Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe: c) Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige nach SGB II und SGB XII
| Vorlage: | 2015/0269 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.05.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0269 8.3 öffentlich Dez. 2 Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe - Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.07.2015 9.3 vorberaten Gemeinderat 28.07.2015 8.3 Zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen“. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.000 Euro 2.000 Euro 2.000 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.120.11.14.10 Kontenart: 4290000 Ergänzende Erläuterungen: Dem zusätzlichen Finanzbedarf hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2013 zugestimmt. Die genannten Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2015/2016 bereits eingeplant. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2013 dem Konzept zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen dieses Konzepts zu konkretisieren. Dem zusätzlichen Finanzbedarf im Sachkosten- budget des Amts für Stadtentwicklung in Höhe von jährlich 8.760,00 Euro für alle Maßnahmen wurde zugestimmt. Diese zusätzlichen Haushaltsmittel wurden in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingeplant. Hiervon werden 2.000,00 Euro pro Jahr für Aufwandsentschädigungen veranschlagt. Entsprechend der Maßnahme 3.2 des Karlsruher Konzepts zur Anerkennung des ehrenamtli- chen Engagements wurden Richtlinien zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern in sozial benachteiligten Lebenslagen entwickelt (Leis- tungsbeziehende nach SGB II und XII und/oder Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruhes Pas- ses). Die Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit ist oft mit Aufwendungen wie Fahrtkosten verbunden, die sich Menschen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, nicht leisten können. Umgekehrt sind gemeinnützige Organisationen, die Ehrenamtli- che einsetzen, nicht immer in der Lage, die Aufwendungen zu erstatten. Ziel ist es, den Betroffenen mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro pro Jahr die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erleichtern. Durch die pauschale Gewäh- rung soll der Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragstellenden als auch für die Stadtver- waltung möglichst gering gehalten werden. Die vorgelegten Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten eh- renamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristet, um ihre Zielerreichung zu prüfen und zu bewerten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen“. Hauptamt - Ratsangelegenheiten 24. Juli 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANLAGE STELLUNGNAHME zu den mündli- chen Änderungsanträgen GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 14.07.2015 eingegangen: 14.07.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0269 8.3 öffentlich Dez. 2 Mündliche Änderungsanträge zur Hauptausschussvorlage vom 14. Juli 2015 TOP 9.3: "Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe - Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige" - Kurzfassung - Der in der Hauptausschuss-Sitzung am 14. Juli 2015 mündlich eingebrachte Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion, den Kreis der Berechtigten für Fahrtkostenzuschüsse um Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes zu erweitern, wurde aufgenommen. Die Verwaltung empfiehlt, den pauschalen Zuschuss nicht – wie ebenfalls mündlich beantragt – von 50 auf 200 Euro pro Jahr zu erhöhen und den hierfür vorgesehenen Betrag bei 2.000 Euro pro Jahr zu belassen. Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus, dem mündlichen Änderungsantrag der KULT-Fraktion nicht zu folgen, sondern in den Richtlinien unter 2.1 eine mindestens einmal wöchentlich aus- geübte ehrenamtliche Tätigkeit als Anforderung zu belassen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Hauptausschuss am 14. Juli 2015 wurden unter TOP 9.3 die „Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen“ vorberaten. Dabei haben die GRÜNE-Fraktion und die KULT-Fraktion folgende Änderungsanträge mündlich eingebracht: GRÜNE-Fraktion 1. Erweiterung der Antragsberechtigten um Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes, 2. Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung von 50 Euro auf 200 Euro pro Jahr, 3. Erhöhung des hierfür vorgesehenen Betrags von 2.000 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr oder ein offeneres Verfahren, bei dem der Betrag bei Bedarf automatisch erhöht wird. KULT-Fraktion 4. Streichung der Formulierung „mindestens einmal wöchentlich“ unter Punkt 2.1 der Richtli- nien. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Erweiterung der Antragsberechtigten um Inhaberinnen und Inhaber des Karlsru- her Passes Der Vorschlag, den Kreis der Antragsberechtigten um Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes zu erweitern, wurde in die Richtlinien aufgenommen. Die Richtlinien wurden entspre- chend unter 1.1, 2.1 und 4.3 geändert. Zu 2. Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung von 50 Euro auf 200 Euro pro Jahr und zu 3. Erhöhung des hierfür vorgesehenen Betrags auf 5.000 Euro pro Jahr oder ein of- feneres Verfahren, bei dem der Betrag bei Bedarf automatisch erhöht wird. Die Verwaltung empfiehlt, die pauschale Aufwandsentschädigung auf 50 Euro festzulegen. Gründe hierfür sind ein möglichst unbürokratisches Verfahren sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung, die bereits ermäßigten Monatskarten des KVV für Inhaberinnen und Inhaber des Karls- ruher Passes, der haushaltswirtschaftliche Grundsatz nach § 36 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit Ziffer 3 Teil C der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe, wonach Auszahlungen mit begründenden Un- terlagen belegt sein müssen. Im Umkehrschluss muss sich der pauschale Zuschuss ohne Belegprüfung den durchschnittlichen tatsächlichen Fahrtkosten annähern, darf ihn aber nicht überschreiten. Hierbei wurde eine Mischkalkulation aus den verschiedenen Ver- kehrsarten ÖPNV, eigener PKW, Fahrrad, zu Fuß oder Mitfahrgelegenheit zu Grunde ge- legt. nicht zuletzt das Gebot einer sparsamen Haushaltsführung. Somit kann im Ergebnis eine aufwändige Einzelfallprüfung mit Belegen und Angaben, wie weit der Einsatzort vom Wohnort entfernt ist, wie er erreicht wird (ÖPNV, eigener Pkw, Fahrrad, zu Fuß, Mitfahrgelegenheit) und welche Kosten tatsächlich anfallen (ÖPNV-Einzelfahrschein, ÖPNV-Monatskarte, Benzinkosten, Fahrradreparatur etc.), entfallen. Bei einer höheren Pauschale, wie zum Beispiel von 100 oder von 200 Euro pro Jahr, müssten die Antragstellenden ihre tatsächlichen Kosten aufwändig nachweisen (Anzahl der tatsächlich ge- leisteten Einsätze, Vorlage von Fahrscheinen oder Fahrtkostenabrechnung mit dem Pkw oder Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Fahrrad etc.). Auf Seiten der Verwaltung würde dadurch ein kaum zu rechtfertigender Verwal- tungs- und damit Personalaufwand durch die Prüfung der vorgelegten Abrechnungen entste- hen. Gerade dies soll durch die pauschale Zuschusshöhe vermieden werden. Der für die Aufwandsentschädigung vorgesehene Betrag von 2.000 Euro pro Jahr ermöglicht es, 40 Antragstellenden einen Zuschuss von 50 Euro zu gewähren. Eine höhere Zahl von Anträgen ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu erwarten. Daher empfiehlt die Verwaltung, den vorgesehenen Betrag nicht auf 5.000 Euro zu erhöhen und kein offeneres Verfahren mit auto- matischer Erhöhung vorzusehen. Sollte wider Erwarten der vorgesehene Betrag nicht ausrei- chen, könnte im nächsten Doppelhaushalt unter Abwägung der gesamten Haushaltssituation und der angestrebten Haushaltsstabilisierung ein höherer Betrag veranschlagt werden. Zu 4. Streichung der Formulierung „mindestens einmal wöchentlich“ unter Punkt 2.1 der Richtlinien Die Verwaltung empfiehlt, unter Punkt 2.1 der Richtlinien die Formulierung „mindestens einmal wöchentlich“ nicht zu streichen. Da es sich um einen Fahrtkostenzuschuss handelt, sollte dieser nur bei regelmäßig anfallenden Fahrtkosten ausbezahlt werden. Nur gelegentliche ehrenamtli- che Aktivitäten sollten daher unberücksichtigt bleiben.
