Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe: b) Umsetzung der Maßnahmen 3.1.2: Bezuschussung von Inhouse-Seminaren und Beitragsreduzierungen des Fortbildungsangebots für engagierte junge Menschen
| Vorlage: | 2015/0340 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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1 Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen 1. Allgemeines 1.1 Die Stadt Karlsruhe unterstützt im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Inhouse-Seminare für ehrenamtlich tätige Organisationen. Ziel der Förderung ist es, den inneren Betrieb der Organisation zu optimieren, insbe- sondere den Erwerb der dafür notwendigen rechtlichen und finanzrechtlichen Kenntnisse zu ermöglichen, die Gewinnung von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mit- arbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Sponsoren zu optimieren sowie Qualifikatio- nen für Leitungsaufgaben zu vermitteln. 1.2 Für die Förderung gelten diese Grundsätze sowie insbesondere die Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverord- nung Baden-Württemberg. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, besteht auf die Förderung nach diesen Grundsätzen kein Rechtsan- spruch. Es handelt sich um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe. Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Rechtsansprüche auf finanzielle oder sonstige Förderungsmaßnahmen werden durch diese Grundsätze sowie durch die Veran- schlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirt- schaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Grundsätze betroffen sein können. 1.3 Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe sind wirtschaftlich und zweckentsprechend zu verwenden. 1.4 Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe für ehrenamtlich bzw. freiwillig Engagierte wer- den subsidiär gewährt. Andere mögliche Zuwendungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. 2. Antragsberechtigte 2.1 Antragsberechtigt sind Organisationen wie zum Beispiel Vereine, eingetragene Vereine, Vereine in Gründung, Stiftungen, Verbände, Initiativen und Selbsthilfe- gruppen, die ehrenamtlich tätig sind, gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO ver- folgen und ihren Sitz in Karlsruhe und/oder einen Engagementschwerpunkt in Karlsruhe haben. 2.2 Nicht antragsberechtigt sind Organisationen, die für diesen Zweck bereits Mittel von der Stadt Karlsruhe oder anderen öffentlichen Stellen erhalten. 2.3 Von Ziff. 2.2 sind Jugendorganisationen und Organisationen, die für junge Men- schen Seminare durchführen, ausgenommen. Insbesondere sollen die Zuschuss- möglichkeiten gemäß den Richtlinien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung des Landes Baden-Württemberg (Landesjugend- plan – LJP) sowie des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe für den Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) in Anspruch genommen werden. 2.4 Die Stadt Karlsruhe behält sich eine Überprüfung der Antragsangaben vor. Dabei haben die Antragstellenden mitzuwirken. 2 2.5 Von den Antragstellenden wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Ge- schäftsführung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung der Inhouse-Seminare ge- währleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen. 2.6 Sind Förderanträge für dieselben Maßnahmen bei anderen Stellen gestellt worden, behält sich die Stadt Karlsruhe eine Kontaktaufnahme mit diesen Stellen vor. 3. Zuschussfähige Seminare 3.1 Zuschussfähig sind die Seminare der Referenten aus dem Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche, die das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung anbietet, aber als Inhouse-Seminare der ehrenamtlich tätigen Organisation stattfinden. 4. Zuschusshöhe 4.1 Der Zuschuss beträgt 50 % des Referentenhonorars des jeweiligen Seminars aus dem Fortbildungsprogramm des Büros für Mitwirkung und Engagement. 4.2 Die maximale Zuschusshöhe pro Antragsteller und Jahr beträgt 600,00 Euro. 4.3 Die Zuschüsse werden maximal in Höhe der zur Verfügung stehenden Haushalts- mittel gewährt. 