Maßnahmen gegen Brände von gedämmten Fassaden
| Vorlage: | 2015/0260 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAME ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom 27.04.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0260 36 öffentlich Maßnahmen gegen Brände von gedämmten Fassaden Ein internes Papier der Bauminister soll strengere Vorschriften für gedämmte Fassaden fordern. Daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Wie sieht die Verwaltung und die Karlsruher Berufsfeuerwehr die Brandgefahr von mit Styropor gedämmten Fassaden? B. Laut SPIEGEL schlagen Experten vor, dass um jedes gedämmte Haus künftig eine Art Schutzzone mit einem Mindestabstand von drei Metern zu errichten bzw. Mülltonnen in einer „geschlossenen Einhausung“ unterzubringen. Wird der Sicherheitsabstand für Karlsruher Objekte ebenfalls als sinnvoll erachtet? C. Glaubt man dem SPIEGEL, dann kämen die Expertenvorschläge einer Warnung an alle Hausbesitzer gleich: Entweder teure Nachrüstungen oder Finger weg von Wärmedämmplatten aus Polystyrol! Doch was würde dann aus der Kampagne „Dämmen lohnt sich“, mit der Bund, Länder, Städte wie Karlsruhe und die Dämmstoffindustrie seit Jahren werben? D. Sollte man nicht Angesichts des Gefahrenpotentials die Förderung der Fassadendämmung mit Polystyrol nicht überdenken? 1. Böten da nicht andere Möglichkeiten der Dämmung von Fassaden Alternativen? Beim oft ideologisch geführten Thema „Klimaschutz“ haben sich die Freien Wähler bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisch über den Sinn und Nutzen von mit Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Polystyrol, besser bekannt als Styropor, gedämmten Fassaden geäußert und auf mögliche Brandgefahren hingewiesen. DER SPIEGEL berichtet nun in seiner aktuellen Ausgabe (17/2015 vom 18.04.2015 im Artikel „Brennt wie Stroh“) von bis zu 60 Bränden in den vergangenen Jahren, bei dem eine großzügig aufgeklebte Isolierschicht aus Polystyrol als Brandbeschleuniger und Nahrung für die Flammen verantwortlich gemacht wird. Hausbesitzer und Mieter sind verunsichert, daher gaben die Bauminister laut SPIEGEL ihren Fachleuten den Auftrag, auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien und eigener Brandversuche einen Leidfaden zu entwickeln, der über mögliche Risiken aufklärt. Glaubt man dem SPIEGEL kommt ein Arbeitspapier der „Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz“ zu dem Schluss, dass die Gefahren offenbar noch größer sind, als die Betroffenen fürchten! unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Stefan Schmitt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Gemein- samen Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 27.04.2015 eingegangen: 27.04.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0260 36 öffentlich Dez. 6 Maßnahmen gegen Brände von gedämmten Fassaden A. Wie sieht die Verwaltung und die Karlsruher Berufsfeuerwehr die Brandgefahr von mit Styropor gedämmten Fassaden? Das Brandverhalten der Außenwandbekleidung wird in § 5 der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBO) behandelt. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Höhe des Fußbodens des obersten Aufenthaltsraumes im Mittel nicht mehr als 7 m über Gelände) wer- den keine besonderen Anforderungen bezüglich der Baustoffe gestellt. Bei Gebäuden der Ge- bäudeklassen 4 und 5 mit größerer Fußbodenhöhe über Gelände müssen die Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkon- struktionen schwerentflammbar sein. Bei Hochhäusern und Sonderbauten müssen nicht- brennbare Dämmstoffe verwendet werden. Viele Dämmstoffe haben aufgrund Ihrer Zusammensetzung brennbare Bestandteile. Sie wer- den nach DIN 4102 geprüft und in die Baustoffklassen A/A1 (nichtbrennbar) oder B1/B2 (schwerentflammbar/normalentflammbar) klassifiziert. In der Praxis werden die Dämmplatten nach ihrer Befestigung an den Außenwänden zusätzlich mit nichtbrennbaren Baustoffen (Putz) verwahrt. Schwerentflammbare Baustoffe müssen nach Wegnahme der Zündquelle selbstständig verlö- schen. Es ist zu beobachten, dass durch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung die Dämmschichten immer dicker werden, so dass auch die potentielle Brandlast auf den Fassaden größer wird. Ein vor der Fassade brennender Gegenstand (Mülleimer, Motorrad o.