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1 Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen 1. Allgemeines 1.1 Die Stadt Karlsruhe unterstützt im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel das ehrenamtliche Engagement von Leistungsbeziehenden nach SGB II und SGB XII bzw. von Personen mit dem Karlsruher Pass durch die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten, die aus dem Engagement entstehen. Dadurch wird sozial benachteiligten Personen die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit erleichtert. 1.2 Für die Förderung gelten diese Grundsätze sowie insbesondere die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, besteht auf die Förderung nach diesen Grundsätzen kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe. Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Rechtsansprüche auf finanzielle oder sonstige Förderungsmaßnahmen werden durch diese Grundsätze sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Grundsätze betroffen sein können. 1.3 Die Zuschüsse der Stadt sind wirtschaftlich und zweckentsprechend zu verwenden. 1.4 Die Aufwandsentschädigung der Stadt Karlsruhe für ehrenamtlich Engagierte wird subsidiär gewährt. Andere mögliche Zuwendungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. 2. Antragsberechtigte 2.1 Antragsberechtigt sind ehrenamtlich engagierte Personen, die - regelmäßig Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten und/oder Inhaberin oder Inhaber des Karlsruher Passes sind, - in mindestens 6 Monaten eines Kalenderjahres regelmäßig mindestens einmal wöchentlich für eine Organisation ehrenamtlich tätig sind, die als gemeinnützig anerkannt ist, eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ihren Sitz in Karlsruhe hat und ehrenamtliche Tätigkeiten anbietet. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass nicht die Organisation oder eine andere Stelle für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar bezahlt. 2.2 Die ehrenamtliche Tätigkeit muss - einem gemeinnützigen Zweck gemäß AO § 52 entsprechen, - auf Dauer angelegt sein, - regelmäßig ausgeübt werden, - dem Gemeinwohl dienen und - nicht ausschließlich auf Freizeitgestaltung ausgerichtet sein. 2.3 Aus der ehrenamtlichen bzw. gemeinnützigen Tätigkeit muss ein tatsächlicher Aufwand in Form von Fahrtkosten entstehen. 2 2.4 Die Stadt Karlsruhe behält sich eine Überprüfung der Antrags- und Nachweisangaben vor. Dabei haben die Antragstellenden mitzuwirken. 3. Zuschusshöhe 3.1 Die Zuschusshöhe beläuft sich pauschal auf 50,00 Euro pro Kalenderjahr und Person. 3.2 Die Zuschüsse werden maximal in Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. 3.3 Die Förderung wird pro Kalenderjahr gewährt und ist im Bedarfsfall jährlich neu zu beantragen. 4. Antragstellung und Auszahlung 4.1 Den Antrag auf Gewährung der Fördermittel können ehrenamtlich Engagierte, welche die unter Ziffer 3 genannten Kriterien erfüllen, schriftlich bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr stellen. Die antragstellende Person erhält einen schriftlichen Bescheid über den Antrag. 4.2 Antragsempfänger ist die Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe. 4.3 Bei der Antragstellung ist anzugeben: - Name, Anschrift, Telefon, der engagierten Person sowie E-Mail-Adresse, sofern vorhanden, - Vorlage des Karlsruher Passes oder Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII der ehrenamtlich tätigen Person, - Name der Organisation, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt, - Name, Telefon und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson in der Organisation, - Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids der Organisation, - Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit und des zeitlichen Umfangs sowie Bestätigung durch die Organisation, - Erklärung der Organisation, dass weder sie noch eine andere Stelle die Aufwendungen für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erstattet oder ein Honorar bezahlt, - Kontodaten der Zuschussempfängerin oder des Zuschussempfängers. 4.4 Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags auf das im Antrag angegebene Konto. 5. Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien gelten ab dem 1. August 2015 und sind bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe: 8.1 Umsetzung und Weiterentwicklung verschiedener Bausteine Vorlage: 2015/0341 8.2 Umsetzung der Maßnahmen 3.1.2: Bezuschussung von Inhouse- Seminaren und Beitragsreduzierungen des Fortbildungsangebots für engagierte junge Menschen Vorlage: 2015/0340 dazu: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Orga- nisationen Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27. Juli 2015 Vorlage: 2015/0465 8.3 Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige nach SGB II und SGB XII Vorlage: 2015/0269 dazu: Mündliche Änderungsanträge der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion und der KULT-Gemeinderatsfraktion aus der Sitzung des Hauptausschusses am 14. Juli 2015 Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht be- schränken Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach, der Stadträte Michael Borner und Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinde- ratsfraktion vom 27. Juli 2015 Vorlage: 2015/0466 Beschluss: TOP 8.1 Aus dem Konzept zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements, Vorlage - 2 - Nr. 2013/0146 vom 19.11.2013 wurden die Ziffern 1.1 Öffentliche Würdigung, 1.3 Informationen über rechtliche Themen, 1.5 Einladung zu Veranstaltungen, 2.3 Ehren- amtsausweis, 3.1.1 Beitragsfreie Fortbildungsangebote sowie 3.1.3 Fortbildungsange- bot für Lesepatinnen und Lesepaten umgesetzt bzw. erweitert. Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. TOP 8.2 Der Gemeinderat beschließt 1. die „Richtlinien für die Bezuschussung von Inhouse-Seminaren für ehrenamtlich tätige Organisationen“, 2. für engagierte junge Menschen bis 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 SGB VIII) den Teilnahme- beitrag beim Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche des Büros für Mitwirkung und Engagement für die Tagesseminare von 17,00 Euro auf 10,00 Euro zu senken und die Abendkurse (derzeit 6,00 Euro) beitragsfrei zu stellen. TOP 8.3 Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien zur Gewährung einer Aufwandsentschädi- gung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen“. Abstimmungsergebnis: TOP 8.1: einstimmig angenommen TOP 8.2: einstimmig angenommen TOP 8.3: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.1 bis 8.3 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie auf die vorliegenden Än- derungsanträge und Stellungnahmen: Hier gab es mündliche Änderungsanträge, die sich jetzt wiederum in schriftlichen Ände- rungsanträgen niedergeschlagen haben. Insofern rufe ich gleichzeitig auf den Ände- rungsantrag der Grünen, der am Montag dann eingegangen ist. Jetzt würde ich alle drei hier zur Diskussion stellen inklusive des Änderungsantrages. Sie haben wahrgenommen, wir haben ein Begehr aufnehmen können, was im Hauptaus- schuss gefordert wurde. Die anderen Punkte haben wir so belassen wie vorher vorgese- hen. Die jeweiligen gewünschten Veränderungen sind im Änderungsantrag dann auch deutlich, so wie ich das wahrgenommen habe. Gibt es dazu jetzt Diskussionsbedarf. - Herrn Stadtrat Borner. - 3 - Stadtrat Borner (GRÜNE): Herr Oberbürgermeister, uns liegen die Antworten der Verwaltung noch nicht vor. Uns liegen nur die Änderungsanträge von uns vor, aber die Antworten der Verwaltung noch nicht. Der Vorsitzende: Das ist nicht so günstig. - Sie sind noch im Druck und unterwegs. Dann vertagen wir den Punkt, bis wir sie haben. Sonst macht es keinen Sinn. Es haben sich alle auf die Diskussion zur türkischen Partnerstadt verlassen. Wir ziehen den Tages- ordnungspunkt im Moment zurück, und Sie geben uns ein Signal, wenn wir die alle haben. (Zurückstellung des Tagesordnungspunktes - Nach Vorliegen der Stellungnah- men ruft der Vorsitzende um 19:38 Uhr den Tagesordnungspunkt erneut auf.) Ich rufe erneut auf den zurückgestellten Punkt 8, der aus 8.1, 8.2 und 8.3 besteht. Es geht jeweils um drei Förderprogramme bzw. Bezuschussungen zum Thema Anerken- nung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe. Ich rufe dazu auf die Änderungs- anträge der Grünen, einmal zu 