5. Antragstellung und Auszahlung 5.1 Antragsempfänger ist die Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe. 5.2 Der Antrag ist vor der Durchführung der Maßnahme schriftlich zu stellen. 5.3 Bei der Antragstellung ist anzugeben: - Name und Anschrift der Organisation, - gemeinnütziger Zweck der Organisation gemäß § 52 AO, - Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Nummer, Thema und Referent des Seminars aus dem Fortbildungsprogramm des Büros für Mitwirkung und Engagement, - Datum des Seminars, - Erklärung, dass keine anderen Zuschüsse von der Stadt Karlsruhe oder ande- ren öffentlichen Stellen gewährt werden (hiervon ausgenommen sind Jugend- organisationen und Organisationen, die für engagierte junge Menschen Semi- nare durchführen), - Kontodaten des Zuschussempfängers. 5.4 Über die Förderung ergeht ein schriftlicher Bescheid. 5.5 Der Zuschussbetrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises an den Zu- schussempfänger überwiesen. 5.6 Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. 6. Verwendungsnachweis 6.1 Als Verwendungsnachweis sind vorzulegen: - Kopie der Rechnung des Referenten, - Kopie der Teilnehmerliste, - auf Verlangen weitere Unterlagen (z. B. Teilnehmerunterlagen). 3 6.2 Ein weiterer Antrag wird erst dann bewilligt, wenn der Verwendungsnachweis ei- nes beantragten und bereits durchgeführten Seminars vorgelegt wurde. 7. Pflichten des Zuschussempfängers 7.1 Die Buchung des Referenten obliegt ausschließlich dem Zuschussempfänger, eben- so wie die organisatorische Durchführung des Seminars, wie z. B. Bereitstellung ei- nes Raumes, der benötigten Medien, Einladung der Teilnehmer etc. 7.2 Der Zuschussempfänger weist die Referenten auf deren Verpflichtung zur Abgabe von Steuern und Sozialversicherung hin. 8. Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien gelten ab dem 1. August 2015 und sind bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0340 8.2 öffentlich Dez. 2 Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe - Umsetzung der Maßnahme 3.1.2: Bezuschussung von Inhouse-Seminaren und Beitragsreduzierung des Fortbildungsan- gebots für engagierte junge Menschen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.07.2015 9.2 vorberaten Gemeinderat 28.07.2015 8.2 Zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. die „Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen“, 2. für engagierte junge Menschen bis 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 SGB VIII) den Teilnahmebeitrag beim Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche des Büros für Mitwirkung und Engage- ment für die Tagesseminare von 17,00 Euro auf 10,00 Euro zu senken und die Abend- kurse (derzeit 6,00 Euro) beitragsfrei zu stellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 6.760 Euro 6.760 Euro 6.760 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.120.11.14.10 Kontenart: 42900000 Ergänzende Erläuterungen: Dem zusätzlichen Finanzbedarf hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2013 zugestimmt. Die genannten Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2015/2016 bereits eingeplant. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Bürgergesellschaft Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die zur Beschlussfassung vorgelegten Richtlinien regeln die Bezuschussung von Inhouse- Seminaren, um die Qualifizierung der Mitglieder ehrenamtlich tätiger Organisationen zu för- dern, die gemeinnützige Ziele verfolgen. Dabei handelt es sich um die Maßnahme 3.1.2 des Konzepts zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe. Diesem in einem Work- shop mit ehrenamtlich Engagierten erarbeiteten Konzept hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2013 zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Dem zusätzlichen Finanzbedarf im Sachkostenbudget des Amts für Stadtentwicklung in Höhe von jährlich 8.760,00 Euro für alle Maßnahmen wurde zugestimmt. Diese zusätzlichen Haushalts- mittel wurden in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingeplant. Hiervon werden 6.760,00 Euro pro Jahr für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren und die Beitragsreduzierung für junge Engagierte veranschlagt. Im Workshop zur Entwicklung der Karlsruher Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Enga- gement am 