ä.) kann da- zu führen, dass eine Fassadendämmung beim Versagen der nichtbrennbaren Außenhaut des Dämmsystems so lange mit brennt, bis die Zündquelle mangels Masse verlöscht. Vorbeugend gegen Geschoss übergreifende Fassadenbrände ist der Einbau von umlaufenden Brandriegeln aus nicht brennbaren Baustoffen mit einer Breite von ca. 20 cm alle 7 m in der Höhe vorge- schrieben. B. Laut SPIEGEL schlagen Experten vor, dass um jedes gedämmte Haus künftig eine Art Schutzzone mit einem Mindestabstand von drei Metern zu errichten bzw. Mülltonnen in einer „geschlossenen Einhausung“ unterzubringen. Wird der Sicherheitsabstand für Karlsruher Objekte ebenfalls als sinnvoll erachtet? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass von Fassaden mit Wärmeverbundsystemen, bei denen brennbare Polystyrolplatten verwendet werden, ein Abstand freizuhalten ist. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (in der Regel dreigeschossige Gebäude) bestehen auch für die Fassa- denverkleidung selbst keine Anforderungen an den Brandschutz. So sind dort Fassadenverklei- dungen aus brennbaren Baustoffen wie z.B. Holzschindeln zulässig, die ebenfalls durch fassa- dennahe Brandlasten gefährdet sind. Die Abstandsflächenregelungen der LBO für Gebäude zu den Nachbargrenzen und Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden auf demselben Baugrund- stück berücksichtigen unter anderem auch die brandtechnischen Eigenschaften der jeweiligen Seite 2 Wände, Fassaden, Dächer oder Bauteile zur Vermeidung von Brandausbreitung. Jedoch gibt es keine Rechtsgrundlage, eine „Schutzzone“ um die Fassade für brennbare Ge- genstände wie Mülltonnen oder andere bewegliche Gegenstände zu fordern, die keine baulichen Anlagen sind. C. Glaubt man dem SPIEGEL, dann kämen die Expertenvorschläge einer Warnung an alle Hausbesitzer gleich: Entweder teure Nachrüstungen oder Finger weg von Wärme- dämmplatten aus Polystyrol! Doch was würde dann aus der Kampagne „Dämmen lohnt sich“, mit der Bund, Länder, Städte wie Karlsruhe und die Dämmstoffindustrie seit Jahren werben? Wärmeverbundsysteme besitzen eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Institut für Bautechnik, Berlin oder eine Zulassung im Einzelfall mit Zustimmung der obersten Bau- rechtsbehörde (Umweltministerium BW). Diese testieren dem Bauprodukt, dass es die allge- meinen Anforderungen des § 3 Abs.2 LBO erfüllt: Seine Verwendung darf insbesondere Le- ben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht bedrohen. Die Prüfverfahren und Tests sind normiert. Der vom SPIEGEL dargestellte Expertenstreit um das Gefahrenpotenti- al von Polystyrolplatten in Wärmeverbundsystemen und wirklichkeitsnahe Testverfahren hat bisher zu keinerlei Ergebnissen geführt, die ihren Niederschlag in Änderungen der Normen und gesetzlichen Regelungen gefunden hätten. D. Sollte man nicht angesichts des Gefahrenpotentials die Förderung der Fassadendäm- mung mit Polystyrol nicht überdenken? Böten da nicht andere Möglichkeiten der Dämmung von Fassaden Alternativen? Als Alternative zur Fassadendämmung mit Polystyrol bieten sich z.B. Wärmeverbundsysteme mit nichtbrennbaren Faserdämmstoffen an. Diese haben auch hinsichtlich des Schallschutzes und sommerlichen Wärmeschutzes zum Teil bessere bauphysikalische Eigenschaften. Sie sind allerdings auch teurer als Polystyrolprodukte. Da für die private Bauherrschaft die Wirtschaft- lichkeit der Baumaßnahme eine große Rolle spielt und Wärmeverbundsysteme mit Polystyrol- dämmung baurechtlich bisher als ausreichend sicher zugelassen sind, wäre ein Ausschluss bei der Förderung rechtlich nicht haltbar.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 36 der Tagesordnung: Maßnahmen gegen Brände von gedämmten Fas- saden Gemeinsame Anfrage der Stadträte Jürgen Wenzel (FW) und Stefan Schmitt (pl) vom 27. April 2015 Vorlage: 2015/0260 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015