Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003, Fortschreibung des Kapitels 4.2.5, Erneuerbare Energie, Plansätze 4.2.5.1 "Allgemeine Grundsätze" und 4.2.5.2 "Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen": Votum der Stadt Karlsruhe zur Stellungn

Vorlage: 2015/0343
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.05.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Regionalplan
    Extrahierter Text

    Nachbarschaftsverband Karlsruhe Der Verbandsvorsitzende Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 76275 Ettlingen Regionalverband Mittlerer Oberrhein Baumeisterstraße 2 76137 Karlsruhe Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO), Regionalplan 2003, Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energie, Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2 „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“, 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange h i e r: Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hager, wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Äußerung zum vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des o. g. Kapitels des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003. Wir bedauern allerdings, dass seitens des RVMO eine von uns erbetene Fristverlängerung nicht gewährt wurde, sodass eine Beteiligung der Verbandsversammlung des NVK nicht möglich war und behalten uns deshalb eine Ergänzung der Stellungnahme nach der Beratung dieses Themas in der Verbandsversammlung am 6. Juli 2015 vor. Folgend werden die für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) relevanten Flächen näher betrachtet: 1. Vorranggebiete des RVMO im Verbandsgebiet des NVK: Der Entwurf zur Fortschreibung beinhaltet in drei Bereichen die Darstellung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (VRG) auf dem Gebiet des NVK. Diese werden auch mit der Darstellung des Teil-Flächennutzungsplanes (Teil-FNP) des NVK abgeglichen (Stand Januar 2014): a) Stadt Karlsruhe Beschreibung, Abgleich mit dem Teil-FNP Wind des NVK: Der Entwurf des Regionalplanes enthält auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Vorranggebiete. Im Entwurf des Teil-FNP des NVK ist die Fläche des so genannten Energiebergs am Rheinhafen als Flächen für die Windenergie (Repowering) dargestellt. Stellungnahme NVK: Da der Regionalplan keine Ausschlussgebiete für die Windenergie darstellt, würden sich durch die abweichenden Ausweisungen von RVMO und NVK hier keine planungsrechtlichen Hemmnisse für den Betrieb von WEA und das Repowering ergeben. Aktenzeichen: 613.200.001 - We Kontakt: Viola Steinmetz Telefon: 0721 133-6119 Telefax: 0721 133-6109 Geschäftsstelle im Planungsamt 76275 Ettlingen, Schillerstraße 7-9 planungsamt@ettlingen.de www.ettlingen.de www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Ettlingen, 20.05.2015 NVK 2 b) Stadt Ettlingen: Fläche Nr. 506, Kreuzelberg Beschreibung, Abgleich mit dem Teil-FNP Wind des NVK: Im Entwurf des Teil-FNP des NVK ist die Fläche nach der Abwägung städtebaulicher und landschaftlicher Belange nicht enthalten. Unterschiede bei den Flächenzuschnitten von Vorschlagsfläche NVK und der VRG resultieren hier auch aus der abweichenden Anwendung von Siedlungsabständen: NVK 1.000m, RVMO 700m. Kleinere Teilflächen von Nr. 506 unterschreiten damit den Abstand des NVK von 1.000m (obwohl der Ortsteil Spessart als reines Wohngebiet festgesetzt ist), die Distanz der östlichen Teilfläche zum Ortsteil Spessart beträgt im Entwurf des Regionalplanes 700m. In der aktuellen Suchkulisse des NVK für einen 2. Entwurf des Teil-FNP werden Teile der VRG nochmals im Hinblick auf den Artenschutz geprüft (NVK-Fläche D9): windkraftempfindliche Vogelarten, fachgutachterliche Einschätzung zu Fledermäusen. Ergebnisse hierzu liegen bis Juli 2015 vor. In den bisherigen örtlichen Kartierungsdurchgängen wurde vom Gutachter keine erhöhte Frequentierung durch windkraftempfindliche Vogelarten festgestellt. Das Gesamtgutachten bzgl. der artenschutzrechlichen Untersuchung der windkraftempfindlichen Arten wird voraussichtlich nicht vor Ende September vorliegen. Stellungnahme NVK: Der NVK hat das Vorranggebiet des Regionalplanes bisher aus städtebaulichen Gründen nicht in seinem Entwurf des Teil-FNP dargestellt, da das Stadtbild der Altstadt von Ettlingen und die landschaftlichen Gegebenheiten erheblich beeinträchtigt würden. Der NVK sieht nachteilige Auswirkungen durch die vorgeschlagene Abgrenzung des VRG infolge der Unterschreitung des Vorsorgeabstands von 1.000m zu Siedlungsrändern. Ferner ist eine Überlastungswirkung im Zusammenhang mit dem VRG Nr. 508 (Malsch, Landkreis Rastatt) noch genauer zu prüfen. Der Abstand beider VRG beträgt nur rund 3 km. Die land- schaftlich besonders sensiblen Gegebenheiten mit der charakteristischen Hangkante zur Rhein- ebene und der ausgeprägten Erholungsfunktion sind hier besonders zu würdigen. Das Zusammenwirken von zwei Windparks an der Stelle