Sondernutzungsrichtlinien über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0310 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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ca. 4 m x 2,5 m ca. 4 m x 2,5 m ca. 4 m x 2,5 m ca. 4 m x 2,5 m ca. 4 m x 2,5 m ca. 4 m x 2,5 m 1,5 m Abstand von Bordsteinkante Flucht der Ausfahrt freihalten ca. 4 m x 2,5 m
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Anlage B
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister - Bitte austauschen - Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0310 12 öffentlich Dez. 1 Sondernutzungsrichtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 22.09.2015 7 vorberaten Hauptausschuss 08.12.2015 11 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 12 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Sondernutzungsricht- linie mobile Verkaufsstände für die Innenstadt Karlsruhe entsprechend den Anlagen A und B zur Gemeinderatsvorlage. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem Verfahren gegen die Stadt Karlsruhe gab Anlass dazu, die nachfolgende Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände zu erarbei- ten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass eine Sondernutzung nicht wie bisher pauschal untersagt werden könne. Vielmehr seien die Auswirkungen des konkreten Vorhabens auf den straßenrechtlichen Allgemeingebrauch im Einzelfall zu überprüfen. Eine fehlerfreie Ermes- sensausübung gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 Straßengesetz Baden-Württemberg sei daher nur gegeben, wenn konkrete straßenverkehrsrechtliche Versagungsgründe mit Bezug zur Straße vorlägen. Einen Bezug zur Straße könnten auch stadtgestalterische Erwägungen aufweisen. Dies allerdings nur dann, wenn ein konkretes gemeindliches Gestaltungskonzept zum Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte Sondernutzungsrichtlinie für die Innenstadt erarbeitet, die sowohl straßenverkehrsrechtliche als auch stadtgestalterische Aspekte, bezogen auf konkrete Örtlichkeiten, berücksichtigt. Im Nachgang zur ersten Vorberatung im Hauptaus- schuss am 22.09.2015 wurden folgende klarstellende und erläuternde Ergänzungen vorge- nommen: 1. Die Definition der mobilen Verkaufsstände wurde weiter konkretisiert. 2. Die Detailkarten zu den genauen Aufstellflächen sind jetzt beigefügt. 3. Der Friedrichsplatz wurde als Örtlichkeit für mobile Verkaufsstände aufgenommen. 4. Die Richtlinie tritt erst am 01.01.2016 in Kraft. Die Genehmigungen für das Kalenderjahr 2016 werden gesondert geregelt. In einem konstruktiven Austausch zwischen den Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwal- tung konnten Unklarheiten bezüglich einzelner Standorte sowie zu Vorgaben für Gestaltung und Sortiment weitestgehend ausgeräumt werden. Weitere Ergänzungen, insbesondere zu zu- sätzlichen Standorten, wurden von Seiten der Verwaltung - bis auf den Friedrichsplatz - nicht in den Richtlinienentwurf aufgenommen, da insoweit keine aussichtsreiche Einigung im Gemein- derat absehbar war. Die erfolgten Änderungen sind in Anlage A markiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Rahmen der Kombilösung soll in einem Gesamtkonzept für alle Sondernutzungen erneut über die Genehmigung von mobilen Verkaufsständen entschieden werden. Außerhalb des Stadtzentrums soll wie bisher rein nach verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten verfahren werden. Dort wird der betroffene Bürgerverein, beziehungsweise die Ortsverwaltung informiert. Es ist auch weiterhin beabsichtigt, die Genehmigungen für jeweils ein Kalenderjahr zu erteilen. Bisherige Regelungen sind ebenfalls auf maximal 1 Jahr beschränkt. Damit soll der Stadt die Möglichkeit bleiben, auf Veränderungen zu reagieren und so eine Fortentwicklung gewährleis- ten zu können. Die zeitliche Befristung darf nicht dazu führen, dass die Stadt nicht mehr auf Veränderungen reagieren kann. Die Sondernutzungserlaubnis sollte daher nicht über einen län- geren Zeitraum erteilt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Sondernutzungsricht- linie mobile Verkaufsstände für die Innenstadt Karlsruhe entsprechend den Anlagen A und B zur Gemeinderatsvorlage. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Dezember 2015
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1 Anlage A Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe 1. Ausgangslage Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch im Rahmen der Widmung. Über diesen hinaus gewinnen Sondernutzungen in Form von mobilen Verkaufsständen eine zunehmende Bedeutung. Sie schränken den Gemeingebrauch in Teilbereichen ein und verändern das städtebauliche Bild. Darüber hinaus können mobile Verkaufsflächen oft eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Sicherheit darstellen und den Allgemeingebrauch beeinträchtigen. Um einerseits der steigenden Nachfrage nach mobilen Verkaufsständen gerecht zu werden, aber andererseits auch die Gemeinverträglichkeit unter der Berücksichtigung anderer Sondernutzungen und des Stadtbildes weiterhin sicherzustellen, ist es erforderlich geworden, ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung insbesondere städtebaulicher und stadtgestalterischer, aber auch verkehrlicher Belange zu erarbeiten und konkrete Räume für mobile Verkaufsstände festzulegen. Die Vielzahl der Baustellen im Rahmen der Kombilösung macht eine gezielte Regelung im Innenstadtgebiet besonders erforderlich. 2. Rechtsgrundlage Die Benutzung des öffentlichen Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus (= Sondernutzung) ist nach § 16 Absatz 1 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) erlaubnispflichtig. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet die Straßenbaubehörde gemäß § 16 Absatz 2 StrG nach pflichtgemäßem Ermessen. Die folgenden Richtlinien gelten zukünftig als verwaltungsinterne Vorschriften. Sie sollen die fehlerfreie Ermessensausübung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, insbesondere im Hinblick auf stadtgestalterische Erwägungen mit Bezug zur Straße, den Schutz des Stadtbildes, Belange der Verkehrssicherheit und der Erhaltung des Straßenkörpers erleichtern sowie eine Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Rahmen der Kombilösung soll in einem Gesamtkonzept für alle Sondernutzungen erneut über die Genehmigung von mobilen Verkaufsständen entschieden werden. Die Gebühren werden gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebühren- satzung) vom 18. Dezember 2012 (Amtsblatt vom 21. Dezember 2012) erhoben. 