Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2015/0240 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0240 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Multienergietank- stelle an der Südtangente", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.05.2015 4 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut Seite 7). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13.05.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Realisierung einer sog. Multienergietankstelle an der Südtangente in Karlsruhe-Durlach. Vorha- benträger ist die Total Deutschland GmbH, die die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Stadt Karlsruhe beantragt hat. Der Be- bauungsplan soll an der B 3 im Einmündungsbereich der Fiduciastraße, unweit des Autobahn- anschlusses Karlsruhe-Mitte die Errichtung der Multienergietankstelle ermöglichen. Beabsichtigt ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorha- ben- und Erschließungsplans. Die Tankstelle soll eine Versorgung des Kfz-Verkehrs mit allen derzeit üblichen Kraftstoffen (Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe, Flüssiggas, Erdgas) ermöglichen, außerdem ist eine Stromzapfsäule vorgesehen. Darüber hinaus wird die Tankstelle Wasserstoff als Treibstoff anbieten und in diesem Zusammenhang einen bedeutenden Schritt zum Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg darstellen, insbesondere in der Technolo- gieregion Karlsruhe. Am zukünftigen Standort werden außerdem die Errichtung einer Wasch- halle sowie drei Lkw-Stellplätze geplant. Das Vorhaben wird von Bund und Land gefördert, Betreiber der Anlage wird die Total Deutsch- land GmbH sein. Der Flächennutzungsplan 2010 des NVK stellt das Plangebiet als „geplante Sonderbaufläche - Tankstelle“ dar. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das 0,78 ha große Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich in Karlsruhe-Durlach an der B 3, direkt neben dem dort schon vorhandenen Umspannwerk. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs. Das Plangebiet ist bisher durch offene Ackerflächen geprägt und unversiegelt, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße zum Umspannwerk. Im Böschungsbereich zur B 3 befindet sich derzeit eine Baumreihe, im südlichen Bereich des Plangebietes eine Baum-/Strauchhecke. Der Boden des Plangebietes ist durch sandig/kiesigen Untergrund mit geringer Lössauflage ge- prägt, wasserundurchlässige Schichten sind nicht vorhanden. Zwischen April und Juni 2014 wurden die Betroffenheiten artenschutzrelevanter Arten nach § 44 BNatSchG untersucht. Die Untersuchungsergebnisse und die Gutachten sind Teil des Umweltberichtes. Hinweise auf Alt- lasten liegen nicht vor, das Gebiet ist in erheblichem Umfang durch die Lärm- und Schad- stoffimmissionen der Bundesstraße belastet. Die Auswirkungen der Planungen auf die nördlich der B 3 befindlichen Wohnnutzungen wurden im Rahmen der Umweltprüfung in einem Schall- technischen Gutachten untersucht (Stand 04/2015). Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe, die betroffene Teilfläche des Flurstückes 63296 wird an die zukünftige Vorhabenträgerin verpachtet werden. Planungskonzept Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer Multienergietankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle ermöglichen, es wird eine direkte Anbindung an die B 3 bestehen. Südlich der B 3 ist ein Grünstreifen vorgesehen, die vorhandene Baumreihe soll erhalten bleiben. Im Osten und Süden soll das Plangebiet durch eine frei wachsende, landschaftstypische Hecke begrünt wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Innerhalb des vorgesehenen Baufensters ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Multienergietankstelle“ vorgesehen. Über den Tankstellenbetrieb hinaus wird ein Shopgebäude, eine Waschhalle sowie ein für die Bereitstellung der alternativen Brenn- stoffe erforderliches Technikgebäude ermöglicht, Pkw- und Lkw-Stellplätze werden zugelassen. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Gebäudehöhe, die Höhe der freistehenden Wer- beanlagen sowie durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt. Die GRZ wird mit 0,8 festgesetzt. Erschließung Aufgrund des direkten Anschlusses an die B 3 unweit des Autobahnanschlusses ist das Gebiet für den motorisierten Individualverkehr entsprechend seiner Zweckbestimmung sehr gut ange- bunden. Infolge des geplanten Ausbaus des bestehenden Knotenpunktes Wirtschafts- weg/Fiduciastraße/B 3 wird eine optimale Anbindung des Vorhabens an das bestehende Stra- ßenverkehrsnetz geschaffen. Die aufgrund des Vorhabens entstehenden zusätzlichen Belastun- gen kann das vorhandene Verkehrsnetz aufnehmen, die Auswirkungen werden im Umweltbe- richt dargestellt. Die fußläufige Erreichbarkeit des Plangebietes ist durch eine signalisierte Fußgängerfurt vorge- sehen, wodurch die Tankstelle mit Shopgebäude an den bestehenden Rad- und Fußweg ent- lang der B 3 angebunden wird. Der Vorhabenträger wird drei Lkw- und elf Pkw-Stellplätze (davon einen Parkplatz für Menschen mit Behinderungen) errichten. Eine Anbindung an den ÖPNV ist aufgrund der Zweckbestim- mung des Vorhabens nicht erforderlich. Die Versorgung des Plangebiets mit Energie und Wasser ist gesichert, die Planung der Einzelhei- ten bleibt insoweit der Objektplanung vorbehalten. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den bestehenden Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze. Das erforderliche Lei- tungsrecht ist in der Planskizze enthalten. Unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen soll vor Ort über Mulden/Mulden- Rigolen-Systeme zur Versickerung gebracht werden, wofür Retentionsflächen eingerichtet wer- den. Gestaltung Das zu errichtende Shopgebäude und die Waschhalle werden ein Flachdach erhalten, das mit einer Dachbegrünung zu versehen ist, die Überdachung der Tankanlage soll eine Photovoltaik- anlage erhalten. Die Werbeanlagen bestehen aus einem Preisanzeiger mit einer maximalen Hö- he von 9,0 m außerhalb des Baufensters, an der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Ein- fahrtsschild errichtet werden. Die sonstigen Werbeanlagen befinden sich am Shopgebäude, dort wird insbesondere ein Schriftzug des Vorhabenträgers angebracht werden. Die Realisierung des Vorhabens ist mit Eingriffen in Umweltbelange verbunden. Im Zuge der Planung wird ein Großteil der vorhandenen Baum-/Strauchhecke entfallen, im Gebiet werden ca. 4.700 m² bisher unversiegelter Flächen versiegelt. Diese Eingriffe werden auf Grundlage des Karlsruher Modells bilanziert, die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts. Gebietsintern werden straßenbegleitende Grünflächen ausgewiesen, außerdem werden kleinere private Grün- flächen im Bereich der Tankstelle und die Begrünung des Shopdaches realisiert. Das Gebiet wird zum geplanten Landschaftsschutzgebiet im Süden und Osten hin durch eine frei wachsende Ergänzende Erläuterungen Seite 4 landschaftstypische Hecke abgeschirmt. Auch diese Maßnahmen werden im Umweltbericht bilanziert. Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe wird teilweise durch die grünordnerischen Maß- nahmen im Bereich der Tankstelle selbst sowie durch externe Ausgleichsflächen aus dem Öko- konto der Stadt Karlsruhe erbracht. Im Bereich des Artenschutzes werden im Bebauungsplan Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen festgesetzt (z. B. abgeschirmte, insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelun- gen), um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Darüber hinausgehende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Multienergietankstelle werden Lärm- und Ge- ruchsemissionen entstehen, die auf die Wohnnutzungen im Norden des Plangebiets allerdings keine Auswirkungen haben werden, da diese bereits durch Lärmschutzwälle von der B 3 und dem Plangebiet abgeschirmt sind. Mehrbelastungen sind nicht zu erwarten. Die in diesen Ge- bieten geltenden Immissionswerte der TA-Lärm werden eingehalten, insoweit ist auf das schall- technische Gutachten des Büros für Umwelttechnik, Elfriede Jäger, Espenau, zu verweisen. Im Umweltbericht sind die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt dargestellt, der Umweltbericht ist Gegenstand der Planbegründung, auf diesen wird ebenfalls verwiesen. Die wesentlichen Umweltauswirkungen liegen im Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, im Verlust von Brutlebensraum von Brutvögeln und in der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Bilanzie- rung nach dem Karlsruher Modell erfasst und durch geeignete grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und die Verbuchung von Ausgleichsflächen kompensiert. Die Bilanzierung als Bestandteil des Umweltberichts kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung aller Schutzgüter umweltverträglich ist. Der Vorhabenträger wird sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens und der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Bebauungsplan gegenüber der Stadt verpflich- ten. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtli- chen Bauvorschriften sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan verwiesen. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Als erste Verfahrensschritte fanden die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und eine früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von den beteiligten Trä- gern erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsam- tes sind in Anlage 1 zu dieser Vorlage niedergelegt. Geäußert haben sich BUND/LNV/Nabu in einer gemeinsamen Stellungnahme. Vor dort wurde die grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert, mit Ausnahme der Forderung einer Gefährdungsabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen des Vorhabens auf das benach- barte Umspannwerk. Diese Problematik ist im Bebauungsplanverfahren nicht zu lösen, sondern im Rahmen des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens, Tankstellen benötigen eine Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Erlaubnis nach § 13 der Betriebssicherheitsverordnung, in diesem Rahmen ist das Gefährdungs- potential, das von der Anlage ausgeht, zu berücksichtigen, ggf. sind entsprechende Schutzvor- kehrungen durchzuführen. Die Betreiber des Umspannwerkes haben sich trotz Anhörung zur Planung nicht geäußert. Außerdem haben sich die IHK Karlsruhe, das Landesamt für Denkmalpflege, das Polizeipräsidi- um Karlsruhe, das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie die Stadtwerke Karlsruhe, die Trans- net BW und die Immissions- und Arbeitsschutzbehörde geäußert. Die Anregungen und Beden- ken wurden weitgehend zur Kenntnis genommen und in der Planung berücksichtigt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich insgesamt 23 Einwender ge- äußert, die in den nördlich der B 3 befindlichen Wohngebieten ortsansässig sind. Die abwägen- den Antworten zu diesen Einwendungen wurden in einer weiteren Synopse, die als Anlage 2 beigefügt ist, den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt. Ein wesentlicher Teil der Einwendungen richtet sich zunächst gegen die Tankstelle mit dem Ar- gument des fehlenden Bedarfs, da sich in der Killisfeldstraße in unmittelbarer Nähe bereits Tankstellen befänden. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe bereits für das Plangebiet eine Sonderfläche für eine Tankstellennutzung enthält. Hin- zu kommt, dass die Tankstelle zwar der Versorgung des Kfz-Verkehrs mit gängigen Kraftstoffen dienen soll, darüber hinaus aber Wasserstoff, Elektrizität und Gas angeboten werden sollen, was in dieser Form nur in ganz wenigen Tankstellen in der Technologieregion realisiert wurde. