Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Beuthener Straße östlich Parzivalstraße", Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 (Baugesetzbuch) BauGB

Vorlage: 2015/0338
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.05.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • BeuthenerStr östl Parzivalstr
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0338 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 30.06.2015 4 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Der vorhabenbezogene Bauleitplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Aus- bau des bestehenden Angebots des Parzival-Zentrums im Stadtteil Karlsruhe-Hagsfeld schaffen. Für die inklusiv arbeitende, als Waldorfschule genehmigte, Karl-Stockmeyer-Schule soll ein eige- nes Schulgebäude gebaut werden. Außerdem möchte der 1970 gegründete Verein der „Freun- de der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V.“ ein neues Bürogebäude errichten. Aufgestellt werden soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Er- schließungsplan (VEP). Vorhabenträger sind der „Karlsruher Verein zur Förderung junger Men- schen e. V.“ und die „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V.“. Letzt genannter Ver- ein beantragte am 24. Mai 2012 die Einleitung des Verfahrens. Das Verfahren ist aufgrund der bereits durchgeführten vorbereitenden Verfahrensschritte so weit fortgeschritten, dass die förm- liche Einleitung des Verfahrens und die Auslegung des Planentwurfs erfolgen können. Planungskonzept Karl-Stockmeyer-Schule: Der Trägerverein des Parzival-Zentrums verzeichnet eine stetig steigende Nachfrage nach Schul- plätzen nach dem Konzept der Waldorfpädagogik. Durch den Bau eines eigenen Schulgebäudes für die bereits im Parzival-Zentrum untergebrachte Karl-Stockmeyer-Schule soll der bestehenden Raumnot abgeholfen werden. Der notwendige Schulraum soll in räumlicher Verbindung mit dem Parzival-Zentrum realisiert werden. Deshalb wird eine Erweiterung des Schulareals im Be- reich östlich der Parzivalstraße geplant. Die Karl-Stockmeyer-Schule wird bis zu 200 Schüler in acht Klassenräumen aufnehmen. Weiter werden in dem Gebäude ein Eurythmieraum sowie Verwaltungsräume untergebracht. Bürogebäude „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.“: Die Mitarbeiter des Büros Karlsruhe arbeiten derzeit an drei unzureichend qualifizierten und auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten. Durch den Neubau sollen angemessene Arbeits- plätze errichtet werden. Weiter soll die räumliche Nachbarschaft zum Parzival-Zentrum effektive Synergien der personellen und infrastrukturellen Kooperation sichern. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan abgebildeten Pläne beruhen auf einem ausgewählten Entwurf des Büros Peters-Schmitter, Stuttgart. Im westlichen Teil des Plangebiets soll die Karl- Stockmeyer-Schule in zweigeschossiger Bauweise angeordnet werden. Im östlichen Teil ist die Errichtung des Büro- und Seminargebäudes der „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.“ mit drei Geschossen vorgesehen. Eine zwischen diesen beiden Gebäuden angeordnete Mensa ergänzt das Angebot der neuen Nutzung. Die Baukörper werden in Massivbauweise errichtet und mit Flachdächern und unterschiedlich geneigten Pultdächern versehen, die extensiv begrünt werden. Auch die Fassaden- und Farbge- staltung orientiert sich an der bestehenden differenzierten Gestaltung des Parzival Schulzent- rums. Es entsteht insgesamt ein homogenes Areal, welches die zugrunde liegenden pädagogi- schen Ziele nach außen transportieren soll. Im Übrigen wird auf Ziff. 4.8 „Gestaltung“, S. 13 der Bebauungsplanbegründung verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet mit einer Größe von 0,59 ha liegt zwischen Beuthener Straße im Süden, der Parzivalstraße im Westen, der verlängerten Schwetzinger Staße im Osten und den angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewann „ Auf der Grüb“ im Norden im Stadtteil Karls- ruhe-Hagsfeld. Das Gebiet gehört zum östlichen Randbereich der eiszeitlichen Aufschüttungs- ebene des Rheins „Karlsruher Hardt“. Es handelt sich um eine trockene sandige Ebene über wasserdurchlässigen Kies- und Sandablagerungen. Das Gebiet ist frei von baulicher Nutzung. Früher wurde es landwirtschaftlich genutzt. Derzeit liegt es brach. Auf dem Areal gibt es keine nennenswerten Gehölze. Neben der Zauneidechse sind verschiedene Brutvögel und streng ge- schützte Vogelarten anzutreffen (Turmfalke, Baumfalke, Haubenlerche). Die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücksflächen (3910 qm) stehen im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das Grundstück soll, wie im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans darge- stellt, geteilt werden. Die Flächenverfügbarkeit soll durch die Eintragung eines Erbbaurechts zugunsten der Vorhabenträger sichergestellt werden. Es liegen keine Hinweise auf einen Altlastenverdacht vor. Es liegt eine Lärmvorbelastung durch den Individualverkehr auf der Beuthener Straße/ Schwetzinger Straße sowie die Bahntrasse Graben-Neudorf – Karlsruhe vor. Historie und Umfeld Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Das Plangebiet liegt im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) und wird darin als „ge- plante gemischte Baufläche“ dargestellt. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Teilbereiche (insbesondere Verkehrsflä- chen) der drei bestehenden Bebauungspläne aufgehoben und neu geregelt (Baufluchtenplan Nr. 228 „Hagsfeld“, in Kraft getreten am 5. April 1933, Bebauungsplan Nr. 639, „Hagsfeld- Geroldsäcker“, in Kraft getreten am 17. März 1989, und Bebauungsplan Nr. 752 „Beuthener Straße (Parzival Schulen)“, in Kraft getreten am 5. Dezember 2003). Maßgeblich ist die im Ent- wurf enthaltene Planskizze. Vorhabenbeschreibung Für vorhabenbezogene Bebauungspläne muss kein Gebietstyp nach der BauNVO festgesetzt werden. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung ergeben sich aus dem geplanten Vorhaben. Für den Teilbereich A (Karl–Stockmeyer-Schule) werden als zulässige Nutzungen ein Schulgebäude (A 1) inklusive der zugehörigen Nebennutzung, hier Mensa (A 2) und für den Teilbereich B ein Büro- und Seminargebäude festgelegt. Zulässig sind auch ergänzende Nutzun- gen, wie z.B. Praxen für medizinische und therapeutische Zwecke. Die künftige Bebauung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an den Vorgaben des Bebau- ungsplans Nr. 752 „Beuthener Straße (Parzival Schulen)“. Die im Parizival-Zentrum bestehende zweigeschossige Bebauung wird im Bereich der geplanten Karl-Stockmeyer-Schule fortgesetzt. Am Übergang zur Schwetzinger Straße soll für das Bürogebäude eine dreigeschossige Bebau- ung ermöglicht werden. Die festzusetzenden Trauf- und Firsthöhen orientieren sich an den ge- planten Baukörpern, lassen aber noch etwas Spielraum für mögliche Änderungen im weiteren Planungsprozess. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,6 nimmt Bezug auf die im Flächennutzungsplan darge- stellte Nutzung als „geplante gemischte Baufläche“ bzw. den in der BauNVO dafür vorgesehe- nen Höchstwert der Grundflächenzahl. Im Bebauungsplan sollen auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt werden (0,2 statt 0,4 der Wand- höhe). In einzelnen Teilbereichen an der nordöstlichen Grundstücksgrenze mit landwirtschaftli- cher Nutzung wird die erforderliche Abstandshöhe von 0,4 der Wandfläche unterschritten. Der siegreiche Entwurf aus der Mehrfachbeauftragung ermöglicht jedoch einen großzügigen südlich ausgerichteten Pausenhof und eine feingliedrige Architektur zur Nordgrenze. Dadurch wird sowohl eine aus Gemeinwohlgründen zu begrüßende Ausnutzung der begrenzten Grund- stücksfläche erreicht als auch eine Verzahnung der Architektur mit der angrenzenden Land- schaft. Aus städtebaulichen Gründen ist die Unterschreitung vertretbar, weil die Abweichung tatsächlich nur auf drei geringfügige Überschreitungen begrenzt ist. Auch Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen werden dadurch nicht beeinträchtigt. Die Überschreitung ist deshalb ver- tretbar. Im Detail wird auf den Abstandsflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Bebauungsplan verwiesen. Die vorgesehenen Baufenster sichern in ihrer Maßstäblichkeit eine homogene Weiterführung des bestehenden Schulareals. Stellplätze sind nur innerhalb der dafür vorgesehen Flächen zulässig. Zur räumlichen Abschir- mung des Schulhofes gegenüber der Beuthener Straße ist vorgesehen, Teile der grundstücksbe- zogenen Stellplätze mit begrünten Pergolen zu überdachen. Das Plangebiet ist gut an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. In unmittelbarer Nähe liegen die S-Bahn-Haltestelle Jenaer Straße (S 2) und die Bus-Haltestellen Hagsfeld Nord und Hallesche Allee (Linie 31). Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Anbin- dung der Parzivalstraße an die Beuthener Straße. Die Erhaltung der provisorischen Wendeanlage am Ende der Parzivalstraße ist nicht möglich, aber auch nicht erforderlich (siehe Ver- und Ent- sorgung). Das Gebäude erfüllt die Anforderungen der EnEV 2014. Vorgesehen sind u.a. der Einsatz rege- nerativer Energien (solare Brauchwasserunterstützung), eine hochwertige Verglasung und Wär- medämmung. Die Nutzung von Solarenergie im Bereich der Dachflächen ist aus artenschutz- rechtlichen Gründen stark eingeschränkt. Die Grundstücksgrenze zwischen dem Bereich der Schule und dem Bürogebäude teilt die Zu- fahrt für beide Gebäude in zwei Hälften. Um die Zufahrt bzw. den Zugang für beide Bereiche zu sichern, wurde in diesem Bereich ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Eigentümer, Pächter und Nutzer der Gebäude festgesetzt („anbaubare Grundstücksgrenze“). Wegen der Einzelheiten des beabsichtigten Maßes der baulichen Nutzung wird auf die Ausfüh- rungen in der dieser Vorlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz in der Beuthener Straße. Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Der Sam- melstandort für die Abfallbehälter des Bürogebäudes ist in der südwestlichen Ecke des Bau- grundstücks vorgesehen. Der anfallende Abfall des Schulgebäudes erfolgt über den bereits be- stehenden Sammelpunkt westlich der Parzivalstraße. Dort befindet sich eine ausreichend be- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 messene Wendeschleife für das Müllfahrzeug. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll ent- sprechend der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetztes zur Versickerung gebracht werden (offene Mulden, versickerungsfähige Beläge). Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen trägt zur Abflussverzögerung bei. Das Straßenwasser der Parzivalstraße (ohne Entwässerungskanal) wird über Substrat-Wasserfilter gereinigt und unter den Stellplätzen, welche an die Parzivalstra- ße anschließen, mit Hilfe von unterirdischen Rigolenkörpern zur Versickerung gebracht. Umweltbelange Es ist beabsichtigt, die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke gärtnerisch anzulegen und entsprechend den Vorschlägen des Maßnahmenplans des Umweltberichts mit Hochstamm- laubbäumen zu bepflanzen. Entlang der Parzivalstraße sollen neun weitere straßenbegleitende Bäume gepflanzt werden. Für weitere Flächen, insbesondere für die im Nordosten gelegenen landwirtschaftlichen Flächen, werden auf den Artenschutz abgestimmte Festsetzungen zur Be- pflanzung getroffen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es erfolgen Eingriffe, die auszugleichen sind. In der Ein- griffs-Ausgleichs-Bewertung des Büros BIOPLAN, Heidelberg, wurde der erforderliche Kompen- sationsbedarf ermittelt. Im Grünordnungsplan werden geeignete Minderungs- bzw. Kompensa- tionsmaßnahmen dargestellt und im schriftlichen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgesetzt. Die Eingriffe in die Schutzgüter können rechnerisch voll kompensiert werden (Wert- punkteüberschuss von ca. 4 %). In den Umweltbericht wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung eingearbeitet. Wesentli- che Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Untersuchungsgebiet konnte am 16. Juli 2012 eine Zauneidechse nachgewiesen werden. Ein größeres Vorkommen scheint nach den Untersuchungsergebnissen jedoch wahrscheinlich. Im Bebauungsplan werden erforderliche CEF-Maßnahmen (measures that ensure the continued ecological functionality, d. h. funktionserhaltende Maßnahmen) festgesetzt und darüber hinaus über den Durchführungsvertrag zusätzlich gesichert. Vor der Baufeldräumung werden die Zaun- eidechsen eingesammelt und in Ausweichquartiere im südwestlichen Bereich der benachbarten Parzivalschule umgesiedelt. Ein Monitoring wird die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF- Maßnahme langfristig sichern. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden unter Beachtung dieser Maßnahmen nicht ausgelöst. Das Untersuchungsgebiet und seine unmittelbare Umgebung zeigten sich mit 10 registrierten Vogelarten und 3 Brutvogelarten als relativ artenarm. Als Nahrungsgäste wurden die streng geschützten Vogelarten Turmfalke und Baumfalke sowie die besonders geschützten Arten Tür- kentaube und Haussperling (auf der Vorwarnliste Baden-Württemberg), die Türkentaube, der Haussperling als Brutvogel sowie der Hausrotschwanz als Gebäudebrüter festgestellt. Die streng geschützte Haubenlerche (Bestand vom Erlöschen bedroht) hat ihre Brutstätte im Bereich der bestehenden Parzivalschule und nutzt die umliegenden Ackerflächen als Nahrungshabitat. Nachgewiesen wurde ein Haubenlerchenpaar mit zwei Jungtieren sowie gleichzeitig bis zu acht weitere Haubenlerchen. Für keine der genannten Arten ist das Plangebiet ein essenzielles Nah- rungshabitat, da im Umfeld genügend Nahrungsflächen vorhanden sind. Zum Schutz der Hau- benlerchen werden Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt (Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Verzicht auf Gehölzpflanzungen, Fördermaßnahmen, wie z.B. Dachbegrünung, Grün- flächengestaltung). CEF-Maßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 S. 2 BNatSchG sind nicht erforderlich. Darüberhinaus werden für Haussperling und Hausrotschwanz Nistkästen am Gebäude angebracht. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Zur Klärung der schalltechnischen Belange wurde ein Gutachten vom Ingenieurbüro Koehler, Leutwein und Partner, Karlsruhe erstellt. Das beauftragte Ingenieurbüro hat darüber hinaus eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 getroffen, um die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu ermitteln. Wesentliche Ergebnisse sind: Für die nach Süden ausgerichteten Gebäudefronten werden die für allgemeine Wohngebiete zu berücksichtigenden Immissionsgrenzwerte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich. Aufgrund der städtebaulichen Situation, Höhe der Lärmschutzwand und Verschattung, sind aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schall- schutzwänden nicht geeignet. Zur Gewährleistung zumutbarer Lärmverhältnisse innerhalb der Gebäude sind daher passive Lärmschutzmaßnahmen geboten. Im Bebauungsplan werden ent- sprechend gedämmte Außenbauteile gemäß den Empfehlungen des Gutachters festgesetzt. Die im Gutachten ermittelten Lärmpegelbereiche wurden in den zeichnerischen Teil des Bebau- ungsplans übertragen. Für die nach Norden ausgerichteten Gebäudefronten sind keine Lärmschutzmaßnahmen erfor- derlich. Vom Bebauungsplangebiet selbst sowie dem zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr gehen keine maßgeblichen Lärmemissionen aus, die auf die im weiteren Umfeld bestehende Wohnbebauung Einfluss haben werden. Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird durch die städtebauliche Ge- samtkonzeption hinreichend Rechnung getragen. Insgesamt steigt durch die Dachbegrünung und die geplanten Baumpflanzungen der Grünanteil und damit auch die Möglichkeit der Re- genwasser-Rückhaltung. Energieeinsparmaßnahmen und Einsatz regenerativer Energiegewin- nung wirken sich ebenso klimaschonend aus. Der Umweltbericht weist den Schutzgütern Boden (Versiegelungsgrad erhöht sich von derzeit 20 % auf etwa 72 %), Grundwasser und Klima im Planungsgebiet eine hohe Bedeutung zu. Den Schutzgütern Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild und Erholung kommt eine allge- meine Bedeutung zu. Bedeutsam ist, wie bereits ausgeführt, das Vorkommen der Haubenler- che. Der Eingriff kann innerhalb des Plangebiets rechnerisch ausgeglichen werden. Die erforder- lichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt und darüberhinaus im Durchfüh- rungsvertrag abgesichert. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, den Hinweisen und die örtliche Bauvorschriften sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan verwiesen. Der Vorhabenträger wird sich in einem Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss verpflich- ten, das Vorhaben zu realisieren. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Als erste Verfahrensschritte fanden die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und eine Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von den beteiligten Trägern er- hobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse den Stellungnahmen des Stadtplanungsamt gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes sind in Anlage 1 dieser Vorlage niedergelegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Im Zuge der Trägerbeteiligung haben sich - wie aus der Synopse ersichtlich - zahlreiche Träger öffentlicher Belange inner- und außerhalb der Stadtverwaltung geäußert. Die abwägenden Antworten dazu sind der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen. Die Anregungen wur- den weitgehend übernommen und berücksichtigt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten keine Anregungen, Stellung- nahmen wurden nicht abgegeben. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Bürgerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karlsruhe- Hagsfeld, in der Fassung vom 10. März 2015 wiedergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karlsruhe-Hagsfeld. 2. Das Verfahren ist mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 17. Oktober 2014 in der Fassung vom 10. März 2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 19. Juni 2015

  • Anlage 1 Synopse Beuthener Straße
    Extrahierter Text

      Karlsruhe, 10.03.2015      Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Beuthener Straße östliche Parzivalstraße“, Karlsruhe ‐ Hags‐ feld    Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4(2) BauGB    (Zeitraum 31.10. – 05.12.2014)      Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  1. Zentraler Juristischer Dienst – Wasserbehörde,  26.11.2014  Aus Sicht der unteren Wasserbehörde sind keine er‐ heblichen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten.  Zu fachtechnischen Fragen ergeht eine Stellung‐ nahme des Umwelt‐ und Arbeitsschutzes. Die Hin‐ weise des Umwelt‐ und Arbeitsschutzes hinsichtlich  des Grundwassers sind zu beachten.    Für die Entwässerung über Versickerungsmulden  muss rechtzeitig vorher ein Antrag auf eine wasser‐ rechtliche  Erlaubnis gem. § 8 WHG durch den Vor‐ habenträger gestellt werden. Gleiches gilt für den  Fall, dass während der Bauzeit eine Grundwasser‐ haltung zu erwarten ist oder sonstige Stoffe in das  Grundwasser eingebracht werden. Die Anträge sind  bei der Unteren Wasserbehörde des Zentralen Juris‐ tischen Dienstes einzureichen.     Hinweis: Das Baugrundstück  befindet sich in der  Zone III B des Wasserschutzgebiets  „Hardtwald“.  Daher sollte den Stadtwerken ebenfalls Gelegen‐ heit zur Stellungnahme zum geplanten Bauvorha‐ ben gegeben werden.  Grundwasser  Die Hinweise des Umwelt‐ und Arbeitsschutzes  wurden berücksichtigt. In der Planzeichnung wer‐ den die erforderlichen Versickerungsflächen ausge‐ wiesen.      Entwässerung über Versickerungsmulden  Im weiteren Verfahren  wird vom Vorhabenträger  ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt  und bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht.              Wasserschutzgebiet  Die Stadtwerke wurden beteiligt, haben aber keine  Anregungen vorgebracht. Ein Hinweis auf das Was‐ serschutzgebiet wurde in den Bebauungsplan auf‐ genommen. (siehe „IV. Nachrichtliche Übernah‐ men“ unter „Festsetzungen“)         2a.    Polizeipräsidium Karlsruhe – Führungs‐ u. Einsatzstab,  03.12.2014  Verkehrspolizeilich  Hinsichtlich des vorliegenden Bebauungsplanver‐ fahrens dürfen wir auf unsere Äußerungen in der  Stellungnahme vom 20.06.2012  Az:Verk/BPL/KA‐Hagsfeld/2012‐05/316 verweisen.     Inhalte der Stellungnahme vom 20.06.2012:  Im nördlichen Teil der Parzivalstraße, welche eine  Stichstraße darstellt, sind neue Stellplatzanlagen  geplant. Derzeit befindet sich im Bestand an dieser  Stelle eine Wendeanlage, die laut Planzeichnung  entfallen würde. Wir gehen davon aus, dass die  Schule ab und an von Schwerfahrzeugen, also Lkw  beliefert wird. In diesem Fall wären Lkw gezwungen  die  Parzivalstraße in Rückwärtsfahrt zu verlassen,              Wendeanlage  Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist am  Ende der Stichstraße eine Wendeanlage für PKW  vorgesehen. Liefer‐LKWs haben die Möglichkeit, im  Bereich der bestehenden Wendeschleife auf der  Ostseite der Parzivalstraße zu wenden. Dies wird  bereits jetzt so praktiziert. Insgesamt ist zu berück‐ sichtigen, dass beim  gegenwärtigen Ausbauzustand  der Parzivalstraße nur der Anlieferverkehr für das   ‐ 2 ‐  Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  was gerade im näheren Schulbereich aus Sicher‐ heitsgründen von hier nicht empfohlen werden  kann.  Wir empfehlen die Wendeanlage zu belassen bzw.    dafür Sorge zu tragen, dass Lkw bzw. Lastzüge die  Parzivalstraße wieder in Vorwärtsfahrt verlassen  können.  Gemäß RaSt 06 werden Wendeanlagen am Ende  von Stichstraßen oder Stichwegen angelegt, wenn  Gehwegüberfahrten oder Garagenflächen für Wen‐ devorgänge nicht mitbenutzt werden können.    Bei den Stellplatzanlagen sind keine Abmessungen  ersichtlich. Hinsichtlich der planerischen Gestal‐ tung  dürfen wir deshalb auf die Empfehlungen für  Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) verwei‐ sen.  Wir gehen davon aus, dass die dort angeführten  Empfehlungen, hier insbesondere die Abmessun‐ gen der Parkstände, Fahrgassen und Aufstellwinkel  bei der Planung berücksichtigt wurden.    Im Hinblick darauf, dass die Parzivalstraße eine  Stichstraße darstellt, empfehlen wir  hinsichtlich  der Rettungsproblematik die Berufsfeuerwehr  Karlsruhe an dem Verfahren zu beteiligen.     Ausweislich der zeichnerischen Darstellung gehen  wir davon aus, dass der Gehweg westlich der Parzi‐ valstraße um die bogenförmige Umfahrt herumge‐ führt wird.    In jedem Fall wäre sowohl westlich als auch östlich  der Parzivalstraße darauf zu achten, dass an den   Schnittpunkten der Gehwegbereiche mit den Zu‐  und Abfahrten ausreichende Sichtverhältnisse zwi‐ schen Fußgängern und Fahrzeugverkehr vorhan‐ den sind.    Schulzentrum in die Parzivalstraße hineinfahren  muss.   Ein Erhalt der provisorischen Wendeanlage in der  bisherigen Form ist nicht möglich, da diese z.T. auch  auf privaten Grundstücksflächen liegt, die nicht ver‐ fügbar sind.               Bemaßung der Stellplatzanlagen  Eine Bemaßung der Tiefe der geplanten Stellplätze  entlang der Parzivalstraße wird ergänzt. Es werden  Stellplätze mit einer Breite von 2,5 m und einer Tiefe  von 5,0 m vorgesehen, wobei 0,5 m Überhangfläche  im Bereich des Gehwegs bzw. der angrenzenden  Verkehrsgrünfläche nachgewiesen wird.         Beteiligung der Berufsfeuerwehr  Das Brandschutzkonzept  wurde im Vorfeld mit den  zuständigen Behörden abgestimmt. Insofern wurde  die Anregung berücksichtigt.    Gehwegführung  Der Gehweg wird nicht um die bogenförmige Um‐ fahrung herumgeführt sondern verläuft parallel zur  Parzivalstraße.     Sichtverhältnisse  Da außer den im zeichnerischen Teil festgesetzten  Straßenbäumen im Bereich der Ausfahrtsbereiche  keine Gehölze vorgesehen sind, sind ausreichende  Sichtverhältnisse  zwischen Fußgängern und Fahr‐ zeugverkehr gegeben.    Im Übrigen wurde für den Fußgängerverkehr zwi‐ schen den beiden Schulgebäuden  eine separate  Querungsmöglichkeit nördlich der PKW‐Zufahrt  eingeplant, um einen geordneten Fußgängerver‐ kehr zwischen den beiden Standorten zu gewähr‐ leisten.   2b.   Polizeipräsidium Karlsruhe – Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle,  01.12.2014    Allgemein  Aus kriminalpräventiver Sicht bestehen gegen das  vorliegende Konzept der Bebauung keine Beden‐ ken.        Kenntnisnahme         ‐ 3 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  Einbruchdiebstahl / Vandalismus / Gewaltvorfälle  an Schulen  Sicherheit von Anfang an geplant ist billiger und ef‐ fektiver als Nachrüsten. Wir geben zu bedenken,  dass optimale Sicherungstechnik bereits Gegen‐ stand der Ausschreibung sein sollte. Dies bedingt  eine frühzeitige Planung.  Durch eine Hinweisaufnahme im Satzungsbe‐ schluss und/oder durch die Aushändigung des im  Bauamt  der Stadt Karlsruhe vorliegenden Informa‐ tionsblattes der Polizei kann der Vorhabenträger  angeregt und informiert werden.  Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Poli‐ zeipräsidiums Karlsruhe bietet eine kostenlose,  unverbindliche und individuelle Bauplanungsbe‐ ratung an.   Kontaktadresse:  Polizeipräsidium Karlsruhe  Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle  Beiertheimer Alle 11, 76137 Karlsruhe  Tel.:  0721‐939 5045  FAX: 0721‐939 5049  E‐ Mail:  karlsruhe.pp.praevention.kbst@polizei.bwl.de  Sicherungstechnik  Ein entsprechender Hinweis zur Kriminalprävention  wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Darüber  hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Überwa‐ chung des Schulgeländes durch Video geplant ist.                Bei Bedarf wird der Vorhabenträger die Baupla‐ nungsberatung in Anspruch nehmen.         3.     BUND / LNV / NABU,  05.12.2014  Durch das Vorhaben werden, wie im Umweltbe‐ richt unter 2.2.4 ‐ Schutzgut Pflanzen und Tiere – beschrieben, Belange des Naturschutzes/Arten‐ schutzes berührt, obwohl keine Naturschutz‐  /Landschaftsschutz‐gebiete, FFH‐ oder Vogel‐ schutzgebiete betroffen sind. Insbesondere die  Überbauung der derzeit nur schütter bewachsenen  Ruderalfläche auf magerem Sandboden bedeutet  aus Sicht des Naturschutzes den Verlust  einer durch  zunehmende Bebauung bzw. begleitendes Grünflä‐ chenmanagement im Siedlungsbereich bzw. am  Siedlungsrand immer seltener werdenden Biotop‐ struktur. Die Vorkommen der Zauneidechse, vor al‐ lem aber der extrem gefährdeten Haubenlerche be‐ legen diese Einschätzung. Hierauf wird erfreuli‐ cherweise im Umweltbericht auch ausdrücklich Be‐ zug genommen bzw. es werden sehr differenziert  Maßnahmen  zur  Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation  der nachteiligen Auswirkungen beschrieben  und vorgeschlagen.  Hierzu ist folgendes zu bemerken bzw. anzuregen:   Für eine detaillierte Bewertung und Stellungnahme  zum Artenschutz ist der Informationsgehalt des  Umweltberichts zu gering. Die Naturschutzver‐ bände bitten deshalb um Übersendung der erwähn‐ Kenntnisnahme                                          Artenschutzrechtliche Untersuchung  Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde  dem BUND zur Verfügung gestellt. Die ergänzende  Stellungnahme vom 28.01.2015 wird nachfolgend  abgehandelt.     ‐ 4 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  ten ,,speziellen artenschutzrechtlichen Untersu‐ chung" des Büros Bioplan und behalten sich weitere  Stellungnahmen zum Artenschutz vor.    1. Zauneidechse  Die im Umweltbericht beschriebenen Vermei‐ dungs‐ und (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnah‐ men werden befürwortet. Ob diese als ausreichend  anzusehen sind, ist anhand der vorgelegten Unter‐ lagen nicht abschließend zu bewerten. Es ist bei‐ spielsweise  nicht deutlich beschrieben, dass und  wie ein Einwandern von Zauneidechsen aus der als  vital beschriebenen Population im Schulgelände in  den Baustellenbereich verhindert wird. Im Text des  Umweltberichts wird weiterhin nicht klar ausge‐ führt, dass nicht nur der Verlust an Lebensstätten  auszugleichen ist, sondern auch das Tötungsverbot  nach § 44 Abs. 1  Nr. 1 BNatSchG zu beachten ist,  Ebenso ist die detaillierte Gestaltung der neuen Ei‐ dechsenhabitate nicht ersichtlich. Die Naturschutz‐ verbände bitten als Grundlage für eine  weitergehende Prüfung um Übersendung des kom‐ pletten Originalgutachtens des Büros Bioplan  (siehe oben).    Die Naturschutzverbände regen an, die vorgesehen  Anlage von Habitatstrukturen im nordwestlichen  Teil  der Parzivalschule so abzugrenzen, dass sie ge‐ gen häufiges Betreten/ andauernde Störungen  durch den Pausen‐/Schulbetrieb geschützt ist. Vor‐ geschlagen wird als eher optische Abgrenzung ein  niederer Zaun aus naturbelassenem Holz (kein  Dichtzaun). Es bestehen keine Bedenken, den Be‐ reich unter Anleitung bzw. Aufsicht zuweilen auch  für Schüler zugänglich zu machen,  insbesondere im  Hinblick auf die Umwelterziehung.    2. Haubenlerche  Der Verzicht auf Gehölzstrukturen im nördlichen  Teil des Plangebietes wird begrüßt und befürwor‐ tet, um den problemlosen Wechsel der Tiere von  den angrenzenden Ackerflächen auf das Schulge‐ lände zu ermöglichen. Es ist charakteristisch für die  Haubenlerche, dass sie oft noch Jahre nach  dem  Verlust von Brutflächen gerne die besondere Ober‐ flächenstruktur bzw. die nur teilversiegelten Berei‐ che von Schulen oder Gewerbebetrieben als Nah‐ rungs‐, manchmal sogar Brutrevier nutzt. Insofern  werden alle entsprechenden Gestaltungsmaßnah‐ men, die diesem Ziel dienen, begrüßt.            1. Zauneidechse  Das CEF‐Konzept zu den Zauneidechsen wurde  überarbeitet.  Dabei wurden sowohl die Koordina‐ tion der Durchführung der artenschutzrechtlichen  Maßnahmen mit der Bauausführung als auch die  konkrete Umsetzung der Maßnahmen und der ge‐ eignete Ort für die CEF Maßnahmen thematisiert.  Folgende Vereinbarungen wurden hierzu getroffen:     Koordination der Maßnahmen   Bevor die Baufeldräumung erfolgt, sind die Zaun‐ eidechsen zu fangen und in vorbereitete Refugien  umzusetzen. Unmittelbar nach Umsetzung der  Zauneidechsen ist der Eingriffsbereich als Lebens‐ raum für Zauneidechsen durch Entfernen der Vege‐ tations‐ und Versteckmöglichkeiten zu entwerten,  so dass keine Tiere aus benachbarten Flächen ein‐ wandern.     Umsetzung und Zugänglichkeit der  geplanten CEF‐ Maßnahmen  Als CEF‐Maßnahme für die umzusetzenden Zaun‐ eidechsen werden in einem bereits besiedelten Be‐ reich der Parzivalschule (südwestliches Schulge‐ lände mit Wall, Gebüsch und Ruderalvegetation)  zusätzliche Habitatstrukturen (Holzscheite, Steine,  Sand, Reisig) angelegt, so dass hier zusätzliche  Tiere Lebensraum finden. Der Bereich wird trotz  der wegnahen Lage relativ wenig betreten. Durch  zusätzliche  Lagerung von Baumstämmen o. ä. am  Wegrand wird das Betreten und Befahren des Be‐ reiches erschwert.     2. Haubenlerche  Kenntnisnahme                             ‐ 5 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  Es wird jedoch stark bezweifelt, ob die Anlage der  extensiv begrünten Fläche auf dem Dach des Kin‐ derhauses als Brutrevier für die Haubenlerche ge‐ eignet ist. Es sind zwar einige wenige Fälle bekannt,  bei denen auf Flachdächern erfolgreich gebrütet  wurde (z.B. auf dem Postverteilungszentrum in  Wien ‐ dort nutzen die Vögel Solarpaneelen  zum  Schutz gegen Krähen).     Das Aufstellen von lgelhäusern ist aus unserer Sicht  nicht zweckdienlich, da die Vögel weder darunter  brüten noch sich bei Gefahr darunter flüchten.    Deshalb kann hier von einer Ausgleichsmaßnahme  für den Verlust eines Haubenlerchenbiotops keine  Rede sein.  Dennoch wird die Maßnahme insgesamt als Aus‐ gleichsfläche für die  Ruderalstrukturen sowie als  Versuchsfläche für eine evtl. Brut befürwortet. Da‐ bei ist darauf zu achten, dass größere Kies‐ / Schot‐ terinseln zwischen der Bepflanzung verbleiben.                3. Weitere Nisthilfen  Die vorgesehenen Maßnahmen für Nischen‐ und  Halbhöhlenbrüter werden befürwortet. Da im Be‐ reich der Schwetzinger Straße Mehlschwalben brü‐ ten, würde  es sich anbieten, zusätzlich Nisthilfen  für diese Vogelart vorzusehen.    