8.2, Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei der Richtlinie, und zum Thema 8.3, Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamt- betrag nicht einschränken. Jetzt ist die Frage, ob wir dazu eine Diskussion führen. Das ist der Fall. - Frau Stadträtin Wiedemann. Stadträtin Wiedemann (CDU): Wenn wir keine Diskussion führen, ziehe ich mein An- liegen zurück. (Der Vorsitzende: Jetzt haben sich doch schon alle gemeldet. Jetzt sind Sie dran, Frau Wiedemann.) Diese Beschlussvorlage führt zurück auf einen Antrag der CDU damals im November 2013 für die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe. Wir haben festgestellt, dass ohne ehrenamtliches Engagement in einer Stadt weder sozial, gesell- schaftlich usw. nichts geht. Hier wurde damals beschlossen, dass ein Konzept erarbeitet wird von der Verwaltung. Ein Workshop unter Herrn Bürgermeister Jäger hat auch stattgefunden. Unsere damalige Fraktionsvorsitzende hat gesagt, ganz wichtig sind die drei „W’s“ für diese Ehrenamtlichen: die Wertschätzung, Würdigung und Weiterbil- dung. Das haben Sie jetzt hervorragend ausgearbeitet in Ihrer Beschlussvorlage. Die Eh- renamtlichen hatten damals in dem Workshop auch an erster Stelle die Würdigung ih- res Ehrenamtes genannt. Das liegt ihnen besonders am Herzen. Da ist die Stadt Karlsru- he auf einem sehr guten Weg dieses zu machen. Natürlich kann es weiter ausgearbeitet werden. Es gibt noch viel mehr ehrenamtliche Funktionen als aufgeführt in dieser Liste. Wenn ich an die Ehrenamtsarbeit der Elternvertreter in den Kindergärten denke, in den Schulen, in den Fördervereinen, und, und, und, kann diese Liste wirklich beliebig wei- tergeführt werden. Zum dem Antrag der Grünen möchte ich sagen, das mit dem Gendern hätten sie auch im Beitrag sagen können. Da hätten wir ein bisschen Papier sparen können. Ich weiß, - 4 - Michael, es liegt dir sehr am Herzen, aber in einem Redebeitrag hätte man das auch erledigen können, ohne Papier. Bei der Erhöhung dieser Pauschale für die Fahrkarten würden wir der Verwaltung folgen und keiner Erhöhung hier zustimmen. Die einzelnen Beträge sind im Haushalt schon eingeflochten und beschlossen worden in der letzten Haushaltsberatung. Wir können diesen Vorschlägen 8.1, 8.2 und 8.3 so folgen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wem die Lorbeeren gebühren, wer die Initiative hatte für diese Bausteine, darüber lässt sich immer vortrefflich streiten. Wir sind uns alle einig, dass das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger hier in unserer Stadt gut, wichtig und letztendlich auch ein wesentliches Element für das soziale Miteinander in unserer Stadt darstellt. Ehrenamtliches Engagement ist auch nicht selbstverständlich und letztlich auch kein Selbstläufer. Von daher möchte ich im Namen unserer Fraktion all denjenigen danken, die sich in ihrer freien Zeit dieser sozialen Verantwortung stellen und sich in Vereinen, Verbänden, religiösen Gemeinschaften und Kirchen engagieren. Mit den vorliegenden Bausteinen findet letztendlich der Prozess mit der Neugestaltung des Büros für Mitwirkung und Engagements eine logische Fortschreibung. Die Würdi- gung des ehrenamtlichen Engagements kann sich letztendlich nicht nur auf Ehrungen oder Einladungen zu einzelnen Veranstaltungen beschränken. Vielmehr geht es um eine umfängliche Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Alltag, z. B. in Form der aufgeführten Fortbildungsveranstaltung des Büros, und dies über sozi- ale und finanzielle Grenzen hinweg. Es geht letztendlich um den Abbau bürokratischer Hürden, die in vielen Fällen ehrenamtliches Engagement unnötig erschweren. Die öf- fentliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagements wurde auch von meiner Fraktion in der Vergangenheit mehrfach gefordert. Zum Erkennen weiterer Verbesserungspoten- tiale bedarf es aber mehr als die bloße quantitative Erfassung des ehrenamtlichen Enga- gements im Zukunftsbericht der Stadt Karlsruhe. Wir benötigen hierzu künftig eine weitaus größere Trennschärfe hinsichtlich der Art und Qualität und des Umfangs des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt. Zusammenfassend trägt die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage in allen drei Punkten mit. Was den Grünen-Ergänzungsantrag hinsichtlich der geschlechtergleichen Sprache angeht, schließe ich mich der Kollegin Wiedemann an. Man hätte Papier und Zeit spa- ren können. Letztendlich muss darauf geantwortet werden. Es war auch die Zeit ande- rer. Was den zweiten Ergänzungsantrag angeht, den tragen wir in der Form nicht mit. Letztendlich führt eine Erhöhung zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand. Ehrenamtli- ches Engagement soll das bleiben, wofür es auch steht, für den freiwilligen sozialen Dienst des Einzelnen für die Gesellschaft. Abschließend möchte ich Herrn Fulda - Frau Wiegelmann-Uhlig ist ja da - und den Mitarbeitern des Büros für ihre Mitwirkung und ihr Engagement danken. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wie arm wäre Deutschland ohne das Ehrenamt. Gäbe jeder Dritte von uns - so viele sind es nämlich - sein Engagement auf, reduzierten sich un- komplizierte Hilfe, zwischenmenschliche Wärme und unzählige Freizeitangebote wohl auf ein Minimum. Unsere Gesellschaft wäre in der Tat wesentlich ärmer, mehr noch, sie wäre wohl ziemlich armselig. Genügend Beispiele für ehrenamtliches Engagement gibt es auch in Karlsruhe zu finden, sei es in der Flüchtlingshilfe, dem Tierschutz oder im Sport. Die Gespräche im Forum Ehrenamt haben gezeigt, dass gerade Informationen - 5 - über rechtliche Themen oder eine öffentliche Würdigung einen großen Stellenwert bei den freiwillig Engagierten haben. Daher unterstützen wir das Vorgehen der Stadtver- waltung in dieser Sache. Allerdings haben die Gespräche im Forum Ehrenamt auch ge- zeigt, dass viele Vereine und andere über ein mangelndes Raumangebot verfügen. Lei- der ist die Stadtverwaltung hierauf mit keinem Wert eingegangen. Bei Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II gibt es viel Engagementpotenti- al. Engagement wird von Arbeitslosen auch als Verdienstmöglichkeit oder als Sprung- brett für eine bezahlte Tätigkeit gesehen, gilt jedoch wenigstens als sinnvolle Beschäfti- gung. Daher ist es wichtig, dass wir diesen Leuten zumindest einen Fahrkostenzuschuss gewähren. Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unserem Vorschlag gefolgt ist, in den Begünstigtenkreis auch die Karlsruher Passinhaberinnen aufzunehmen. Damit ver- größern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten um 10 %. Wir sehen darin auch einen Werbeeffekt für den Karlsruher Pass. Zum Gender-Antrag: Frau Wiedemann, Sie haben recht. Er war geschrieben. Da war er schon weg. Man hätte es auch anders lösen können. Das nächste Mal wird es anders gelöst. Zum Änderungsantrag Fahrtkostenzuschuss: Die Grünen begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen. Laut Verwal- tungsvorlage sind die Mittel für diese Fahrtkostenzuschüsse auf 2.000 Euro jährlich be- grenzt, so dass nur wenige Karlsruherinnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Wir möchten jedoch kein Windhund-Verfahren, bei der nur die ersten 40 An- träge bearbeitet werden. Die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung der Fahrtkos- ten soll allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen in sozial benachteiligten Lebenslagen zur Verfügung stehen. Wir haben uns zuvor bei der Stadtverwaltung kundig gemacht. Grundsätzliches: An sich muss jede Aufwandsentschädigung nachgewiesen werden. Durch einen Zuschuss darf eine Leistung nicht überkompensiert werden. Ich möchte es Ihnen gerne mal vorrechnen. Eine Fahrkarte mit Bahncard kostet 1,80 Euro für einen Erwachsenen. Hin und zurück sind es 3,60 Euro. In 26 Wochen, ein halbes Jahr, komme ich schon auf 94 Euro. Sie sehen also, unser Betrag, den wir haben möchten, wäre auch noch rechtlich möglich. Wir haben aber noch zwei Fragen. Da möchte ich noch um eine Beantwortung bitten. Erste Frage: Auf welche Berechnungsgrundlage bezieht sich die Antwort der Stadtver- waltung? Die zweite Frage: Was wäre der maximal pauschalierte Betrag? Stadtrat Braun (KULT): Heute haben wir die Möglichkeit, unsere Worte umzumünzen und die Versprechungen zur Stärkung des Ehrenamts wahrzumachen. Ehrenamtlichen muss ein hoher Stellenwert zugetragen