Straßenbeleuchtung in Knielingen
| Vorlage: | 2015/0328 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Knielingen, Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21.05.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0328 48 öffentlich Straßenbeleuchtung in Knielingen 1. Nach welchen Kriterien und unter welchem Entscheidungsweg erfolgte die Aus- wahl der neu installierten Straßenbeleuchtung in Knielingen. Auf welche Weise wurde dabei berücksichtigt, dass sich das ausgewählte Modell in die städtebauli- che Gestalt des Quartiers einfügt? 2. Wurde bei der Auswahl der Leuchtkörper berücksichtigt, dass die nun an den Häusern stehenden Leuchten einen veränderten Lichthof und eine veränderte Lichtgebung besitzen und daher Lichtwert und -stärke anzupassen wären? 3. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass die Umgestaltung des öffentlichen Raums idealerweise unter Beteiligung der AnwohnerInnen durchgeführt werden sollte? Welche Formen der Beteiligung von AnwohnerInnen werden mit welchem zeitli- chen Vorlauf zukünftig bei Stadtteilsanierungsprojekten vorgesehen und welche wurden im Vorfeld der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Knielingen durch- geführt? 4. Inwiefern wäre es möglich gewesen das Thema Erneuerung der Straßenbeleuch- tung auch in die städtebaulichen Ziele der Grobanalyse Alt-Knielingen zur Eig- nung als Sanierungsgebiet aufzunehmen. Ist die Erneuerung von Straßenbe- leuchtung im Rahmen städtebaulicher Sanierung grundsätzlich förderfähig? 5. In welchen weiteren Stadtteilen, abgesehen von den auf der Homepage der Stadt vorgestellten Sanierungsprogrammen, ist für die Jahre 2015/2016 ein Austausch der Straßenbeleuchtung geplant und welche Formen der AnwohnerInnenbeteili- gung sind hier vorgesehen? Eingriffe in die städtebauliche Gestalt von Quartieren und Stadtteilen gelingen am besten, wenn die Bevölkerung frühzeitig einbezogen wird und mitwirken kann. Nach- trägliche Korrekturen sind aufwendig und häufig teuer. Im Rahmen von städtebauli- Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ chen Sanierungsprogrammen können die Gemeinden die eigenen Kosten reduzieren und sehr gut die Bevölkerung einbinden. Die veränderte Stromzufuhr für die Straßenbeleuchtung, weg von Leitungen über die Hausdächer hin zu unterirdischer Stromverlegung hat eine Veränderung der Stra- ßenbeleuchtung u.a. im Bereich Saarlandstr zur Folge. Diese Veränderung ist in keinem der Sanierungspläne, die für Knielingen erstellt wurden, vorhanden. Be- schwerden der Bevölkerung zur Ausgestaltung und zur fehlenden Informationspolitik haben uns erreicht. Zugleich wurde uns von BürgerInnen angekündigt Unterschriften gegen die jetzige Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung zu sammeln. Die GRÜNE Fraktion unterstützt ausdrücklich schon aus Umweltgesichtspunkten ei- nen konsequenten Austausch alter Straßenbeleuchtungstechnologie durch LED- Technik. Ziel der Anfrage ist, in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten die Be- völkerung in Knielingen hatte, sich bei der Auswahl der neuen Straßenbeleuchtung zu beteiligen und welche Beteiligungsformen bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen angedacht sind. unterzeichnet von: Zoe Mayer Daniela Reiff Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) vom: 21.05.2015 eingegangen: 21.05.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0328 48 öffentlich Dez. 6 Straßenbeleuchtung in Knielingen 1. Nach welchen Kriterien und unter welchem Entscheidungsweg erfolgte die Aus- wahl der neu installierten Straßenbeleuchtung in Knielingen. Auf welche Weise wurde dabei berücksichtigt, dass sich das ausgewählte Modell in die städtebau- liche Gestalt des Quartiers einfügt? Die bestehende Beleuchtung in Knielingen musste bzw. muss aufgrund eines laufenden Frei- leitungsverkabelungsprojektes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH erneuert werden. Hierbei wird die bestehende Hängebeleuchtung zurückgebaut und durch höherwertigere LED- Mastleuchten ersetzt, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Für Knielingen wurde eine LED-Leuchte vom Typ Philips Mini Iridium ausgewählt. Diese ent- spricht der Leuchte, die erstmalig im Zuge des LED-Förderprogrammes (Sanierungsprogramm Teil 2) im Jahr 2012 zum Einsatz kam und damals aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurde. Die Einsatzorte der Leuchten dieses Typs und weitere