14. September 2013 war der Bedarf nach mehr Fortbildungsmöglichkeiten festge- stellt worden. Daher wurde die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen sowie das Programm „Jugend engagiert sich qualifiziert – jes+“, das den Ju- gendvereinigungen kostenfreie Fortbildungen ermöglicht, in das Konzept zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe aufgenommen. Das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung bietet bereits eine breite Vielfalt an Fortbildungsseminaren für Ehrenamtliche an, um diese insbesondere durch den Erwerb der notwendigen rechtlichen und finanzrechtlichen Kenntnisse, durch Schulungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Qualifikation für Leitungsaufgaben zu unterstützen. Einige Organisationen möchten diese Fortbildungsseminare des Büros für Mitwirkung und En- gagement für ihre Ehrenamtlichen gern als Inhouse-Seminare in eigenen Räumen anbieten. Im Jahr 2014 wurde ein Probelauf für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren durchgeführt. Die Zuschussmöglichkeit hierfür wurde ehrenamtlichen Organisationen als Newsletter per E-Mail bekannt gemacht. Vier Organisationen nahmen das Angebot wahr. Der inhaltliche Schwerpunkt lag im Bereich Vereinsrecht. Die Zuschusshöhe belief sich für zwei Tagesseminare und drei Abendveranstaltungen auf insgesamt 1.640,00 Euro. Aus den Erfahrungen des Probelaufs wur- den die „Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Or- ganisationen“ entwickelt (siehe Anlage). Parallel hierzu wurde das Modellprojekt „Jugend engagiert sich qualifiziert – jes + “ mit dem Freiwilligen Feuerwehr Stadtverband Karlsruhe e. V. in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugend- ausschuss e. V. Karlsruhe durchgeführt. Teilnehmende waren 34 Jugendwartinnen und –warte sowie Jugendbetreuerinnen und -betreuer der Freiwilligen Feuerwehr, die Seminare zu den Themen Konfliktmanagement, Leadership – erfolgreiche Teamführung, Selbstmanagement, Arbeitsorganisation sowie Rhetorik absolvierten. Insgesamt fanden 16 Kurse statt. Die Seminare erfüllten die Voraussetzungen für den Erwerb der Jugendleitercard Juleica und wurden deshalb mit 5,50 Euro pro Tag und teilnehmende Person durch den Stadtjugendaus- schuss e. V. Karlsruhe bezuschusst. Weitere Zuschüsse wurden nach den Richtlinien des Kultus- ministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung des Landes Baden- Württemberg (Landesjugendplan – LJP) mit 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer abgerufen. Die Zuschusseinnahmen betrugen insgesamt 1.852,20 Euro, die Honorar- und Fahrtkosten für die Dozentinnen und Dozenten 5.970,40 Euro. Die Differenz zwischen den Honorarkosten und den Zuschusseinnahmen in Höhe von 4.118,20 Euro trug das Büro für Mitwirkung und Engage- ment. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Teilnehmenden bewerteten den Nutzen der Seminare mit 80 Prozent als sehr gut bis gut. Vorteile für die Ausbildung und den Beruf sahen dadurch 95 Prozent. In einer öffentlichen Eh- rungsveranstaltung wurden ihnen die Teilnahmebescheinigungen an den Kursen mit Unter- schrift des Ersten Bürgermeisters Wolfram Jäger überreicht. Sie betrachteten diese Urkunden auch als Unterstützung für ihren beruflichen Werdegang. Auf der Grundlage des Ergebnisses aus dem Modellprojekt soll die Qualifizierung engagierter junger Menschen weiter gefördert werden, um sie zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen zu motivieren und zu befähigen. Für einzelne junge Engagierte, für die keine Fortbildung inner- halb ihrer Organisation durchgeführt werden kann, soll der Teilnahmebeitrag an den Fortbil- dungsangeboten des Büros für Mitwirkung und Engagement für engagierte junge Menschen bis 27 Jahre (§ 7 Abs. 1 SGB VIII) von 17,00 Euro auf 10,00 Euro gesenkt werden. Für die Teil- nahme an Abendkursen mit 6,00 Euro Beitrag sollen keine Kostenbeiträge von jungen Engagier- ten erhoben werden. Die Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisa- tionen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristet, um ihre Wirkung zu prüfen und zu bewerten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. die „Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen“, 2. für