Energie-Audit für städtische Unternehmen

Vorlage: 2015/0244
Art: Anfrage
Datum: 21.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2015

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 15.04.2015 eingegangen: 15.04.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0244 33 öffentlich Dez. 4 Energie-Audit für städtische Unternehmen 1. Welche Unternehmen in städtischem Besitz bzw. mit städtischer Beteiligung müssen gemäß dem Bundesgesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zukünftig ein Energie-Audit durchführen? Die einzelnen Unternehmen gehen davon aus, dass sie grundsätzlich dieser Verpflichtung un- terliegen. Die Thematik wird mit Hilfe von KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH und Stadtwerke Karlsruhe GmbH aufbereitet werden. Dies beinhaltet auch eine juris- tische Prüfung. 2. Gibt es bereits Überlegungen, wie, wann und durch wen das Energie-Audit in den betreffenden städtischen Unternehmen durchgeführt wird? Wenn ja, wie sehen die- se aus? 3. Inwiefern ist ein gemeinsames Vorgehen für verschiedene städtische Gesellschaften geplant, so dass sich ggf. Synergien nutzen lassen? Zu 2 und 3: Auch wenn teilweise bereits Kontakte zu Beratern bestehen, sind die Überlegungen derzeit noch nicht soweit gediehen, dass sie spruchreif sind. Grundsätzlich sind sie zunächst in den Gremien der Gesellschaften zu beraten, ehe damit an die Öffentlichkeit gegangen werden kann. 4. Welche städtischen Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energie-Audits befreit, weil sie bereits nach EMAS zertifiziert sind oder ein Ener- giemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfolgreich eingeführt haben? Befreit sind nach derzeitigem Stand die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, die Stadtwerke Karlsru- he Netzservice GmbH und die KEK gGmbH. Seite 2 5. Welche Vorteile verspricht sich die Stadtverwaltung von der Durchführung eines Energie-Audits in den städtischen Unternehmen hinsichtlich a) des Klimaschutzes bzw. der Umsetzung städtischer Klimaschutzziele? b) einer Senkung der Betriebskosten bei den städtischen Gesellschaften? Ein monetär quantifizierbarer Kostenvorteil durch die kostenpflichtigen – und damit ergebnis- belastenden – Audits ist vordergründig nicht zu erkennen. Positiv sind die Aktivitäten im Sinne der Klimaschutzziele, weil die Unternehmen veranlasst werden, ihre Energieverbräuche zu untersuchen und hierbei Einsparmaßnahmen entwickelt werden können.

  • GRÜNE-Energie-Audit
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 15.04.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0244 33 öffentlich Energie-Audit für städtische Unternehmen 1. Welche Unternehmen in städtischem Besitz bzw. mit städtischer Beteiligung müssen gemäß dem Bundesgesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zukünftig ein Energie-Audit durchführen? 2. Gibt es bereits Überlegungen, wie, wann und durch wen das Energie-Audit in den betreffenden städtischen Unternehmen durchgeführt wird? Wenn ja, wie sehen diese aus? 3. In wiefern ist ein gemeinsames Vorgehen für verschiedene städtische Gesellschaften geplant, so dass sich ggf. Synergien nutzen lassen? 4. Welche städtischen Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energie-Audits befreit, weil sie bereits nach EMAS zertifiziert sind oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfolgreich eingeführt haben? 5. Welche Vorteile verspricht sich die Stadtverwaltung von der Durchführung eines Energie-Audits in den städtischen Unternehmen hinsichtlich a) des Klimaschutzes bzw. der Umsetzung städtischer Klimaschutzziele? b) einer Senkung der Betriebskosten bei den städtischen Gesellschaften? Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich bis Anfang Mai 2015 in Kraft. Durch das Gesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energie-Audits durchzuführen. Bereits heute sind *EMAS = Eco-Management and Audit Scheme; freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern; nähere Informationen unter www.emas.de. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Energie-Audits in vielen Unternehmen ein bewährtes Mittel, um systematisch Verbesserungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Energieversorgung zu identifizieren, zielgerichtet zu investieren und unter Einsparung von Betriebskosten die Energieeffizienz zu steigern. Dem Deutschen Städtetag zufolge ergibt sich aus den Empfehlungen der EU- Kommission, dass grundsätzlich sämtliche kommunale Unternehmen zu einer Durchführung des Energie-Audits verpflichtet sind. Von dieser Verpflichtung befreit sind lediglich bereits nach EMAS zertifizierte kommunale Unternehmen sowie Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfolgreich eingeführt haben. Die GRÜNE Fraktion sieht in der Durchführung von Energie-Audits einen wichtigen Schritt, um die städtischen Klimaschutzziele zu erreichen und gleichzeitig die Betriebskosten der städtischen Gesellschaften zu senken. Deshalb wollen wir wissen, welche Vorbereitungen die Stadt bzw. die betroffenen städtischen Unternehmen aktuell treffen, um das Energie-Audit den Bestimmungen gemäß qualifiziert und rechtzeitig durchzuführen. Dabei könnten eine Kooperation verschiedener städtischer Gesellschaften sowie die gemeinsame Beauftragung von Energieberater/innen Synergien bringen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Daniela Reiff Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 33 der Tagesordnung: Energie-Audit für städtische Unternehmen Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Daniela Reiff sowie der Stadträte Alexander Geiger und Johannes Honné (GRÜNE) vom 15. April 2015 Vorlage 2015/0244 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015