löst unseres Erachtens einen Steuerungs- bedarf auf Ebene des Regionalplanes aus. Wir bitten daher, die im Arbeitsschritt 9 für diesen Bereich zugrunde gelegten Kriterien zu überprüfen. Gutachterliche Aussagen der oben genannten artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind abzuwarten und werden dem RVMO übermittelt, sowie die Ergebnisse vorliegen. c) Gemeinde Weingarten: Fläche Nr. 505, Hinterer Heuberg/Heuberg Beschreibung, Abgleich mit dem Teil-FNP Wind des NVK: Im Entwurf des Teil-FNP des NVK ist die Fläche nicht enthalten. Die Zurückstellung erfolgte im Rahmen der Abwägung städtebaulicher und landschaftlicher Belange auf Grundlage der Empfehlungen im Umweltbericht. Artenschutzbelange sind hier von Gewicht. In der aktuellen Suchkulisse des NVK werden die östlichen Teile der VRG nochmals geprüft; zusätzlich einbezogen sind umgebende Flächen mit etwas geringerer Windhöffigkeit (Fläche G31/32n): windkraftempfindliche Vogelarten, fachgutachterliche Einschätzung zu Fledermäusen. Ergebnisse liegen bis Juli 2015 vor. In den bisherigen örtlichen Kartierungsdurchgängen wurde vom Gutachter eine erhöhte Frequentierung durch windkraftempfindliche Vogelarten festgestellt. Das Gesamtgutachten bzgl. der artenschutzrechlichen Untersuchung der windkraftempfindlichen Arten wird voraussichtlich Ende September vorliegen. Stellungnahme NVK: Um Beeinträchtigungen von Umweltschutzgütern und insbesondere auch schutzbedürftiger Siedlungsflächen zu verringern (hier einem Wochenendhausgebiet), sieht der NVK Anpassungs- bedarf bei der Flächenabgrenzung. Mit einer Reduzierung der westlichen Teilfläche könnte ferner die erhebliche Betroffenheit der Umweltbelange Landschaft und Freiraum vermindert werden. Gutachterliche Aussagen der oben genannten artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind abzu- warten und werden dem RVMO übermittelt, sowie die Ergebnisse vorliegen. d) Gemeinde Karlsbad: Fläche Nr. 507, Birkenau - Hagbuckel Beschreibung, Abgleich mit dem Teil-FNP Wind des NVK: Die Lage der VRG Deponie Hagbuckel-Karlsbad entspricht der Fläche im Entwurf des Teil-FNP des NVK, sie ist aber etwas kleinflächiger abgegrenzt. Die nordwestlich liegenden Teilflächen sind 3 aufgrund von Siedlungsabständen und der Lage im LSG (westlich K3556) im FNP-Entwurf ausgeschieden. In der aktuellen Suchkulisse des NVK wird die südliche Teilfläche der VRG an der Deponie Hagbuckel nochmals geprüft, wobei erhebliche Erweiterungspotenziale in östlicher und südlicher Richtung mit betrachtet werden (Fläche F27n): windkraftempfindliche Vogelarten, fachgut- achterliche Einschätzung zu Fledermäusen. Ergebnisse liegen bis Juli 2015 vor. In den bisherigen örtlichen Kartierungsdurchgängen wurde vom Gutachter keine erhöhte Frequentierung durch windkraftempfindliche Vogelarten festgestellt. Das Gesamtgutachten bzgl. der artenschutz- rechlichen Untersuchung der windkraftempfindlichen Arten wird voraussichtlich nicht vor Ende September vorliegen. Stellungnahme NVK: Aus Sicht der NVK besteht Anpassungsbedarf bei der Flächenabgrenzung in Bezug auf die nördlichen Teilflächen, um Beeinträchtigungen von Umweltschutzgütern und nachteilige Wirkungen auf Siedlungsflächen zu verringern, hier einem Einzelanwesen. Darüber hinaus könnte eine Reduzierung der nördlichen Teilfläche (Birkenau) die erhebliche Betroffenheit der Umweltbelange Landschaft und Freiraum vermindern, indem das LSG nicht mehr beansprucht wird. Seitens des NVK wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Naturschutzbehörde jegliche Inanspruchnahme des LSG sowie eine Änderung der LSG-Verordnung versagt hat. Gutachterliche Aussagen der oben genannten artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind abzuwarten und werden dem RVMO übermittelt, sowie die Ergebnisse vorliegen. 2. Vorranggebiete des RVMO in direkter Umgebung außerhalb des NVK-Gebietes: Gemeinde Malsch (LK Rastatt), Fläche Nr. 508: Beschreibung, Abgleich mit dem Teil-FNP Wind des NVK: Die Distanz zum Ortsrand des Ettlinger-Ortsteils Schluttenbach beträgt ca. 1.000m. Dies entspricht dem erweiterten Vorsorgeabstand, der beim FNP Wind des NVK für Wohngebiete angewendet wird. Stellungnahme NVK: Zu dem VRG außerhalb des NKV-Gebietes erhebt der NVK grundsätzlich keine Einwände. Zum Ettlinger Ortsteil Schluttenbach ist ein Vorsorgeabstand eingehalten, der auch nach Kriterien des NVK anzuwenden wäre. Wir verweisen aber auf den Aspekt des Überlastungsschutzes in diesem Umfeld, auf den wir oben eingegangen sind (Fläche 506). Mit freundlichen Grüßen Johannes Arnold Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen Verbandsvorsitzender des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe

  • Regionalplan
