwassers, wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus und erhöht den Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet. 4.8.2 Werbeanlagen und Automaten Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichte- missionen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wech- selndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlossen. Die weiteren Vorschriften entsprechen den bewährten städtischen Festsetzungen für Wohngebiete. 4.8.3 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des öffentlichen Raums und der Gebäudefronten nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Vorgärten nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Als Beitrag zur Durchgrünung des Plangebietes sind als Einfriedungen nur Hecken bis zu einer Höhe von max. 1.80 m zulässig. Um im Bereich der Zu- fahrten und Stellplätze die notwendige Sicht auf den laufenden Verkehr si- cherzustellen wurde festgesetzt, dass Hecken im Bereich der Zufahrt zur VbB Königsberger Straße 37 Seite 16 Tiefgarage und im Bereich der Zu- und Abfahrt von Stellplätzen eine Höhe von 0,8 m nicht übersteigen dürfen. Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades sind die notwendigen Befesti- gungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen wasserdurchlässig auszu- führen. Abfallbehälterstandplätze sind aus gestalterischen Gründen nur innerhalb von Gebäuden zulässig oder mit einem Sichtschutz zu versehen. 4.8.4 Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Gebäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zu- lässig. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen Die festgesetzten Pflanzgebote sichern, soweit möglich, den vorhandenen Baumbestand und sehen in vier Teilbereichen ergänzende Baumpflanzun- gen vor. Pflanzgebot 1 ergänzt die bestehende Baumreihe entlang der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs, die als grüner Puffer zur bestehenden Rei- henhausbebauung wirkt. Pflanzgebot 2 sichert die Pflanzung von vier Einzelbäumen im Bereich der Privatgärten im Südwesten des Gebäudekomplexes an der Grenze zur Königsberger Straße. Pflanzgebot 3 sichert eine Baumgruppe von vier Einzelbäumen im Freibe- reich des geplanten Cafés. Pflanzgebot 4 ergänzt die Baumpflanzungen im Bereich der nördlich des Gebäudekomplexes gelegenen Stellplatzflächen. Die Baumpflanzungen sind in Größe und Art der individuellen räumlichen Situation angepasst. Aufgrund der Bestandsleitungen sind an der Nordwestseite des Gebäude- komplexes keine Baumpflanzungen möglich. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufge- stellt. Der durch den Bebauungsplan zu erwartende Eingriff gilt deshalb als ausgeglichen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 17 4.9.3 Artenschutz Zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes wurde durch das Planungsbüro Beck und Partner eine spezielle Artenschutzprüfung erstellt. Fauna Das Gelände wurde aufgrund dessen potentieller Habitateignung auf Vor- kommen von europäischen Vogelarten, Fledermäusen und Zauneidechsen untersucht. Hierbei konnten außer einem Brutrevier von besonders ge- schützten Kohlmeisen (Parus major) keine Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten sowie essentielle Nahrungshabitate artgeschützter Tiere festgestellt werden. Da in der Umgebung ausreichend unbesetzte Reviere und Nist- möglichkeiten vorhanden sind, bleibt nach fachgutachterlicher Einschät- zung die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhe- stätte auch ohne Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin und ohne zeitliche Unterbrechung erhalten. nach aktuellem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass in die Legalausnahme des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG hin- eingeplant wird. Bei der Umsetzung des Vorhabens ist zu berücksichtigen, dass aus Grün- den des Artenschutzes Gehölze nur im Winterhalbjahr, d. h. nur im Zeit- raum vom 01.10 bis zum 28.02./29.02 eines Jahres, entfernt werden dür- fen. Flora Auf dem Plangebiet wurden bei der Untersuchung auf artenschutzrelevan- te Tier- und Pflanzenarten sechs Pflanzen der besonders geschützten Bü- schelnelke (Dianthus armeria) festgestellt. Als lediglich national geschützte Art gilt für diese Pflanzenart jedoch bei Durchführung von zulässigen Ein- griffen und Vorhaben kein Zugriffsverbot (vgl. Legalausnahme des § 44 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG). Da dieser Bebauungsplan je- doch im beschleunigten Verfahren und somit ohne Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsproblematik aufgestellt wird, muss ein entsprechender Ausgleich in diesem Falle nicht erfolgen. Die Rauhe Nelke (Dianthus arme- ria) ist allerdings auf der Liste der für die Begrünung der Flachdächer zu verwendenden Kräuter enthalten. Biotope Da laut den Untersuchungsergebnissen in der speziellen Artenschutzprü- fung auch kein Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG B. W. festgestellt werden konnte, ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Planungen bzw. deren Umsetzung zu keinen Konflikten mit dem Bio- topschutz kommen kann. 4.10 Schallschutz Um die Belange des Schallimmissionsschutzes angemessen zu berück- sichtigen wurde durch das Ingenieurbüro GN Bauphysik eine schalltechni- sche Untersuchung erstellt. VbB Königsberger Straße 37 Seite 18 Im Rahmen der Untersuchung werden die Beurteilungspegel unter Be- rücksichtigung des umliegenden Fahrzeugverkehrs ermittelt. Als Lärmquel- len wurden die Königsberger Straße sowie die umliegenden Privatpark- plätze berücksichtigt. Darauf aufbauend erfolgte die Ermittlung der Lärm- pegelbereiche nach DIN 4109. Ergänzend sollte untersucht werden, ob bei voller Auslastung der Tiefga- rage (56 Stellplätze) und der privaten oberirdischen Parkplätze (16 Stell- plätze) durch die Anwohner die lmmissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den Nachbargebäuden, sowie an den eigenen Aufenthaltsräumen eingehalten werden bzw. welche Lärmschutzmaßnahmen bei Bedarf zur Einhaltung er- forderlich sind. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte der TA Lärm nur an der Nordwestfassade des südlichen Ge- bäudes überschritten werden, wobei nur das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss betroffen sind. Ursache für die Überschreitung sind die vier in diesem Bereich geplanten ebenerdigen Stellplätze. Eine Lösungsmög- lichkeit wäre es, auf die Stellplätze zu verzichten. Da dann jedoch der Stellplatznachweis nicht zu erbringen wäre, wird die zweite, vom Gutachter vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit umgesetzt. Die den Stellplätzen zu- gewandten Fenster im EG und 1. OG sind so auszuführen, dass sie nicht geöffnet werden können. Dies ist vertretbar, da die natürliche Belüftung über die Fenster auf südwest-orientierten Fassade erfolgen kann. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan übernommen. Außerdem wurden folgende Vorgaben des Gutachtens in die Festsetzun- gen des Bebauungsplans übernommen: Es sind Fahrbahnbeläge mit nicht geriffelter Oberfläche zu verwenden. Tore, Schranken o.ä. und alle damit in Verbindung stehenden Komponen- ten sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubil- den. Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt sind fest verschraubt aus- zuführen, um dem Stand der Lärmminderungstechnik gerecht zu werden. Das Gutachten geht ferner davon aus, dass keine "großen Anlieferungen", sondern lediglich Lieferverkehr mit Kleintransportern (bis 3,5 t zul. Ge- samtgewicht) erfolgt. Die baurechtlich notwenigen Stellplätze für die Wohnnutzung werden in der Tiefgarage untergebracht sowie insgesamt fünf Stellplätze für die Gewer- beeinheiten (Arztpraxis, Physiotherapie, Pflegedienst, Mieterbüro der Volkswohnung, Café und Mehrzweckraum). Die übrigen Stellplätze für die Gewerbeeinheiten werden oberirdisch nachgewiesen. Das Café ist an der nordwestlichen Gebäudeecke im Erdgeschoss vorgesehen. Aufgrund der im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Größe ist keine große Gastronomie geplant. Insofern ist auch nicht mit Anlieferverkehr in nennenswertem Umfang zu rechnen. Die Frage möglicher Lärmbelästigungen durch Anlieferverkehr und die geplante Nutzung des Cafés ist im Baugenehmigungsverfahren zu VbB Königsberger Straße 37 Seite 19 klären. Zugelassen werden nur solche Nutzungen, die mit der Wohnnut- zung verträglich sind. Aufgrund des Ergebnisses der schalltechnischen Untersuchen lässt sich außerdem ableiten, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für allgemeine Wohngebiete am Tag von 55 dB(A) und in der Nacht vom 45 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten werden. 4.11. Klimaschutz Die bioklimatische Belastungssituation ist mit "mittel" zu beschreiben. Eine Verschlechterung aufgrund der Verdichtung der Bebauungsstruktur ist nicht zu erwarten, wenn die festgesetzten Maßnahmen zum Erhalt / Ver- besserung des Kleinklimas in Form von Dachbegrünungen und Baum- pflanzungen (Innenhofdurchgrünung) umgesetzt werden. Die Gebäude werden in Massivbauweise als „Energieeffizienzhaus 70“ (EnEV 2009) errichtet, was einen energieeffizienten Betrieb sichert. Durch die Begrünung der Dachflächen sowie durch die geplanten Baumpflanzun- gen wird eine ausreichende Durchgrünung des Planungsgebietes gesi- chert. Insbesondere durch die festgesetzte Dachbegrünung steigt die Mög- lichkeit der Regenwasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Der Pflanzenbestand entlang der südöstlichen Grund- stücksgrenze soll weitestgehend erhalten und entlang des Fuß- und Rad- weges ergänzt werden. Der überwiegende Teil der Fassaden der geplan- ten Bebauung wird aus hellen Putzfassaden bestehen. Aufgrund ihrer ho- hen Albedo wirken die Fassaden einer zusätzlichen Aufheizung entgegen. Eine Häufung von Starkregenereignissen im Zuge des Klimawandels sollte insbesondere bei der Planung der Tiefgarage berücksichtigt werden. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird deshalb nicht durchgeführt, ein Umweltbericht wird nicht erstellt. 6. Sozialverträglichkeit Mit dem Vorhaben wird dem Bedarf an innerstädtischen Wohnungen in ÖPNV-Nähe nachgekommen. Die komplette Anlage ist barrierefrei und auch unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten konzipiert worden. Schon im Grundkonzept der Wohnanlage ist der Gedanke eines sozialen Mitei- nanders verschiedener Altersgruppen angelegt und in ein entsprechendes Raumprogramm übersetzt worden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 20 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Öffentlicher Parkplatz inkl. Verkehrsgrünca. 0,12 ha18,75% Private Grundstücksflächeca. 0,52 ha81,25% Gesamtca. 0,64 ha100,00% 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche (brutto) Gesamtca. 52 WEca. 8394 m² BGF Geschossfläche (brutto) 7.3 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl GRZ (nur Hauptgebäude)0,33 GRZ (mit Nebenanlagen, Tiefgaragen Stellplätzen, sonst. versiegelte Flächen)0,70 GFZ0,89 7.4 Bodenversiegelung* Gesamtfläche Plangebietca.0,64 ha100,00% Derzeiti g zulässige Versiegelung ca.0,44 ha68,75% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versie gelte Fläche (mit Tiefgarage)ca.0,46 ha71,88% *Hinweis: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Belege für Wege vorgesehen. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. Ca. 800 m² der versiegelten Flächen resultieren aus dem Teil der Tiefgarage, der nicht überbaut ist. 8. Kosten Im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten, einschließlich der öffentlichen Erschließungsanlagen auf dem Vertragsgrundstück des Vorha- benträgers, übernimmt der Vorhabenträger. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. VbB Königsberger Straße 37 Seite 21 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infek- tionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. In Bereichen mit anthropogenen Auffüllungen ist eine Versickerung nicht möglich. Ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich. Siehe ergänzend auch Ziffer 9 der Hinweise (Wasserschutzgebiet). VbB Königsberger Straße 37 Seite 22 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet not- wendig sind, dafür verwendet werden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundes- Bodenschutzgesetz -BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) zu betrachten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Boden- material von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungs- vorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuf- tem Bodenmaterial (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25-8980.08M20Land/3) einzuhalten. VbB Königsberger Straße 37 Seite 23 Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Bo- denmaterial von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshil- fe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maß- gebend. 7. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §35 LBO). 8. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) wird verwiesen. 9. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zone III B. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung in der jeweils gül- tigen Fassung sind einzuhalten. Es gilt die „Rechtsverordnung des Bürger- meisteramtes Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes ‚Hardtwald’ vom 17. Mai 2006 (Amts- blatt vom 02. Juni 2006)“. Beim Erstellen und Betreiben von Versickerungsflächen ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen ausgeschlossen wird. Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebie- te; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser“ ist zu berücksichtigen. 10. Begrünungsplan Mit dem Bauantrag ist ein mit dem Gartenbauamt abgestimmter Freiflächen- gestaltungsplan beigefügt. Dieser beinhaltet verbindliche Festsetzungen zu Bäumen und Hecken, sowie Pflanzempfehlungen für Vorgärten und Grünflä- chen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 24 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas- sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträ- ger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Zulässig sind: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Nicht zulässig sind: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Anlagen für sportliche Zwecke, - Anlagen für die Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 25 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl Die festgesetzte Grundflächenzahl darf durch die in § 19 (4) Satz 1 BauN- VO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,7 überschritten werden. 