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheit ist ein Bedarf durchaus gegeben. Die Einwender wenden sich darüber hinaus gegen die zu erwartende Verkehrszunahme, die eine Mehrbelastung auf der ohnehin schon stark befahrenen B 3 auslöse, so dass eine Mehrbe- lastung der nördlichen Wohnbereiche zu erwarten sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass auf- grund der durchgeführten Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Südtangente/B 3/Fiducia- straße die Errichtung der Multifunktionstankstelle aufgrund der bestehenden Vorbelastung nur eine sehr geringe und damit insgesamt nicht erhebliche Zunahme des Verkehrs zur Folge haben wird. Diesbezüglich ist auf den Umweltbericht zu verweisen. Aufgrund nur geringer Verkehrs- zunahme werden die bereits vorhandenen Lärmemissionen nicht nennenswert erhöht werden. Das zu diesem Zweck eingeholte Lärmgutachten des Büros für Umwelttechnik Jäger bestätigt dies und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Tankstelle bei ordnungs- und bestimmungsgemä- ßem Betrieb in Übereinstimmung mit der TA-Lärm 24 Stunden täglich betrieben werden kann. Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen bilden die befürchteten Geruchs- und Schad- stoffimmissionen beim Betrieb der Tankstelle. Dem ist entgegenzuhalten, dass bei der Beurtei- lung der Luftqualität im Wesentlichen die Stickstoffdioxidbelastung beachtlich ist, der in ande- ren Bereichen der Stadt zur Überschreitung des Grenzwertes geführt hat. Entsprechend der Klimafunktionskarte ist in dem betroffenen Abschnitt der Südtangente allerdings nicht mit einer signifikant hohen NO2-Belastung zu rechnen. Die Strömungsrichtung der lokal vorhandenen Flurwinde wirkt einer Schadstoffakkumulation in der Umgebung des Plangebietes entgegen. Die Wohnbebauung befindet sich in einem so großen Abstand zum Plangebiet, dass vor allem dort nicht mit einer Zunahme der Geruchs- und Schadstoffimmissionen nach Realisierung des Vor- habens zu rechnen ist. Die Einwender rügen weiterhin, dass mit Lichtemissionen zu rechnen sei, insbesondere nachts. Dies habe nachteilige Auswirkungen auf das Umfeld des Plangebietes. Dem ist entgegenzuhal- ten, dass der Bebauungsplan in Ziffer I.13 der Regelungen zur Beleuchtung der Tankstelle trifft, diese Festsetzungen begrenzen die Beleuchtung und stellen sicher, dass keine Blendwirkung auf Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Wohngebiete und öffentliche Verkehrsflächen ausgeht, die Regelungen zur Beleuchtung sollen darüber hinaus negative artenschutzrechtliche Auswirkungen vermeiden. Der Bebauungsplan befindet sich in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Durlacher Wald“. Mehrere Einwender befürchten, dass sich der Betrieb der Tankstelle negativ auf das Wasserschutzgebiet, insbesondere das Grundwasser auswirken könne. Dem ist entgegenzuhal- ten, dass der Vorhabenträger die Anforderungen des Wasserschutzes zwingend einzuhalten hat und zwar unabhängig vom Bebauungsplan. Darauf wird in den Hinweisen gesondert Bezug genommen. Die geltenden Schutzgebietsverordnungen sind zu beachten, die darin aufgezeig- ten Verbote und Hinweise sind uneingeschränkt gültig, auch darf das Grundwasser nicht verun- reinigt oder nachteilig verändert werden. Dies gilt sowohl für die Bauphase als auch für den späteren Betrieb der Anlage. Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser ist eine mediendichte Fahrbahn im Bereich der Tankflächen vorgesehen. Darüber hinaus ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, die vor der Ausführung des Vorhabens einzuholen ist. In dieser Genehmigung werden die Anforderungen des Wasserschutzes konkretisiert und abgearbeitet. Dies ist deshalb nicht Aufgabe der Bauleitplanung. Schließlich wenden sich die Einwender gegen das Vorhaben im Hinblick auf mögliche Auswir- kungen auf das im Westen des Vorhabens liegende FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsru- he“. Mögliche Auswirkungen wurden im Rahmen der sog. Natura 2000-Vorprüfung abgearbei- tet. Etwaige Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden im Umweltbericht beschrieben und berücksichtigt. Die Eingriffe werden durch geeignete Maßnahmen entsprechend § 15 BNatSchG kompensiert. Auch durch die Nähe der Tankstelle zum vorhandenen Umspannwerk und der B 3 als Hauptverkehrsader werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weit- gehend minimiert. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen, in der alle Ein- wendungen dargestellt und abgearbeitet werden. Die Einwendungen konnten, soweit sie nicht in der Planung berücksichtigt wurden, unberücksichtigt bleiben. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe- Durlach, in der Fassung vom 01.04.2015 wiedergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsru- he-Durlach. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 bereits erfolgten Verfahrens- schritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2015 in der Fas- sung vom 01.04.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe - Durlach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 05.02.2015 – 06.03.2015 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung 1 BUND / LNV / NABU 06.03.2015 Gemeinsame Stellungnahme der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände: - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e.V. - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) - Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden- Württemberg e.V. Bearbeitung BUND Karlsruhe Umwelt und Naturschutzbelange scheinen in der Vorlage befriedigend berücksichtigt zu sein. Bedauerlich für den Natur- und Landschaftsschutz ist es allderings, dass hier eine Entscheidung vorliegt, diese Fläche nicht dem Landschaftsschutzgebiet zuzuschlagen, sondern die hier avisierte Nutzung vorzusehen. Nicht enthalten in die vorgelegten Unterlagen ist eine Gefährdungseinschätzung in Bezug auf das benachbarte Umspannwerk der Stadt Karlsruhe. Diese würden wir aus Brandschutz- und Versorgungsgründen dringend anraten und bitte uns diese dann mitzuteilen. Kenntnisnahme Eine Gefährdungseinschätzung ist nicht auf der Ebene der Bauleitplanung vorgesehen, sondern im Rahmen der Baugenehmigung. Tankstellen benötigen eine Erlaubnis nach §13 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Diese Erlaubnis wird durch das zuständige Landratsamt bzw. durch das Umweltamt der Stadt erteilt. Die Erlaubnis hat eine teilweise Konzentrationswirkung, sie schließt die Baugenehmigung nach §48 LBO für die Errichtung VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 2 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung der Tankstellengebäude mit ein. Für die Erlaubnis nach § 13 BetrSichV wird das Gefährdungspotenzial, das von der Tankstelle ausgeht, abgeprüft. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Träger öffentlicher Belange angehört, im vorliegenden Fall wurden daher auch die Betreiber des Umspannwerkes angehört. Bedenken oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan wurden nicht vorgebracht. 2 IHK Karlsruhe 27.02.2015 Nach Überprüfung der Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die IHK Karlsruhe die Planung weiterhin ausdrücklich begrüßt (siehe unsere Stellungnahme vom 01.07.2014). Angesichts der Probleme mit LKW- Parkplätzen im benachbarten Durlach/Aue Killisfeld regen wir an zu prüfen, ob nicht zusätzliche Abstellplätze auf dem Gelände ausgewiesen werden können. Kenntnisnahme; Weitere LKW-Stellplätze sind aufgrund des Platzmangels leider nicht unterzubringen. Das Plangebiet ist äußerst begrenzt, und zum Schutz der ansässigen Landwirte auf ein Minimum ausgelegt. 3 Landesamt für Denkmalpflege 17.02.2015 Bau- und Kunstdenkmalpflege Belange der Bau und Kunstdenkmalpflege sind, soweit es aus den Planunterlagen ersichtlich ist, nicht direkt betroffen. Archäologische Denkmalpflege Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der mittelalterlichen Wüstung „Hausen“ (Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG). Bei Bodeneingriffen ist daher auch hier mit archäologischen Funden und Befunden – Kulturdenkmalen gem. § 2 DSchG - zu rechnen. Wir bitten um nachrichtliche Übernahme in die Planunterlagen. Am Erhalt der ausgewiesenen archäologischen Kulturdenkmale besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse. Sollte an den Planungen in der Kenntnisnahme Hinweis unter Ziff. B.4. aufgenommen Hinweis unter Ziff. B.4. aufgenommen VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 3 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung vorliegenden Form festgehalten werden, regen wir Folgendes an: Um allseitige Planungssicherheit zu gewährleisten und spätere Bauverzögerungen zu vermeiden, sollten frühzeitig im Vorfeld der Erschließung archäologische Voruntersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) durchgeführt werden. Zweck dieser Voruntersuchungen ist es festzustellen, ob bzw. in welchem Umfang es nachfolgender Rettungsgrabungen bedarf. Dazu bietet das Landesamt für Denkmalpflege den Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen an, d.h. insbesondere zu Fristen für die Untersuchungen und zur Kostenbeteiligung des Veranlassers. Nähere Informationen finden sie unter: http://www.denkmalpflege- bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/pilotprojekt- flexible-prospektionen.html). Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Falle notwendiger Rettungsgrabungen durch das LAD die Bergung und Dokumentation der Kulturdenkmale ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und durch den Vorhabenträger finanziert werden muss. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§20 und 27 DSchG verwiesen. Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Für weitere Informationen und Terminabsprachen wenden Sie sich bitte Kenntnisnahme Ist in den Hinweisen Ziff. B.4 enthalten VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 4 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung an das LAD. Wir bitten, diese Hinweise in die Planunterlagen einzufügen. 4 Polizeipräsidium Karlsruhe 04.03.2015 1. Vekehrspolizeilich – Fachliche Stellungnahme Dem Vorentwurf ist auf Seite 6, Pkt. 4.3.2, zu entnehmen, dass ein direkter Anschluss über den noch auszubauenden Knoten B 3 / Fiduciastraße / Wirtschaftsweg, an die B 3 vorgesehen ist. Weitere Anschlüsse sind hier nicht genannt. Auf dem Grundriss der Projektpläne, Seite 39, sind nordöstlich der Multienergietankstelle jedoch Teile eines „Einfädel-/ Beschleunigungsstreifen“ erkennbar? Wie telefonisch bereits kurz erörtert, beziehe ich mich auf die Verkehrsplanungsrunde der Stadt Karlsruhe am 04.11.2014. Hier wurde die angedachte, östlich des Knotens Südtangente (B 3) / Fiduciastraße gelegene, Ausfahrt als sehr kritisch angesehen. Die Bundesautobahnen A 5 und A 8, westlich der Multienergietankstelle, sowie die Stadt Karlsruhe selbst, stellen bekanntermaßen Hauptfahrziele dar. Verlassen Fahrzeuge die Multienergietankstelle an der angedachten östlichen Einfahrt mit dem eigentlichen Fahrtziel BAB oder Stadt Karlsruhe, sind Wendemanöver auf der B 3 sehr wahrscheinlich. Das Gefährdungspotenzial mit entgegenkommenden / kreuzenden Fahrzeugen wäre erheblich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem oben genannten Knoten Südtangente / Fiduciastraße um eine aktive Unfallhäufungsstelle handelt. Die Empfehlung der Verkehrsplanungsrunde, die Tankanlagen für den Schwerlastverkehr weiter nach Osten zu verlegen, um einen Rückstau auf den zu erschließenden Wirtschaftsweg zu vermeiden, sind im Grundriss der Projektpläne, Seite 39, nicht ersichtlich. 