Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen/Asylbewerber

Vorlage: 2015/0243
Art: Anfrage
Datum: 21.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.05.2015

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 16.04.2015 eingegangen: 17.04.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0243 18 öffentlich Dez. 2 Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber Da die Stadt Karlsruhe nur teilweise zuständig ist, haben wir das Regierungspräsi- dium Karlsruhe in die Beantwortung der Fragen eingebunden. 1. Wie viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es in Karlsruhe? Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, sind derzeit 129 abge- lehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber registriert. Die Fallzahl schreibt sich ständig fort und ist abhängig von der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlin- ge, der Anzahl vollzogener Abschiebungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aufgrund einer Eheschließung oder aus sonsti- gen humanitären Gründen. 2. Wie viele Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland haben, sind regelmäßig auf Karlsruher Gemarkung anzutreffen? Der Fragestellung mit der Begrifflichkeit Aufenthaltsberechtigung legen wir zugrunde, dass damit eine Aufenthaltserlaubnis gemeint ist. Derzeit befinden sich 228 geduldete Perso- nen (ohne Aufenthaltserlaubnis) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe, Auslän- derbehörde. Der Personenkreis setzt sich insbesondere zusammen aus abgelehnten Asylsuchenden, unerlaubt Eingereisten und Personen, die Ihre Aufenthaltserlaubnis verlo- ren haben, ohne dass ausreisepflichtige Maßnahmen möglich sind (Krankheit, Identitäts- klärungen bzw. Passbeschaffungsmaßnahmen). Unbeschadet davon können aber durch- aus Personen mit Duldung auf Karlsruher Gemarkung angetroffen werden, welche außer- halb von Karlsruhe wohnen, aber in Karlsruhe arbeiten. 3. Wie viele Angehörige der beiden oben genannten Gruppen erhalten finanzielle Zuwendungen von der Stadt? Momentan beziehen 152 Personen mit Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz. 4. Wie viele Unterkünfte sind derzeit in Karlsruhe mit den o. g. Personen belegt? In Karlsruhe gibt es vier städtische Unterkünfte mit einer Aufnahmekapazität von 220 Per- sonen. Die Belegung erfolgt mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, Kontingent- flüchtlingen, unerlaubt eingereisten Personen und abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Aufnahme erfolgt durch die Stadt Karlsruhe in ihrer Funktion als unte- re Eingliederungsbehörde. Seite 2 zu 4.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), betreibt in Karlsruhe Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung abgelehnter Asylbewerberin- nen und Asylbewerber (Durlacher Allee 100, Herrmann-Leichtlin-Straße 13, Felsstraße 2- 4 und Delawarestraße 8). In den sonstigen Unterkünften der LEA im Stadtgebiet Karlsruhe (z.B. Sophienstraße und Memelerstraße) sind überwiegend Asylsuchende (vor Asyl- Antragstellung) untergebracht. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung) 5. Wie viele dieser Personen sind auf Kosten der Stadt untergebracht? Die Unterbringung durch die Koordinierungsstelle für Aussiedler und Flüchtlinge Karlsruhe geht überwiegend zu Lasten der Stadt Karlsruhe; nur wenige Personen können eigene finanzielle Mittel heranziehen. Die Unterbringung durch die LEA wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung) 6. Welche Kosten entstehen der Stadt dadurch derzeit pro Monat (März 2015); wie hoch waren diese Kosten im März 2014, wie hoch insgesamt im Jahr 2014? Im März 2014 betrug der Aufwand 93.000,-€, im März 2015 87.000,-€, für das gesamte Jahr 2014 betrugen die Ausgaben 1.070.000,-€. 7. Plant die Stadt, einen Teil dieser Personen abschieben zu lassen; wenn ja, wie viele Personen in welchem Zeitraum? Die Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, ist für Abschiebungen nicht zuständig. -siehe Antwort zu Frage 8.- 8. Wer ist dafür verantwortlich, die Abschiebung der o. g. Personen zu veranlassen? Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Rückführung abgelehnter Asylbewerberin- nen und Asylbewerber landesweit zuständig. Nach Ablehnung des Asylantrags ist die be- troffene Person vollziehbar ausreisepflichtig und eine Rückführung somit grundsätzlich möglich. Da den Betroffenen der Rechtsweg offen steht, Petitionen eingelegt und Härte- fallanträge gestellt werden können, was zu Verzögerungen in der Rückführung führen kann, ist die Benennung eines konkreten Zeitraumes nicht möglich. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung) 9. Werden der Stadt durch die Abschiebungen Kosten entstehen; wenn ja, in welcher Höhe? Die Kosten der Rückführungen werden durch das Land Baden-Württemberg getragen. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung) 10. Aus welchen städtischen Budgets werden die o.g. Kosten beglichen? Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um Transfer- leistungen.

