Lärmschutz in Karlsruhe: Tempolimit auf Südtangente und Karlsruher Durchgangsstraßen

Vorlage: 2015/0335
Art: Anfrage
Datum: 27.05.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 50

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • KULT-Tempolimit Durchgangsstraßen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) vom 26.05.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0335 50 öffentlich Lärmschutz in Karlsruhe: Tempolimit auf Südtangente und Karlsruher Durchgangs- straßen 1. In welchen Gemeinden in Baden-Württemberg herrscht auf Umgehungs- straßen Tempo 80 oder geringer? 2. Warum ist ein geringeres Tempolimit auf der Südtangente (z.B. Tempo 80 durchgängig / Tempo 60 für LKWs in der Nacht) im Vergleich zu anderen Um- gehungsstraßen nicht möglich? 3. Welche Gründe sprechen auch bei bestem Wollen der Verwaltung (maximale Auslegung der Rechtssituation durch Regierungspräsidium / Stadt Karlsruhe) dagegen, entsprechende Tempolimits auf der Südtangente einzuführen? 4. In welchen Gemeinden in Baden-Württemberg gilt auf Durchgangsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) Tempo 30 ganztägig oder nachts, ggf. ab- schnittweise? 5. Warum gibt es innerhalb der Stadt Karlsruhe derartige Tempolimits nur äu- ßerst begrenzt? Ziel städtischer Verkehrregelung sollte zum Wohle der Menschen in Karlsruhe eine Verkehrspolitik sein, die das Ziel hat, die Lärm- und Schadstoffbelastung zu verrin- gern. Reduzierte Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h oder 30 km/h tragen stark zu einer Verminderung Belastung bei. Die Südtangente ist als größte und meist frequen- tierte Transitstrecke durch die Stadt eine der wichtigsten Quellen von Lärm und bei- spielsweise Feinstaub. Seit vielen Jahren weisen Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auf die starke Lärmbelastung entlang der Südtangente hin und prangern die hohe Feinstaubbelastung an. Eine Bürgerinitiative aus Knielingen setzt sich für ein dortiges Tempolimit ein. Denn kurz nach Mühlburg in Fahrtrichtung Pfalz erhöht sich das Tempolimit auf der B 10 von 80 km/h auf 100 km/h, obwohl das dicht bebaute Knielingen an die Südtangen- te/B10 angrenzt. Die vielen Vorstöße der BI hatten bis heute leider keinen Erfolg. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung haben Stadt und RP in einer Art „Ping-Pong-Spiel“ immer wieder aus „gesetzlichen Gründen“ abgelehnt. Andere Kommunen, auch in Baden-Württemberg, zeigen jedoch, dass eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf innerstädtischen Transitstrecken durchaus machbar ist. So existiert auf der B 10 bei Ulm ein Tempolimit von 70 km/h und 50 km/h. Andere Kommunen in Baden-Württemberg belegen innerstädtische Trassen von Bundes- und Landstraßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen bis 30 km/h (bspw. Pforzheim - Dillweißenstein). unterzeichnet von: Dr. Eberhard Fischer Erik Wohlfeil Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015