2. Kriminalpolizeilich – keine Bedenken Neben dem Anschluss an den Knotenpunkt B3 – Fiduciastraße ist kein weiterer Anschluss geplant. Auf einen Einfädel- / Beschleunigungsstreifen wird verzichtet. Die Tankanlagen für den Schwerlastverkehr werden weiter nach Osten verlegt. Kenntnisnahme 5 RP Karlsruhe – Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr 26.02.2015 Gegen den vorgelegten Vorentwurf zum o.g. Bebauungsplan i.d.F. vom 16.01.2015 bestehen unsererseits keine Bedenken. Die baureife Planung für den Umbau des Knotenpunktes mit der geplanten Fußgängerquerung ist dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Kenntnisnahme VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 5 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung abschließenden Prüfung und Zustimmung vorzulegen. Entsprechend unserer Stellungnahme vom 02.07.2014 sind die Programme der koordinierten LSA hinsichtlich der Leistungsfähigkeit zu überprüfen und anzupassen. Um ein Blockieren der Zufahrt zu den Zapfsäulen zu vermeiden, sollte sichergestellt sein, dass die Aufstellbereiche vor den Haltelinien der LSA ausreichend dimensioniert sind. Der Abstand von der Haltelinie der LSA und der Zufahrt zu den LKW-Tankplätzen scheint sehr knapp bemessen zu sein und sollte intensiv untersucht werden. Sämtliche Kosten für den Umbau der B3 und der Lichtsignalanlage trägt die Stadt Karlsruhe. Auf den Abschluss einer Bau- und Ablösungsvereinbarung kann unsererseits bei Vorlage einer zustimmungsfähigen Straßenplanung verzichtet werden. Wir bitten uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Die Programme wurden im Rahmen der verkehrlichen Standortbeurteilung überprüft und das Signalisierungskonzept wird angepasst. Ebenso wurden die Aufstellbereiche im Rahmen des Gutachtens überprüft. Die LKW-Tankplätze werden weiter nach Osten verschoben, um eine größere Aufstellfläche zu schaffen. Kenntnisnahme 6 Stadtwerke Karlsruhe – Netzservice 12.03.2015 Stromversorgung: Gegen den VbB (...) bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Unsere vorhandenen Stromversorgungsleitungen haben in diesem Gebiet in der Regel eine Tiefenlage von: 0,60 m Niederspannungskabel und 0,80m Mittelspannungskabel. Die genaue Lage und Höhen der Versorgungsleitungen bitten wir bei unserer Planauskunft in der Daxlander Straße 72, Tel 599-4818, leitungsauskunft@netzservice-swka.de, zu erheben. Bei Erfordernis sind die genauen Höhenlagen unserer Versorgungsleitungen durch Suchschlitze festzustellen. 20kV-Kabel dürfen nicht freigelegt, unter- oder überbohrt werden. Ist dies nicht umsetzbar, ist unsere Abteilung Netzbetrieb, zu verständigen, um notwendige Maßnahmen (Sicherheitsabschaltungen, kontrollierte Freilegung, etc.) zu veranlassen. Die Verständigung über die Baumaßnahme in Bereichen mit 20-kV-Kabel muss mindestens zwei Kenntnisnahme, Aufnahme unter Hinweise Ziff. B.8 VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 6 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei einer Beschädigung dieser Kabel ist neben einem immensen wirtschaftlichen Schaden eine akute Lebensgefahr gegeben. Das vorgesehene Leitungsrecht (dingliche Sicherung) muss die Stromtrassen inklusive einem Schutzstreifen von jeweils 1m rechts und links der Stromtrassen beinhalten. Die Fundamente für den Preisanzeiger müssen einen lichten Mindestabstand von 1,00 m zur Stromtrasse haben. Gas- und Wasserversorgung Gegen den VbB bestehen keine Einwände. Wir bitten um frühzeitige Abstimmung bezüglich einer Versorgung mit Wasser und ggf. Erdgas. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wurde bereits entsprechend in der Planzeichnung berücksichtigt Kenntnisnahme Seitens der öffentl. Straßenbeleuchtung bestehen keine Einwände Kenntnisnahme Kommunikations- und Informationstechnik Auf der im Lageplan eingezeichneten Fläche befinden sich mehrere Trassen mit Informationskabeln der Stadtwerke Karlsruhe. Diese müssen dinglich gesichert werden. Ein Zugang muss stets möglich sein. Wir benötigen einen Sicherheitsabstand von 0,6 Meter rechts und links der Trasse. Nur unter diesen Bedingungen kann dem Bebauungsplan zugestimmt werden. Fernwärmeversorgung Eine direkte Betroffenheit der Fernwärme liegt nicht vor. Somit bestehen aus unserer Sicht keine Einwände gegen diese Baumaßnahme Trinkwassergewinnung Seitens der Hauptabteilung TT bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das überplante Gebiet befindet sich in seiner gesamten Größe in der Schutzzone IIIB unseres Wasserwerks Durlacher Wald. Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnung in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Regelungen zu beachten. Durch die Maßnahme darf das Grundwasser nicht verunreinigt bzw. nachteilig verändert werden. Der Grundwasserschutz ist uneingeschränkt sicherzustellen, sowohl Kenntnisnahme, wurde bereits entsprechend in der Planzeichnung berücksichtigt. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Übernahme der Hinweise unter Ziff. B.12 Seite 7 – Synopse Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung während der Bauphase als auch während des späteren Betriebs. Beim Erstellen und Betreiben von Versickerungsflächen ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen auszuschließen ist. Übernahme der Hinweise unter Ziff. B.12 7 Transnet BW Email vom 03.03.2015 Unsere Leitungsanlage (Anlage 52.90, Mast) muss einschließlich des Schutzstreifen nach Ziffer 8 und 15.5 der PlanzV 90 als Hauptversorgungsleitung (§ 9 Abs.1 Nr.13 BauGB) dargestellt werden. Auf dem Schutzstreifen ist sowohl im Plan, als auch im Textteil das Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB) festzusetzen. Die in unserer Stellungnahme vom 17.07.2014 aufgeführten und von Ihnen unter Punkt 9 aufgeführten Sicherheitsvorschriften gelten weiterhin. Gegen den Bebauungsplan haben wir sonst keine Einwendungen vorzubringen. Die Leitungsanlage wird entsprechend in die Planzeichnung aufgenommen. Auf nicht öffentlichen Flächen wird der Schutzstreifen mit einem Leitungsrecht dargestellt. 8 Zentraler Juristischer Dienst - Immissions- und Arbeitsschutzbehörde 09.03.2015 In der Planbegründung wurde inzwischen ergänzt, dass auf das Plangebiet auch Lärmimmissionen des Umspannwerks einwirken, diese sind jedoch nicht näher beschrieben, so dass nicht deutlich wird, inwieweit diese – ebenso wie die Verkehrslärmimmissionen – der Planung nicht entgegenstehen. Die Darlegung zu Lärm und Klima /Luft(schadstoffen) im Umweltbericht bzw. in der Planbegründung ist aus unserer Sicht zu wenig umfangreich, da nun einerseits konkretisiert wird, dass mit Neuverkehr in Höhe von 100 KfZ/Spitzenstunde gerechnet wird, andererseits aber die damit korrespondierenden Schallimmissionen nicht dargelegt sind. Ob der vorhandene Lärmschutzwall das benachbarte Wohngebiet ausreichend schützt bzw. ob mit zusätzlichen Immissionen zu rechnen ist, wird nicht deutlich. Auch für die Schafstoffe ist nicht beschrieben, ob bzw. welche Veränderungen erwartet werden. Die Aussagen des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu Luftschadstoffen werden in den Umweltbericht unter Ziff. 1.2 aufgenommen. Aussagen des Umwelt- und Arbeitsschutzes zum Schall werden im Umweltbericht unter Ziff. 1.2 ausgeführt. Diese Aussagen werden durch ein derzeit in der Erarbeitung befindliches Lärmgutachten noch bestätigt. Aussagen zum derzeitigen und zum prognostizierten Verkehr werden im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 ergänzt. Karlsruhe, den 01.04.2015
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe - Durlach Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Darlegung im Stadtplanungsamt vom 26.02.2015 - 06.03.2015 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 1 Einwender 1 Im Säuterich 27.02.2015 Im Umkreis von einem Kilometer befinden sich in Aue bereits 4 verschiedene Tankstellen. Somit ist eine mehr als ausreichende Grundversorgung mit Tankmöglichkeiten vorhanden. Die geplante Tankstelle zielt deshalb auf den Fernverkehr, dem man direkt an der Autobahnabfahrt eine Tankmöglichkeit bieten möchte. Dies wird auch durch die Einschätzung des Gutachtens bestätigt, die von einem mehrheitlichen Verkehrsabfluss nach Westen (also Richtung Autobahn) ausgeht. Es mutet wie ein Schildbürgerstreich an, dass nach der Aufstellung des Lärmschutzwalls entlang der A5 nun der Verkehr von der Autobahn direkt nach Karlsruhe gelenkt werden soll. Es ist nicht einzusehen, warum die Karlsruher Bürger die entstehenden Belastungen von zusätzlichen 100 Fahrzeugen pro Stunde von einer 24-h Tankstelle ausgehenden Lärm-, Licht- und Geruchsemissionen ertragen sollen, um den Fernverkehr zu unterstützen. - Bedarf - Verkehrszunahme - Lichtemissionen - Geruchsemissionen 2 Einwender 2 Göllnitzer Straße 04.03.2015 Ich kann den Bedarf einer weiteren Tankstelle angesichts der Agip und Jet in der Killisfeldstraße nicht nachvollziehen und meine, dass die Nachteile überwiegen: - Die Tankstelle selbst stellt einen Grund für noch mehr Verkehr dar - der benachbarte Straßenstrich würde eher gefördert - die Belästigung der Anwohner im Säuterich wäre trotz Lärmschutzwall nennenswert. Solange nicht gute Gründe für die Tankstelle vermittelt werden können bzw. erläutert werden kann, was uns fehlt, wenn die Tankstelle nicht gebaut wird, ist meine Anregung, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. - Bedarf - Verkehrszunahme - Straßenprostitution - Lärm 3 Einwender 3 Karpatenstraße 04.03.2015 Die Stadt Karlsruhe hat am 13.02.2015 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Multienergietankstelle an der Südtangente, Durlach im Amtsblatt veröffentlicht und die Auslage des Planes vom 26.02. bis 06.03.2015 verfügt. Das Thema Tankstelle an der Südtangente wurde im Jahr 1994 bereits - Lärmemissionen - Verkehrsemissionen - Geruchsemissionen - Lichtemissionen - Bedarf VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 2 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse intensiv diskutiert und es wurde auf die Tankstelle an der Kreuzung Fiducia-Straße / Südtangente (damals Killisfeldstraße / Südtangente) verzichtet, nachdem die durch engagierte Bürger vorgetragenen Argumente in ausreichendem Maße gewürdigt worden waren. Die Gründe hierfür sind nach wie vor aktuell und haben teilweise mehr Gewicht erhalten, als dies zum damaligen Zeitpunkt der Fall war. Eine Multienergietankstelle bedeutet heute nicht mehr allein eine Betankung von Fahrzeugen im 24-Stunden-Betrieb, sondern darüber hinaus der Betrieb eines Ladengeschäftes mit Alkohol, Zigaretten und Lebensmitteln. Durch diesen Betrieb erhöht sich der bereits überproportionale Lärmpegel durch die hinzukommenden An- und Abfahrgeräusche, das Türenschlagen, gelegentliches Hupen etc. – weiterer Lärm, 7 Tage die Woche, Tag und Nacht. Zumal diese Tankstelle speziell auch für die Betankung von LKWs ausgelegt werden soll. Hinzu kommt eine weitere Verunreinigung der hier schon stark mit Schadstoffen belasteten Luft und mit einsetzender Dunkelheit eine weitere beständig und extrem strahlende Lichtquelle, verstärkt durch einen Anzeigeturm. Und dies alles nicht einmal 200 Meter von den ersten Häusern, Spielplätzen etc. entfernt. Unter der Überschrift „Stadt beteiligt die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung“ wird eine bereits komplexe und im Detail vorhandene Planung präsentiert. Platz für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wohl eher nicht erwünscht, worauf die kurze Auslegungszeit spricht. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan beginnt mit dem Punkt „Aufgabe und Notwendigkeit“! Es werden jedoch lediglich die Energieabgabemöglichkeiten angesprochen. Welche Aufgabe diese neue Tankstelle erfüllen soll, wird ebenso wenig beschrieben wie deren Notwendigkeit dargelegt wird. An der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe ausreichend Tankstellen und Waschmöglichkeiten vorhanden sind, hat sich nichts geändert – 4 Tankstellen (AGIP, Jet, EFA und eine freie Tankstelle) in unmittelbarer Nähe, wobei zwei Tankstellen über eine Waschhalle und Shop verfügen, daneben eine Waschplatz und eine Waschstraße und eine weitere in der Ottostraße. Darüber hinaus weitere Tankstellen im Umkreis von 2-5 km. Dass diese Tatsachen vor Ort nicht bekannt waren, erstaunt zwar, VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 3 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse verwundert aber nicht wirklich. Bei Einsicht in die Unterlagen und den Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern wurden auch die von der Firma Total beauftragten Gutachten gezeigt, die auf den ersten Blick nur sehr beschränkt die Realität wiedergeben. Kopien der Gutachten wurden nicht ausgehändigt. Die Gründe, die gegen die Tankstelle an der Südtangente neben dem Umspannwerk sprechen: - Der Bau erfolgt unmittelbar in der Frischluftschneise für Aue und Durlach. Der dort überwiegend vorhandene Südwestwind, die vorgesehene Tankstelle liegt direkt in der Windrichtung, bringt zu dem Vorhandenen den Lärm und die Schadstoffemissionen der Tankstelle direkt in die angrenzenden Wohngebiete. - Bereits 1994 hatten wir eine hohe Lärmbelästigung, die sich extreme Zunahme des Verkehrs potenziert. Auslöser des Lärms und der Schadstoffe sind die Autobahn, die Straße / Südtangente und dazu noch das Umspannwerk mit seinen brummenden Generatoren. Aber auch die Tatsache, dass die vorhandenen Industriezonen weitaus stärker genutzt werden. Nicht nur, dass wir durch diese vorgenannten Lärmquellen und die damit verbundenen Schadstoffemissionen bereits über Gebühr belastet werden und eigentlich eine Verringerung der Lärmbelästigung und der Schadstoffe das Ziel sein müsste, soll nun auch noch eine weitere Lärm- und Emissionsquelle hinzukommen, die das nahe Wohngebiet Das zu bebauende Areal befindet sich in der von Süd nach Nord verlaufenden Strömungsrichtung lokal vorherrschender Flurwinde. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und Gebäudehöhe ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Multienergiestation einen merklich negativen Einfluss auf die Frischluftzufuhr der Wohnbebauung östlich der Fiduciastraße haben wird. Darüber hinaus ergeben sich durch die Bebauung keine weiteren thermischen Belastungen in unmittelbarer Umgebung (SN UA 14.07.2014) Nach Aussagen des Umwelt- und Arbeitsschutzes der Stadt Karlsruhe vom 10.03.2015 ist der Hauptlärmemittent für die dem Plangebiet nächstgelegene Wohnbebauung die B3. Die Wohnbebauung ist durch einen Lärmschutzwall entlang der B3 vor Lärm geschützt, im Wohngebiet herrschen Lärmpegel zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 4 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse und die Felder noch mehr belastet. Der Lärmschutzwall hilft nur wenig, zumal dieser durch die Neustrukturierung derzeit weder ausreichend bepflanzt noch bewachsen ist. Die Lärmschutzwälle an der Autobahn sind ebenso unzureichend und die Ortsumgehung hat nur mehr Lärm nach Aue gebracht. - Die Verkehrssituation wurde unzureichend geprüft. Das Verkehrsaufkommen durch die Tankstelle soll laut Gutachten in vertretbarem Maße ansteigen. Nicht berücksichtigt wird jedoch, dass hierduch auch die Kreuzung als solche weiter belastet wird, da ein mehrfaches Anstehen an den Ampeln durch eine eventuelle Nutzung der Tankstelle erfolgt. Die Lärmbelästigung wie auch der Schadstoffausstoß werden insoweit nochmals zunehmen. - Das Anbringen eines Fußgängerüberweges erhöht die Wartezeiten und das Risiko. Viele, überwiegend Jugendliche werden insbesondere zu den Nachtstunden die Südtangente überqueren, wo keine Querung vorgesehen ist, um dort einzukaufen und dann zurück durchs Wohngebiet zu pilgern. am Tag und in der Nacht zwischen 50 dB(A) und 55 (dB(A). Aufgrund der nur geringfügigen Zunahme des Verkehrs kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner wahrnehmbaren Verstärkung der Immissionen kommen wird. Diese Aussagen werden durch ein derzeit in der Erarbeitung befindliches Lärmgutachten (erstellt durch Büro für Umwelttechnik Jaeger, April 2015) bestätigt. Die Verkehrssituation wurde im Rahmen der Verkehrlichen Standortbeurteilung vom 18.12.2014 geprüft. Darin wurde auch die Knotenpunktbelastung geprüft mit dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes auch nach der Realisierung der Tankstelle beibehalten werden kann. Die Signalisierung wird an die veränderte Situation entsprechend angepasst. Im Rahmen der Verkehrlichen Standortbeurteilung vom 18.12.2014 wurde die Signalisierung der Ampelanlage unter Berücksichtigung einer Fußgängerfurt gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2010 der FGSV berechnet, um eine sichere VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 5 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse - Das Umspannwerk in unmittelbarer Nachbarschaft wird als kalkulierbares Risiko beschrieben. Ist es das wirklich? - Nachdem in den 80’igern der „Säuterich“ erschlossen wurde, hatte sich die Natur an die Situation teilweise angepasst; Tiere haben sich neu eingerichtet, insbesondere Singvögel, Raubvögel (Falken und Bussarde), Fledermäuse usw.; diese wurden auch durch die Erneuerung des Lärmschutzwalles wieder gestört und das soll nun so weitergehen. Die Tiere sollen sich eben neues Terrain suchen! Querung der B3 zu ermöglichen. Die Fußgängerfurt ist an den bestehenden Rad- und Fußweg entlang der B3 angebunden. Somit wird die sichere fußläufige Erreichbarkeit der Tankstelle sichergestellt. Tankstellen benötigen eine Erlaubnis nach §13 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Diese Erlaubnis wird durch das zuständige Landratsamt bzw. durch das Umweltamt der Stadt erteilt. Für die Erlaubnis nach § 13 BetrSichV wird das Gefährdungspotenzial, das von der Tankstelle ausgeht, abgeprüft. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden die Träger öffentlicher Belange, im vorliegenden Fall daher auch die Betreiber des Umspannwerkes, angehört. Bedenken oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan wurden nicht vorgebracht. Für den Bebauungsplan wurden Erfassungen von Brutvögeln im Gebiet gemacht. Es hat sich gezeigt, dass im Plangebiet drei ubiquitäre Vogelarten brüten, die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind und im Umfeld des Plangebiets eine ausreichende Anzahl an Ausweichquartieren finden. VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 6 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse - Den ortsansässigen, die Stadt mit Salat und Gemüse versorgenden Landwirten wird weiteres Ackerland entzogen. Im Punkt „Umweltbericht“ findet sich sodann noch folgender abschließender Halbsatz „- es verbleiben nach der Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind“. Den Widerspruch gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Multienergietankstelle an der Südtangente, Durlach nehmen Sie bitte entgegen. Die Gründe habe ich umfangreich dargestellt. Die zahlreichen, diesen Ansinnen unterstützenden Bürger werden sich in eine Unterschriftenliste eintragen, die Ihnen im Nachgang zu diesem Schreiben zugehen wird. Ein Beilegen war auf Grund der sehr kurz bemessenen Widerspurchsfrist leider nicht möglich. Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die Belange des Artenschutzes geprüft und notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Damit sind die Anforderungen an den Naturschutz im Rahmen des Bebauungsplans erfüllt. Die Flächeninanspruchnahme wurde im Rahmen des Bebauungsplanes auf ein Minimum reduziert, auf eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde bewusst verzichtet. Der Umfang der in Anspruch genommenen Fläche stellt für die lokalen Betriebe keine Existenzgefährdung dar. Im Umweltbericht werden die Belange des Natur- und Umweltschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgeprüft. Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass nach der Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt verbleiben, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 7 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 4 Einwender 4 Kremnitzer Straße 05.03.2015 Für die Möglichkeit der Äußerung zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan darf ich mich als Anwohner des angrenzenden Wohngebiets „Im Säuterich“ bedanken. Ich möchte im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung auf zwei Punkte hinweisen: - Eine Großtankstelle in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wasserschutzgebiet einzurichten, ist m.E. fahrlässig. Zu beachten ist dabei nicht nur, dass unmittelbar auf dem Gelände der Tankstelle Kraftstoff versickern kann, was durch geeignete Auflagen wohl weitgehend verhindert werden mag. Vielmehr müssen Havarien in Betracht gezogen werden. Mehr noch als die Tanks der Tankstelle selbst und die Gefahren beim Einfüllen ist dabei an die An- und Abfahrt von Tanklastzügen zu denken, die notwendigerweise die Tankstelle anfahren werden. Verunfallen derartige Tankzüge, ist die Wassergewinnung im Oberwald auf Jahre hinaus gefährdet. Kein gutes Argument kann in diesem Zusammenhang sein, dass auch auf der angrenzenden Autobahn wassergefährdende Stoffe transportiert werden. Meines Wissens hat dies bereits zu Belastungen des Grundwassers geführt und führt zu einer bedingten Verwendbarkeit / eingeschränkten Wassergewinnung im Oberwald. Ich bin der Meinung, dass zusätzliche Risiken aus Gefahrenabwehr- und Risikovorsorgegründen vermieden werden sollten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es in guter Nähe zu diesem Standort verschiedene Tankstellen gibt; die ließen sich durchaus auch auf „Multienergie“ aufrüsten. Die Notwendigkeit einer „Zeitbombe“ für unser Grundwasser erschließt sich mir nicht - Der Bereich des Säuterich ist bereits jetzt durch Dauerbeschallung aufgrund Verkehrslärm belastet. Diese Dauerbeschallung hat ihren wesentlichen Grund in den beiden Autobahnen, die vorbeiführen. Besonders die Hochlage der nach Stuttgart abzweigenden Trasse ohne jede Schallschutzmaßnahme ist wohl eine entscheidende Ursache. Diese Dauerbeschallung ist je nach Wetterlage so stark, dass ein Nutzen der Terrassen, Balkone und Gärten keine Freude darstellt. Ein Schlafen bei offenem Fenster verbietet sich; selbst bei geschlossenem Fenster und auf der den Autobahnen abgewandten Seite des Hauses hört man bei entsprechender Wetterlage ein durchgehendes Grundrauschen. Auf die bekannten Gesundheitsfolgen solcher, vermeintlich „leiser“ - Wasserschutz - Verkehrszunahme - Lärmemissionen VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 8 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Dauerbeschallung darf ich hinweisen. Statt gegen diese Dauerbeschallung Maßnahmen zu ergreifen (z.B. durch nachträgliche Errichtung von Lärmschutzwänden – wie dankenswerter Weise im Bereich der Ottostraße zum Schutz des Wohngebietes Killisfeld geschehen), wird nun eine erhebliche neue Lärmquelle geschaffen. Entsprechend der Dimension der Tankstelle ist mit erheblichem Zusatzverkehr und zwar gerade auch von und zur Autobahn hin zu rechnen. Die Tankstelle zielt ja gerade durch ihre Nähe zur BAB-Abfahrt darauf ab, Verkehr von der Autobahn anzuziehen. Dies ist nicht akzeptabel! Es gäbe weitere Punkte die in der Abwägung gegen die Tankstelle genannt werden könnten, etwa die weitere Belastung des Oberwaldes insgesamt, die angesichts der bestehenden Tankstellen überflüssige Bodenversiegelung die dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Boden widerspricht, zu erwartende Geruchsemissionen etc. In jedem Fall ist die angedachte Planung bei Abwägung der Vor- und Nachteile abzulehnen. Ich rege die Einstellung der Planung an. - Geruchsemissionen - Bodenversiegelung 5 Einwender 5 Im Säuterich Zipser Straße 05.03.2015 Im Namen der gesamten Familien R. und S. können wir nur den Kopf schütteln