3.2 Wandhöhe Die Bezugshöhe (BZH) zur Ermittlung der maximal zulässigen Wandhöhe wird im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Normalnull (NN) festgesetzt. Als Wandhöhe (WH) gilt das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festge- setzten Bezugshöhe und der Oberkante Flachdachattika oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Die Baugrenzen dürfen durch Balkone / Loggien überschritten werden, wenn die Überschreitung eine Tiefe von 1,0 m und eine Länge von 5,0 m nicht über- steigt und der Abstand zwischen 2 Balkonen / Loggien mehr als 3,0 m beträgt. Die Baugrenzen dürfen durch Terrassen bzw. Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von max. 2,5 m überschritten werden. 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Garagen / Carports Oberirdische Garagen und Carports sind unzulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeich- nerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Stellplätze sind nur auf den im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Dabei gelten folgende Ausnahmen: - Im Bereich zwischen der Königsberger Straße und der südwestlichen Bau- grenze sind pro Wohnung im Erdgeschoss Gartenhütten nur bis insgesamt maximal 10 m³ und Terrassen bis zu einer Gesamtfläche von maximal 10 m² zulässig. - Nicht überdachte Fahrradständer sind im gesamten Geltungsbereich zuläs- sig. - Freisitz für das Cafe ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu- lässig. Versorgungseinrichtungen gem. § 14 (2) BauNVO sind im gesamten Gel- tungsbereich zulässig. VbB Königsberger Straße 37 Seite 26 7. Pflanzgebote Allgemeines Zu erhaltende und neu zu pflanzende Bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und ihr artgemäßes Wachstum ist zu fördern. Pflanz- und Erhal- tungsgebote haben Vorrang vor der Nutzung von Solarenergie. Großkronige Bäume: es sind Gehölze autochthoner Herkunft zu pflanzen, Als mittelkronige Bäume sind auch Zuchtformen und Arten anderer Herkunft zugelassen, um den räumlich beengten Verhältnissen gerecht zu werden. 7.1 Erhalt von Bäumen Für die im zeichnerischen Teil als zu erhaltend festgesetzten Bäume gilt: Bei Abgang eines Baumes ist ein neuer Baum derselben Art nachzupflan- zen. Sollte die Art nicht mehr gepflanzt werden können, ist ein standortan- gepasstes Gehölz aus der Pflanzenliste 1 auszuwählen. Anzupflanzende Bäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. 7.2 Anpflanzung von Bäumen und Hecken / Sträuchern Pflanzgebot 1 (Pfg 1) Die vorhandene Baumreihe östlich der Bebauung soll als Reihe langfristig erhalten und ergänzt werden. Der Abgang einer Amerikanischen Eiche ist durch die Pflanzung einer Traubeneiche in der Reihe zu ersetzen. Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten sind zwei mittel- bis großkronige, vorwiegend heimische, Laubbäume zu pflan- zen (siehe Pflanzenliste 1). Geringfügige Verschiebungen der im zeichneri- schen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Die Baumreihe muss einheitlich aus einer Baumart bestehen. Sollte die derzeitige Baumart nicht mehr gepflanzt werden können, ist eine Baumart aus der Liste zu wählen. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. Pflanzenliste 1: Traubeneiche (Quercus petraea) Pflanzgebot 2 (Pfg 2) Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten ist je Pri- vatgarten (zu je einer Wohnung gehörend) ein klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen (siehe Pflanzenliste 2). Geringfügige Verschiebun- gen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Halb- oder Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 27 Pflanzenliste 2: Feldahorn (Acer campestre) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirschen und Kirschen, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Birne, in Arten und Sorten (Pyrus spec.) Pflanzgebot 3 (Pfg 3) Gemäß den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandorten sind auf der Fläche des Café-Freisitzes klein- bis mittelkronige Laubbäume zu pflan- zen (siehe Pflanzenliste 3). Geringfügige Verschiebungen der im zeichneri- schen Teil festgesetzten Standorte sind zulässig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen. Der Bodenbelag im Kronenbereich der Bäume ist wasserdurchlässig zu ge- stalten. Pflanzenliste 3: Weißdorn, in Arten und Sorten (Crataegus spec.) Zierapfel (Malus-Hybriden) Zierkirsche, in Arten und Sorten (Prunus spec.) Mehlbeere oder Eberesche, in Arten (Sorbus spec.) Pflanzgebot 4 (Pfg 4) Laut Planeintrag sind vier mittel- bis großkronige, vorwiegend heimische, Laubbäume in Reihe zu pflanzen (siehe Pflanzenliste 4). Geringfügige Ver- schiebungen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorte sind zuläs- sig. Anzupflanzende Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen. Pflanzenliste 4: Feldahorn (Acer campestre) Spitzahorn, auch in Sorten (Acer platanoides) Hainbuche (Carpinus betulus) Linde, in Arten und Sorten (Tilia spec.) Hecken Zur Abgrenzung von internen Funktionsflächen und zum öffentlichen Raum sind geschnittene Hecken verschiedener Gehölze (siehe Pflanzenliste 5) zulässig. Pflanzenliste 5: Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Kornelkirsche (Cornus mas) Weißdorn (Crataegus monogyna)) Eibe (Taxux baccata) VbB Königsberger Straße 37 Seite 28 7.3 Dachbegrünung Flachdächer sind zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die Terrassen- flächen des Staffelgeschosses. Der Schichtaufbau hat mindestens 12 cm über der Drainschicht zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern entsprechend folgender Artenliste vorzunehmen: Kräuter (Anteil 60 %): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wiesen-Flockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40%): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras VbB Königsberger Straße 37 Seite 29 7.4 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen zwischen der Gehweghinterkante und der Bau- grenze. Die Vorgärten an der westlichen Königsbergerstraße sind zu mindestens einem Drittel der Fläche als Grünfläche anzulegen, das heißt entweder flä- chig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. Das Anlegen von Schotter- flächen ist nicht zulässig. Die Vorgärten an der südlichen Königsbergerstraße sind mit Ausnahme der Flächen für Terrassen und Nebenanlagen als Grünfläche anzulegen, das heißt entweder flächig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. Das An- legen von Schotterflächen ist nicht zulässig. Die Vorgärten an der östlichen Grundstücksgrenze zwischen mittlerem Ge- bäude und Fußweg sind mit Ausnahme der Terrassen als Grünfläche zu erhalten beziehungsweise anzulegen, das heißt entweder flächig einzusäen oder/und flächig zu bepflanzen. lm Kronentraufbereich der vorhandenen Ei- chen ist das Abschieben von Grasnarbe und Mutterboden nicht zulässig. Das Anlegen von Schotterflächen ist nicht zulässig. Die Aufstellflächen der Feuerwehr innerhalb von Vorgärten sind als Schot- terrasen anzulegen. 7.5 Begrünung von Tiefgaragen Bei der Begrünung von Tiefgaragen gemäß Vorhabenplan sind für die Erd- aufschüttung über der Drainschicht folgende Höhen zu berücksichtigen: - für Rasen, Stauden, Bodendecker mindestens 40 cm, - für Sträucher mindestens 70 cm. 8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft Bei der Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu ver- wenden (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) 9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die im zeichnerischen Teil mit L1 festgesetzte Fläche ist mit einem Lei- tungsrecht zugunsten der Träger der vorhandenen Ver- bzw. Entsorgungs- leitungen zu belegen. VbB Königsberger Straße 37 Seite 30 10 Immissionsschutz Zum Schutz der Wohnnutzung und zur Minimierung von Schallemissionen sind folgende Maßnahmen durchzuführen und einzuhalten: Für den Fahrbahnbelag der Tiefgaragenzufahrten darf keine geriffelte Ober- fläche verwendet werden. Tore, Schranken o.