Die Fassadenstrukturen mit ihren großen Glasflä‐ chen scheinen hierfür weniger geeignet. Die bereits  an den bestehenden Gebäuden angebrachten  Schwalbennester sind nicht belegt. Es wird deshalb  vorgeschlagen, evtl. auf einer Freifläche entlang  der Beuthener Straße (Parkplätze) ein Schwalben‐ haus zu installieren; s. hierzu:     http://de.wikipedia.org/wiki /Schwalbenhaus  http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/zug‐ voegel/schwalben/08263. html    Der NABU ist dabei bereit, bei der Planung und Um‐ setzung der Maßnahme mitzuwirken.        Dach Kinderhaus als Brutrevier Haubenlerche  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maß‐ nahmen) aus artenschutzrechtlichen Gründen sind  für die Haubenlerche nicht erforderlich. Die Dach‐ fläche wird aber als Nahrungshabitat genutzt.          Igelhäuser  Auf das Aufstellen von Igelhäusern wird verzichtet.      Ausgleichsmaßnahme für den Verlust eines Hau‐ benlerchenbiotops  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maß‐ nahmen) aus artenschutzrechtlichen Gründen sind  für die Haubenlerche nicht erforderlich. Aufgrund  der hohen Schutzbedürftigkeit der Art werden je‐ doch eine Reihe von Maßnahmen (z.B. Eingriffe in  den Boden nur außerhalb der Brutzeit,  Verzicht auf  Baum‐ und Heckenpflanzungen, keine Zäune) ge‐ troffen, um die Haubenlerche zu fördern und Beein‐ trächtigungen zu vermeiden. Die im Umweltbericht  vorgeschlagenen Vermeidungs‐ und Fördermaß‐ nahmen wurden in den Bebauungsplan übernom‐ men.    3. Weitere Nisthilfen  An der Parzivalschule sind Naturnester der Mehl‐ schwalbe vorhanden. Das Anbringen von Kunstnes‐ tern  oder Schwalbenhäusern für die Mehlschwalbe  ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht nötig und  wurde daher auch nicht vorgeschlagen.                                       ‐ 6 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  4. Saat‐ und Pflanzgut  Bei der Ansaat und den vorgesehen Pflanzungen ist  eine zertifizierte regionale Herkunft sicherzustel‐ len.  4. Saat‐ und Pflanzgut  Unter Ziff. 8.3 der planungsrechtlichen Festsetzun‐ gen wird eine Artenverwendungsliste (mit Saatgut‐ mischung) aufgenommen.   Ergänzende Stellungnahme vom 28.01.2015    Zu der vorgelegten speziellen artenschutzrechtli‐ chen Prüfung möchten wir wie folgt Stellung neh‐ men:    Ausgeführt wird:  „An folgenden Tagen wurden spezielle artenschutz‐ rechtliche Untersuchungen zu Brutvögeln und Repti‐ lien durchgeführt:  ‐ 16.07.2012 Brutvögel,  Reptilien  ‐ 04.09.2012 Brutvögel, Reptilien  ‐ 17.09.2012 Reptilien  Gesucht wurde nach Lebens‐ und Fortpflanzungs ‐ stätten von Brutvögeln und Zauneidechsen. Ergeb‐ nisse zu den speziellen artenschutzrechtlichen Unter‐ suchungen finden sich in den Abschnitten 4.1 und  4.2.“  Hierzu ist anzumerken, dass nach Laufer (2014: 6)  als Standard für die Erfassung gilt:    „Um einen Zauneidechsen‐Bestand abzuschätzen,  sind vier Begehungen (Minimalzahl, die nur bei  Übersichtlichkeit des Geländes  und guter vorhan‐ dener Erfahrung des Kartierers ausreicht) erforder‐ lich (in Anlehnung an das FFH‐Monitoring in Baden‐ Württemberg). Hierbei sind drei Begehungen zwi‐ schen April und Juli durchzuführen.“  Die durchgeführten Untersuchungen für die Zaun‐ eidechse verfehlen diese Vorgabe sehr deutlich.      Bezüglich der Brutvögel sind die Standards nach  Südbeck et  al 2005 anzuwenden. Es ist davon aus‐ zugehen, dass auch diese Erhebungsstandards mit  den zwei genannten Erhebungen verfehlt werden.                            Kenntnisnahme                                      Zauneidechse:   Es ist dem Fachplaner bewusst, dass die Kartierun‐ gen nicht im optimalen Zeitrahmen durchgeführt  werden konnten. Nach dem Positivfund der Zaun‐ eidechse  wurde daher zusätzlich anhand der vor‐ handenen Strukturen eine Einschätzung der Popu‐ lation vorgenommen. Entsprechende CEF‐Maß‐ nahmen wurden formuliert, zu einem CEF‐Konzept  ausgearbeitet und in die Festsetzungen des Bebau‐ ungsplans übernommen.     Brutvögel:   Auch wenn im vorliegenden Gutachten keine um‐ fassende Revierkartierung vorliegt, lag der Juli‐Ter‐ min mitten in  der Vogelbrutzeit. Es konnte eine für  die Habitatstrukturen repräsentative Artenliste der  Vogelarten vorgelegt werden. Früh balzende Arten  wie Uhu, Spechte oder Meisen finden im Untersu‐ chungsgebiet keine geeigneten Bruthabitate vor  und Offenlandarten wie Rebhuhn und Feldlerche  benötigen einen Mindestabstand von 100 m von  der geschlossenen Bebauung, der im Planungsge‐ biet  nicht vorliegt.            ‐ 7 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtli‐ chen Untersuchungen  4.1 Herpetofauna (Zauneidechse)  Der Gutachter führt aus: „Im Untersuchungsgebiet  konnte am 16.07.2012 eine männliche Zauneidechse  (Lacerta agilis) nachgewiesen werden, auf dem Ge‐ lände der Parzivalschule wurde von einer Lehrkraft  von einem größeren Vorkommen berichtet. Insbeson‐ dere am nordwestlichen Rand des Planungsgebietes  (Parkplatz), aber auch  entlang der Straßenränder ist  aktuell von einem Vorkommen von Zauneidechsen  auszugehen, nicht aber auf der Ackerfläche selbst.“  Die getroffenen Aussagen sowie Maßnahmenvor‐ schläge sind bedauerlicherweise keineswegs geeig‐ net, um den rechtlichen und fachlichen Anforde‐ rungen an den Umgang mit dieser streng geschütz‐ ten Art gerecht zu werden. Notwendig sind u.a.  quantitative Erhebungen, detaillierte Ausführun‐ gen zu den Vermeidungsmaßnahmen, zu Bauzeit‐ beschränkungen sowie zur vorgesehenen Umsied‐ lung, zur ökologischen Baubegleitung und zum Mo‐ nitoring.    Beispielsweise ist darzulegen, wie ein Einwandern  von Individuen aus der erfreulicherweise als vital  beschriebenen Population auf dem Schulgelände in  das Baufeld vermieden werden kann, so dass dieses  nicht zu einer attraktiven aber lethalen Falle für die  Tiere wird.    4.2. Avifauna (Vögel)  Der Gutachter beschreibt: „Die streng geschützte  Haubenlerche hat ihre Brutstätte im Bereich der be‐ stehenden Parzivalschule und nutzt die umliegenden  Ackerflächen als Nahrungshabitat. Die Haubenlerche  ist in der Roten Liste Baden‐Württemberg als vom Er‐ löschen bedroht  (RL 5) gelistet.“    Darzulegen ist, ob es sich bei der überplanten  Ackerfläche um ein essenzielles Nahrungshabitat  handelt.    Weiter führt der Gutachter aus: „Da es sich bei der  Haubenlerche um eine vom Aussterben bedrohte Art  handelt, sollten alle Vorkehrungen getroffen werden,  um den Erhaltungszustand der Art nicht zu ver‐ schlechtern,  sondern zu fördern.“    Diesem Satz kann nur nachdrücklich zugestimmt  werden. Die Naturschutzverbände regen an, dass  vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung der Art  4.0 Artenschutzrechtliche Untersuchung    4.1  Zauneidechse  Auf Basis der Strukturarmut wird von einem Be‐ stand von maximal 3 Zauneidechsen ausgegangen.  Für diese Tiere wurde ein entsprechendes CEF‐Kon‐ zept ausgearbeitet  und mit der Stadtverwaltung ab‐ gestimmt. Der Umweltbericht und die Unterlagen  zum Artenschutz wurden in diesem Zuge überarbei‐ tet und die vorgeschlagenen Maßnahmen für die  Zauneidechsen in den Bebauungsplan übernom‐ men. Dies betrifft Vorbereitung und Durchführung  der CEF‐Maßnahmen, Bauzeitenbeschränkung, die  Umsiedlung selbst und Monitoringmaßnahmen.                     Im überarbeiteten Konzept wird  bei den Ausführun‐ gen zur Durchführung auch die Vermeidung des Ein‐ wanderns von Individuen in das Baufeld einbezogen.           4.2 Vögel  Für das nachgewiesene Brutpaar der Haubenlerche  und die Gebäudebrüter auf dem Gelände der be‐ nachbarten Parzivalschule wurden Fördermaßnah‐ men empfohlen, obwohl sich aus dem Artenschutz‐ recht keine entsprechenden CEF‐Maßnahmen ab‐ leiten lassen.    Im Umweltbericht S.11 wird dargelegt, dass das  Planungsgebiet für Haubenlerchen als Nahrungsha‐ bitat nicht  essenziell ist.    Die im Umweltbericht formulierten Fördermaßnah‐ men zur Artenerhaltung der Haubenlerche wurden  als Festsetzung in den Bebauungsplan übernom‐ men und werden Bestandteil des Durchführungs‐ vertrages.    Kenntnisnahme     ‐ 8 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  – auch unabhängig von dem Bauvorhaben – umge‐ setzt werden.       4.    Bürgerkommission Hagsfeld e.V. ,  05.12.2014  Stellplatzschlüssel:  Die ausgewiesenen 17 Stellplätze nach dem Stell‐ platzschlüssel sind bei weitem nicht ausreichend.  Selbst die 20‐23 öffentlichen Stellplätze decken  den Bedarf des Vorhabens nicht. Bereits heute rei‐ chen die Stellplätze nicht aus. Es wird nachweislich  wild auf Grünflächen geparkt. Weitere ausrei‐ chende Stellplätze müssen auf dem Gelände vorge‐ halten  werden.      Grundwasserflurabstand:  Laut Gutachten muss mit einem Anstieg des  Grundwassers gerechnet werden! Im näheren Um‐ feld befinden sich Ein‐ und Mehrfamilienhäuser äl‐ terer Bauart. Es ist nicht auszuschließen, dass in‐ folge eines Grundwasseranstiegs Druckwasser in  die Gebäude eindringt. Weiterhin sind hier Rissbil‐ dungen zu erwarten. Hierzu muss im Vorfeld eine  Bestandsaufnahme erfolgen und nötige Maßnah‐ men zum Schutze der anliegenden Gebäude sind zu  treffen.    Artenschutz:  Die angedachten Maßnahmen zum Schutze der be‐ drohten Haubenlerche reichen nicht aus. Es muss  bereits zur Baufreigabe sichergestellt werden, dass  eine Verringerung der Population verhindert wird.  Eine jährliche Erhebung und Überprüfung zum  Zwecke, im Nachgang  eine Wiederherstellung der  Population zu erreichen, entspricht nicht dem Ar‐ tenschutz und wird der zum Aussterben bedrohten  Art nicht gerecht. Schutzmaßnahmen müssen ein‐ geplant werden.    Wir bitten Sie, die Einwendungen zu prüfen und in  die weitere Planung aufzunehmen.  Stellplatzschlüssel  Die Stellplatzberechnung erfolgte entsprechend  den bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Die nach‐ zuweisenden Stellplätze sind  auf dem eigenen Ge‐ lände ausgewiesen. Die zusätzlich entlang der Par‐ zivalstraße geschaffenen Stellplätze helfen darüber  hinaus, die Stellplatzsituation außerhalb des Schul‐ geländes zu verbessern. Insofern werden die Be‐ lange des ruhenden Verkehrs ausreichend berück‐ sichtigt.     Grundwasserflurabstand  Das unterkellerte Gebäude greift in den bestehen‐ den höchsten Grundwasserstand nur etwa 1  m ein  und dies auch nur, wenn temporär hohe Grundwas‐ serstände vorliegen.  Das Gebäude wird deshalb bei dem insgesamt sehr  mächtigen Grundwasserleiter keinen relevanten  Aufstau des Grundwassers verursachen. Daher ist  außerhalb des eigentlichen Baugrundstücks kein  messbarer Einfluss auf das Grundwasser und den  Grundwasserstand zu erwarten.    Artenschutz  Der Umweltbericht und die  Unterlagen zum Arten‐ schutz wurden in Abstimmung mit den städtischen  Behörden überarbeitet.  Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird klarge‐ stellt, dass keine Verbotstatbestände hinsichtlich  des § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ausgelöst werden. Beim  Planungsgebiet handelt es sich weder um Fort‐ pflanzungs‐ noch um essentielle Nahrungsflächen  der Haubenlerche. Dennoch werden entsprechende   Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung,  Vergrämung), Verzicht auf Gehölzpflanzungen  nördlich der Gebäude usw. eingeplant.   V. a.  die  Dächer, aber auch die nördlich gelegenen Freiflä‐ chen, werden so begrünt, dass sie auch von Hau‐ benlerchen als Nahrungshabitat nutzbar sind. Der  Verzicht auf das Pflanzen von Gehölzen zum Acker‐ rand hin begünstigt das Verbleiben der  Haubenler‐ chen im Gebiet. Die Maßnahmen wurden in die  Festsetzungen des Bebauungsplanes übernom‐ men.             ‐ 9 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung      5a.   Zentraler Juristischer Dienst, Natur‐ und Bodenschutzbehörde,    15.01.2015  Vorläufige Stellungnahme:  Gegen die Planungen sind grundsätzlich keine Ein‐ wände zu erheben. Unter Berücksichtigung auch  der fachlichen Einschätzung des Umwelt‐ und Ar‐ beitsschutz, Fachbereich Ökologie, ist uns beim ak‐ tuellen Stand der Verfahrensunterlagen, die in eini‐ gen Punkten teils noch etwas zu wenig aussage‐ kräftig sind bzw. teils vertiefender Ergänzungen be ‐ dürfen, indessen leider noch keine abschließende  Stellungnahme möglich. Eine abschließende Stel‐ lungnahme kann zeitnah erfolgen, sobald die nach‐ stehend angesprochenen Unschärfen ausreichend  nachgeführt und diesbezüglich ergänzte Unterla‐ gen vorgelegt wurden. Bezüglich der Details wird  auf nachstehende Anmerkungen verwiesen:    I. Umweltbericht/saP/Grünordnungsplanung:  Die aktuellen fachlichen Ausführungen im Umwelt‐ bericht ("Umweltbericht und Grünordnungsplan  mit Eingriffs‐Ausgleichs‐Bilanzierung", BIOPLAN,  17.10.2014) ermöglichen noch keine abschließende  Beurteilung darüber, ob in die artenschutzrechtli‐ che Legalausnahme des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5  BNatSchG hineingeplant wird. Ob eine  Verwirkli‐ chung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände  rechtssicher vermieden werden kann, ist nicht hin‐ reichend belastbar dargestellt. Es bedarf hierzu  noch ergänzender Aussagen seitens des Gutachter‐ büros zu den folgenden Punkten und die Unterla‐ gen sind entsprechend zu vervollständigen:    a) Haubenlerche:  Laut Umweltbericht ist das Plangebiet (Ackerflä‐ che) Nahrungsfläche der Haubenlerche. Zwar  konnten Vogelbruten oder  noch nicht mobile Jung‐ vögel im Plangebiet selbst nicht festgestellt wer‐ den. Indessen sind solche in der näheren Umge‐ bung verortet. Wir regen an, diese Kartierergeb‐ nisse der Vollständigkeit halber und zur Verdeutli‐ chung in Form einer Darstellung auf einer Karte  dem Umweltbericht beizulegen.     Die Fachgutachterin schlägt verschiedene Maß‐ nahmen  vor, um "zusätzlichen Lebensraum" für die  Haubenlerche zu schaffen und die entfallende Nah‐ rungsfläche zu "kompensieren". Im Einzelnen soll  die Grüngestaltung im Plangebiet durch Verzicht  auf Gehölzanpflanzungen und gleichzeitiger Ent‐ wicklung einer Gras‐Kraut‐Vegetation nördlich der  Gebäude an die Bedürfnisse der Haubenlerche an‐ gepasst werden. Weitere Nahrungsflächen sowie  Vorläufige  Stellungnahme:  Der Umweltbericht und die Unterlagen zum Arten‐ schutz wurden in direkter Absprache mit der Natur‐  und Bodenschutzbehörde überarbeitet, weshalb auf  die Beantwortung der vorläufigen Stellungnahme  verzichtet werden kann. Auf die nachfolgende, ab‐ schließende Stellungnahme und die zugehörige Ab‐ wägung wird verwiesen.    ‐ 10 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  potentielle Brutplätze für die Haubenlerche sollen  durch Begrünung des im Plangebiet neu entstehen‐ den Schulkomplexes inkl. Aufstellen von Igelhäu‐ sern auf den Flachdächern entstehen. Die vorge‐ nannten Grüngestaltungsmaßnahmen werden im  Umweltbericht teilweise als "Minimierungsmaß‐ nahme" und teilweise als "Kompensationsmaß‐ nahme" bezeichnet.  Aus dem Umweltbericht geht  jedoch nicht eindeutig hervor, ob es  sich hierbei um  Maßnahmen handelt, die sich zwingend aus dem  speziellen Artenschutzrecht ergeben (siehe unten  Fallkonstellation 1) oder es sich hierbei um nicht  zwingend erforderliche, jedoch fachlich sinnvolle  Maßnahmen zur Stützung  der Haubenlerchenpo‐ pulation im Allgemeinen handelt, die im Rahmen  der planerischen Abwägung unter eingriffsmini‐ mierenden Gesichtspunkten berücksichtigt werden  müssen  (siehe unten Fallkonstellation 2).     Aus rechtlichen Gründen muss im Umweltbericht  klargestellt und fachlich argumentativ auch be‐ legt werden, welche der beiden genannten Fall‐ konstellationen im Hinblick auf die Haubenlerche  vorliegt. Ein Vermeiden einer klaren Aussage  hierzu unter Verweis auf ein späteres Monitoring  ‐wie aktuell in den Unterlagen erfolgt‐ ist recht‐ lich nicht darstellbar. Näheres hierzu wird nach‐ stehend ausgeführt.    Fallkonstellation 1:  Der spezielle Artenschutz steht einer Planung dann  nicht entgegen, wenn durch die Planung Verbots‐ tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG entweder  nicht verwirklicht werden bzw. ein Hineinplanen in  die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG ge‐ währleistet wird. Solches ist im Bebauungsplanver‐ fahren  ausreichend fundiert darzustellen.    Eine Artenschutzmaßnahme  (vgl. u.a. Schaffung  neuer Brutplätze oder Nahrungsflächen für Hau‐ benlerche) ist hiernach zwingend dann erforderlich,  wenn nur mithilfe einer solchen Maßnahme die  Verwirklichung von artenschutzrechtlichen Ver‐ botstatbeständen (§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5  BNatSchG) abgewendet werden kann. Bei der ent‐ fallenden Ackerfläche handelt es sich um eine Nah ‐ rungsfläche der Haubenlerche. Nahrungshabitate  sind i.d.R. nicht durch die artenschutzrechtlichen  Verbotstatbestände geschützt, sofern sie keine es‐ sentielle Funktion haben. Gemäß den "Hinweisen  zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des   ‐ 11 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  Bundesnaturschutzgesetzes der Länderarbeitsge‐ meinschaft Naturschutz" (LANA, 2009) zum Zer‐ störungsverbot für Fortpflanzungs‐ und Ruhestät‐ ten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG)  gilt bezüglich Nahrungs‐ und Jagdbereiche sowie  Flugrouten und Wanderkorridore nachstehendes:    "Ausnahmsweise kann ihre Beschädigung tatbe‐ standsmäßig sein, wenn dadurch die Funktion der  Fortpflanzungs‐ und Ruhestätte vollständig entfällt.  Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch den  Wegfall eines Nahrungshabitats eine erfolgreiche Re‐ produktion in der Fortpflanzungsstätte ausgeschlos‐ sen ist; eine bloße Verschlechterung der Nahrungssi‐ tuation reicht nicht."    Ein Verstoß gegen das Störungsverbot des § 44  Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt vor, wenn die Störung  erheblich ist, d. h. wenn sich durch die Störung der  Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art  verschlechtert. Gemäß den o. g. Hinweisen der  LANA ist bei der Beurteilung, ob der Störungstat‐ bestand  vorliegt, folgender Maßstab anzuwenden:    "Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist  immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der  Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der  lokalen Population signifikant und nachhaltig verrin‐ gert."    Der Umweltbericht trifft zu vorliegenden ‐aus  rechtlichen Gründen zwingend zu differenzieren‐ den Fragestellungen‐ leider keine hinreichend klare  Feststellungen. Es ist jedoch für ein rechtssicheres  Verfahren fachlich belastbar im Umweltbericht dar‐ zustellen, ob der Entfall der Nahrungsfläche im  Plangebiet essentiell für die außerhalb des Plange‐ biets liegenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten  ist,  d.h. Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten hierdurch  ihre Funktion vollständig verlieren (= Verbotstatbe‐ stand wird verwirklicht, sofern keine vorgezogenen  Ausgleichsmaßnahmen ausreichenden Ersatz  schaffen) oder ob nicht. Sollte ersteres der Fall sein  oder sich durch den Wegfall der Fläche gar der Er‐ haltungszustand der lokalen Population ver‐ schlechtern (wobei hier auch eine Abgrenzung  der  lokalen Haubenlerchenpopulation erfolgen muss),  so sind die im Umweltbericht vorgeschlagenen  Maßnahmen als zwingend erforderlich und vor  Baubeginn umzusetzen anzusehen. Zugleich muss  in diesem Fall vom Fachgutachterbüro dargelegt  werden, auf welche Weise die ökologische Funktion   ‐ 12 ‐  Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  der durch den Wegfall der Nahrungsfläche be‐ troffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten durch‐ gehend, d. h. auch in der Zeit zwischen Wegfall der  Nahrungsfläche und Fertigstellung der Grüngestal‐ tung bzw. Anlegung der Dachbegrünung aufrecht‐ erhalten wird. Ggf. wären in diesem Fall zur Über‐ brückung der zeitlichen Lücke weitere Artenschutz‐ maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnah ‐ men/CEF‐Maßnahmen) sowie die Durchführung ei‐ nes Monitorings zur Kontrolle der Wirksamkeit der  Maßnahmen erforderlich. Welche konkreten Maß‐ nahmen hierfür in Frage kommen, sollte das Gut‐ achterbüro mit dem städtischen Umwelt‐ und Ar‐ beitsschutz, Fachbereich Ökologie abstimmen.     Fallkonstellation 2:  Kann hingegen die fachgutachterliche Prüfung ein  Ergebnis dergestalt ausreichend darstellen, dass  durch den Wegfall der Nahrungsfläche keine arten‐ schutzrechtlichen Verbotstatbestände im oben ge‐ nannten Sinne verwirklicht werden können (weil  keine essentielle Nahrungsfläche verschwindet), so  sind die Vorgaben für die Grüngestaltung und  Dachbegrünung als fachlich sinnvolle Maßnahmen  zur Förderung der Haubenlerchenpopulation im   Allgemeinen (und losgelöst vom strengen Rechts‐ regime des speziellen Artenschutzes) anzusehen. In  diesem Fall sind die Maßnahmen im Rahmen der  Eingriffs‐ und Ausgleichsbilanzierung zu berück‐ sichtigen. Dies mit der Rechtsfolge, dass sich die  zeitliche Problematik weniger stellt und die Maß‐ nahmen der planerischen Abwägung zugänglich  sind. Bei dieser Fallkonstellation ist die Durchfüh‐ rung einer Erfolgskontrolle mithilfe eines  Monito‐ rings entbehrlich, da auch bei Nichtwirksamkeit der  Maßnahmen kein Verstoß gegen Artenschutzrecht  zu befürchten steht.     In der aktuellen Fassung des Umweltberichtes führt  die Unschärfe der Ausführungen und das Offenlas‐ sen der Frage, ob Verbotstatbestände des speziel‐ len Artenschutzes betroffen sind oder nicht bzw.  falls ja, ob die Problematik über  vorgezogene Aus‐ gleichsmaßnahmen über das Regelungsregime der  Legalausnahme gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG über‐ windbar ist, dazu, dass die Naturschutzbehörde die  Vereinbarkeit der Planung mit dem Naturschutz‐ recht aktuell (noch) nicht attestieren kann.      b) Avifauna (ohne Haubenlerche):  S. 9 des Umweltberichts: Turmfalke, Baumfalke  und Türkentaube wurden als Nahrungsgäste im   ‐ 13 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  Plangebiet festgestellt. An dieser Stelle muss im  Umweltbericht eine Aussage getroffen werden, ob  die Nahrungsfläche für diese beiden Vogelarten es‐ sentiell ist, d. h. ob durch deren Wegfall arten‐ schutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst  werden können (siehe wie oben bei Haubenlerche).      S. 18 des Umweltberichts: Im Umweltbericht wird  die Anbringung von Nisthilfen für die im Plangebiet  festgestellten Brutvogelarten Haussperling und  Hausrotschwanz vorgeschlagen. Dabei wird aber  davon ausgegangen, "dass sich durch eine weitere  Bebauung der Erhaltungszustand der lokalen Popu‐ lationen nicht verschlechtern wird". Da es sich um  Brutvögel handelt, ist anstatt dem Erhaltungszu‐ stand der lokalen Population wohl eher die  ökologi‐ sche Funktion der entfallenden Fortpflanzungs‐  und Ruhestätten gemeint, die (auch ohne Anbrin‐ gung von Nisthilfen?) weiterhin ohne zeitliche Un‐ terbrechung erfüllt wird (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V.  m. Abs. 5 BNatSchG). Hier ist im Umweltbericht  erstens klarzustellen, auf welche Verbotstatbe‐ stände Bezug genommen wird und  zweitens, ob die  Anbringung von Nisthilfen tatsächlich zwingend er‐ forderlich ist, um die Verwirklichung von Verbots‐ tatbeständen zu vermeiden. (Anmerkung: Handelt  sich um Unschärfen, die für ein rechtssicheres Ver‐ fahren auszuräumen sind.)    Thema Vogelschlag: Das Thema Vogelschlag wird  im Umweltbericht nicht angesprochen. Jedoch hal‐ ten wir es für erforderlich, dass von Fachgutachter‐ seite geprüft wird, ob es zu artenschutzrechtlich re‐ levanten Ausfällen durch Vogelschlag an Glasfassa‐ den oder spiegelnden Bauelementen kommen  kann (vgl. Überschreitung der Signifikanzschwelle ‐ ‐> Verstoß gegen Individualschutz des § 44 Abs. 1  Nr. 1 i.  V. m. Abs. 5 BNatSchG). Falls erforderlich  sollten an dieser Stelle auch geeignete Vermei‐ dungs‐ und Minimierungsmaßnahmen formuliert  werden. (Anmerkung: Handelt sich um Unschärfen,  die für ein rechtssicheres Verfahren auszuräumen  sind.)    c) Zauneidechse:  Im Rahmen der Erhebungen konnte ein Zau‐ neidechsen‐Männchen festgestellt  werden, das als  Teil einer kleinen Teilpopulation  zu werten  ist. Zu  der Population zu zählen sind ebenfalls die Eidech‐ senvorkommen östlich des bestehenden  Baukör‐ pers. Der Vorschlag des Umwelt‐ und Arbeitsschut‐  ‐ 14 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  zes, Fachbereich Ökologie, die sehr kleine Teilpo‐ pulation  nördlich  des Vorhabensbereiches zu er‐ halten  und durch geeignete  Sicherungsmaßnah‐ men  zu schützen, wurde vom Fachgutachterbüro  mit der Begründung  abgelehnt, durch die bau‐ und  betriebsbedingten  Auswirkungen sei der kleine Be‐ stand dann sehr gefährdet  und nicht realistisch zu  schützen. Diese Argumentation ist nach  Einschät‐ zung der städtischen Ökologie nachvollziehbar und  der Anlage des außerhalb des Geltungsbereichs des  Bebauungsplans liegenden Ersatzlebensraumes als  vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF‐Maß‐ nahme) kann zugestimmt werden. Dies weil hier‐ durch gewährleistet werden kann, dass die ökologi‐ sche  Funktionalität der im Plangebiet entfallenden  Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten im räumlichen  Zusammenhang weiterhin aufrecht  erhalten wird.  Dafür ist es allerdings noch erforderlich, zum Ei‐ dechsenbestand der Ausweichflächen belastbare  Aussagen zu machen. Ebenso sind die Größe und  die Ausstattung der Ausweichfläche der Größe des  umzusiedelnden  Bestandes anzupassen.  Diesbe‐ züglich müssen im Umweltbericht ergänzende An‐ gaben gemacht und das Umsiedlungskonzept in  Abstimmung mit der städtischen Ökologie im  De‐ tail nachgeführt und entsprechend dargestellt wer‐ den.      d) Natura 2000‐Verträglichkeit:  Auf S. 12 des Umweltberichts wird die Einschät‐ zung getroffen, dass durch die Umsetzung der Pla‐ nung keine Auswirkungen auf die nahe gelegenen  Schutzgebiete zu erwarten sind. Hinsichtlich des  FFH‐Gebiets ist diese Einschätzung noch fachlich  zu begründen  und darzulegen, warum auf eine FFH‐ Verträglichkeitsvorprüfung nach § 34 BNatSchG  verzichtet werden kann. (Anmerkung: Handelt sich  um Unschärfen, die für ein rechtssicheres Verfah‐ ren auszuräumen sind.)    II. Begründung und Festsetzungen:  Welche Formulierungen ggf. noch in den Textteil  des Bebauungsplans aufgenommen werden müs‐ sen, kann von uns erst abschließend genannt wer‐ den, wenn uns die endgültige Version des Umwelt‐ berichts vorliegt (vgl. vorstehend dargestellter Er‐ gänzungsbedarf). Wir gehen davon aus, dass wir  vor der öffentlichen Auslegung nochmals die Gele‐ genheit zur Stellungnahme  erhalten werden.      ‐ 15 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung    III. Fachliche Anregungen:  Wir bitten, folgende fachlichen Anregungen zu den  Planerischen Festsetzungen im Rahmen der plane‐ rischen Abwägung zu berücksichtigen:    Ziff. 8.3:   Die Artenverwendungsliste für die Dachbegrünung  sollte überarbeitet werden, indem folgende in Süd‐ westdeutschland  sehr seltene Arten mit hohem  Rote Liste‐Status und/oder in Karlsruhe nicht vor‐ kommende Arten  ersatzlos gestrichen werden:    Helichrysum arenarium,  Linum perenne,  Prunelle  grandiflora, Scabiosa columbaria,  Veronica teu‐ erium, Koeleria glauca.    Folgende Qualitätsansprüche  sollten außerdem  noch festgehalten  werden:   Bei anzupflanzenden  Bäumen ist lediglich  Hochstammware  der Arten  zu verwenden    und  auf Zuchtformen  wie Pyramiden‐ oder  Kugelformen  oder spezielle Züchtungen    und Kreuzungen zu verzichten.   Für Gehölzanpflanzungen   und Saatgutmi‐ schungen  ist zertifiziertes  Pflanzgut aus  dem Herkunftsgebiet  6  LUBW unter Be‐ rücksichtigung  des Naturraumes und des  speziellen Standortes zu verwenden.  Bei  Lieferengpässen sind die Pflanzlisten den  Lieferangeboten  anzupassen oder es ist  auf vergleichbare Forstware auszuweichen.     IV. Durchführungsvertrag:  Wir gehen davon aus, dass vor Satzungsbeschluss  ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger  geschlossen wird. Zur finalen Verankerung der de‐ taillierten Durchführung der erforderlichen Arten‐ schutzmaßnahmen bitten wir um Beteiligung der  Naturschutzverwaltung (UA‐Ökologie sowie ZJD‐ untere Naturschutzbehörde) bei der Vertragsge‐ staltung. Als Grundlage für die Vertragsgestaltung  sollte das Fachgutachterbüro dem städtischen  Um‐ welt‐ und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie ei‐ nen Zeitplan für die Durchführung  der vorgezoge‐ nen Ausgleichsmaßnahmen (CEF‐Maßnahmen),  einen Detailplan für alle Artenschutzmaßnahmen    (Ausführungsplanung) sowie einen Pflegeplan für  alle natur‐  und artenschutzrelevanten  Maßnah‐ men und Flächen vorlegen. Die mit der städtischen  Ökologie abgestimmten Unterlagen sollten Be‐ standteil des Durchführungsvertrages werden.   ‐ 16 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung    Insoweit können wir vorläufig Stellung zur Planung  nehmen. Wir bitten das Stadtplanungsamt, die  oben genannten Punkte, die u. E. noch durch  fachliche Ausführungen im Umweltbericht er‐ gänzt werden sollten um ein rechtssicheres Ver‐ fahren zu gewährleisten, dem Planungs‐ büro/Fachgutachterbüro möglichst zeitnah mit‐ zuteilen. Dies verbunden mit dem Hinweis, dass  die  untere Naturschutzbehörde (Frau Mayer, Tel.:  0721/133‐3011) für Fragen oder Abstimmungen  gern zur Verfügung steht.        5b.   Zentraler Juristischer Dienst, Natur‐ und Bodenschutzbehörde,  19.02.2015  Abschließende Stellungnahme:  Gegen die Planungen erheben wir keine Einwände.     I. Spezieller Artenschutz:  Die von uns in unserer vorläufigen Stellungnahme  vom 15.01.2015 genannten Unschärfen im Umwelt‐ bericht bzw. in der speziellen Artenschutzprüfung  wurden zwischenzeitlich vom Gutachterbüro über‐ arbeitet. Der UNB liegen entsprechend aktuali‐ sierte Unterlagen vor: „Spezielle artenschutzrecht‐ liche Untersuchungen“, Büro BIOPLAN, Fassung  vom 11.02.2015 (im Folgenden „saP“ genannt) so‐ wie „Umweltbericht und Grünordnungsplan  mit  Eingriffs‐Ausgleichs‐Bilanzierung“, Büro BIOPLAN,  Fassung vom 11.02.2015 (im Folgenden „Umwelt‐ bericht“ genannt).     Die o. g. aktualisierten Unterlagen sind nach Ein‐ schätzung des Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Fachbe‐ reich Ökologie fachlich plausibel und vollständig.  Auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht kann an‐ hand der Aussagen aus den Unterlagen, insbeson‐ dere aus der  saP, gefolgert werden, dass bei Durch‐ führung der vom Fachgutachterbüro vorgeschlage‐ nen Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen  sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (sog.  CEF‐Maßnahmen) durch die Umsetzung der Pla‐ nungen keine artenschutzrechtlichen Verbotstat‐ bestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verwirklicht  werden können bzw. dass ein Hineinplanen in die  Legalausnahme des § 44  Abs. 1 i. V. m. Abs. 5  BNatSchG nach heutigem Kenntnisstand bewerk‐ stelligt werden kann.     II. Begründung und Festsetzungen:  Wir regen an, den Begründungstext des Bebau‐ ungsplans (Ziff. 4.9.4 Artenschutz) bezüglich der  Ausführungen zur Haubenlerche sowie den Maß‐   Kenntnisnahme                                Kenntnisnahme                                  Begründung:  Die Ausführungen aus dem Umweltbericht bezüg‐ lich der Haubenlerche und der Nischen‐ und Höhlen‐ brüter wurden in die Begründung zum Bebauungs‐ plan  (Ziff. 4.9.4 Artenschutz) übernommen.   ‐ 17 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  nahmen für Nischen‐ und Höhlenbrüter an die For‐ mulierungen aus dem aktualisierten Umweltbe‐ richt anzupassen.      Zudem schlagen wir vor, die Begründung unter Ziff.  5  Umweltbericht – Artenschutz folgendermaßen  zu ergänzen: „Verbotstatbestände (...) werden unter  Beachtung und Umsetzung der im Umweltbericht  vorgeschlagenen Vermeidungs‐, Minimierungs‐  und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (sog.  CEF‐Maßnahmen)  nicht verwirklicht. (...)    Wir bitten des Weiteren, folgende Punkte als ver‐ bindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan auf‐ zunehmen:     Durchführung der CEF‐Maßnahme (vorge‐ zogene Ausgleichsmaßnahme) für Zaun‐ eidechsen inkl. Monitoring    (vgl. S. 10 f. der saP bzw. S. 18 ff., S. 23, S.  28 und S. 31des Umweltberichts)       Vermeidungsmaßnahme für Haubenler‐ che: Baufeldfreimachung im Planungsge‐ biet außerhalb der Brutzeit, d. h. nur vom  01.09. bis zum 28.02., ansonsten Vermei‐ dung einer Eiablage durch regelmäßiges  Pflügen der Fläche    (vgl. S. 20 und S. 31 f. des Umweltberichts)    Sollte die Aufnahme der o. g. Punkte als verbindli‐ che Festsetzungen aus planungsrechtlichen Grün‐ den nicht darstellbar sein, so regen wir an, die  sich  zwingend aus dem speziellen Artenschutzrecht er‐ gebende Erforderlichkeit dieser Artenschutzmaß‐ nahmen stattdessen als deutliche Hinweise in den  Bebauungsplan aufzunehmen.     