Ergänzungsantrag GRÜNE: Ausgleich für die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes "Nördliche Hardt"
| Vorlage: | 2015/0307 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18. Mai 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0307 3 öffentlich Ausgleich für die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ 1. Der Bereich des Birkenparkplatzes soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. 2. Der Beschlussantrag wird folgendermaßen ergänzt: Der Gemeinderat spricht eine Absichtserklärung für ein Landschaftsschutzgebiet auf Neureuter Gemarkung an- grenzend an den Alten Flugplatz aus. Die genaue Abgrenzung soll in den weiteren Planverfahren (Flächennutzungs- plan, Räumliches Leitbild etc.) erfolgen. Der Birkenparkplatz soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. Auf eine Bebauung mit einem Parkhaus ist aus finanziellen Gründen, aber auch aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verzichten. Die Herausnahme einer Fläche von 29 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet Nördli- che Hardt sollte angemessen kompensiert werden. Den Empfehlungen der Natur- schutzverbände und des Naturschutzbeauftragten folgend, sollte daher im Süden von Neureut im Bereich der ehemaligen Nordtangenten-Trasse ein Landschafts- schutzgebiet ausgewiesen werden. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur städti- schen Grünvernetzung und zum Biotopverbund zwischen Altem Flugplatz und dem Hardtwald geleistet werden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Planerische Belange, die sich im Zuge der Erarbeitung von Flächennutzungsplan und Räumlichem Leitbild ergeben, sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. Die ge- naue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist im Rahmen dieser Planungs- prozesse festzulegen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Renate Rastätter Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Mai 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 18.05.2015 eingegangen: 18.05.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0307 3 öffentlich Dez. 1 Ausgleich für die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes "Nördliche Hardt" - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt die Änderungs-/Ergänzungsanträge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Hinzuweisen ist eingangs, dass alle Beschlüsse der beratenden Gremien, Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit und Naturschutzbeirat, nur empfehlenden Charakter haben. Im Verfahren zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebiets hat auch der Gemeinderat keine Entscheidungsbefugnis, diese obliegt dem Oberbürgermeister. Der Gemeinderat ist lediglich anzuhören. Antrag Nr. 1: Der Bereich des Birkenparkplatzes soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. Zum Änderungsantrag 1: Dieser Vorschlag wird von der Verwaltung abgelehnt. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Naturschutzbeirates fand der gleichlautend dort vorgebrachte Vorschlag ebenfalls keine Mehrheit. Gründe des Natur- und Landschaftsschutzes sprechen nicht für das Belassen des Birkenparkplatzes im Geltungsbereich der Schutzgebietsverordnung. Ein wesentli- cher Teil des dortigen Baumbestandes ist bereits vorgeschädigt, musste aus diesem Grund schon beseitigt werden oder ist mittelfristig abgängig, er weist überdies kei- ne oder nur geringe Artenschutzrelevanz auf. Ein Belassen des Birkenparkplatzes im Schutzgebiet würde den derzeitigen Bestand (ebenerdiges Parken) nicht infrage stellen. Die planungsrechtliche Möglichkeit für ein Parkdeck an dieser Stelle bestünde dann allerdings nicht mehr. Nach Ansicht der Verwaltung soll diese Entscheidung für oder gegen ein Parkdeck nicht vorweggenommen werden, der Gemeinderat trifft sie im Rahmen des Sat- zungsbeschlusses über den BPlan „Stadion im Wildpark“ zu einem späteren Zeit- punkt. Antrag Nr. 2: Der Beschlussantrag wird folgendermaßen ergänzt: Der Gemein- derat spricht eine Absichtserklärung für ein Landschaftsschutzgebiet auf Neu- reuter Gemarkung angrenzend an den Alten Flugplatz aus. Die genaue Abgren- zung soll in den weiteren Planverfahren (Flächennutzungsplan, Räumliches Leitbild etc.) erfolgen. Zum Änderungsantrag 2: Der Gemeinderat kann ein derartiges politisches Votum für ein Schutzgebiet grund- sätzlich abgeben. Es handelt sich jedoch um zwei rechtlich völlig getrennte Verfah- ren. Aus gesamtstädtischer Interessenlage kann dieses (naturschutzpolitisch wün- schenswerte) Ziel mit Blick auf die widerstreitenden Interessenlagen, die zum Teil schon im Flächennutzungsplan festgeschrieben sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Den Vorschlag für ein Landschaftsschutzgebiet im besagten Bereich hat die Natur- schutzbehörde auf Initiative des Naturschutzbeauftragten bereits beim Nachbar- schaftsverband eingebracht. Er wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landschaftsplans unter Abwägung aller Gesichtspunkte und Interessen diskutiert. Die Vorfestlegung des Gemeinderates bereits im Rahmen des LSG- Änderungsver- fahrens kann nicht empfohlen werden.