engagierte junge Menschen bis 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 SGB VIII) den Teilnahmebeitrag beim Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche des Büros für Mitwirkung und Engagement für die Tagesseminare von 17,00 Euro auf 10,00 Euro zu senken und die Abendkurse (der- zeit 6,00 Euro) beitragsfrei zu stellen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Juli 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe: 8.1 Umsetzung und Weiterentwicklung verschiedener Bausteine Vorlage: 2015/0341 8.2 Umsetzung der Maßnahmen 3.1.2: Bezuschussung von Inhouse- Seminaren und Beitragsreduzierungen des Fortbildungsangebots für engagierte junge Menschen Vorlage: 2015/0340 dazu: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Orga- nisationen Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27. Juli 2015 Vorlage: 2015/0465 8.3 Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige nach SGB II und SGB XII Vorlage: 2015/0269 dazu: Mündliche Änderungsanträge der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion und der KULT-Gemeinderatsfraktion aus der Sitzung des Hauptausschusses am 14. Juli 2015 Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht be- schränken Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach, der Stadträte Michael Borner und Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinde- ratsfraktion vom 27. Juli 2015 Vorlage: 2015/0466 Beschluss: TOP 8.1 Aus dem Konzept zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements, Vorlage - 2 - Nr. 2013/0146 vom 19.11.2013 wurden die Ziffern 1.1 Öffentliche Würdigung, 1.3 Informationen über rechtliche Themen, 1.5 Einladung zu Veranstaltungen, 2.3 Ehren- amtsausweis, 3.1.1 Beitragsfreie Fortbildungsangebote sowie 3.1.3 Fortbildungsange- bot für Lesepatinnen und Lesepaten umgesetzt bzw. erweitert. Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. TOP 8.2 Der Gemeinderat beschließt 1. die „Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen“, 2. für engagierte junge Menschen bis 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 SGB VIII) den Teilnahme- beitrag beim Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche des Büros für Mitwirkung und Engagement für die Tagesseminare von 17,00 Euro auf 10,00 Euro zu senken und die Abendkurse (derzeit 6,00 Euro) beitragsfrei zu stellen. TOP 8.3 Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädi- gung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen“. Abstimmungsergebnis: TOP 8.1: einstimmig angenommen TOP 8.2: einstimmig angenommen TOP 8.3: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.1 bis 8.3 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie auf die vorliegenden Än- derungsanträge und Stellungnahmen: Hier gab es mündliche Änderungsanträge, die sich jetzt wiederum in schriftlichen Ände- rungsanträgen niedergeschlagen haben. Insofern rufe ich gleichzeitig auf den Ände- rungsantrag der Grünen, der am Montag dann eingegangen ist. Jetzt würde ich alle drei hier zur Diskussion stellen inklusive des Änderungsantrages. Sie haben wahrgenommen, wir haben ein Begehr aufnehmen können, was im Hauptaus- schuss gefordert wurde. Die anderen Punkte haben wir so belassen wie vorher vorgese- hen. Die jeweiligen gewünschten Veränderungen sind im Änderungsantrag dann auch deutlich, so wie ich das wahrgenommen habe. Gibt es dazu jetzt Diskussionsbedarf. - Herrn Stadtrat Borner. - 3 - Stadtrat Borner (GRÜNE): Herr Oberbürgermeister, uns liegen die Antworten der Verwaltung noch nicht vor. Uns liegen nur die Änderungsanträge von uns vor, aber die Antworten der Verwaltung noch nicht. Der Vorsitzende: Das ist nicht so günstig. - Sie sind noch im Druck und unterwegs. Dann vertagen wir den Punkt, bis wir sie haben. Sonst macht es keinen Sinn. Es haben sich alle auf die Diskussion zur türkischen Partnerstadt verlassen. Wir ziehen den Tages- ordnungspunkt im Moment zurück, und Sie geben uns ein Signal, wenn wir die alle haben. (Zurückstellung des Tagesordnungspunktes - Nach Vorliegen der Stellungnah- men ruft der Vorsitzende um 19:38 Uhr den Tagesordnungspunkt erneut auf.) Ich rufe erneut auf den zurückgestellten Punkt 8, der aus 8.1, 8.2 und 8.3 besteht. Es geht jeweils