Sofern die o. g. Punkte bereits als  Festsetzungen o‐ der Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen  worden sind, ist die Maßnahmenbeschreibung den  Ausführungen im aktualisierten Umweltbericht  bzw. der saP anzupassen. Die einschlägigen Text‐ passagen können den obigen Verweisen entnom‐ men werden.      III. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeich‐ nung:  Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lage der  CEF‐Fläche für Eidechsen („Flächen für arten‐ schutzrechtliche Maßnahmen im Bereich von Flst.  66247/3 und 66247/5“) in der uns vorliegenden          Ebenso wurde die vorgeschlagene Formulierung zu  den Vermeidungs‐, Minimierungs‐ und vorgezoge‐ nen Ausgleichsmaßnahmen unter Ziffer 5 (Umwelt‐ bericht) der Begründung  aufgenommen.                Festsetzungen:  CEF‐Maßnahme für die Zauneidechse  Die überarbeitete CEF‐Maßnahme für Zauneidech‐ sen wurde in die Festsetzungen des Bebauungs‐ plans übernommen und wird Bestandteil des  Durchführungsvertrages.    Vermeidungsmaßnahme für die Haubenlerche  Die Anregung zur Baufeldfreimachung außerhalb  der Brutzeit wurde in die Hinweise zum Bebauungs‐ plan übernommen und insofern berücksichtigt.          Die o.g. Punkte wurden als Festsetzung bzw. Hin‐ weis in den Bebauungsplan übernommen.              Die Formulierungen wurden den Ausführungen des  aktualisierten Umweltberichtes bzw. artenschutz‐ rechtlichen Gutachtens angepasst.            Planzeichnung:    Die Flächen für die CEF – Maßnahmen für Eidech‐ sen im zeichnerischen Teil wurden an die Ausfüh‐  ‐ 18 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  Planzeichnung (Stand: 17.10.2014) noch nicht den  aktualisierten Ausführungen im Umweltbericht  bzw. der saP angepasst ist. Nach dem aktuellen  Vorschlag des Fachgutachters soll die CEF‐Fläche  am Damm im südwestlichen Bereich der Parzival‐ schule angelegt werden (vgl. S. 11 der saP bzw. S.  19 des Umweltberichts). Wir regen an, diesen  Standort analog  auch in der Planzeichnung zu aktu‐ alisieren.     IV. Fachliche Anregungen:    a) Fachliche Anregungen des Umwelt‐ und Arbeits‐ schutzes:    Wir bitten, folgende fachlichen Anregungen des  Umwelt‐ und Arbeitsschutzes zu den Planerischen  Festsetzungen im Rahmen der planerischen Abwä‐ gung zu berücksichtigen:    Ziff. 8.3:   Die Artenverwendungsliste für die Dachbegrünung  sollte überarbeitet werden, indem folgende in Süd‐ westdeutschland  sehr seltene Arten mit hohem  Rote Liste‐Status und/oder in Karlsruhe nicht vor‐ kommende Arten  ersatzlos gestrichen werden:    Helichrysum arenarium,  Linum perenne,  Prunelle  grandiflora, Scabiosa columbaria,  Veronica teu‐ erium, Koeleria glauca.    Folgende Qualitätsansprüche  sollten außerdem  noch festgehalten  werden:   Bei anzupflanzenden  Bäumen ist lediglich  Hochstammware  der Arten  zu verwenden    und  auf Zuchtformen  wie Pyramiden‐ oder  Kugelformen  oder spezielle Züchtungen    und Kreuzungen zu verzichten.     Für Gehölzanpflanzungen   und Saatgutmi‐ schungen  ist zertifiziertes  Pflanzgut aus  dem Herkunftsgebiet  6  LUBW unter Be‐ rücksichtigung  des Naturraumes und des  speziellen Standortes zu verwenden.  Bei  Lieferengpässen sind die Pflanzlisten den  Lieferangeboten  anzupassen oder es ist  auf vergleichbare Forstware auszuweichen.     b) Empfehlungen des Fachgutachterbüros:    Wir bitten zudem, folgende Empfehlungen des  Fachgutachterbüros BIOPLAN im Rahmen der pla‐ nerischen Abwägung zu berücksichtigen und ggf.  rungen des aktualisierten Umweltberichts ange‐ passt und werden Bestandteil des Durchführungs‐ vertrages.                Fachliche Anregungen:    a) Umwelt‐ und Arbeitsschutz                Ziff. 8.3  Die geänderte Artenverwendungsliste wurde in  die  Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen.  Die sehr seltenen bzw. in Karlsruhe nicht vorkom‐ menden Arten wurden gestrichen.            Qualitätsansprüche:    Hinsichtlich der anzupflanzenden Bäume wurden  der Umweltbericht bzw. Ziffer 8.3 der planungs‐ rechtlichen Festsetzungen entsprechend ergänzt.        Hinsichtlich der Gehölzpflanzungen und Saatgut‐ mischungen wurden der Umweltbericht bzw. Ziffer  8.3 der planungsrechtlichen  Festsetzungen eben‐ falls entsprechend ergänzt.            b) Fachgutachterbüro:           ‐ 19 ‐ Stellungnahme der Behörden und anderer Trä‐ ger öffentlicher Belange  Stellungnahme der Vorhabenträger und der  Stadtplanung  als Festsetzungen oder Hinweise in den textlichen  Teil des Bebauungsplans aufzunehmen:     Fördermaßnahmen für die Haubenlerche    (vgl. S. 15 + 17 der saP sowie S.20 f. und S.  32 des Umweltberichts)     Monitoring der Bestandsentwicklung der  Haubenlerche (vgl. S.23 des Umweltbe‐ richts   Fördermaßnahmen für Nischen‐ und Höh‐ lenbrüter (vgl. S. 15 der saP sowie S.21 und  S. 28 des Umweltberichts)        IV. Durchführungsvertrag:  Wir gehen davon aus, dass vor Satzungsbeschluss  ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger  geschlossen wird. Zur finalen Verankerung der de‐ taillierten Durchführung der erforderlichen Arten‐ schutzmaßnahmen bitten wir um Beteiligung der  Naturschutzverwaltung (UA‐Ökologie sowie ZJD‐ untere Naturschutzbehörde) bei der Vertragsge‐ staltung.         Die Empfehlungen des Fachgutachterbüros hin‐ sichtlich der Fördermaßnahmen für  die Haubenler‐ che wurden im Wesentlichen in die Festsetzungen,      der Ausführungen zum Monitoring in die Hinweise       und der Fördermaßnahmen für Nischen‐ und Höh‐ lenbrüter in die Festsetzungen zum Bebauungsplan  übernommen.   Sie werden außerdem Bestandteil des Durchfüh‐ rungsvertrages.    Durchführungsvertrag:  Der ZJD‐Untere Naturschutzbehörde und UA‐Öko‐ logie werden bei der Vertragsgestaltung des Durch‐ führungsvertrages beteiligt.    

  • Anlage 2 VBB Beuthener Straße
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karlsruhe – Hagsfeld Entwurf Vorhabenträger: Karl Stockmeyer Schule Karlsruhe Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e.V. Parzivalstraße 1, 76139 Karlsruhe +49 (721) 680 78 66 0 info@parzivalschulzentrum.de Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. Büro Karlsruhe Neisser Straße 10, 76139 Karlsruhe +49 (721) 35 48 06 20 info@freunde-Waldorf.de Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Peters-Schmitter Freie Architekten Weinbrennerstraße 13 Rotebühlstraße 95a 76135 Karlsruhe 70178 Stuttgart T. 0721 - 831030 T. 0711 - 2621332 F. 0721 - 853410 F. 0711 - 2621336 mail@gsa-karlsruhe.de elke.schmitter@peters-schmitter.de - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ....................... 5  1. Aufgabe und Notwendigkeit ........................................................................... 5  2. Bauleitplanung ................................................................................................ 6  2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ........................................................................... 6  2.2 Verbindliche Bauleitplanung .............................................................................. 6  3. Bestandsaufnahme ......................................................................................... 6  3.1 Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................. 6  3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............... 6  3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ......................................... 7  3.4 Eigentumsverhältnisse ...................................................................................... 7  3.5 Belastungen ...................................................................................................... 7  3.5.1 Altlasten ............................................................................................................ 7  3.5.2 Immissionen ...................................................................................................... 7  4. Planungskonzept ............................................................................................ 7  4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung ........................................................... 8  4.2 Art der baulichen Nutzung ................................................................................. 9  4.3 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 9  4.4 Bauweise / Abstandsflächen ............................................................................. 9  4.5 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................. 10  4.6 Stellplätze und Garagen / Carports sowie Nebenanlagen .............................. 11  4.7. Erschließung ................................................................................................... 11  4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ...................................................... 11  4.7.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................................ 11  4.7.3 Ruhender Verkehr ........................................................................................... 11  4.7.4 Geh- und Radwege ......................................................................................... 12   4.7.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................... 12  4.7.6 Energiekonzept ............................................................................................... 13  4.7.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................... 13  4.8 Gestaltung ....................................................................................................... 13  4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ................. 14  4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen ............................................................................. 14  4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft ...................................................................... 15  4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................... 15  4.9.4 Artenschutz ..................................................................................................... 15  4.10 Belastungen .................................................................................................... 20  4.10.1 Schallschutz ..................................................................................................... 20  4.10.2 Klimaschutz ..................................................................................................... 21  5. Umweltbericht ............................................................................................... 21  6. Sozialverträglichkeit ..................................................................................... 23  7. Statistik .......................................................................................................... 23  7.1 Flächenbilanz .................................................................................................. 23  7.2 Geplante Bebauung ........................................................................................ 24  7.3 Bodenversiegelung ......................................................................................... 24  8. Kosten ............................................................................................................ 24  9. Durchführung ................................................................................................ 24  - 3 - B. Hinweise (beigefügt) ..................................................................................... 25  1. Versorgung und Entsorgung ........................................................................... 25  2. Entwässerung ................................................................................................. 25  3. Niederschlagswasser ...................................................................................... 25  4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................... 26  5. Baumschutz .................................................................................................... 26  6. Altlasten .......................................................................................................... 26  7. Erdaushub / Auffüllungen ................................................................................ 27  8. Private Leitungen ............................................................................................ 27  9. Barrierefreies Bauen ....................................................................................... 28  10. Erneuerbare Energien ..................................................................................... 28  11. Artenschutz ..................................................................................................... 28  12. Kriminalprävention .......................................................................................... 28  C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 30  I. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................. 30  1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ..................................................... 30  2. Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 30  3. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 31  3.1 Trauf- und Firsthöhen ...................................................................................... 31  3.2 Grundflächenzahl ............................................................................................ 31  4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ................................................... 31  5. Abstandsflächen .............................................................................................. 31  6. Flächen für Stellplätze und Garagen ............................................................... 31  7. Nebenanlagen ................................................................................................. 31  8. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung .................................................................. 31  8.1 Pflanzgebote ................................................................................................... 31  8.2 Pflanzerhaltung ............................................................................................... 33  8.3 Artenverwendungsliste .................................................................................... 33  9. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ......................................................................... 34  9.1 Maßnahmen für Zauneidechsen ..................................................................... 34  9.2 Nisthilfen für Nischen- und Höhlenbrüter ........................................................ 34  9.3 Wasserdurchlässige Beläge ............................................................................ 35  9.4 Regenwasserversickerung .............................................................................. 35  9.5 Dacheindeckungen ......................................................................................... 35  9.6 Vogelschlag ..................................................................................................... 35  9.7 Außenbeleuchtung .......................................................................................... 35  10. Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Außenbauteile ....................... 35  11. Geh- und Fahrrechte ....................................................................................... 36  II. Örtliche Bauvorschriften .............................................................................. 37  1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ..................................................... 37  1.1 Dächer ............................................................................................................. 37  1.2 Fassaden ........................................................................................................ 37  2. Werbeanlagen und Automaten ....................................................................... 37  3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ...................... 37  3.1 Vorgärten ........................................................................................................ 37  3.2 Unbebaute Flächen ......................................................................................... 38  3.3 Einfriedungen .................................................................................................. 38  3.4 Abfallbehälterstandplätze ................................................................................ 38  4.  Außenantennen ............................................................................................... 38  5. Niederspannungsfreileitungen ........................................................................ 38  6. Niederschlagswasser ...................................................................................... 38  - 4 - III. Sonstige Regelungen ................................................................................... 39  IV. Nachrichtliche Übernahmen ........................................................................ 39  1. Wasserschutzgebiet ........................................................................................ 39  V. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ........................................ 40  Unterschriften ........................................................................................................... 41  Anlage 1: Umweltbericht Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das PARZIVAL-Zentrum im Stadtteil Karlsruhe Hagsfeld ist ein freies Kom- petenzzentrum für Bildung, Förderung und Beratung auf Grundlage der Pä- dagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik). Der Träger des Zentrums ist der gemeinnützige Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. Zum PARZIVAL- Zentrum gehört eine Schule für Kinder und Jugendliche mit Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, eine Schule für Seelenpflege, ei- ne Sonderberufsfachschule, eine Berufsschule und die inklusiv arbeitende Karl Stockmeyer Schule. Sowohl die Karl Stockmeyer Schule als geneh- migte Waldorfschule sowie die Schule für Seelenpflege als auch die Be- rufsschule haben bislang kein eigenes Schulgebäude. Aufgrund der steti- gen Entwicklung des Zentrums und der Raumnot ist ein neues Schulge- bäude dringend erforderlich. Der Trägerverein möchte den notwendigen Schulraum in räumlicher Ver- bindung mit dem Parzival Zentrum realisieren und plant deshalb eine Er- weiterung des Schulareals im Bereich östlich der Parzivalstraße. Außerdem soll dort für die 1970 gegründeten Freunde der Erziehungs- kunst Rudolf Steiners e.V. ein neues Bürogebäude errichtet werden. Die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. organisieren seit 1993 mit dem Büro Karlsruhe langfristige internationale Freiwilligendiens- te im Rahmen unterschiedlicher staatlich anerkannter und geförderter so- wie privatrechtlicher Programme. Sie zählen zu den größten Anbietern auf diesem Gebiet (ca. 650 Teilnehmer in über 60 Ländern und mehr als 350 Einrichtungen) in der Bundesrepublik. Sie sind aber auch einer der weni- gen Träger, die in nennenswertem Umfang Teilnehmerinnen und Teilneh- mern aus aller Welt einen Freiwilligendienst in sozialen Einrichtungen in Deutschland ermöglichen (ca. 100 Teilnehmer im Jahr). Parallel wurden Freiwilligendienste im Inland im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes aufgebaut. Die Freunde der Erzie- hungskunst arbeiten im Bereich der Freiwilligendienste mit dem BMFSFJ (Förderprogramme Internationaler Jugendfreiwilligendienst IJDF und Bun- desfreiwilligendienst BFD) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Förderprogramm „weltwärts“) zusam- men. Derzeit arbeiten die ca. 64 Mitarbeiter an drei, jeweils unzureichend qualifizierten und auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten. Durch den Neubau sollen angemessene Arbeitsplätze erreicht werden. Die räumliche Nachbarschaft zum Parzival Zentrum sichert effektive Synergien der personellen (pädagogisches und therapeutisches Personal) und infra- strukturellen (Räume, Einrichtungen) Kooperation. Um einen geeigneten Entwurf für das vorgesehene Areal zu finden, wurde im Jahr 2012 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der preisgekrönte Entwurf des Architekturbüros Jens Peters und Elke Schmitter, Stuttgart, bildet die Grundlage für den weiteren Planungsprozess. - 6 - Um das nötige Planungsrecht für die geplante Erweiterung des Schulareals zu erlangen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wer- den. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „geplante gemischte Baufläche“ dar- gestellt. Da im Bebauungsplan „Beuthener Straße, östlich Parzivalstraße“ als Nutzungsart ein Schulgebäude sowie ein Büro- und Seminargebäude festgesetzt werden, ist die Planung aus dem FNP entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der seit dem 05.04.1933 rechtsverbindliche Baufluchtenplan Nr. 228 „Hagsfeld“ weist im südöstlichen Bereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Dörfliches Wohnen“ aus - der seit dem 05.12.2003 rechtsver- bindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 752 „Beuthener Straße (Parzival Schulen)“ setzt im Westen des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans „Verkehrsflächen (Parzivalstraße mit Stellplätzen und Gehwegen)“ fest – der Bebauungsplan Nr. 639 „Hagsfeld - Geroldsäcker“, rechtsver- bindlich seit dem 17.3.1989, setzt im Süden des Vorhabenbezogenen Be- bauungsplans „Verkehrsfläche (Beuthener Straße)“ fest. Die bisherigen Vorgaben dieser beiden Bebauungspläne werden in Teilbe- reichen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ersetzt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet (Teile der Grundstücke Flst.Nr. 66247, 66247/2, 66253/1 und 65233) mit einer Größe von 0,59 ha liegt zwischen Beuthener Straße im Süden, der Parzivalstraße im Westen, der verlängerten Schwetzinger Straße im Osten und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Norden im Gewann „Auf die Grüb“ im Stadtteil Karlsruhe-Hagsfeld. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt im östlichen Randbereich der eiszeitlichen Aufschüt- tungsebene des Rheins „Karlsruher Hardt“. Es handelt sich um eine trocke- ne sandige Ebene über wasserdurchlässigen Kies- und Sandablagerungen. Der maximal gemessene Grundwasserspiegel liegt bei 111,50 m +NHN. Außer den straßenbegleitenden Bäumen gibt es keine nennenswerten Ge- hölze auf dem Areal. Neben der Zauneidechse sind verschiedene Brutvögel und auch streng geschützte Vogelarten (Turmfalke, Baumfalke, Haubenler- che) anzutreffen. Auf den Umweltbericht (Anlage 1) wird verwiesen. - 7 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das überplante Gebiet ist frei von baulicher Nutzung. Es wurde früher landwirtschaftlich genutzt und liegt derzeit brach. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümerin der Grundstücksflächen (3.910 qm) ist die Stadt Karlsruhe. Für die Schulnutzung mit Mensa und die Büronutzung werden separate Grundstücke gebildet. Es ist vorgesehen, für beide Grundstücke einen Erb- bauvertrag zu machen. Die geplante Abgrenzung der beiden Grundstücke ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellt. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. 3.5.2 Immissionen Hinsichtlich des Immissionsschutzes bedingt insbesondere der Individual- verkehr auf der Beuthener Straße/Schwetzinger Straße passive Schall- schutzmaßnahmen durch Gebäudestellung, Gebäudenutzung und die Aus- bildung der Fassaden entlang der Beuthener Straße. Weiterhin sind die Immissionen der westlich des Planungsgebietes gelege- nen Bahntrasse zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan „Kleingartenanlage Steinäcker“, der am 25.06.1999 rechtsverbindlich wurde, wurde ein Lärm- schutzwall (3m Höhe) entlang der Bahnlinie festgesetzt, der aber bisher noch nicht umgesetzt wurde. Um die momentane Gesamtsituation unter Berücksichtigung der bereits be- stehenden Gebäude aus Sicht des Schallschutzes präzise beurteilen zu können, wurde vom Ingenieurbüro Koehler, Leutwein und Partner ein schalltechnisches Gutachten (Fassung vom Juli 2014) erarbeitet, das die Grundlage für planungsrechtliche Festsetzungen bildet (siehe hierzu auch Ziffer 4.10.1). 4. Planungskonzept Der auf der Grundlage des Ergebnisses einer Mehrfachbeauftragung aus- gewählte Entwurf des Büros Peters-Schmitter, Freie Architekten, Stuttgart, beabsichtigt eine differenzierte und gegliederte Weiterentwicklung des westlich der Parzivalstraße liegenden Bestandes des Parzival-Zentrums, ohne eine massive und geschlossene Bebauung vorzusehen. Die Fläche, die sich im bisher nicht überplanten Außenbereich befindet, bietet aufgrund der Nähe zum bestehenden Schulzentrum die idealen Voraussetzungen für die gewünschten Synergien zwischen den vorhandenen und den geplanten Nutzungen, die sich thematisch ergänzen. Im westlichen, an das Areal der Parzival Schulen angrenzenden Teil des Planungsgebietes soll die Karl-Stockmeyer-Schule mit einem südlich orien- tierten Pausenhof angeordnet werden, im Osten ist die Errichtung des Büro- und Seminargebäudes der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners - 8 - e.V. vorgesehen. Eine Mensa, die zwischen Schule und Bürogebäude an- geordnet ist, ergänzt das Angebot des neuen Schulgebäudes. Das geplante Gebäude der Karl Stockmeyer Schule ist als Schule für alle auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) konzi- piert. Die Konzeption umfasst die ganzheitliche Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, die entsprechend ihrer Möglichkeiten und Be- dürfnisse in kognitiven, künstlerischen, sozialen und lebenspraktischen Be- reichen gefördert werden sollen. Es handelt sich um eine Inklusionsschule im Aufbau mit bis zu 20 normalen und bis zu fünf förderbedürftigen Schülern je Klasse. Die Schule geht bis zur 12. Klasse und bietet unterschiedlichste Abschlüsse an. Ab dem Schul- jahr 2015/16 wird es eine Oberstufe geben. Die Karl Stockmeyer Schule ist Teil des PARZIVAL-Zentrum Karlsruhe – Freies pädagogisches Kompe- tenzzentrum für Bildung, Förderung und Beratung auf Grundlage der Päda- gogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) Die Karl-Stockmeyer-Schule ist im Moment notbehelfsmäßig in anderen Räumlichkeiten im Parzivalschulzentrum untergebracht. Dieses unbefriedi- gende Provisorium soll nun durch den Neubau behoben werden. In dem geplanten Gebäude werden unter anderem acht Klassenräume für bis zu 25 Schüler, ein Eurythmieraum sowie Verwaltungsräume untergebracht. Die überwiegend zweigeschossige Bauweise der Karl-Stockmeyer-Schule wird zum städtebaulich dominanten Punkt am Übergang der Schwetzinger Straße (historische Ortsbebauung Hagsfeld) in die geschwungen geführte Beuthener Straße auf eine dreigeschossige Bebauung erhöht und betont so die Anbindung an die historische Ortslage. Die Anordnung der gebäudebezogenen Freiflächen im Bereich der Erweite- rung fördert die funktionale Verknüpfung der beiden durch die Parzivalstra- ße getrennten Schulareale. Die Baukörper werden in Massivbauweise mit Flachdächern und unter- schiedlich geneigten Pultdächern versehen. Die prägnant gestalteten Fas- saden zur Beuthener Straße fassen den Straßenraum und leiten zur diffe- renzierten Bebauung des Parzival Schulzentrums über. Insgesamt entsteht sowohl städtebaulich als auch in der geplanten architek- tonischen Umsetzung ein homogenes Areal, dessen Gestaltung hilft, die zugrunde liegenden pädagogischen Ziele nach außen zu transportieren. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von § 30 Abs. 2 BauGB sind nur solche baulichen und sons- tigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage 2) wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans (VbB). Das mögliche Nutzungsspektrum wird im VbB bau- planungsrechtlich festgesetzt. - 9 - 4.2 Art der baulichen Nutzung Für vorhabenbezogene Bebauungspläne muss kein Gebietstyp nach der BauNVO festgesetzt werden - die Festsetzungen zur Art der baulichen Nut- zung ergeben sich aus den geplanten Vorhaben. Somit wird für den Teilbereich A als zulässige Nutzung ein Schulgebäude (A 1) inklusive der zugehörigen Nebennutzungen (A 2 - Mensa / gastrono- mische Versorgung) festgesetzt. Für den Teilbereich B wird ein Büro- und Seminargebäude, ebenfalls inklusive zulässiger Nebennutzungen, festge- setzt. Als weitere ergänzende Nutzungen werden auch Praxen für medizini- sche und therapeutische Zwecke zugelassen. Die festgesetzten Nutzungen gewähren eine homogene Erweiterung des bestehenden Schulareals. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Die künftige Bebauung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an den Vorgaben des Bebauungsplans „Beuthener Straße (Parzival Schulen)“. Die dortige, überwiegend zweigeschossige Bebauung wird im Bereich der ge- planten Karl-Stockmeyer-Schule fortgesetzt. Am Übergang der Schwetzin- ger Straße in die geschwungen geführte Beuthener Straße soll eine dreige- schossige Bebauung ermöglicht werden. Die festzusetzenden Trauf- und Firsthöhen sollen sich an den geplanten Baukörpern orientieren, aber auch noch etwas Spielraum für mögliche Änderungen im weiteren Planungspro- zess lassen. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,6 berücksichtigt den geplanten Versiegelungsgrad aus Bauwerken, versiegelten Freiflächen und Stellplät- zen und nimmt Bezug auf die im FNP dargestellte Nutzung als „geplante gemischte Baufläche“ bzw. den in der BauNVO dafür vorgesehenen Höchstwert der Grundflächenzahl. 4.4 Bauweise / Abstandsflächen Durch die Besonderheit der aufeinander bezogenen Nutzungen (gemein- wohlorientierte Tätigkeiten im Erziehungsbereich) sollen die geplante Karl- Stockmeyer-Schule und das Bürogebäude für die Freunde der Erziehungs- kunst Rudolf Steiners in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Parzival-Schulareals errichtet werden. Dabei steht für das notwendige Raumprogramm der beiden neuen Nutzungen aufgrund der gegebenen Grundstückssituation nur eine beschränkte Fläche zur Verfügung. Um eine optimale Lösung für die städtebauliche Situation zu finden, wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der siegreiche Entwurf wurde u.a. wegen der Positionierung der Gebäude, die einen großzügigen südlich ausgerichteten Pausenhof ermöglichen, und der feingliedrigen Architektur- sprache, die zur Nordgrenze unterschiedliche Abstände ausbildet und die Baukörper mit den Freiflächen verzahnt, gewählt. Aus diesen städtebaulichen und gemeinwohlbezogenen Gründen wird die Variante, die in Teilbereichen etwas näher an die nördliche Grundstücks- grenze rückt, durch ihre Vor- und Rücksprünge aber insgesamt eine besse- re Verzahnung der Architektur mit der angrenzenden Landschaft erreicht, gegenüber den Lösungen bevorzugt, die einen eher gleichmäßigen Ab- - 10 - stand zur nördlichen Grundstücksgrenze einhalten, aber nicht so kleinteilig reagieren. Die damit verbundene geringfügige Unterschreitung der nach LBO einzu- haltenden Abstandsflächen (0,4 der Wandhöhe) in einzelnen Teilbereichen an der nordöstlichen Grundstücksgrenze wird deshalb im Hinblick auf die insgesamt bessere räumliche Lösung bevorzugt. Die Regelung über eine Baulast erscheint in diesem Fall nicht zielführend, da es für den Eigentümer der nördlich angrenzenden landwirtschaftlich ge- nutzten Fläche gegenwärtig nicht absehbar ist, wann und in welcher Weise die Fläche entwickelt wird und welche Konsequenzen sich für ihn oder ei- nen Rechtsnachfolger aus der Baulast ergeben würden. Die Zustimmung des Eigentümers zu einer Baulast ist deshalb unwahrscheinlich und kann, solange die städtebauliche Entwicklung seiner Fläche noch nicht absehbar ist, auch nicht von ihm verlangt werden. Deshalb wird festgesetzt, dass die Abstandsflächen auf 0,2 der Wandhöhe (entspricht dem Wert der BauNVO für die Baugebiete WB bzw. MK) redu- ziert werden dürfen. Aus städtebaulichen Gründen ist diese Unterschreitung vertretbar, weil sich die Abweichungen tatsächlich nur auf drei kleine Überschreitungen auf der Nordseite des geplanten Schulgebäudes und auf eine ebenfalls nur gering- fügige Überschreitung auf der Nordseite des Bürohauses beschränken. Die Reduzierung der Abstandsflächen betrifft bei der Schule eine Länge von ca. 7,9m an der nordwestlichen Grundstücksgrenze (entspricht ca. 5% des Um- fangs des Schulgebäudes) und beim Bürogebäude eine Länge von ca. 11,6m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze (entspricht ca. 9% des Um- fangs des Bürogebäudes). Abgesehen von diesen marginalen Abweichun- gen halten die geplanten Gebäude jedoch die Abstandsflächentiefe von 0,4 der Wandhöhe uneingeschränkt ein. Auf den Abstandsflächenplan zum Vorhaben- und Erschließungsplan in An- lage 2 zum Bebauungsplan wird verwiesen. Da die Vorhabenplanung (VEP) gem. § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, stehen die konkrete Ausführung des Vorhabens und damit die genauen Grenzabstände bereits verbindlich fest. In der festgesetzten abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit seitli- chem Grenzabstand zu errichten, wobei die interne Grenze zwischen ge- plantem Schulgebäude und Büronutzung ausgenommen ist. Dadurch wird ermöglicht, die Mensa, die in der Nutzung dem Schulgebäude zugeordnet ist, entsprechend dem Gebäudeentwurf der Architekten an das Bürogebäu- de anzubauen. 