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0343 17 öffentlich Dez. 6 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003, Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energie, Plansätze 4.2.5.1 "Allgemeine Grundsätze" und 4.2.5.2 "Vorranggebiete für regio- nalbedeutsame Windkraftanlagen" Hier: Das Votum der Stadt Karlsruhe zur Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 18.06.2015 8 vorberaten Gemeinderat 30.06.2015 17 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu und bittet den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung der Vorlage ebenfalls zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zweite Anhörung des RVMO Der Planungsausschuss des RVMO hat am 25. Februar 2015 die Durchführung eines erneu- ten Anhörungsverfahrens zum Entwurf der oben genannten Fortschreibung beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung sind allgemeine Regelungen für die Nutzung der regenera- tiven Energien sowie die Festlegung von Vorranggebieten für die Windkraft in der Region. Planentwurf, Begründung und Umweltbericht sind im Rahmen der Anhörung ausgelegt und im Internet eingestellt (www.region-karlsruhe.de). Mit der Fortschreibung wird beabsichtigt, dass „Regenerative Energiequellen [...] verstärkt genutzt werden, damit die Region Mittlerer Oberrhein einen angemessenen Beitrag zu der sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene beschlossenen Energiewende leisten kann“ (aus: Begründung zu Kap. 4.2.5.1, RVMO). Der Entwurf beinhaltet die Darstellung von zwölf Vorranggebieten (VRG) für regionalbedeut- same Windkraftanlagen, davon liegen drei VRG auf dem Gebiet des Nachbarschaftsverban- des Karlsruhe (NVK). Mit Schreiben vom 27. März 2015 hat der RVMO den NVK zur Stellungnahme aufgefordert. Der NVK hat damit die Gelegenheit, Anregungen bis zum 22. Mai 2015 zu äußern. Die Pla- nungsstelle beabsichtigte ursprünglich, der Verbandsversammlung am 6. Juli 2015 eine Stellungnahme zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen und hatte hierzu beim RVMO eine entsprechende Fristverlängerung erbeten. Da der RVMO dieser Bitte nicht entsprochen hat, übermittelt die Planungsstelle die beiliegende vorläufige Stellungnahme, die fristgerecht zum 22. Mai 2015 an den RVMO gegeben wurde und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung am 6. Juli 2015 steht. Aus der Sicht des NVK gilt es zu bewerten, inwieweit planungsrechtliche Belange des NVK berührt sind – insbesondere im Zusammenhang des Verfahrens zur Aufstellung des Teil- FNP Windenergie des NVK. Die Stellungnahme bezieht sich auf abweichende Flächenab- grenzungen, die aus Unterschieden bei der Anwendung von Kriterien sowie Abwägungen beider Planungsebenen resultieren. Sachstand des Verfahrens zur Aufstellung des Teil-FNP Windenergie NVK Der Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie (Teil-FNP) des NVK wurde am 20. Januar 2014 von der Verbandsversammlung beschlossen. Er weist eine Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Karlsbad als Fläche für die Windenergie aus (Bereich der Deponie Hagbuckel). Die für die Plangenehmigung zuständige höhere Raumordnungsbehörde im Regierungsprä- sidium Karlsruhe hat in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2014 zum Ausdruck gebracht, dass der Plan nicht genehmigungsfähig sei; mit der ausgewiesenen Konzentrationszone werde der Windenergie nicht substanziell Raum gegeben. Die Verbandsversammlung diskutierte am 8. Juli 2014 die möglichen Konsequenzen aus dieser Stellungnahme zum bisherigen Planentwurf und beschloss, das Verfahren zum Teil- FNP weiterzuführen, um die Entwicklung der Windenergienutzung planerisch steuern zu können. Die Planungsstelle nimmt daher aktuell eine Überarbeitung des Teil-FNP-Entwurfs mit ver- änderten Kriterien vor, mit dem Ziel, zusätzliche Flächen für die Windenergie zu ermitteln. Hierfür wurden auch Flächen in die Untersuchungskulisse einbezogen, die eine etwas gerin- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gere durchschnittliche Windgeschwindigkeit aufweisen. Bisher lag diese Schwelle bei 4,75 m/s (Windatlas BW). Weitere Planungsmaxime sollten ebenfalls überprüft werden wie z. B. sonstige städtebauliche Gesichtspunkte sowie landschaftlicher Belange. Die Verbands- versammlung befürwortete in diesem Planungsschritt jedoch ausdrücklich, die erweiterten Vorsorgeabstände für Siedlungsbereiche beizubehalten. Unter Berücksichtigung dieser Maßgabe ist so beispielsweise eine Fläche in Weingarten wieder in die Prüfkulisse aufge- nommen worden, ebenso wie die Vorschlagsfläche Nr. D9 – Kreuzelberg bei Ettlingen – die von der Gemeinde selbst als sehr kritisch gesehen wird. Untersucht werden derzeit neben den Schutzgütern für den Umweltbericht die Artenschutz- belange im Hinblick auf windkraftempfindliche Vogelarten. Das Gutachterbüro Bioplan (Bühl) war mit den bisherigen Kartierungen und Bewertungen der Flächenkulisse für den NVK be- auftragt; es führt auch die artenschutzrechtlichen Untersuchungen der ergänzenden Flä- chenkulisse bis zum Sommer 2015 durch. Zwischenergebnisse werden Ende Mai erwartet. Der zusammenfassende Bericht der Endergebnisse wird voraussichtlich nicht vor Ende Sep- tember