werden, wenn sie sich unentgeltlich für unsere Kommune einsetzen. Daher müssen sie gestärkt und unterstützt werden, wo es nur geht. Dies hat mehrere Gründe, z. B. dass sie im Amt gehalten werden können, aber auch dass andere potentielle Ehrenamtliche dazu gewonnen werden können. Trotzdem müssen wir stark darauf achten, sie nicht bloß als billige Arbeiter zu verpulvern. Eine beitragsfreie Fortbildungsmöglichkeit für bedürftige Ehrenamtliche ist an dieser Stelle besonders zu erwähnen. Aufgrund einer sehr geringen Nutzung dieses Angebots sollte - 6 - man überlegen, den Personenkreis so zu erweitern, dass nicht nur SGB-II- und XII-Be- rechtigte dies nutzen können, sondern auch Menschen, die knapp darüber liegen. Be- dürftigkeit lässt sich nicht pauschal definieren. Dies würde auch eine zusätzliche Würdi- gung des Engagements darstellen. Wenn wir das Ehrenamt in Karlsruhe weiter stärken möchten, müssen wir noch mehr auf die Engagierten eingehen und ihnen die Chance geben, sich stetig weiterzubilden. Diese Möglichkeit geben wir ihnen mit Fortbildungsprogrammen, die wie schon er- wähnt, eigentlich kostenfrei sein müssten. Den Teilnahmebeitrag von 17 auf 10 Euro zu senken, sehen wir als guten ersten Schritt und folgen der Vorlage heute somit. Um Eh- renamtlichen und besonders bedürftigen Ehrenamtlichen den Rücken weiter zur stär- ken, sind die in der Vorlage bezeichneten 2.000 Euro pauschale Fahrtkostenerstattung lapidar und absolut zielführend und somit gut investierte und wichtige Ausgaben. Hier begrüßen wir den Änderungsantrag der Grünen, dass die Bezuschussung der Fahrtkos- ten erhöht wird und der Gesamtbetrag nicht beschränkt werden soll. Ich komme jetzt zum zweiten Änderungsantrag der Grünen, auch wenn heute nicht darüber abgestimmt wird. Bei der Richtlinie auf gendergerechte Sprache zu verzichten, fände ich sinnvoll und macht das Lesen einfacher. Der Genderwahn ist in meinen Au- gen kontraproduktiv und überflüssig. Wir müssen nicht alles unnötig verkomplizieren. Stadtrat Jooß (FDP): Ehrenamt ist unerlässlich für unsere Gesellschaft, sonst haben wir entweder DDR-Verhältnisse oder unsere Gesellschaft ist nicht mehr bezahlbar. Zum Eh- renamt gehört natürlich vor allem die Anerkennung, und Anerkennung vor allen Dingen im Bereich bei Bewerbungen. Das vermisse ich auch bei der Stadt, da ich jetzt im Perso- nalausschuss bin, dass das viel zu wenig in den Mittelpunkt gerückt wird. Deswegen frage ich immer wieder, was ist ihr Ehrenamt bei der Bewerbung. Das ist mir genauso wichtig wie das Geld. Den Zusatzantrag von den Grünen lehnen wir ab, denn wir stimmen der Vorlage der Stadt zu. Nehmen Sie einmal an, ein Ehrenamtlicher fährt viermal mit der Straßenbahn im Jahr zu einer Veranstaltung, ist ehrenamtlich engagiert, vier Sitzungen oder sonst was. Dann kassiert er 85 Euro bzw. von der Stadt 50 Euro für die vier Fahrten. Hier steht Tür und Tor offen für Missbrauch. Deswegen lehnen wir den Antrag von den Grünen ab. Stadtrat Wenzel (FW): Volle Zustimmung für die drei Vorlagen, denn auch wir Freien Wähler sehen in der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunalpolitik. Kein Verein kann ohne seine vielen freiwilligen Helfe- rinnen und Helfer existieren. Auch die vielen Aktionen, aktuell zum Stadtgeburtstag, wären ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer nicht realisierbar. Wir sind sozusagen von den Ehrenamtlichen abhängig und zu größtem Dank verpflichtet. Deshalb auch hier meine Zustimmung. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Herr Stadtrat Jooß, ich will nur darauf hinweisen, dass in den Bedingungen drinsteht, dass man mindestens ein halbes Jahr jede Woche daran teilgenommen haben muss. Also dieser von Ihnen angenommene - 7 - Missbrauch kann nicht stattfinden. Zu den anderen Fragen kann gleich Herr Jäger noch etwas sagen. - Jetzt nehmen wir noch Herrn Dr. Schmidt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Das Ehrenamt ist sehr wichtig für uns in Deutschland, sehr wichtig für unsere Gesellschaft. Das Gute daran ist, dass es die Leute aus Überzeu- gung tun und dass es ihnen eigentlich egal ist, ob sie von irgendjemand eine Kompen- sation für ihre Ausgaben