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen Die vorgesehenen Baufenster sichern in ihrer Maßstäblichkeit eine homo- gene Weiterführung des bestehenden Schulareals der Parzival-Schule. Ei- ne über das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung hinausgehende Bebauung soll vermieden werden. - 11 - 4.6 Stellplätze und Garagen / Carports sowie Nebenanlagen Stellplätze sollen nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig sein - Garagen sind in der Planung nicht vorgesehen und werden deshalb ausgeschlossen. Zur räumlichen Abschirmung des Schulhofes gegenüber der Beuthener Straße ist vorgesehen, Teile der grundstücksbezogenen Stellplätze mit begrünten Pergolen zu überdachen. Deshalb soll diese Art der Überdachung von Stellplätzen zugelassen werden. Nebenanlagen sollen im gesamten Grundstücksbereich, die der Versorgung des Gebietes dienenden im gesamten Planungsgebiet zugelassen werden. 4.7. Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die S-Bahn- und Bus-Haltestellen in direkter Umge- bung gut an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. Zusätzliche Halte- punkte sind nicht vorgesehen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Anbindung der Parzivalstraße an die Beuthener Straße. Die Planung ist da- rauf ausgerichtet, dass eine Fortführung der Parzivalstraße nach Norden möglich ist. Als Wendemöglichkeit für PKW wurde am Ende der Stichstraße ein Wen- dehammer vorgesehen. Für Müllfahrzeuge und sonstigen Lieferverkehr für das Schulzentrum steht eine ausreichend dimensionierte Wendeschleife im Bereich westlich der Parzivalstraße zur Verfügung, die gegenwärtig schon hierfür benutzt wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass bis zu einer Weiterführung der Parzivalstraße nur der Anlieferverkehr für den Schulkomplex in die Parzivalstraße einfahren muss. Ein Erhalt der provisorischen Wendeanlage am Ende der Stichstraße ist auf Grund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich. Bei der Fortführung der Parzivalstraße nach Norden können der Bereich des Wendehammers überplant und dann dort zusätzliche öffentliche Stell- plätze angeordnet werden. 4.7.3 Ruhender Verkehr Nach der Stellplatzbilanzierung für die Vorhaben sind unter Anwendung des geltenden Stellplatzschlüssels der Landesbauordnung und unter Bezug auf den Standard des ÖPNV-Anschlusses 17 notwendige Stellplätze auf den Grundstücksflächen nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze werden als ebenerdige Stellplätze vorgesehen. Hinsichtlich des Stellplatzbedarfs ist da- rauf hinzuweisen, dass das geplante Büro- und Seminargebäude keinen ex- ternen Besucherverkehr besitzt. Im Bereich der Parzivalstraße werden die Randbereiche der bereits beste- henden Straßentrasse überplant, so dass 20 (bzw. 23 bei Weiterführung der Parzivalstraße nach Norden) zusätzliche öffentliche Stellplätze gewon- nen werden, die auch dem bestehenden Schulgebiet und der geplanten - 12 - Erweiterung zu Gute kommen. Die Gehwege in diesem Bereich werden an die neue Situation angepasst. 4.7.4 Geh- und Radwege Die Geh- und Radweganbindung erfolgt über die Geh- und Radwege ent- lang der Beuthener Straße - von dort führt sie weiter in die „Geroldsäcker“ und den alten „Ortskern“ von Hagsfeld. Entlang der Parzivalstraße werden Gehwege in einer Breite von 2,5m vor- gesehen. Da außer den im zeichnerischen Teil festgesetzten Straßenbäu- men im Bereich der Ausfahrtsbereiche keine Gehölze vorgesehen werden sollen, sind ausreichende Sichtverhältnisse zwischen Fußgängern und Fahrzeugverkehr gegeben. 4.7.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das beste- hende Versorgungsnetz in der Beuthener Straße. Entwässerung Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Abfallentsorgung Ein Sammelstandort für die Abfallbehälter des Bürogebäudes ist in der südwestlichen Ecke des Baugrundstücks in der Nähe der Parzivalstraße vorgesehen (siehe EG-Grundriss). Der anfallende Abfall des Schulgebäu- des wird auf dem bereits bestehenden Sammelpunkt westlich der Parzival- straße untergebracht. Eine ausreichend bemessene Wendeschleife für das Müllfahrzeug befindet sich auf dem bestehenden Teil des Parzival- Schulzentrums. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschrif- ten des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Das im Bereich der privaten Grundstücksflächen anfallende Regenwasser wird auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenschicht versi- ckert. Dabei kommen überwiegend offene Mulden zum Einsatz, im Bereich des geplanten Schulhofs wird ein Mulden-Rigolen-System eingesetzt, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Aufgrund der Erfahrungen im Bereich des angrenzenden Parzivalschulzent- rums kann von einer guten Versickerungsfähigkeit des Bodens ausgegan- gen werden. Nach bisherigen überschlägigen Berechnungen ergeben sich mindestens 16 m³ Volumen. Die Flächen für die offenen Versickerungsmulden werden im zeichneri- schen Teil festgesetzt. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen trägt zur Abflussverzögerung bei. Im Bereich des Schulhofs und auf den versiegelten Freiflächen des ge- planten Bürogebäudes sollen außerdem versickerungsfähige Beläge einge- - 13 - setzt werden, im Bereich der Stellplätze werden Rasengittersteine einge- setzt. In der Parzivalstraße liegt kein Entwässerungskanal, der das anfallende Oberflächenwasser über Sinkkästen aufnehmen und ableiten kann. Es ist vorgesehen, dass das anfallende Straßenwasser der Parzivalstraße über Substrat-Wasserfilter gereinigt und unter den Stellplätzen, welche an die Parzivalstraße anschließen, mit Hilfe von unterirdischen Rigolenkörpern zur Versickerung gebracht wird. Die Anzahl der benötigten Substrat- Wasserfilter und Rigolenkörper ergibt sich aus einer hydraulischen Berech- nung. 4.7.6 Energiekonzept Energetische Ausstattung Der Entwurf sichert auf Basis der damaligen Vorschriftenlage EnEV 2009, die zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens galt, eine Unterschreitung des Primärenergiefaktors um 15% sowie eine Unterschreitung des Trans- missionswärmebedarfs HT um 30%. Das Gebäude erfüllt die Anforderun- gen der EnEV 2014. Dies wird durch den Einsatz von regenerativen Energien in Form einer sola- ren Brauchwasserunterstützung, eine hochwertige Verglasung und den Dämmstandard (ca. 18 cm starke Wärmedämmung) erreicht. Die Nutzung von Solarenergie im Bereich der Dachflächen ist aus artenschutzrechtlichen Gründen stark eingeschränkt. Insgesamt werden die Belange des Klimaschutzes im Rahmen des Ziels, das architektonische Konzept des Wettbewerbs umzusetzen, unter Berück- sichtigung der Belange des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt. Energieversorgung der Gebäude Es wird angestrebt, einen hohen Anteil der benötigten Heiz- und Wärme- energie durch regenerative Energien zu erzeugen. Daher werden nach dem EEWärmeG Solarpaneele eingesetzt, um die Wärmeerzeugung des Brennwertkessels (Gas) zu unterstützen. Der Einsatz einer Photovoltaikanlage auf den nach Süden orientierten, flach geneigten Dächern ist ideal und daher technisch gut möglich. 4.7.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Grundstücksgrenze zwischen dem Bereich der Schule und dem Büro- gebäude teilt die Zufahrt für beide Gebäude in zwei Hälften. Um die Zufahrt bzw. den Zugang für beide Bereiche zu sichern, wurde in diesem Bereich ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Eigentümer, Pächter und Nutzer der Gebäude festgesetzt. 4.8 Gestaltung In gestalterischer Hinsicht sollen sich das Schulgebäude und das Büroge- bäude mit der angegliederten Schulmensa an die Bestandsgebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Parzivalstraße anlehnen. - 14 - In Fortsetzung der Dachlandschaft auf dem bestehenden Schulareal sind als Dachformen deshalb auch für die neuen Vorhaben flach geneigte Pult- dächer und Flachdächer vorgesehen. Sie sollen im Sinne der Eingriffs- Ausgleichs-Bewertung extensiv begrünt und mit einer Substratschicht von 10 cm versehen werden. Die Fassaden sollen als massive, verputzte Wandkonstruktionen, gemauert oder betoniert ausgebildet und mit einem Wärmedämmverbundsystem ver- sehen werden. Für die Fenster werden weitgehend Kunststofffenster ver- wendet. Die Farbgestaltung soll entsprechend der bestehenden Farbgestal- tung des Parzival-Schulzentrums westlich der Parzivalstraße vorgenommen werden. Da Werbeanlagen das Erscheinungsbild von Gebäuden negativ prägen können, werden diese hinsichtlich des Anbringungsortes und ihrer Größe beschränkt. Besonders aggressive Werbeformen werden ganz ausge- schlossen. Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades werden die notwendigen Befes- tigungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen, soweit kein Eintrag von Schadstoffen in den Boden zu erwarten ist, wasserdurchlässig ausgeführt. Stellplätze sollen mit Rasenpflaster wasserdurchlässig hergestellt werden. Um die städtebaulich-gestalterische Wirkung des Straßenraums und der Gebäudefronten entlang der Beuthener Straße nicht zu beeinträchtigen, dürfen die sog. „Vorgärten und Vorflächen“ (Flächen auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Bau- grenze) nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Aus dem gleichen Grund sind die nicht überbauten Flächen, soweit sie nicht für Zufahrten, Wege, Platzflächen oder Stellplätze benötigt werden, gärtnerisch als Vegetationsfläche anzulegen. Aus gleichem Grund sollen entlang der Beuthener Straße und der verlän- gerten Schwetzinger Straße Einfriedungen nur in Form von Heckenpflan- zungen aus heimischen Laubgehölzen und/oder einem Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von max. 1,00 m zugelassen werden. Aus artenschutzrechtli- chen Gründen können Hecken im Übergang zu den nordöstlich an das Plangebiet anschließenden landwirtschaftlichen Flächen nicht zugelassen werden. Zur Abschirmung der Stellplätze und der Aufstellfläche für Abfallbehälter ist in Anlehnung an die Gestaltung des bestehenden Schulareals westlich der Parzivalstraße eine Hainbuchenhecke vorgesehen. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen Es ist beabsichtigt, die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke gärtnerisch anzulegen und entsprechend den Vorschlägen des Maßnah- menplans des Umweltberichtes mit Hochstammlaubbäumen zu bepflanzen. Im öffentlichen Bereich sollen ergänzend zu den bereits bestehenden Baumstandorten 9 weitere straßenbegleitende Bäume gepflanzt werden, so dass zum öffentlichen Straßenraum eine durchgehende Eingrünung des - 15 - Geländes erfolgt. Für die Versickerung des anfallenden Regenwassers sol- len begrünte Entwässerungsmulden angelegt werden. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist eine Eingrünung im Nordosten hin zu den landwirtschaftlichen Flächen mit Bäumen und Gehölzen nicht mög- lich. Für diese Flächen werden besondere auf den Artenschutz abgestimm- te Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Auf den Umweltbericht (Anlage 1) wird verwiesen. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Durch das Vorhaben, das im Außenbereich liegt, erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft, der auszugleichen ist. In der Eingriffs-Ausgleichs- Bewertung des Büros BIOPLAN, Heidelberg, wurde der erforderliche Kom- pensationsbedarf ermittelt. Im Grünordnungsplan werden geeignete Minde- rungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen dargestellt und im schriftlichen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgesetzt. Auf den Umweltbericht (Anlage 1) wird verwiesen. 4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen Der für die Ausgleichsmaßnahmen erforderliche Aufwand (private Belange) ist von der Gemeinde mit den weiteren Anforderungen des § 1 BauGB (öf- fentliche Belange) gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind insbesondere die Belange des Um- weltschutzes einschließlich des Naturschutzes zu berücksichtigen. Die in diesem Zusammenhang ermittelten Maßnahmen stellen einen sinn- vollen und unverzichtbaren Beitrag zur grünordnerischen Aufwertung des Areals dar und berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes ein- schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die vorgeschla- genen Maßnahmen sollen in die planungsrechtlichen Festsetzungen bzw. in die örtlichen Bauvorschriften übernommen werden, da die durchgeführte Bewertung der Schutzgüter und die rechnerische Bilanzierung zeigen, dass durch die Umsetzung der vorliegenden Planung und der darin festgesetzten internen Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen die Eingriffe in die Schutzgüter rechnerisch voll kompensiert werden (Wertpunkteüberschuss von ca. 4%). Auf den Umweltbericht (Anlage 1) wird verwiesen. 4.9.4 Artenschutz Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro BIOPLAN, Heidelberg, eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung erstellt und in den Um- weltbericht eingearbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen zum Artenschutz lassen sich wie folgt zusammenfassen: - 16 - Zauneidechse Im Untersuchungsgebiet konnte am 16.07.2012 eine männliche Zaun- eidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen werden. Auf dem Gelände der Par- zival-Schule wurde von einer Lehrkraft von einem größeren Vorkommen be- richtet. Insbesondere im Nordwesten des Untersuchungsgebietes (Spiel- platz, Parkplatz), aber auch entlang der Straßenränder ist aktuell von einem Vorkommen von Zauneidechsen auszugehen, nicht aber auf der Ackerflä- che selbst. Maßnahmen Da Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet aktuell vorkommen, ist vor ei- ner Bebauung die Anlage von Habitatstrukturen für Zauneidechsen in der näheren Umgebung vorzusehen, bestehend aus Sonn- und Eiablageplät- zen sowie Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten. Bewährt haben sich hier Refugien bestehend aus Holz, Steinen und Sand. Wichtig ist, dass um- liegend genügend Nahrungsraum zur Verfügung steht (Gras-Kraut- Bestände mit entsprechendem Insektenleben). Aus ablauftechnischen, arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, Ausweichquartiere für Zauneidechsen im Planungsgebiet zu erhalten bzw. anzulegen. Daher ist die Anlage von Ersatzquartieren für die umzusiedelnden Tiere im benachbarten Bereich der Parzivalschule geplant. Diese CEF-Fläche liegt im räumlichen Aktionsradius der vom Eingriff be- troffenen Tiere, d. h. die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflan- zungs- und Ruhestätten wird durch die CEF-Maßnahme ohne zeitliche Un- terbrechung im räumlichen Zusammenhang weiterhin aufrechterhalten. Vorgehen / Umsetzung Bevor die Baufeldräumung erfolgt, sind die Zauneidechsen während ihrer Aktivitätsphase, d. h. entweder nach der Winterruhe und vor Eiablage oder nach der Eiablage und vor Winterruhe, zu fangen und in vorbereitete Refu- gien umzusetzen. Unmittelbar nach Umsetzung der Zauneidechsen ist der Eingriffsbereich als Lebensraum für Zauneidechsen durch Entfernen der Vegetations- und Versteckmöglichkeiten zu entwerten, so dass keine Tiere aus benachbarten Flächen einwandern. Muss die Fläche längere Zeit ei- dechsenfrei gehalten werden, ist die Abdeckung mit einer Folie zu empfeh- len. Lage und Beschaffenheit der CEF-Fläche Die Ausweisfläche liegt am südwestlichen Rand des Geländes der Pazival- schule (siehe zeichnerischer Teil des Bebauungsplans). Es handelt sich um einen Randbereich bestehend aus einem Wall, der mit Brombeergestrüpp, Gebüsch und Ruderalvegetation bewachsen ist und stellenweise offenen Boden aufweist. Die betreffenden Wallböschungen sind süd- bzw. westex- poniert. Zwischen Dammfuß und Fuß-/Radweg wächst Ruderalvegetation. Die vorhandene Vegetation der Ausweisfläche kann weitgehend erhalten bleiben. Sie bietet bereits jetzt gute Voraussetzungen als Zauneidechsenle- bensraum durch die Kombination aus Brombeergestrüpp und Ruderalvege- tation. - 17 - Durch eine partielle Freistellung von Brombeerdickicht und die Anlage von zusätzlichen Kleinstrukturen in Form eines Eidechsenrefugiums mit frost- freien Verstecken, Sonnenplätzen und Eiablageflächen (Steine, Totholz, Sand) sowie weiteren Strukturen (Holz / Baumstämme) erfolgt eine Aufwer- tung der Ausweisfläche. Die daraus resultierende Erhöhung der Revierdich- te erlaubt die Aufnahme von bis zu drei weiteren Adulttieren. Bei mehr Be- darf werden zusätzliche Strukturen angelegt. Monitoring Die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Maßnahme ist langfristig zu si- chern und durch Monitoring in einem Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen. Bei Hinweisen auf eine wider Erwarten unzureichen- de Annahme der CEF-Fläche durch die Tiere sind sofortige Verbesse- rungsmaßnahmen durchzuführen. Fazit Zauneidechse Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung o. g. Vermeidungs- und vorgezogener Aus- gleichsmaßnahmen nicht ausgelöst. Die erforderlichen CEF-Maßnahmen wurden im Bebauungsplan festgesetzt und werden über den Durchführungsvertrag zusätzlich gesichert. Brutvögel Das Untersuchungsgebiet und seine unmittelbare Umgebung zeigten sich mit 10 registrierten Vogelarten und 3 Brutvogelarten als relativ artenarm, was auf die geringe Strukturvielfalt des Untersuchungsgebietes zurückzu- führen ist. Strenggeschützte und Rote-Liste-Arten An streng geschützten Vogelarten wurden im und um das Planungsgebiet Turmfalke und Baumfalke jeweils als Nahrungsgast festgestellt. Die streng geschützte Haubenlerche hat ihre Brutstätte im Bereich der bestehenden Parzivalschule und nutzt die umliegenden Ackerflächen als Nahrungshabi- tat. Die Haubenlerche ist in der Roten Liste Baden-Württemberg als vom Erlöschen bedroht gelistet. Die besonders geschützten Arten Türkentau- be und Haussperling sind Arten der Vorwarnliste Baden-Württemberg. Die Türkentaube wurde als Nahrungsgast, der Haussperling als Brutvogel im Bereich der Parzivalschule festgestellt. Für Turmfalke, Baumfalke und Türkentaube ist das Planungsgebiet als Nahrungsfläche anzusehen. Auch die Haubenlerche nutzte das Planungs- gebiet als Nahrungsraum. Bei keiner der genannten Arten handelt es sich jedoch um ein essenzielles Nahrungshabitat, da im Umfeld genügend Nah- rungsflächen vorhanden sind. Haubenlerche Die Haubenlerche ist im Untersuchungsgebiet (Bereich Parzivalschule) ei- - 18 - ne Brutvogelart mit strengem nationalen Schutz sowie dem höchsten Gefährdungsgrad für Baden-Württemberg (Bestand vom Erlöschen be- droht). Ein Paar mit zwei Jungtieren wurde am 16.07.2012 im Bereich des Spielplatzes nachgewiesen. Auf dem Getreideacker östlich der Parzival- schule wurden gleichzeitig bis zu 8 Haubenlerchen am 04.09.2012 bei der Nahrungsaufnahme beobachtet. Von einem lokal und regional bedeutsa- men Vorkommen dieser Art muss ausgegangen werden. Der Haubenlerche kommt daher von allen registrierten Vogelarten die höchste Priorität zu. Gemäß Erhebungen handelt es sich beim Planungsgebiet weder um Fortpflanzungsstätten noch um essenzielle Nahrungsstätten der Hau- benlerchen. Dennoch stellt das Planungsgebiet eine Nahrungsfläche in der Nähe ihrer Fortpflanzungsstätte dar. Eine zukünftige Nutzung des Pla- nungsgebietes als Bruthabitat ist aufgrund der vorgefundenen Situation un- wahrscheinlich, kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung) und 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG zu vermeiden, ist die Baufeld- räumung daher außerhalb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. durchzufüh- ren. Sollte absehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Baufeld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestal- ten, dass die Fläche als Bruthabitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regelmäßiges Pflügen, um keine Vegetation aufkommen zu las- sen). Störungen im Sinne von menschlichen Aktivitäten sind v.a. das Mähen bzw. der Eingriff in potenzielle Brutstätten (Ruderalfluren) zur Brutzeit. Ansonsten profitiert die Haubenlerche von den menschlichen Aktivitäten. Baumaschi- nen und auch der Schulbetrieb sorgen nicht dafür, dass die Haubenlerchen abwandern werden. Maßnahmen für die Haubenlerche Vermeidungsmaßnahmen Um die Tötung von Haubenlerchen oder Zerstörung eventueller Gelege zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden (Baufeldfreimachung) im Planungs- gebiet nur außerhalb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. zulässig. Sollte ab- sehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Bau- feld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestalten, dass die Flä- che als Bruthabitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regel- mäßiges Pflügen, um keine Vegetation aufkommen zu lassen). Verzicht auf Gehölzpflanzungen Da die Haubenlerche ein übersichtliches, möglichst gehölzfreies Areal be- nötigt, soll nördlich der geplanten Gebäude weitestgehend auf Baum- und dichte Heckenpflanzungen sowie begrünte Zäune verzichtet werden. Dachbegrünung Die geplanten Flachdächer werden extensiv begrünt und sind daher als Brutplatz und Nahrungsfläche für die Haubenlerche nutzbar. Diese Fläche ist somit als zusätzlicher Lebensraum für die Haubenlerche anzusehen. In - 19 - Kombination mit dem 2013 entstandenen Flachdach des neu angelegten Kinderhauses auf dem Gelände der bestehenden Parzivalschule wird der Verlust der Ackerfläche zwar nicht in der Fläche, aber in der Qualität kom- pensiert. Fördermaßnahmen im Bereich des Planungsgebietes Für die Haubenlerche werden – neben der o. g. Dachbegrünung - eine Rei- he von Maßnahmen der im Fachgutachten aufgeführten Fördermaßnahmen in den Bebauungsplan integriert, die sich mit dem Bauvorhaben kombinie- ren lassen: - Grünflächengestaltung mit schütter bewachsenen Magerrasen - nur teilversiegelte Park- und Stellplätze - eingestreute Sandrasenflächen - Erhalt und Förderung von Ruderalfluren - biozidfreies Sukzessions-Management auf Sandrasenflächen - Mahdtermine im September und Oktober, nicht in der Hauptbrutzeit von April bis Juli Die im Umweltbericht vorgeschlagenen Maßnahmen für die Haubenlerche werden im Bebauungsplan festgesetzt und zusätzlich im Durchführungsver- trag gesichert, so dass artenrechtliche Verbotstatbestände vermieden wer- den können und die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Fazit Haubenlerche Da bei Durchführung der o. g. Vermeidungsmaßnahmen weder direkt noch indirekt (z. B. durch den Entfall eines essenziellen Nahrungshabitats) Fort- pflanzungs- und Ruhestätten der Haubenlerche beschädigt oder zerstört werden können, sind keine funktionserhaltenden Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 S. 2 BNatSchG (CEF-Maßnahmen) erfor- derlich. Die o.g. Vermeidungs- und Fördermaßnahmen werden in die Festsetzun- gen des Bebauungsplans übernommen. Maßnahmen für Nischen- und Höhlenbrüter Für die anderen im Untersuchungsgebiet registrierten Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz (Gebäudebrüter) ist davon auszugehen, dass sich durch eine weitere Bebauung der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern wird. Bei entsprechender Ausstattung der Gebäude mit Nisthilfen könnte sich das Vorhaben vielmehr sogar als förder- lich erweisen. Für die Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz wird die Empfeh- lung des Artenschutzgutachtens aufgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt, folgende Nistkästen im Plangebiet fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhalten: - 20 - - 5 x Haussperlingskolonie (2 Nistfächer), Anbringung an Gebäuden, möglichst als Niststein - 4 x Halbhöhle für Hausrotschwanz. Die Nisthilfen sollen an den in östliche bzw. südöstliche Richtung ausgerich- teten Fassaden der neuen Gebäude angebracht werden. Die im Fachgutachten vorgeschlagenen Empfehlungen für Nischen- und Höhlenbrüter werden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernom- men. 4.10 Belastungen 4.10.1 Schallschutz Zur Klärung der schalltechnischen Belange wurde ein Gutachten vom Inge- nieurbüro Koehler, Leutwein und Partner, Karlsruhe erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens lassen sich wie folgt zusammenfassen: Für die nur im Tageszeitraum genutzten Schulgebäude ist der maßgebli- chere Verkehrslärmerzeuger die Beuthener Straße. Der Schienenverkehrs- lärm von DB-Strecke und Straßenbahnlinie ist aufgrund ihrer Entfernungen und der Abschirmung der vorhandenen Schulgebäude von geringerem Ein- fluss. Es ergeben sich somit die höchsten Lärmbelastungen für die nach Süden gerichteten Gebäudefronten. Für die nördliche Gebietsgrenze ergeben sich tagsüber keine Überschrei- tungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverord- nung) für allgemeine Wohngebiete werden an den nach Norden gerichteten Gebäudefronten unterschritten. Hier sind keine Lärmschutzmaßnahmen er- forderlich. Es zeigen sich für die südliche Gebietsgrenze Überschreitungen der Orien- tierungswerte der DIN 18005, an den nach Süden gerichteten Gebäudefas- saden werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärm- schutzverordnung) für allgemeine Wohngebiete überschritten. Lärmschutz- maßnahmen sind hier daher erforderlich. Aufgrund der städtebaulichen Situation sind aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden nicht geeignet. Eine Lärmschutzwand, die die geplante Bebauung zur Beuthener Straße hin wirksam abschirmt, würde sich aufgrund der notwendigen Höhe und der damit einhergehenden Ver- schattung sehr negativ auf die Aufenthaltsqualität des nördlich angrenzen- den Schulhofes auswirken. Auch die stark abschottende Wirkung, die der Gesamtkomplex mit einer Wand zum südlich angrenzenden Stadtraum hät- te, ist mit der geplanten Nutzung nicht verträglich. Zur Gewährleistung zumutbarer Lärmverhältnisse innerhalb der Gebäude sind daher passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend ge- dämmten Außenbauteilen vorzusehen und planrechtlich im Bebauungsplan festgesetzt. - 21 - Die im Gutachten vorgeschlagenen Festsetzungen wurden in den Bebau- ungsplan übernommen, die ermittelten Lärmpegelbereiche in den zeichne- rischen Teil des Bebauungsplans übertragen. Hinsichtlich der Emissionen der geplanten Bebauung auf die Umgebung kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass von dem Bebauungsplange- biet selbst keine maßgeblichen Lärmemissionen ausgehen, die einen Ein- fluss auf die im weiteren Umfeld bestehende Wohnbebauung haben wer- den. Die von „Kinderlärm“ ausgehenden Geräusche des Schulbetriebes sind so- zialadäquat hinzunehmen und für die weitere Nutzungen besteht auch nur ein geringer Zulieferverkehr, der ausschließlich im Tageszeitraum stattfin- det. Weitere bedeutende Geräuscherzeuger sind nicht vorgesehen. Eine genauere Untersuchung als Gewerbelärm mit aufwendigen Schallausbrei- tungsberechnungen wurde daher nicht für erforderlich gehalten. 4.10.2 Klimaschutz Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rah- men der städtebaulichen Gesamtkonzeption nördlich der Beuthener Straße durch einen Wechsel von kompakten Baukörpern mit großzügig dimensio- nierten Freiflächen zwischen den Baufeldern zur Durchlüftung, Begrünung und Freiraumgestaltung Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächen- begrünung von Flachdächern sowie die geplanten Baumpflanzungen erhö- hen den Grünanteil im Gebiet. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regenwasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv im Vergleich zu anderen Dachformen beeinflusst wird. Durch die Zulässigkeit von Anla- gen zur regenerativen Energiegewinnung schafft der Bauleitplan die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Technologien. Die Gebäude werden in Massivbauweise errichtet und erhalten eine effizi- ente Wärmedämmung. Dadurch kann im Sommer zusätzliche Klimatisie- rung vermieden werden. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonder- ter Bestandteil dieser Begründung (Anlage 1). Die Inhalte des Umweltberichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bestandsbewertung Die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Klima sind im Planungsgebiet von hoher Bedeutung. Den Schutzgütern Pflanzen und Tiere sowie Land- schaftsbild und Erholung kommt eine allgemeine Bedeutung zu. Bedeut- sam ist das Vorkommen der Haubenlerche, die in der Roten Liste BW als eine vom Aussterben bedrohte Vogelart eingestuft ist. Durch das Vorhaben sind auf die einzelnen Schutzgüter folgende Auswir- kungen zu erwarten - 22 - Schutzgut Boden Durch die Bebauung werden zum Teil bereits (teil-)versiegelte Flächen und zum Teil noch natürlich gelagerte hoch durchlässige Böden versiegelt, der Versiegelungsgrad erhöht sich von derzeit 20 % auf etwa 72 %. Schutzgut Wasser Durch die Umsetzung der Planung werden hoch durchlässige Böden ver- siegelt. Die Planung sieht vor, das anfallende Niederschlagswasser mit Hil- fe von Versickerungsmulden dem natürlichen Kreislauf wieder zuzuführen. Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu er- warten. Allerdings besteht während der Bauphase eine erhöhte Gefähr- dung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge. Schutzgut Klima / Luft Das ursprüngliche Kleinklima der bisher unbebauten Teilfläche ändert sich durch die Bebauung stark. Die Luftfeuchtigkeit wird reduziert und die be- baute Fläche trägt nicht mehr zur Entstehung von Kalt- oder Frischluft bei, sondern bildet ihrerseits eine Wärmeinsel. Es sind jedoch keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Siedlungsklima von Karlsruhe zu erwarten. Schutzgut Pflanzen und Tiere Durch die Umsetzung der Planung werden überwiegend strukturarme Ackerflächen in Anspruch genommen. Artenschutz Von der Planung betroffen sind streng geschützte Arten u. a. Haubenler- che und Zauneidechse. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tö- tung, Störung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung und Um- setzung der im Umweltbericht vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimie- rungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) nicht verwirklicht. Die im Umweltbericht vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in die Festsetzungen bzw. Hinweise des Bebauungsplans über- nommen und zusätzlich über den Durchführungsvertrag gesichert. Schutzgut Landschaftsbild Aufgrund der artenschutzrechtlichen Belange dürfen nördlich der geplanten Gebäude keine Bäume oder Sträucher angeordnet werden. Die daraus re- sultierenden negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden mit Rücksicht auf die notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen in Kauf genommen. Schutzgut Mensch Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Wohnumfeld oder die Er- holungsnutzung zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Es sind im Planungsgebiet und dessen näherer Umgebung keine Kulturgü- ter bekannt, störende Einflüsse auf Sachgüter sind nicht zu erwarten. - 23 - Wechselwirkungen Bei den speziellen artenschutzrechtlichen Erhebungen wurde im Pla- nungsgebiet und dessen Umgebung ein Vorkommen der Haubenlerche nachgewiesen. Es handelt sich dabei um eine streng geschützte Vogelart, die in der Roten Liste Baden-Württemberg als vom Erlöschen bedroht ein- gestuft ist. Da Haubenlerchen Gehölze meiden, wurde bei der Planung da- rauf geachtet, dass in / bei deren Verbreitungsgebiet nördlich der geplan- ten Gebäude keine Bäume oder Hecken gepflanzt bzw. keine begrünten Zäune angelegt werden. Der Verzicht auf Begrünung mit Gehölzen nördlich der Gebäude wirkt sich allerdings ungünstig auf das Schutzgut Landschafts- bzw. Ortsbild sowie auf das Mikroklima aus. Eingriffs-Ausgleich Zum Eingriffs-Ausgleich innerhalb des Planungsgebiets sind v. a. Einzel- pflanzgebote und großflächige Dachbegrünungen im Bebauungsplan fest- gesetzt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Erweiterung des benach- barten bereits bestehenden Schulareals handelt, wurde keine sich hinsicht- lich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvariante erarbeitet. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Die Vorhaben sind barrierefrei konzipiert und haben kurze Verbindungen zu ÖPNV-Anschlüssen und standortnahen Versorgungsangeboten. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Grundstück Schulgebäude + Mensa ca.0,21 ha 36% Grundstück Bürogebäude ca.0,13 ha 22% Öffentliche Verkehrs- und Grünflächen ca.0,25 ha 42% Gesamt ca.0,59 ha 100% - 24 - 7.2 Geplante Bebauung Bruttogeschossfläche Schulgebäude und Mensaca. 1361 m² Bürogebäudeca. 1521 m² Gesamtca. 2882 m² 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Plangebietca.0,59 ha100% Derzeiti ge Versiegelung der Baugrundstückeca.0,12 ha20% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,44 ha75% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Zu- fahrten, Stellplätze und Hofflächen vorgeschrieben. Der Versiegelungs- grad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten überneh- men die Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen der Vorhabenträger werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 25 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestig- ten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, ei- ne evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von ge- planten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tie- fer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensio- niert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeigne- te Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einge- leitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenste- hen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemes- sen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüber- lauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anste- henden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung grö- ßerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maß- nahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. - 26 - Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- lässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Str. 12, 73728 Esslingen, und zeitgleich auch der Stadt Karlsruhe, ZJD/Denkmalschutzbehörde, Karl- Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkür- zung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß ge- gen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägen- de Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Verände- rung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Ge- fahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder er- hebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Ar- beitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, und zeitgleich auch der Stadt Karlsruhe, ZJD/Abfall- und Altlastenbehörde, Karl-Friedrich-Straße 10., 76133 Karlsruhe, zu melden. - 27 - 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, da- für verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu ver- wenden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlage- rung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirt- schaftsgesetz KrWG - vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg - Landesabfallgesetz LAbfG - vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 370), Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten - Bun- des-Bodenschutzgesetz - BBodSchG - vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 212), Gesetz zur Ausführung des Bundes- Bodenschutzgesetzes - Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchuAG - vom 14. Dezember 2004 geändert durch Artikel 10 des Ge- setzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815), Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 - Az.: 25- 8980.08M20Land/3). Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Bo- denmaterial von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25-8980.08M20Land/3) einzuhalten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Recyc- lingmaterial sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und die vorläufigen Hinweise des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 - Az.: 25-8982.31/37 zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial einzuhalten. Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Bodenmaterial von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshilfe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maßgebend. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. - 28 - 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nut- zung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Geset- zes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Artenschutz Brutvögel Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Ar- ten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf- zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden. Um die Tötung von Haubenlerchen oder Zerstörung eventueller Gelege zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden (Baufeldfreimachung) im Planungs- gebiet nur außerhalb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. zulässig. Sollte ab- sehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Bau- feld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestalten, dass die Flä- che als Bruthabitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regel- mäßiges Pflügen, um keine Vegetation aufkommen zu lassen). Für die Haubenlerche ist bezüglich der Bestandsentwicklung im und um das Planungsgebiet ein Monitoring durchzuführen. In den ersten 5 Jahren nach Baubeginn ist jeweils jährlich zu begutachten und zu dokumentieren, ob Bestandsveränderungen stattgefunden haben. Sollte sich der Erhaltungs- zustand der Population verschlechtern, sind Maßnahmen zu treffen, die zumindest den vorhergehenden Zustand der Population wieder herstellen, z. B. durch Änderung der Grünflächennutzung und –pflege. Zauneidechsen Aus ablauftechnischen, arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, Ausweichquartiere für Zauneidechsen im Planungsgebiet zu erhalten bzw. anzulegen. Daher ist die Anlage von Ersatzquartieren für die umzusiedelnden Tiere im benachbarten Bereich der Parzivalschule geplant (siehe Ziff.9.1 der planungsrechtlichen Festsetzungen). 12. Kriminalprävention Eine optimale Sicherungstechnik sollte bereits Gegenstand der Ausschrei- bung sein. Diesbezüglich wird auf das bei der Stadt Karlsruhe, Bauord- nungsamt vorliegende Informationsblatt der Polizei hingewiesen. Außerdem bietet die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karls- - 29 - ruhe eine kostenlose, unverbindliche und individuelle Bauplanungsberatung an. - 30 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen) und sonstige Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 2414), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (C. IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlage 2) aus- schließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Gemeinbedarfsfläche Schule Zulässig ist ein Schulgebäude inklusive der zum Vorhaben gehörigen Ne- benanlagen und Stellplätze sowie ein räumlich getrenntes, untergeordnetes Gebäude mit dem Schulbetrieb zugeordneten gastronomischen Angeboten. Bürogebäude Zulässig ist ein Büro- und Seminargebäude inklusive der zum Vorhaben gehörigen Nebenanlagen und Stellplätze sowie Praxisräume für medizinische und therapeutische Zwecke. - 31 - 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Trauf- und Firsthöhen Der Bezugspunkt zur Ermittlung der Gebäudehöhen ist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe mit 114,00 m über N.N. festgesetzt. Die Traufhöhe (TH) ist definiert als das Maß zwischen Bezugspunkt und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut bei geneigten Dächern und der Oberkante Attika bei Flachdächern. Die Traufhöhe ist als Maximal- wert festgesetzt. Die Firsthöhe (FH) ist definiert als das Maß zwischen Bezugspunkt und dem höchsten Punkt der Dachhaut. Die Firsthöhe ist als Maximalwert fest- gesetzt. 3.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) wird durch Planeintrag in der Nutzungsschab- lone im zeichnerischen Teil festgesetzt. 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Es gilt die abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise ist auf dem in der Planzeichnung festgesetzten Teil an die Grundstücksgrenze an- zubauen, ansonsten sind Grenzabstände einzuhalten. 5. Abstandsflächen Die Tiefe der Abstandsflächen wird gemäß § 9 Abs.1 Ziffer 2 a BauGB fest- gesetzt. Sie beträgt analog zu § 5 Abs.7 Ziffer 2 der LBO 0,2 H. 6. Flächen für Stellplätze und Garagen Stellplätze sind nur auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind generell unzulässig, der Einsatz von Pergolen im Bereich der Stellplätze auf den privaten Grundstücksflächen ist dagegen zulässig. 7. Nebenanlagen Aufstellflächen für Müllbehälter sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Im Übrigen sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO im gesamten Baugebiet zulässig. 8. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 8.1 Pflanzgebote Allgemeines Die Pflanzgebote sind gemäß den Darstellungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit standortgerechten, heimischen Arten aus der Arten- verwendungsliste (siehe Ziffer 8.3) umzusetzen. Sie sind dauerhaft zu pfle- gen und zu erhalten. Abgängige Gehölze sind innerhalb eines Jahres durch Gehölzarten gemäß Artenverwendungsliste zu ersetzen. - 32 - Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der Arten gem. Ziffer 8.3 zu verwenden und auf Zuchtformen wie Pyramiden- oder Kugel- formen oder spezielle Züchtungen und Kreuzungen zu verzichten. Für Gehölzpflanzungen und Saatgutmischungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Baumpflanzungen Bei Einzelbaumpflanzungen sind zur Belüftung der Wurzeln mindestens 10m² unbefestigte Fläche je Baum vorzusehen. Die im zeichnerischen Teil mit dem Pflanzgebot (Pfg 2) belegten Flächen (Baumscheiben) sind zu be- grünen. Ausnahmsweise können entsprechend große überfahrbare Baum- schutzroste oder Baumschutzscheiben zugelassen werden. Anfahrschutz Die Einzelbäume im Stellplatzbereich und im durch Fahrzeugüberhänge er- reichbaren Bereich von Pflanzbeeten bzw. Grünstreifen sind mit einem An- fahrschutz zu versehen (z.B. Bordsteine, Baumschutzbügel). Straßenbäume Gemäß den Darstellungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind auf den öffentlichen Verkehrsgrünflächen neun standortgerechte, hoch- stämmige Laubbäume mit 20 – 25 cm Umfang zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die Bäume sind offene Baumscheiben von mindestens 10 m² und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von min. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,5 m vorzusehen. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbau- ende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzu- sehen. Baumpflanzungen auf den privaten Grundstücksflächen Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten sind heimische standortgerechte Laubbäume oder hochstämmige Streuobstbäume (Hoch- stamm, Stammumfang mind. 14 - 16 cm) zu pflanzen. Die Gehölzarten sind der Artenverwendungsliste (siehe Ziffer 8.3) zu entnehmen. Pflanzgebot nördlich der geplanten Gebäude Die im zeichnerischen Teil mit dem Pflanzgebot (Pfg 1) belegte Fläche ist mit Gras-Kraut-Vegetation in Form von Extensivrasen, Ruderalvegetation und - wo standörtlich geeignet – Sand- bzw. Magerrasen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der Auftrag von humusreichem Oberboden ist nicht gestattet. Auf Gehölzpflanzungen und begrünte Zäune ist aus artenschutz- rechtlichen Gründen (Haubenlerche) zu verzichten. Mahdtermine innerhalb der Hauptbrutzeit der Haubenlerche von April bis Juli sind unzulässig. Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. - 33 - Dachbegrünung Flachdächer und flachgeneigte Pultdächer sind dauerhaft extensiv zu be- grünen. Die Flächen sind mit einer für Gräser- und Kräutervegetation aus- reichenden Substratschüttung von mindestens 10 cm über der Drainschicht zu versehen und mit einer Gräser- und Kräutermischung gemäß Artenver- wendungsliste zu bepflanzen. Insgesamt ist eine begrünte Dachfläche von mindestens 1.300qm anzulegen. 8.2 Pflanzerhaltung Zum Schutz von großkronigen Laubbäumen wird durch Planeintrag im Be- bauungsplan der Erhalt wie folgt festgesetzt: Im Traufbereich der Bäume plus 1,50 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 8.3 Artenverwendungsliste Artenverwendungsliste Bäume 1. Größenordnung Höhe über 25m Fraxinus excelsior Gemeine Esche Bäume 2. Größenordnung Höhe bis 25 m Acer campestre (bis 15 m) Feldahorn Carpinus betulus (15 – 25 m) Hainbuche Prunus avium (15 – 20 m) Vogelkirsche Tilia cordata (20 – 25 m) Winterlinde Dachbegrünung (Saatgutmischung) a) Kräuter (Anteil 60 %) Anthemis tinctoria Färberkamille Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume Dianthus carthusianorum Kartäusernelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Potentilla tabernaemantani Frühlings-Fingerkraut Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian b) Gräser (Anteil 40 %) Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca ovina Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras - 34 - 9. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 9.1 Maßnahmen für Zauneidechsen Vorbereitung der CEF-Fläche Die im zeichnerischen Teil festgesetzte Fläche zur Durchführung von CEF- Maßnahmen ist wie folgt zu gestalten: Die vorhandene Vegetation der Fläche ist weitgehend zu erhalten. Durch eine partielle Freistellung von Brombeerdickicht und die Anlage von zusätzlichen Kleinstrukturen in Form eines Eidechsenrefugiums mit frostfreien Verstecken, Sonnenplätzen und Eiablageflächen (Steine, Totholz, Sand) sowie weiteren Strukturen (Holz / Baumstämme) ist die Fläche als Lebensraum für die Zauneidechse aufzuwerten. Die daraus resultierende Erhöhung der Revierdichte erlaubt die Aufnahme von bis zu drei weiteren Adulttieren. Bei mehr Bedarf sind zusätzliche Strukturen anzulegen. Durchführung der CEF-Maßnahmen Bevor die Baufeldräumung erfolgt, sind die Zauneidechsen während ihrer Aktivitätsphase, d. h. entweder nach der Winterruhe und vor Eiablage oder nach der Eiablage und vor Winterruhe, zu fangen und in vorbereitete Refu- gien umzusetzen. Unmittelbar nach Umsetzung der Zauneidechsen ist der Eingriffsbereich als Lebensraum für Zauneidechsen durch Entfernen der Vegetations- und Versteckmöglichkeiten zu entwerten, so dass keine Tiere aus benachbarten Flächen einwandern. Muss die Fläche längere Zeit ei- dechsenfrei gehalten werden, ist eine geeignete Abdeckung, z.B. durch Fo- lie, zu vorzunehmen. Monitoringmaßnahmen Die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Maßnahme ist langfristig zu sichern und durch Monitoring in einem Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen. Bei Hinweisen auf eine wider Erwarten unzureichende Annahme der CEF-Fläche durch die Tiere sind sofortige Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. 9.2 Nisthilfen für Nischen- und Höhlenbrüter Für die Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz sind folgende Nistkästen im Plangebiet fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhal- ten:  5 x Haussperlingskolonie (2 Nistfächer), Anbringung an Gebäuden, möglichst als Niststein und  4 x Halbhöhle für Hausrotschwanz. Die Nisthilfen sind an den in östliche bzw. südöstliche Richtung ausgerich- teten Fassaden der Gebäude anzubringen. - 35 - 9.3 Wasserdurchlässige Beläge Wege, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sind, soweit keine Gefahr des Eintrags von Schadstoffen in den Boden besteht, wasserdurchlässig auszu- führen. Im Bereich der privaten Stellplatzflächen sind Rasengittersteine zu verwenden. 9.4 Regenwasserversickerung Das im Bereich der privaten Grundstücke anfallende Regenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern. 9.5 Dacheindeckungen Dacheindeckungen aus den unbeschichteten Metallen Kupfer, Blei und Zink sind unzulässig. 9.6 Vogelschlag Größere Glasfassaden sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu vermeiden oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. 9.7 Außenbeleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priori- tät: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) zu verwenden. 10. Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Außenbauteile Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbe- reich nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI Richtli- nie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den im zeichnerischen Teil dargestellten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlaf- oder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbe- reich IV fensterunabhängige, schallgedämmte Lüftungsanlagen einzubauen oder gleichwertige bautechnische Maßnahmen zu treffen. Ausnahme: Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch ab- schirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, VDI 4100 und VDI 2719 „Schall- dämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadt- planungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth- Verlag, Berlin). - 36 - 11. Geh- und Fahrrechte Die im zeichnerischen Teil festgesetzte Fläche ist mit einem Geh- und Fahr- recht zugunsten der Eigentümer, Pächter und Nutzer des Schulgebäudes und des Bürogebäudes zu belegen. - 37 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer und flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung von max. 15°. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Wasserrückhal- tefunktion der Dachbegrünung und die Belange des Artenschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden und die begrünte Dachfläche dadurch nicht klei- ner als 1300 m² wird. 1.2 Fassaden Die Fassaden sind als Putzfassaden auszuführen - für Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. Der Putzfarbton muss einen Hellbezugs- wert von mindestens 65 % haben. Fassadenverkleidungen aus Kunststoff sind nicht zulässig. Zur Gestaltung der Fassaden sind grelle Farben sowie reflektierende Mate- rialien unzulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung, am Gebäude, im Erdge- schoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen Baugrenze liegen. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. - 38 - 3.2 Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege / Zufahrten, Hof- flächen, Stellplätze und Nebenanlagen genutzt werden, als Vegetationsflä- chen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. 3.3 Einfriedungen Entlang der Parzivalstraße, der Beuthener Straße und der verlängerten Schwetzinger Straße sind Einfriedungen nur in Form von Heckenpflanzun- gen aus heimischen Laubgehölzen und/oder einem Drahtgeflecht bis zu ei- ner Höhe von max. 1,00 m zulässig. Entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze sind keine Einfriedungen zu- lässig. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzu- stellen ist. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit im Sinne § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwen- den (z. B. zur Gartenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrund- stücke ist wasserdurchlässig auszuführen. - 39 - III. Sonstige Regelungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 752 „Beuthener Straße (Parzival Schulen)“, in Kraft getreten am 05.12.2003, der Bebauungsplan Nr. 639 „Hagsfeld – Geroldsä- cker“, in Kraft getreten am 17.3.1989 und der Baufluchtenplan Nr. 228 „Hagsfeld“, in Kraft getreten am 05.04.1933, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 2 – Vorhaben- und Erschließungsplan – ist bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. IV. Nachrichtliche Übernahmen 1. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zone III B. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung in der je- weils gültigen Fassung sind einzuhalten. Es gilt die „Rechtsverordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzge- bietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Ge- markung Karlsruhe betriebenen Wasserwerkes ‚Hardtwald’ vom 17. Mai 2006 (Amtsblatt vom 02. Juni 2006)“. Gese St. info@ Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . info@bioplan-landschaft.de . www.bioplan-landschaft.de zum vorhabenbezogenen Beb „Beuthener Straße östlich Parz Umweltbericht und Grünor mit Eingriffs-Ausgleichs Vorh Karl-Stockm Freunde der Erzie Rudolf Karlsru Fass Bearbeitung: Dipl. Dipl lanung 50590 . f 0 62 21 3950580 haft.de nen Bebauungsplan lich Parzivalstraße“ Grünordnungsplan leichs-Bilanzierung Vorhabenträger: Stockmeyer-Schule, Karlsruhe und der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. Karlsruhe, den 17.10.2014 Fassung vom 10.03.2015 g: Dipl.-Ing. Corinna Graus Dipl-Ing. Bärbel Schlosser Anlage 1 Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen, rechtliche Grundlagen .......................................................................... 1 2.0 Umweltbericht ..................................................................................................................... 2 2.1 Einleitung ............................................................................................................................. 2 2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung ......................................................................... 4 2.2.1 Schutzgut Boden ................................................................................................................. 4 2.2.2 Schutzgut Wasser ................................................................................................................ 5 2.2.3 Schutzgut Klima / Luft ......................................................................................................... 6 2.2.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere ............................................................................................ 8 2.2.4.1 Biotope 8 2.2.4.2 Artenschutz / Fauna 9 2.2.4.3 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 12 2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild................................................................................................ 14 2.2.6 Schutzgut Mensch ............................................................................................................. 14 2.2.7 Kultur- und Sachgüter....................................................................................................... 15 2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern .................................... 16 2.2.9 Zusammenfassende Darstellung von Bestandsbewertung und Erheblichkeit des Eingriffs ....................................................................................................................... 17 2.3 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen .............................................................. 18 2.3.1 Schutzgut Boden ............................................................................................................... 18 2.3.2 Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 18 2.3.3 Schutzgut Klima/ Luft ........................................................................................................ 18 2.3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. Artenschutz ............................................................. 19 2.3.5 Schutzgut Landschaftsbild................................................................................................ 22 2.3.6 Schutzgut Mensch ............................................................................................................. 23 2.4 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) .................................................................................................................. 23 2.5 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe von Auswahlgründen im Hinblick auf die Umweltauswirkungen ............ 23 2.6 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) ................................................................... 24 2.7 Allgemein verständliche Zusammenfassung (Umweltbericht) ...................................... 24 3.0 Empfehlungen für Festsetzungen mit grünordnerischen und ökologischen Zielsetzungen zur Übernahme in den Bebauungsplan..................................................... 26 3.1 Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................................. 26 3.1.1 Pflanzgebote (§ 9 (1) 25 a BauGB).................................................................................... 26 3.1.2 Pflanzbindungen (§ 9 Abs.1 Nr. 25 b BauGB) ................................................................ 27 3.1.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) ............................................... 29 3.1.3.1 Maßnahmen für Zauneidechsen 29 3.1.3.2 Nisthilfen für Brutvögel 29 3.1.3.3 Dachbegrünung 30 3.1.3.4 Sonstige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 30 3.2 Sonstige Festsetzungen mit Bedeutung für Natur und Landschaft, örtliche Bauvorschriften ................................................................................................................. 30 3.3 Hinweise und Empfehlungen zum Artenschutz ............................................................. 32 3.3.1 Zauneidechsen .................................................................................................................. 32 3.3.2 Vögel .................................................................................................................................. 32 4.0 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ................................................................ 34 4.1 Methodisches Vorgehen zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich ........................... 34 4.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach dem Karlsruher Modell ................................... 35 4.3 Zusammenfassende Darstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen ...................... 38 Tabellen- / Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Bewertung des Bestandes im Planungsgebiet; Schutzgutbezogene Beurteilung der Erheblichkeit des Eingriffs .................................................................... 17 Tabelle 2: Artenverwendungsliste ..................................................................................................... 28 Tabelle 3: Bewertung des Bestandes ................................................................................................ 36 Tabelle 4: Bewertung des voraussichtlichen Zustands nach Umsetzung der Planung ................ 37 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen; Beurteilung der Kompensation des Eingriffs .................................................................. 39 Abbildung 1: seit 2003 rechtskräftiger Bebauungsplan „Parzival-Schulen ‚Beuthener Straße‘“ ......... 2 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 2010. Karte 2.4 Verteilung der Bodentypen ......................................................................................................................... 4 Abbildung 3: Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte .......................................................................... 7 Abbildung 4 Vorkommen der Haubenlerche im Untersuchungsgebiet mit angrenzenden Gebieten. Brutnachweise gab es nur auf dem Gelände der bestehenden Parzivalschule. Das eigentliche Planungsgebiet (Acker) ist nur Nahrungsrevier. ........ 11 Abbildung 5: Schutzgebiete in der Umgebung des Planungsgebietes Quelle: Kartenservice LUBW .................................................................................................................................. 13 Abbildung 6: Ausschnitt aus der Tragfähigkeitsstudie Schutzgut Freiraum/Erholung ..................... 15 Abbildung 7: Ausweisfläche (rot gestrichelt) mit Eidechsenrefugium und Strukturaufwertung .......................................................................................................... 20 Abbildung 8: CEF-Fläche, Blick vom südlichen Rand nach Osten ........................................................ 20 Abbildung 9: Bereich für die Anlage von eines Eidechsenrefugiuims (rot); ...................................... 29 Abbildung 10: Arbeitsschritte zur Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ........................................................................................................... 34 Kartenverzeichnis Karte 1 Bestandsplan unmaßstäblich Karte 2 Maßnahmenplan M 1 : 500 Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 1 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 1.0 Vorbemerkungen, rechtliche Grundlagen Derzeitige Situation/ Anlass der Planung Die Vorhabenträger • Karl Stockmeyer Schule Karlsruhe Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. und die • „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.-Büro Karlsruhe“ beabsichtigen den Neubau eines Büro- und Seminarhauses sowie eines weiteren Schulgebäudes an der Beuthener Straße in Karlsruhe-Hagsfeld. Um hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich Parzival- straße“ aufgestellt. Umweltprüfung / Umweltbericht Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6. Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Inhalte des Umweltberichtes richten sich nach der Karte 1 zum BauGB (§ 2 a S. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB). Da sich die Inhalte von Umweltprüfung, Grünordnungsplanung sowie der Eingriffsregelung in weiten Teilen überschneiden, werden diese im vorlie- genden Textteil gemeinsam bearbeitet. Grünordnungsplan Auf Grundlage einer landschaftsökologischen Bestandsaufnahme und Be- wertung des Planungsgebietes werden im vorliegenden Textteil die Ein- griffsfolgen dargestellt. Grünordnerische Festsetzungen und sonstige Fest- setzungen, die dazu beitragen den Eingriff zu minimieren und zu kompen- sieren bzw. das Gebiet gestalterisch und ökologisch aufwerten sind in Kap. 3.0 und in Karte 2 dargestellt. Eingriffsregelung Nach § 1a BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwarten- den Eingriffe in Natur und Landschaft in der Abwägung nach § 1 (6) BauGB zu berücksichtigen. Als Beurteilungsgrundlage über Minderung, Ausgleich und Ersatz von zu erwartenden Eingriffen und Wahrung der naturschutz- rechtlichen Belange dienen die Inhalte der vorliegenden Planung mit Ein- griffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Artenschutz Um zu klären, ob artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG be- troffen sein können, wurden spezielle Artenuntersuchungen durchgeführt. Daraus resultierende Artenschutzmaßnahmen wurden vorgeschlagen und in der vorliegenden Planung berücksichtigt bzw. eingeplant. Bestehendes Planungsrecht Die Parzivalstraße sowie die daran anschließenden Gehweg- und Ver- kehrsgrünflächen liegen innerhalb des seit 2003 rechtskräftigen Bebau- ungsplans „Parzival-Schulen ‚Beuthener Straße‘“(vgl. Abbildung 1). Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 2 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Abbildung 1: seit 2003 rechtskräftiger Bebau- ungsplan „Parzival- Schulen ‚Beuthener Straße‘“ 2.0 Umweltbericht 2.1 Einleitung Inhalt und Ziel des Bebauungsplans Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich der Par- zivalstraße“ wird aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan 1 entwi- ckelt (geplante gemischte Baufläche) und weist folgende Festsetzungen auf: • Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: 0,59 ha • Grundstücksfläche Schulerweiterung • Grundstücksfläche Büro- und Seminarhaus • Öffentliche Verkehrsflächen • Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Park- plätze • Öffentliche Grünflächen (Verkehrsgrün) Übergeordnete Planungen Regionalplan Die Baufläche ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2 als „Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungs- entwicklung“ dargestellt. FNP Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe (FNP NVK) als geplante gemischte Baufläche dargestellt. Da als Nutzungsart ein Schulgebäude sowie ein Büro-und Seminargebäude fest- gesetzt wird, ist die Planung aus dem FNP entwickelt. Landschaftsplan Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe trifft für das Planungsgebiet folgende Aussagen: • Eingriff erheblich, unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar • Im Gebiet kann ein wesentlicher Teil der Ausgleichsmaßnahmen er- bracht werden 1 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 2004: Flächennutzungsplan 2010 2 Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 2003: Regionalplan Mittlerer Oberrhein Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 3 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Darstellung der für den Bauleitplan geltenden Ziele des Umweltschut- zes Beim Planungsgebiet „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ sind die üblichen Rechtsgrundlagen wie BauGB, BNatSchG, BBodSchG, WHG, WG und Regionalplan für die Ziele des Umweltschutzes von Belang. Die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksich- tigt wurden, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt. Beschreibung der Prüfmethoden Abgrenzung Die räumliche und inhaltliche Abgrenzung orientiert sich an den Grenzen des Planungsgebietes. Für die im Zusammenhang mit benachbarten Berei- chen zu betrachtenden Schutzgüter wurde der Betrachtungsraum erwei- tert (textliche Erläuterung). Umweltbericht Die Umweltbelange werden im Umweltbericht systematisch nach den Schutzgütern verbal abgehandelt:  Bestandsaufnahme und –bewertung  Auswirkungen (Prognose bei Durchführung der Planung)  Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch- führung der Planung (Nullvariante) Eingriffs-Ausgleichs- Bilanzierung Methodisch wird für die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung das „Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungs- planverfahren (§ 1a BauGB)“ 3 angewandt. Zudem wird für jedes Schutzgut eine verbale Argumentation mit tabellari- scher Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich erarbeitet (Tabelle 5). Grundlage der Bilanzierung Im Westen überschneidet sich das Planungsgebiet des vorliegenden Be- bauungsplanes mit dem Geltungsbereichs des seit 2003 rechtskräftigen Bebauungsplans „Parzival-Schulen ‚Beuthener Straße‘“. Die Festsetzungen des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ ersetzen in diesem Teilbereich die bisherigen Vorgaben. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Unterla- gen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung anlagebedingte Wirkfaktoren Folgende anlagebedingte Wirkfaktoren sind zu beurteilen:  Versiegelung und Bebauung wirkt sich auf den Boden, den Wasser- haushalt, das Klima sowie auf Pflanzen und Tiere und das Land- schaftsbild ungünstig aus.  Beseitigung von Vegetationsstrukturen wirken v. a. auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie auf das Landschaftsbild ungünstig. Anlagebedingte Wirkfaktoren wirken dauerhaft. baubedingte Wirkfaktoren Durch die Umsetzung der Planung sind baubedingte Auswirkungen wäh- rend der Bauphase zu erwarten (z. B. Lärm durch Bautätigkeit, vorüber- 3 Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt, 2006: Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff- und Ausgleich im Zuge von Be- bauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 4 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 gehende Inanspruchnahme von Flächen für Materiallager und Arbeits- raum, Störung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung). betriebsbedingte Wirkfaktoren Aufgrund des zusätzlichen Verkehrs durch die An- und Abfahrt von Schü- lern, Besuchern und Mitarbeitern des Büro- und Seminarhauses sowie der Schule sind gewisse Zunahmen an Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. (vgl. Kap. 2.2.6). 2.2 B estandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung 2.2.1 Schutzgut Boden Geologie Das Planungsgebiet liegt am östlichen Rand der „Karlsruher Hardt“. Der geologische Untergrund ist von eiszeitlichen Kies- und Sandablagerungen des Rheins geprägt und die dort vorherrschenden Sandböden aus Flug- und Hochflutsand sind meist nährstoffarm, sauer und besitzen ein gerin- ges Wasserspeichervermögen. Bestand Laut der Bodenkarte des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (LGRB) sind im Bereich des Planungsgebiets Bänderbraunerden, zum Teil podsolig sowie untergeordnet Braunerde und Bänderparabraunerde vorhanden (vgl. auch Ausschnitt aus dem LP 2010 Abbildung 2). Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 2010. Karte 2.4 Verteilung der Bodentypen Bewertung Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt ist infolge der hohen Durchlässigkeit der Sandböden und des kiesigen Untergrunds als sehr hoch zu bewerten. Niederschläge werden sehr schnell aufgenommen und an den Untergrund weitergegeben. Dies und der geringe Basengehalt des Bodens bedingen jedoch eine geringe Filter- und Pufferkapazität gegen- über Schadstoffen. Auch die Bedeutung als „Standort für Kulturpflanzen“ ist allenfalls als mäßig zu bewerten. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 5 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Vorbelastung Die (teil-)versiegelten Straßen-, Wege- und Stellplatzflächen im Bereich der Parzival- und Beuthener-Straße stellen eine Vorbelastung für das Schutz- gut Boden dar. Altlastenfläche Es sind jedoch derzeit keine Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen bekannt. Empfindlichkeit Die im Planungsgebiet vorhandenen natürlich gelagerten Böden sind hoch empfindlich gegenüber Abgrabung, Verlagerung und Versiegelung. Gegen- über Verdichtung sind die Sandböden weniger empfindlich. Auswirkungen Durch die Bebauung werden zum Teil bereits (teil-)versiegelte Flächen und zum Teil noch natürlich gelagerte hoch durchlässige Böden versiegelt, der Versiegelungsgrad erhöht sich von derzeit 20 % auf etwa 72 %. Das ent- spricht einer Neuversiegelung von etwa 3.334 m². Selbst wenn der Boden nach der Baumaßnahme wieder aufgeschüttet wird, ist das ursprüngliche Bodengefüge nicht wieder herzustellen. 2.2.2 Schutzgut Wasser Oberflächenwasser Umgebung Etwa 220 m östlich verläuft der „Alte Bach“ welcher etwa 600 m nördlich den Pfinzentlastungskanal quert. Planungsgebiet Im Planungsgebiet selbst und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine ständig wasserführenden Fließgewässer. Grundwasser Situation Oberrheingraben Allgemein ergibt sich durch die hohe Versickerungsrate und die sehr ho- hen Speicherkapazität des Kieskörpers für den gesamten Bereich der Nie- derterrasse grundsätzlich eine sehr hohe Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Grundwasserhöffigkeit. Laut Landschaftsplan ist in der Umgebung des Planungsgebietes aufgrund der vorhandenen durchlässigen Sandböden eine hohe Grundwasserneubildungsrate von 10-12 l/s/km² anzunehmen. Grundwasser- flurabstand Im Bereich des Planungsgebietes kann von einem Grundwasserflurab- stand von 3 - 5 m ausgegangen werden 4 . Der bisher maximal gemessene Grundwasserspiegel beträgt 111,50 m +NHN. Es ist jedoch nicht auszuschlie- ßen, dass dieser Wert in Zukunft überschritten werden kann. Im Bereich der Versickerung muss mit einem Anstieg des Grundwasserstandes gerechnet werden. Wasserschutzgebiet Das Planungsgebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III B des Wasser- schutzgebietes „Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald“, Schutzgebiets- Nr. 212010. Bewertung Die geplante Baufläche besitzt aufgrund der hohen Grundwasserneubil- dungsrate sowie der Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Empfindlichkeit Die im Gebiet vorhandenen Sandböden besitzen eine geringe Filter- und Pufferfähigkeit gegenüber Schadstoffen. Der Untergrund aus Rhein- sanden und -kiesen ist ebenfalls in hohem Maße durchlässig. Der Grund- 4 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 2004: Landschaftsplan 2010 Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 6 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 wasserflurabstand ist mit 3-5 m relativ gering. Des Weiteren liegt das Pla- nungsgebiet in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Das Schutzgut Grundwasser ist somit hoch empfindlich gegenüber Flächenversiegelun- gen und Schadstoffeinträgen. Vor allem während der Bauphase besteht ein erhöhtes Risiko, dass Schadstoffe in das Grundwasser gelangen. Auswirkungen Es ist mit einer gewissen Erhöhung des Oberflächenabflusses zu rechnen, da durch die Umsetzung der Planung Flächen versiegelt werden und das anfallende Niederschlagswasser nicht im gewohnten Maße versickern bzw. verdunsten kann. Die Planung sieht allerdings vor, die unverschmutzten Dachwässer im Planungsgebiet zur Versickerung zu bringen. Ein Teil des anfallenden Niederschlagwassers kann somit dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden. Aufgrund der geplanten Minimierungsmaßnah- men wie Dachbegrünung und der Anlage von Versickerungsmulden sowie der relativ kleinen Ausdehnung der Eingriffsfläche im Vergleich zum Ein- zugsgebiet sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten. 2.2.3 S chutzgut Klima / Luft Situation Oberrheinebene Die mittlere Oberrheinebene zählt aufgrund ihrer Beckenlage zu den wärmebegünstigsten Klimaten Deutschlands. Das Klima im Rheingraben lässt sich neben der hohen mittleren Lufttemperatur durch geringe Jah- resniederschläge, Windarmut und häufige Inversionswetterlagen charak- terisieren. Hohe Luftfeuchtewerte führen im Sommer häufig zu Schwüle, in kälteren Jahreszeiten zu Nebelbildung. Die genannten klimatischen Be- dingungen begünstigen zudem eine Anreicherung von Luftverunreinigun- gen. Die thermische Begünstigung des Gebietes bedingt einerseits ein gutes Wuchsklima für Kulturpflanzen einschließlich Sonderkulturen wie z.B. Spargel. Andererseits wird sie innerhalb der Siedlungsräume als Belas- tung (Schwüle) empfunden. Die hohe Siedlungsdichte in der Oberrhein- ebene bewirkt eine zusätzliche thermische Aufheizung. Bioklima Karlsruhe Gemäß Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe muss in Karlsruhe mit „32,4 Schwületagen im Jahr (Berlin 18,1 Tage, Mün- chen 19,5 Tage, Stuttgart 22,2 Tage, nach NEUWIRTH 1974) als die ther- misch höchst belastendste Stadt der Bundesrepublik bezeichnet werden. BECKER (1972) ordnet in seiner bioklimatischen Kategorisierung die ge- samte Rheinebene der "bioklimatischen Belastungsstufe" zu, die er durch zeitweises Auftreten von folgenden Belastungsfaktoren kennzeichnet: • „Wärmebelastung durch Schwüle und hohe Sommertemperaturen, • Nasskälte in stagnierender Luft (feuchter Niederungsdunst bzw. Ne- bel), • verminderter Strahlungsgenuss durch Niederungs- bzw. Industrie- dunst oder Nebel, • erhöhte Luftverschmutzung, besonders bei austauscharmen Wetter.“ Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 7 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Lage und Nutzung des Planungsgebietes und der Umgebung Das Planungsgebiet liegt östlich der Bahnlinie, am Nordostrand des Stadt- teils Hagsfeld. Im Osten und Westen grenzen Siedlungsflächen an die ge- plante Baufläche. Die Flächen südlich der Beuthener Straße sind durch Grabeland und Gärten geprägt. Nördlich schließen sich Ackerflächen an. Bioklimatische Situation im Umfeld der Planungsgebietes Die Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stuft die bioklimatische Belastung der umgebenden Siedlungsräume folgenderma- ßen ein (vgl. Abbildung 3): • Mischgebietsbebauung entlang der Schwetzinger Straße: mittel • Wohngebiet westlich der Bahn: gering Abbildung 3: Ausschnitt aus der Kli- mafunktionskarte 5 Planungsgebiet Die noch unbebaute Fläche zwischen der Parzivalschule und der „Schwetzinger Straße“ wirken zusammen mit den nördlich angrenzenden Ackerflächen siedlungsklimatisch ausgleichend auf die benachbarte Be- bauung. Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen heizen sich nicht so stark auf wie die angrenzenden Siedlungsflächen. In der Tragfähig- keitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird dieses Areal als siedlungsklimatischer Ausgleichsraum mit einer hohen Kaltluftlieferung eingestuft (vgl. Abbildung 3). Auch die vorhandenen Straßenbäume entlang der Parzival- und Beuthe- ner-Straße besitzen eine siedlungsklimawirksame Funktion. Durch die Verdunstung der Gehölze wird die Luft befeuchtet und gekühlt. Der Schat- tenwurf verringert die Aufheizung der versiegelten Flächen bzw. der Ge- bäudeflächen. 5 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 2010: Tragfähigkeitsstudie, Bearbeitung GEO-NET, Hannover Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 8 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Vorbelastung Etwa 20 % der Planungsgebietsfläche ist bereits durch Straßen, Wege und Stellplätze versiegelt. Diese Flächen besitzen keine Bedeutung als sied- lungsklimatischer Ausgleichsraum sondern stellen eine Vorbelastung für das Schutzgut Klima dar. Empfindlichkeit Aufgrund der bioklimatischen Situation in Karlsruhe ist das Siedlungskli- ma empfindlich gegenüber einer weiteren Inanspruchnahme von Kaltluft- entstehungsflächen. Auswirkungen Die ursprüngliche Klimafunktion der bisher unbebauten Teilfläche ändert sich durch die Bebauung stark. Die Luftfeuchtigkeit wird reduziert und die bebaute Fläche trägt nicht mehr zur Entstehung von Kaltluft bei, sondern bildet ihrerseits eine Wärmeinsel. Der Luftaustausch in Nord-Südrichtung wird durch die beiden Gebäude weiter eingeschränkt. 2.2.4 S chutzgut Pflanzen und Tiere 2.2.4.1 Biotope Bestand Das Planungsgebiet liegt zwischen dem bestehenden Parzivalschulgelände im Westen, der Schwetzinger Straße im Osten und Beuthener Straße im Süden. Die nördlich gelegenen Flächen werden, wie ein Großteil der Pla- nungsgebietsfläche selbst, intensiv ackerbaulich genutzt. Entlang der drei Straßen befinden sich unterschiedliche Ruderalgesellschaften als Straßen- begleitgrün sowie Straßenbäume relativ jungen Alters. Vorbelastungen Etwa ein Fünftel der Planungsgebietsfläche ist bereits bebaut und liegt in- nerhalb des seit 2003 rechtskräftigen Bebauungsplans „Parzival-Schulen‚ Beuthener Straße‘“. Die bereits durch Straße, Wege und Stellplatzflächen versiegelten Bereiche sowie die umgebenden Verkehrs- und Siedlungsflä- chen stellen eine Vorbelastung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere dar. Bewertung Bestand Die auf der Eingriffsfläche vorkommenden Biotoptypen sind nach Biotop- wertverfahren der LUBW folgendermaßen einzustufen: • Stufe III (mittel) Einzelbäume, grasreiche Ruderalflur, (Randstreifen) • Stufe II (gering) Acker, kleinere Grünflächen • Stufe I (sehr gering) bebaute Flächen Empfindlichkeit Gegen Überbauung / Zerstörung sind alle Biotope hoch empfindlich. I. d. R. sind jedoch hochwertige und/oder auf spezielle Standorte angewiesene Biotope sowie Biotope, die einen langen Entwicklungszeitraum benötigen, schwierig, u. U. auch gar nicht wieder zu entwickeln. Auswirkungen Durch die Umsetzung der Planung werden überwiegend strukturarme Ackerflächen und bereits bebaute Areale in Anspruch genommen. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 9 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.2.4.2 Artenschutz / Fauna Ökologische Übersichtsbegehung Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ in Karlsruhe-Hagsfeld wurde am 12.06.2012 ei- ne ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob von der Planung arten- oder naturschutzfachlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein können. Aus der Vorun- tersuchung ergab sich weiterer Untersuchungsbedarf bei den Artengrup- pen Reptilien und Brutvögel. Spezielle artenschutz- rechtliche Untersu- chungen zu Brutvögeln und Reptilien An folgenden Tagen wurden spezielle artenschutzrechtliche Untersuchun- gen zu Brutvögeln und Reptilien durchgeführt: 16.07.12, 04.09.12 und 17.09.12. Nachfolgend eine Zusammenstellung der Ergebnisse aus Übersichtsbege- hung sowie der o.g. speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen 6 : Flora Im Untersuchungsgebiet wurden keine nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Pflanzenarten gefunden. Wirbellose Tiere Das Gelände bietet aufgrund seiner Struktur prinzipiell keinen Lebensraum für Arten von nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Wir- bellosen. Amphibien Das Vorkommen von gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschütz- ten Amphibienarten im Untersuchungsgebiet ist aufgrund fehlender Ge- wässer auszuschließen. Reptilien Im Untersuchungsgebiet konnte am 16.07.2012 eine männliche Zauneid- echse ( Lacerta agilis) nachgewiesen werden, auf dem Gelände der Parzi- valschule wurde von einer Lehrkraft von einem größeren Vorkommen be- richtet. Insbesondere am nordwestlichen Rand des Untersuchungsgebie- tes (Spielplatz, Parkplatz), aber auch entlang der Straßenränder (Verkehrs- grünflächen) ist aktuell von einem Vorkommen von Zauneidechsen auszu- gehen, nicht aber auf der Ackerfläche selbst. Vögel Entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie sind alle einheimischen Vogel- arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG besonders geschützt. Das Untersuchungsgebiet kommt für streng geschützte Vogelarten als Bruthabitat in Betracht, daher wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Allgemeines Das Untersuchungsgebiet für die avifaunistischen Untersuchungen, beste- hend aus dem Planungsgebiet, der benachbarten Parzivalschule und den nördlich benachbarten Ackerflächen, zeigte sich mit 10 registrierten Vogel- arten, davon 3 Brutvogelarten, als relativ artenarm, was auf die geringe Strukturvielfalt des Gebietes zurückzuführen ist. 6 BIOPLAN Ges. f. Landschaftsökologie und Umweltplanung, Fassung August 2014: Spezielle artenschutzrechtliche Unter- suchungen zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe, Dipl. Biol. Micheal Braun Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 10 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Streng geschützte und Rote-Liste-Arten An streng geschützten Vogelarten wurden im und um das Planungsgebiet Turmfalke (RL V) und Baumfalke (RL 3) jeweils als Nahrungsgast festge- stellt. Die streng geschützte Haubenlerche hat ihre Brutstätte im Bereich der bestehenden Parzivalschule und nutzt die umliegenden Ackerflächen als Nahrungshabitat. Die Haubenlerche ist in der Roten Liste Baden- Württemberg als vom Erlöschen bedroht (RL 1) gelistet. Die besonders geschützten Arten Türkentaube und Haussperling sind Arten der Vorwarn- liste Baden-Württemberg. Die Türkentaube wurde als Nahrungsgast, der Haussperling als Brutvogel im Bereich der Parzivalschule festgestellt. Nahrungsgäste Für Turmfalke, Baumfalke und Türkentaube ist das Planungsgebiet als Nahrungsfläche anzusehen. Auch die Haubenlerche nutzt das Planungsge- biet als Nahrungsraum. Bei keiner der genannten Arten handelt es sich jedoch um ein essenzielles Nahrungshabitat, da im Umfeld genügend Nah- rungsflächen vorhanden sind. Haubenlerche Die Haubenlerche ist im Untersuchungsgebiet (Bereich Parzivalschule) eine Brutvogelart mit strengem nationalen Schutz sowie dem höchsten Gefährdungsgrad für Baden-Württemberg (Bestand vom Erlöschen be- droht). Ein Paar mit zwei Jungtieren wurde am 16.07.2012 im Bereich des Spielplatzes nachgewiesen. Auf dem Getreideacker östlich der Parzival- schule wurden gleichzeitig bis zu 8 Haubenlerchen am 04.09.2012 bei der Nahrungsaufnahme beobachtet. Von einem lokal und regional bedeutsa- men Vorkommen dieser Art muss ausgegangen werden. Der Haubenlerche kommt daher von allen registrierten Vogelarten die höchste Priorität zu. Zustand der Population (Haubenlerche) Der Zustand der Population vor Ort kann nicht umfassend beurteilt wer- den, da lediglich in einem begrenzten Zeitraum und nur das Vorkommen im Planungsgebiet sowie der unmittelbaren Umgebung erhoben wurde. Allerdings ist es so, dass am nördlichen Oberrhein zwischen Karlsruhe und Mannheim das einzige stabile Vorkommen der Haubenlerche in Baden- Württemberg liegt. Die extrem trockenheitsliebende Halbwüstenart tole- riert zwar Häuser als Vertikalstrukturen (im Gegensatz zur Feldlerche), aber keine großgewachsenen Bäume. Typischerweise kommt sie am nörd- lichen Oberrhein in Neubaugebieten auf Sandboden vor, der Vorkom- mensschwerpunkt liegt im Bereich Waghäusel-Hockenheim-Walldorf. Karlsruhe liegt am südlichen Rand des Vorkommens. Nachdem die Rude- ralflächen, auf denen sie häufig brütet, nach und nach verschwinden und die gepflanzten Bäume immer größer werden, verschwinden die Hauben- lerchen und wandern in das nächste geeignete Neubaugebiet ab. Der Nachweis von 8 Haubenlerchen ist für den Raum Karlsruhe sehr bedeut- sam, möglicherweise auch ein Höchstwert. Meist sind es nur 1-2 Paare, die in einem Gebiet brüten. Ein weiterer Brutplatz von Haubenlerchen im Raum Karlsruhe liegt im Bereich Rheinstetten-Forchheim. Habitatqualität (Haubenlerche) Essenziell für Haubenlerchen sind Ruderalflächen zur Nahrungssuche und zur Brut, die locker mit Pflanzen bestanden sein und nach einem Regen schnell abtrocknen müssen. Die gepflanzten Bäume im Umfeld der Parzi- valschule werden aktuell von den Haubenlerchen noch toleriert, über- schreitet die Größe und Anzahl der Bäume aber in Zukunft eine gewisse Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 11 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Grenze, wandern die Haubenlerchen ab. Das Gebiet ist also nur für einen beschränkten Zeitraum für Haubenlerchen geeignet. Neubaugebiete auf Sandböden sind wie bereits erwähnt die Vorkommensschwerpunkte in Baden-Württemberg. Die Art wird von einer Neubausituation also vorerst profitieren, bevor sich die Gehölze zu stark entwickeln. Wichtig als Brut- platz und Nahrungsstätte können auch Flachdächer mit schütterer Vegeta- tionsdecke sein. Ackerbereiche werden dann von Haubenlerchen als Nah- rungsgebiet genutzt, wenn sie entsprechend schütter bewachsen sind. Das schien im Untersuchungszeitraum der Fall gewesen zu sein, denn die Hau- benlerchen wurden mehrfach in den angrenzenden Ackerbereichen um die Parzivalschule beobachtet. Abbildung 4 Vorkommen der Hau- benlerche im Untersu- chungsgebiet mit an- grenzenden Gebieten. Brutnachweise gab es nur auf dem Gelände der bestehenden Parzi- valschule. Das eigentli- che Planungsgebiet (Acker) ist nur Nah- rungsrevier. Wertung der Planungs- fläche / Vermeidungsmaßnah- me Gemäß Erhebungen handelte es sich beim Planungsgebiet weder um Fortpflanzungsstätten noch um essenzielle Nahrungsstätten der Haubenlerchen. Dennoch stellt das Planungsgebiet eine Nahrungsfläche in der Nähe ihrer Fortpflanzungsstätte dar. Eine zukünftige Nutzung des Planungsgebietes als Bruthabitat ist aufgrund der vorgefundenen Situation unwahrscheinlich, kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung) und 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG zu vermeiden, ist die Bau- feldräumung daher außerhalb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. durchzu- führen. Sollte absehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Baufeld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestal- ten, dass die Fläche als Bruthabitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regelmäßiges Pflügen, um keine Vegetation aufkommen zu las- sen). Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 12 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Beeinträchtigungen (Haubenlerche) Störungen im Sinne von menschlichen Aktivitäten sind v.a. das Mähen bzw. der Eingriff in potenzielle Brutstätten (Ruderalfluren) zur Brutzeit. Ansons- ten profitiert die Haubenlerche von den menschlichen Aktivitäten. Bauma- schinen und auch der Schulbetrieb sorgen nicht dafür, dass die Hauben- lerchen abwandern werden. Empfehlungen Da es sich bei der Haubenlerche um eine vom Aussterben bedrohte Art handelt, sollten alle Vorkehrungen getroffen werden, um den Erhaltungs- zustand der Art zu fördern. Zur längerfristigen Sicherung des Haubenler- chenvorkommens wird dringend empfohlen, weitere Vermeidungsmaß- nahmen und allgemeine Fördermaßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB im Rahmen der Planung zu treffen. (siehe Kap. 2.3.4) 2.2.4.3 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Planungsgebiet NSG / LSG / NATURA 2000 Durch die Umsetzung der Planung sind keine Naturschutz- oder Land- schaftsschutzgebiete sowie FFH- bzw. Vogelschutzgebiete betroffen. nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope Im Planungsgebiet oder in der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope. Umgebung Waldbiotop nach § 30 LWaldG / Bei dem etwa 250 m nordöstlich gelegenen Waldbestand handelt es sich um das Waldbiotop (Nr. 269162126075 „Waldbestand in der Vockenau“), das ein Teil des 1.557 ha großen FFH-Gebietes Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe (Nr. 6917343) ist. FFH-Gebiet Das FFH-Gebiet Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe (Nr. 6917343) wurde für folgende Anhang II-Arten ausgewiesen: • Gelbbauchunke ( Bombina variegata) • Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) • Großer Eichenbock ( Cerambyx cerdo) • Hirschkäfer (Lucanus cervus) • Eremit (Osmoderma eremita) • Grünes Gabelzahnmoos (Dicranum viride) • Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius) Folgende FFH-Lebensraumtypen sind für das FFH-Gebiet gelistet: • 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer, Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen • 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopota- mions oder Hydrocharitions • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe, Fließgewässer mit flu- tender Vegetation des Ranunculion fluitantis Wasservegetation des Callitricho-Batrachion • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis al- pinen Stufe • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisor- ba officinalis) • 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (Alno-Padion, Alnion inca- Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 13 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 nae, Salicion albae) • 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo Fagetum) • 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo Fagetum) • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwald, (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus ro- bur Keine der gennannten Lebensraumtypen oder Arten kommen im Pla- nungsgebiet vor. Auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG kann daher u. E. verzichtet werden. LSG Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.12.010 „Füllbruch-Vokkenau“ ist etwa 100 m nordwestlich vom Planungsgebiet entfernt. Schutzzweck des ca. 372 ha umfassenden Gebiets ist das Bruchwaldgebiet der alten Kinzig- Murg-Rinne. Es ist geprägt durch die Gewässer Pfinz und Alte Bach und dient sowohl als Rückzugsgebiet standorttypischer Tier- und Pflanzenarten und Ausgleichsfläche mit besonderer Klimaschutzfunktion als auch als Er- holungsgebiet. Abbildung 5: Schutzgebiete in der Umgebung des Pla- nungsgebietes Quelle: Kartenservice LUBW Fazit Es sind durch die Umsetzung der Planung keine Auswirkungen auf die genannten Schutzgebiete zu erwarten. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 14 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild Situation Die geplante Baufläche wird von drei Seiten von Straßen begrenzt. Östlich und südöstlich schließt sich die Ortsrandbebauung von Hagsfeld an. Im Westen dominiert das Schulgelände der „Parzivalschule“ das Ortsbild. Die Flächen nördlich des Planungsgebietes werden ackerbaulich genutzt. Etwa 50 m nördlich befindet sich ein Gartengelände. Die dort vorhandenen Bäume stellen, ebenso wie die straßenbegleitenden Bäume, eine Raum- kante dar. Bewertung / Empfindlichkeit Insgesamt besitzt das Planungsgebiet eine mittlere bis geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild. Das Landschaftsbild weist eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit gegenüber der Umnutzung als Schulgelände auf. Auswirkungen Durch die Umsetzung der Planung wird die bisher landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche mit einem Schul- und Tagungsgebäude überbaut. Die derzei- tige Eingrünung entlang der Straßen bleibt bestehen. Die südlichen Au- ßenanlagen und der Schulhof werden begrünt. In südliche, westliche und östliche Richtung sind keine weithin sichtbaren negativen Auswirkungen zu erwarten. In nördlicher Richtung muss aus artenschutzrechtlichen Grün- den auf Gehölzpflanzungen und begrünte Zäune verzichtet werden. Hier werden die Gebäude weithin sichtbar sein. Im vorliegenden Fall hat der Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche Vorrang vor der Be- grünung des neuen Ortsrandes. 2.2.6 Schutzgut Mensch Erholung / Wohnumfeld Die Fahrrad- bzw. Fußwege entlang der Erschließungsstraßen werden von den Anwohnern als Zugang zur freien Landschaft bzw. der nördlich gele- genen Kleingärten genutzt. Gemäß der Tragfähigkeitsstudie des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe besitzt die Fläche nur eine geringe Erholungsre- levanz, liegt jedoch an einem Radhauptrutennetzabschnitt (entlang Schwetzinger Straße). Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 15 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Abbildung 6: Ausschnitt aus der Trag- fähigkeitsstudie Schutz- gut Freiraum/Erholung 7 Vorbelastungen / Immissionen Hinsichtlich des Immissionsschutzes bedingt insbesondere der Individual- verkehr auf der Beuthener Straße/Schwetzinger Straße passive Schall- schutzmaßnahmen durch Gebäudestellung, Gebäudenutzung und die Aus- bildung der Fassaden entlang der Beuthener Straße. Weiterhin sind die Immissionen der westlich des Planungsgebietes gelege- nen Bahntrasse zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan „Kleingartenanlage Steinäcker“, der am 25.06.1999 rechtsverbindlich wurde, wurde ein Lärm- schutzwall (3m Höhe) entlang der Bahnlinie festgesetzt, der aber bisher noch nicht umgesetzt wurde. Um die momentane Gesamtsituation unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Gebäude aus Sicht des Schallschutzes präzise beurteilen zu können, wurde vom Ingenieurbüro Koehler, Leutwein und Partner ein schalltechnisches Gutachten (Fassung vom Juli 2014) erarbeitet, das die Grundlage für planungsrechtliche Festsetzungen bildet Schallemissionen Durch den Schulbetrieb und der An- und Abfahrt von Mitarbeitern und Besuchern des Büro- und Seminarhauses sind Lärmemissionen zu erwar- ten. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen durch den Verkehr auf der Beuthener Straße sowie der Bahnlinie (DB, Stadtbahn) sind diese Emissionen jedoch von untergeordneter Bedeutung. 2.2.7 K ultur- und Sachgüter Im Planungsgebiet oder dessen Umgebung sind keine Kulturgüter be- kannt. Störende Einflüsse auf Kultur- oder Sachgüter sind nicht zu erwar- ten. 7 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 2010: Tragfähigkeitsstudie, Bearbeitung GEO-NET, Hannover Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 16 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Artenschutz vs. Klima und Landschaftsbild Bei den speziellen artenschutzrechtlichen Erhebungen wurde im Pla- nungsgebiet und dessen Umgebung ein Vorkommen der Haubenlerche nachgewiesen. Es handelt sich dabei um eine streng geschützte Vogelart, die in der Roten Liste Baden-Württemberg als vom Erlöschen bedroht eingestuft ist. Da Haubenlerchen Gehölze meiden, wurde bei der Planung darauf geachtet, dass in / bei deren Verbreitungsgebiet nördlich der ge- planten Gebäude keine Bäume oder Hecken gepflanzt bzw. keine begrün- ten Zäune angelegt werden. Der Verzicht auf Begrünung mit Gehölzen nördlich der Gebäude wirkt sich allerdings ungünstig auf das Schutzgut Landschafts- bzw. Ortsbild sowie auf das Mikroklima aus. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 17 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.2.9 Zusammenfassende Darstellung von Bestandsbewertung und Erheblichkeit des Eingriffs Bestandsbewertung Aus der nachfolgenden Tabelle 1 kann die Einstufung der Schutzgüter im Planungsgebiet ersehen werden. Daraus geht hervor, dass die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Klima/Luft von hoher Bedeutung sind. Den Schutzgütern Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild und Erholung kommt eine allgemeine Bedeutung zu. Erheblichkeit Aus der Überlagerung der Bestandsbewertung mit der Empfindlichkeit ge- genüber dem Vorhaben ergibt sich unter Berücksichtigung der Eingriffsin- tensität die potentielle Beeinträchtigung eines Schutzgutes. Diese gibt Aus- kunft über die Erheblichkeit eines Eingriffs. Tabelle 1: Bewertung des Bestandes im Planungsgebiet; Schutzgutbezogene Beurteilung der Erheblichkeit des Eingriffs Schutzgut Bestands- bewertung Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben pot. Beeinträch- tigung durch das Vorhaben Erheblichkeit des Eingriffs Boden Natürliche Böden -   hohe Erheblichkeit Wasser Oberflächengewässer    geringe Erheblichkeit Grundwasser  Versiegelung  Deckschichten- abtrag  Versiegelung  (pot. Schadstoffeintrag) () mittlere Erheblichkeit (potentiell hohe Erheblich- keit) Klima / Luft   -   mittlere Erheblichkeit Pflanzen und Tiere  -    hohe Erheblichkeit Landschaftsbild/ Erholung  -   -   geringe Erheblichkeit Zeichenerklärung zu Tab. 2:  = hoch  = mittel  = gering Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 18 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.3 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen Die größtmögliche Minimierung der negativen Auswirkungen des Eingriffs im Baugebiet hat Vorrang vor Kompensationsmaßnahmen. 2.3.1 S chutzgut Boden Minimierung Boden ist ein nicht vermehrbares und nicht wieder herstellbares Gut. Da- her sind Eingriffe in den Boden grundsätzlich so gering wie möglich zu hal- ten. Der Anteil an überbauter Fläche ist möglichst gering zu halten, der Boden ist schonend zu behandeln (unnötige Umlagerungen und Verdich- tungen vermeiden). Folgende bodenbezogene Minimierungsmaßnahmen sind in die Baugebietsplanung eingeflossen (siehe auch Kap. 3.0): • (Teil-)Befestigung von Zufahrten, Wegen, Hofflächen, Stellplätzen usw. mit versickerungsfähigen Belägen, • unversiegelte Flächen sind gärtnerisch als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten Ausgleich • Durch die großflächige Dachbegrünung wird ein gewisser Ausgleich für den Boden geschaffen. 2.3.2 S chutzgut Wasser Minimierung Wie beim Boden hat auch hier der sparsame Umgang mit der Fläche Prio- rität (s.o.). Folgende wasserbezogene Festsetzungen dienen zur Minimie- rung des Eingriffs in das Schutzgut Wasser (siehe auch Kap. 3.0): • großflächige Dachbegrünung • Anlage von Versickerungsmulden • (Teil-)Befestigung von Zufahrten, Wegen, Hofflächen, Stellplätzen usw. mit versickerungsfähigen Belägen, • unversiegelte Flächen sind gärtnerisch als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten • Die Wasserschutzgebietsverordung des WSG 212010 ist zu beachten Kompensation Der Eingriff in das Schutzgut Wasser wird durch die oben genannten Maß- nahmen weitestgehend minimiert. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. 2.3.3 S chutzgut Klima/ Luft Minimierung und Kompensation Die Neuanpflanzung von Gehölzen sowie die Dachbegrünung wirken sich positiv auf das lokale Mikroklima aus. Der Eingriff in das Schutzgut Klima wird dadurch vermindert. Es sind keine weiteren klimaspezifischen Kom- pensationsmaßnahmen notwendig. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 19 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. Artenschutz Minimierung und Aus- gleich Folgende Maßnahmen dienen Minimierung und Ausgleich des Eingriffs in das Schutzgut Pflanzen und Tiere: • Pflanzung und Erhalt von Straßenbäumen und heimischen Einzelbäu- men auf der privaten Grundstücksfläche • unversiegelte Flächen sind gärtnerisch als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten • großflächige Dachbegrünung Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind folgende Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen 8 : Zauneidechsen CEF-Maßnahme Da Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet aktuell vorkommen, ist vor einer Bebauung die Anlage von Habitatstrukturen für Zauneidechsen in der näheren Umgebung vorzusehen, bestehend aus Sonn- und Eiablage- plätzen sowie Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten. Bewährt haben sich hier Refugien bestehend aus Holz, Steinen und Sand. Wichtig ist, dass umliegend genügend Nahrungsraum zur Verfügung steht (Gras-Kraut- Bestände mit entsprechendem Insektenleben). Das Quartier muss vorbe- reitet sein, bevor die Umsetzung der Zauneidechsen erfolgt. Aus ablauftechnischen, arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, Ausweichquartiere für Zauneidechsen im Planungsgebiet zu erhalten bzw. anzulegen. Daher ist die Anlage von Ersatzquartieren für die umzusiedelnden Tiere im benachbarten Bereich der Parzivalschule geplant (siehe Kap. 3.1.3). Diese CEF-Fläche liegt im räumlichen Aktionsradius der vom Eingriff betroffenen Tiere, d. h. die ökologische Funktion der entfal- lenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch die CEF-Maßnahme ohne zeitliche Unterbrechung im räumlichen Zusammenhang weiterhin aufrechterhalten. Vorgehen Umsetzung Bevor die Baufeldräumung erfolgt, sind die Zauneidechsen während ihrer Aktivitätsphase, d. h. entweder nach der Winterruhe und vor Eiablage oder nach der Eiablage und vor Winterruhe, zu fangen und in vorbereitete Re- fugien umzusetzen. Unmittelbar nach Umsetzung der Zauneidechsen ist der Eingriffsbereich als Lebensraum für Zauneidechsen zu entwerten durch Entfernen der Vegetations- und Versteckmöglichkeiten, so dass kei- ne Tiere aus benachbarten Flächen einwandern. Muss die Fläche längere Zeit eidechsenfrei gehalten werden, ist die Abdeckung mit einer Folie zu empfehlen. Lage und Beschaffen- heit der CEF-Fläche Die Ausweisfläche liegt am südwestlichen Rand des Geländes der Pazival- schule (Abbildung 7). Es handelt es sich um einen Randbereich bestehend aus einem Wall, der mit Brombeergestrüpp, Gebüsch und Ruderalvegeta- tion bewachsen ist und stellenweise offenen Boden aufweist. Die betref- fenden Wallböschungen sind süd- bzw. westexponiert. Zwischen Dammf uß 8 BIOPLAN Ges. f. Landschaftsökologie und Umweltplanung, Fassung August 2014: Spezielle artenschutzrechtliche Unter- suchungen zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe, Dipl. Biol. Micheal Braun Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 20 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 und Fuß-/Radweg wächst Ruderalvegetation (Abbildung 8). Die vorhandene Vegetation der Ausweisfläche kann weitgehend erhalten bleiben. Sie bietet bereits jetzt gute Voraussetzungen als Zauneidechsenlebensraum durch die Kombination aus Brombeergestrüpp und Ruderalvegetation. Durch eine partielle Freistellung von Brombeerdickicht und die Anlage von zusätzlichen Kleinstrukturen in Form eines Eidechsenrefugiums mit frostfreien Verstecken, Sonnenplätzen und Eiablageflächen (Steine, Totholz, Sand), sowie weiteren Strukturen (Holz / Baumstämme) erfolgt eine Aufwertung der Ausweisfläche. Die daraus resultierende Erhöhung der Revierdichte erlaubt die Aufnahme von bis zu drei weitereren Adulttieren. Bei mehr Bedarf werden zusätzliche Strukturen angelegt. Abbildung 7: Ausweisfläche (rot ge- strichelt) mit Eidechsen- refugium und Struktur- aufwertung Abbildung 8: CEF-Fläche, Blick vom südlichen Rand nach Osten Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 21 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Monitoring Die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Maßnahme ist langfristig zu sichern und durch Monitoring in einem Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen. Bei Hinweisen auf eine wider Erwarten unzureichende Annahme der CEF-Fläche durch die Tiere sind sofortige Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Fazit Artenschutz Zauneidechse Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung o. g. Vermeidungs- und vorgezogener Aus- gleichsmaßnahmen nicht ausgelöst. Haubenlerchen Vermeidungsmaßnah- men Um die Tötung von Haubenlerchen oder Zerstörung eventueller Gelege zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden (Baufeldfreimachung) im Pla- nungsgebiet nur außerhalb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. zulässig. Sollte absehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Baufeld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestalten, dass die Fläche als Bruthabitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regelmäßiges Pflügen, um keine Vegetation aufkommen zu lassen). Verzicht auf Gehölz- pflanzung Da die Haubenlerche ein übersichtliches, möglichst gehölzfreies Areal be- nötigt, soll nördlich der geplanten Gebäude weitestgehend auf Baum- und dichte Heckenpflanzungen sowie begrünte Zäune verzichtet werden. Fördermaßnahmen für die Haubenlerche im Bereich des Bauge- bietes Für die Haubenlerche werden – neben der o. g. Dachbegrünung - eine Rei- he von Maßnahmen der im Fachgutachten aufgeführten Fördermaßnah- men in den Bebauungsplan integriert, die sich mit dem Bauvorhaben kombinieren lassen: • Grünflächengestaltung mit schütter bewachsenen Magerrasen • nur teilversiegelte Park- und Stellplätze • eingestreute Sandrasenflächen • Erhalt und Förderung von Ruderalfluren • biozidfreies Sukzessions-Management auf Sandrasenflächen • Mahdtermine im September und Oktober, nicht in der Hauptbrutzeit von April bis Juli Da bei Durchführung der o. g. Vermeidungsmaßnahmen weder direkt noch indirekt (z. B. durch den Entfall eines essenziellen Nahrungshabitats) Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haubenlerche beschädigt oder zer- stört werden können, sind keine funktionserhaltenden Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 S. 2 BNatSchG (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Empfehlungen für Nischen- und Höhlen- brüter Für die anderen im Untersuchungsgebiet registrierten Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz (Gebäudebrüter) ist davon auszugehen, dass sich durch eine weitere Bebauung der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern wird. Bei entsprechender Ausstattung der Gebäude mit Nisthilfen könnte sich das Vorhaben vielmehr sogar als förderlich erweisen. Für die Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz wird die Emp- fehlung des Artenschutzgutachtens aufgenommen und im Bebauungsplan Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 22 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 festgesetzt folgende Nistkästen im Plangebiet fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhalten: • 5 x Haussperlingskolonie (2 Nistfächer), Anbringung an Gebäuden, möglichst als Niststein • 4 x Halbhöhle für Hausrotschwanz, Die Nisthilfen sollen an den in östliche bzw. südöstliche Richtung ausge- richteten Fassaden der neuen Gebäude angebracht werden. Vogelschlagrisiko an Glasfassaden Zur Minimierung des Vogelschlagrisikos an Glasfassaden wurden bereits im Rahmen der Planung Vorkehrungen getroffen: • Die Fassade wird als sog. Lochfassade gestaltet, d. h. keine reine Glas- fassade • Kleinteiligkeit der Glasfassaden durch Pfosten und Riegel • Die Fenster liegen gegenüber der Außenfassade um ca. 20 cm zurück- versetzt Bei Verwirklichung dieser geplanten Gestaltung der Fassaden können ar- tenschutzrechtlich relevante Ausfälle durch Vogelschlag ausgeschlossen werden, da sich durch die Gebäude das Tötungs- und Verletzungsrisiko für das einzelne Tier im Vergleich zum Risiko im Rahmen des üblichen Natur- geschehens nicht in signifikanter Weise erhöht. Fazit Artenschutz Brutvögel Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (Tötung, erheb- liche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Popu- lation, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Be- achtung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen bei der Baufeldräu- mung nicht ausgelöst. 2.3.5 Schutzgut Landschaftsbild Minimierung / Kompensation Die Begrenzung der Gebäudehöhe, die Regelungen zur Dach-/ Fassaden- gestaltung, Werbeanlagen und Einfriedungen sowie die Eingrünung des Gebietes durch die Pflanzung von Einzelbäumen dienen der Minimierung des Eingriffs in Bezug auf das Landschaftsbild. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Belange dürfen nördlich der geplan- ten Gebäude keine Bäume oder Sträucher angeordnet werden. Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden mit Rücksicht auf die notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen in Kauf genommen. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 23 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.3.6 Schutzgut Mensch Minimierung visuelle Einbindung Die vorgenannten Maßnahmen zur visuellen Einbindung ins Landschafts- bild tragen zur besseren Verträglichkeit des Baugebietes bei. Schallschutz Im schalltechnischen Gutachten des Ingenieurbüros Koehler, Leutwein und Partner (Fassung vom Juli 2014) wurden detaillierte Schallschutzmaß- nahmen an den geplanten Gebäuden definiert und im Bebauungsplan festgesetzt. 2.4 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine wesentlichen Veränderun- gen gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erwarten. 2.5 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe von Auswahlgründen im Hinblick auf die Umweltauswirkungen Standortalternativen / Planungsvarianten Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Erweiterung des benach- barten, bereits bestehenden Schulareals handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvari- ante erarbeitet. Im Detail wurde die Planung modifiziert und hinsichtlich der Umweltauswirkungen verbessert, indem sämtliche geeigneten Dach- flächen als begrüntes Dach ausgebildet werden. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 24 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 2.6 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) Folgende Überwachungsmaßnahmen sind durchzuführen: Maßnahmen im Baugebiet • ein Jahr und fünf Jahre nach Baugebietsumsetzung ist die Maßnah- menumsetzung / Anwuchsergebnisse der Pflanzgebote sowie der Funk- tionsfähigkeit der Dachbegrünung zu überprüfen; ggf. sind Lenkungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen zu treffen. externe Maßnahmen • die Funktionsfähigkeit des Eidechsenrefugiums ist ein, zwei und drei Jahre nach dessen Herstellung zu überprüfen; ggf. sind Nachbesserun- gen durchzuführen. Monitoring Haubenler- che • Für die Haubenlerche wird empfohlen, bezüglich der Bestandsentwick- lung im und um das Planungsgebiet ein Monitoring durchzuführen. Durch nicht vorhersehbare Entwicklungen in der Umgebung können Summationseffekte eintreten, so dass die Bestandsentwicklung der Haubenlerche rückläufig werden kann. In diesem Fall sind Maßnahmen zu treffen, die zumindest den vorhergehenden Zustand der Population wieder herstellen, z. B. durch Änderung der Grünflächennutzung und – pflege sowie durch Schutz und - auch für Haubenlerchen geeignete - Bewirtschaftung der umliegenden Ackerflächen . 2 .7 Allgemein verständliche Zusammenfassung (Umweltbericht) Planung: Der Verein „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V.“ und die Karl-Stockmeyer-Schule beabsichtigen den Neubau eines Büro- und Semi- narhauses sowie eines weiteren Schulgebäudes an der Beuthener Straße in Karlsruhe-Hagsfeld. Um hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ aufgestellt. Bestandsbewertung: Die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Klima sind im Planungsgebiet von hoher Bedeutung. Den Schutzgütern Pflanzen und Tiere sowie Land- schaftsbild und Erholung kommt eine allgemeine Bedeutung zu. Bedeut- sam ist das Vorkommen der Haubenlerche, die in der Roten Liste BW als eine vom Aussterben bedrohte Vogelart eingestuft ist. Auswirkungen: Durch das Vorhaben sind folgende Auswirkungen zu erwarten: Schutzgut Boden: Durch die Bebauung werden zum Teil bereits (teil-)versiegelte Flächen und zum Teil noch natürlich gelagerte hoch durchlässige Böden versiegelt, der Versiegelungsgrad erhöht sich von derzeit 20 % auf etwa 72 %. Schutzgut Wasser: Durch die Umsetzung der Planung werden hoch durchlässige Böden ver- siegelt. Die Planung sieht vor, das anfallende Niederschlagswasser mit Hil- fe von Versickerungsmulden dem natürlichen Kreislauf wieder zuzufüh- ren. Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten. Allerdings besteht während der Bauphase eine erhöhte Gefähr- dung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge. Umweltbericht zum VBB „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe 25 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Schutzgut Klima / Luft: Das ursprüngliche Kleinklima der bisher unbebauten Teilfläche ändert sich durch die Bebauung stark. Die Luftfeuchtigkeit wird reduziert und die be- baute Fläche trägt nicht mehr zur Entstehung von Kalt- oder Frischluft bei, sondern bildet ihrerseits eine Wärmeinsel. Es sind jedoch keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Siedlungsklima von Karlsruhe zu erwarten. Schutzgut Pflanzen und Tiere: Durch die Umsetzung der Planung werden überwiegend strukturarme Ackerflächen in Anspruch genommen. Artenschutz Von der Planung betroffen sind streng geschützte Arten u. a. Haubenler- che und Zauneidechse. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstö- rung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst. Schutzgut Landschaftsbild In südliche, westliche und östliche Richtung sind keine weithin sichtbaren negativen Auswirkungen zu erwarten. In nördlicher Richtung muss aus artenschutzrechtlichen Gründen auf Gehölzpflanzungen und begrünte Zäune verzichtet werden. Hier werden die Gebäude weithin sichtbar sein. Im vorliegenden Fall hat der Schutz der vom Aussterben bedrohten Hau- benlerche Vorrang vor der Begrünung des neuen Ortsrandes. Schutzgut Mensch: Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Wohnumfeld oder die Erholungsnutzung zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Es sind im Planungsgebiet und dessen näherer Umgebung keine Kulturgü- ter bekannt, störende Einflüsse auf Sachgüter sind nicht zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Artenschutzrechtliche Belange zum Schutz der streng geschützten und gemäß RL Baden-Württemberg vom Erlöschen bedrohten Haubenlerchen führen zum Verzicht auf Gehölzpflanzungen nördlich der geplanten Ge- bäude. Dies wiederum wirkt sich ungünstig auf das Schutzgut Landschafts- bzw. Ortsbild bzw. auf das Mikroklima aus. Eingriffs-Ausgleich Zum Eingriffs-Ausgleich innerhalb des Planungsgebiets sind v. a. Einzel- pflanzgebote und großflächige Dachbegrünungen im Bebauungsplan fest- gesetzt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglich- keiten: Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Erweiterung des benach- barten bereits bestehenden Schulareals handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvari- ante erarbeitet. Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen: Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen sind keine Schwierigkeiten auf- getreten. Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 26 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 3.0 Empfehlungen für Festsetzungen mit grünordnerischen und ökologischen Zielsetzungen zur Übernahme in den Bebauungsplan Aus den vorangegangenen Kapiteln wurden Maßnahmen bzw. Festsetzun- gen zur Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffs im Baugebiet entwi- ckelt, die zur Übernahme in den Bebauungsplan empfohlen werden. (siehe auch Karte 2) 3.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 3.1.1 Pflanzgebote (§ 9 (1) 25 a BauGB) Allgemeines Die Pflanzgebote sind gemäß den Darstellungen des Grünordnungsplanes mit standortgerechten, heimischen Arten aus der Artenverwendungsliste (siehe Tabelle 2) umzusetzen. Bei den anzupflanzenden Bäumen ist ledig- lich Hochstammware der Arten zu verwenden und auf Zuchtformen wie Pyramiden- und Kugelformen oder spezielle Züchtungen und Kreuzungen ist zu verzichten. Für Gehölzpflanzungen und Saatgutmischungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturrau- mes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf ver- gleichbare Forstware auszuweichen. Baumpflanzung Bei Einzelbaumpflanzungen sind zur Belüftung der Wurzeln mindestens 10 m² unbefestigte Fläche je Baum vorzusehen. Ausnahmsweise können ent- sprechend große überfahrbare Baumschutzroste oder Baumschutzschei- ben zugelassen werden. Zum Schutz von großkronigen Laubbäumen wird durch Planeintrag im Bebauungsplan der Erhalt wie folgt festgesetzt: Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Anfahrschutz Die Einzelbäume im Stellplatzbereich und im durch Fahrzeugüberhänge erreichbaren Bereich von Pflanzbeeten bzw. Grünstreifen sind mit einem Anfahrschutz zu versehen (z.B. Bordsteine, Baumschutzbügel). Straßenbäume Auf den im Maßnahmenplan (Karte 2) dargestellten Standorten sind hei- mische standortgerechte Laubbäume (Hochstamm, Stammumfang mind. 20 -25 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die Bäume sind of- fene Baumscheiben von mindestens 10 m² vorzusehen und eine mit Sub- strat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mindestens 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanz- grube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Baumpflanzungen auf den privaten Grund- stücksflächen Auf den im Maßnahmenplan (Karte 2) dargestellten Standorten sind hei- mische standortgerechte Laubbäume oder hochstämmige Streuobstbäu- me (Hochstamm, Stammumfang mind. 14 - 16 cm) zu pflanzen. Die Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 27 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Gehölzarten sind der Artenverwendungsliste zu entnehmen. Die Baum- standorte sind in Anlehnung an die Darstellungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans umzusetzen. Leitungsrecht Bei der Pflanzung von Bäumen sind bestehende Leitungsrechte und dar- aus hervorgehende Mindestabstände so zu beachten, dass eine gegensei- tige Beeinträchtigung von Bäumen und Leitungen ausgeschlossen werden kann. Entwicklung Gras-Kraut-Vegetation Die im Maßnahmenplan (Karte 2) mit einem flächigen Pflanzgebot belegte Fläche ist mit Gras-Kraut-Vegetation in Form von Extensivrasen, Ruderal- vegetation und - wo standörtlich geeignet – Sand- bzw. Magerrasen anzu- legen und dauerhaft zu erhalten. Der Auftrag von humusreichem Oberbo- den ist nicht gestattet. Auf Gehölzpflanzungen und begrünte Zäune ist aus artenschutzrechtlichen Gründen (Haubenlerche) zu verzichten. Dachbegrünung Zur Sicherstellung der Qualität der Dachbegrünung ist die Begrünung mit der Gräser- und Kräutermischung aus der Artenverwendungsliste (Tabelle 2) vorzunehmen. 3.1.2 Pflanzbindungen (§ 9 Abs.1 Nr. 25 b BauGB) Pflanzbindung Die im Planungsgebiet mit einer Pflanzbindung dargestellten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 28 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Tabelle 2: Artenverwendungsliste Bäume 1. Größenordnung Höhe über 25 m Fraxinus excelsior Gemeine Esche Bäume 2. Größenordnung Höhe bis 25 m Acer campestre (bis 15 m) Feldahorn Carpinus betulus (15 – 25 m) Hainbuche Prunus avium (15 – 20 m) Vogelkirsche Tilia cordata (20 – 25 m) Winterlinde Dachbegrünung (Saatgutmischung) a) Kräuter (Anteil 60 %) Anthemis tinctoria Färberkamille Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume Dianthus carthusianorum Kartäusernelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Potentilla tabernaemantani Frühlings-Fingerkraut Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian b) Gräser (Anteil 40 %) Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca ovina Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 29 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 3.1.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) 3.1.3.1 Maßnahmen für Zauneidechsen CEF-Maßnahmen für Zauneidechsen Die Ausweisfläche (CEF-Fläche) liegt am südwestlichen Rand des Geländes der Pazivalschule (Abbildung 7). Es handelt sich um einen Randbereich bestehend aus einem Erdwall, der mit Brombeergestrüpp, Gebüsch und Ruderalvegetation bewachsen ist und stellenweise offenen Boden aufweist. Die Böschungen sind süd- bzw. westexponiert. Zwischen Böschungsfuß und Fuß-/Radweg wächst Ruderalvegetation (Abbildung 8 und Abbildung 9). Die vorhandene Vegetation der Ausweisfläche kann weitgehend erhalten bleiben. Sie bietet durch die Kombination aus Sträuchern, Brombeergestrüpp und Ruderalvegetation gute Voraussetzungen als Zauneidechsenhabitat und es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche bereits Zauneidechsen vorkommen. Durch eine partielle Freistellung von Brombeerdickicht und die Anlage von zusätzlichen Kleinstrukturen in Form eines Eidechsenrefugiums mit frostfreien Verstecken, Sonnenplätzen und Eiablageflächen (Steine, Totholz, Sand), sowie weiteren Strukturen (Holz / Baumstämme) erfolgt eine Aufwertung der Ausweisfläche. Die daraus resultierende Erhöhung der Revierdichte erlaubt die Aufnahme von bis zu drei weitereren Adulttieren. Bei mehr Bedarf werden zusätzliche Strukturen angelegt. Abbildung 9: Bereich für die Anlage eines Eidechsenrefugi- ums (rot); Derzeitiges Eidechsen- habitat (orange) 3.1.3.2 Nisthilfen für Brutvögel Nisthilfen Für die Brutvogelarten Haussperling und Hausrotschwanz sind im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs folgende Nistkästen im Plangebiet fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhalten: Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 30 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 • 5 x Haussperlingskolonie (2 Nistfächer), Anbringung an Gebäuden, möglichst als Niststein • 4 x Halbhöhle für Hausrotschwanz Die Nisthilfen sind an den in östliche bzw. südöstliche Richtung ausgerich- teten Fassaden der neuen Gebäude anzubringen. 3.1.3.3 Dachbegrünung Dachbegrünung Flachdächer und flachgeneigte Pultdächer sind dauerhaft extensiv zu be- grünen und mit einer für Gräser- und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von mindestens 10 cm zu versehen. 3.1.3.4 Sonstige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft Dacheindeckungen Dacheindeckungen aus den unbeschichteten Metallen Kupfer, Blei und Zink sind unzulässig. Befestigungen Wege, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sind, soweit keine Gefahr des Eintrags von Schadstoffen in den Boden besteht, wasserdurchlässig auszu- führen. Im Bereich der privaten Stellplatzflächen sind Rasengittersteine zu verwenden. Das im Bereich der privaten Grundstücke anfallende Regenwasser ist über Mulden auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern. 3.2 Sonstige Festsetzungen mit Bedeutung für Natur und Landschaft, örtliche Bauvorschriften Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Außenbauteile Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schall- schutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschall- dämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wand- größen aus den im zeichnerischen Teil festgesetzten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlaf- oder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbe- reich IV fensterunabhängige, schallgedämmte Lüftungsanlagen einzubau- en. Ausnahme: Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Einzelfall geringe- re Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch ab- schirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entspre- chend geringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. Dachformen und Dachbegrünung Zulässig sind Flachdächer und flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung von max. 15°. Sie sind dauerhaft extensiv zu begrünen und mit einer für Gräser- und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von min- destens 10 cm über der Drainschicht zu versehen. Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 31 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Dachaufbauten Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Wasser- rückhaltefunktion der Dachbegrünung und die Belange des Artenschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden und die begrünte Dachfläche da- durch nicht kleiner als 1.300 m² wird. Fassaden Die Fassaden sind als Putzfassaden auszuführen - für Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. Der Putzfarbton muss einen Hellbezugs- wert von mindestens 65 % haben. Fassadenverkleidungen aus Kunststoff s ind nicht zulässig. Zur Gestaltung der Fassaden sind grelle Farben sowie reflektierende Materialien unzulässig. Werbeanlagen und Au- tomaten Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung, am Gebäude, im Erdge- schoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenseiti- gen Baugrenze liegen. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflä- chen ist nicht zulässig. Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege/Zufahrten, Hof- flächen, Stellplätze und Nebenanlagen genutzt werden, gärtnerisch als Ve- getationsfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. Einfriedungen Entlang der Parzivalstraße, der Beuthener Straße und der verlängerten Schwetzinger Straße sind Einfriedungen nur in Form von Heckenpflanzun- gen aus heimischen Laubgehölzen und/oder einem Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von max. 1,00 m zulässig . Entlang der nordöstlichen Grund- s tücksgrenze sind keine Einfriedungen zulässig. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit im Sinne § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwen- den (z. B. zur Gartenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrund- stücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 32 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Abfallbehälterstand- plätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzu- stellen ist. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. Außenbeleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priori- tät: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) zu verwenden. Niederspannungsfreilei- tungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 3.3 Hinweise und Empfehlungen zum Artenschutz 9 3.3.1 Zauneidechsen Vorgehen Umsetzung Bevor die Baufeldräumung erfolgt, sind die Zauneidechsen zu fangen und in vorbereitete Refugien umzusetzen. Unmittelbar nach Umsetzung der Zauneidechsen ist der Eingriffsbereich als Lebensraum für Zauneidechsen zu entwerten durch Entfernen der Vegetations- und Versteckmöglichkei- ten, so dass keine Tiere aus benachbarten Flächen einwandern. Aus ablauftechnischen, arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, Ausweichquartiere für Zauneidechsen im Planungsgebiet zu erhalten bzw. anzulegen. Daher ist die Anlage von Ersatzquartieren für die umzusetzenden Tiere im benachbarten Bereich der Parzivalschule geplant (siehe Kap. 3.1.3.1). Monitoring Die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Maßnahme ist langfristig zu sichern und durch Monitoring in einem Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen. Bei Hinweisen auf eine wider Erwarten unzureichende Annahme der CEF-Fläche durch die Tiere sind sofortige Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. 3.3.2 Vögel Gehölzfällung (Vermeidungsmaßnah- me für Freibrüter) Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden. Haubenlerche Vermeidungsmaßnah- men Baufeldräumung Gemäß Erhebungen handelte es sich beim Planungsgebiet weder um Fortpflanzungsstätten noch um essenzielle Nahrungsstätten der Haubenlerchen. Dennoch stellt das Planungsgebiet eine Nahrungsfläche in der Nähe ihrer Fortpflanzungsstätte dar. Eine zukünftige Nutzung des 9 gemäß BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, 10.06.2014: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“ in Karlsruhe Grünordnungsplan zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ KA-Hagsfeld 33 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Planungsgebietes als Bruthabitat ist aufgrund der vorgefundenen Situation unwahrscheinlich, kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung) und 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG zu vermeiden, sind Ein- griffe in den Boden (Baufeldfreimachung) im Planungsgebiet nur außer- halb der Brutzeit vom 01.09. bis 28.02. zulässig. Sollte absehbar sein, dass die Baufeldräumung in die Vogelbrutzeit fällt, ist das Baufeld vor Beginn und während der Brutperiode so zu gestalten, dass die Fläche als Brutha- bitat für Haubenlerchen nicht geeignet ist (z. B. durch regelmäßiges Pflü- gen, um keine Vegetation aufkommen zu lassen). Gestaltung und Pflege Außenanlage Da die Haubenlerche ein übersichtliches, möglichst gehölzfreies Areal be- nötigt, soll nördlich der geplanten Gebäude auf Baum- und dichte Hecken- pflanzungen sowie begrünte Zäune verzichtet werden. Vogelschlagrisiko an Glasfassaden Zur Minimierung des Vogelschlagrisikos an Glasfassaden werden bereits im Rahmen der Planung Vorkehrungen getroffen: • Die Fassade wird als sog. Lochfassade gestaltet, d. h. keine reine Glas- fassade • Kleinteiligkeit der Glasfassaden durch Pfosten und Riegel • Die Fenster liegen gegenüber der Außenfassade um ca. 20 cm zurück- versetzt Bei Verwirklichung dieser geplanten Gestaltung der Fassaden können ar- tenschutzrechtlich relevante Ausfälle durch Vogelschlag ausgeschlossen werden, da sich durch die Gebäude das Tötungs- und Verletzungsrisiko für das einzelne Tier im Vergleich zum Risiko im Rahmen des üblichen Natur- geschehens nicht in signifikanter Weise erhöht. Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ 34 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 4.0 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Gesetzliche Grundlage Im Zuge des geplanten Vorhabens entstehen Eingriffe in Natur und Land- schaft. Diese unterliegen der Eingriffsregelung nach Bundes- bzw. Landes- naturschutzgesetz. 4.1 Methodisches Vorgehen zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich Vorgehensweise Die nachfolgende Darstellung (Abbildung 10) zeigt die Arbeitsschritte zur Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Abbildung 10: Arbeitsschritte zur Behandlung der naturschutzrechtli- chen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Schritt 1 Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsauf- nahme), Bewertung der Empfindlichkeit Schritt 2 Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und (Weiter)entwicklung der Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild Schritt 3 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Schritt 4 Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutz- fachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die Ab- wägung Karlsruher Modell Methodisch wird für die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung das „Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungs- planverfahren (§ 1a BauGB)“ 10 angewandt. Zudem wird für jedes Schutzgut eine verbale Argumentation mit tabellari- scher Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich erarbeitet (Tabelle 5). 10 Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt, 2006: Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff- und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ 35 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 4.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach dem Karlsruher Modell Verfahren Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt nach dem vom Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe entwickelten „Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg ‚Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung‘“ Stand Dezember 2006. Methodik Für jedes Schutzgut ist auf den Tabellenblättern eine Liste mit Grundwerten aufgeführt. Der jeweils passende Wert ist auszuwählen. Zu diesem Grund- wert werden bei Bedarf Zuschläge aus den weiteren Listen addiert oder Abschläge subtrahiert. In der Summe ergibt sich eine Wertzahl für das je- weilige Schutzgut bezogen auf eine Flächennutzung. Diese Wertzahl ist in die Bilanztabelle einzutragen. Außerdem sind die ermittelten Flächengrö- ßen der einzelnen Flächennutzungen in m² anzugeben. Die einzelnen Naturfaktoren (Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasser- haushalt) sind alle gleich gewichtet. Aus der Differenz der Bewertung vor dem Eingriff und der prognostizierten Bewertung nach Umsetzung der Planung ergibt sich ein Kompensationsbe- darf der in Wertzahl m² (WZm²) ausgedrückt wird. Zunächst sind alle Möglichkeiten des schutzgutinternen Ausgleichs auszu- schöpfen, erst dann kommt schutzgutübergreifender Ausgleich in Frage.                        !" #$%&    % '   () *  +  ,- - , .+ "/0." 1 + 2"..0 3!/424/2        Bebauungsplan "Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße" Fläche Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe Berechnung nach § 1a BauGB NF WK FP Bestand (Stand ) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 WZ x m² versiegelte Flächen (Straße, Weg) 1.088,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 höchste Wärmeentwicklung 0,00 0,00 kein Pflanzenstandort 0,00 0,00 kein Habitat 0,00 0,00 keine Versickerung 0,00 0,00 0,00 Schotterflächen (Parkplatz) 132,00 0,000 0,00 0,350 3,08 0,000 0,00 höchste Wärmeentwicklung 0,00 0,00 kein Pflanzenstandort 0,00 0,00 kein Habitat 0,00 0,00 Fläche ohne Oberflächenabfluss 0,40 10,56 13,64 grasreiche Ruderalflur / Wiesenansaat (Straßenböschung, Verkehrs- grün) 1.092,00 0,350 25,48 0,700 50,96 0,350 25,48 mittlere Kaltluftproduktion 0,90 196,56 blütenreiche Gras-Kraut-Flur 0,70 152,88 Tiergilde: Grünland 0,50 - Abschlag Weg/Straße 0,20 0,30 65,52 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00 218,40 735,28 grasreiche Ruderalflur (Versickerungsmulde) 31,00 0,350 0,72 1,400 2,89 0,350 0,72 mittlere Kaltluftproduktion 0,90 5,58 grasreiche Ruderalflur 0,50 3,10 Tiergilde: Vielschnittrasen 0,30 - Abschlag Weg/Straße 0,20 0,10 0,62 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00 6,20 19,84 Acker 3.548,00 0,70 165,57 1,40 331,15 0,350 82,79 mittlere Kaltluftproduktion 0,70 496,72 rudimentär 0,10 70,96 Fast nur Nutz- pflanzen, Krautsaum an- grenzend, Brei- te Ackerschlag 20 - 100 m 0,40 283,84 zeitweise vegetati- onsbedeckte Fläche mit offenem Boden 0,80 567,68 1.998,71 2 Bäume großkronig (Acer platanoides) 2 Stk. x 80 m² = 160 m² [160] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 28,80 heimisch 1,00 32,00 Tiergilde: Gehölze heimisch 0,70 0,70 22,40 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 38,40 121,60 9 Straßenbäume großkronig (alter BPlan) 9 Stk. x 80 m² = 720 m² [720] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 129,60 heimisch 1,00 144,00 Tiergilde: Gehölze heimisch 0,70 0,70 100,80 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 172,80 547,20 7 Straßenbäume mittelkronig 7 Stk. x 40 m² = 280 m² [280] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 50,40 heimisch 1,00 56,00 Tiergilde: Gehölze heimisch 0,70 0,70 39,20 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 67,20 212,80 Summe 5.891,00 191,78 388,08 108,99 907,66 458,94 512,38 1.081,24 3.649,07 Summe Boden 688,85                        !5 #$%&    % '   () *  +  ,- - , .+ "/0." 1 + 2"..0 3!/424/2               Bebauungsplan "Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße" Fläche Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe Berechnung nach § 1a BauGB NF WK FP Bestand (Stand ) m² WZ WZ x m²/5/ 3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 Beschreibung WZ WZ x m²/5 WZ x m² voll versiegelte Flächen (Straße, Wege) 1.370,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 höchste Wärmeentwicklung 0,00 0,00 kein Pflanzenstandort 0,00 0,00 kein Habitat 0,00 0,00 keine Versickerung 0,00 0,00 0,00 voll versiegelte Flächen Schul- grundstück (Gebäudefläche = 1.337 m², sonstige = 30 m²) 1.367,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 höchste Wärmeentwicklung 0,00 0,00 kein Pflanzenstandort 0,00 0,00 kein Habitat 0,00 0,00 keine Versickerung 0,00 0,00 0,00 Dachbegrünung (tlw. starker Dachüberstand) [1.320,00] 0,075 6,60 0,075 6,60 0,075 6,60 hohe Wärmeentwicklung 0,40 105,60 artenreicher, trocke- ner Extensivrasen 1,00 264,00 Habitat Hau- ben-lerche, Bienenweide 1,00 264,00 Regenrückhaltung im Jahresmittel 55 % 0,55 145,20 798,60 versickerungsfähiger Belag (Platz, Schulhof) 780,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 höchste Wärmeentwicklung 0,00 0,00 kein Pflanzenstandort 0,00 0,00 kein Habitat 0,00 0,00 Belag mit geringer wasserdurchlässig- keit, Abfluss wird voll- ständig von angren- zenden Flächen (Ver- sickerungsmulde) aufgenommen 0,40 62,40 62,40 Stellplätze aus Rasengitterstei- nen (entlang der Parzivalstraße) 295,00 0,000 0,00 0,350 0,00 0,000 0,00 hohe Wärmeentwicklung 0,20 11,80 Trittvegetation, artenarm 0,10 5,90 nur geringe Lebensmöglich- keiten 0,05 2,95 befestigte Fläche ohne Oberflächen- abfluss mit geringer Vegetations- entwicklung 0,50 29,50 50,15 Stellplätze aus Rasengitterstei- nen (Auto, Fahrrad auf dem Schulgelände) 331,00 0,000 0,00 0,350 0,00 0,000 0,00 hohe Wärmeentwicklung 0,20 13,24 Trittvegetation, artenarm 0,10 6,62 nur geringe Lebensmöglich- keiten 0,05 3,31 befestigte Fläche ohne Oberflächen- abfluss mit geringer Vegetations- entwicklung 0,50 33,10 56,27 Grünanlage (Garten, Außenan- lage, Mosaik aus Pflanzbeeten und grasreicher Ruderalflur auf trockenwarmem Standort) 793,00 0,350 18,50 0,700 37,01 0,350 18,50 mittlere Kaltluftproduktion 0,90 142,74 Garten, Außenanla- gen auf trockenwar- mem Standort 0,75 118,95 Tiergilde Gär- ten 0,30 47,58 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00 158,60 541,88 Versickerungsmulde 137,00 0,350 3,20 1,400 12,79 0,350 3,20 mittlere Kaltluftproduktion 0,90 24,66 Grasreiche Ruderalflur 0,50 13,70 Tiergilde Vielschnittrasen 0,30 8,22 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00 27,40 93,16 öffentliche Grünflächen (Ver- kehrsbegleitgrün) 818,00 0,350 19,09 0,700 38,17 0,350 19,09 mittlere Kaltluftproduktion 0,90 147,24 kräuterreiche Wiesenansaat 0,70 114,52 Tiergilde Grün- land, Abschlag Straße 0,10 16,36 zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00 163,60 518,07 Straßen-/bzw. Stellplatzbäume großkronig: 16 Stk. x 80 m² = 1280 m² [1280] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 230,40 heimisch 1,00 256,00 Tiergilde: Ge- hölze heimisch 0,70 - Abzug Straße 0,20 0,50 128,00 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 307,20 921,60 Bestandserhalt: 9 Straßenbäume großkronig (alter BPlan) 9 Stk. x 80 m² = 720 m² [720] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 129,60 heimisch 1,00 144,00 Tiergilde: Gehölze heimisch 0,70 0,70 100,80 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 172,80 547,20 Bestandserhalt: 7 Straßenbäume mittelkronig 7 Stk. x 40 m² = 280 m² [280] - - - - - - mittlere Kaltluftproduktion 0,90 50,40 heimisch 1,00 56,00 Tiergilde: Gehölze heimisch 0,70 0,70 39,20 nur Verdunstung durch Pflanzen 1,20 67,20 212,80 Summe 5.891,00 47,39 94,57 47,39 855,68 979,69 610,42 1.167,00 3.802,13 Summe Boden 189,34 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße“ 38 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, t 06221 /3950590 Ergebnis Aus der Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt sich: Wertpunkte Bestand: 3.649,07 (100,00 %) . / . Wertpunkte Planung: 3.802,13 (104,19 %) Wertpunkteüberschuss 153,06 ( 4,19 %) Die durchgeführte Bewertung der Schutzgüter und die rechnerische Bilan- zierung zeigen, dass durch die Umsetzung der vorliegenden Planung und der darin festgesetzten internen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnah- men die Eingriffe in die Schutzgüter rechnerisch voll kompensiert werden. 4 .3 Zusammenfassende Darstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen In der folgenden Übersicht (Tabelle 5) werden die hinsichtlich der geplan- ten Bebauung zu erwartenden Konflikte betroffener Landschaftspotentiale dargestellt und Maßnahmen aufgezeigt, die vorgesehen sind, um Beein- trächtigungen zu vermeiden, zu minimieren oder zu kompensieren. Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße 39 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg - 06221 /395 05 90 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen; Beurteilung der Kompensation des Eingriffs Betroffenes Schutzgut/ voraussichtl. Beeinträchtigung Minimierungs- maßnahmen Kompensations- maßnahmen Beurteilung der Kompensation Boden · Versiegelung von Boden · Veränderung des Profilaufbaus · ev. Veränderung der biologischen Bodeneigenschaften ♦ (Teil-)Befestigung von Zufahrten, Wegen, Hofflächen, Stellplätzen usw. mit versickerungsfähigen Belägen, ♦ unversiegelte Flächen sind gärtne- risch als Vegetationsfläche anzule- gen und dauerhaft zu unterhalten ⇒ großflächige Dachbegrünung Eingriff weitestmöglich vermindert und durch Dachbegrünung ausgeglichen. Das verbleibende Ausgleichsdefizit wird schutzgutübergreifend kompensiert. Wasser · Versiegelung von Versickerungsflä- chen · Gefahr der Grundwasserverschmut- zung v. a. während der Bauphase · Erhöhung des Oberflächenabflusses ♦ (Teil-)Befestigung von Zufahrten, Wegen, Hofflächen, Stellplätzen usw. mit versickerungsfähigen Belägen, ♦ unversiegelte Flächen sind gärtne- risch als Vegetationsfläche anzule- gen und dauerhaft zu unterhalten ♦ Anlage von Versickerungsmulden ⇒ großflächige Dachbegrünung Eingriff weitestmöglich vermindert und durch Dachbegrünung ausgeglichen. Das verbleibende Ausgleichsdefizit wird schutzgutübergreifend kompensiert. Klima · kleinklimatisch: Erhöhung der bo- dennahen Lufttemperatur und zu- sätzliche Aufheizung / Austrocknung der Luft ♦ Erhalt und Neuanpflanzung von Ge- hölzen ♦ Dachbegrünung Der Eingriff wird durch Begrünungs- maßnahmen vermindert. Das verblei- bende Ausgleichsdefizit wird schutzgut- übergreifend kompensiert. Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße 40 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg - 06221 /395 05 90 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen; Beurteilung der Kompensation des Eingriffs Betroffenes Schutzgut/ voraussichtl. Beeinträchtigung Minimierungs- maßnahmen Kompensations- maßnahmen Beurteilung der Kompensation Pflanzen und Tiere: · Verlust von Acker und Randstruktu- ren durch Überbauung · Verlust von Lebensraum streng ge- schützter Arten (Haubenlerche, Zauneidechse) ♦ Pflanzung und Erhalt von Straßen- bäumen und heimischen Einzel- bäumen ♦ unversiegelte Flächen sind gärtne- risch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten ⇒ großflächige Dachbegrünung ⇒ extensiv gepflegte Grünanlagen Der Eingriff wird durch Erhalt bzw. Neu- anpflanzung von Gehölzen und die Dachbegrünung vermindert und ausge- glichen. Artenschutz: · streng geschützte Zauneidechse ist vom Vorhaben betroffen( Tötungs- verbot) · streng geschützte Haubenlerche (RL 1 - vom Erlöschen bedroht) ist vom Vorhaben indirekt betroffen, da ein Teil ihres Nahrungshabitats verloren geht (jedoch keine essenzielle Nah- rungsstätte) ♦ Regelungen zu Bauzeiten ♦ Verzicht auf Gehölzpflanzungen nördlich der Gebäude (Rücksicht auf Haubenlerche) ♦ Minimierung des Vogelschlagrisikos durch entsprechende Fassadenge- staltung ⇒ Anlage von Zauneidechsenrefugien (CEF-Maßnahme, extern) ⇒ Dachbegrünung ⇒ Entwicklung von Gras-Kraut- Vegetation nördlich der Gebäude ⇒ Anbringen von Nistkästen ⇒ angepasste Grünanlagengestaltung und -pflege Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatschG (Tötung, Störung des Erhaltungszustandes der lokalen Popu- lation, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beach- tung den genannten Voraussetzungen und Maßnahmen nicht ausgelöst. Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich zum VBB „Beuthener Straße östlich der Parzivalstraße 41 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg - 06221 /395 05 90 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie Kompensationsmaßnahmen; Beurteilung der Kompensation des Eingriffs Betroffenes Schutzgut/ voraussichtl. Beeinträchtigung Minimierungs- maßnahmen Kompensations- maßnahmen Beurteilung der Kompensation Landschaftsbild/ Erholung: · Verlust von offener, landwirtschaft- lich genutzter Freifläche zwischen bebauten Bereichen ♦ Pflanzung und Erhalt von Straßen- bäumen und heimischen Einzel- bäumen auf der privaten Grund- stücksfläche ♦ unversiegelte Flächen sind gärtne- risch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten ♦ Regelungen zur Gestaltung von Ge- bäuden und Freiflächen ⇒ großflächige Dachbegrünung Der Eingriff wird durch Neuanpflanzung von Gehölzen und die Dachbegrünung- vermindert und teilweise ausgeglichen. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Belange dürfen nördlich der geplanten Gebäude keine Bäume oder Sträucher angeordnet werden. Die daraus resul- tierenden negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden mit Rück- sicht auf die notwendigen artenschutz- rechtlichen Maßnahmen in Kauf ge- nommen. Versickerungsmulde: artenarme Gras-Kraut-Flur Maflnahmenplan Gr ̧nfl‰che: Sand und Gras-Kraut-Flur (Spielplatz) Strafle / Gehweg SchotterGras-Kraut-Flur / Verkehrsgr ̧n Acker PlanungsgebietsgrenzeLaubbaum (nicht eingemessen) LEGENDEBestand nachrichtliche ‹bernahme des Geltungsbereiches des rechtsg ̧ltigen Bebauungsplanes Parzival-Schulen "Beuthener Strafle" angrenzende Nutzungsstrukturen Laubbaum (nicht eingemessen) 65233 66241/3 66242 66243 66245/1 66247 66262/2 66263/1 66264 66264/1 66265/1 66267/2 66268/1 Whs Whs 96 Whs 94 98 Whs 117 Whs Gar Gar Schu Schu Schu - Schwetzinger Stra!e 113.36 113.39 113.71 113.37 113.38 113.43 113.32 113.41 113.20 113.50 66239/1 66239/2 66241/3 66242 66243 66245/1 rechtsg ̧ltiger Bebauungsplan Parzival-Schulen "Beuthener Strafle" UB / GOP zum vorhabenbezogenen BPlan "Beuthener Strafle ˆstlich Parzivalstrafle"Karlsruhe - Hagsfeld Plangrˆfle:Maflstab: unmaflst‰blich AUFTRAGGEBER: PROJEKT: ƒnderungen: Datum: Karte 1: Bestandsplan Gezeichnet: Bearbeitet: 17.10.2014 530 x 297 mm Karlsruhe, den Schlosser, Graus Graus Gesellschaft f ̧r Land- schaftsˆkologie und U m w e l t p l a n u n g St. - Peter - Strafle 2 69126 H e i d e l b e r g Tel.: 06221 / 3950590 Fax: 06221 / 3950580 Karl Stockmeyer Schule Karlsruhe Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. In der Fassung vom 10.03.2015 Anlage 2 x Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Beuthener Straße östlich Parzi- valstraße“, Karlsruhe – Hagsfeld Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Inhalt: 2-00-GRS-000 Übersichtsplan 2-00-GRS-001 Lageplan 2-00-GRS-002 Grundriss Erdgeschoss 2-00-GRS-003 Grundriss Obergeschoss 2-00-GRS-004 Grundriss Dachgeschoss 2-00-GRS-005 Schnitte / Ansichten 2-00-GRS-006 Ansichten 2-00-GRS-007 Grünordnungsplan 2-00-GRS-008 Abstandsflächenplan 2-00-GRS-009 Stellplatzberechnung 66173/1 66176/2 66177/1 66178/1 66181/3 66181/4 66183/1 66185/1 66186/3 66186/4 66187/4 66188/1 66189/1 66190/1 66191/1 66193/1 66194/2 66196/3 66196/4 66207/1 66208/1 66208/2 66235 66236 66238 66239/1 66239/2 66241/3 66242 66243 66245/1 66247 66247/6 66276/1 66277/2 66279/1 66282 66283/1 66285 66300/2 68777 99 97 Whs 95 Whs 93 96 Whs 94 Whs 90 Whs 117 Whs Gar Gar Schu Schu Schu Schu Schu L 604 113.71 113.37 113.41 113.20 Lärmschutzwall Höhe 3m II, FD 68781 Bgl OK Attika=7 .88m Gehweg verlegt 66247/2 113.55 113.51 66247 Schule Café Bürohaus Parzival-Schulzentrum Schule Beuthener Straße Gem.raum Mensa Schule Kinder- haus Schwetzinger Straße Beuthener Straße Schwetzinger Straße Auf die Grüb Geroldsäcker Auf die Grüb Auf die Gärten Riegärtle Weierwiesen Riegärtle TH Parzival Straße Schwetzinger Straße Stadtteil Hagsfeld PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-000 ES, CI 1:2000 17.10.2014 ÜBERSICHTSPLAN 66247/2 113.55 113.51 66247 RR RR RR 3 ,95 2 ,67 3 ,96 2 ,50 2 ,59 1 ,50 1 ,50 2 ,50 4 ,32 2 ,50 8 ,00 RR 5 ,50 3 ,00 1 ,35 1 ,50 7 ,61 1 ,50 3 ,00 2 ,50 2 ,50 66173/1 66176/2 66177/1 66178/1 66181/3 66181/4 66183/1 66185/1 66186/3 66186/4 66187/4 66188/1 66189/1 66190/1 66191/1 66193/1 66194/2 66196/3 66196/4 66207/1 66208/1 66208/2 66238 66239/1 66239/2 66241/3 66242 66243 66245/1 66247 66247/6 66276/1 66277/2 66279/1 66282 66283/1 66285 66300/2 68777 99 97 Whs 95 Whs 93 94 Whs 90 Whs 117 Whs Gar Gar Schu Schu Schu Schu Schu L 604 113.71 113.37 113.41 113.20 Lärmschutzwall Höhe 3m II, FD OK Attika=7 .88m Gehweg verlegt 2 ,50 2 ,50 II PD begrünt II PD begrünt I-II PD begrünt OL Gaube Metall III PD begrünt I PD begrünt I FD III PD begrünt III PD begrünt II Terr. Vord. Schule Café Bürohaus besteh. Parzival-Schulzentrum Schule Schule Gemeinsch.raum Turnhalle Mensa Kinderhaus Beuthenerstraße Parzivalstraße Schwetzingerstraße Beuthenerstraße Zufahrt Zufahrt Stellplätze Schulhof PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-001 ES, CI 1:1000 17.10.2014 LAGEPLAN 66247/2 113.55 113.51 66247 RR RR RR 3 ,95 2 ,67 3 ,96 2 ,50 2 ,59 1 ,50 1 ,50 2 ,50 4 ,32 2 ,50 8 ,00 RR Schulhof Grünfl. Sickermulde 1 P Schule 3 P Schule 11 P Bürohaus Müll Zufahrt Sickermulde Parzivalstraße Garten Zufahrt Beuthenerstraße Schwetzingerstraße Eurrythmie 2 P 3 P 3 P 3 P 3 P 3 P 2 P 2 P 2 P Müll 2 P 1 P Beuthenerstraße Feuerwehr- standfläche Schwetzingerstraße Sickermulde/ Rigolensystem 2 P Bürohaus Baum- schutz- rost Baum- schutz- rost Grundstück Bürohaus 1299 qm Grundstück Schule 2108 qm Grundstück gesamt Schule+Bürohaus 3407 qm Grundstücksteilung Sickermulde Sickermulde 5 ,50 3 ,00 1 ,35 1 ,50 7 ,61 1 ,50 3 ,00 2 ,50 2 ,50 96 Whs 94 Gehweg verlegt 2 ,50 2 ,50 DV WC`s 22 Wa./Elt. Hausein- führung Fluchttr. DV DV RR RR Karl-Stockmeyer-Schule 2-geschossig + DG-Gaube BGF EG=618 qm OKFF=±0.00=114.00m ü. NN Flur 106 Klasse 54 Klasse 54 Klasse 54 Klasse 54 Therapie 17 NR 10 Eurythmie 74 Trh. 40 Aufz 3 Beh. 5 WC ́s 22 HT 3 Sekr. 13 HT 3 Vorb. 5 Ther.Gesp. 17 Zugang Fluchttr. 41 ,57 31 ,24 29 ,22 11 ,89 20 ,62 6 ,45 27 ,05 13 ,58 Caféteria 1-geschossig BGF 164 OKFF=±0.00=114.00m ü. NN DV RR RR RR DV DV Teekü . Teekü . Bürohaus Haus der Freunde 3-geschossig BGF EG=519 + 16 (Terrasse) = 535 m² OKFF=±0.00=114.00m ü. NN BFD Päd. 56 Inc. Päd. 42 Inc. Verw. 35 Abt. 16 Besp.5 Essr. 31 Kü. 15 BFD Pl. 28 BFD Verw. 28 Gast 19 WC ́s. 19 Trh. 11 Ha. 6 Tr.vorr. 7 Aufz.3 Windf. 13 Zugang Halle 91 Mat. 15 Zugang Freis. 17 WC ́s 11 Terr. NR 9 Café 82 Terr. 23 ,26 35,45 6 ,17 29 ,43 15 ,34 9,57 10 ,96 4 ,38 46 ,93 45,02 12 ,31 27 ,65 23 ,26 35,45 6 ,17 29 ,43 15 ,34 9,57 10 ,96 4 ,38 15 ,40 45,02 12 ,31 27 ,65 31 ,53 1 1 A A C C B B 2 2 Schule Café Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-002 ES, CI 1:500 17.10.2014 GRUNDRISS ERDGESCHOSS 66247/2 113.55 113.51 66247 RR RR RR 3 ,95 2 ,67 3 ,96 2 ,50 2 ,59 1 ,50 1 ,50 2 ,50 4 ,32 2 ,50 8 ,00 RR Schulhof Grünfl. Sickermulde 1 P Schule 3 P Schule 11 P Bürohaus Müll Zufahrt Sickermulde Parzivalstraße Garten Zufahrt Beuthenerstraße Schwetzingerstraße Eurrythmie 2 P 3 P 3 P 3 P 3 P 3 P 2 P 2 P 2 P Müll 2 P 1 P Beuthenerstraße Feuerwehr- standfläche Schwetzingerstraße Sickermulde/ Rigolensystem 2 P Bürohaus Baum- schutz- rost Baum- schutz- rost Grundstück Bürohaus 1299 qm Grundstück Schule 2108 qm Grundstück gesamt Schule+Bürohaus 3407 qm Grundstücksteilung Sickermulde Sickermulde 5 ,50 3 ,00 1 ,35 1 ,50 7 ,61 1 ,50 3 ,00 2 ,50 2 ,50 96 Whs 94 Gehweg verlegt 2 ,50 2 ,50 DV WC`s 22 Fluchttr. DV DV RR RR Luftraum Eurythmie Treppe ins DG Karl-Stockmeyer-Schule 2-geschossig + DG-Gaube BGF OG=579 qm OKFF=+3.75 Flur 106 Klasse 54 Klasse 54 Klasse 54 Klasse 54 Therapie 17 NR 10 LR Eur. Trh. 40 Aufz 3 NR 5 WC ́s 22 HT 5 Konferenz 37 Fluchttr. I-II PD begrünt Vord. 41 ,57 31 ,24 29 ,22 11 ,89 20 ,62 6 ,45 27 ,05 13 ,58 Install. RR RR RR DV DV Vordach Bürohaus Haus der Freunde 3-geschossig BGF OG=519 + 16 (Terrasse)= 535 m² OKFF=+3.60 Regio 1 56 Regio 3 70 Bew.Pl. 28 Abt. 16 Besp.5 Regio 2 58 Ruhe 15 WC ́s. 14 Trh. 17 Tr.vorr. 7 Aufz.3 Halle 84 Mat. 15 Terr. 17 Bespr. 15 Bespr. 15 Bespr. 15 Serv. 10 I PD begrünt I FD VD Glas 23 ,26 35,45 6 ,17 29 ,43 15 ,80 9,57 12 ,52 3 ,29 45,02 12 ,31 28 ,11 46 ,93 15 ,40 31 ,53 Schule Café Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-003 ES, CI 1:500 17.10.2014 GRUNDRISS OBERGESCHOSS 66247/2 113.55 113.51 66247 RR RR RR 3 ,95 2 ,67 3 ,96 2 ,50 2 ,59 1 ,50 1 ,50 2 ,50 4 ,32 2 ,50 8 ,00 RR Schulhof Grünfl. Sickermulde 1 P Schule 3 P Schule 11 P Bürohaus Müll Zufahrt Sickermulde Parzivalstraße Garten Zufahrt Beuthenerstraße Schwetzingerstraße Eurrythmie 2 P 3 P 3 P 3 P 3 P 3 P 2 P 2 P 2 P Müll 2 P 1 P Beuthenerstraße Feuerwehr- standfläche Schwetzingerstraße Sickermulde/ Rigolensystem 2 P Bürohaus Baum- schutz- rost Baum- schutz- rost Grundstück Bürohaus 1299 qm Grundstück Schule 2108 qm Grundstück gesamt Schule+Bürohaus 3407 qm Grundstücksteilung Sickermulde Sickermulde 5 ,50 3 ,00 1 ,35 1 ,50 7 ,61 1 ,50 3 ,00 2 ,50 2 ,50 96 Whs 94 Gehweg verlegt 2 ,50 2 ,50 Bürohaus Haus der Freunde 3-geschossig BGF DG=483m²+Terrassen = 535 qm OKFF DG=+7,20 DV RR RR RR DV DV Install. GF 19 Buchh. 42 Res. 28 Notf.Amb. 16 Besp.5 Notf.päd. 28 Lag.Notf. 18 Ehem. 28 Öff. 28 Mat. ÖA 15 WC ́s. 14 Trh. 17 Tr.vorr. 8 Aufz.3 Terr. 15 Halle 66 Mat. 15 Terr. 17 BL 17 Empf. 9 HR 10 Terr. 18 Luftr. 17 Fluchttreppe I FD I PD begrünt 23 ,26 35,45 6 ,17 29 ,43 15 ,80 9,57 12 ,52 3 ,29 45,02 12 ,31 28 ,11 47 ,98 16 ,44 31 ,53 OL II PD begrünt i-II PD begrünt II PD begrünt Gaube Metall 43 ,19 32 ,38 30 ,06 10 ,84 24 ,19 14 ,18 13 ,93 RR RR Karl-Stockmeyer-Schule 2-geschossig + DG-Gaube BGF DG=92 qm OKFF DG= +6.80 Lehrer 54 NR 6 WC 2 Vorr. 5 Aufz. 3 43 ,19 32 ,38 30 ,06 10 ,84 24 ,19 14 ,18 13 ,93 11 ,32 Schule Café Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-004 ES, CI 1:500 17.10.2014 GRUNDRISS DACHGESCHOSS Schwetzingerstr. Gehweg Geh-und Radw. Parzivalstr. Parzival- Schulgel. Gehw. Grünstr. Baumallee Stpl. Baumallee Stpl. 9 ,25 8 ,85 11 ,70 6 ,10 5 ,30 3 ,75 4 ,20 OL Fluchttr. PD begrünt Gaube Metall Eurythmie Flur Verwaltung WC ́s 6 ,70 3 ,60 3 ,60 25 16 25 16 25 27 4 ,80 i .M . 3 ,60 3 ,60 6 ,00 5 ,00 12 ,00 i .M . 13 ,70 PD begrünt OL PD begrünt Halle Halle TRH Terr. Café Halle Schnitt 2-2 Schule Schnitt 1-1 Bürohaus Caféteria Bethenerstr. Gehw. Grünstr. Wiese Grünstr. Grünstr. Geh-u. Radweg Felder Gaube Metall Oberlicht Pultdach begrünt Fluchttr. Fe. Lehrerzi. Pultdach begrünt OL Fassadenbegrünung PD begrünt Gaube Metall Klasse Fluchttr. PD begrünt Fass .begrün. 11 ,70 9 ,25 5 ,00 4 ,25 41 3 ,19 41 3 ,19 10 ,90 12 ,00 i .M . 11 ,75 PD begrünt Büro Büro Büro Ruhe Ruhe Gast Halle Halle Halle OL PD begrünt Café 4 ,80 3 ,60 3 ,60 Schnitt A-A Bürohaus Ansicht Ost Schule Café PD begrünt Zugang PD begrünt WC ́s Büros Café TRH Oberlicht PD begrünt 11 ,80 5 ,00 3 ,75 4 ,20 6 ,70 8 ,75 PD begrünt PD begrünt Eurythmie Klasse Klasse Flur Flur Pausenhof Müll/ Sichtschutz Beuthenerstr.St.pl. Gehw. Wiese Geh-Radw. Grünstr. Grünstr. Pergola Felder Schnitt B-B Schule Ansicht West Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-SNT-005 ES, CI 1:500 17.10.2014 SCHNITTE / ANSICHTEN Schwetzingerstr. Gehweg Geh-und Radw. Parzivalstr. Parzival- Schulgel. Gehw. Grünstr. Baumallee Stpl . Baumallee Stpl . 9 ,25 6 ,70 11 ,70 5 ,30 3 ,75 4 ,20 i.M .f .BRI PD begrünt OL Gaube Metall Fluchttr. Eury. Flur Verwaltung WC ́s 6 .00 12 .95 PD begrünt PD begrünt Garten Zugang Café OL Büros WC TRH Ansicht Süd Schule Ansicht Süd Bürohaus Caféteria Schwetzingerstr. Gehweg Geh-und Radw. Grünstr. Grünstr. Grünstr. Vorpl. Parzivalstr. 9 ,25 11 ,70 Fluchttr. PD begrünt PD begrünt Gaube Metall KlasseTherap.Klasse 11.27 6 ,00 5 ,00 12 ,50 PD begrünt Büros Büros Terr. PD begrünt Fluchttr. Café Terrasse Ansicht Nord-Ost Schule Ansicht Nord-Ost Bürohaus Caféteria PD begrünt Zugang PD begrünt WC ́s Büros Café TRH Oberlicht PD begrünt 11 ,80 5 ,00 3 ,75 4 ,20 H i .M. f . BRI 6 ,70 8 ,75 11 ,70 9 ,25 5 ,00 PD begrünt Trh . Verwaltung Eury. WC ́s Klasse PD begrünt Gaube Metall Müll/ Sichtschutz Beuthenerstr. St.pl. Gehw. Wiese Geh-Radw. Grünstr. Grünstr. Pergola Felder Ansicht West BürohausAnsicht West Schule PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-ANS-006 ES, CI 1:500 17.10.2014 ANSICHTEN 65233 66247 66262/2 66263/1 66264 66264/1 66265/1 66266 66267/1 66267/2 66268/1 66276/1 66277/2 66279/1 66282 66283/1 68777 Whs 99 Whs 97 Whs 95 Whs 96 Whs 94 Whs 90 98 Gar Schu Schu Schu Schu - Schwetzinger Straße 113.36 113.38 113.50 66239/1 66239/2 66241/3 66242 66243 66245/1 Schulhof Sickermulde Grünfl. Sickermulde 3 P 3 P 11 P Müll Zufahrt Sickermulde 66247 66247/1 66247/2 Parzival Straße MENSA TURNHALLE SCHULE Geh-u.Radweg Grünfläche (Spielplatz) Beuthener Straße rechtsgültiger Bebauungsplan Parzival-Schulen "Beuthener Straße" Gebäude Rasengittersteine Grünanlage mit begrünten Sickerungsmulden Straße / Gehweg / Platz hochstämmiger Einzelbaum pflanzen (Pflanzgebot) Erhalt eines Einzelbaums (Pflanzbindung) Planungsgebietsgrenze extensive Dachbegrünung öffentliche Grünfläche Planung gem. Vorhabens- und Erschließungsplan Baufenster Flächen für Stellplätze Planungsrechtliche Festsetzungen BPlan aus artenschutzrechtlichen Gründen von Gehölzen frei-zuhaltender Bereich (Haubenlerche) Sickermulde Garten Schule Café Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GOP-007 ES, CI 1:750 17.10.2014 GRÜNORDNUNGSPLAN BIOPLAN GESELLSCHAFT FÜR LANDSCHAFTS- ÖKOLOGIE UND UMWELTPLANUNG ST. PETER-STRASE 2, 69126 HEIDELBERG TEL: 06221/3950590 FAX: 06221/3950580 MAIL: info@bioplan-landschaft.de 66247/2 113.55 113.51 66247 RR RR RR 3,95 2,67 3,96 2,50 2,59 1,50 1,50 2,50 4,32 2,50 8,00 RR Schulhof Sickermulde Grünfl. Sickermulde Sickermulde 1 P Schule 3 P Schule 11 P Bürohaus Müll Zufahrt Sickermulde Parzivalstraße Garten Zufahrt Beuthenerstraße Schwetzingerstraße Eurrythmie 2 P 3 P 3 P 3 P 3 P 3 P 2 P 2 P 2 P Müll 2 P 1 P Beuthenerstraße Feuerwehr- standfläche Schwetzingerstraße Sickermulde/ Rigolensystem 2 P Bürohaus Baum- schutz- rost Baum- schutz- rost Grundstück Bürohaus 1299 qm Grundstück Schule 2108 qm Grundstück gesamt Schule+Bürohaus 3407 qm Grundstücksteilung 5,50 3,00 1,35 1,50 7,61 1,50 3,00 2,50 2,50 96 Whs 94 Gehweg verlegt 2,50 2,50 90 1,00 1,40 1,30 1,70 20 1,90 26 1,80 1,90 75 84 1,90 92 1,85 1,20 i.M . 1,60 i.M . 1,50 i.M . 1,80 i.M . 2,62 2,40 2,18 3,80 II Pultdach begrünt 10° I-II Pultdach begrünt 10° II Pultdach begrünt 10° Gaube Metall Umfang Schule 144,4 m davon 7,2 m mit Unterschreitung der Abstandsfläche Faktor h=0,4, entspricht 5 % des Gesamtumfangs, bzw. gesamt 7,93 m Überlappung mit angrenzendem Grundstück Abstandsfläche h=0,4 Abstandsfläche h=0,2 Abstandsflächenüberschreitung 3,80 3,80 3,60 3,80 3,40 2,80 2,80 2,00 2,00 1,80 2,40 3,00 3,20 2,97 2,60 2,36 90 i.M . 80 i.M . 2,40 i.M . 2,40 i.M . 0,2H= 2,50 i.M . 2,70 2,30 i.M . 2,10 i.M . 1,10 i.M . 1,50 1,60 1,60 i.M . 1,00 i.M . I Pultdach begrünt 5° I Flachdach begrünt I Glasdach FD II Te r r a s s e FD III Pultdach begrünt DN 5° III Pultdach begrünt III Pultdach begrünt DN 3° Umfang Café 51,6 m Umfang Bürohaus 97,2 m davon 8,97 m mit Unterschreitung der Abstandsfläche Faktor h=0,4, entspricht 59% des Gesamtumfangs, bzw. gesamt 11,59 m Überlappung mit angrenzendem Grundstück Abstandsfläche h=0,4 Abstandsfläche h=0,2 Abstandsflächenüberschreitung 5,00 4,80 4,80 4,60 5,40 4,20 4,20 2,20 1,80 2,00 3,20 8,97 11 ,59 Schule Café Bürohaus PlanPlannummer Karlsruhe, den Gez. Fassung vom: Projekt Bauherr Architekt PETERS SCHMITTER FREIE ARCHITEKTEN ROTEBÜHLSTRASSE 95A D-70178 STUTTGART TEL: 0711 2621332 FAX: 0711 2621336 MAIL: elke.schmitter@peters-schmitter.de Stadt KarlsruheHagsfeld VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Beuthener Straße östlich Parzivalstraße Vorentwurf M 10.03.2015 BÜROHAUS: FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS E. V. SCHULE: KARLSRUHER VEREIN ZUR FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN E.V. NEUBAU BÜROGEBÄUDE DER FREUNDE DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS NEUBAU UNTERSTUFENGEBÄUDE KARL-STOCKMEYER-SCHULE 2-00-GRS-008 ES, CI 1:500 17.10.2014 ABSTANDSFLÄCHEN 2-00-STB-009 Stellplatzberechnung LBO § 37 Anhang 1/5 VwV Stellplätze, zu § 37 ÖPNV-Reduktion um Faktor 0,6 ist zulässig. Grund- und Hauptschulen 1 Stellplatz je 30 Schüler bei 200 Schülern = 7 Stellplätze x 0,6 ÖPNV-Reduktion = 4 Stellplätze Caféteria = Bestandteil der Schulnutzung 0 Stellplätze Bürohaus 1 Stellplatz je 30 qm Büronutzfläche bei 649 qm Büronutzfläche/30qm = 22 Stellplätze x 0,6 ÖPNV-Reduktion = 13 Stellplätze Summe erforderliche Stellplätze = 17 Stellplätze Alle Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück ausgewiesen. Karlsruhe, den 17.10.2014 Fassung vom

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karlsruhe- Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) Vorlage: 2015/0338 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Beuthener Straße östlich Parzivalstraße“, Karls- ruhe-Hagsfeld. 2. Das Verfahren ist mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 17. Oktober 2014 in der Fassung vom 10. März 2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzun- gen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zwecke ggf. die öf- fentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Da sehe ich auch nur gelbe Karten. - Damit auch einstimmig zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2015