2 3. Definition und Festlegungen mobile Verkaufsstände Unter den Begriff der mobilen Verkaufsstände fallen Verkaufsstände, die sich nur zu den genehmigten Verkaufszeiten am jeweiligen Standort befinden. Nicht betroffen sind temporäre Informations- und Werbestände und festgesetzte Märkte nach den Marktsatzungen der Stadt Karlsruhe. Die Größe eines mobilen Verkaufsstands soll in der Regel die Maße 4,00 m x 2,50 m nicht überschreiten. Der mobile Verkaufstand muss auch im Betrieb jederzeit bewegt werden können. Ein dauerhafter Aufbau über Nacht ist nicht zulässig. Eine akustische Untermalung durch Musik aus Lautsprechern o.Ä. sowie über den Normalzustand hinausgehende Beleuchtung ist zu unterlassen. 4. Räumlicher Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für das Zentrum der Innenstadt der Stadt Karlsruhe. Dieses Zentrum wird jeweils durch beide Straßenseiten der Reinhold-Frank-Straße im Westen, der Kriegsstraße im Süden, der Kapellenstraße und dem Adenauerring im Osten sowie der Richard-Willstätter-Allee, dem Schlossplatz und der Moltkestraße im Norden begrenzt: siehe angehängter Plan, der Bestandteil der Richtlinie ist. Die Stadt Karlsruhe verfolgt eine langfristige Strategie, um ihr Stadtbild aufzuwerten. Diese schlägt sich in einer Reihe von Programmen und Maßnahmen nieder. Beispielhaft sei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020, das Konzept Zukunft Innenstadt, der Lichtplan oder auch das Plätzekonzept genannt. Auch im Räumlichen Leitbild finden sich stadtgestalterische Aspekte. Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um im Zuge der Kombilösung, aber auch unabhängig davon, qualitätvolle und vielfältig nutzbare öffentliche Räume zu schaffen. In Karlsruhe besteht die Besonderheit, dass sich die Stadt von ihrer Gründungsidee her als geometrisch definierte Planstadt mit modellmäßiger Bebauung begreift und die darin liegende Qualität als ausschlaggebenden Faktor ihrer Identität sieht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein pittoreskes, durch vielfältig unterschiedliche Bauformen und Platz- und Straßengeometrien geprägtes, etwa mittelalterliches Stadtbild, sondern um eine barock- rationale, geometrisch klare und geordnete Vision eines Stadtbildes. Aus diesen Gründen sind alle Störungen dieses Bildes, etwa durch mobile Verkaufsstände, nur in verträglichem Maß bzw. an unkritischen Orten möglich. Die vorgenannte Argumentation gilt insbesondere in der zentralen Innenstadt mit ihren Hauptstraßenachsen, der Kaiserstraße, den Schlossstrahlen, den Plätzen in der inneren Stadt und der Raumfolge der Via Triumphalis. Erhebliche Investitionen und gestalterische Anstrengungen der Stadt werden auch an den wichtigsten Torplätzen der historischen Stadt, dem Durlacher Tor, dem Mendelsohnplatz (ehemals Rüppurrer Tor), dem Ettlinger Tor, dem Karlstor und dem Mühlburger Tor mit dem Kaiserplatz unternommen, sodass dort ebenfalls das Ziel gelten muss, die zum Zwecke der Wiederherstellung des historischen Stadtbildes umgestalteten Plätze nicht nachträglich durch anderweitige 3 Maßnahmen zu entwerten. Aus den beschriebenen Gründen wurden mobile Verkaufsstände im zentralen Innenstadtbereich gesondert betrachtet. Die Sondernutzungsflächen für mobile Verkaufsstände im definierten Bereich werden durch diese Richtlinie abschließend festgelegt. Die genauen Aufstellflächen werden in den als Anlage beigefügten Detailkarten festgelegt, die Bestandteil dieser Richtlinie sind. In berechtigten Einzelfällen kann von der festgelegten Aufstellfläche abgewichen werden. Auf Marktflächen erfolgt eine Belegung ausschließlich außerhalb der festgesetzten Marktzeiten. Die folgenden Örtlichkeiten stehen für mobile Verkaufsstände zur Verfügung: Berliner Platz (bis zu 3 mobile Verkaufsstände) Der Berliner Platz befindet sich entlang der Kaiserstraße zwischen Waldhornstraße und Englerstraße. Er ist momentan asphaltiert. Er wird als direkte Verbindung von Innenstadt und KIT verkehrlich genutzt. Grundsätzlich sind hier zusätzlich zum Rad- und Fußgängerverkehr und den vorhandenen Außenbestuhlungen bereits aus verkehrlichen Gründen maximal drei mobile Verkaufsstände zur gleichen Zeit möglich. Aufgrund der geplanten unterirdischen Haltestelle der Kombilösung werden hier noch Baumaßnahmen erforderlich, die den Platz ganz oder in Teilen beanspruchen. Diese haben stets Vorrang. Oberer Kronenplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände) Am Kronenplatz ist eine Nutzung durch mobile Verkaufsstände nur im Bereich des oberen Kronenplatzes, also der südlichen Hälfte, zulässig. Diese Fläche ist außerdem sehr beliebt für Informationsveranstaltungen, weshalb dort maximal zwei mobile Verkaufsstände gleichzeitig platziert werden können. Lidellplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände) Der Lidellplatz dient als Quartiersplatz mit Spielbereich und als erweiteter Pausenbereich für die angrenzenden Schulen. Die begrenzenden Straßen werden als Fußwege, teilweise auch als Fahrradverbindungen und für den Kfz-Verkehr genutzt. Die Verkaufsstände sind ausschließlich auf der zentralen Platzfläche und nicht auf den Straßenbereichen am Rand zulässig. Dort befindet sich auch eine Außenbestuhlung. Die maximale Anzahl soll zwei Verkaufsstände gleichzeitig nicht überschreiten. Friedrichsplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände) Der Friedrichsplatz soll nach den baustellenbedingten Zwischennutzungen (unter anderem Blumenmarkt, Brigandefeschd) wieder als zentraler, grüner Kurzerholungsraum und Schmuckplatz mit bedeutenden öffentlichen Gebäuden als Umfassung der anspruchsvollen Grünanlagen im Herzen der Innenstadt funktionieren. Er soll diese Funktion auch während der Bauzeit so oft es möglich ist ausfüllen. Deshalb können hier maximal zwei mobile Verkaufsstände im nördlichen Bereich platziert werden. 