Anzahl der Alten- und Altenheimwohnplätze sowie der Pflegeheimplätze in den Karlsruher Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen
| Vorlage: | 2015/0308 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 13. Mai 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0308 22 öffentlich Anzahl der Alten- und Altenheimwohnplätze sowie der Pflegeheimplätze in den Karlsruher Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) sieht vor, dass es in Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderungen vom 1. September 2019 an im Wesentlichen nur noch Einzelzimmer geben darf. 1. Wie viele der 4.166 Plätzen Heimplätze in Karlsruhe sind bereits jetzt als Einzelbettzimmer ausgelegt? 2. Wie viele zusätzliche Plätze werden in Karlsruhe benötigt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, und wo sollen die Heimbewohner untergebracht werden, die kein Einzelzimmer bekommen können? 3. Welche Alternativen stehen für diese Personen in Karlsruhe zur Verfügung bzw. beabsichtigt die Stadt welche anzubieten? 4. Wie viele neue Heime sollen in den nächsten Jahren in Karlsruhe neu errichtet werden, um dem Gesetz zu entsprechen? 5. Wo sollen diese Heime errichtet werden und welche Planungen müssen dafür geändert werden? 6. Wie viel wird das kosten und wer trägt diese Kosten? 7. Sind diese Kosten, soweit die Stadt sie zu tragen hat, in der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe ca. 45 Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime, mit ca. 4.166 Plätzen. (Davon 601 Altenheimplätze, 2787 Pflegeheimplätze und 778 Altenwohnheimplätze). Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ohnehin ein nicht unerheblicher Ausbau der Plätze erforderlich. Der nun durch das neue Gesetz erforderliche Zusatzbedarf stellt eine nicht unerhebliche Belastung dar, die bei der weiteren Finanzplanung berücksichtigt werden muss. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 13.05.2015 eingegangen: 13.05.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0308 22 öffentlich Dez. 3 Anzahl der Alten- und Altenheimwohnplätze sowie der Pflegeheimplätze in den Karlsruher Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen 1. Wie viele der 4.166 Plätzen Heimplätze in Karlsruhe sind bereits jetzt als Einzel- bettzimmer ausgelegt? Die Landesheimbauverordnung ist für Pflegeheime und stationäre Einrichtungen der Ein- gliederungshilfe gültig. Altenwohnheimplätze bzw. Wohnungen mit Service sind von die- ser Verordnung nicht betroffen. In Karlsruhe bestehen derzeit 45 Pflegeheime mit 3.371 Pflegeplätzen. Davon sind 1.766 Plätze (51,2 Prozent) Einzelzimmer. Sieben Häuser mit 403 Plätzen haben die An- forderung der 100-Prozent-Einzelzimmerquote bereits voll umgesetzt. 2. Wie viele zusätzliche Plätze werden in Karlsruhe benötigt, insbesondere auch un- ter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, und wo sollen die Heim- bewohner untergebracht werden, die kein Einzelzimmer bekommen können? Zur Abschätzung der demographischen Auswirkungen ist folgende Berechnung anzuset- zen. Auf der Basis der aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognose vom Amt für Stadtent- wicklung für 2010 - 2020 - 2030 und der Fortschreibung der heutigen Risikoquoten für Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegeversicherungseinstufung ist mit einem Anstieg der Pfle- gebedürftigen von heute 7.911 Personen auf 8.758 Personen im Jahr 2020 und 9.681 Personen im Jahr 2030 zu rechnen. Wird die heutige Aufteilung in ambulante und stationäre Versorgung (38 Prozent) auch zukünftig angesetzt, steigt die Zahl der stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen um 851 Personen auf insgesamt 3.872 Personen im Jahr 2030. Für den Bedarf an neuen Pflegeheimplätzen sind zusätzlich Veränderungen der Verweil- dauer der Heimbewohner relevant. Die Entwicklung dieses Einflussfaktors ist offen. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf ein Einzelzimmer ist aus der Landesheimbauverord- nung nicht abzuleiten. 3. Welche Alternativen stehen für diese Personen in Karlsruhe zur Verfügung bzw. beabsichtigt die Stadt welche anzubieten? Als Ergänzung für die stationäre Pflegeheimversorgung wird im neuen Wohn-Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg (WTPG) der Aufbau von ambulanten Pflegewohn- gemeinschaften - trägerorientiert oder selbstorganisiert - rechtlich ermöglicht. Seite 2 Diese neue Hilfeform wird in Karlsruhe diskutiert. Es besteht aktuell nur eine kleine Pfle- gewohngemeinschaft mit vier Pflegebedürftigen. 4. Wie viele neue Heime sollen in den nächsten Jahren in Karlsruhe neu errichtet werden, um dem Gesetz zu entsprechen? Der Zusatzbedarf an neuen Heimen als Ersatzbauten, die der neuen Landesheimbau- Verordnung entsprechen, kann aktuell nicht ermittelt werden. Die Ermessenslenkenden Richtlinien, veröffentlicht Februar 2015, eröffnen die Möglichkeit zur Antragstellung bei der Heimaufsicht auf Befreiungen mit und ohne zeitliche Festlegungen, die sich auf die spezifische Ausgangslage und Entwicklungsmöglichkeiten der bestehenden Häuser bezie- hen. Die Ergebnisse dieser Antragstellungen, Prüfungen und Abstimmungen ergeben sich aus den Einzelprozessen der Häuser in den nächsten vier Jahren. 5. Wo sollen diese Heime errichtet werden und welche Planungen müssen dafür ge- ändert werden? Der Bau von zusätzlichen Pflegeheimen oder Ersatzneubauten setzt die Verfügung über geeignete Grundstücke voraus. Das Grundstücksangebot ist in Karlsruhe deutlich be- grenzt. Es ist anzustreben, dass bei zur Verfügung stehenden freien Grundstücken die Verwendung für den Bau eines Pflegeheims im Rahmen der städtischen Planungsverfah- ren geprüft wird. 6. Wie viel wird das kosten und wer trägt diese Kosten? Die Umsetzung der Landesheimbauverordnung kann für die jeweilige Einrichtung eine Er- höhung des Investitionszuschlages bedeuten. Die jeweilige Höhe ist abhängig von dem Ausmaß der baulichen Umstrukturierung und der Kosten sowie ihrer Berücksichtigung im Pflegesatz. Die erhöhten Heimentgelte sind von den Heimbewohnern zu tragen bzw. im Rahmen der stationären Hilfe zur Pflege nach SGB XII von der Kommune. 7. Sind diese Kosten, soweit die Stadt sie zu tragen hat, in der mittelfristigen Fi- nanzplanung bereits enthalten? Eine Prognose zur Höhe der steigenden Aufwendungen der stationären Pflege nach SGB XII aufgrund der Auswirkungen der Landesheimbauverordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Anzahl der Alten- und Altenheimwohnplätze so- wie der Pflegeheimplätze in den Karlsruher Alten-, Altenwohn- und Pflegehei- men Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 13. Mai 2015 Vorlage: 2015/0308 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Verstehe ich die Antwort der Verwaltung richtig, dass wir aus der Antwort zu erstens 850 und aus der Antwort zu zweitens 847, zusammen rund 1.200 Leute haben werden, die 2020 ohne Unterbringung in Pflegeheimen dastehen. Wenn ja, was soll mit diesen Leuten passieren, für die es dann keinen Pflegeheimplatz gibt? Der Vorsitzende: Wir werden die Frage schriftlich beantworten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Juli 2015