bekommen. So überzeugt sind sie. Trotzdem ist es gut, wenn wir ihnen helfen, gerade denen, die wenig Geld haben. Deswegen werden wir die Vor- lage der Stadt mittragen. Erster Bürgermeister Jäger: Es sind zwei Fragen gestellt worden von Herrn Borner, die noch im Raum stehen. Auf der einen Seite haben wir uns den höchstmöglichen Be- trag vom Rechnungsprüfungsamt geben lassen. Der ist in der Antwort drin. Das sind die 50 Euro, die ohne Kontrolle und ohne bürokratischen Aufwand pauschal ersetzt wer- den können. Würden wir darüber hinausgehen, müssten wir uns Einzelnachweise ge- ben lassen, ein riesiger Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zu dem stünde, was wir damit letztendlich bezwecken. Die 50 Euro sind insoweit eben nicht berechnet, sondern sind die Grundlage dessen, dass wir eine Pauschalierung vornehmen können. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Wir haben nicht ungefähr einfach diesen Betrag von 85 Euro genommen. Herr Borner hat unsere Berechnungsgrundlage ja ausgeführt. Natür- lich haben wir uns im Vorfeld bei der Kämmerei erkundigt und auch Antwort erhalten, auch vom Amt für Stadtentwicklung. Da wurde uns sozusagen die grobe Leitlinie wie- dergegeben, dass keine Überkompensation stattfinden darf, damit man pauschaliert abrechnen kann. Deswegen haben wir einen relativ krummen Betrag gewählt, der unter den günstigsten Voraussetzungen für die Nutzung des ÖPNV keine Überkompensation anzeigen würde, selbst wenn man unterjährig erst mit dem ehrenamtlichen Engage- ment anfangen würde. Insofern fände ich für die Beschlussfassung enorm wichtig, weil Sie jetzt gesagt haben, diese 50 Euro, die Bestätigung, ob das auf einer Rechtsgrundla- ge sozusagen fußt, wie die denn heißt, dass wir das auch nachvollziehen können. Wenn Sie das einfach mal ausrechnen: Bei dem Förderbetrag, den wir jetzt angesetzt haben, die pauschale Vergütung mit 85 Euro im Jahr, wäre das ein Zuschuss von 1,63 Euro in der Woche. Da kann ich jetzt keinen Anreiz sehen, sich da gegenüber der Stadt heraus zu bereichern. Das wäre uns dann doch noch mal wichtig, eine Begründung zu erfah- ren, wo jetzt tatsächlich die Höchstgrenze liegt. Diese 50 Euro sind genauso wie die 85 Euro keine Überkompensation der Fahrtkostenerstattung. Der Vorsitzende: Wir haben erläutert, wie wir auf die 50 Euro kommen. Wir sagen ja nicht, dass 85 Euro nicht gehen. Wir sind da halt ein bisschen auf der sichereren Seite geblieben. Wenn Sie jetzt 85 Euro beschließen, werden wir das sicherlich nicht zum Thema einer großen juristischen Auseinandersetzung oder irgendetwas machen. Viel- leicht können wir es so lösen. Es gibt in dem Sinne nur die Rechtsgrundlage, dass es nicht überkompensiert sein darf. Ansonsten ist es ein Stück weit eine Einschätzungsfra- ge. (Zuruf) - 8 - Die sind nicht im Haushalt drin! Jetzt entscheiden Sie erstmal. Die Kämmerin bittet dann um einen Deckungsvorschlag, wenn sie über die 2.000 Euro hinausgehen. Jetzt entscheiden wir erst einmal die Anträge durch und dann müssen wir das Problem, wenn es eines ist, irgendwie gelöst kriegen. Ich rufe auf zur Abstimmung die Beschlussvorlage 8.1, Umsetzung und Weiterentwick- lung verschiedener Bausteine, und bitte um das Kartenzeichen. - Das sehe ich nur gelb. Also haben Sie dem so zugestimmt. Dann kommen wir zu 8.2. Dazu gab es den Änderungsantrag mit der geschlechterge- rechten Sprache. Das sagen wir zu, dass wir das anpassen. Das sehen Sie auch so. Jetzt kommt die eigentliche Beschlussvorlage. Ich bitte um das Kartenzeichen. - Das ist damit auch beschlossen. Dann kommen wir zu 8.3. Das bezieht sich auf Bezuschussung von Fahrtkosten. Da gibt es einen Änderungsantrag, der zwei Punkte enthält. 1. Die Zuschusshöhe beläuft sich pauschal auf 85 Euro pro Kalenderjahr und Person. 2. Die Gesamtkosten für die oben genannte Maßnahme werden nicht begrenzt. Ich denke, wir können es zusammen abstimmen. Sehen Sie das auch so. Dann bitte ich um das Kartenzeichen. - Bei 18 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt. Dann bitte ich noch um ein Kartenzeichen für die Vorlage. - Dem stimmen Sie alle zu. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. August 2015