Innenstadt-Ost: Einleitung vorbereitender Untersuchungen sowie Satzungen über besondere Vorkaufsrechte für die Quartiere "Östliche Kaiserstraße" und "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße"
| Vorlage: | 2015/0273 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-Ost |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
0 25 50 75 100 m VU ''Innenstadt-Ost'' Abgrenzungen Untersuchungsgebiet 24/08/2010 S:\p6115\Sanierung\San_Oststadt\San_Oststad_Innenstadt\02_Vorbereitende Untersuchung_Innenstadt\CAD\150527_Grundplan.dwg ca. 34,8 ha Anlage 1
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Extrahierter Text
0 25 50 75 100 m 6DW]XQJHQEHUEHVRQGHUH Vorkaufsrechte 24/08/2010 6?S?6DQLHUXQJ?6DQB2VWVWDGW?6DQB2VWVWDGB,QQHQVWDGW?B6DW]XQJBEHVRQGHUHBYHUNDXIVUHFKWHB,QQHQVWDGW?&$'?B*UXQGSODQB2HVWOFKH.DLVHUVWUDHGZJ Anlage 2a Abgrenzungen Quartier gVWOLFKH.DLVHUVWUDH ca.13,2 ha
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Extrahierter Text
0 25 50 75 100 m 6DW]XQJHQEHUEHVRQGHUH Vorkaufsrechte 24/08/2010 6?S?6DQLHUXQJ?6DQB2VWVWDGW?6DQB2VWVWDGB,QQHQVWDGW?B6DW]XQJBEHVRQGHUHBYHUNDXIVUHFKWHB,QQHQVWDGW?&$'?B*UXQGSODQBVXHGOLFKHV,QHQQVWDGWTXDUWLHU.UHX]VWUDHGZJ Anlage 2b Abgrenzungen Quartier 6GOLFKHV,QQHQVWDGWTXDUWLHU .UHX]VWUDH ca. 4,4 ha
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Anlage 3 Beschlussvorlage Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Aufgrund von § 25 Abs. 1 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch das Gesetz vom 16.04.2013 (GBL. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe folgende Satzung beschlossen: Vorkaufsrechtsatzung - "Östliche Kaiserstraße" § 1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Karlsruhe in dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 26.05.2015, der Best andteil der Satzung ist (Anlage 2a), näher bezeichneten Gebiet, ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB zu. H i e r d u r c h s o l l e n unerwünschte Nutzungen verhindert w e r d e n , welche den Entwicklungszielen für das Gebiet zuwiderlaufen. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den..................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Anlage 2a (Lageplan zur Vorkaufsrechtsatzung "Östliche Kaiserstraße") Anlage 3 Beschlussvorlage Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Aufgrund von § 25 Abs. 1 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch das Gesetz vom 16.04.2013 (GBL. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe folgende Satzung beschlossen: Vorkaufsrechtsatzung - "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße" § 1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Karlsruhe in dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 02.04.2015, der Bestandteil der Satzung ist (Anlage 2b), näher bezeichneten Gebiet, ein Vorkaufsrecht nach § 25 A b s . 1 Z i f f . 2 BauGB zu. Hierdurch sollen unerwünschte Nutzungen v erhindert werden, welche den Entwicklungszielen für das Gebiet zuwiderlaufen. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den..................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Anlage 2b (Lageplan zur Vorkaufsrechtsatzung "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße")
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Anlage 4 Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für das Unter- suchungsgebiet "Innenstadt-Ost" (Einleitungsbeschluss) Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt am 30.06.2015 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt mit Datum vom 26.05.2015 (Anlage 1, Originalmaßstab M 1:1000). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 34,8 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Der Beschluss wird gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter und Pächter und sonstige Grundstücks- oder Gebäudenutzer gegenüber der Stadt oder ihren Beauf- tragten zur Auskunft über sanierungsrelevante Daten verpflichtet. Anlage 1 (Abgrenzung des Untersuchungsgebiets "Innenstadt-Ost")
