Schutz und ökologische Aufwertung der Gießbachniederung

Vorlage: 2015/0246
Art: Anfrage
Datum: 22.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.07.2015

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 21
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 21.04.2015 eingegangen: 21.04.2015 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2015 2015/0246 21 öffentlich Dez. 1 Schutz und ökologische Aufwertung der Gießbachniederung 1. Wie ist der Verfahrensstand beim geplanten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gießbachniederung / Im Brühl“? a) Ist eine weitere Anhörung der Träger Öffentlicher Belange und die Abstim- mung mit den vor Ort tätigen Landwirt/innen bzw. Gemüsebauer/innen mitt- lerweile erfolgt? b) Für welchen Zeitraum ist die formale Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung des Verordnungsentwurfs geplant? c) Wann werden Ortschaftsräte und Gemeinderat mit den Ergebnissen der Öf- fentlichkeitsbeteiligung befasst? d) Wann ist mit einer Auslegung der Endfassung und wann mit Inkrafttreten der LSG-Verordnung zu rechnen? Zu 1. a) Die erforderlich gewordene erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist mittlerweile abgeschlossen. Die Abstimmung mit den im Gebiet tätigen Bewirtschaftern/-innen wird aktu- ell durchgeführt. Am 18.06.2015 fand ein Informationsgespräch im Rathaus Grötzingen statt. Bei dem konstruktiven Gespräch wurde eine generelle Akzeptanz der Schutzgebietsplanung deutlich, allerdings besteht bezüglich zahlreicher Regelungen und Detailfragen noch Diskussi- onsbedarf. Der erforderliche zeitliche Rahmen für den proaktiven Dialog mit den im Gebiet tätigen Bewirtschaftern/-innen lässt sich nicht gesichert bestimmen, es ist aber angestrebt, die noch offenen Punkte über die Sommermonate auszuwerten, hierfür Lösungen zu erarbeiten und diese zu kommunizieren. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist ein konsensorientiertes Vorgehen unerlässlich, da sich ohne Kooperation mit der Landwirtschaft als Hauptnutzer im Gebiet und ohne eine Akzeptanz der Regelungen durch die Betroffenen auch die naturschutzfachlichen Erhaltungs- und Entwick- lungsziele nicht erreichen lassen. Seite 2 Zu 1. b) - d) Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung des Verordnungsentwurfs für die Dauer eines Monats wird sich an die derzeit laufende Abstimmung mit den im Gebiet tätigen Bewirtschaf- tern/-innen anschließen. Nach Auswertung des Rücklaufs der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Ortschaftsräte Durlach und Grötzingen und des Gemeinderats vorgesehen. Der Zeitraum hierfür, ebenso wie für das letztendliche Inkraft- treten der Schutzgebietsverordnung, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob und in wel- chem Umfang im Verfahren noch weitere Einwendungen erhoben werden. Ein Verfahrensab- schluss Ende 2015 erscheint realistisch, wenn keine schwerwiegenden Einwendungen im Ver- fahren erhoben werden. 2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in der Gießbachniederung derzeit Maß- nahmen durchgeführt werden, die zu ökologisch negativen Entwicklungen u. a. für Vogel- und Amphibienarten führen und die insbesondere den Brutbestand des Schwarzkehlchens gefährden (Zuschütten von Gräben, Umbruch von Acker- randstreifen, Entfernung von Sträuchern, Einzelbäumen oder Hecken)? Der Stadtverwaltung ist bekannt, dass im Frühjahr 2015 in nicht unerheblichem Umfang Wie- senflächen umgebrochen wurden. Dabei handelte es sich allerdings nach Auskunft der unte- ren Landwirtschaftsbehörde nicht um rechtlich geschütztes Grünland, sondern um stillgelegte Ackerflächen, die von den Bewirtschaftern landwirtschaftsrechtlich in zulässiger Weise wieder in eine andere Nutzung überführt wurden. Das städtische Tiefbauamt hat ferner in jüngerer Zeit am Gießbach die zu dicht stehende Ge- hölzvegetation gelichtet. Dies geschah vorrangig durch Rückschnitt, in Einzelfällen wurden auch Gehölze entfernt. Die Maßnahmen wurden mit dem Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz abgestimmt. Die Entfernung von Gehölzen erfolgt dabei nur im Rahmen der Gewäs- serunterhaltung, wenn eine Verkehrsgefährdung besteht, Gehölze in das Lichtraumprofil von öffentlichen Straßen hineinreichen oder im