um drei Förderprogramme bzw. Bezuschussungen zum Thema Anerken- nung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe. Ich rufe dazu auf die Änderungs- anträge der Grünen, einmal zu 8.2, Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie, und zum Thema 8.3, Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamt- betrag nicht einschränken. Jetzt ist die Frage, ob wir dazu eine Diskussion führen. Das ist der Fall. - Frau Stadträtin Wiedemann. Stadträtin Wiedemann (CDU): Wenn wir keine Diskussion führen, ziehe ich mein An- liegen zurück. (Der Vorsitzende: Jetzt haben sich doch schon alle gemeldet. Jetzt sind Sie dran, Frau Wiedemann.) Diese Beschlussvorlage führt zurück auf einen Antrag der CDU damals im November 2013 für die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe. Wir haben festgestellt, dass ohne ehrenamtliches Engagement in einer Stadt weder sozial, gesell- schaftlich usw. nichts geht. Hier wurde damals beschlossen, dass ein Konzept erarbeitet wird von der Verwaltung. Ein Workshop unter Herrn Bürgermeister Jäger hat auch stattgefunden. Unsere damalige Fraktionsvorsitzende hat gesagt, ganz wichtig sind die drei „W’s“ für diese Ehrenamtlichen: die Wertschätzung, Würdigung und Weiterbil- dung. Das haben Sie jetzt hervorragend ausgearbeitet in Ihrer Beschlussvorlage. Die Eh- renamtlichen hatten damals in dem Workshop auch an erster Stelle die Würdigung ih- res Ehrenamtes genannt. Das liegt ihnen besonders am Herzen. Da ist die Stadt Karlsru- he auf einem sehr guten Weg dieses zu machen. Natürlich kann es weiter ausgearbeitet werden. Es gibt noch viel mehr ehrenamtliche Funktionen als aufgeführt in dieser Liste. Wenn ich an die Ehrenamtsarbeit der Elternvertreter in den Kindergärten denke, in den Schulen, in den Fördervereinen, und, und, und, kann diese Liste wirklich beliebig wei- tergeführt werden. Zum dem Antrag der Grünen möchte ich sagen, das mit dem Gendern hätten sie auch im Beitrag sagen können. Da hätten wir ein bisschen Papier sparen können. Ich weiß, - 4 - Michael, es liegt dir sehr am Herzen, aber in einem Redebeitrag hätte man das auch erledigen können, ohne Papier. Bei der Erhöhung dieser Pauschale für die Fahrkarten würden wir der Verwaltung folgen und keiner Erhöhung hier zustimmen. Die einzelnen Beträge sind im Haushalt schon eingeflochten und beschlossen worden in der letzten Haushaltsberatung. Wir können diesen Vorschlägen 8.1, 8.2 und 8.3 so folgen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wem die Lorbeeren gebühren, wer die Initiative hatte für diese Bausteine, darüber lässt sich immer vortrefflich streiten. Wir sind uns alle einig, dass das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger hier in unserer Stadt gut, wichtig und letztendlich auch ein wesentliches Element für das soziale Miteinander in unserer Stadt darstellt. Ehrenamtliches Engagement ist auch nicht selbstverständlich und letztlich auch kein Selbstläufer. Von daher möchte ich im Namen unserer Fraktion all denjenigen danken, die sich in ihrer freien Zeit dieser sozialen Verantwortung stellen und sich in Vereinen, Verbänden, religiösen Gemeinschaften und Kirchen engagieren. Mit den vorliegenden Bausteinen findet letztendlich der Prozess mit der Neugestaltung des Büros für Mitwirkung und Engagements eine logische Fortschreibung. Die Würdi- gung des ehrenamtlichen Engagements kann sich letztendlich nicht nur auf Ehrungen oder Einladungen zu einzelnen Veranstaltungen beschränken. Vielmehr geht es um eine umfängliche Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Alltag, z. B. in Form der aufgeführten Fortbildungsveranstaltung des Büros, und dies über sozi- ale und finanzielle Grenzen hinweg. Es geht letztendlich um den Abbau bürokratischer Hürden, die in vielen Fällen ehrenamtliches Engagement unnötig erschweren. Die öf- fentliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagements wurde auch von meiner Fraktion in der Vergangenheit mehrfach gefordert. Zum Erkennen weiterer Verbesserungspoten- tiale bedarf es aber mehr als die bloße quantitative Erfassung des ehrenamtlichen Enga- gements im Zukunftsbericht der Stadt Karlsruhe. Wir benötigen hierzu künftig eine weitaus größere Trennschärfe hinsichtlich der