4 Stephanplatz (bis zu 3 mobile Verkaufsstände) Der Stephanplatz dient stadträumlich neben seiner Funktion als Quartierplatz, dem Kulturdenkmal Hauptpost als angemessene Vorfläche. Zudem ist er trotz seiner Größe bereits stark durch Außenbewirtung, Märkte, Fußgänger- und Fahrradverkehr beansprucht. Auf dem Stephanplatz ist an Tagen ohne Markt eine Nutzung durch maximal drei mobile Verkaufsstände gleichzeitig auf der Platzfläche außerhalb der Außenbestuhlungen möglich. Waldhornplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände) Der Waldhornplatz befindet sich zwischen der Markgrafenstraße und der Waldhornstraße. Er ist durch Höhenstaffelungen gegliedert, was die nutzbaren Flächen einschränkt. Andererseits ist die Verkehrsbelastung verhältnismäßig gering, weshalb hier zwei mobile Verkaufsstände gleichzeitig genehmigt werden können. Die folgenden Örtlichkeiten stehen für mobile Verkaufsstände aus den nachfolgenden Gründen nicht zur Verfügung: Kaiserstraße Sie ist die Haupteinkaufsstraße und der am höchsten frequentierte öffentliche Raum Karlsruhes. Städtebauliches Ziel ist es hier, wertige Einzelhandelsnutzungen dauerhaft zu konzentrieren. Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, zusammen mit der baulichen Neugestaltung der Kaiserstraße – insbesondere nach Fertigstellung der Kombilösung – auch eine Neuordnung der Sondernutzungen des stehenden Gewerbes und ggf. auch eine Regelung der baulichen Gestaltung mittels geeigneter Richtlinien bzw. Satzungen zu erreichen. Das derzeit hohe Verkehrsaufkommen durch Straßenbahnen und Lieferverkehr lässt mobile Verkaufsstände nicht zu. Schlossstrahlen (Schlossstraßen) Sie bilden das zentrale Grundgerüst der Karlsruher Stadtanlage. Sie sind auf das Schloss ausgerichtet, welches als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist. Die inneren Schlossstrahlen münden im Schlossplatz, welcher ebenfalls Kulturdenkmal ist. Ein Charakteristikum der Karlsruher Stadtanlage ist eine Blickbeziehung von vielen Punkten der Innenstadt aus zum Schloss bzw. Schlossplatz. Die einzelnen Straßenräume haben unterschiedliche Funktionen. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass sie die Stadtanlage gegenständlich verdeutlichen. Insofern sind sie zentraler Träger der Planstadtidee und als solche von visuellen Störungen freizuhalten. Karl-Friedrich-Straße, Marktplatz und Rondellplatz Für diese Achse gilt das unter Schlossstrahlen ausgeführte in besonderer Weise. Die Hauptachse des Stadtgrundrisses, die „Via Thriumphalis“ ist gesäumt beziehungsweise ausgestattet mit Denkmälern von besonderer Bedeutung gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz. Beispielhaft sind Pyramide, Stadtkirche, Rathaus und die Verfassungssäule auf dem Rondellplatz anzuführen. Die Achse stellt den zentralen und hochwertigsten Stadtraum dar und ist die Kristallisationsstrecke der Karlsruher Stadtidee. Daher soll diese Straßen- und Platzfolge von allen über das bisher Hinausgehende, auch von geringfügigen Störungen frei gehalten werden und hier keine 5 Nutzung durch mobile Verkaufsstände stattfinden. Für bisherige, langjährige Inhaber von Sondernutzungserlaubnissen kann auf diesen Flächen Bestandschutz gewährt werden. Unterer Kronenplatz Die Ausführungen zur Kaiserstraße gelten im Grundsatz auch für den unteren Kronenplatz. Durch die angrenzende Haltestelle und die Verteilerfunktion für Verkehr aus dem Bereich des KIT entsteht zusätzlich ein großer Bedarf an Flächen für Fußgänger- und Fahrradverkehr, die jedoch durch die vorhandenen Marktstände bereits so reduziert sind, dass weitere Sondernutzungen nicht genehmigt werden können. Kleine Kirche Der Platz vor der kleinen Kirche dient als, auf die Würde dieses Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung hinweisende, Abstandsfläche. Es ist für Verkaufsstände nicht geeignet. Der Platz hinter der kleinen Kirche bleibt der dort stattfindenden Außenbewirtung vorbehalten. Platz der Grundrechte Dieser Platz ist ein Kunstwerk. Verkaufsstände erschweren die Wahrnehmung als Platz. Sie sind nicht mit der künstlerischen Aussage vereinbar. Der Platz der Grundrechte ist ebenfalls Teil der Schlossstrahlen. Der Schlossvorplatz steht im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, so dass die Stadt Karlsruhe hierüber nicht disponieren kann. Kirchplatz St. Stephan Der Kirchplatz St. Stephan ist ein beliebter Platz mit Spielbereich. Im Bereich westlich der Kirche gibt es bereits eine Außenbewirtung. Es sind Fahrradabstellplätze eingerichtet. Weitere Nutzungen werden hier wegen der vielfältigen bestehenden Anforderungen nicht zugelassen. Die anderen Bereiche des Platzes befinden sich auf Privatfläche der Kirche St. Stephan. Ludwigplatz Der Ludwigsplatz wird vollständig von gastronomischen Betrieben besetzt. In diesem Bereich sind keine weiteren Nutzungen möglich und Verkaufsstände deshalb ausgeschlossen. Europaplatz Der Europaplatz ist einer der intensivst genutzten Umsteigepunkte für den öffentlichen Verkehr und durch eine Anzahl von Sondernutzungen der Postgalerie, auf welche die Stadt derzeit keinen bzw. geringen Einfluss hat, bereits stark beansprucht. Die nördliche Fläche steht nicht für mobile Verkaufsstände zur Verfügung, sondern soll dem Fußgängerverkehr dienen. 6 5. Zeitlicher Geltungsbereich Die Verkaufszeiten werden entsprechend dem Ladenöffnungsgesetz Baden- Württemberg festgelegt. 6. Vergabe der Standorte Die Standorte werden maximal für jeweils ein Kalenderjahr auf Widerruf vergeben. Der Antrag ist bis zum 31.10. des Vorjahres schriftlich und vollständig beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe einzureichen. Abweichend hiervon werden für das Jahr 2016 die Standorte für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.12.2016 vergeben. Der diesbezügliche Antrag ist bis zum 31.01.2016 schriftlich und vollständig beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe einzureichen. Ein vollständiger Antrag beinhaltet Angaben zu Art und Maßen des Verkaufsstands (vorzugsweise mit Bild), dem vollständigen Verkaufsangebot, den Verkaufstagen und - zeiten und den Wunschstandorten am jeweiligen Wochentag. Gehen mehr Anträge ein als Plätze verfügbar sind, entscheidet das Los über die Belegung der Standorte für jeden einzelnen Wochentag. Eine Aufstellfläche wird pro Wochentag nur einmal vergeben. Sind nach dem Vergabeverfahren zum 1.1. eines Kalenderjahres nicht alle Aufstellflächen belegt, können Anträge nachträglich, entsprechend dem Eingangsdatum, berücksichtigt werden. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Hinweis: siehe angeschlossene Detailkarten