  • Stellungnahme TOP 50
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KULT) Stadtrat Erik Wohlfeil (KULT) vom: 26.05.2015 eingegangen: 26.05.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0335 50 öffentlich Dez. 2 Lärmschutz in Karlsruhe: Tempolimit auf Südtangente und Karlsruher Durchgangsstraßen 1. In welchen Gemeinden in Baden-Württemberg herrscht auf Umgehungsstraßen Tempo 80 oder geringer? Weder der Verwaltung noch dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen entsprechen- de Erkenntnisse hierzu vor. 2. Warum ist ein geringeres Tempolimit auf der Südtangente (zum Beispiel: Tem- po 80 durchgängig / Tempo 60 für LKWs in der Nacht) im Vergleich zu anderen Umgehungsstraßen nicht möglich? Grundsätzlich ist auf der Südtangente aufgrund der baulichen Trennung freie - unbe- grenzte - Fahrt zulässig. Eine entsprechende Verordnung empfiehlt, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Jede verkehrsrechtliche Maßnahme - wie hier die im Antrag ge- wünschte Geschwindigkeitsreduzierung - bedarf einer Rechtsgrundlage. Folgende Möglichkeiten kämen in Betracht: a. Lärmschutzgründe: Die notwendigen Lärmpegelüberschreitungen (70 dB(A) tagsüber, 60 dB(A) nachts) liegen in dem betreffenden Abschnitt im Bereich von Knielingen nicht vor. Bereits in der Vergangenheit wurde dies von einem Vertreter des Ministeriums für Verkehr und Umwelt vor Ort überprüft. Sowohl die Südtangente als auch Knielingen wurden hierbei befahren. Einen Handlungsbedarf konnte das Ministerium für Verkehr und Umwelt nicht erkennen. b. Gefahrengründe: Eine besondere Gefahrensituation, welche eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich machen würde, ist nicht erkennbar. Weder die Unfalllage noch die bauli- chen Gegebenheiten rechtfertigen eine weitere Reduzierung von bisher 100 km/h auf 80 km/h. Seite 2 3. Welche Gründe sprechen auch bei bestem Wollen der Verwaltung (maximale Auslegung der Rechtssituation durch Regierungspräsidium / Stadt Karlsruhe) dagegen, entsprechende Tempolimits auf der Südtangente einzuführen? Siehe hierzu Nr. 2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist nur einzubinden, wenn es um Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes geht. Wie jedoch bereits ausgeführt, liegen keine Lärmpe- gelüberschreitungen vor. 4. In welchen Gemeinden in Baden-Württemberg gilt auf Durchgangsstraßen (Bun- des- und Landesstraßen) Tempo 30 ganztägig oder nachts, ggf. abschnittweise? Siehe Anlage, welche der Verwaltung vom Regierungspräsidium Karlsruhe zur Verfü- gung gestellt wurde. 5. Warum gibt es innerhalb der Stadt Karlsruhe derartige Tempolimits nur äußerst begrenzt? Die Verwaltung prüft sehr wohl alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Temporeduzie- rung auf 30 km/h. Sobald Lärmpegelüberschreitungen und die erforderliche Zustim- mung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vorliegen, werden die Maßnahmen auch umgesetzt. Wie dem Planungsausschuss bereits vorgestellt, hat die Verwaltung einen Kriterienka- talog erarbeitet, um auch aus Gründen der Verkehrssicherheit weitere Temporeduzie- rungen vornehmen zu können. Vorgesehen ist dies zunächst in der Yorckstraße, Killis- feldstraße und Ernst-Friedrich-Straße. Nach Kenntnis der Verwaltung erfolgte die Geschwindigkeitsreduzierung in Pforzheim- Dillweißenstein aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen des zu schmalen Gehwe- ges. Insgesamt wird die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ent- sprechende Geschwindigkeitsreduzierungen im Stadtgebiet umsetzen zu können.

  • Anlage 1 BW Bundesstraßen Tempo 30 in Ortsdurchfahrten
    Extrahierter Text

    Ditzingen Herrenberg -Affstätt Kirchheim a.N. Unterjesingen Sipplingen Pforzheim -Dillweißenstein Bad Rappenau - Fürfeld -Kirchardt Sinsheim -Steinfurt -Angelbachtal Sinsheim Ubstadt Wäschen- beuren Rot am See- Brettenfeld Offenau 60 22 - 6 h Adelsheim Heilbronn - Kirchhausen -Frankenbach -Sontheim Bretten Tempo Verkehrssicherheit Luftreinhaltung Lärmschutz (z.B. Kurort) Sonstiges auf Bundesstraßen Innerorts wegen: MVI, RP Stuttgart, Referat 45 Stand Juni 2014 22 - 6 h Untermünkheim Ludwigshafen Freiburg 22 - 6 h 22 - 6 h Laufenburg Blumberg Gimmelshofen Lahr -Reichenbach -Kuhbach 22 - 6 h Oberwinden Lauchringen Renchen Schönwald Bad Peterstal Bad Griesbach Calw Bad Liebenzell Sinzheim Karlsruhe 22 - 6 h NagoldBaiersbronn Loßburg Unlingen 22 - 6 h Hagnau Ulm 22 - 6 h Balingen 22 - 6 h Friedrichshafen 22 - 6 h Ravensburg 22 - 6 h 22 - 6 h Obereschach Untereschach Erbach Lonsee- Urspring 22 - 6 h Neckarsulm Leonberg Aufhausen 22 - 6 h Riesbürg Neresheim Lauterstein -Weißenstein Sulzbach- Laufen 22 - 6 h Rechberg- hausen Heidelberg Heidelberg 23 - 5h Mannheim Weingarten Östringen Bad Schönborn/ Langenbrücken Laufen Unter- reichenbach Mo - Fr 6 - 14 h Walzbachtal- Jöhlingen Pfinztal- Berghausen Stuttgart Tuttlingen 50 Eimeldingen Schwörstadt Haslach Triberg 22 - 6 h Sachsenflur Schallstadt Ehrenkirchen -Norsingen Hüttlingen 22 - 6 h

  • Anlage 2 Auszug Reg-Bez - Karlsruhe
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 50
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 56. Punkt 50 der Tagesordnung: Lärmschutz in Karlsruhe: Tempolimit auf Südtan- gente und Karlsruher Durchgangsstraßen Anfrage der Stadträte Dr. Eberhard Fischer und Erik Wohlfeil (KULT) vom 26. Mai 2015 Vorlage: 2015/0335 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 50 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Wie beurteilt die Stadtverwaltung den besonderen Fall mit der B10 bei Ulm im Vergleich zu der Situation auf der Südtangente? Antwort reicht schriftlich. Der Vorsitzende: Vielen Dank, wird schriftlich nachgereicht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015