Art und Qualität und des Umfangs des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt. Zusammenfassend trägt die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage in allen drei Punkten mit. Was den Grünen-Ergänzungsantrag hinsichtlich der geschlechtergleichen Sprache angeht, schließe ich mich der Kollegin Wiedemann an. Man hätte Papier und Zeit spa- ren können. Letztendlich muss darauf geantwortet werden. Es war auch die Zeit ande- rer. Was den zweiten Ergänzungsantrag angeht, den tragen wir in der Form nicht mit. Letztendlich führt eine Erhöhung zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand. Ehrenamtli- ches Engagement soll das bleiben, wofür es auch steht, für den freiwilligen sozialen Dienst des Einzelnen für die Gesellschaft. Abschließend möchte ich Herrn Fulda - Frau Wiegelmann-Uhlig ist ja da - und den Mitarbeitern des Büros für ihre Mitwirkung und ihr Engagement danken. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wie arm wäre Deutschland ohne das Ehrenamt. Gäbe jeder Dritte von uns - so viele sind es nämlich - sein Engagement auf, reduzierten sich un- komplizierte Hilfe, zwischenmenschliche Wärme und unzählige Freizeitangebote wohl auf ein Minimum. Unsere Gesellschaft wäre in der Tat wesentlich ärmer, mehr noch, sie wäre wohl ziemlich armselig. Genügend Beispiele für ehrenamtliches Engagement gibt es auch in Karlsruhe zu finden, sei es in der Flüchtlingshilfe, dem Tierschutz oder im Sport. Die Gespräche im Forum Ehrenamt haben gezeigt, dass gerade Informationen - 5 - über rechtliche Themen oder eine öffentliche Würdigung einen großen Stellenwert bei den freiwillig Engagierten haben. Daher unterstützen wir das Vorgehen der Stadtver- waltung in dieser Sache. Allerdings haben die Gespräche im Forum Ehrenamt auch ge- zeigt, dass viele Vereine und andere über ein mangelndes Raumangebot verfügen. Lei- der ist die Stadtverwaltung hierauf mit keinem Wert eingegangen. Bei Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II gibt es viel Engagementpotenti- al. Engagement wird von Arbeitslosen auch als Verdienstmöglichkeit oder als Sprung- brett für eine bezahlte Tätigkeit gesehen, gilt jedoch wenigstens als sinnvolle Beschäfti- gung. Daher ist es wichtig, dass wir diesen Leuten zumindest einen Fahrkostenzuschuss gewähren. Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unserem Vorschlag gefolgt ist, in den Begünstigtenkreis auch die Karlsruher Passinhaberinnen aufzunehmen. Damit ver- größern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten um 10 %. Wir sehen darin auch einen Werbeeffekt für den Karlsruher Pass. Zum Gender-Antrag: Frau Wiedemann, Sie haben recht. Er war geschrieben. Da war er schon weg. Man hätte es auch anders lösen können. Das nächste Mal wird es anders gelöst. Zum Änderungsantrag Fahrtkostenzuschuss: Die Grünen begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen. Laut Verwal- tungsvorlage sind die Mittel für diese Fahrtkostenzuschüsse auf 2.000 Euro jährlich be- grenzt, so dass nur wenige Karlsruherinnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Wir möchten jedoch kein Windhund-Verfahren, bei der nur die ersten 40 An- träge bearbeitet werden. Die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung der Fahrtkos- ten soll allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen in sozial benachteiligten Lebenslagen zur Verfügung stehen. Wir haben uns zuvor bei der Stadtverwaltung kundig gemacht. Grundsätzliches: An sich muss jede Aufwandsentschädigung nachgewiesen werden. Durch einen Zuschuss darf eine Leistung nicht überkompensiert werden. Ich möchte es Ihnen gerne mal vorrechnen. Eine Fahrkarte mit Bahncard kostet 1,80 Euro für einen Erwachsenen. Hin und zurück sind es 3,60 Euro. In 26 Wochen, ein halbes Jahr, komme ich schon auf 94 Euro. Sie sehen also, unser Betrag, den wir haben möchten, wäre auch noch rechtlich möglich. Wir haben aber noch zwei Fragen. Da möchte ich noch um eine Beantwortung bitten. Erste Frage: Auf welche Berechnungsgrundlage bezieht sich die Antwort der Stadtver- waltung? Die zweite Frage: Was wäre der maximal pauschalierte Betrag? Stadtrat Braun (KULT): Heute haben wir die Möglichkeit, unsere Worte umzumünzen und die Versprechungen