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Sondernutzungsrichtlinie über mobile Verkaufs- stände im Stadtgebiet Karlsruhe Vorlage: 2015/0310 dazu: Änderungsantrag der Stadträte Tom Høyem, Thomas H. Hock und Karl-Heinz Jooß (FDP) sowie der FDP-Gemeinderatsfraktion, der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 11. Dezember 2015 Vorlage: 2015/0378 Änderungsantrag der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 14. Dezember 2015 Vorlag: 2015/0379 Verlängerung der maximalen Vergabedauer von einem auf zwei Jahre Änderungsantrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Daniela Reiff, des Stadtrats Joschua Konrad (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2015 Vorlage: 2015/0746 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Sondernut- zungsrichtlinie mobile Verkaufsstände für die Innenstadt Karlsruhe entsprechend den Anlagen A und B zur Gemeinderatsvorlage 2015/0310. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Dazu aufgerufen sind die Änderungsanträge der FDP und der GfK, der AfD und der Grünen. Die Vorgeschichte ist Ihnen bekannt. Hier gab es eine kleine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des Gemeinderates, um die Vorschläge im Hauptausschuss noch zu hinter- fragen. Es gab dann noch einige weitere Fragen im letzten Hauptausschuss. Die finden sich jetzt auch in den Änderungsanträgen wieder. Wir schlagen Ihnen vor, abweichend - 2 - von der ersten Vorlage, die wir ursprünglich mal diskutiert haben, den Friedrichsplatz mit hinzuzunehmen mit zwei Möglichkeiten, Verkaufsstände einzurichten, es bei der Zeit der Vergabe bei einem Jahr zu belassen, was der Praxis auch in anderen Städten entspricht, diese besondere Thematik, das jetzt der 31.10. schon abgelaufen ist und wir deswegen das Ganze etwas verzögert dann erst zum nächsten Jahr hin einführen kön- nen, uns die entsprechende Lösung zu überlassen. Das waren die drei Punkte, die beim letzten Hauptausschuss noch ein bisschen strittig waren. Ich würde jetzt an der Stelle die Debatte eröffnen. - Herr Stadtrat Pfannkuch. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir haben auch hier eine Verwaltungsvorlage zu erörtern, die etwas mit Wirtschaftsförderung zu tun hat. Da bemühen sich ja weite kleinzellige Kreise dieses Gemeinderates um Wirtschaftsförderung. Wir wollen das nicht kleinreden. Wir stellen uns Wirtschaftsförderung an anderer Stelle und mit größerer Wirkungstiefe vor. Trotzdem, was war denn der Anlass? Anlass war wohl eben eine Verwaltungsge- richtsentscheidung in einem Fall eines Unternehmers, der sich in seiner freiheitlichen unternehmerischen Ausübung beschränkt sah. Die Verwaltung hat uns jetzt vorge- schlagen, um solchen Fällen in der Zukunft für die Innenstadt besser gerecht zu werden, eine Satzung, eine Richtlinie, aufzustellen, in der substantiiert geregelt ist, was wir in der Innenstadt wollen und was wir nicht wollen. Was ich bei der näheren Bearbeitung dieser Angelegenheiten nicht beleuchtet gesehen habe, war eine Variante, die auch in der Verwaltungsvorlage nicht direkt angesprochen ist. Es gäbe durchaus die Möglichkeit eine Richtlinie zu setzen in der festgeschrieben ist, dass im Innenstadtbereich eben kei- ne mobilen Verkaufsstände gewünscht werden. Das wäre auch eine substantiierte Be- fassung, und das wäre auch eine ganz konkrete Regelung für den Innenstadtbereich. Das könnte man genauso begründen, wie wir das mühevoll für die einzelnen Plätze gemacht haben mit städtebaulichen und sonstigen Erwägungen. Da ist gibt es wirklich die Frage, ob man das so differenzieren kann, wie das jetzt in dieser Sondernutzungs- richtlinie versucht wurde. Die Frage, die sich uns als CDU doch nun mal so am Rande stellt, wäre nicht auch eine Alternative gewesen, eine Richtlinie aufzustellen, in der im gesamten Innenstadtbereich mobile Verkaufsstände nicht erlaubt sind. Wir kommen deswegen darauf, weil uns mit- geteilt wurde, dass bisher ohne erheblichen Misserfolg große Städte wie Stuttgart, Frei- burg und Mannheim mit dieser Methode arbeiten. Deshalb hätte ich es schon ganz gut gefunden, wenn man dieses als Alternative in die Verwaltungsvorlage zumindest mal eingebracht hätte. Ich kann mir natürlich als Jurist vorstellen, dass der Zentrale Juristi- sche Dienst sich mit dieser konkretisierten Sonderrechtsrichtlinie wohler fühlt, weil eben jeder, der an irgendeiner Stelle einen mobilen Stand errichten will, ganz genau nach- vollziehen kann, warum man im einen oder anderen Fall an dieser Stelle städtebaulich, verkehrlich oder sonst wie einen mobilen Stand duldet oder eben nicht duldet. Je diffe- renzierter man auf diese Themen eingeht, desto gerichtsfester werden diese Richtlinien sein. Das können wir nachvollziehen. Von daher können wir trotz dieses Mankos, das ich durchaus schon erwähnen möchte, der unterlassenen alternativen Darstellung im Ergebnis mit diesem Vorschlag der Verwaltung mitgehen. Allerdings die Bedenken, die meine Fraktion dabei hat, da gehen wir jetzt wieder auf Wirtschaftsförderung, nur eben leider die kleinzellige, bleiben bestehen. Solche mobilen Stände bringen Unruhe an bestimmte Stellen. Sie stellen letztlich ein Hindernis dar, eine - 3 - Verdichtung des Verkehrs im allgemeinen und - das darf man auch nicht übersehen für die Verfechter dieser Form der Wirtschaft in dieser Stadt -, sie sind Wettbewerb für Gastronomen an Ort und Stelle, die für Geld, für Kosten einen dauerhaften Betrieb un- terhalten müssen und stehen dann auf einmal in Konkurrenz mit Betrieben, die prak- tisch gerade mal daher rollen und geschwind eine schnelle Mark, hätte man früher ge- sagt, machen können. Das muss man schon so ein bisschen abwägen, wenn man alles so glorifiziert und in Freiheit setzen möchte. Dann dürfen wir auch nicht übersehen, gerade im Blick auf die stadtplanerischen Auswirkungen, wir sind bei den festen Ver- kaufsständen, den Läden, sehr restriktiv. Also auch da haben wir eigentlich eine zu- rückhaltende Politik, die wir als CDU-Fraktion zum Teil auch wiederum nicht verstanden haben, weil sie letztendlich