Zuge der Entwicklung eines strukturierten, alters- abgestuften Gewässerrandstreifens. Im Jahr 2013 wurde u. a. die mutmaßliche Verfüllung eines wegebegleitenden Entwässe- rungsgrabens angezeigt. Die befürchtete Beeinträchtigung stellte sich jedoch als unbegründet heraus, da lediglich eine notwendige Ausbesserung des Wegebanketts vorgenommen wurde, welche die Funktion nicht signifikant beeinträchtigte. Im Übrigen wurde abgestimmt, in ei- nem anderen Grabenabschnitt eine über die Jahre durch sukzessive Beackerung eingetretene „Verfüllung“ zu beseitigen. Im Jahr 2014 wurde überdies die Entfernung von Uferbewuchs im Rahmen der Einrichtung einer privaten Pferdetränke am Gießbach festgestellt, nachhaltige negative Auswirkungen hatte dies jedoch nicht zur Folge. Sonstige (aktuelle) Vorkommnisse sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Seite 3 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den ökologischen Zustand des Gebietes zu stabilisieren und zu verbessern, z.B. durch a) Erhöhung der Strukturvielfalt über Anlage von Acker- und Gewässerrandstrei- fen, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern u.a. b) Grabenpflege erst im Spätherbst bzw. im frühen Winter c) Verzicht auf Pestizideinsatz (auf städtischen Flächen über Regelungen in den städtischen Pachtverträgen) d) Erhöhung des Grünlandanteils zur Förderung von Feuchtwiesenbiotopen Zu 3 a) - d) Beim Handlungsspielraum der Stadt ist zu differenzieren. Auf privaten Grundstücken bedarf es der Bereitschaft der Eigentümer und Pächter, Maßnah- men durchzuführen. Hier bestehen Möglichkeiten in allererster Linie über Agrarumweltmaß- nahmen bzw. Fördermöglichkeiten wie z. B. über die Landschaftspflegerichtlinie. Es ist beab- sichtigt, die Förderinstrumente verstärkt zu bewerben, dafür treten sowohl die Naturschutz- als auch die Landwirtschaftsverwaltung ein. Soweit sich Flächen im Eigentum der Stadt befinden besteht ein weiterer Gestaltungsspiel- raum. Die Stadt kann selbst planen und ausführen oder ggf. Vorgaben in neu abzuschließen- de Pachtverträge aufnehmen. Die Durchführung eigener Maßnahmen ist an die Verfügbarkeit entsprechender Personalressourcen und Haushaltsmittel geknüpft. Hinsichtlich der Erhaltung und Sicherstellung von Gewässerrandstreifen ist auf die geänderten wasserrechtlichen Vorgaben zu verweisen. Die Wasserbehörde und das Tiefbauamt haben diese Thematik in verstärktem Maße auf der Agenda. Die Pflege von Gräben, welche Gewäs- ser mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung darstellen (ca. ein Drittel der Gräben im Gebiet), obliegt dem städtischen Tiefbauamt. Es führt die Unterhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz durch. Im Übrigen ist für die Unterhaltung von Gräben, die Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung darstellen, der jeweilige Grundstückseigentümer, im Gebiet organisiert im „Wasser- und Bodenverband Im Brühl“, verantwortlich. In die geplante Landschaftsschutzgebietsverordnung soll eine Regelung auf- genommen werden, wonach auch die Unterhaltungs- und Pflegekonzeption des Verbandes mit der Naturschutzverwaltung abgestimmt wird. Diese Absicht hat bei der Informationsver- anstaltung am 18.06.2015 grundsätzliche Zustimmung gefunden. Bezogen auf den Erhalt von Grünland wird derzeit eine Kartierung und fachliche Bewertung durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) vorgenommen. Ergänzende Kartierungen werden durch die Naturschutzverwaltung beauftragt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen im Rahmen des Landschaftsschutzgebietsverfah- rens u. a. zur Konkretisierung von Schutzzielen und Abstimmung von Regelungen herange- zogen werden. Die Naturschutzverwaltung plant insgesamt für das Landschaftsschutzgebiet einen Pflege- und Entwicklungsplan in enger Abstimmung mit den Gebietsbewirtschaftern zu erarbeiten. Dabei sollen verschiedene Möglichkeiten für ökologische Aufwertungen ausgelotet werden. Zu beachten ist, dass auch im Landschaftsschutzgebiet die landwirtschaftliche Nutzung nicht Seite 4 grundsätzlich eingeschränkt ist, sondern für den Erhalt des Gebietscharakters gerade gewollt und wesentlich ist. Daher sind die agrarstrukturellen und betrieblichen Belange stets ange- messen zu berücksichtigen.

