Kombibaustelle: Rissbildungen an Gebäuden
| Vorlage: | 2015/0302 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom: 11.05.2015 eingegangen: 11.05.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0302 44.1 öffentlich Dez. 1 Kombibaustelle: Rissbildungen an Gebäuden Wir nehmen Bezug auf Antworten auf unsere Anfrage vom 14.03.2013 (50. Plenar- sitzung Gemeinderat am 14.05.2013, 1416, Top 16) 1. Wie stellt sich die Verwaltung zu der Tatsache, dass es aufgrund der bautechni- schen Erschütterungen zu Rissen in Häusern kommt (z. B. Rathaus), obwohl laut Stel- lungnahme vom 14.3.14 "sich gezeigt (hat), dass die zu erwartenden Setzungen im Bereich der Randbebauung als weitestgehend unkritisch angesehen werden kön- nen"? Die Erkenntnisse aus den laufend durchgeführten Kontrollmessungen und Auswertungen haben die im Vorfeld durchgeführten Berechnungen dahingehend bestätigt, dass die bisher festgestellten Setzungen keine kritischen Auswirkungen auf die erforderliche Standsicherheit der angrenzenden Randbebauung haben. Rissbildungen infolge von ungleichmäßigen Set- zungen sind dabei im vertretbaren Rahmen kaum zu vermeiden und werden, wie auch sonst üblich, mit entsprechenden bautechnischen Maßnahmen bestmöglich saniert. 2. ..."Gebäude, bei denen aufgrund ihrer statisch konstruktiven Beschaffenheit er- kennbare Rissbildungen nicht auszuschließen sind, werden bei Bedarf im Funda- mentbereich stabilisiert und gesichert." a) Wie viele Fälle von Rissbildungen sind - neben dem Rathaus - der Verwaltung in- zwischen bekannt? In welcher Höhe liegen die bislang anfallenden Mehrkosten durch zusätzliche Stabilisierungen bzw. Sicherungen? Nach aktuellem Stand werden im Zusammenhang mit Schadensregulierungen infolge Rissbil- dungen gegenwärtig ca. 27 offene Verfahren beim Versicherer der KASIG bzw. bei unabhän- gigen Sachverständigen bearbeitet. Acht Verfahren sind reguliert und abgeschlossen. Insge- samt wurde für die Behebung der aufgetretenen Schadensfälle bisher eine Summe von rund Seite 2 10.000 Euro reguliert. Über die weiteren zu erwartenden Sanierungskosten können bis zum Abschluss der laufenden Verfahren leider keine gesicherten Aussagen getroffen werden. b) Wie hoch sind die bisher angefallenen Entschädigungskosten an Hausbesitzer und mit wie viel ist wohl noch zu rechnen? siehe Antwort zu Punkt 2a). c) Wie geht die Entschädigungszahlung an Hausbesitzer von statten? Im Vorfeld der Arbeiten an den Haltestellen und vor Beginn des Tunnelvortriebs wurde für sämtliche im Einflussbereich liegende Gebäude eine Bestandsdokumentation zur Beweissiche- rung durchgeführt. Wird die KASIG über festgestellte Rissbildungen in Kenntnis gesetzt, er- folgt in der Regel eine erste Inaugenscheinnahme durch die Bauüberwachung oder Bauober- leitung der KASIG. Bei begründeter Annahme, dass die Risse im Zusammenhang mit den Bauaktivitäten der Kombilösung stehen, wird hiervon die Versicherung der KASIG informiert und eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen veranlasst. Nach Erstel- lung des Gutachtens erfolgt im gegebenen Fall zwischen den Geschädigten und der Versiche- rung eine Abstimmung darüber, wie und wann die Schadensregulierung im Detail durchge- führt werden soll. Zwischenzustände werden bei Bedarf gutachterlich regelmäßig dokumen- tiert. Bisher wurden und werden alle Schadensfälle einvernehmlich zwischen Hausbesitzer, Versicherung und KASIG bearbeitet. 