ä. und alle damit in Verbindung stehenden Komponen- ten sind lärmarm, nach dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubil- den. Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt sind fest verschraubt aus- zuführen, um dem Stand der Lärmminderungstechnik gerecht zu werden. Innerhalb des im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichs für bauliche Vorkehrungen zum Schallschutz sind die den Flächen für Stellplätze zuge- wandten Fenster im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss so auszuführen, dass sie nicht geöffnet werden können. VbB Königsberger Straße 37 Seite 31 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Die Dachflächen sind entsprechend Ziffer 7.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen zu begrü- nen. 1.2 Fassaden Als Fassadenfarben sind nur Farbtöne mit einer Helligkeit ≥ 30 und einer Buntheit ≤ 60 (gemäß RAL-Design-System) zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude bis zur Brüstungskante 1. Oberge- schoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 0,50 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die zwischen öffentlich zu- gänglichen Erschließungsflächen und der Erdgeschossbebauung liegen. Die Benutzung der Vorgärten als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist unzuläs- sig. 3.2 Unbebaute Flächen Alle Flächen, die nicht überbaut oder befestigt werden, sind als Vegeta- tionsfläche anzulegen und zu pflegen. Zulässige Befestigungen dürfen mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten und Fahrgassen nur mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt werden. Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur bis zur Höhe der Gehweghinter- kante zulässig, wobei Abweichungen bis max. 30 cm zugelassen werden. VbB Königsberger Straße 37 Seite 32 3.3 Einfriedungen Als Einfriedungen sind nur Hecken mit einer maximalen Höhe von 1,80 m zu- lässig. Hecken im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und im Bereich der Zu- und Ab- fahrt von Stellplätzen dürfen eine Höhe von 0,8 m nicht übersteigen. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind entweder innerhalb von Gebäuden unterzubrin- gen oder mit einem Sichtschutz zu versehen. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. Individuelle Außenantennenanlagen bzw. Satellitenantennen- anlagen sind nicht zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 545" Waldstadt Feldlage II" vom 02.03.1979 wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist bindender Be- standteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB Königsberger Straße 37 Seite 33 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung 9E%.|QLJVEHUJHU6WUD‰H6HLWH 8QWHUVFKULIWHQ 9RUKDEHQWUlJHU9RONVZRKQXQJ*PE+ (WWOLQJHU7RU3ODW] .DUOVUXKH 7 ± ) ± LQIR#YRONVZRKQXQJFRP «««««««««««««« 'LSO,QJ5HLQHU.XNOLQVNL  3ODQYHUIDVVHU*(5+$5'7VWDGWSODQHUDUFKLWHNWHQ :HLQEUHQQHUVWUD‰H .DUOVUXKH 7  )  PDLO#JHUKDUGWVWDGWSODQHUDUFKLWHNWHQGH «««««««««««««« *(5+$5'7VWDGWSODQHUDUFKLWHNWHQ  6WDGWSODQXQJVDPW.DUOVUXKH3URI'U$QNH.DUPDQQ:RHVVQHU /HLWHULQGHV6WDGWSODQXQJVDPWHV /DPPVWUD‰H .DUOVUXKH «««««««««««««« 3URI'U$QNH.DUPDQQ:RHVVQHU  .DUOVUXKHGHQ  )DVVXQJYRP VbB Königsberger Straße 37 Seite 37 Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus: 1 Bestandsplan 2 Abgrenzung Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 3 Freiflächenplan 4 Legende zum Freiflächenplan 5 Projektpläne - Grundriss EG - Grundriss OG 1-3 - Grundriss TG - Ansichten, Schnitte 6 Stellplatzberechnung D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD St.-Hedwig-Kirche W h s W h s W h s W h s W h s T u r m W h s W h s G d e h s K i r c h e W h s W h s S c h u G a r W h s W h s W h s W h s 4 3 4 9 4 1 5 1 4 5 5 5 4 7 1 6 e 1 6 f 1 6 d 1 6 c 3 7 3 9 1 6 b 1 5 a 7 2 3 0 2 7 2 3 0 6 7 2 3 0 3 7 2 3 0 4 7 2 3 0 8 7 2 3 0 5 66534 7 2 3 0 9 7 2 3 0 7 7 2 3 1 0 7 2 2 9 7 7 2 2 9 8 7 0 2 1 0 7 0 5 9 9 / 1 7 2 3 0 1 K ö n i g s b e r g e r S t r a ß e 53210000 6162000 Anl S Anl A n l G F W G F W G F Ö G F W G F W G F W A n l G F W G F W G F W G F W G F W GFÖ P a r k p l a t z A n l A n l Bestandsplan D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD St.-Hedwig-Kirche W h s W h s W h s W h s W h s T u r m W h s W h s G d e h s K i r c h e W h s W h s S c h u G a r W h s W h s W h s W h s 4 3 4 9 4 1 5 1 4 5 5 5 4 7 1 6 e 1 6 f 1 6 d 1 6 c 3 7 3 9 1 6 b 1 5 a 7 2 3 0 2 7 2 3 0 6 7 2 3 0 3 7 2 3 0 4 7 2 3 0 8 7 2 3 0 5 66534 7 2 3 0 9 7 2 3 0 7 7 2 3 1 0 7 2 2 9 7 7 2 2 9 8 7 0 2 1 0 7 0 5 9 9 / 1 7 2 3 0 1 K ö n i g s b e r g e r S t r a ß e 53210000 6162000 Anl S Anl A n l G F W G F W G F Ö G F W G F W G F W A n l G F W G F W G F W G F W G F W GFÖ P a r k p l a t z A n l A n l Bestandsplanmit Abgrenzung Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 11,50 4,02 34,85 9,52 5 11,50 4 0 1 5 , 4 2 2 0 1 1 , 4 1 2 0 7 , 4 4 2 4 2 , 3 4 2 0 1 1 , 0 3 11,48 5 11,77 48,88 11,50 31,03 5 9,8010,79 5 249,8040 40 10,70 40 40 10,70 40 20,18 5 9,75249,8040 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,253,95243,253,95243,763,953,2540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2410,712520 20 243,0520 2410,9620 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 34,33 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2010,7020 2010,7020 24 3,05 40 40 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,76 3,95 3,25 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 11,20 40 101,5010 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 152,6015 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 ± 0 , 0 0 1 1 4 . 0 3 1 1 4 . 0 4 1 1 4 . 0 3 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 0 1 1 4 . 0 2 1 1 3 . 9 2 1 1 3 . 9 6 1 1 3 . 8 6 1 1 3 . 8 8 1 1 3 . 7 7 1 1 4 . 1 0 1 1 4 . 1 2 1 1 4 . 1 2 1 1 4 . 0 8 1 1 3 . 9 7 1 1 4 . 1 3 1 1 4 . 1 9 1 1 4 . 2 0 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 7 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 1 1 1 3 . 9 8 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 1 1 1 3 . 9 8 1 1 4 . 0 2 1 1 4 . 0 1 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 5 1 1 4 . 0 6 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler P f l e g e d i e n s t ~ 1 1 3 . 4 q m P h y s i o t h e r a p i e ~ 1 5 5 . 5 q m C a f é ~ 1 3 1 . 5 q m Mehrzweckraum~61.0qm Arzt ~99.0qm V o W o ~ 7 6 . 3 q m 2 0 S t g . 1 8 / 2 8 Zufahrt TG 11% L a g e r / T e c h n i k 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 16 Stg. 18 / 2 8 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 Stg . 