Sicherstellung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten

Vorlage: 2015/0245
Art: Anfrage
Datum: 21.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.05.2015

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Sicherstellung Öffnungszeiten Kitas
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. April 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0245 19 öffentlich Sicherstellung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten 1. Wie viele unbesetzte und offene Stellen für Erzieher/-innen sind der Stadtverwaltung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindergärten sowie bei den Einrichtungen der freien Träger bekannt? 2. Wie hoch waren die Fehlzeiten der Erzieher/-innen in städtischen Kitas und Kindergärten sowie in den Einrichtungen der freien Träger in den Jahren 2013/2014? 3. Wie oft konnten in den vergangenen zwei Jahren städtische Kitas und Kindergärten sowie Einrichtungen der freien Träger ihre offiziellen Öffnungszeiten aufgrund von Personalengpässen nicht einhalten? 4. Bestehen ausreichend viele Notgruppen, damit im Falle eines personellen Engpasses die Kinder trotzdem betreut werden können? 5. Besteht eine Zusammenarbeit von freien Trägern und städtischen Einrichtungen bei Notgruppen? 6. Stellt die Stadtverwaltung genug Fachpersonal zur Verfügung, die als "Springer" im Falle eines personellen Engpasses in einer Kita oder einem Kindergarten aushelfen können, um Schließungen zu vermeiden? 7. Besteht eine Zusammenarbeit von freien Trägern und städtischen Einrichtungen bei Springern? Sachstand/Begründung: Kindertageseinrichtungen und Kindergärten ermöglichen Müttern und Vätern Beruf und Familie zu vereinbaren. Eine Vereinbarkeit ist aber nur dann möglich, wenn die Öffnungszeiten der Einrichtungen für die Eltern verlässlich sind. Personalengpässe - insbesondere aufgrund von Krankheit - kommen in vielen Berufsgruppen vor. Gerade im Bereich Kinderbetreuung darf ein solcher Engpass aber nicht zu unvorhersehbaren und kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten führen. Die Stadtverwaltung muss in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern Möglichkeiten schaffen, um Personalengpässe abzufangen, damit diese nicht zu Lasten von Eltern und Kindern gehen. Hierzu ist notwendig, die momentan noch offenen Stellen mit Fachpersonal zu besetzen und sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl an flexiblen Springerkräften zur Verfügung Seite 2 __________________________________________________________________________________________ steht. Im Falle einer Krankheit kann gerade durch Springerkräfte eine kurzfristige Änderung der Öffnungszeiten vermieden werden. Um eine verlässliche Betreuung sicherzustellen, sollte zudem eine Kooperation mit den freien Trägern bei Notgruppen geprüft werden, so dass bei einer personalbedingten Schließung einer Einrichtung, Eltern in jedem Fall eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind vorfinden. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015