über diese Pläne. Eine Tankstelle an dieser Stelle zu bauen würde neben der Belästigung durch Zusätzliche Abgase und Beleuchtung in der Nacht insbesondere die Zufuhr von frischer Luft von den südlichen Feldern für Aue und Durlach unterbrechen und beeinträchtigen. wir hoffen sehr, dass diese Pläne in der selben Schublade verschwinden, wo sie - seit dem letzten Versuch, dort eine Tankstelle zu bauen - wunderbar aufgehoben waren. Wir brauchen keine weitere Tankstelle um uns herum...da gibts ja wirklich genug hier in der Ecke! - Lichtemissionen - Geruchs-/ Schadstoffemissionen 6 Einwender 6 Schlesier Straße 05.03.2015 Ich halte diese Tankstelle für überaus entbehrlich, angrenzend an ein Wohngebiet, das bereits heute überproportional Lärm und Emissionen ausgesetzt ist. Die erst kürzlich entlang der Autobahn getroffenen Lärmschutzmaßnahmen würden geradezu ad absurdum geführt. Die dafür aufgewendeten Steuergelder wären verschwendet. - Lärmemissionen - Schadstoffemissionen 7 8 Einwender 7 + 8 (identisch) 05.03.2015 Das Thema Tankstelle an der Südtangente wurde im Jahr 1994 bereits intensiv diskutiert und es wurde auf die Tankstelle an der Kreuzung Siehe Einwender 3: - Lärmemissionen VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 9 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Beide: Göllnitzer Straße Fiducia-Straße/ Südtangente (damals Killisfeldstraße/ Südtangente verzichtet, nachdem die durch engagierte Bürger vorgetragenen Argumente in ausreichendem Maße gewürdigt worden waren. Die Gründe hierfür sind nach wie vor aktuell und haben teilweise mehr Gewicht erhalten, als dies zum damaligen Zeitpunkt der Fall war. Eine Multienergietankstelle bedeutet heute nicht mehr allein eine Betankung von Fahrzeugen im 24-Stunden-Betrieb, sondern darüber hinaus der Betrieb eines Ladengeschäftes mit Alkohol, Zigaretten und Lebensmitteln. Durch diesen Betrieb erhöht sich der bereits überproportionale Lärmpegel durch die hinzukommenden An- und Abfahrgeräusche, das Türenschlagen, gelegentliches Hupen etc. – weiterer Lärm, 7 Tage die Woche, Tag und Nacht. Zumal diese Tankstelle speziell auch für die Betankung von LKW’s ausgelegt werden soll. Hinzu kommt eine weitere Verunreinigung der hier schon stark mit Schadstoffen belasteten Luft und mit einsetzender Dunkelheit eine weitere beständig und extrem strahlende Lichtquelle, verstärkt durch einen Anzeigenturm. Und dies alles nicht einmal 200 Meter von den ersten Häusern, Spielplätzen etc. entfernt. Unter der Überschrift „Stadt beteiligt die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung“ wird eine bereits komplexe und im Detail vorhandene Planung präsentiert. Platz für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wohl eher nicht erwünscht, worauf die kurze Auslegungszeit spricht. Der Vorhabenbezogen Bebauungsplan beginnt mit dem Punkt „Aufgabe und Notwendigkeit“! Es werden jedoch lediglich die Energieabgabemöglichkeiten angesprochen. Welche Aufgabe diese neue Tankstelle erfüllen soll, wird ebenso wenig beschrieben wie deren Notwendigkeit dargelegt wird. An der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe ausreichend Tankstellen und - Verkehrsemissionen - Geruchsemissionen - Lichtemissionen - Bedarf VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 10 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Waschmöglichkeiten vorhanden sind, hat sich nichts geändert - 4 Tankstellen (AGIP, Jet, EFA und eine freie Tankstelle) in unmittelbarer Nähe, wobei zwei Tankstellen über eine Waschhalle und Shop verfügen, daneben ein Waschplatz und eine Waschstraße und eine weitere in der Ottostraße. Darüber hinaus weitere Tankstellen im Umkreis von 2-5 km. Dass diese Tatsachen vor Ort nicht bekannt waren, erstaunt zwar, verwundert aber nicht wirklich. Bei Einsicht in die Unterlagen und den Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern wurden auch die von der Firma Total beauftragten Gutachten gezeigt, die auf den ersten Blick nur sehr beschränkt die Realität wiedergeben. Kopien der Gutachten wurden nicht ausgehändigt. Die Gründe, die gegen eine Tankstelle an der Südtangente neben dem Umspannwerk sprechen: Der Bau erfolgt unmittelbar in der Frischluftschneise für Aue und Durlach. Der dort überwiegend vorhandene Südwestwind, die vorgesehene Tankstelle liegt direkt in der Windrichtung, bringt zu dem Vorhandenen den Lärm und die Schadstoffemissionen der Tankstelle direkt in die angrenzenden Wohngebiete. Bereits 1994 hatten wir eine hohe Lärmbelästigung, die sich extreme Zunahme des Verkehrs potenziert. Auslöser des Lärms und der Schadstoffe sind die Autobahn, die Südtangente, die Ortsumgehung Wolfartsweier, der Verkehrsknotenpunkt Fiducia-Straße/ Südtangente und dazu noch das Umspannwerk mit seinen brummenden Generatoren. Aber auch die Tatsache, dass die vorhandenen Industriezonen weitaus stärker genutzt werden. Nicht nur, dass wir durch diese vorgenannten Lärmquellen und die damit verbundenen Schadstoffemissionen bereits über Gebühr belastet werden und eigentlich eine Verringerung der Lärmbelästigung und der Schadstoffe das Ziel sein müsste, soll nun auch noch eine weitere Lärm- und Emissionsquelle hinzukommen, die das nahe Wohngebiet und die Felder noch mehr belastet. Der Lärmschutzwall hilft nur wenig, zumal dieser durch die Neustrukturierung derzeit weder ausreichend bepflanzt noch bewachsen VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 11 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse ist. Die Lärmschutzwälle an der Autobahn sind ebenso unzureichend und die Ortsumgehung hat nur mehr Lärm nach Aue gebracht. Die Verkehrssituation wurde unzureichend geprüft. Das Verkehrsaufkommen durch die Tankstelle soll laut Gutachten in vertretbarem Maße ansteigen. Nicht berücksichtigt wird jedoch, dass hierdurch auch die Kreuzung als solche weiter belastet wird, da ein mehrfaches Anstehen an den Ampeln durch eine eventuelle Nutzung der Tankstelle erfolgt. Die Lärmbelästigung wie auch der Schadstoffausstoß werden insoweit nochmals zunehmen. Das Anbringen eines Fußgängerüberweges erhöht die Wartezeiten und das Risiko. Viele, überwiegend Jugendliche werden insbesondere zu den Nachtstunden die Südtangente überqueren, wo keine Querung vorgesehen ist, um dort einzukaufen und dann zurück durchs Wohngebiet zu pilgern. Das Umspannwerk in unmittelbarer Nachbarschaft wird als kalkulierbares Risiko beschrieben. Ist es das wirklich? Nachdem in den 80’igern der „Säuterich“ erschlossen wurde, hatte sich die Natur an die Situation teilweise angepasst; Tiere haben sich neu eingerichtet, insbesondere Singvögel, Raubvögel (Falken und Bussarde), Fledermäuse usw.; diese wurden auch durch die Erneuerung des Lärmschutzwalles wieder gestört und das soll nun so weitergehen. Die Tiere sollen sich eben neues Terrain suchen! Den ortsansässigen, die Stadt mit Salat und Gemüse versorgenden Landwirten wird weiteres Ackerland entzogen. Im Punkt „Umweltbericht“ findet sich sodann noch folgender abschließender Halbsatz „- es verbleiben nach der Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind“. Den Widerspruch gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Multienergietankstelle an der Südtangente, Durlach nehmen Sie bitte entgegen. VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 12 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 9 Einwender 9 Ritterstraße 05.03.2015 Es ist schon sonderbar wenn die Stadt Interessen hat. Wen wir als Privatperson auf unserem eigenen Grundstück etwas errichten wollen und geht es nur um eine Umzäunung mittels "lebendem Zaun" brauchen wir hunderte von Unterschriften und Genehmigungen auch von den entferntesten Nachbarn. Nun wo ist das Gleichheitsgebot mit dieser Tankstelle? Mit dem Problem Straßenstrich in der Ottostraße und der Fiduciastraße waren laut Aussage der Stadt die Hände gebunden, jetzt hätten wir gerne das gleiche gesehen mit einer negativen Zusage für dieses unnütze, schädliche Bauwerk. Es gibt bestimmt auch andere Möglichkeiten eine Tankstelle zu errichten und zwar zwischen beiden Aus- und Einfahrten von der Autobahn. Dieses "Prestige Objekt" entwertet unser Wohngebiet, beeinflusst negativ das Einkommen der alt eingesessenen Tankstellen auf der Killisfeldstrasse. Ganz zum schweigen von neuen Ansiedlungen von Prostitution in diesem Bereich. Wir hoffen das doch die Vernunft siegen wird und der Plan auf Eis gelegt wird. - Bedarf - Straßenprostitution 10 Einwender 10 Schlesier Straße 05.03.2015 Mit großer Bestürzung habe ich von Nachbarn und heute Morgen auch in den BNN erfahren, dass Sie das beschriebene Bauvorhaben verfolgen. Wie Sie sicher wissen grenzt unmittelbar ein Wohngebiet an. Die Bewohner sind bereits genügend von Lärm- und Geruchsbelastungen durch die Autobahn und die Südtangente betroffen. Weitere Tankstellen und Waschanlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Wozu also eine weitere? Sollen Kunden von der Autobahn gewonnen werden, auf Kosten der Lebensqualität in der Umgebung? Der angrenzende Wald und auch die Felder bieten eigentlich eine große Fläche für die Entfaltung von Flora und Fauna. Schöne Spazierwege durch Felder, die von lokalen Bauern zum Anbau von Lebensmitteln genutzt werden, sollen nun von einer profit-orientierten Tankstelle umrandet werden. Freuen wir uns also über regionales Gemüse, das - Lärmemissionen - Geruchs- / Schadstoff- emissionen - Bedarf - Natur und Landschaftsschutz VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 13 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse "indirekt" von Kohlenwasserstoffen und Benzol gedüngt wird. Ganz zu Schweigen von einem Naturschutzgebiet in unmittelbarer Nähe. (Oberwaldsee) Komischerweise diskutieren wir seit Jahren über die Problematik der Frischluftschneise bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein neues Fußballstadion. Mineralölkonzerne können bereits fertige Planungen vorlegen und alles scheint beschlossene Sache. Schade, dass unsere Stadtplanung dann in der Zeitung von der rechtzeitigen Information der Öffentlichkeit spricht, unter Bezug auf irgendwelche Paragraphen. Warum werden die Bürger nicht schon vor der Planung mit einbezogen?? Sie hören also richtig, meine Stellungnahme enthält eine gehörige Portion Frust über die Planer und Macher der Stadt, die ich eigentlich seit meiner Geburt stolz als mein Zuhause betrachte. Nach dem Ausgang dieser Geschichte bin ich gespannt ob ich das weiterhin behaupten kann/will. Ich bitte Sie ausdrücklich dieses Bauvorhaben zu stoppen! Lassen Sie Wohngebiete und Naturgebiete unberührt von Zapfsäulen, Tankstellenshops und Waschbahnen. 