18 / 28 3 Zi~78.3qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 90 cm i. L. 3 Zi ~78.1qm WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. Fahrräder 13 Müll FeuerwehrzufahrtBestandswegBeton Fahrräder 20 Müll K ü c h e B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g B e h a n d l u n g F u ß p f l e g e G y m n a s t i k r a u m T e c h n i k T e c h n i k L a g e r A u f e n t h a l t s r a u m B ü r o B ü r o B e s p r e c h u n g K u n d e n b e r a t u n g L a g e r H a u s m e i s t e r BehandlungBehandlung Behandlung Behandlung Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Abst.2,78 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 N GrundrissErdgeschoss 2.1.00 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,05203,95243,05203,95243,56203,95203,0540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 204,82101,50104,1820 2010,7020 24 27 5 1,79 5 10 1,39 10 4,15 10 1,45 10 1,50 20 20 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 24 3,05 40 24 3,56 10 4,15 10 3,05 20 4,12152,6015 5,23 2,05 1,70 20 243,0520 2 , 0 5 1 , 7 0 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 2 4 1 , 6 0 1 0 1 5 2 , 6 0 1 0 1 , 2 3 5 , 9 2 1 0 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 11,50 4,79 34,08 40 3,05 20 3,95 24 3,05 20 3,95 24 3,05 20 3,95 24 3,56 20 3,95 20 3,05 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 24 10,96 40 4 0 6 , 7 5 3 , 9 5 4 0 4 0 1 0 , 7 0 4 0 11,50 1 , 9 5 7 , 3 1 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 6 , 0 4 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 4 0 4 0 7 , 2 0 2 4 9 , 9 9 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 9 6 4 0 48,75 34,33 203,05101,50101,10102,95245,00101,00153,5520 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 403,151,60104,0524 20 3,05 10 2,07 10 3,70 20 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E + H z V e r t e i l e r 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 Stg . 18 / 28 3 Zi~78.3qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 16 Stg. 18 / 28 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Z i ~ 7 6 . 7 q m 9 0 c m i . L . 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 9 0 c m i . L . 1 6 S t g . 1 8 / 2 8 2 Z i ~ 5 9 . 2 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 90 cm i. L. 3 Zi~77.3qm 4 Zi~94.3qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 3 Zi ~78.1qm WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 5,65 m 2 Windfang 3,60 m 2 Flur2,69 m 2 Wohnen 24,34 m 2 Bad5,06 m 2 Loggia 6,21 m 2 Schlafen 14,72 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Bad5,30 m 2 Windfang 1,79 m 2 Flur5,18 m 2 Schlafen 17,00 m 2 Abst.3,57 m 2 Kind10,42 m 2 Küche 8,81 m 2 Wohnen 21,04 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 6,81 m 2 Flur5,92 m 2 Wohnen 24,79 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 26,73 m 2 Schlafen 14,49 m 2 Bad5,30 m 2 Kind11,28 m 2 Abst.2,29 m 2 Windfang 3,38 m 2 Küche 7,23 m 2 Kind 110,06 m 2 Flur5,37 m 2 Abst.3,00 m 2 Bad6,66 m 2 Kind13,81 m 2 Schlafen 14,01 m 2 Windfang 2,49 m 2 WC1,80 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Abst.2,78 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 2 4 4 , 0 8 N Grundriss1.Obergeschoss 2.1.01 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11.02.2015 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 407,45247,20247,202410,9640 403,30203,95243,253,95243,253,95243,763,953,2540 20 5,42 10 5,18 20 20 10,70 20 403,30104,0524 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,90 10 1,50 10 60 1,25 60 24 24 20204,85101,52102,2025 20 20 2020 9,02 2020 3,05 10 4,05 24 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 2,05 1,70 2010,7020 2010,7020 24 3,05 40 2,05 1,70 2427 5 1,79 5 101,39104,15101,10101,8520 20 2,97 10 1,05 15 2,75 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 243,0520 243,56104,15103,0520 5,23 2 , 0 5 1 , 7 0 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 8 8 5 2 , 1 3 5 2 4 1 , 6 0 1 0 1 5 2 , 6 0 1 0 1 , 2 3 5 , 9 2 1 0 1,85 5,23 24 3,00 40 1,68 40 10,70 40 11,50 4,79 34,08 40 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,25 3,95 24 3,76 3,95 3,25 40 40 7,20 24 7,20 24 7,20 11,20 40 4 0 6 , 7 5 3 , 9 5 4 0 4 0 1 0 , 7 0 4 0 11,50 1 , 9 5 7 , 3 1 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 2 4 3 , 9 5 6 , 0 4 2 4 3 , 9 5 3 , 2 5 4 0 4 0 7 , 2 0 2 4 9 , 9 9 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 9 6 4 0 48,75 34,33 203,05101,50101,10102,95245,00101,00153,5520 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 403,151,60104,0524 20 3,05 10 2,07 10 3,70 20 88 5 2,13 5 101,5010 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 88 5 2,13 5 152,6015 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E + H z V e r t e i l e r 2 Zi ~ 69.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. WM 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm WM 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 2 Zi~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 16 St g. 18 / 28 16 Stg. 18 / 28 3 Zi ~78.1qm W M 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 90 cm i. L. 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Zi ~ 61.9 qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1,20 x 1,20 WM 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Z i ~ 7 6 . 7 q m 9 0 c m i . L . 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 9 0 c m i . L . 1 6 S t g . 1 8 / 2 8 2 Z i ~ 5 9 . 2 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 Z i ~ 6 1 . 9 q m 9 0 c m i . L . 9 0 c m i . L . 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M 3 Zi~77.3qm 4 Zi~94.3qm 90 cm i. L. 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM WM 1,20 x 1,20 90 cm i. L. 3 Zi~78.3qm 90 cm i. L. 1.20 x 1,20 WM 90 cm i. L. Wohnen 17,72 m 2 Schlafen 17,09 m 2 Küche / Essen 17,71 m 2 Windfang 2,10 m 2 Abst.2,57 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur3,75 m 2 Bad5,87 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Flur1,90 m 2 Loggia 6,21 m 2 Windfang 3,92 m 2 Küche10,76 m 2 WC1,88 m 2 Bad4,67 m 2 Wohnen 21,70 m 2 Kind12,75 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur1,80 m 2 Loggia 6,21 m 2 Abst.2,78 m 2 Küche 5,65 m 2 Windfang 3,60 m 2 Flur2,69 m 2 Wohnen 24,34 m 2 Bad5,06 m 2 Loggia 6,21 m 2 Schlafen 14,72 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Windfang 3,19 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Bad6,46 m 2 Abst.2,74 m 2 Küche 5,64 m 2 Flur1,90 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Wohnen 23,98 m 2 Schlafen 14,79 m 2 Abst.2,74 m 2 Flur1,90 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 3,19 m 2 Küche 5,64 m 2 Loggia 6,21 m 2 Bad5,30 m 2 Windfang 1,79 m 2 Flur5,18 m 2 Schlafen 17,00 m 2 Abst.3,57 m 2 Kind10,42 m 2 Küche 8,81 m 2 Wohnen 21,04 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Loggia 6,21 m 2 Küche 6,81 m 2 Flur5,92 m 2 Wohnen 24,79 m 2 Loggia 6,21 m 2 Wohnen 26,73 m 2 Schlafen 14,49 m 2 Bad5,30 m 2 Kind11,28 m 2 Abst.2,29 m 2 Windfang 3,38 m 2 Küche 7,23 m 2 Kind 110,06 m 2 Flur5,37 m 2 Abst.3,00 m 2 Bad6,66 m 2 Kind13,81 m 2 Schlafen 14,01 m 2 Windfang 2,49 m 2 WC1,80 m 2 Windfang 2,10 m 2 Bad4,76 m 2 Wohnen 21,85 m 2 Abst.1,84 m 2 Schlafen 14,70 m 2 Flur2,33 m 2 Küche14,85 m 2 Kind12,75 m 2 203,30101,50102,4524 207,4524 2 4 4 , 0 8 N Grundriss2.Obergeschoss 2.1.02 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11.02.2015 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 11,50 4,79 34,08 9,52 5 11,50 18,39 1,35 408,90248,45401,35 11,48 5 11,77 48,88 6 , 0 0 4 0 9 , 4 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 2 0 2 4 