Erprobung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf im Rahmen eines Modellversuchs zum Schuljahr 2015/16 in Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0274 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0274 7 öffentlich Dez. 3 Erprobung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf im Rahmen eines Modellver- suchs zum Schuljahr 2015/16 in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 17.06.2015 7 vorberaten Gemeinderat 30.06.2015 7 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat der Neueinrichtung des Bildungs- ganges Duale Ausgestaltung der Ausbildungsvorbereitung in dualer Form (AVdual) im Rahmen eines Modellversuchs an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach zum Schul- jahr 2015/16 zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bis einschließlich 2018: 401.500 Euro ab 2019 voraussichtlich: jährlich 160.600 Euro bis einschließlich 2018 Landeszuschuss: 150.000 Euro bis einschließlich 2018 251.500 Euro ab 2019 voraussichtlich: jährlich 160.600 Euro bis einschließlich 2018 251.500 Euro ab 2019 voraussichtlich jährlich 160.600 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.400.21.30.01.02.98 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja OR Durlach am 17.06.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage: Der Start ins Berufsleben ist für die Bildungs- und Berufsbiografie eines jeden jungen Menschen von entscheidender Bedeutung. Für zwei Drittel der Jugendlichen erfolgt der Einstieg in den Beruf über eine berufliche Ausbildung. Zu wenigen Jugendlichen gelingt jedoch der direkte Übergang von der allgemein bildenden Schule in eine berufliche Ausbildung. AVdual ist ein neuer Bildungsgang für Jugendliche mit Förderbedarf an beruflichen Schulen. Dieser ist Teil eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg. Grundlage ist das Eckpunktepapier zur "Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg" vom 4. November 2013. Am 28. Januar 2015 fand eine Informationsveranstaltung für interessierte Schulen und Institutionen in Karlsruhe statt. Vertreter und Vertreterinnen der Ministerien Finanzen und Wirtschaft (MFW) und Kultus, Jugend und Sport (KM) stellten den Modellversuch vor, der nach heutigem Stand bis Ende des Schuljahres 2018 gefördert wird. Die Ausbildungsvorbereitung in dualer Form an beruflichen Schulen (AVdual) ist ein neu zu entwickelnder, ganztägiger, dualer, einjähriger Bildungsgang. Er soll im Wesentlichen die bishe- rigen Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (BVJ bzw. VAB) und das Berufseinstiegsjahr (BEJ) integrieren. Darüber hinaus stellt AVdual eine Alternative für Schülerinnen und Schüler dar, die aufgrund des Wegfalls der Notenhürde in die zweijährige Berufsfachschule einmünden. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird AVdual in vier Modellregionen, den Landkreisen Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und den Städten Mannheim und Weinheim, erprobt. Ab dem Schuljahr 2015/16 ist eine Ausdehnung des Modellversuchs auf weitere Land- und Stadtkreise möglich und erwünscht. Ziel ist eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, damit ein möglichst rascher Übergang in Ausbildung entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen der Jugendlichen möglich wird. Konzeptionelle Elemente von AVdual sind: Dualisierung der Lernorte, d.h. das berufsfeldübergreifende, kompetenzorientierte Lernen an der Schule (in der Regel drei Tage pro Woche) und im Praktikumsbetrieb (in der Regel zwei Tage pro Woche). Das Praktikum kann auch als Blockpraktikum erfolgen. Individuelle Förderung der Jugendlichen in der Schule nach einem besonderem pädagogisch- didaktischen Konzept sowie Ganztagesbeschulung. Das schulische und betriebliche Bildungsangebot wird durch eine AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr: AVdual-Begleitungen sind das Bindeglied zwischen Schule und Betrieb (Lehrkräfte und Aus- bildende). Ihre Arbeit erfolgt im Dreieck Jugendlicher (und Familie) / Schule (Lehrkräfte) / Be- trieb (Ausbildende) und erfordert eine enge konzeptionelle Abstimmung mit der Schule. Ein Schwerpunkt liegt auf der Betreuung der Jugendlichen in der Akquise, Vorbereitung, Durch- führung und Nachbereitung der Betriebspraktika, insbesondere auch wenn ein Wechsel der Praktikumsstelle erforderlich wird, sowie in der Anschlussvermittlung in eine Ausbildung. Verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit dem regionalen Übergangsmanagement, mit be- teiligten Schulen und mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen. Die AVdual-Begleitungen sollen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem berufli- chem Hintergrund oder langjährige Ausbildungskompetenz verfügen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Voraussetzungen/Vorgehensweise: Die Wirtschaft stellt AVdual eine hinreichende Zahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung, um die duale Ausgestaltung der Ausbildungsvorbereitung möglich zu machen. Unterstützende Strukturen Im Übergangsbereich gibt es neben den Schulen mit der Arbeitsagentur, den Jobcentern, Kommunen, Bildungsträgern und Vereinen viele Akteure. Diese setzten eine Vielzahl von Projek- ten von Bund, Land und Kommune am