vorliegen. Hinzu kommt eine bis dahin notwendige fachgutachterliche Einschätzung zur Beurteilung des Kollisionsrisikos von Fledermausarten. Dieses Gutachten soll entsprechend der Emp- fehlungen der LUBW auf der Auswertung vorhandener Daten basieren. Es wird dargelegt, ob in den Prüfflächen die Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch Kolli- sion und/oder Beeinträchtigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie es- sentieller Jagdhabitate zu erwarten ist. Verhältnis von Regionalplan und Flächennutzungsplan Nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2012 können im Regionalplan Vor- ranggebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden; Ausschluss- gebiete sind nicht mehr möglich. Mit dieser Beschränkung auf Vorranggebiete werden die sonstigen Freiflächen einer kommunalen Steuerung zugänglich (vgl. Windenergieerlass BW). Die Flächennutzungsplanung ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung an- zupassen. Dies bedeutet, dass der NVK als Träger der Flächennutzungsplanung keine von den Festlegungen des Raumordnungsplanes abweichenden Festlegungen treffen darf. Wind-Vorranggebiete im Regionalplan dürfen demzufolge in einem Flächennutzungsplan Windenergie nicht als Ausschlussflächen dargestellt werden. Auch eine Überplanung mit Nutzungen, die von diesen Zielen abweichen, ist nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine kritische Prüfung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im zweiten Entwurf der Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Ober- rhein notwendig. Die beigefügte Stellungnahme geht explizit auf die einzelnen betroffenen Flächen im NVK-Gebiet ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu und bittet den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung der Vorlage ebenfalls zuzustimmen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 19. Juni 2015

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 17 der Tagesordnung: Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003, Fortschrei- bung des Kapitels 4.2.5, Erneuerbare Energie, Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2 „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraft- anlagen“: Votum der Stadt Karlsruhe zur Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange Vorlage: 2015/0343 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Planungsausschuss - der Stellungnah- me des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentli- cher Belange zu und bittet den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung der Vorlage ebenfalls zuzustimmen Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Der Planungsausschuss hat in dieser Sache bereits beraten und hat auch ein äußerst eindeutiges Ergebnis in seiner Entscheidung getroffen, näm- lich ein Patt. Auch der Planungsausschuss hat große, ernstzunehmende Bedenken ge- gen den Vorschlag einer Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes gegenüber dem Regionalverband zum Thema „Teilflächennutzungsplan Vorranggebiete für regionalbe- deutsame Windkraftanlagen“. Die CDU-Fraktion bekräftigt an dieser Stelle noch einmal, dass wir diese Bedenken un- terstreichen müssen. Wir halten aus gemachten Erfahrungen mit Windkraftplanung in unserem Stadtgebiet nichts davon, dass wir Vorranggebiete künstlich schaffen, indem wir einfach Windwerte zugrunde legen, die nicht realistisch sind und die selbst unter der Annahme, dass sich die Technik dieser Anlagen nach und nach stetig, möglichst in einer arithmetischen Kurve, verbessert, dass selbst bei geringsten Geschwindigkeiten, die man jetzt mittlerweile anzunehmen bereit ist, Windkraft an diesen Stellen rechtferti- gen würde. - 2 - Natürlich tragen wir mit, wenn jetzt hier in einem Entwurfsvorschlag des Nachbar- schaftsverbandes die Abstandsflächen erweitert werden im Sinne der Bevölkerung. Aber das scheint uns nicht genug zu sein. Die Bevölkerung bekommt Steine statt Brot, weil allein die Abstände nicht das einzige Problem darstellen. In Details der Vorlage, beispielsweise Ettlingen, sind die Problembereiche benannt. Artenschutz ist praktisch schon ein bekanntes Thema. Wenn man die kritischen, fachlich aber fundierten Stim- men hört, dann hat man überhaupt kein schlechtes Gewissen, diese Empfehlung des Nachbarschaftsverbandes abzulehnen. Die CDU-Fraktion wird es also nicht befürworten hier und heute, dass der Nachbarschaftsverband sich so gegenüber dem Regionalver- band äußert. Stadtrat Zeh (SPD): Wir haben uns in diesem Gremium schon oft mit dem Thema Wind beschäftigt. Hier müssen wir es erneut tun, weil das Regierungspräsidium die ers- te Stellungnahme als nicht substanziell abgelehnt und mehr Flächen gefordert hat. Dies wird hier versucht, indem im Nachbarschaftsverband eine geringere Windhäufigkeit ausgewiesen wird. So kamen dann noch einige weitere bescheidene Flächen zustande. Es wird hier also viel Wind gemacht um nicht vorhandene Standorte. Aber hier sieht