  • GRÜNE-Gießbachniederung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21.04.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2015 2015/0246 21 öffentlich Schutz und ökologische Aufwertung der Gießbachniederung 1. Wie ist der Verfahrensstand beim geplanten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gießbachniederung / Im Brühl“? a) Ist eine weitere Anhörung der Träger Öffentlicher Belange und die Abstim- mung mit den vor Ort tätigen Landwirt/innen bzw. Gemüsebauer/innen mitt- lerweile erfolgt? b) Für welchen Zeitraum ist die formale Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung des Verordnungsentwurfs geplant? c) Wann werden Ortschaftsräte und Gemeinderat mit den Ergebnissen der Öf- fentlichkeitsbeteiligung befasst? d) Wann ist mit einer Auslegung der Endfassung und wann mit Inkrafttreten der LSG-Verordnung zu rechnen? 2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in der Gießbachniederung derzeit Maß- nahmen durchgeführt werden, die zu ökologisch negativen Entwicklungen u.a. für Vogel- und Amphibienarten führen und die insbesondere den Brutbestand des Schwarzkehlchens gefährden (Zuschütten von Gräben, Umbruch von Ackerrand- streifen, Entfernung von Sträuchern, Einzelbäumen oder Hecken)? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den ökologischen Zustand des Gebietes zu stabilisieren und zu verbessern, z.B. durch a) Erhöhung der Strukturvielfalt über Anlage von Acker- und Gewässerrandstrei- fen, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern u. a. b) Grabenpflege erst im Spätherbst bzw. im frühen Winter c) Verzicht auf Pestizideinsatz (auf städtischen Flächen über Regelungen in den städtischen Pachtverträgen) d) Erhöhung des Grünlandanteils zur Förderung von Feuchtwiesenbiotopen Zwischen 2005 und 2011 haben der Gemeinderat sowie die Ortschaftsräte von Gröt- zingen und Durlach wiederholt Beschlüsse gefasst, in denen die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Gießbachniederung/Im Brühl“ gefordert wurde. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Umsetzung dieser Beschlüsse wurde über viele Jahre hinweg verschleppt, bis Oberbürgermeister Mentrup zugesagt hat, die LSG-Ausweisung zügig abzuschließen und Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Gebietes durchzuführen. Es ist von verschiedenen Seiten gutachterlich bestätigt, dass Gießbachniederung und Brühl ein regional und überregional bedeutsames Brut- und Nahrungshabitat für zahlreiche bedrohte Vogelarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzmilan, Neuntöter, Raub- würger, Kiebitz, Feldschwirl, Grauschnäpper und Feldlerche darstellt. Hervorzuheben ist besonders die für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe bemerkenswerte Zahl von einst sieben Schwarzkehlchen-Brutpaaren (2011). Beobachtungen von vor Ort aktiven Naturschützern und Ornithologen zufolge brüte- ten 2014 nur noch drei Brutpaare im Gebiet. Als Ursachen für diesen Rückgang wird von Fachleuten angegeben, dass die für die Jungenaufzucht wichtigen Wassergrä- ben an einigen Stellen zugeschüttet und in Ackerland umgewandelt wurden. Außer- dem wurden wiederholt Einzelsträucher, landschaftsprägende Einzelbäume und Weidengehölze gerodet, die für die Revierbildung und Nahrungssuche wichtig sind. Auch wurden Ackerrandstreifen umgebrochen. Der GRÜNEN Fraktion wie auch den Naturschutzverbänden und den vor Ort aktiven ehrenamtlichen Naturschützer/innen ist es ein wichtiges Anliegen, dass Sofortmaß- nahmen ergriffen werden, um die negativen Entwicklungen zu stoppen und so weit wie möglich rückgängig zu machen. Außerdem müssen dringend Maßnahmen durchgeführt werden, um den ökologischen Zustand des Gebietes und seine Bedeu- tung für die Vogelwelt, für Amphibien und für andere Tiere und Pflanzen zu stabilisie- ren und aufzuwerten. Die geschilderten Vorgänge zeigen außerdem, dass die Ausweisung des Land- schaftsschutzgebietes keinen weiteren Aufschub zulässt und von der Unteren Natur- schutzbehörde mit höchster Priorität bearbeitet und abgeschlossen werden muss. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015

  • Protokoll TOP 21
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. Juli 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Schutz und ökologische Aufwertung der Gieß- bachniederung Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Renate Rastätter und Dr. Ute Leidig sowie der Stadträte Johannes Honné und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21. April 2015 Vorlage: 2015/0246 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 31.07.2015