3. " Im Rahmenbauzeitenplan wird davon ausgegangen, dass der Schildvortrieb et- wa 8 – 10 m pro Arbeitstag auffährt. Für die Setzungen ist nicht ein schneller oder langsamer Vortrieb ursächlich, sondern die Kontinuität des Vortriebs für die Auflo- ckerungen an der Abbaufront und im Bereich des Schildmantels ist entscheidend. Von daher ist die Qualität der Schildfahrt und deren Überwachung maßgebend. Die prognostizierten Setzungen an der Gebäudefront belaufen sich bei störungsar- mem Vortrieb auf ca. 0,7 cm und in einer Grenzwertbetrachtung auf ca. 1,5 cm. Was geht aus den Vermessungspunkten heute hervor? Wie sehen die Zahlen realis- tisch aus? Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde an keinem betroffenen Gebäude eine Überschrei- tung der prognostizierten Setzungen festgestellt.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom 11.05.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0302 44.1 öffentlich Kombilösung: Kombibaustelle: Rissbildungen an Gebäuden Wir nehmen Bezug auf Antworten auf unsere Anfrage vom 14.03.2013 (50. Plenarsitzung Gemeinderat am 14.05.2013, 1416, Top 16) 1. Wie stellt sich die Verwaltung zu der Tatsache, dass es aufgrund der bautechnischen Erschütterungen zu Rissen in Häusern kommt (z. B. Rathaus), obwohl laut Stellungnahme vom 14.3.14 "sich gezeigt (hat), dass die zu erwartenden Setzungen im Bereich der Randbebauung als weitestgehend unkritisch angesehen werden können"? 2. ..."Gebäude, bei denen aufgrund ihrer statisch konstruktiven Beschaffenheit erkennbare Rissbildungen nicht auszuschließen sind, werden bei Bedarf im Fundamentbereich stabilisiert und gesichert." a) Wie viele Fälle von Rissbildungen sind - neben dem Rathaus - der Verwaltung inzwischen bekannt? In welcher Höhe liegen die bislang anfallenden Mehrkosten durch zusätzliche Stabilisierungen bzw. Sicherungen? b) Wie hoch sind die bisher angefallenen Entschädigungskosten an Hausbesitzer und mit wieviel ist wohl noch zu rechnen? c) Wie geht die Entschädigungszahlung an Hausbesitzer von statten? 3. " Im Rahmenbauzeitenplan wird davon ausgegangen, dass der Schildvortrieb etwa 8 - 10m pro Arbeitstag auffährt. Für die Setzungen ist nicht ein schneller oder langsamer Vortrieb ursächlich, sondern die Kontinuität des Vortriebs für die Auflockerungen an der Abbaufront und im Bereich des Schildmantels ist entscheidend. Von daher ist die Qualität der Schildfahrt und deren Überwachung maßgebend. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die prognostizierten Setzungen an der Gebäudefront belaufen sich bei störungsarmem Vortrieb auf ca. 0,7 cm und in einer Grenzwertbetrachtung auf ca. 1,5 cm. Was geht aus den Vermessungspunkten heute hervor? Wie sehen die Zahlen realistisch aus? Begründung: Aufgrund eines Bürgerentscheids hatte die GfK damals dem Bau der Kombilösung zugestimmt. Nun möchte GfK konsequenter Weise auch zu dieser Entscheidung stehen und das Projekt konstruktiv begleiten, aber auch, wo wir es nötig erachten kritisch hinterfragen. Wo wir Schwächen im Ablauf oder unnötige Mehrkosten vermuten, möchten wir für Transparenz sorgen und zu verbessernden Überlegungen anregen. Verschiedene Hausbesitzer haben uns von Rissbildungen berichtet, daher sehen wir uns aus o. g. Gründen in der Pflicht, dem nach zu gehen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Reinhold Yabo Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 47. Punkt 44.1 der Tagesordnung: Kombilösung: Kombibaustelle: Rissbildungen an Gebäuden Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Reinhold Yabo (GfK) vom 11. Mai 2015 Vorlage: 2015/0302 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015