11 Einwender 11 Göllnitzer Straße 05.03.2015 Abgesehen davon, dass der Standort für eine Tankstelle in der Lage, die unmittelbar zwischen unserem Wohngebiet und einem schützenswerten Naherholungsgebiet liegt, keine Notwendigkeit erkennen lässt, wäre eine unzumutbare Erhöhung des ohnehin schon grenzwertigen Lärmpegels zu erwarten. Die Betreiber würden ihre Kunden zu großen Teilen aus BAB- Nutzern rekrutieren müssen, da in der Nähe (Fiducia-/Killisfeldstr.) bereits zwei namhafte Tankstellenbetriebe vorhanden sind. Zum Schutze der benachbarten Anwohner dürften diese Pläne nicht weiter verfolgt werden! - Bedarf - Lärmemissionen 12 Einwender 12 Schlesier Straße 06.03.2015 Wir als Anwohner sprechen uns explizit gegen den geplanten Bau der Tankstelle am Umspannwerk aus. Das Gebiet grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet, sowie Wohngebiet. Eine erhebliche Lärmbelastung, weitere Luftverschmutzung sowie Wasserverschmutzung wären die Konsequenzen. Außerdem gibt es bereits 2 Tankstelle in unmittelbarer Nähe. - Wasserschutz - Landschaftsschutz - Lärm - Geruchs- / Schadstoffemissionen 13 Einwender 13 06.03.2015 Wir als Anwohner des Säuterich haben erst vor ein paar Tagen von der - Lärmbelastung VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 14 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Karl-Weysser-Straße Planung der neuen Tankstelle erfahren und möchten uns den anderen Bürgern anschließen, dieses Vorhaben nochmals gründlich zu überdenken. Ihr Plan scheint schon sehr ausgereift zu sein, schade, dass die Öffentlichkeit und damit die direkt betroffenen Bürger, erst jetzt darüber informiert werden. Punkte wie Lärmbelästigung, usw. ist Ihnen sicher schon ausreichend von den Anwohnern zugetragen worden. Bitte bedenken Sie auch, dass ein geplanter LKW Parkplatz die Situation mit den sowieso schon heiß diskutierten Straßenstrich in der Fiduciastr. mit Sicherheit nicht verbessert. Ein Austausch mit den Bürgern wäre mit Sicherheit angebracht. - Straßenprostitution 14 Einwender 14 Karpatenstraße 06.03.2015 Ich möchte mich der Stellungnahme von Einwender 6 anschließen. Auch ich halte diese Tankstelle für überaus entbehrlich, angrenzend an ein Wohngebiet, das bereits heute überproportional Lärm und Emissionen ausgesetzt ist. Die erst kürzlich entlang der Autobahn getroffenen Lärmschutzmaßnahmen würden geradezu ad absurdum geführt. Die dafür aufgewendeten Steuergelder wären verschwendet. Ergänzen möchte ich noch, dass eine Tankstelle an dieser Lage auch dem "horizontale Gewerbe" wieder zu einem sicherlich wenig gewünschten Aufschwung verhelfen könnte. (Nachdem erfreulicherweise die Damen in der Fiduciastraße wohl Dank der Behörden seltener zu sehen waren.) Dies in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gemüseanbau und Kleingärtnern, die ihre Grundstücke gegen die Nutzung als Verrichtungsstelle schon schützen mussten. - Bedarf - Lärmemissionen - Geruchs- / Schadstoffemissionen - Straßenprostitution 15 Einwender 15 Göllnitzer Straße 06.03.2015 Es ist ein Unding an dieser Stelle eine Tankstelle zu errichten. Wenn überhaupt sollte eine Tankstelle vor der BAB-Einfahrt (von Westen gesehen errichtet werden)! Dieser geplante Standort ist doch völlig idiotisch, ist da vielleicht Geld geflossen? Eine andere Erklärung gibt es nicht für soviel Planungs-Unverstand. Der Bürger wird mal wieder total - Bedarf VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 15 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse übergangen. Ist das Demokratie? Fazit: Mit allen legalen Mitteln den Bau einer Tankstelle verhindern! 16 Einwender 16 Karpatenstraße 06.03.2015 Die Multienergietankstelle ist ein Schritt in die falsche Richtung: Lärm, Staub usw. in einer bereits belasteten Umgebung. Die „klamheimliche" Behandlung und die kurzfristige, viel zu kurze und wenig aussagekräftige Auslegung und Beschreibung sind unfäir und hinterlassen mehr als ein Geschmäckle. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches. Danach ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Dies ist durch die Darlegung der Planunterlagen im Stadtplanungsamt erfolgt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die überarbeiteten Unterlagen dann nochmals für einen Monat ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). 17 Einwender 17 Ernst-Barlach-Straße 06.03.2015 Warum nochmals eine Tankstelle nötig, wenn sich nur 1 Minute weiter bereits zwei befinden? Hier wird einmal wieder über den Kopf der Anwohner entschieden!!! Wir müssen mit immer mehr Lärm rechnen, wieviel ist uns Durlacher Bürgern da noch zuzumuten???Autobahn, Flugzeuge- wir bemerken seit 2 Jahren unzumutbare Lärmbelästigungen , die uns krank machen und auch unsere Natur schädigen. - Bedarf - Lärmemissionen 18 Einwender 18 Zipser Straße 06.03.2015 Eine Tankstelle an dieser Stelle ist nicht nachvollziehbar, da es in der unmittelbaren Nähe bereits zwei Tankstellen gibt. Ferner ist durch die Bebauung durch eine Tankstelle welche 24 Stunden Betrieb hat, an eine Nachtruhe der Anwohner nicht mehr zu denken. Da der Wind vorwiegend stets aus Richtung Wolfartsweier weht, ist auch eine Geruchsbelästigung unzumutbar. Von Seiten der Kommune wurde keine ausreichende Information ausgegeben. Seit die Bebauung durch die Feuerwache vom Tisch war, gab es kein Informationen mehr. Sich herauszureden der Bürger hat selbst eine Informationspflicht ist billig und wohl auch durch einen Nichtanwohner leichtfertig geäußert. Er hat die Tankstelle ja nicht vor dem Haus. Allerdings hat so eine Tankstelle auch einen Vorteil. Da - Bedarf - Geruchs- / Schadstoffbelastung - Lichtemissionen - Straßenprostitution VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 16 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse dort auch nächtens Licht brennt kann man sich das Kerzenlicht auf dem Balkon sparen, da ja sowiso hell ist. Die Prostituierten haben dort Gelegenheit sich mit Feuchttüchern und Kondomen einzudecken, welche dann in den Vorgärten entsorgt werden. so hat dann auch der Gartenbesitzer etwas davon, da er den Kothaufen der leichten Dame unterpflügen kann. Es entsteht etwas Lärm durch Lkw vorwiegend Kühlzüge die ihre Kühlanlagen auch nachts laufen lassen. Ist ja nicht so schlimm man kann ja zwei Stunden auch ohne Nachtschlaf auskommen, dann fährt der Lkw ja weiter. Kurz der Bürger fühlt sich zu recht vollkommen verarscht und durch die Funktionsträger die so etwas verbrechen hintergangen. Alleine der Kommerz steht klar im Vordergrund. Bürgerinteressen zählen nicht. 19 Einwender 19 Zipser Straße 06.03.2015 Ich möchte mich gegen die Tankstelle aussprechen. Wir haben in der Fiducia Straße ein bekanntes "Rotlicht-Millieu-Problem". Dieses wird durch den Bau der Tankstelle noch frequentierter werden. Wenn Autos oder LKWs jetzt von der Autobahn zum Tanken abfahren, werden Sie "eingeladen" eine Straße weiter weitere "Geschäfte" zu erledigen. Die Fiducia Straße grenzt an das Ortsgebiet "Im Säuterrich". - Straßenprostitution 20 Einwender 20 Zipser Straße 06.03.2015 Die geplante Tankstelle würde für das Wohngebiet "Säuterich" zu einem unverhältnismäßig höheren Lärmaufkommen und Geruchsbelästigung führen. Außerdem würde das Rotlichtmilieu in der Fiduciastraße weiteren Zulauf erhalten, was die unhaltbaren Zustände im Wohngebiet Säuterich weiter verschärfen würde. Das Verkehrsaufkommen und damit auch die Unfallquote würde drastisch steigen. - Lärmemissionen - Geruchs-/ Schadstoffemissionen - Straßenprostitution - Verkehrsbelastung 21 Einwender 21 Leutschauer Straße 06.03.2015 Ich frage mich, für was wir noch eine Tankstelle brauchen? in der Killisfeldstr gibt es zwei in der Auerstr. eine und beim Auerhof noch eine. Waschbahnen haben wir in diesem Gebiet auch genug. Lärm haben wir( man denke bloß an die Autobahn, Südtangente und die Umgehung Wolfartsweier) im Säuterich und Aue auch genug, ich glaube das sollte eigentlich reichen Wir , das sind meine Frau , mein Sohn und meine Wenigkeit sind zu hundert Prozent gegen diese Tankstellenbau. - Bedarf - Lärmemissionen 22 Einwender 22 Schlesier Straße 06.03.2015 Ich sehe keine Notwendigkeit einer Tankstelle an dieser Stelle, da bereits ein paar hundert Meter weiter 2 Tankstellen (Agip und Jet) vorhanden sind. Desweiteren würde mich als Anwohner, der ansteigende Lärm und - Bedarf - Lärm - Geruchs- und VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 17 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse die Emissionen die durch die vermehrte Nutzung der Tankstelle (Tag und Nacht) durch Autos und LKWs, die zusätzlich von der Autobahn abfahren, massiv in meiner Lebensqualität beeinträchtigen. Wieso wurden Lärmschutzmaßnahmen beschlossen und jetzt wird uns im Bereich Aue wieder mehr Lärm zugemutet? Ist es nicht ausreichend, das wir schon durch den zunehmenden Verkehr und Dreck, ausgelöst durch die an der der Ottostraße stehenden Prostituierten, sowie den zusätzlichen Verkehr des Gewerbegebietes, betroffen sind? Ich habe mich vor 25 Jahren für einen Hauskauf im Säuterich entschieden, damals war es noch ein ruhiges kleines Dorf mit Stadtanbindung. Inzwischen habe ich die Entscheidung schon massiv bereut, in keinem anderen Stadtteil wird den Anwohnern so viel zugemutet wie derzeit in Aue und im Killisfeld. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Entscheidung!. Schadstoffemissionen - Verkehrszunahme - Straßenprostitution 23 Einwender 23 Göllnitzer Straße 07.03.2015 Es ist mir völlig unverständlich wieso wir in diesem Bereich noch eine weitere Tankstelle benötigen, zumal keine bestehende dafür in der Killisfeldstrasse wegfallen würde. Ich denke mal, dass die bereits bestehenden Belastungen für die angrenzenden Wohngebiete gross genug sind. Jeden morgen der starke Verkehr in der Fiducia Strasse, ein überqueren bzw. einbiegen auf diese ist kaum möglich. Der Skaterplatz wird auch desöfteren entfremdet genutzt. Auch hier entsteht eine Geräuschbelastung durch an- und abfahrende Autos. Immer noch in den späten Abendstunden sind hier diverse Autofahrer auf der Suche nach dem bestimmten Gewerbe und desöfteren wird man als Hundehalter auf sehr unschöne Weise angesprochen. Teilweise fahren diese Autos auch noch in das Wohngebiet herein und dort Umzudrehen (unter Geräuschbelastung). An dies Sommermonate, in den man seinen Feierabend auf der Terrasse oder Balkon verbringen wird, möchte ich noch garnicht ins Spiel bringen. Die Geräuschbelastung wird auf jeden Fall da sein und hier wird auch der Wall nicht sonderlich viel abhalten können, zumal eine 24 Stunden Öffnung angestrebt ist. Dauernde Geräuschbelastung ist auf Dauer ein großer Krankheitsfaktor und dies sollte für uns uns unsere Kinder soweit als möglich vermieden werden. - Bedarf - Verkehrszunahme - Straßenprostitution - Lärmemissionen VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 18 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Ich denke, alles in allem langt es einfach und wir sollten die Natur die dort vorhanden ist, nicht noch weiter verschandeln, sondern diese zu unserer Erholung nutzen. VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Seite 19 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de 1. Bedarf Tankstelle (Begründung Punkt 1.) Der Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe sieht für das Plangebiet schon lange eine Tankstelle vor. Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen (Ottokraftstoffen, Dieselkraftstoff, Flüssiggas, Erdgas, Elektrizität), die es in dieser Form im Planumfeld nicht gibt. Des Weiteren bietet die Tankstelle als eine der wenigen Tankstellen in der Technologieregion Karlsruhe Wasserstoff als Treibstoff an und stellt an diesem verkehrsstrategisch wichtigen Punkt einen bedeutsamen Schritt bei Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg dar. Das Projekt wird vom Bund und dem Land Baden-Württemberg gefördert. Der geplante Standort an der B3 neben dem Umspannwerk bietet sich für eine Tankstelle an, da zum einen eine sehr gute Verkehrsanbindung besteht und zum anderen keine Wohngebiete von der Autobahn her durchfahren werden müssen, um zur Tankstelle zu gelangen. 2. Verkehrszunahme (Umweltbericht Punkt 1.2.1) Die stark befahrene B3 stellt den Hauptemittent für Lärm und Schadstoffe im Plangebiet dar. Im November 2014 fanden für die Verkehrliche Standortbeurteilung Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Südtangente (B3)/ Fiduciastraße statt. Die dabei erfassten Verkehrsströme werden gemäß der Berechnungsmethode im HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) auf die DTV-Werte (durchschnittlicher täglicher Verkehr) hochgerechnet. Für die anliegenden Straßen im Plangebiet ergeben sich folgende Querschnittswerte: - Südtangente westlich des Knotens: 27.800 Kfz/24h, 3,5% - Südtangente östlich des Knotens: 14.200 Kfz/24h, 4,3% - Fiduciastraße nördlich des Knotens: 16.400 Kfz/24h, 3,2% - Erlachseeweg südlich des Knotens: 700 Kfz/24h, 0,3% Die Verkehrsspitzenstunden sind dabei vormittags von 7.30 – 8.30 Uhr und nachmittags von 16.30. – 17.30 Uhr. Durch den Bau der Tankstelle werden in der Spitzenstunde zusätzlich ca. 100 Fahrzeuge prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Spitzenstundenwert aufgrund der tageszeitlichen Schwankungen der Kraftstoffpreise voraussichtlich in der Nachmittagsspitze erreicht wird. Dieser zusätzliche Verkehr ist aufgrund der bestehenden Vorbelastung von bis zu 27.800 Fahrzeugen täglich nur eine sehr geringe, nicht erhebliche Zunahme. 