man wie in einem Brennglas, was gleich passieren wird. Die CDU lehnt es ab, weil sie Windkraft prinzipiell ablehnt. (Stadtrat Pfannkuch/CDU: Das ist nicht wahr!) Der CDU-Landtagsspitzenkandidat wirft Rot-Grün vor, dass sie zu wenig für Wind tun. Aber vor Ort wird natürlich – wie hier auch wieder – alles getan, um zu verhindern, dass überhaupt die Windkraft ausgebaut werden kann. Aber wir brauchen Windkraft durch- aus auch, um die Energiewende deutlich zu machen. Auf der anderen Seite – die Stellungnahme kommt erst noch – ist den Grünen das alles viel zu wenig Wind und sind deshalb auch unzufrieden mit diesen Beschränkungen auf diesen Flächen. Wir als SPD sehen hier als einzige die richtige Position. Wir tragen diese Vermeidungs- stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes auf jeden Fall mit. Wir halten es für eine ausgewogene Stellungnahme. Es trifft uns als Stadtrat natürlich weniger, aber wir sind mit 60 % der Stimmen im Nachbarschaftsverband die bestimmende Kraft, d. h., wenn es hier scheitert, wird der Nachbarschaftsverband keine Stellungnahme abgeben kön- nen auf der kommenden Sitzung am Montag, weil die Stadt Karlsruhe nicht dafür stimmt. Wir als Karlsruher sind nicht betroffen, es sind die Ettlinger betroffen, die Weingartener und die Karlsbader. Das sind im Wesentlichen die Flächen, die jetzt zusätzlich ausgewie- sen werden können. Wir halten diese Stellungnahme durchaus für adäquat und werden deshalb der Vorlage hier zustimmen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Es geht heute um die Stellungnahme des Nachbar- schaftsverbands zur Teilfortschreibung des Regionalplans, also eine, die sich an den Re- - 3 - gionalverband richtet. Das kam vorhin in den Redebeiträgen etwas durcheinander. Deswegen sage ich es noch einmal. Ziel dieser Teilfortschreibung des Regionalplans ist es, einen angemessenen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wir hatten dazu auch im Planungsausschuss des Regionalver- bands schon sehr viele Diskussionen. Immer wieder war das Ergebnis, dass sich die Ge- bietskulisse, um die es da ging, reduziert hat, Stück für Stück. Am Ende ist jetzt nur noch sehr wenig übrig geblieben. Die Gebiete, die übrig geblieben sind – das kommt auch noch hinzu – sind leider oft nicht optimal gelegen. Wir sehen einfach die Gefahr, dass, wenn wir das beschließen, was im Augenblick ge- plant ist, der Windkraftausbau weiter stockt, so wie er es schon in Baden-Württemberg und auch in unserer Region seit Jahrzehnten tut. Die Situation im Nachbarschaftsver- band entspricht dem auch. Auch der Nachbarschaftsverband hat versucht, mit seiner Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans eine Windkraftplanung auf den Weg zu bringen. Am Ende ist bei allen Diskussionen, Einwendungen und Bedenken, die es gab, nur noch ein einziges Gebiet übrig geblieben. Da hat das Regierungspräsidium gesagt, das ist eine Verhinderungsplanung. Mit dieser Planung räumt ihr der Windkraft keinen angemessenen substanziellen Raum ein. Dann hat es den Nachbarschaftsverband wie- der nach Hause geschickt und gesagt, entweder ihr macht einen Plan, der wirklich auch der Windkraft Raum lässt, oder ihr lasst es mit der Teilfortschreibung des Flächennut- zungsplans ganz. Das heißt dann, dass grundsätzlich Windkraft überall möglich ist und es dann jeweils vom einzelnen Antragsverfahren abhängt, ob eine Genehmigung für einen Investor erfolgt oder nicht. Wir haben jetzt für das, was im Nachbarschaftsverband passiert, für den Flächennut- zungsplan keine Genehmigung des Regierungspräsidiums bekommen. Der Nachbar- schaftsverband muss sich jetzt gut überlegen, wo er zusätzliche Flächen in seinen Flä- chennutzungsplan wieder mit hinein nimmt. Anstatt dass er sich jetzt vom Regionalver- band, der noch etwas mehr Vorrangflächen vorsieht, vielleicht ein paar Beispiele, An- knüpfungspunkte holt, lehnt er jetzt auch noch das, was der Regionalplan an wenigen Windkraftflächen, an wenigen Vorrangflächen hat ab, will überall noch reduzieren, oder ein Gebiet sogar ganz herausnehmen und bringt überhaupt keine konstruktiven Vorschläge, wo denn vielleicht Potentiale für Vorranggebiete für Windkraft sein könn- ten. Für uns Grüne ist einfach wichtig, das noch einmal zu sagen. Die Energiewende ist kein Luxus. Das machen wir nicht zum Spaß, sondern das ist einfach ein Muss. Ich glaube, gerade diese Hitzeperiode, die wir jetzt wieder vor uns haben, erinnert uns auch noch einmal daran, dass hier wirklich dringender Handlungsbedarf besteht. Das muss man auch immer in Bezug setzen. In anderen Teilen der Welt ist die Klimaproblematik natür- lich noch eine viel schlimmere. Aber wir sind alle aufgefordert, das gilt für die Region und für den Nachbarschaftsverband, hier einen angemessenen Beitrag zu leisten und das zu tun, was wir tun können, was in unserer Macht steht. Diese Stellungnahme, die heute auf dem Tisch liegt, ist auch wieder von dem Tenor ge- tragen: Wir wollen so wenig wie möglich machen. Deswegen werden wir die heute auch ablehnen. - 4 - Stadtrat Wohlfeil (KULT): Zunächst einmal muss ich mich der Kritik meiner Vorredner von den Grünen eindeutig anschließen. Die Planung, die wir vom Nachbarschaftsver- band haben, ist eindeutig darauf ausgelegt, möglichst keine Flächen zur Verfügung zu stellen. Das sieht man schon beispielsweise am erhöhten Abstand von 1.000 m statt 700 m, die natürlich überhaupt nicht ausreichend sind für eine Windkraftanlage. 