zur Stärkung des Ehrenamts wahrzumachen. Ehrenamtlichen muss ein hoher Stellenwert zugetragen werden, wenn sie sich unentgeltlich für unsere Kommune einsetzen. Daher müssen sie gestärkt und unterstützt werden, wo es nur geht. Dies hat mehrere Gründe, z. B. dass sie im Amt gehalten werden können, aber auch dass andere potentielle Ehrenamtliche dazu gewonnen werden können. Trotzdem müssen wir stark darauf achten, sie nicht bloß als billige Arbeiter zu verpulvern. Eine beitragsfreie Fortbildungsmöglichkeit für bedürftige Ehrenamtliche ist an dieser Stelle besonders zu erwähnen. Aufgrund einer sehr geringen Nutzung dieses Angebots sollte - 6 - man überlegen, den Personenkreis so zu erweitern, dass nicht nur SGB-II- und XII-Be- rechtigte dies nutzen können, sondern auch Menschen, die knapp darüber liegen. Be- dürftigkeit lässt sich nicht pauschal definieren. Dies würde auch eine zusätzliche Würdi- gung des Engagements darstellen. Wenn wir das Ehrenamt in Karlsruhe weiter stärken möchten, müssen wir noch mehr auf die Engagierten eingehen und ihnen die Chance geben, sich stetig weiterzubilden. Diese Möglichkeit geben wir ihnen mit Fortbildungsprogrammen, die wie schon er- wähnt, eigentlich kostenfrei sein müssten. Den Teilnahmebeitrag von 17 auf 10 Euro zu senken, sehen wir als guten ersten Schritt und folgen der Vorlage heute somit. Um Eh- renamtlichen und besonders bedürftigen Ehrenamtlichen den Rücken weiter zur stär- ken, sind die in der Vorlage bezeichneten 2.000 Euro pauschale Fahrtkostenerstattung lapidar und absolut zielführend und somit gut investierte und wichtige Ausgaben. Hier begrüßen wir den Änderungsantrag der Grünen, dass die Bezuschussung der Fahrtkos- ten erhöht wird und der Gesamtbetrag nicht beschränkt werden soll. Ich komme jetzt zum zweiten Änderungsantrag der Grünen, auch wenn heute nicht darüber abgestimmt wird. Bei der Richtlinie auf gendergerechte Sprache zu verzichten, fände ich sinnvoll und macht das Lesen einfacher. Der Genderwahn ist in meinen Au- gen kontraproduktiv und überflüssig. Wir müssen nicht alles unnötig verkomplizieren. Stadtrat Jooß (FDP): Ehrenamt ist unerlässlich für unsere Gesellschaft, sonst haben wir entweder DDR-Verhältnisse oder unsere Gesellschaft ist nicht mehr bezahlbar. Zum Eh- renamt gehört natürlich vor allem die Anerkennung, und Anerkennung vor allen Dingen im Bereich bei Bewerbungen. Das vermisse ich auch bei der Stadt, da ich jetzt im Perso- nalausschuss bin, dass das viel zu wenig in den Mittelpunkt gerückt wird. Deswegen frage ich immer wieder, was ist ihr Ehrenamt bei der Bewerbung. Das ist mir genauso wichtig wie das Geld. Den Zusatzantrag von den Grünen lehnen wir ab, denn wir stimmen der Vorlage der Stadt zu. Nehmen Sie einmal an, ein Ehrenamtlicher fährt viermal mit der Straßenbahn im Jahr zu einer Veranstaltung, ist ehrenamtlich engagiert, vier Sitzungen oder sonst was. Dann kassiert er 85 Euro bzw. von der Stadt 50 Euro für die vier Fahrten. Hier steht Tür und Tor offen für Missbrauch. Deswegen lehnen wir den Antrag von den Grünen ab. Stadtrat Wenzel (FW): Volle Zustimmung für die drei Vorlagen, denn auch wir Freien Wähler sehen in der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunalpolitik. Kein Verein kann ohne seine vielen freiwilligen Helfe- rinnen und Helfer existieren. Auch die vielen Aktionen, aktuell zum Stadtgeburtstag, wären ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer nicht realisierbar. Wir sind sozusagen von den Ehrenamtlichen abhängig und zu größtem Dank verpflichtet. Deshalb auch hier meine Zustimmung. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Herr Stadtrat Jooß, ich will nur darauf hinweisen, dass in den Bedingungen drinsteht, dass man mindestens ein halbes Jahr jede Woche daran teilgenommen haben muss. Also dieser von Ihnen angenommene - 7 - Missbrauch kann nicht stattfinden. Zu den anderen Fragen kann gleich Herr Jäger noch etwas sagen. - Jetzt nehmen wir noch Herrn Dr. Schmidt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Das Ehrenamt ist sehr wichtig für uns in Deutschland, sehr wichtig für unsere Gesellschaft. Das Gute daran ist, dass es die Leute aus Überzeu- gung tun und dass es ihnen eigentlich egal ist, ob sie von