3. Lärmemissionen (Umweltbericht Punkt 1.2) Das Plangebiet wird durch die Lärmemissionen der angrenzenden B3 dominiert. Laut Lärmkartierung 2014, ist im Plangebiet mit Lärmpegel zwischen 70dB(A) und 60 dB(A) am Tag und in der Nacht zwischen 65 dB(A) und 55 dB(A) zu rechnen. Die nächstgelegene Wohnbebauung, nördlich der B3, ist ca. 200 m entfernt und wird durch einen Lärmschutzwall entlang der B3 vor Lärm geschützt. Dort herrschen Lärmpegel zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) am Tag und in der Nacht zwischen 50 dB(A) und 55 dB(A). Den Hauptlärmemittent im Gebiet stellt die B3 dar. Aufgrund der nur geringfügigen Zunahme des Verkehrs kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner wahrnehmbaren Verstärkung der Immissionen kommen wird. Diese Aussagen werden durch ein derzeit in der Erarbeitung befindliches Lärmgutachten (erstellt durch Büro für Umwelttechnik Jaeger, April 2015) bestätigt. 4. Geruchs- und Schadstoffemissionen (Umweltbericht Punkt 1.2) Bei der Beurteilung der Luftqualität ist im Wesentlichen die Stickstoffdioxidbelastung zu beachten, da es in Karlsruhe an der straßennahen Luftmessstation Reinhold-Frank-Straße zu Überschreitungen des Grenzwertes kommt und daher ein Luftreinhalte-/ Aktionsplan erforderlich wurde. Der Bereich Durlach liegt außerhalb der Umweltzone von Karlsruhe, mit der der höchstbelastete Stadtinnenbereich umrissen ist. Seite 20 - Synopse Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Entsprechend der Klimafunktionskarte ist an diesem Abschnitt der Südtangente keine signifikant hohe NO 2 -Belastung zu erwarten. Die von Süd nach Nord verlaufende Strömungsrichtung lokal vorherrschender Flurwinde wirkt einer Schadstoffakkumulation entgegen. Des Weiteren befindet sich die Wohnbebauung in einem ausreichend großen Abstand zu dem Plangebiet. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und Gebäudehöhe ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Multienergiestation einen merklich negativen Einfluss auf die Frischluftzufuhr der Wohnbebauung östlich der Fiduciastraße haben wird. Darüber hinaus ergeben sich durch die Bebauung keine weiteren thermischen Belastungen in unmittelbarer Umgebung (SN UA 14.07.2014) 5. Lichtemissionen Im Bebauungsplan sind unter Punkt II.3 Regelungen zur Beleuchtung der Tankstelle getroffen. Diese begrenzen die Beleuchtung und stellen sicher, dass von der Tankstelle keine Blendwirkung auf die Wohngebiete und öffentlichen Verkehrsflächen ausgeht. Des Weiteren sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Regelungen zur Beleuchtung getroffen (Abschirmung gegen die Landschaft, Abstrahlung nach unten, insektenfreundliche Beleuchtung). 6. Straßenprostitution Der Bebauungsplan steht nicht im Zusammenhang mit der Straßenprostitution in der Fiduciastraße. Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen (Ottokraftstoffen, Diesel, Flüssiggas, Erdgas, Elektrizität) und dem Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Einrichtungen, die dem Straßenstrich dienlich wären, sind nicht vorgesehen. Da das Umfeld des Plangebiets nicht im Sperrbezirk der Stadt liegt, ist die Straßenprostitution in diesem Bereich legal. 7. Wasserschutz Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald. Im Bebauungsplan sind unter Hinweise Punkt 12. folgende Bestimmungen aufgenommen: Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Regelungen zu beachten und die aufgezeigten Verbote und Hinweise uneingeschränkt einzuhalten. Durch die Maßnahme darf das Grundwasser nicht verunreinigt bzw. nachteilig verändert werden. Der Grundwasserschutz ist uneingeschränkt, sowohl während der Bauphase als auch während des späteren Betriebs, sicherzustellen. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser ist eine mediendichte Fahrbahn im Bereich der Tankflächen vorgesehen (vgl. Anhang zum Bebauungsplan). Die wasserrechtliche Genehmigung für die Tankstelle wird nicht auf Ebene der Bauleitplanung, sondern im Rahmen des Bauantrags behandelt. Dort werden die Bestimmungen und Regelungen zum Wasserschutz konkretisiert. 8. Natur- und Landschaftsschutz Mögliche Auswirkungen auf das im Westen liegende FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ wurden im Rahmen der Natura2000-Vorprüfung geprüft. Auswirkungen auf Natur und Landschaft werden im Umweltbericht beschrieben, der Eingriff im Rahmen der Bilanzierung berechnet und durch geeignete Maßnahmen gemäß § 15 BNatSchG kompensiert. Die Tankstelle grenzt unmittelbar an das Umspannwerk und die bestehende B3 an, womit eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert bzw. vermieden wird. Karlsruhe, den 01.04.2015
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe – Durlach Entwurf Vorhabenträgerin: TOTAL Deutschland GmbH Jean‐Monnet Str.2 10557 Berlin Planverfasser: Ingenieurbüro Gansloser GmbH &Co. KG Robert‐Bosch‐Str. 1 89568 Hermaringen Telefon: 07322 – 9622 – 0 Fax: 07322 – 9622‐50 E‐Mail: info@gansloser.de www.gansloser.de - 2 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch ........................................ 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme................................................................................. 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 5 3.5 Belastungen ............................................................................................ 5 4. Planungskonzept.................................................................................... 5 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................ 5 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 6 4.3 Erschließung ........................................................................................... 6 4.3.1 ÖPNV ..................................................................................................... 6 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 6 4.3.3 Nichtmotorisierter Individualverkehr ......................................................... 6 4.3.4 Ruhender Verkehr.................................................................................... 6 4.3.5 Ver‐ und Entsorgung ................................................................................ 7 4.4 Gestaltung .............................................................................................. 7 4.5 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz................ 8 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ....................................................................... 8 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................... 8 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................ 8 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz.............................................................. 8 4.6 Belastungen ............................................................................................ 9 5. Umweltbericht ....................................................................................... 9 6. Statistik ................................................................................................. 9 6.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 9 6.2 Bodenversiegelung 1 ............................................................................... 10 7. Kosten ................................................................................................. 10 8. Durchführung ....................................................................................... 10 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 11 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 11 2. Entwässerung........................................................................................ 11 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 11 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 12 5. Baumschutz .......................................................................................... 12 6. Altlasten ............................................................................................... 12 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 13 8. Private / öffentliche Leitungen ................................................................ 13 9. Sicherheitsvorschriften bei der Bauausführung ........................................ 13 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 14 - 3 - 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 14 12. Wasserschutzzone ................................................................................. 14 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 15 I. Planungsrechtliche Festsetzungen........................................................ 15 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ............................................... 15 2. Art der baulichen Nutzung ...................................................................... 15 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 15 3.1 Höhe der baulichen Anlagen ................................................................... 15 3.2 Grundflächenzahl .................................................................................. 16 4. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 16 5. Nebenanlagen ....................................................................................... 16 6. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind ...................................... 16 6.1 Sichtfeld ............................................................................................... 16 6.2 Anbauverbot ......................................................................................... 16 7. Verkehrsflächen .................................................................................... 16 8. Grünflächen / Pflanzgebote .................................................................... 16 8.1 Grünflächen .......................................................................................... 16 8.2 Pflanzgebote ......................................................................................... 17 8.3 Dachbegrünungen ................................................................................. 18 8.4 Ansaaten .............................................................................................. 18 9. Artenschutzbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ...... 18 10. Entwässerung........................................................................................ 19 11. Leitungsrecht ........................................................................................ 19 12. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .................................... 19 13. Außenbeleuchtung ................................................................................ 19 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 20 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 20 1.1 Dächer .................................................................................................. 20 1.2 Fassaden / Außenwände ........................................................................ 