  • Stellungnahme TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Sadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU Gemeinderatsfraktion vom: 21.04.2015 eingegangen: 21.04.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0245 19 öffentlich Dez. 3 Sicherstellung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten 1. Wie viele unbesetzte und offene Stellen für Erzieher/-innen sind der Stadtverwal- tung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindergärten sowie bei den Einrichtungen der freien Träger bekannt? a) in städtischen Einrichtungen: Aktuell sind vier Stellen unbesetzt, davon * eine 70%-Stelle und eine 100%-Stelle als Krankheitsvertretung, * eine 100%-Stelle als Vertretung Mutterschutz und evtl. anschließender Elternzeit, * eine 40%-Stelle als Vertretung Elternzeit. b) in Einrichtungen der freien Träger: Zu offenen oder unbesetzten Stellen bei den freien Trägern Karlsruher Kindertageseinrich- tungen liegen der Sozial- und Jugendbehörde keine Angaben vor. Über die jährlich von den Trägern einzureichenden Verwendungsnachweise lässt sich in Be- zug auf die personelle Besetzung lediglich ableiten, welche Differenzen zwischen dem för- defähigen Stellenschlüssel und dem tatsächlichen Personaleinsatz liegen. Derzeit werden die Verwendungsnachweise für das Jahr 2014 ausgewertet. Ergebnisse hierzu werden nicht vor Juni 2015 vorliegen. 2. Wie hoch waren die Fehlzeiten der Erzieher/-innen in städtischen Kitas und Kin- dergärten sowie in den Einrichtungen der freien Träger in den Jahren 2013/2014? Grundsätzlich sind sogenannte Personalausfallzeiten im Mindestpersonalschlüssel nach der Kindertagesstättenverordnung Baden-Württemberg (KiTaVO) berücksichtigt. Diese umfas- sen Urlaubsanspruch, durchschnittliche Krankheitstage sowie den Fortbildungsanspruch der Fachkräfte. Gleichermaßen werden die Betriebszeiten im Jahr abzüglich der Ferienzeiten zu Grunde gelegt. In der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinder- krippen sind die maximal förderfähigen Stellenschlüssel ausgewiesen, die sich nach Ange- botsformen und Öffnungszeiten richten. Seite 2 Um konkret zu eruieren, wie hoch die Fehlzeiten des Fachpersonals in Karlsruher Kinderta- geseinrichtungen im Kindergartenjahr 2013/14 waren, müsste eine gesonderte Abfrage bei den Trägern erfolgen. Diese würde jedoch zeitliche und personelle Ressourcen binden, die zumeist knapp bemessen sind. Daher liegt die Vermutung nahe, dass eine solche Abfrage auf wenig Akzeptanz bei den Trägern stoßen würde. 3. Wie oft konnten in den vergangenen zwei Jahren städtische Kitas und Kindergär- ten sowie Einrichtungen der freien Träger ihre offiziellen Öffnungszeiten auf- grund von Personalengpässen nicht einhalten? a) in städtischen Einrichtungen: Lediglich in einer städtischen Kita wurden während einer Woche im August 2014 die Öff- nungszeiten um eine Stunde gekürzt auf der Grundlage des geltenden Notfallbetreuungs- konzeptes. b) in Einrichtungen freier Träger: Es gab mehrere Einrichtungen, die aufgrund von Personalengpässen vorübergehend ihre Öffnungszeiten reduzieren oder vereinzelt sogar Gruppen schließen mussten. Aktuell hat ein Träger in allen Einrichtungen die Öffnungszeiten reduziert, um die ange- spannte personelle Situation zu konsolidieren. 4. Bestehen ausreichend viele Notgruppen, damit im Falle eines personellen Engpas- ses die Kinder trotzdem betreut werden können? Mit den Karlsruher Kindergartenträgern ist übereinstimmend geklärt, dass bei personellen Engpässen die zuständige Trägereinheit die Steuerung verantwortlich regelt, z. B. vertreten sich die Einrichtungen innerhalb einer Seelsorgeeinheit oder eines Kirchenbezirkes gegen- seitig. Es gibt kein trägerübergreifendes Notfallkonzept, sondern die meisten Träger haben ein ei- genes Notfallkonzept. Es lässt sich ohne eine gesonderte Abfrage keine Auskunft darüber geben, in welchem Umfang Notgruppen zur Verfügung stehen. 5. Besteht eine Zusammenarbeit von freien Trägern und städtischen Einrichtungen bei Notgruppen? Nein. Von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde wurde im Jahr 2013 angeregt, gemein- sam ein trägerübergreifendes Notfallkonzept zu erarbeiten und die diesbezügliche Zusam- menarbeit zu intensivieren. Die Träger sahen jedoch hierzu mit Hinweis auf ihre bereits be- stehenden Notfallkonzepte keine Notwendigkeit. Grundsätzlich wäre es für berufstätige Eltern komfortabler, auf trägerübergreifende Not- gruppen zurückgreifen zu können. Allerdings wäre sowohl die organisatorische Umsetzung schwierig als auch die Sicherstellung pädagogischer Qualität. Seite 3 6. Stellt die Stadtverwaltung genug Fachpersonal zur Verfügung, die als "Springer" im Falle eines personellen Engpasses in einer Kita oder einem Kindergarten aus- helfen können, um Schließungen zu vermeiden? Für alle Kindertageseinrichtungen gilt die Personalausstattung gemäß der "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen". In diesen Förderrichtlinien sind Personalausfallzeiten analog der Kindertagesstättenverordnung Ba- den-Württemberg (KiTaVO) eingeplant. Die Bereitstellung eines Springerpools würde einen zusätzlichen finanziellen Aufwand er- zeugen, der unter dem Aspekt der derzeit betriebenen Haushaltskonsolidierung womöglich schwer darstellbar wäre. 7. Besteht eine Zusammenarbeit von freien Trägern und städtischen Einrichtungen bei Springern? Nein.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 19 der Tagesordnung: Sicherstellung der Öffnungszeiten in Kindertages- einrichtungen und Kindergärten Anfrage des Stadtrats Tilman Pfannkuch, der Stadträtinnen Bettina Meier- Augenstein, Marianne Mußgnug und Karin Wiedemann (CDU) sowie der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 21. April 2015 Vorlage: 2015/0245 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015