Havarieleitung

Vorlage: 2015/0259
Art: Anfrage
Datum: 30.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 38

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 38
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 27.04.2015 eingegangen: 27.04.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0259 38 öffentlich Dez. 1 Havarieleitung Ab April 2015 sollte eine Überflur Havarieleitung aus Gründen der Sicherheit die Kai- serstraße beleben. Dazu haben uns folgende Fragen erreicht: A. Waren zum Zeitpunkt der Planfeststellung die geotechnischen Sachverständi- gen in dieser Sache mit eingebunden? Dem Antrag auf Planfeststellung nach § 28 PBefG für das Teilprojekt "Stadtbahntun- nel Kaiserstraße mit Südabzweig" lagen gutachterliche Untersuchungen zu Baugrund und Hydrologie bei, die vom Büro GHJ, einer anerkannten Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik, erstellt wurden. B. Warum wurde diese Havarieleitung nicht mit in die Planunterlagen für die vo- rübergehend in Anspruch zu nehmenden Verkehrsflächen aufgenommen? Zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung wurde für das Vorhalten einer zusätzlichen Sicherungsmaßnahme gegen ein nicht auszuschließendes Versagen der Dichtsohle während des Aushubs unter Deckel von den beteiligten Planern und Gutachtern noch keine Notwendigkeit gesehen. Im Zuge einer Aktualisierung der Gefahren- und Risikobewertung für die innerstädti- schen unterirdischen Haltestellen während der Aushubtätigkeiten, wurde von den fachtechnischen Beratern sowie dem unabhängigen geotechnischem Sachverständigen zur Risikominimierung empfohlen, eine Maßnahme zur Notfallflutung der innerstädti- schen Haltestellen vorzuhalten. Diese Maßnahme soll dem unwahrscheinlichen aber dennoch nicht zu 100 % auszuschließenden Fall eines Versagens von Bauteilen des Seite 2 Haltestellenbauwerks während des Bauzustandes „Aushub“ entgegenwirken sowie davon ausgehende Gefahren für Leib und Leben und für die benachbarte Bestandsbe- bauung minimieren. Unter Abwägung technischer, logistischer, finanzieller Vor- und Nachteile sowie Ab- wägung von Beeinträchtigungen der Öffentlichkeit hat sich die KASIG entschieden, die Lösung eines zentralen und entsprechend leistungsfähigen Entnahmepunktes aus dem städtischen Wasserleitungsnetz am Durlacher Tor weiterzuverfolgen. Vor hier aus soll Havariewasser über ein Vorhaltebecken über eine oberirdisch geführte und aufgestän- derte Rohrleitungstrasse auf direktem Weg an die betroffenen innerstädtischen Halte- stellen Kronenplatz, Lammstraße, Marktplatz und Europaplatz geführt werden. Die oberirdische Trassenführung bietet eine schnelle Einrichtung sowie einen nachfolgend schnellen Rückbau, gewährleistet die erforderliche Unabhängigkeit der Havariemaß- nahme vom eigentlichen Baubetrieb im Bereich der Baufelder und Untertage. C. Was ist der „wahre“ Grund für den nachträglichen Bau der Havarieleitung? Siehe Antwort zu Punkt B. D. Gibt es einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem seit Mitte Feb- ruar eingetretenen Stillstand der Tunnelbohrmaschine? Die zeitweilige Unterbrechung des Tunnelvortriebs auf Höhe des Gleisdreiecks Markt- platz stand in keinem Zusammenhang mit den Planungen zur Havarieleitung. E. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für die Havarieleitung? Die veranschlagten Kosten bei der ARGE und den Stadtwerken belaufen sich nach ak- tuellem Sachstand auf ca. 2,4 Mio. Euro. Seite 3 F. In welcher Prognose sind diese Kosten enthalten? Die Empfehlung der Sachverständigen zur Vorhaltung einer Havarieleitung wurde 2013 im Rahmen der aktualisierten Risikobewertung ins Auge gefasst und nach ent- sprechenden Variantenuntersuchungen für den weiteren Bauablauf eingeplant. Die zusätzlichen Kostenansätze hierfür sind ab 2014 in die prognostizierten Kostenfort- schreibungen eingeflossen. G. Wie in den BNN am 19.02.15 berichtet wurde, soll im Krisenfall Wasser als Auf- last in die Baugrube zur Stabilisierung der Tunnelsohle eingebracht werden. Wie wird anschließend die Auftriebssicherung der Tunnelsohle hergestellt? Sollte während des Aushubs unter dem Haltestellendeckel wider Erwarten eine Notfall- flutung notwendig werden, kann über die zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen erst dann eine verlässliche Entscheidung getroffen werden, wenn die Ursache des Schadenfalls festgestellt ist. Danach wird sich dann die Wahl der entsprechenden Ge- genmaßnahmen ausrichten.

  • FW-Haverieleitung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 27.04.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0259 38 öffentlich Haverieleitung Ab April 2015 sollte eine Überflur-Havarieleitung aus Gründen der Sicherheit die Kai- serstrasse beleben. Dazu haben uns folgende Fragen erreicht: A. Waren zum Zeitpunkt der Planfeststellung die geotechnischen Sachverständi- gen in dieser Sache mit eingebunden? B. Warum wurde diese Havarieleitung nicht mit in die Planunterlagen für die vo- rübergehend in Anspruch zu nehmenden Verkehrsflächen aufgenommen? C. Was ist der „wahre“ Grund für den nachträglichen Bau der Havarieleitung? D. Gibt es einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem seit Mitte Feb- ruar eingetretenen Stillstand der Tunnelbohrmaschine? E. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für die Havarieleitung? F. In welcher Prognose sind diese Kosten enthalten? G. Wie in den BNN am 19.02.15 berichtet wurde, soll im Krisenfall Wasser als Auflast in die Baugrube zur Stabilisierung der Tunnelsohle eingebracht wer- den. Wie wird anschließend die Auftriebssicherung der Tunnelsohle herge- stellt? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In den allgemeinen Darstellungen zum Bauablauf wird ein Schildvortriebsverfahren vorgestellt, bei dem die Oberfläche der Kaiserstrasse "unberührt" bleibt. Weiter heißt es:" Unter der Erde gräbt sich eine mächtige Bohrmaschine durch die City, oben läuft alles wie gewohnt". In der aktuellen KASIG-Infobroschüre/Infothek/ Seite 26+27 wird die Verankerung von Wänden und Sohlen dermaßen beschrieben: " Schlitzwände und auch die Hochdruckinjektions-Sohlen (HDI-Sohlen) werden mit Ankern gegen den anstehenden Druck durch Erdreich und das Grundwasser gesichert." Da die- se Sicherungsanker offensichtlich ausgeführt worden sind, ist nicht verständlich, wa- rum diese keine ausreichende Sicherheit bieten und nun diese Havarieleitung "zur Sicherheit" mitten durch die Stadt erforderlich werden soll unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Protokoll TOP 38
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 38 der Tagesordnung: Havarieleitung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 27. April 2015 Vorlage: 2015/0259 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015