unsere Kaufleute eben auch beschränken. Ich will vor allem, dass diejenigen, die langfristig investieren, die das ganze Jahr über z. B. gastronomische Angebote für die Bevölkerung vorhalten, in ihrer wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit nicht eingeschränkt werden. Gut ist deshalb in dieser Richtlinie, dass sie auf Beobachtung aus ist, dass sie nach der Kombilösung überarbeitet werden soll. An anderer Stelle haben wir solche Empfehlun- gen auch gegeben, aber da werden sie nicht erhört. Jedenfalls die Kombilösung wird dann schon eine Zäsur sein, wo man noch einmal über alles Revue gehen und schauen kann, ob sich wirklich bewährt. Gut ist auch, dass die Genehmigungserteilung auf ein Jahr beschränkt ist, weil man dann die Beteiligten am Markt auch beobachten kann und sich nicht auf einzelne Gewerbetreibende beschränken muss. Das Vergabeverfahren, das hier Gegenstand auch von Änderungsanträgen ist, ist nach Ansicht meiner Fraktion operatives Geschäft. Ich fordere jetzt hier auch mal die Kolleginnen und Kollegen auf, sich aus solchen Dingen rauszunehmen. Das kostet uns mühsame Zeit. Das Einzige, was am Rande vielleicht mal einer Klärung bedarf ist die Frage, was die Verwaltung unter einem mobilen Stand versteht. Muss er selbstfahrend sein oder ist z. B. so ein Anhänger auch ein mobiler Stand. Das geht nicht ganz klar aus der Richtlinie hervor. Das aber nur ein kleiner Annex. Ansonsten stimmt meine Fraktion dieser Richtlinie zu. Stadtrat Zeh (SPD): Diese Sonderrichtlinie, Herr Oberbürgermeister, Sie haben es an- geführt, war heftig in der Diskussion. Die Verwaltung war in den vergangenen Jahren sehr restriktiv und hat keinerlei Sondergenehmigungen ausgestellt. Dann gab es das Gerichtsverfahren, und das hat natürlich geöffnet. Wer andere Städte kennt weiß, wenn einmal das Tor ein Spalt geöffnet ist, dann kommen noch viel mehr Interessenten, die auch entsprechend interessiert sind. Ich bin auch überzeugt, wir sollten die Richtlinie heute verabschieden, damit man eine Rechtsgrundlage auch als Gemeinderatsbeschluss hat. Sie wird sicherlich im Laufe der kommenden Jahre, wenn die Stadt sich verändert hat, wenn mehr Flächen zur Verfügung stehen, auch das eine oder andere Mal für den einen oder anderen Platz überarbeitet werden. Verursacher war ja der Coffee-Biker. Dem haben wir jetzt natürlich die neue Vorlage zu verdanken. Auf dem Friedrichsplatz kann er auf jeden Fall wieder stehen. Das war die mühsame Arbeitsgruppe, wo wir Platz für Platz wegen Denkmalschutz o. Ä. auch durchgegangen sind. Ein anderer Platz, das ist das Schloss, das ist kein öffentlicher Platz, sondern Landeseigentum, auch dort kön- nen noch mobile Verkaufsstände Rast machen und ihre Waren anbieten, sofern es das Land entsprechend bewilligt. - 4 - Herr Pfannkuch hat es auch angesprochen, natürlich sind solche Verkaufsstände auch Konkurrenz zu den Läden. Wenn so ein Coffee-Shop vor einem Café steht, ein Wurst- stand vorm Wurschtl oder wenn ein Kleiderverkäufer - in anderen Städten sehe ich sehr viele Kleiderverkäufer - vor einem Laden steht, ist das Konkurrenz und natürlich nicht immer das Angenehmste. Aber einfach unterbinden kann man es auch nicht. Das ha- ben wir lange in juristischen Teams dann auch erörtert. Auch beim Denkmalschutz gab es die eine oder andere Einschränkung. Deshalb ist das, was wir jetzt gemacht haben, der Diskussionsstand, der Kompromiss, den wir gemacht haben. Da können wir sicher hier mitgehen, damit wir eine gewisse Rechtssicherheit auch haben. Das ist auch ein vernünftiger Kompromiss geworden. Jeder Stand kann sich auch erneut bewerben. Ich bin mal gespannt, wie viele Bewerbungen bei der Stadtverwaltung eingehen für solche mobilen Verkaufsstände. Wir haben etliche Plätze auch angeboten. Letztlich muss nicht jeder, an jedem Platz, jeden Tag sein. Hier kann eine gewisse Flexibilität sein, so wie auch der Coffee-Biker durch die Stadt durchgeradelt ist. Ein Wunsch war auch eine besondere Gestaltung. Das Coffee-Bike ist zumindest optisch schön anzusehen, aber auch die Gestaltung solcher mobilen Verkaufsstände können wir nicht so einfach regeln. Auch hier wird dann im Laufe des Verfahrens noch die eine oder andere Änderung kommen. Deshalb heute ja von der SPD-Fraktion zu dieser Vor- lage, dass wir hier tatsächlich 2016 so starten können. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Das war jetzt wirklich ein langes Ringen. Es ist aber klar, nach so einem Gerichtsurteil müssen wir Rechtssicherheit herstellen. Wir wollen an der Stelle die Möglichkeit der Stadtgestaltung nicht einfach aus der Hand geben. Es geht darum, dass es ein verträgliches Maß an mobilen Verkaufsständen gibt, und das bein- haltet für uns Grüne einerseits ein verträgliches Maß auch für die anderen Wirtschafts- treibenden in der Stadt, auf der anderen Seite natürlich auch ein verträgliches Maß da- für, wie diese Stadt sein soll. Diese Verkaufsstände, ich würde es nicht ausdrücken, die bringen Unruhe in die Stadt, die bringen auch ein Stück weit Leben in die Stadt. Man muss sich aber klar überlegen, wo wollen wir in der Stadt leben, und wo wollen wir in der Stadt ein bisschen mehr Ruhe. Gerade der Friedrichsplatz ist für viele ein Punkt, ein Stück weit abseits des Konsums, wo nicht alle von einem Geschäft ins andere rennen, und das mitten in der Stadt. Da das durchaus auch ein Wert ist, sehen einige in der Fraktion das kritisch. Natürlich ist das jetzt nur für die Baustellenzeit. Der Friedrichsplatz wird ohnehin auf vielfältige Art und Weise während der Baustellenzeit genutzt. Insofern ist das für uns in Ordnung. Die Selbständigkeit ist immer ein Risiko. Das gilt natürlich auch für die Leute, die in so einen mobilen Verkaufsstand investieren. Wir wollen dieses Risiko nicht unnötig vergrö- ßern. Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt, diese Plätze für zwei Jahre zu vergeben anstatt nur für eines. Das ist eine Möglichkeit, Sie sprechen von Wirtschafts- förderung, Herr Pfannkuch. Es ist eine Möglichkeit, den Gründerinnen ein Risiko abzu- nehmen, ohne einen Cent Mehrkosten zu haben. Tatsächlich entsteht dadurch weniger Bürokratie in der Stadtverwaltung. Wir sehen auch nicht die Notwendigkeit, dass wir uns jährlich die Möglichkeit erhalten, daran etwas zu ändern, wie wir das mit den Plät- zen handhaben. Das sind markante Plätze in der Stadt, die schon lange Zeit in ihrer Form existieren und die auch lange Zeit existieren werden. Wenn wir daran grundle- gend etwas ändern wollen, dann wissen wir das bestimmt schon zwei Jahre vorher und - 5 - steigen erst mal in die Diskussion ein auch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern. Insofern sehen wir keine Begründung, dies auf ein Jahr zu beschränken. Liebe FDP! Nicht gucken und tun, was passiert. Das ist für uns keine Option. Politik ma- chen heißt doch, einen Gestaltungswillen an den Tag legen. Gerade in der Kommunal- politik liegt es nahe, das zu gestalten, was jeder jeden Tag sieht. Wir wollen das tun. Einfach darauf zu verzichten zu regeln, was in der Stadt passiert und dem Markt freien Lauf lassen, das ist nicht unsere Form von Politik. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der Forderung der CDU, dass man am besten im ganzen Innenstadtbereich mobile Verkaufsstände verbieten sollte, dem muss ist hier ganz klar widersprechen. (Zuruf) Nein, nein. Aber er hat gesagt, dass er das eigentlich auch gut finden würde, und dass man das auch machen könnte. Da war aber implizit die Befürwortung mit drin, dass man das wie andere Städte machen könnte. Wir finden es gut, dass es hier die mobilen Verkaufsstände gibt, die durchaus etwas zur Aufenthaltsqualität in unserer Innenstadt beitragen können. Auch die anderen Gründe, die an verschiedener Stelle schon angeführt wurden, die gesetzlichen Bestimmungen für Angestellte und Kunden, z. B. sanitäre Anlagen, haben wir auch schon zur Genüge an anderer Stelle besprochen. Ein bisschen schade ist es, dass jetzt bei der Vergabe so die Flexibilität rausgenommen wird, dass die Stände gar nicht mehr so genau darauf reagieren können, wo jetzt eigentlich der Bedarf ist, wo sie sich gut aufstellen können, sondern dass quasi im Prinzip von Anfang an klar ist, wo sie stehen dürfen, an welchen Tagen, und wo nicht. Wir sollten allerspätestens nach der Kombilösung noch einmal darüber sprechen, eigentlich schon vorher. Wenn wir jetzt irgendwelche Regelungen besprechen, die wirklich nicht gut handhabbar sind für die Betroffenen, muss man schon früher gegensteuern. Ansonsten ein großes Lob für die Gespräche. Wir sind insgesamt der Auffassung, dass wir der heutigen Regelung so zustimmen können und werden das in Zukunft weiterhin kritisch betrachten, was es praktisch für Auswirkungen hat. Stadtrat Hock (FDP): Zu dieser Sondernutzungsrichtlinie ist heute zu allererst Dank an die Verwaltung, Dank an Sie, Herr Cranz, zu sagen, dass wir uns zusammensetzen konnten und versucht haben, eine Lösung herbeizuführen. Für meine Fraktion wird es so sein, dass wir diese Vorlage der Stadtverwaltung heute ablehnen werden. Kollege Pfannkuch hat gesagt, das stimmt. Da muss ich ihm recht geben, dann könnte man das am besten alles ablehnen. Nein, wir sehen es doch in Innenstadt, eine Bäckerei macht auf, 50 m weiter macht eine andere Bäckerei auf. Der Markt regelt das. Auch der Markt in diesem Bereich wird geregelt. Der SWR machte letzte Woche einen Bericht über diese mobilen Verkaufsstände und befragte in der Innenstadt verschiedene Cafés. Die Aussa- ge war: Nein, der ist keine Konkurrenz für uns, überhaupt nicht. Der belebt noch den Innenstadtbereich, war die Aussage von mehreren Gewerbetreibenden und Cafébetrei- bern. - 6 - Von daher gesehen muss man einfach konstatieren, was wir heute tun ist ein wenig engstirnig, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn es doch so sein sollte, dass es wahnsin- nig viele Bewerber gibt, wie hier geschrieben wird, eine steigende Nachfrage nach mo- bilen Verkaufsständen, dann hätten wir ja mit dem Urteil des Coffeebikers schon in der ganzen Innenstadt welche. Es sind ganz wenige. Da werden Sie mir recht geben. Sie können die an der Hand abzählen. Von daher gesehen wird dies hochstilisiert zu einem riesigen Problem, was wir in der Verwaltung jetzt komplett regeln müssen. Da gebe ich Ihnen wieder recht, es ist eigentlich nur eine Kleinigkeit. Aber diese Freiheit, die Sie an- gesprochen habe - da stehe ich ganz eisern und fest dazu -, diese Kleinigkeiten zuzulas- sen, die hätte ich mir gewünscht. Ich frage mich auch, die Frage ist noch nicht ganz klar beantwortet, vielleicht wird sie noch beantwortet: Diese Blumenleute, die jeden Tag kommen und abends wieder abbauen, gehören die dann auch in diesen Bereich der mobilen Verkaufsstände? Das ist nur eine Frage, die vielleicht noch mal geklärt werden sollte. Meine Fraktion wird heute der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen können aus ver- schiedensten Gründen, die hier schon in vielen Punkten beleuchtet wurden. Wir würden heute bitten, falls unser Antrag keine Mehrheit findet, die Geschichte dann noch einmal zu prüfen. Wenn es sowieso nach der Bauphase in der Innenstadt noch einmal komplett geprüft werden soll, dann lasst uns das jetzt runternehmen und macht es wirklich dann effektiv komplett fertig, so dass es für die Stadt auch passt, wenn die Bauphase zu Ende ist. Da hätte man uns noch ein bisschen Luft bei der Verwaltung gegeben für diesen Punkt. Wir möchten mit unserem Antrag, der ja in einem Teil schon geändert wurde, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, sich zu bewerben für April. Wir haben gesagt, dass es jetzt runtergenommen wird und dann, wenn die Bauphase beendet ist, wir es noch einmal beleuchtet haben möchten. Wenn das nicht möglich ist, dann würden wir uns heute der AfD anschließen. Wir können auch nicht nachvollziehen, dass das im jährli- chen Rhythmus sein soll. Der eine hat jetzt heute die Möglichkeit, seinen Stand hier zu führen, dann zieht er das Los beim nächsten Mal nicht mehr, dann wäre ja seine Exis- tenzgrundlage entzogen. Da muss ich ganz ehrlich sagen, mit dem Losverfahren haben wir echt ein großes Problem. Wenn man weiß, man hat nur ein Jahr die Möglichkeit, irgendwas zu arbeiten, dann wird es schon schwierig. Von daher gesehen würden wir den Antrag der AfD, wenn unsere Sache nicht mitgegangen werden kann, so mittra- gen. Falls das nicht möglich ist, würden uns auch gerne den Grünen anschließen, die die zweijährige Möglichkeit sehen. Da haben wir eine kleine