7 , 0 7 2 4 6 , 9 1 4 0 3 , 3 4 3,05 40 7,24 24 7,36 24 11,85 40 3,30 2,07 40 6,95 40 1,68 3,05 40 7,24 24 4,16 3,20 24 11,85 40 3,30 6 , 0 0 4 0 9 , 4 0 2 4 3 , 8 5 3 , 3 5 2 4 7 , 2 0 2 4 3 , 7 9 3 , 2 8 2 4 2 , 6 8 2 4 3 , 7 9 2 0 4 0 3 , 3 4 1,32 8,50 1,68 1,32 40 4,46 24 3,00 40 1,68 34,33 3,334011,532414,98163,69 3,334011,532415,14403,29 11,50 1,688,501,32 2,07 40 6,95 40 1,68 11,50 1 , 3 2 8 , 5 0 1 , 6 8 1 , 3 2 4 0 4 , 0 7 3 , 6 3 4 0 1 , 6 8 1,68403,00244,46401,32 202011,532415,142020 202011,2825 24 256,7325302,05205,3640 40 7,70 20 20 40 7,70 40 20207,702020 20207,702020 20 20 7,24 24 7,36 24 3,95 30 7,60 40 27,73 2 0 2 0 7 , 7 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 0 7 1 0 1 , 3 6 1 0 4 , 0 7 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 6 8 3 , 7 7 1 0 2 , 8 5 2 4 2 0 2 0 9 , 4 0 2 4 2 4 7 , 2 0 2 4 4 , 1 5 2 4 2 , 6 8 2 4 2 0 2 0 7 , 7 0 4 0 4 0 7 , 7 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 , 0 0 1 5 2 , 7 9 2 , 1 6 6 0 2 0 2 0 2 0 2 0 7 , 7 0 2 0 2 0 20 20 3,05 10 1,80 25 10 1,65 20 20 20 20 6,95 20 20 20208,45244,09101,71102,4644 20 20 20208,45248,902020 40 6,95 20 20 40 3,95 10 2,90 20 20 243,05103,50108,3940 404,20152,6010 17 5 7 5 1,08103,05243,05103,73 40 3,16 5 10 4,43 5 40 40 2,80 10 1,50 10 2,74 24 2,80 10 1,51 10 2,85 24 27 5 2,07 5 10 1,50 30 404,40101,03 101,79 5 27 5 40 404,40101,03 101,79 5 27 5 40 404,40103,0515 40 E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler E+Hz Verteiler 2 Zi~63.0qm 17 Stg.18 / 28 1 7 S t g . 1 8 / 2 8 17 Stg. 18 / 28 2 Zi~56.6qm 1 Z i ~ 3 9 . 6 q m 3 Z i ~ 7 3 . 8 q m 1 Z i ~ 3 8 . 3 q m 3 Zi ~ 115.2 qm WM 3 Zi ~ 110.8 qm WM 1,20 x 1,20 1.20 x 1,20 WM WM 1.20 x 1,20 2 Zi~ 59.8 qm 2 Zi~ 55.1 qm 2 Zi~ 70.7 qm 1 . 2 0 x 1 , 2 0 W M 2 4 2 Z i ~ 5 3 . 5 q m W M 1 , 2 0 x 1 , 2 0 W M WM 2 4 2 Z i ~ 5 3 . 5 q m W M 1 , 2 0 x 1 , 2 0 WM 1,20 x 1,20 WM 1,20 x 1,20 W M Wohnen 21,43 m 2 Küche11,45 m 2 Schlafen 15,10 m 2 Kind11,08 m 2 Flur12,42 m 2 Küche 7,63 m 2 Wohnen 26,87 m 2 Terrasse 9,89 m 2 Wohnen 25,90 m 2 Terrasse 8,95 m 2 Bad4,00 m 2 Windfang 3,69 m 2 Wohnen 20,54 m 2 Küche 8,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Bad4,00 m 2 Windfang 3,36 m 2 Wohnen 19,75 m 2 Küche 7,92 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Schlafen 14,37 m 2 Windfang 2,82 m 2 Küche 9,61 m 2 Wohnen 19,43 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Schlafen 15,10 m 2 Kind12,98 m 2 Flur7,04 m 2 Bad6,24 m 2 WC2,86 m 2 Abst.2,94 m 2 Windfang 4,84 m 2 Bad4,74 m 2 Bad4,94 m 2 Küche 5,96 m 2 Küche 5,96 m 2 Windfang 2,93 m 2 Windfang 3,05 m 2 Abst.1,45 m 2 Abst.1,51 m 2 Schlafen 12,06 m 2 Schlafen 12,54 m 2 Terrasse 12,17 m 2 Terrasse 6,71 m 2 Wohnen 25,16 m 2 Flur1,38 m 2 Wohnen 22,27 m 2 Flur1,43 m 2 Bad6,46 m 2 Windfang 2,67 m 2 Flur9,30 m 2 Küche 4,37 m 2 Wohnen 25,32 m 2 Kind12,50 m 2 Bad4,85 m 2 Schlafen 14,15 m 2 Wohnen 22,66 m 2 Bad5,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Flur3,63 m 2 Abst.2,68 m 2 Schlafen 14,95 m 2 Bad6,24 m 2 WC2,86 m 2 Abst.2,94 m 2 Windfang 4,57 m 2 Abst.2,04 m 2 Schlafen 14,31 m 2 Windfang 3,72 m 2 Flur6,01 m 2 Abst.1,71 m 2 Windfang 2,23 m 2 Küche 4,36 m 2 Schlafen 14,15 m 2 Wohnen 22,66 m 2 Bad5,04 m 2 Terrasse 6,61 m 2 Abst.1,71 m 2 Windfang 2,23 m 2 Küche 4,36 m 2 Abst.4,78 m 2 Bad5,04 m 2 Bad5,04 m 2 Küche 5,20 m 2 Abst.2,67 m 2 Windfang 2,25 m 2 Schlafen 13,63 m 2 Wohnen 27,53 m 2 Terrasse 6,61 m 2 N GrundrissDachgeschoss 2.1.03 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11.02.2015 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 30 3 0 9 , 1 0 2 0 5 , 6 4 2 0 7 , 2 0 2 5 1 0 8,32206,2020 25 2,751,50 2011,32 5 34,13 49,05 10 25 5,82 20 9,93 20 10 16,00 10 20 13,73 20 10 16,00 10 20 7,71 5 25 10 71,29 5 255,15254,80254,80255,13209,41203,0925 10 30,99 37,30 23,01 2,752,40 252,402,40 252,402,40 252,51 5 2,51 5 2010 3,03 5 2,40 3,05 20 10 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 5,00 6,00 5,00 25 3,502,40252,402,40255,07 5 252,802,75252,602,60252,402,81 5,00 6,00 5,00 253,552,40252,402,40252,403,09 5 602,37 5 601,82 5 1,401,65352,27 5 601,92 5 602,79 5 3,502,40252,402,40255,07 5 252,57 5 2,57252,502,50252,402,81 5 2,402,40252,502,47 5 256,005,001020 5,00 6,00 5,00 30 105,10252,402,40252,502,50252,402,87 2,792,40 252,502,50 254,2825 5,00 6,00 5,00 8,36 5 11% Trocknen 24 Fahrräder Mietwohnungen 34 FahrräderEigentumswohnungen Trocknen 1 19 Stg.18 / 28 1 5 S t g . 1 8 / 2 8 19 Stg. 18 /28 Mieterkeller Mietwohnungen Abstellräume Eigentumswohnungen Mieterkeller Sophia Lager Gewerbe Lager Gewerbe 18 Fahrräder Trocknen Technik Schleuse Schleuse Schleuse 8 9 14 15202124 25303134 3540 4145 46 47 48 4952 5356 2,752,40252,502,726,00 5 N GrundrissUntergeschoss 2.1.U1 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11.02.2015 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD -0,05 -0,05 Cafe Pflegedienst Physiotherapie Eigentumswohnungen VOWO EingangTreppenhaus -0,05 -0,05 Eigentumswohnungen Mietwohnungen Sophia Arztpraxis Ansichten 01 Ansicht NordwestAnsich t Südost 2.2.01 V D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 0,00 -2,80 6,55 12,34 3,65 9,62 12,34 6,553,65 0,72 -2,80 9,62 -0,05 UG EG 1.OG2.OG DG EG Mehrzweckraum Café UG 1. OG 2. OGDG 202,9225352,5325152,5025152,4725352,5220 3,522,932,903,072,72 202,2025353,2525152,5025152,47252,872251 Grundstücksgrenze Rampe Schnitt Mietwohnungen Ansich t Mietwohnungen Schnitt Eigentumswohnungen 6,55 9,62 0,72 -2,80 6,559,62-2,80 0,00 0,00 12,34 12,34 3,65 3,65 EG 1.OG 2.OGDG UG EG 1.OG2.OG DG UG 202,9225352,5325152,5025152,4725352,522251 3,525,832,723,07 202,2025353,2525152,5025152,4725352,522251 2,803,652,903,072,72 Grundstücksgrenze Schnitt Mietwohnungen Ansicht Wohnungen Sophia Schnitt Eigentumswohnungen EG1.OG 2.OGDG UG Ansichten 02 2.2.02 V Schnitt 1, Innenansicht SüdostSchn it t 2, Innenansicht Nordwest Sophia D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 0,72 -2,80 -0,05 UG 202,20253572 202,922535 Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Grundstücksgrenze Ansicht Eigentumswohnungen -0,05 -0,05 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Ansichten 03 Schnitt 3, Innenansicht Nordost 2.2.03 V Ansicht Südwest Eigentumswohnungen D I P L O M I N G E N I E U R EFREIE ARCHITEKTEN B D A P L A N F A B R I K S SP ettlingen@planfabrik-sps.dewww.planfabrik-sps.deTel.: 07243 / 54 57-0Fax: 07243 / 54 57-20Lorenzstraße 276275 Ettlingen PHASE:PLANINHALT/GESCHOSS: PLANNUMMER: INDEX: DATUM:MAßSTAB:FORMAT:GEZEICHNET: VOLKSWOHNUNG GmbHEttlinger-Tor-Platz 276137 KarlsruheTelefon 0721 3506-0Telefax 0721 3506-100E-Mail: info@volkswohnung.com BAUHERR:PROJEKT: 11 .0 2 .201 5 Gemeinsamlebenin der Waldstadt E ntwurf OD 9,62 6,553,65 0,00 12,34 UG EG 1.OG2.OG DG 202,1010 25 353,2525152,5025152,4725352,522051 2,803,652,903,072,72 -2,80 Tiefgarage Mieterkeller Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Schnitt Mietwohnungen Ansicht Mietwohnungen Königsbergerstraße -0,05 -0,05 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Königsbergerstraße Arztpraxis Cafe Ansichten 04 Ansicht Nordost (Mietwohnungen) 2.2.04 V Innenansicht Südwest (Mietwohnungen) StellplatznachweisPlanfabrik SPS/od/11.02.2015 Gemeinsamleben in der Waldstadt - Königsberger Str. 37 KfZ-Stellplätze Wohnen 52 StellplätzeLage Sophia 12 WE Stellplatzschlüssel 1:1 12 Stellplätze TG Eigentum 14 WE Stellplatzschlüssel 1:1 14 Stellplätze TG Mietwohnungsbau 26 WE Stellplatzschlüssel 1:1 26 Stellplätze TG Gewerbe 20 Stellplätze Physiotherapie 155,50 m² 3 Stellplätze TG + Parkpl. Arztpraxis 99,00 m² 3 Stellplätze TG + Parkpl. Pflegedienst 113,40 m² (NF) 2 Stellplätze TG + Parkpl. Mieterservice 76,30 m² (NF) 2 Stellplätze Parkpl. Cafe mit Mehrzweckr. 