Übergang Schule-Beruf um. Zu häufig sind diese Initiati- ven vor Ort nicht aufeinander abgestimmt und koordiniert. Aus diesem Grund muss ein Über- gangsmanagement beziehungsweise eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem die Schaffung von Angebotstransparenz, die Vernetzung der Akteure und die Klärung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren und deren Angeboten. Voraussetzungen für den Schulträger Der Schulträger muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Gemeinderatsbeschluss zur Teilnahme am Modellversuch Die betroffenen Schulen entwickeln ihre pädagogischen Konzepte. Die Kofinanzierung der Koordinierungsstelle muss garantiert werden. Die Einrichtung eines Koordinierungskreises mit allen relevanten Akteuren ist obligatorisch. Umsetzungsvorschlag für Karlsruhe Schule Berufsbild Beginn voraussichtliche Teilnehmende Carl-Hofer-Schule Bereich Farb- und Metalltechnik ersetzt das BEJ (Berufseinstiegsjahr) ab Schuljahr 2015/16 18-20 Gewerbeschule Durlach Bereich Metall und Ernährung/Gastronomie ersetzt die BFPE (einjährige Berufsfachschule zur pädagogischen Erpro- bung) ab Schuljahr 2015/16 ca. 48 Elisabeth-Selbert- Schule derzeit keine Teilnahme geplant Die Zustimmung der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz der Carl-Hofer-Schule liegt vor. Der Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz der Gewerbeschule Durlach liegt vor. Die Schul- konferenz tagt erst im Juni. Der Beschluss wird nachgereicht. Die Stadt Karlsruhe hat sich aufgrund ihrer bisherigen Aktivitäten um die Aufnahme in das Pro- gramm beworben, da sie bereits seit Jahren die Koordinierungsstelle "Servicestelle Übergang Schule-Beruf" eingerichtet hat, die sich mit dieser Thematik beschäftigt und beim Stadtjugend- ausschuss Karlsruhe e. V. angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei um eine bestehende 50- Prozent-Stelle. Hinzu kommt ein weiterer Stellenanteil von 50 Prozent, der bis einschließlich 2018 vom Land finanziert wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Finanzielle Beteiligung durch das Land - für AV-Begleiter: anteiliger Festbetrag 30.000 Euro pro Vollzeitstelle (Schlüssel 2 - 3 Klassen, circa 1:40 Schüle- rinnen/Schüler) und Jahr, maximal 60 Prozent der Bruttokosten bei deutlich geringerer Schülerzahl reduziert sich der Förderbetrag anteilig anteilige Stelle möglich, aber mindestens 50 Prozent - für Personalkosten der Koordinierungsstelle: Beteilung an den Personalkosten der Koordinierungsstelle in Form von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent für bis zu 1,5 Stellen (Zuschusshöhe orientiert sich an den Schü- lerzahlen). Kosten für die Stadt Karlsruhe Stelle Stellen- umfang Anstellungs- träger Kosten 2015 Kosten 2016 - 2018 Kosten 2019 ff AV-Begleitung 1,5 Arbeitsförderungs- betriebe 25.000 Euro 75.500 Euro jähr- lich Koordinierungs- stelle 0,5 Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. 40.000 Euro (sofern keine Verlängerung) Für die AV-Begleitung an der Carl-Hofer-Schule und der Gewerbeschule Durlach zum Schul- jahr 2015/16 für drei Klassen mit rund 70 Schülerinnen und Schülern sind 1,5 Stellenanteile vorgesehen. Diese werden den Schulen nach Vorliegen der Schülerzahlen zugeordnet. Die Stellen für AV-Begleitung sollen bei den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH angesiedelt werden, da dort bereits die Jugendberufshelfer beider Schulen verortet sind. Es ist mit Kosten von circa 75.500 Euro für die Jahre 2016 bis 2018 zu rechnen. Hinzu kommen noch circa 25.000 Euro mit Beginn des Schuljahres für 2015. Mit der Einrichtung einer ergänzenden 50-Prozent-Stelle beim Stadtjugendausschuss Karls- ruhe e.V. als Koordinierungsstelle kommen bis Ende des Jahres 2018 keine Kosten auf den Verein zu, da die Kosten dieser zusätzlichen 50-Prozent-Stelle vom Land abgedeckt werden. Ab 2019 ist mit Kosten von circa 40.000 Euro pro Jahr zu rechnen, sofern der Modellversuch nicht weiter bezuschusst wird. Durch die Teilnahme am Modellprojekt entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf an beiden Schulen. Benötigt werden ausschließlich an der Carl-Hofer-Schule Mittel für Ausstattungsge- genstände (Elektronische Ausstattung, Möbel) in Höhe von circa 25.000 Euro, die im Schul- budget zur Verfügung stehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat der Neueinrichtung des Bildungs- ganges Duale Ausgestaltung der Ausbildungsvorbereitung in dualer Form (AVdual) im Rahmen eines Modellversuchs an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewerbeschule Durlach zum Schul- jahr 2015/16 zu. Hauptamt – Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 7 der Tagesordnung: Erprobung der Neugestaltung des Übergangs Schu- le-Beruf im Rahmen eines Modellversuchs zum Schuljahr 2015/16 in Karlsruhe Vorlage: 2015/0274 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat der Neueinrichtung des Bil- dungsganges Duale Ausgestaltung der Ausbildungsvorbereitung in dualer Form (AVdual) im Rahmen eines Modellversuchs an der Carl-Hofer-Schule und an der Gewer- beschule Durlach zum Schuljahr 2015/16 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat: Auch da sehe ich nur gelbe Karten. Damit Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2015