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0273 2 öffentlich Dez. 6 Innenstadt-Ost: Einleitung vorbereitender Untersuchungen sowie Satzungen über besondere Vorkaufsrechte für die Quartiere "Östliche Kaiserstraße" und "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 21.05.2015 1 Änderung der Abgrenzung für VU und Vorkaufsrecht östl. Kaiserstraße und Konkretisierung der uner- wünschten Nutzungen Hauptausschuss 16.06.2015 8 vorberaten Gemeinderat 30.06.2015 2 zugestimmt Antrag an den Ausschuss Der Gemeinderat beschließt 1. die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Untersu- chungsgebiet "Innenstadt-Ost", 2. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Östliche Kaiserstraße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB und 3. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Südliches Innenstadt- quartier Kreuzstraße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) es fallen keine Kosten an Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFG, VoWo Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkungen Im integrierten Stadtentwicklungskonzept - Karlsruhe 2020 sind für die "Zukunft Innenstadt" u.a. folgende Ziele definiert, die für den Bereich der östlichen Innenstadt zu beachten und zu konkretisieren sind: zukunftsfähiges Quartier zur Steigerung der Attraktivität des Stadtkerns, der Wohn- und Lebensqualität und des Images der Innenstadt Entwicklung der Kaiserstraße als Einzelhandelsachse und Flaniermeile (Kombilösung) Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen Betonung der Fächerstruktur Stärkung der baulichen Strukturen und der Nutzungsvielfalt Stärkung und Ausbau der Wohnfunktion in der Innenstadt (Bebauungsplan Kaiserstraße Süd) intensiver Bürgerdialog zur Ausarbeitung und Absicherung möglicher Sanierungsziele Entwicklung spezifischer Klimaanpassungsmaßnahmen Als integriertes Leitvorhaben des "Fokus Innenstadt" soll sich die vom KIT ausgehende Dynamik insbesondere durch die bessere Einbindung des Campus Süd in der Stadtstruktur ausprägen. Die Gebietsstruktur südlich der Kaiserstraße soll durch hochschulaffine Nutzungen oder Folge- nutzungen aufgewertet bzw. stabilisiert werden. Der Umbau der Kriegsstraße zu einem grünen Boulevard soll die Trennwirkung aufheben und zur besseren Anbindung der südlichen Innen- stadt führen. Zur Sicherstellung der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept - Karlsruhe 2020 (ISEK) defi- nierten Ziele und Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt empfiehlt die Verwaltung die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Be- reich "Innenstadt-Ost" zur Vorbereitung eines Sanierungsgebietes. Die vorbereitenden Untersu- chungen begründen die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Sanierungsmaßnahme und konkretisieren die Zielsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit der Definition von Sanierungszielen. Für den Zeitraum der Vorbereitung der Sanierungssatzung sollen zur Sicherung und Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Untersuchungsbereich für zwei Teilbereiche Satzungen für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB gefasst werden. Ein allgemeines Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken nach § 24 BauGB steht der Stadt im Rahmen des besonderen Städtebaurechts erst zu, wenn die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen sind und ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt ist. Das allgemeine und auch besondere Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit (z. B. Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, Errich- tung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Wiedernutzung brachliegender Flächen, Behebung städtebaulicher Missstände) dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben. Es besteht gemäß § 27a BauGB auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde das ihr zustehende Vorkaufsrecht zu- gunsten Dritter ausübt. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser sich verpflichtet die bezweckte Verwendung des Grundstücks innerhalb einer zu vereinbarenden Frist zu realisieren. Da die Umsetzung der Kombilösung als Meilenstein und wichtiger Impuls für die Stadtentwick- lung zu sehen ist, soll diese mit öffentlichen und privaten Maßnahmen zur nachhaltigen Stadt- entwicklung flankiert werden. Aus diesem Grund sollen die vorbereitenden Untersuchungen im Sommer 2016 abgeschlossen werden, um auf deren Basis einen Antrag in ein städtebauliches Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Erneuerungsprogramm für das Programmjahr 2017 zu stellen. Danach könnte ein Sanierungs- gebiet festgelegt und mit finanzieller Unterstützung erste Maßnahmen umgesetzt werden. Für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost" wurde im Februar 2015 ein Antrag in das neue KLIMOPASS-Programm 2015 beantragt: "Klimawandelgerechte Stadtsanierung - Quantitative Wirkungsanalyse von Klimaanpassungsmaßnahmen in einem Bereich der "Innenstadt-Ost". Ziel ist die quartiersspezifische Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen mit Modellcharakter. Die Untersuchung soll ein Fachbeitrag "Klimaökologie" für die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost" und zugleich ein Baustein zur Begründung der Sanierungsnotwendigkeit sein. Die quartiersspezifischen Klimaanpassungs- maßnahmen sollen im Rahmen einer möglichen Sanierungsmaßnahme "Innenstadt-Ost" modellhaft umgesetzt werden. 1. Vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost" Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet umfasst ca. 34,8 ha in der östlichen Karlsruher Innen- stadt. Es wird begrenzt durch die Kriegsstraße im Süden, die Karl-Friedrich-Straße im Westen, die Kapellenstraße im Osten sowie den Zirkel bzw. die Waldhornstraße im Norden. Mit der Kaiserstraße führt eine zentrale Achse der Kombilösung direkt durch das Untersuchungsgebiet. Auch die westliche und südliche Grenze sehen sich durch den Umbau der Karl-Friedrich-Straße (via triumphalis) und der Kriegstraße im Zuge der Kombilösung (durchgehender Straßentunnel, Stadtboulevard mit Tramtrasse) mit umfangreichen verkehrlichen, freiräumlichen und städtebaulichen Änderungen konfrontiert. Das Untersuchungsgebiet ist geprägt von einer Mischung aus historisch überlieferten Stadtstrukturen und Gebäuden aus der frühesten Zeit der „Stadtwerdung“ Karlsruhes in den Fächerstraßen und im sogenannten „Dörfle“. Weiterhin ist es geprägt durch den auf die immensen Kriegszerstörungen folgenden Wiederaufbau in den 1950er und durch die Flächensanierungen nach den Leitbildern der 1970er bis 1990er geformten Überbauungen. Weite Teile des Untersuchungsgebiets waren bereits Sanierungsgebiet ("Dörfle", 1971-1994). Bei der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes liegt der Fokus auf der östlichen Kaiserstraße. Eine Ausdehnung des Untersuchungsgebiets nach Westen wird nicht empfohlen, da das Sanierungsgebiet City West erst in 2014 abgeschlossen wurde und die zentrale Achse Marktplatz/ Karl-Friedrich-Straße Teil der Kombilösung ist. (Vgl. Abgrenzungsplan, Anlage 1) Im vorgeschlagenen Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost" sind folgende städtebauliche Miss- stände augenscheinlich: Trading-Down-Effekte (wie z.B. Billigläden, Leerstände in den Erdgeschosszonen und auch Obergeschossen, ...) in der östlichen Kaiserstraße Gestaltungsdefizite in den Fassadengestaltungen und der Werbeanlagengestaltung, insbe- sondere in den Erdgeschosszonen wachsende Störungsproblematik durch das Rotlicht-Milieu fehlende Nutzungsvielfalt fehlende "soziale Kontrolle" an öffentlichen Plätzen (z.B. Kronenplatz) aufgrund der umge- benden Nutzungsstruktur (Leerstände, keine Gastronomie, kaum Bewohner) fehlendes Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsschichten und Lebensphasen störende Baustrukturen und nicht zeitgemäße Wegeführungen, die eine Trennwirkung zwi- schen den Quartieren verstärken mindergenutzte Gebäude (z.B. ehemaliges Postgiroamt) Defizite in der Platzgestaltung (z.B. Kronenplatz) Sanierungsstau bei der vorhandenen Gebäudesubstanz wachsende klimatologische Belastungen (Starkhitze in den Sommermonaten) bedingt durch die kompakte Baustruktur und den hohen Versiegelungsgrad Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Um konkretere Beurteilungsgrundlagen über eine Sanierungsnotwendigkeit und auch die Mit- wirkungsbereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten, wird aufgrund dieser au- genscheinlichen städtebaulichen Missstände empfohlen, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost" durchzuführen. Die aus den vorbereitenden Untersuchungen zu entwickelnden Sanierungsziele sind aus den Zielsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzept - Karlsruhe 2020 (vgl. Vorbemerkungen) abzuleiten und sollen diese konkretisieren. Ziel ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes und die Beantragung von Fördermit- teln für ein städtebauliches Erneuerungsprogramm im Herbst 2016 für das Programmjahr 2017. Da die Fördermittelgeber die Einbettung der Förderung in integrierte Konzepte fordern, wäre es von Vorteil parallel zu den vorbereitenden Untersuchungen das Entwicklungskonzept "Zukunft Innenstadt" zu erarbeiten. Chancen für die positive Entwicklung der "Innenstadt-Ost" werden zum Einen die Umsetzung der Kombilösung und die damit verbundenen Aufwertungen des öffentlichen Raumes (u.a. Kaiserstraße als Flaniermeile, Gestaltung Berliner Platz) haben. Zum Anderen kann die unmittelbare Nähe zum Campus Süd Synergien in der Entwicklung des Gebiets mit hochschulaffinen Nutzungen auslösen und befördern. Ebenso ist nach der Gestaltung der Kriegsstraße als Stadtboulevard und der Veränderungen im Umfeld des Staatstheaters die Steuerung der Entwicklung des "Verbindungsquartiers" zur Innenstadt in der südlichen Kreuz-/ Adlerstraße eine wesentliche Chance zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. 