131,50 m² (Gastr.) 10 Stellplätze Parkpl. Gesamt 72 Stellplätze 56 Stellplätze TG 16 Stellplätze Parkplatz Fahrräder Berechungsschlüssel Wohnen 1 je 30 m² WF Gewerbe 1 je 90 m² Hauptnutzfläche Cafe 1 je 8 m² Gastraum Fahrradstellplätze für die Wohnungen müssen überdacht werden. Flächenbedarf 1,5 m² je Fahrradstellplatz Wohnen 118 StellplätzeLage Sophia 15 WE 977,60 m² 33 Stellplätze TG + oberi. Eigentum 14 WE 1.041,40 m² 35 Stellplätze TG + oberi. Mietwohnungsbau 23 WE 1.488,50 m² 50 Stellplätze TG + oberi. Gewerbe HNF20 Stellplätze Physiotherapie 155,50 m² ca. 110 m² 1 Stellplatz oberirdisch Arztpraxis 99,0 m² ca. 80 m² 1 Stellplatz oberirdisch Pflegedienst 113,40 m² ca. 80 m² 1 Stellplatz oberirdisch Mieterservice 76,30 m² 1 Stellplatz oberirdisch Gastraum + Mehrzweckr. Cafe mit Mehrzweckr. 131,50 m² ca. 130m² 16 Stellplätze oberirdisch Gesamt 138 Stellplätze WohnensollistTG + oberirdisch Sophia 333118 + 13 Eigentum 353434 + 0 Mietwohnungsbau 504424 + 20 Gewerbe 20350 + 35 Gesamt 138144 1 - 30 m² (Min.3) ÖPNV abzüg. 40% 1 - 30 m² Bürofl. (Min.1) ÖPNV abzüg. 40% 1 - 8 m² Gastraum (Min. 3) ÖPNV abzüg. 40%

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2015/0354 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe- Waldstadt, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 19.12.2013 in der Fassung vom 11.02.2015 und den ergänzenden Ausfüh- rungen der Vorbemerkung zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeis- teramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe-Waldstadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Königsberger Straße 37 („gemeinsamleben in der Waldstadt“)“, Karlsruhe- Waldstadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als - 2 - selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 19.12.2013 in der Fassung vom 11.02.2015, und sind Bestandteil die- ser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung ge- mäß § 9 Abs. 8 BauGB und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläu- terung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bau- vorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Stadtrat Maier (CDU): Die CDU-Fraktion begrüßt das Projekt „gemeinsamleben in der Waldstadt“ ausdrücklich. Es steckt viel Arbeit dahinter seitens der Verwaltung, seitens der VOLKSWOHNUNG und allen anderen Beteiligten. Trotzdem lassen Sie mich fürs Pro- tokoll und für die Zukunft zwei Sätze sagen. Warum für die Zukunft? Es war viel von Bürgerbeteiligung und vorgezogener Bürgerbe- teiligung die Rede. Dem war auch sicherlich so. Der Partner war der Bürgerverein. Wenn aber in Zukunft bei solchen Dingen in der entscheidenden Phase - ich betone in der ent- scheidenden Phase - nur der Bürgerverein die Chance hatte oder dabei war, dann ist das in Zukunft unserer Ansicht nach nicht genug. Wir alle reden von Einbindung der Bürger, und wir sollten das auch wahr- und ernstnehmen. Dann sollte das Ziel sein, dass auch der größte Teil der Bürgerschaft im Boot ist. Das muss das Ziel sein. Dahin wollen wir. In der Sache: Dem Projekt wünschen wir viel Erfolg. Ich danke allen Beteiligten noch für das offene Ohr und wünsche jetzt, dass dort in der Waldstadt wieder der Frieden ein- kehrt, damit wir in Zukunft diese Art der Bürgerbeteiligung noch besser gestalten kön- nen. Stadtrat Zeh (SPD): Auch die SPD-Fraktion begrüßt das Projekt insgesamt. Es ist sicher- lich eine Bereicherung für die Waldstadt. Auch wir haben die Mail von einem Bürger aus der Nachbarschaft erhalten, der sich damit unzufrieden zeigt. Man muss aber auch ganz klar sagen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung war offen für alle. Es wird nicht jeder einzeln angesprochen, weil es für alle offen ist. Er hat natürlich die Nachbar- schaftsrechte zusätzlich gehabt. Das eigentliche Problem, was wir hier bei der Bürgerbe- teiligung sehen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung bereits 2014 war deutlich, wie bei fast allen Verfahren, vor dem eigentlichen Hauptverfahren mit Auslegung und Ähnli- chem. Man muss natürlich auch gucken, dass wir auch wirklich die Bürger mitnehmen. Es war nicht nur der Bürgerverein betroffen, sondern es konnten alle Bürger teilneh- men. Man hat es auch gesehen in der Abwägung. Es gab vor allem Parkplatzbedenken - 3 - und Verschattungsbedenken. Die haben wir als Gemeinderat bereits zurückgewiesen. Deshalb können wir heute dem Satzungsbeschluss so zustimmen. Bürgerbeteiligung wird von uns ernst genommen. Wir lesen auch als Gemeinderäte in der Abwägung, in den Synopsen, was die Bürger eingewendet haben, egal in welcher Form sie sich geäu- ßert haben. Wir machen eine sorgfältige Abwägung, bevor wir zum Satzungsbeschluss wie heute kommen. In diesem Sinne können wir dem Satzungsbeschluss für dieses Pro- jekt zustimmen. Es war ja sehr stark diskutiert. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Auch wir begrüßen dieses neue Wohnmodellprojekt in der Waldstadt und meinen auch, dass es wirklich eine Bereicherung für die Waldstadt dargestellt. Wir haben sehr wohl auch die Einwendungen zur Kenntnis genommen, die hier von verschiedenen Anwohnerinnen und Anwohnern kamen. Wir lesen das in der Tat. Es ist hier natürlich immer ein Abwägungsprozess, weil Innenentwicklung immer schwierig ist und immer zu Konflikten führt. Das wissen wir. Hier gab es tatsächlich die- se Problematik mit den Parkplätzen, die angesprochen wurde und insbesondere auch mit der Höhenentwicklung, mit der Verschattung. Damit haben wir uns auseinanderge- setzt, kommen aber in der Abwägung auch dazu, dass hier ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, den wir eben auch so mitgehen, weil Innenentwicklung für uns ein- fach eine wichtige Aufgabe ist, weil wir Wohnraum in Karlsruhe brauchen und das auch voranbringen wollen. Ein Wermutstropfen ist für uns auch noch dabei, der jetzt noch nicht zur Sprache kam, das ist das Thema ENEF, dass hier nur nach der Verordnung von 2009 gebaut werden soll. Wir wünschen uns hier auch ein ambitionierteres Vorgehen und würden es begrü- ßen, wenn hier noch mal Gespräche geführt würden. Dann noch die eine Sache mit den Bäumen, die hier vorzeitig gefällt wurden. So etwas finden wir natürlich auch nicht in Ordnung, dass hier, bevor überhaupt ein Beschluss gefasst ist, schon Tatsachen ge- schaffen werden. Da bitten wir in Zukunft frühzeitig die Planung zu machen, so dass nicht irgendwelche Maßnahmen dann durchgeführt werden, bevor eine Beschlussvorla- ge vorliegt. Jetzt in dem Fall stimmen wir zwar zu, aber so was kann auch immer anders ausgehen. Es wäre schon schlecht, wenn irgendwelche Bäume gefällt werden, ohne eine Notwendigkeit und ohne dass dann der Gemeinderat entsprechend die Umsetzung beschließt. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Diese Planung wird sich von allen gewünscht, auch von den Anliegern direkt. Die begrüßen es auch, niemand hat etwas dagegen, aber, und da stimme ich dem Kollegen Maier komplett zu, sollten wir uns für die Zukunft überlegen, dass wir nicht immer in die gleiche Kommunikationsfalle laufen mit den direkt betroffe- nen Anwohnern, die sich plötzlich wundern, dass ihre Meinung nur eine unter vielen ist. Man sollte sie schon direkt ansprechen. Wer vor Ort war, wer sich das mal angeschaut hat, die Wünsche waren, es waren gar keine Forderungen, dass z. B. die Müllcontainer- plätze weggelagert werden, oder dass eben diese Bäume wieder möglichst nicht gefällt werden. Wenn sie gefällt werden müssen, dass sie dann wieder in einem Alter ge- pflanzt werden, dass sie überhaupt als Baum erkennbar sind. Genau das will meine Fraktion jetzt auch unterstützen. Ich habe jetzt gerade vor ein paar Tagen noch einmal mit den Anwohnern gesprochen, es ist nicht nur einer, es sind mehrere. Der einzige Wunsch, den sie jetzt noch haben, ist, dass die Bäume, die nachgepflanzt werden, dass sie so groß eingepflanzt werden, dass man als Baum wahrnehmen kann und nicht als - 4 - irgendwelchen Zwergenwuchs. Das würde ich mir wünschen, dass wir diesen einzigen Wunsch erfüllen. Ansonsten haben die Anwohner ja direkt keinerlei Vorteile von der Planung. Stadtrat Hock (FDP): Auch meine Fraktion unterstützt heute dieses Vorhaben in der Waldstadt, weil wir der Meinung sind, dass die Bürger über den Bürgerverein engstens in dieses Projekt eingebunden waren. Wir waren natürlich, wie die Kollegen, die vor mir gesprochen haben, auch etwas irritiert, dass der Baum schon gefällt wurde und es ei- gentlich noch nicht so weit sein sollte. Das sind Dinge, die gehen natürlich sind. Das verstimmt die Anwohner im direkten Bereich. Das kann man absolut nachvollziehen. So wie Kollege Fischer jetzt gerade eben gesagt hat, sind ja die Anwohner mit ihren Forde- rungen absolut korrekt umgegangen, haben diese artikuliert, und wir als Verwaltung haben versucht, auch ordentlich abzuarbeiten. Klar ist, wenn man direkter Anwohner an diesem Areal ist, das jetzt jahrelang leer gestanden und frei war und jetzt bebaut wird, kann man absolut nachvollziehen, dass die Leute sagen, so wie es jetzt war, war es schön, aber es wird jetzt anders. Wir müssen in der Waldstadt dieses Projekt nach vorne treiben, weil wir der Meinung sind, dass es an dieser Stelle richtig und gut ist. So wie die Vorredner schon gesagt ha- ben, muss man aber ganz sensibel in Zukunft mit solchen Dingen umgehen. Deshalb ist es absolut korrekt, dass man heute noch einmal kurz darüber spricht und auch den Leu- ten sagt, wir stehen zu diesem Projekt. Man hat die Bürger dort eingebunden. Dass man es nicht den direkten Anwohnern klar und deutlich so rüberbringen kann, dass sie verstehen, wieso das jetzt sein muss und wieso wir die Entscheidung treffen müssen, kann ich absolut nachvollziehen. Als Gemeinderat müssen wir auch daran denken, was den Bürgerinnen und Bürger in der Waldstadt gefehlt hat. Da gehört einfach dieses Vorhaben „gemeinsamleben in der Waldstadt“ dazu. Bürgermeister Obert: Ich bleibe bei dem, was ich in diesem Raum schon einmal ge- sagt habe, das ist ein Projekt, das eine Form, eine Intensität der Bürgerbeteiligung ge- habt hat, wie ich es noch in keinem anderen Projekt kenne. Ich habe auch Kontakt ge- habt mit diesen hauptsächlich zwei Familien, mehrfach, bei öffentlichen Veranstaltun- gen, per Mail, per Brief, im direkten Gespräch. Aber es wird ein Punkt, den ich jetzt hier noch mal herausarbeiten muss in der Hoffnung, dass er verstanden wird, nicht verstan- den, dass wir zwischen der allgemeinen von uns freiwillig vorgenommenen Bürgerbetei- ligung auf der einen Seite und der rein formalen Beteiligung der Bürger im Bebauungs- planverfahren unterscheiden müssen. Im Bebauungsplanverfahren, ob das jetzt die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist, ob es das Auslegungsverfahren ist, ist eine direkte In- formation, ein direktes Anschreiben, eine direkte Einladung von ausgewählten Bürgern, und seinen sie auch Nachbarn, nicht zulässig. Die würden dann einen Vorteil genießen. Das unterscheidet sich vom Bauantragsverfahren, wo die Nachbarn, und dort wiederum aber nur die Nachbarn, im sogenannten Nachbarschaftsverfahren, im Informationsver- fahren, angeschrieben werden, damit sie Nachbareinwendungen machen können, wo- bei man da wieder hinzufügen muss, dort sind nur Einwendungen zulässig und rele- vant, die nachbarrechtliche Belange betreffen, während bei dem Bebauungsplan ja jedweder Belang als Einwendung und von ihnen abzuwägen stattfinden kann. - 5 - Wir haben aber, bevor dieses Verfahren überhaupt ins Bebauungsplanverfahren gegan- gen ist, über den Bürgerverein, aber auch durch eigene Veranstaltungen, eine breite Bürgerbeteiligung gemacht. Auch im formalen und formellen Verfahren sind die Men- schen entsprechend eingeladen worden und haben jederzeit natürlich dann auch teil- nehmen können über die allgemeine Einladung. Wir haben noch etwas gemacht, was es bisher überhaupt noch nie gegeben hat in einem Verfahren. Sie wissen, es gab eine Mehrfachbeauftragung. Innerhalb dieser Mehrfachbeauftragung hat sich dann die Jury zwei Arbeiten herausgegriffen, konnte sich nicht entscheiden für A oder B. Man hat dies dann zur Entscheidung dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Diese Sitzung des Gestal- tungsbeirats, wo also ausgewählt worden ist, welche Planung verwirklicht werden und dann in ein Bebauungsplanverfahren übergeführt werden soll, war nicht nur öffentlich, sondern da waren die auch beteiligt, dort waren viele Nachbarn auch anwesend und haben mitdiskutiert über diese Juryentscheidung, was ja, wie Sie wissen, außeror- dentlich selten ist. Deswegen war es ein Bürgerbeteiligungsverfahren, wie wir es in die- ser Breite selten gemacht haben. Um es noch einmal zu unterstreichen, das rein formale Verfahren während des Bebau- ungsplanverfahrens ist an bestimmte Regeln, an bestimmte Formen, gebunden, die wir einhalten müssen. Dort werden die Nachbarn nicht unmittelbar benachrichtigt. Natür- lich haben alle Nachbarn die Termine gekannt und konnten auch da Einwendungen machen oder an der frühzeitigen Bürgerversammlung teilnehmen. Viele von denen ha- ben das auch gemacht. Eine letzte Bemerkung, die man immer machen muss. Bürgerbeteiligung und Nachbar- beteiligung heißt nicht, dass Bürger oder Nachbarn in allen Punkten Recht bekommen. Das ist dann wieder Ihre Entscheidung in der pflichtgemäßen Abwägung, für was man sich entscheidet. Da bleibt das eine oder andere übrig, wo der Bürger, die Nachbarin, sich vielleicht etwas anderes vorgestellt hätte, aber es wird aus übergeordneten eben anders entschieden. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr. Wir werden bei vielen Baulückenschlüssen, die wir in dieser Stadt noch tun müssen, damit wir dem wachsen- den Wohnbedarf hinterher bauen, oft Maßnahmen haben, von denen die unmittelba- ren Nachbarinnen und Nachbarn nichts Positives haben, außer dass eine durchaus ge- schätzte Freifläche dann letztlich versiegelt wird. Darauf müssen wir uns dann auch ein- stellen. Da geht dann eben das Ziel vor, dass wir an der Stelle entsprechenden Wohn- raum schaffen wollen, um eben noch mehr Bürgerinnen und Bürgern hier ein anständi- ges Zuhause zu bieten in dieser Stadt. Dann kommen wir zur Entscheidung, und ich bitte Sie um das Kartenzeichen. - Ich sehe nur gelbe Karten, damit Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2015