  • AfD-Abschiebung Asylbewerber
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 16. April 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0243 18 öffentlich Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen/Asylbewerber 1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber gibt es in Karlsruhe? 2. Wie viele Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland haben, sind regelmäßig auf Karlsruher Gemarkung anzutreffen? 3. Wie viele Angehörige der beiden oben genannten Gruppen erhalten finanzielle Zu- wendungen von der Stadt? 4. Wie viele Unterkünfte sind derzeit in Karlsruhe mit den o. g. Personen belegt? 5. Wie viele dieser Personen sind auf Kosten der Stadt untergebracht? 6. Welche Kosten entstehen der Stadt dadurch derzeit pro Monat (März 2015); wie hoch waren diese Kosten im März 2014, wie hoch insgesamt im Jahr 2014? 7. Plant die Stadt, einen Teil dieser Personen abschieben zu lassen; wenn ja, wie viele Personen in welchem Zeitraum? 8. Wer ist dafür verantwortlich, die Abschiebung der o. g. Personen zu veranlassen? 9. Werden der Stadt durch die Abschiebungen Kosten entstehen; wenn ja, in welcher Höhe? 10. Aus welchen städtischen Budgets werden die o.g. Kosten beglichen? Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) hat sich angesichts steigender Flüchtlingszahlen für konsequente Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ausgesprochen. Das sei im politisch-medialen Diskurs zwar unpopulär, sagte sie der Ulmer „Südwest Presse“. „Aber auch das gehört dazu, wenn wir das Asylrecht für die wirklich politisch Verfolgten erhalten wollen.“ Die Stimmung in der Bevölkerung sei gut. „Aber man darf den guten Willen der Bürger nicht missbrauchen. Sie mögen es nicht, wenn das Asyl- recht missbraucht wird.“ Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In Baden-Württemberg werden im laufenden Jahr nach aktueller Prognose 33 000 neue Flüchtlinge erwartet. Das sind deutlich mehr als 2014, als knapp 26.000 Menschen erstmals einen Antrag auf Asyl stellten. Öney hatte in der Debatte um Flüchtlinge aus dem Kosovo bereits Grenzkontrollen ge- fordert und dafür Missfallen geerntet. „Aber andere wirksame Möglichkeiten gibt es nicht mit Blick auf die Verhinderung von Asyl-Missbrauch“, sagte sie der Zeitung. Auch beim Thema innere Sicherheit seien Grenzkontrollen vernünftig, etwa um Einbruchsse- rien von fahrenden Banden zu stoppen. „Ich verstehe meine Arbeit so, mir auch über solche Dinge Gedanken zu machen“, sagte die Ministerin. „Integrationspolitik ist kein Schönheitswettbewerb. Manchmal würde ich mir aber in diesen Fragen mehr Unterstüt- zung wünschen.“ Quelle: dpa, Stuttgarter Zeitung, 15.04.2015 Winfried Kretschmann hatte bereits am Donnerstag, dem 26. März 2015 im ARD Mor- genmagazin bezogen auf steigende Zahlen von Flüchtlingen und die Dauer der Asylver- fahren gesagt, es sei "vor allem notwendig, dass die Verfahren beschleunigt werden, dass heißt, dass die, die kein Recht auf Asyl bekommen, dass wir die auch zurückführen können ,schneller, da- mit für die, die es tatsächlich benötigen, auch der notwendige Platz da ist." Kretschmann hatte sich im weiteren Verlauf des Interviews auch für eine Beschleuni- gung der Asylverfahren auf 3 Monate eingesetzt, denn, so Kretschmann weiter, „ so lange bleiben die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeunterkünften und dann kommen sie ja in die Kommunen und das müssen wir verhindern, dass Menschen die gar kein Asyl dann bekommen endgültig, dass wir die schon in die Kommunen schicken". unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 18 der Tagesordnung: Abschiebung abgelehnter Asylbewerberin- nen/Asylbewerber Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 17. April 2015 Vorlage: 2015/0243 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015