irgendjemand eine Kompen- sation für ihre Ausgaben bekommen. So überzeugt sind sie. Trotzdem ist es gut, wenn wir ihnen helfen, gerade denen, die wenig Geld haben. Deswegen werden wir die Vor- lage der Stadt mittragen. Erster Bürgermeister Jäger: Es sind zwei Fragen gestellt worden von Herrn Borner, die noch im Raum stehen. Auf der einen Seite haben wir uns den höchstmöglichen Be- trag vom Rechnungsprüfungsamt geben lassen. Der ist in der Antwort drin. Das sind die 50 Euro, die ohne Kontrolle und ohne bürokratischen Aufwand pauschal ersetzt wer- den können. Würden wir darüber hinausgehen, müssten wir uns Einzelnachweise ge- ben lassen, ein riesiger Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zu dem stünde, was wir damit letztendlich bezwecken. Die 50 Euro sind insoweit eben nicht berechnet, sondern sind die Grundlage dessen, dass wir eine Pauschalierung vornehmen können. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Wir haben nicht ungefähr einfach diesen Betrag von 85 Euro genommen. Herr Borner hat unsere Berechnungsgrundlage ja ausgeführt. Natür- lich haben wir uns im Vorfeld bei der Kämmerei erkundigt und auch Antwort erhalten, auch vom Amt für Stadtentwicklung. Da wurde uns sozusagen die grobe Leitlinie wie- dergegeben, dass keine Überkompensation stattfinden darf, damit man pauschaliert abrechnen kann. Deswegen haben wir einen relativ krummen Betrag gewählt, der unter den günstigsten Voraussetzungen für die Nutzung des ÖPNV keine Überkompensation anzeigen würde, selbst wenn man unterjährig erst mit dem ehrenamtlichen Engage- ment anfangen würde. Insofern fände ich für die Beschlussfassung enorm wichtig, weil Sie jetzt gesagt haben, diese 50 Euro, die Bestätigung, ob das auf einer Rechtsgrundla- ge sozusagen fußt, wie die denn heißt, dass wir das auch nachvollziehen können. Wenn Sie das einfach mal ausrechnen: Bei dem Förderbetrag, den wir jetzt angesetzt haben, die pauschale Vergütung mit 85 Euro im Jahr, wäre das ein Zuschuss von 1,63 Euro in der Woche. Da kann ich jetzt keinen Anreiz sehen, sich da gegenüber der Stadt heraus zu bereichern. Das wäre uns dann doch noch mal wichtig, eine Begründung zu erfah- ren, wo jetzt tatsächlich die Höchstgrenze liegt. Diese 50 Euro sind genauso wie die 85 Euro keine Überkompensation der Fahrtkostenerstattung. Der Vorsitzende: Wir haben erläutert, wie wir auf die 50 Euro kommen. Wir sagen ja nicht, dass 85 Euro nicht gehen. Wir sind da halt ein bisschen auf der sichereren Seite geblieben. Wenn Sie jetzt 85 Euro beschließen, werden wir das sicherlich nicht zum Thema einer großen juristischen Auseinandersetzung oder irgendetwas machen. Viel- leicht können wir es so lösen. Es gibt in dem Sinne nur die Rechtsgrundlage, dass es nicht überkompensiert sein darf. Ansonsten ist es ein Stück weit eine Einschätzungsfra- ge. (Zuruf) - 8 - Die sind nicht im Haushalt drin! Jetzt entscheiden Sie erstmal. Die Kämmerin bittet dann um einen Deckungsvorschlag, wenn sie über die 2.000 Euro hinausgehen. Jetzt entscheiden wir erst einmal die Anträge durch und dann müssen wir das Problem, wenn es eines ist, irgendwie gelöst kriegen. Ich rufe auf zur Abstimmung die Beschlussvorlage 8.1, Umsetzung und Weiterentwick- lung verschiedener Bausteine, und bitte um das Kartenzeichen. - Das sehe ich nur gelb. Also haben Sie dem so zugestimmt. Dann kommen wir zu 8.2. Dazu gab es den Änderungsantrag mit der geschlechterge- rechten Sprache. Das sagen wir zu, dass wir das anpassen. Das sehen Sie auch so. Jetzt kommt die eigentliche Beschlussvorlage. Ich bitte um das Kartenzeichen. - Das ist damit auch beschlossen. Dann kommen wir zu 8.3. Das bezieht sich auf Bezuschussung von Fahrtkosten. Da gibt es einen Änderungsantrag, der zwei Punkte enthält. 1. Die Zuschusshöhe beläuft sich pauschal auf 85 Euro pro Kalenderjahr und Person. 2. Die Gesamtkosten für die oben genannte Maßnahme werden nicht begrenzt. Ich denke, wir können es zusammen abstimmen. Sehen Sie das auch so. Dann bitte ich um das Kartenzeichen. - Bei 18 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt. Dann bitte ich noch um ein Kartenzeichen für die Vorlage. - Dem stimmen Sie alle zu. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. August 2015