Details zu den durchgeführten Förderprojekten können auf der Webseite der Stadt Karlsruhe unter dem Link http:/www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/strassenverkehr/klimaschutzinitiative.de eingesehen werden. Insgesamt werden derzeit über 800 LED-Leuchten der Firma Philips (Modell analog Knielingen) und ca. 500 Leuchten der Fa. Trilux (technisch gleichwertig / vergleichbar, Sanierungsprogramm Teil 3) in Karlsruhe betrieben. Alle diese Leuchten haben in etwa die gleiche Lichtfarbe (ca. 4 000 K, neutralweiß) wie die bisher standardmäßig in Karlsruhe und auch in Knielingen eingesetzten Leuchtstofflampen. Sie erfüllen die lichttechnischen Anforderungen hinsichtlich der aktuell gültigen DIN EN 13201 für die Straßenbeleuchtung. Zudem verfügen sie über einen geringeren Streulichtanteil als die bisherige Beleuchtung und einen höheren Farbwiedergabeindex als die Natriumdampfhochdurckbeleuchtung in Knielingen 2.0. Die bisher eingesetzten Leuchten, die den in Knielingen neu angebrachten entspre- chen, stießen bei der Bevölkerung im übrigen Stadtgebiet bisher auf durchweg positi- ve Resonanz. Negative Meldungen liegen nicht vor. Seite 2 2. Wurde bei der Auswahl der Leuchtkörper berücksichtigt, dass die nun an den Häusern stehenden Leuchten einen veränderten Lichthof und eine veränderte Lichtgebung besitzen und daher Lichtwert und -stärke anzupassen wären? Die Standorte werden nach lichttechnischen Gesichtspunkten entsprechend der gültigen Nor- men und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Grundstückszufahr- ten, Fenster angrenzender Gebäude, Abstand zum Fahrbahnrand usw. gewählt. 3. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass die Umgestaltung des öffentlichen Raums idealerweise unter Beteiligung der Anwohner-/innen durchgeführt werden sollte? Welche Formen der Beteiligung von Anwohner-/innen werden mit welchem zeit- lichen Vorlauf zukünftig bei Stadtteilsanierungsprojekten vorgesehen und welche wurden im Vorfolg der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Knielingen durch- geführt? Aus Gründen des wirtschaftlichen Betriebs und der Unterhaltung der Straßenbeleuch- tung ist es erforderlich, einen möglichst einheitlichen Standard im gesamten Stadtge- biet umzusetzen. Es ist auch nicht möglich, mit vertretbarem Aufwand auf Einzelwün- sche einzugehen. Hier setzen zum einen die technischen Randbedingungen, nach de- nen eine einheitliche Ausleuchtung des Straßenraums zwingend vorgegeben ist, und die genannten betriebswirtschaftlichen Gründe sehr enge Grenzen. Außerdem können Beleuchtungswünsche aus der Bevölkerung wegen des sehr unterschiedlichen persön- lichen Empfindens äußerst vielfältig ausfallen. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass wegen der betriebswirtschaftlichen Zwän- ge, der gesetzlichen Vorgaben und der beleuchtungstechnischen Vorschriften eine stadtteilbezogene Ausstattung nur in Ausnahmefällen mit stadthistorischem Bezug möglich ist. 4. Inwiefern wäre es möglich gewesen das Thema Erneuerung der Straßenbe- leuchtung auch in die städtebaulichen Ziele der Grobanalyse Alt-Knielingen zur Eignung als Sanierungsgebiet aufzunehmen. Ist die Erneuerung von Stra- ßenbeleuchtung im Rahmen städtebaulicher Sanierung grundsätzlich förder- fähig? Die Straßenbeleuchtung begründet keinen eigenen Fördertatbestand im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsprogrammen. Sie ist lediglich in Zusammenhang mit Um- gestaltungen des Straßenraums förderfähig. 5. In welchen weiteren Stadtteilen, abgesehen von den auf der Homepage der Stadt vorgestellten Sanierungsprogrammen, ist für die Jahre 2015/2016 ein Austausch der Straßenbeleuchtung geplant und welche Formen der Anwoh- ner-/innenbeteiligung sind hier vorgesehen? Derzeit sind Änderungen der Straßenbeleuchtung lediglich im Zusammenhang mit der Umstellung der Stromversorgung von der Freileitung auf Erdverkabelung in Teilen von Bulach und in Stupferich geplant. Eine Anwohner-/innenbeteiligung ist aus den o. g. Gründen hierfür nicht vorgesehen, aber eine entsprechende Information im Vorfeld der Maßnahmen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 54. Punkt 48 der Tagesordnung: Straßenbeleuchtung in Knielingen Anfrage der Stadträtinnen Zoe Mayer und Daniela Reiff sowie des Stadtrats Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21. Mai 2015 Vorlage: 2015/0328 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015