Möglichkeit, den Leuten auch etwas entgegen zu kommen. Die Abstimmung wird es nachher zeigen. Wir wer- den sehen, was dabei rauskommt. Wir werden auf jeden Fall die Vorlage der Verwal- tung heute ablehnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Unser Antrag besteht ja aus drei Teilanträgen. Der erste Teil ist letztendlich das gleiche, wie das von den Grünen, was danach noch kam, also Vergabe für zwei Kalenderjahre. Der dritte Teil ist das Problem, dass wir jetzt einfach zu spät dran sind. Unser Ansatz ist einfach zu sagen, wir richten diese Vergabe jetzt ein, so wie sie geplant ist, so dass immer zum 1.1. des nächsten Jahres vergeben wird. Dieses Verfahren bleibt gleich. Dementsprechend können wir zum ersten Mal erst 2017 an- fangen, also erst mit Beginn des Jahres 2017. - 7 - Aber der wichtigste Teil von unserem Antrag ist das Losverfahren. Da möchte ich jetzt mal kurz reagieren auf das, was meine Vorredner gesagt haben. Herr Pfannkuch hat gemeint, wir sollten uns nicht in das Verwaltungsgeschäft einmischen. Ich muss aber sagen, an der Stelle ist eigentlich die Verwaltungsvorlage noch nicht weg genug. Man merkt, dass wir eigentlich zu wenig Zeit hatten, das Ganze durchzudiskutieren. Daraus resultiert auch der Antrag der FDP und Gemeinsam für Karlsruhe, dass es noch nicht ganz ausgegoren war. Die Losregelung war von der Verwaltung her gedacht. Es wird für jeden Tag jeder Standort einfach neu gelost. Die Verwaltung sagt, sie kann es nicht vorschreiben, sie braucht ein Losverfahren. Aber dieses Verfahren einfach jeden Tag neu zu losen ist problematisch. Da möchte ich noch die anderen Anregungen aufgreifen, die genannt wurden. Herr Zeh hat Flexibilität der Bewegung eingefordert. Diese Flexibilität der Bewegung gibt es gerade nicht, weil das Losverfahren einmal durchgeführt wird und dann ist für den Zeitraum fest, wer am welchem Tag auf welchem Platz ist. Herr Pfannkuch hatte angemahnt, es soll keine Konkurrenz sein für die vor Ort vorhandenen Gastronomiebetriebe und Geschäfte. Wenn aber das Los festlegt, dass an einem be- stimmten Tag auf dem Platz vor diesem Kleiderladen nur Kleiderstände stehen, dann haben die tatsächlich ein Problem. Das Losverfahren, so wie es jetzt ist, ist auch schlecht, was die Konkurrenz für die fest vorhandenen Betriebe angeht. Dann hieß es, man sollte ein verträgliches Maß haben. Das hat Herr Konrad gemeint. Deswegen ist es erforderlich, es zu regeln. Wir müssen es so regeln, dass wir nicht dieselben Verkaufsstände auf demselben Platz haben. Das ist genau das, was Herr Wohlfeil zusammen mit Herrn Konrad eingefordert hat. Wir müs- sen gestalten, das Ganze nicht dem Zufall überlassen. Wenn wir einfach nur losen, dann überlassen wir es gerade dem Zufall. Deswegen das von uns vorgeschlagene Los- verfahren, das auch alles offen lässt, aber gleichzeitig verhindert, dass auf einem Platz dieselben Stände nebeneinander stehen. Wir losen für jeden Platz den ersten Stand aus. Wenn dieses Los entschieden ist für diesen Tag, dann kann im Verfahren danach nicht noch einmal ein Stand vergeben werden, der im selben Bereich angesiedelt ist. Wenn ein Kaffeestand gelost wurde, dann können die anderen Stände an diesem Platz eben keine Kaffeestände mehr sein, sondern Würstchenstände, Zeitschriftenstände, Kleider- stände, aber eben kein Kaffeestand mehr. Wenn das zweite Los gezogen wurde für diesen Platz gilt Gleiches. Das führt am Ende dazu, dass auf jedem Platz ein breites An- gebot da ist, so wie es die Bevölkerung auch braucht, und dass sich keine zwei Stände gegenseitig direkt Konkurrenz machen. Wir müssen daran denken, diese Regelung muss dann nachher von den Leuten, die da losen wollen, die dann ein Geschäft machen wollen, auch gelebt werden. Die müssen damit zurecht kommen. Deswegen finde ich schon, dass wir das Losverfahren auf diese Art und Weise modifizieren müssen, weil es einfach für alle wichtig ist. Für die, die dort ihre Geschäfte schon haben, weil die Kon- kurrenz in einem gewissen Rahmen bleibt, für die Bevölkerung, die eine Auswahl haben möchte, die eben das gesamte Repertoire abgedeckt haben möchte an jedem Platz und letztendlich auch für die, die die Stände betreiben, dass sie nicht direkt nebendran Kon- kurrenz haben. Deswegen bitte ich Sie sehr, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Aufgrund dieser langen Diskussion will ich nur ganz kurz etwas dazu sagen. Ich habe das Gefühl, die Stadtverwaltung möchte das eigentlich nicht. Nur ein Argument sagen, was mir wichtig ist. Soll eine Stadt Charme haben? Soll - 8 - eine Stadt Leben ausstrahlen oder soll alles clean und sauber sein? Da ziehe ich doch dies vor. Ansonsten verweise ich auf den Vortrag von Herrn Hock. Stadtrat Wenzel (FW): Endlich schaffen wir mit der vorliegenden Sondernutzungs- richtlinie eine notwendige Rechtssicherheit. Die Vorlage trage ich im Hinblick auf die weitere Entwicklung mit. Wir werden sehen, wie sich das alles gestalten wird. Um den kleinen und Kleinstunternehmen aber eine finanzielle Planungssicherheit zu geben, hal- te ich den Änderungsantrag der Grünen hier in diesem Fall zur Anhebung der Vergabe- dauer von einem auf zwei Jahre für richtig und auch für unterstützungswürdig. Ich hof- fe, dass wir durch diese Richtlinie Unternehmen mit dem Niveau des genannten Coffeebikers bestärken und die Innenstadt beleben. Alles andere wird die Zeit zeigen. Der Vorsitzende: Herr Wohlfeil, das war jetzt keine Wortmeldung - oder doch noch? Stadtrat Wohlfeil (KULT): Noch einmal kurz in Richtung AfD. Explizit nein, wir wollen nicht mehr Regelung. Wir wollen nicht geregelt wissen, dass das mit der Losvergabe noch genauer ist. Das war nicht unsere Kritik, zumal ich mir ziemlich sicher bin, dass die Losvergabe, so wie Sie es vorschlagen, rechtlich überhaupt gar nicht zulässig ist. Nein, unsere Kritik an der Losvergabe ist, dass sich dann eben vermutlich alle auf alle Plätze bewerben werden, um möglichst gute Chancen zu haben für möglichst viele Plätze. Wenn jemand sich auf einen Platz festlegt, dann ist er nicht mehr mobil, zumal er sich dann auch nicht nach der Nachfrage richten kann. Unsere Vorstellung wäre da eher, man hat eben die feste Anzahl an Stellplätzen, die auf einem Platz zulässig sind, hat zwei Plätze auf dem Friedrichsplatz. Wenn