2. Begründung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Östliche Kaiserstraße" Im Bereich der östlichen Kaiserstraße sind augenscheinliche städtebauliche Missstände feststell- bar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billigläden, Leerstände und ausufernde Wer- beanlagen prägen das Erscheinungsbild in den Erdgeschosszonen. Auch die Obergeschosse, die für Dienstleistungen und auch Wohnen vorgesehen sind, sind mindergenutzt oder stehen zum Teil leer. Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombilösung nicht von allein umkehren, da zum Einen nach Einschätzung des Stadtmarketings sich der Einzelhandel aufgrund der Kon- kurrenz der großen Einkaufcenter und zunehmend der Internetanbieter weiter rückläufig entwi- ckeln wird. Insbesondere hat sich die zentrale und attraktive Einkaufslage in Karlsruhe zwischen Friedrichsplatz, Ludwigsplatz und Europaplatz etabliert. Zum Anderen besteht kein attraktives Wohnungsangebot für unterschiedliche Ansprüche und soziale Marktsegmente, das ebenfalls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde. Das Gebiet ist in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, erheblich beeinträchtigt. Die Stadt zieht zur Umsetzung und Konkretisierung der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept - Karlsruhe 2020 definierten Zielsetzungen städtebauliche Maßnah- men in Betracht. Um bis zu einer förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets unerwünschte Nutzungen zu verhindern, welche den in den Vorbemerkungen genannten Entwicklungszielen für das Gebiet zuwiderlaufen, soll die Stadt das rechtliche Instrumentarium eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 BauGB ausüben. Als unerwünschte Nutzungen gelten Nutzungen, die eine Sanierung erschweren würden wie z. B. der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder Bar ähnlichen Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowlingbahnen und Diskotheken. Ziel ist es auch, die Wohnungsprostitution einzudämmen. Die Prüfung, ob eine unerwünschte Nut- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 zung vorliegt, erfolgt im Einzelfall durch die Stadt. Bei Ladenleerständen in der Erdgeschosszone sind die Schaufenster z.B. als Ausstellungsflächen für lokale Künstler/ Kunstobjekte zur Verfü- gung zu stellen bzw. attraktiv zu gestalten. Aufgrund der negativ ausstrahlenden Außenwir- kung dürfen Schaufensterfronten nicht blickdicht zugeklebt werden. Graffiti ist schnellstmöglich zu beseitigen. Werbeanlagen und Beleuchtung sind dezent zu gestalten. Östliche Kaiserstraße, Stand: Januar 2015 Foto: Stadtplanungsamt Das Gebiet über die Satzung des besonderen Vorkaufrechts umfasst den Bereich "Östliche Kai- serstraße" zwischen Marktplatz und Berliner Platz und anschließende (Fächer-)Straßen zwischen Zirkel, Zähringer-, Kronen- und Waldhornstraße. Zur Sicherung einer geordneten städtebauli- chen Entwicklung wird dabei in der Kreuz-, Zähringer-, Kronen- und Fritz-Erler-Straße die Be- bauungsstruktur bis zu einer bzw. an den Kreuzungsbereichen bis zu zwei Grundstückstiefen miteinbezogen; ebenso die Bebauungsstruktur bis zu einer Grundstückstiefe westlich der Adler- straße und nördlich der Markgrafenstraße. Diese prägt insbesondere den öffentlichen Raum (Lidellplatz). (Vgl. Abgrenzungsplan, Anlage 2a) 3. Begründung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße" Das Quartier stellt nach Fertigstellung der Kombilösung (Stadtboulevard Kriegsstraße, "via tri- umphalis"/ Marktplatz) und den Veränderungen im Umfeld des Staatstheaters ein wichtiges Innenstadtentwicklungspotential dar. Es ist zugleich Eingangsbereich und Verbindungsquartier der südöstlichen Innenstadt. Die Nutzungsstruktur in der südlichen Kreuz- und Adlerstraße und auch Kriegsstraße sind als wichtige "Eingangsschleusen" zur Innenstadt in ihrer Nutzungsvielfalt zu stärken und weiter zu entwickeln. Das Areal (ggf. mit ehemaligem Postgiroamt) soll neu ge- ordnet werden, um der Eingangs- und Verknüpfungsfunktion mit adäquaten städtebaulichen Strukturen und Nutzungsstrukturen (Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Handel und Dienst- leistungen, Kultur) gerecht zu werden. Die Gebietsstruktur soll durch die Stärkung und Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt sowie die Neuordnung des Postgiroamtareals und seines Umfeldes aufgewertet bzw. stabilisiert wer- den. Die Entwicklungsziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen konkreti- siert. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Um bis zu einer förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets unerwünschte Nutzungen zu verhindern, welche den genannten Entwicklungszielen für das Gebiet zuwiderlaufen, soll die Stadt das rechtliche Instrumentarium eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 BauGB ausü- ben. Als unerwünschte Nutzungen gelten Nutzungen, die eine Sanierung erschweren würden wie z. B. der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder Bar ähnlichen Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowlingbahnen und Diskotheken. Ziel ist es auch, die Wohnungsprostitution einzudämmen. Die Prüfung, ob eine unerwünschte Nut- zung vorliegt, erfolgt im Einzelfall durch die Stadt. Bei Ladenleerständen in der Erdgeschosszone sind die Schaufenster z. B. als Ausstellungsflächen für lokale Künstler/ Kunstobjekte zur Verfü- gung zu stellen bzw. attraktiv zu gestalten. Aufgrund der negativ ausstrahlenden Außenwir- kung dürfen Schaufensterfronten nicht blickdicht zugeklebt werden. Graffiti ist schnellstmöglich zu beseitigen. Werbeanlagen und Beleuchtung sind dezent zu gestalten. Das Gebiet über die Satzung des besonderen Vorkaufrechts umfasst den Bereich "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße" zwischen Karl-Friedrich-/ Kreuz- und Kriegsstraße. Zur Siche- rung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden im Bereich des "Gebietsantritts" die Baustrukturen bis zu zwei Grundstückstiefen miteinbezogen. (Vgl. Abgrenzungsplan, Anla- ge 2b) Zeitplan Juni 2015 Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen für den Bereich "In- nenstadt-Ost" gemäß § 141 BauGB Juni 2015 Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Östliche Kai- serstraße" und für das Quartier "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße" gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Sommer 2016 Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen im Herbst 2016 Antragstellung in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm für das Pro- grammjahr 2017 2017 nach erfolgter Programmaufnahme: Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet und ggf. Gestaltungs- und Sondernutzungssatzung Finanzierung Die vorbereitenden Untersuchungen werden vom Stadtplanungsamt und der Karlsruher Fächer GmbH erarbeitet. Die Umsetzung der Vorkaufsrechtsatzungen erfordert einen verwaltungsinternen Aufwand. Für die gegebenenfalls auszuführenden Vorkaufsrechte zum Erwerb von Grundstücken stehen Mit- tel im Sammelansatz Grunderwerb zur Verfügung. Ggf. kann die Stadt das Vorkaufsrecht an Dritte wie z.B. städtische Gesellschaften weitergeben. Die Volkswohnung und die Karlsruher Fächer GmbH haben diesbezüglich bereits Interesse signalisiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt 1. die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Untersu- chungsgebiet "Innenstadt-Ost", 2. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Östliche Kaiserstra- ße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB und 3. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Südliches Innenstadt- quartier Kreuzstraße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 19. Juni 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 2 der Tagesordnung: Innenstadt-Ost: Einleitung vorbereitender Untersu- chungen sowie Satzungen über besondere Vorkaufsrechte für die Quartiere „Östliche Kaiserstraße“ und „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ Vorlage: 2015/0273 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt 1. die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt-Ost", 2. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Östliche Kai- serstraße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB und 3. eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Quartier "Südliches In- nenstadtquartier Kreuzstraße" nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss: Wir können gleich zur Abstimmung kommen. Auch da sehe ich nur gelbe Karten. Da- mit Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juli 2015