700 m ist noch viel zu nah. Oder auch dass sich Politiker, von denen man das sonst eher nicht gewohnt ist, plötzlich sehr interessieren für den Vogelschutz. Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass wir heute zustimmen sollten. Die Stadt Karlsruhe ist in der Tat nicht großartig betroffen. Es geht hier hauptsächlich darum, dass im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sich die betroffenen Gemein- den noch einmal über den Nachbarschaftsverband Gehör verschaffen können. Ich den- ke, dieses Recht sollten wir diesen Gemeinden zugestehen, auch wenn wir das, was politisch in dieser Stellungnahme drin steht, nicht wirklich teilen inhaltlich. Es ist den- noch wichtig, dass diese Meinung kommuniziert wird von den Gemeinden. Deswegen werden wir heute dem zustimmen. Wir bitten noch einmal explizit darum, dass von Sei- ten der Stadt noch einmal dargelegt wird, was es denn für den Nachbarschaftsverband bedeutet, wenn wir jetzt dieser Stellungnahme nicht zustimmen und dann vermutlich der Nachbarschaftsverband keine Stellungnahme abgibt. Wie wirkt sich das auf die Vor- ranggebiete und die rechtliche Regelung, die daraus resultiert, aus? Ansonsten bleibt mir noch zu sagen: Wir alle, die hier mit den Fächern und Kärtchen wedeln, merken, Wind ist eine tolle Sache. Wir sind froh, wenn wir hier ein bisschen davon haben. Niedrigere Abstände wären gut, um einmal eine bessere Windhöfigkeit zu haben. Aber leider sehen wir das nicht alle so, wie auch mein mittlerweile hinzu ge- stoßener Kollege Dr. Schmidt von der AfD auch noch gleich ausführen wird. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion wird – das sage ich gleich vorweg – dieser Be- schlussvorlage heute so zustimmen. Auch wenn es uns nicht passt - Sie können davon ausgehen, dass der FDP-Fraktion einige Dinge zum Thema Windkraft nicht passen - ha- ben wir trotzdem unser Demokratieverständnis nicht verloren. Wir haben einen klaren Wählerauftrag. Der ist da. Den werden wir mitgehen. Deshalb habe ich Ihnen gesagt, dass meine Fraktion dieser Beschlussvorlage zustimmt. Zur Meldung, dass heute Ministerpräsident Kretschmann den schleppenden Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg verteidigte, sich aber gleichzeitig darüber ärgerte und tobte, wundert man sich schon. Man muss eines einmal klar festhalten: Der Ausbau der Windkraft im Südwesten kommt nicht voran. Das wird auch wahrscheinlich nicht so schnell gehen, wie wir uns alle das gerne vorstellen. Denn das Ziel, 10 % der Stromver- sorgung aus baden-württembergischer Windenergie zu beziehen, ist völlig unrealistisch. Baden-Württemberg ist mit einer durchschnittlichen Auslastung der Windräder von 1.300 Jahresvolllaststunden das windärmste Land der Republik. Statt immer von Wind- rädern zu schwadronieren, sollte Grün-Rot sich wesentlich mehr um Energieeffizienz, Innovationen und Entwicklung von Speichersystemen kümmern. Das wäre der Haupt- grund, an dem man jetzt einmal ansetzen sollte. - 5 - Deshalb haben wir uns damit natürlich schwer getan. Aber wir respektieren den Wäh- lerwillen. Deshalb wird meine Fraktion auch – wie vorhin schon beim Stadion, da passt es Ihnen auch nicht, aber wir zeigen Ihnen, wie es auch anders geht – der Beschlussvor- lage heute so mitgehen. Stadtrat Wenzel (FW): Da diese Vorlage als Vorlage für die Stadt Karlsruhe gilt und wir als Freie Wähler regional besetzt sind, werde ich dieser Vorlage zustimmen, a) weil sie uns nicht betrifft, b) weil wir irgendeine Mehrheit haben müssen, und c) weil der Herr Zeh es genau richtig gesagt hat. Irgendwo muss man einen Kompromiss finden. Der ist jetzt in dieser Vorlage. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben hier eine sehr interessante Situation. Ich fasse kurz die bisherige Debatte zusammen. Die CDU ist gegen die Vorlage, weil sie gegen Windkraft ist. Die SPD ist für die Vorlage, weil sie für Windkraft ist. Die Grünen sind noch stärker für Windkraft und sind deswe- gen gegen die Vorlage. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? Die FDP ist auch dafür, obwohl sie gegen Windkraft ist. (Zurufe) - Ich bin doch noch nicht fertig! Die KULT ist dafür, weil sie für Windkraft ist. Woher kommt jetzt diese Verwirrung? Diese Verwirrung kommt aus der schizophrenen Situation, die uns die grün-rote Landesregierung beschert hat. Vor drei Jahren hat die grün-rote Landesregierung durch die sogenannte Windnovelle den § 35 Bundesbaupla- nungsgesetz auf den Kopf gestellt. Durch diese Novelle ist es so, wenn in einer Ge- meinde keine Vorranggebiete ausgewiesen sind, dass dann letztendlich überall Wind- kraftanlagen gebaut werden dürfen. Das bedeutet, wenn Vorranggebiete ausgewiesen werden, muss die Gemeinde denen, die irgendwo etwas bauen wollen, nachweisen, dass sie da nicht bauen können aus Artenschutz- oder sonstigen Gründen. Das ist mit einem ziemlichen Aufwand verbunden. Durch dieses schizophrene Gesetz, das im Übrigen dem Bundesgesetz eigentlich wider- spricht, ist es so, dass die Gemeinden, wenn sie gerade der Windkraft Einhalt gebieten wollen, Vorranggebiete ausweisen müssen. Kein Wunder ist es schizophren, denn wir sind noch schizophrener. Die AfD ist gegen Windkraft, weil wir uns nämlich bundesweit in unseren Leitlinien für Artenschutz aussprechen und gegen das Erneuerbare-Energien- Gesetz. SPD und Grüne sind aber für Windkraft hier in Baden-Württemberg, obwohl wir das windschwächste Land Deutschlands sind. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier Windkraftanlagen zu errichten. Frau Lisbach, wenn Sie sagen, Sie möchten Standorte mit Potential haben, muss ich sagen, leider haben wir die hier in Baden-Württemberg nicht. - 6 - Was werden wir machen? Wir werden es so machen, wie die FDP. Weil wir gegen Windkraft sind, werden wir für diese Vorlage stimmen. Ich erkläre Ihnen jetzt, warum. Mit dieser Vorlage wird der Trend, der von Grün-Rot eingeführt wurde, Windkraft in den windschwächsten Gebieten, nämlich in Baden-Württemberg, auszubauen, fortge- setzt. Mit dieser Vorlage schaffen wir es, die Vorranggebiete in immer windschwächere Zonen zu legen. Unser Ziel als AfD ist es, die Vorranggebiete in die windschwächsten Zonen zu legen, die wir haben. Denn dann können die Windkraftanlagen nur noch in diesen windschwachen Zonen gebaut werden. Die Subventionen sind sehr hoch, die dann übrigens alle Stromkunden belasten. Dieses Jahr zahlt jeder private Stromverbraucher mit jeder Kilowattstunde 6,2 Cent nur für Windkraftanlagen, die hier in Baden-Württemberg gebaut werden und andauernd sub- ventioniert werden. Die rechnen sich volkswirtschaftlich niemals. Die funktionieren nur, weil der Stromkunde immer mehr Subventionen bezahlen muss. Also, weil wir dafür sind, Windkraftanlagen in Baden-Württemberg nicht zu bauen, wollen wir, dass die Vorranggebiete in die windschwächsten Zonen verlegt werden. Offensichtlich ist das auch der Tenor dieser Vorlage. Herr Zeh hat gesagt, die Windhö- figkeit nimmt ab. Das ist letztendlich das gleiche. Herr Pfannkuch hat gesagt, die Wind- geschwindigkeit nimmt ab. Es ist letztendlich genau das, was wir sagen. Wir verlegen die Vorranggebiete in eine windschwächere Zone, wo es sich eigentlich gar nicht lohnt, eine Windkraftanlage hinzustellen. Deswegen sind wir für diese Vorlage. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Diese Diskussion zeigt, welchen Wahnsinn die Landesre- gierung mit dieser Windkraftverordnung angerichtet hat. Aber dass es noch einmal klar ist: Hier machen sich viele Leute Gedanken darüber, was die CDU will oder nicht will. Die CDU will Windkraft an den Standorten, wo es sich lohnt. Die CDU will aber keine Vorranggebiete um der Vorranggebiete Willen. Die CDU steht auch nicht im Wege, wenn es um Einzelstandorte gehen sollte, wie beispielsweise auf dem Mühlberg. Das ist kein Vorranggebiet. Das wird aber trotzdem wohl ein Windstandort bleiben. Da sind wir alle dafür. Nur sind wir gegen diese Vorlage, diesen Entwurf des Nachbarschaftsverbandes, um das noch einmal ganz klar zu sagen, weil wir Vorranggebiete künstlicher Art nicht befür- worten können. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich möchte kurz noch einmal das Wort ergreifen zur Ehren- rettung der Landesregierung. Ich möchte auch noch einmal ausführen, ein Wort war falsch. Wir sind für die Vorlage, obwohl wir für Windkraft sind. Denn wir sehen auch, dass die Stellungnahme eher schaden wird in der Hinsicht. Es ist so, dass die Landesregierung durchaus berechtigt die Kommunen und die Träger öffentlicher Belange mitreden lassen will bei der Frage, wo Windkraftanlagen gebaut werden können und wo nicht. Das wird u. a. durch diesen Vorgang hier, über den wir gleich abstimmen werden, getan. Auch das ist ein Teil da- von. Wir unterstützen diesen Vorgang. Deswegen sind wir auch für die Vorlage. - 7 - Das Problem ist in der Tat, dass diese Beteiligung massiv genutzt wird, um an den Stel- len in Baden-Württemberg, wo sich Windkraft lohnen würde, das zu verhindern - wie es schon ausgeführt wurde von Herrn Dr. Schmidt gerade -, damit man keine Windkraft hat. Das Problem ist nicht die Landesregierung, sondern das Problem ist, wie das teil- weise von der Politik vor Ort umgesetzt wird. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Gerade in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen, die wir jetzt haben, um mit dem Thema Windkraft umzugehen, ist einiges in Schieflage gera- ten. Wir hatten vorher auf Grundlage des Raumplanungsgesetzes nur die Möglichkeit, reine Vorranggebiete festzusetzen. Das hat die Landesregierung geändert, hat den Trä- gern der Flächennutzungsplanung und den Kommunen mehr Freiheit zur Selbstverwal- tung zugestanden. Das ist etwas, das wir normalerweise in diesem Haus auch immer teilen. Wenn das einzelne Kollegen nicht so sehen, ist das schade, denn so rückt man die letztendliche Entscheidung über das Für und Wider der einzelnen Abwägungsgrün- de näher an die Bürger und ihre Vertreter in den Gremien heran. Das ist das eine positi- ve Faktum. Das andere ist: Keine Kommune und kein Nachbarschaftsverband wird gezwungen, durch die Novellierung, die die Landesregierung gemacht hat, eine Teilflächennut- zungsplanung Windenergie aufzusetzen. Sondern es ist eine Möglichkeit, dass man Vorranggebiete festsetzen kann, um Gebiete auszuschließen, bei denen man weiß, da gibt es so starke Konflikte, dass man an der Stelle keine Windkraft möchte. Wir für uns als Grüne – ich sehe durchaus aber auch andere Kolleginnen und Kollegen im Gemein- derat, die das inzwischen genauso sehen -, haben das Faktum, dass tatsächlich die Re- gion Mittlerer Oberrhein relativ windschwach ist und wir dementsprechend große Schwierigkeiten haben mit einer so großräumigen Planung, wie es bei einem Nachbar- schaftsverband mit 11 Kommunen ist, substanziell Raum zu schaffen für die Windener- gie. Deswegen kommen wir dazu zu sagen, es macht mehr Sinn, Einzelanträge zu bewer- ten. Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass die Kommunen damit einen Riesen- aufwand haben. Wenn sie ein Gebäude baut, muss die Kommune auch die entspre- chenden rechtlichen Festsetzungen prüfen. Ob das jetzt eine Windkraftanlage, also eine privilegierte Anlage im Außenbereich – das Gesetz heißt übrigens Baugesetzbuch - an- geht, muss man dann einfach prüfen. In dem Sinne haben wir jetzt abgegeben, dass wir diese Stellungnahme nicht teilen können. Aber das hat nichts damit zu tun, dass wir jetzt krude Abstimmungsverhalten haben. Es geht um ein ganz normales rechtliches Verfahren, das Vor- und Nachteile hat, wie jedes rechtliche Verfahren. Ich finde, wir sollten jetzt einfach unsere Meinung über Handzeichen kundtun und damit hat es sich. Der Vorsitzende: Angesichts von so viel Gerede von Schizophrenie und Wahnsinn bin ich natürlich herausgefordert. Ich bin Ihnen für die Erklärung sehr dankbar. Denn es geht letztlich nicht um die Frage, ob uns diese Stellungnahme zu viel oder zu wenig ist. Es geht um die Frage, ob wir weiter an dem Instrument festhalten wollen, über eine Regionalplanung sogenannte Vorzugsgebiete von sogenannten Gebieten, wo es nicht möglich ist, zu unterscheiden, oder ob wir es am Ende der Einzelfallprüfung jedes ein- zelnen Investors überlassen, der uns dann um die Ecke kommt. - 8 - Ich habe bisher sowohl im Nachbarschaftsverband als auch im Regionalverband große Vorteile gesehen, hier eine Sortierung vorzunehmen. Wir stellen fest, wie schwierig das ist. Es geht nicht nur darum, dass am Ende das Maß der substanziellen Flächen nicht genug ist. Es werden auch bestimmte Kriterien kritisch hinterfragt, beispielsweise land- schafts- und städtebildnerische Kriterien von Seiten des Regierungspräsidiums. Das kann ich auch völlig nachvollziehen. Dann kommen solche Stellungnahmen zustande, die den einen etwas zu wenig, den anderen etwas zu viel sind. Dann kann man die Strategie ändern. Sie sagen als Grüne- Fraktion, dann machen wir es lieber über eine Einzelortsdiskussion. Ich würde immer wieder versuchen – vor allem auch im Nachbarschaftsverband -, den anderen Weg zu gehen, weil ich den für richtig halte. Ich glaube aber, dass wir da im Moment einfach nicht weiter kommen. Hier geht es jetzt nicht um den Nachbarschaftsverband, sondern um eine Stellungnah- me des Nachbarschaftsverbands über ein Vorhaben des Regionalverbands. Die Frage war, was passiert, wenn wir uns hier nicht auf eine Stellungnahme einigen. Dann gibt es eben keine. Dann ist zwar der Nachbarschaftsverband angefragt, aber er hat dazu keine Stellungnahme abgegeben. Um mehr geht es im Moment auch nicht. Die grundsätzliche Diskussion sollten wir aber trotzdem zu gegebener Zeit noch einmal führen. Ich habe aber schon den Eindruck, das wird von so vielen strategischen und hintergründigen politischen Überlegungen überlagert, dass es vielleicht die nächsten neun Monate keinen besonderen Sinn macht. Die Frage ist am Ende, nehmen wir ge- stalterische Potentiale in die Hand oder nicht. Dann müssen wir uns natürlich darauf einigen, wie die Spielregeln sind. Ich glaube, darüber gibt es im Moment den Dissens und nicht über die Sache Windkraft grundsätzlich. Wir können dann zur Abstimmung kommen. Sie heben bitte Ihre Karte. Wir müssen einsammeln. Auf die Vorlage entfallen 24 Zustimmungen, 23 Ablehnungen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Vorlage angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Juli 2015