da an dem Tag eben schon zwei Leute ste- hen, dann kann der dritte Stand sich da nicht dazu stellen, sondern muss dann weiter- ziehen. Die mobilen Verkaufsstände werden die Regelung kennen, sich entsprechend gegenseitig darauf hinweisen bzw. sich daran halten und nicht, wenn da schon zwei oder drei stehen, sich noch ein Dritter oder Vierter dazu stellt. Die werden genau wis- sen, dass auf dem Platz nur zwei sein dürfen. Der Vorsitzende: Vielleicht zu den einzelnen Punkten noch ein paar Hinweise. Die Regelungen in anderen Städten über Sondernutzungslinien oder auch entsprechende Satzungen, die durchaus über die Stadt hin gesehen deutlich restriktiver sind, die wür- den wir Ihnen nicht empfehlen, weil sie genau dem entsprechen, was wir vorher schon gemacht haben, es nämlich größtenteils zu verbieten. Ein Stück weit bringt der Erfolg des Klägers uns jetzt dazu, dass wir uns dieses Thema etwas genauer angucken muss- ten. Die Kriterien sind Verkehrssicherheit und stadtgestalterische Aspekte und nicht Wirtschaftsförderung, auch nicht Konkurrentenschutz. Deswegen ist es nicht in unserer Macht zu sagen, naja wenn der eine Kaffeestand da ist, dann darf der zweite aber nicht dazukommen. Das ist rechtlich ein ganz vages Gebiet. Das würden wir Ihnen auf keinen Fall empfehlen, solche Regelungen da hineinzunehmen, weil das nicht unsere Aufgabe ist. Genauso wenig ist es unsere Aufgabe zu sagen, sich hat sich jemand zu einer sol- chen Investition entschlossen. Da die sich erst nach 10 Jahren amortisiert, muss der doch mindestens zwei oder drei Jahre dann an der Stelle das Recht bekommen, das aufzustellen. Das typische am mobilen Verkaufsstand ist ja, dass er mobil ist und sich deswegen ggf. eben einen neuen Platz suchen muss. Sonst könnte man ja gleich eine Bude hinstellen. So gesehen gibt es auch Unterschiede zur Wirtschaftsförderungsbe- trachtung, die ich vielleicht bei feststehenden Geschäften irgendwo machen muss. In - 9 - diesem Fall hat Wirtschaftsförderung als Kriterium, dann womöglich zur Aufstellung einer Satzung, keine Relevanz. Wir versuchen Ihnen mit dieser Satzung, das ist so ein wunderschöner Begriff, dass ich den jetzt nachlesen muss, eine ermessenslenkende Vorgabe zu vereinbaren, die es ein bisschen einschränkt, wo wir gemeinsam uns verständigen, dass wir solche Stände zu- lassen oder nicht. Dann brauchen wir noch ein rechtssicheres Verfahren, wie wir dann den Interessenten diese Stände zuweisen können. Da ist uns außer dem Losverfahren kein gerechteres und auch rechtssichereres Verfahren bekannt. Ich muss feststellen, ich höre jetzt auch kein anderes von Ihnen. Das erleichtert uns die Entscheidung. Falls wir nichts machen würden, dann müssten wir uns theoretisch jeden Tag mit irgendeinem neuen Wunsch für irgendeine neue Stelle auseinandersetzen und müssten dann wiede- rum die verkehrssicherheits- und die stadtgestalterischen Aspekte neu untersuchen, uns ggf. hier auf eine tiefgründige Auseinandersetzung einlassen. Insofern empfehlen wir eben dann in Reaktion auf dieses Gerichtsurteil, Ihnen diese ermessenslenkende Vorga- be zu vereinbaren, wie sie sich jetzt in der Satzung wiederfindet. Das noch einmal zur Erklärung des Rahmens. Die Aussage, dass wir es gerne nach Abschluss der Baustellen- tätigkeit nochmal gemeinsam angucken, sollte als Angebot verstanden werden. Nicht weil wir denken, dass sich die Welt dann grundsätzlich ändert, sondern dann haben wir an bestimmten Plätzen auch wieder andere Entfaltungsmöglichkeiten. Dann wollen wir vielleicht auch anders sortieren, auch aus stadtgestalterischen Gründen. Das müssen wir dann wieder neu besprechen. Es ist nicht als Hinweis zu verstehen, dass uns die aktuelle Satzung, die wir Ihnen vorschlagen, irgendwie unvollkommen oder falsch vorkäme, sondern dann ändern sich einfach verschiedene Parameter der Stadtgestaltung und auch der entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten. Jetzt würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Ich rufe als erstes auf den Änderungsantrag der FDP. Der ist vom Text her formuliert, ich möchte es kurz erläutern: wird abgesetzt. Dann hätte ich es gleich am Anfang auf- rufen müssen. So wie Sie es aber begründet haben, würden Sie es gerne nicht nur ab- setzen, sondern Sie wollen im Moment keine Regelung, sondern erst dann, wenn die Baustellentätigkeit fertig ist. Da das streng genommen erst im Jahr 2020 ist, ist es für mich kein Absetzen, sondern Sie wollen einfach an der Stelle jetzt gar keine Satzung. Insofern ist es an der Stelle jetzt richtig aufgerufen, dass wir im Moment auf jede Sat- zung verzichten. Da bitte ich Sie jetzt um ein Kartenzeichen dazu. - 1 Enthaltung, 6 Zu- stimmungen, der Rest ist Ablehnung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Der nächste weitergehende Antrag ist der Antrag der AfD, hier der Buchstabe c, dass man statt im nächsten Jahr erst im übernächsten Jahr damit beginnt. Da bitte ich Sie jetzt auch um ein entsprechendes Kartenzeichen. - 6 Zustimmungen, der Rest ist Ab- lehnung. Der nächste weitergehende Antrag ist der Antrag der AfD, der Buchstabe b, geändertes Vergabeverfahren. Den Vorschlag hat Herr Dr. Schmidt erläutert. Da bitte ich Sie jetzt auch um das Kartenzeichen. - 5 Zustimmungen, der Rest Ablehnung. Damit mehrheit- lich abgelehnt. - 10 - Dann kommt der Punkt a der AfD, das ist die Erlaubnis für zwei Jahre statt ein Jahr, aber ohne Widerrufsvorbehalt. Das ist der Unterschied zum Antrag der Grünen. Da bitte ich Sie jetzt um das Kartenzeichen. (Zuruf) Jetzt machen wir es hier ganz korrekt. - 6 Zustimmungen, der Rest ist Ablehnung. Dann kommt der Antrag der Grünen, Erlaubnis auf zwei Jahre mit Widerrufsvorbehalt. Da bitte ich Sie um das Kartenzeichen. Da habe ich jetzt eine andere Situation. - 18 Zu- stimmungen, 1 Enthaltung, der Rest ist Ablehnung. Damit abgelehnt. Damit kommen wir zu der unveränderten Vorlage der Verwaltung. Da bitte ich jetzt auch um das Kartenzeichen. - 6 Ablehnungen, 1 Enthaltung, der Rest ist Zustimmung. Damit mit großer Mehrheit angenommen. Vielen Dank. Wir treten in die Pause ein und sehen uns um zwanzig nach sieben hier wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 18:46 bis 19:20 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Januar 2016