20 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 20 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 20 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 21 Unterschriften ................................................................................................ 26 Anlagen 1. Umweltbericht ..................................................................................... 27 2. Vorhaben‐ und Erschließungsplan ........................................................ 38 2.1 Übersichtsplan ...................................................................................... 39 2.2 Leitungs‐ und Erschließungsplan ............................................................ 40 2.3 Bestandsplan ........................................................................................ 41 2.4 Projektpläne.......................................................................................... 42 2.4.1 Grundriss .............................................................................................. 42 2.4.2 Ansichten .............................................................................................. 43 2.4.3 Details .................................................................................................. 44 2.5 Fahrbahnbeschreibung .......................................................................... 45 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 1. Aufgabe und Notwendigkeit Mit dem Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“ soll direkt an der B 3 im Einmündungsbereich der Fiduciastraße unweit des Autobahnan‐ schlusses Karlsruhe‐Mitte eine Multienergietankstelle ermöglicht werden. Pla‐ nungsrechtlich wird das Vorhaben in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Das Plangebiet liegt südlich der B 3. Die Tankstelle wird eine Versorgung mit allen derzeit üblichen Kraftstoffen ( Ot‐ tokraftstoffen, Dieselkraftstoffen, Flüssiggas, Erdgas) bereitstellen und eine La‐ demöglichkeit über eine Stromzapfsäule bieten. Des Weiteren bietet die Tankstelle als eine der wenigen Tankstellen in der Tech‐ nologieregion Karlsruhe Wasserstoff als Treibstoff an und stellt an diesem ver‐ kehrsstrategisch wichtigen Punkt einen bedeutenden Schritt bei Ausbau der Was‐ serstoffinfrastruktur in Baden‐Württemberg dar. Am Standort sind außerdem eine Waschhalle und drei LKW‐Standplätze geplant. Das Projekt wird vom Bund und dem Land Baden‐Württemberg gefördert. Be‐ treiber der Anlage ist die TOTAL‐Deutschland GmbH. Als Partner steht Daimler zur Verfügung, welcher die Investitionen der Wasserstofftankstelle übernimmt. Mögliche weitere Partner sind ggf. KIT, Sunpower und die EnBW. Als Investor steht die TOTAL‐Deutschland GmbH zur Verfügung. Der geplante Standort an der B3 neben dem Umspannwerk bietet sich für eine Tankstelle an, da zum einen eine sehr gute Verkehrsanbindung besteht und zum anderen keine Wohngebiete von der Autobahn her durchfahren werden müssen, um zur Tankstelle zu gelangen. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist der Planbereich als „geplante Sonderbaufläche – Tankstelle“ dargestellt. Der Be‐ bauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans liegen keine beste‐ henden Bebauungspläne zu Grunde. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 0,78 ha große Plangebiet liegt in Karlsruhe – Durlach an der B 3 direkt ne‐ ben dem Umspannwerk und umfasst Teilflächen der Flurstücke 63296 und 63079/1 (Verkehrsfläche – B 3). Die Flurstücke 63296, 63079/1 (Verkehrsfläche – B 3) und 63297 (Umspannwerk) grenzen an das Plangebiet an. - 5 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet ist geprägt von offenen Ackerflächen und ist größtenteils unver‐ siegelt. Nur die Zufahrtsstraße am Umspannwerk ist voll versiegelt. Im Bö‐ schungsbereich zur B 3 steht eine Baumreihe, im südlichen Teil ist ein Wiesen‐ streifen mit einer Baum‐/ Strauchhecke vorhanden. Der höchste Grundwasserstand wurde bei 115,02 m+NHN gemessen. Im Bereich der bestehenden Erschließungsstraße im Westen des Plangebiets liegen Bohrpro‐ file aus dem Jahr 2011 vor. Demnach kennzeichnet sich das Gebiet durch sandig / kiesigen Untergrund mit geringer Lössauflage. Wasserundurchlässige Schichten zeigen die Profile nicht auf. Zur Prüfung von Betroffenheiten artenschutzrelevanter Arten nach §44 BNatSchG wurden zwischen April und Juni 2014 u.a. faunistische Kartierungen (Vögel) durchgeführt und eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Vor‐ haben erstellt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht und im Bebauungsplan berücksichtigt. Das Tierökologische Gutachten (Kartierung) und die spezielle artenschutzrechtli‐ che Prüfung sind Anlage des Bebauungsplans. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und ist auf Höhe der Fiduciastraße an die B 3 angebunden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Teilfläche des Flst. 63296 wird an die TOTAL Deutschland GmbH verpachtet. 3.5 Belastungen Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. Auf das Gebiet wirken die Lärm‐ und Schadstoffimmissionen der vorhandenen Bundesstraße B 3 sowie des Umspannwerks ein. 4. Planungskonzept Im Plangebiet soll eine Multienergietankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle errichtet werden. Anbindung besteht an die B 3. Parallel zur B 3 ist ein Grünstrei‐ fen geplant, die bestehende Baumreihe wird erhalten. Der Grünstreifen umfasst in etwa den Bereich des Anbauverbots an die B 3. Des Weiteren wird das Gebiet im Osten und Süden durch eine frei wachsende, landschaftstypische Hecke ein‐ gegrünt. 4.1 Art der baulichen Nutzung Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Multienergietankstelle“. Zum Betrieb gehören die Tankstel‐ le, ein Shopgebäude und eine Waschhalle sowie die für die Bereitstellung der al‐ ternativen Brennstoffe erforderlichen Technikgebäude. - 6 - Im festgesetzten Gebiet sind Pkw‐ und Lkw‐Stellplätze zugelassen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Gebäudehöhe, die Höhe freiste‐ hender Werbeanlagen sowie durch die Grundflächenzahl festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt. 4.3 Erschließung 4.3.1 ÖPNV An den öffentlichen Personennahverkehr wird das Gebiet nicht angeschlossen. Hierfür besteht auf Grund der geplanten Nutzung keine Notwendigkeit. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Mit direktem Anschluss an die B 3 unweit des Autobahnanschlusses Karlsruhe‐ Mitte ist das Gebiet für den motorisierten Individualverkehr gut angebunden. Mit dem geplanten Ausbau des bestehenden Knotenpunkts Wirtschaftsweg / Fi‐ duciastraße / B3 im südlichen Bereich ergibt sich eine optimale Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz. Erforderliche Sichtfelder sind im zeichnerischen Teil eingetragen. Durch das Vorhaben werden zusätzliche Belastungen erwartet. Der Neuverkehr durch das Bauvorhaben wird mit 100 Kunden je Spitzenstunde angenommen, die sich, bedingt durch die Lage des Knotenpunkts zur Stadt Karlsruhe, voraussicht‐ lich mehrheitlich in Richtung Westen und Norden orientieren werden. Die Bewertung der zusätzlichen Belastungen erfolgt im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 der Anlage. Die verkehrliche Standortbeurteilung wurde in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe erarbeitet. 4.3.3 Nichtmotorisierter Individualverkehr Durch eine signalisierte Fußgängerfurt, die in die bestehende Signalisierung inte‐ griert wird, wird die Tankstelle mit Shopgebäude an den bestehenden Rad‐ und Fußweg entlang der B3 angebunden. Somit wird auch die fußläufige Erreichbar‐ keit sichergestellt. 4.3.4 Ruhender Verkehr Die Planung sieht drei Lkw‐ und elf Pkw‐Stellplätze (davon ein Behindertenpark‐ platz) für das Abstellen der Fahrzeuge während der Nutzung des Shopgebäudes und für das Personal vor. Von den Stellplätzen darf keine Blendwirkung auf die B3 ausgehen. Durch ent‐ sprechende Pflanzungen kann dies vermieden werden. - 7 - 4.3.5 Ver‐ und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Im Bereich des Plangebiets verlaufen verschiedene Stromleitungen der Stadtwer‐ ke Karlsruhe. Nach Absprache mit den Stadtwerken erfolgt die konkrete Planung zum Anschluss der Stromleitung im Rahmen der Objektplanung. Für die bestehenden Stromleitungen der Stadtwerke Karlsruhe wird ein Lei‐ tungsrecht erforderlich. Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Seitens der Stadtwerke Karlsruhe bestehen keine Gas‐ / Wasserleitungen im Plangebiet. In Absprache mit den Stadtwerken erfolgt die konkrete Planung des Gas‐ und Wasseranschlusses im Rahmen der Objektplanung. Entwässerung Das anfallende Schmutzwasser und Oberflächenwasser (ausgenommen der Dachflächen) wird in den Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze eingeleitet, ggf. ist eine gedrosselte Regenwassereinleitung über einen privaten Stauraumkanal erforderlich. Für den Mischwasserkanal der Stadt Karlsruhe wird ein Leitungsrecht erforder‐ lich. Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen soll, wenn möglich, entspre‐ chend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes vor Ort über Mulden / Mul‐ den ‐Rigolen‐Systeme zur Versickerung gebracht werden. Hierzu wird eine Reten‐ tionsfläche auf der privaten Grünfläche an der B3 vorgesehen. Von dieser Fläche muss ein Notüberlauf an den geplanten Mischwasserkanal hergestellt werden. Auf Grund der vorliegenden Bohrprofile ist davon auszugehen, dass eine Sicker‐ fähigkeit gegeben ist. Im Rahmen weiterer Baugrunduntersuchungen sollte die Sickerfähigkeit in den weiteren Bereichen des Plangebiets geprüft werden. Im Rahmen des Bauantrags wird in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe ein Regenwasserkonzept erarbei‐ tet. 4.4 Gestaltung Dächer Das Shopgebäude sowie die Waschhalle erhalten ein Flachdach, wobei auf dem Shopgebäude eine Dachbegrünung mit Schichtaufbau 12cm erfolgt. Weiterhin ist eine Überdachung der Tankplätze vorgesehen. In das Tankdach wird nach Möglichkeit eine Photovoltaikanlage integriert. Werbeanlagen Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des 20 Meter breiten Grünstreifens zur B3 soll ein Preisanzeiger mit max. 9 Metern Höhe erstellt wer‐ den. Sichtbehinderungen gehen von diesem nicht aus. An der westlichen Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt auf das Grundstück soll ein Einfahrtsschild errichtet werden. - 8 - Weitere Werbeanlagen sind nur am Shopgebäude vorgesehen. Am Dach soll der TOTAL‐Schriftzug inkl. eines Hinweisschilds für die Tankmöglichkeit für Lkws er‐ stellt werden. Das Gebäude soll ein umlaufendes Dachband erhalten. Am Shopgebäude sind weitere informative Beschriftungen vorgesehen. Stellplätze Stellplätze nehmen nur eine untergeordnete Rolle ein. Sie werden sich an der Ge‐ staltung der weiteren Außenflächen orientieren und, wo möglich, in wasserdurch‐ lässiger Bauweise (Pflaster) gebaut. 4.5 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Im Sinne der gebietsinternen Kompensation und zur Eingrünung sind im Gebiet straßenbegleitende Grünflächen parallel zur B 3 vorgesehen. Des Weiteren sind kleine private Grünflächen im Bereich der Tankstelle und die Begrünung des Shopdaches geplant. Die Abschirmung des Gebiets zum geplanten Landschafts‐ schutzgebiet im Süden und Osten hin ist über eine freiwachsende landschaftsty‐ pische Hecke zu gestalten. Die Maßnahmen sind im Umweltbericht beschrieben und bilanziert. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Im Zuge der Planung entfällt der Großteil der vorhandenen Baum‐/Strauchhecke. Des Weiteren werden insgesamt ca. 4.700 qm neu versiegelt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird auf Grundlage des Karlsruher Modells bilanziert. Die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts (siehe Anlage 1.4). 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Die Ermittlung des Flächenumfangs erfolgt durch die Bilanzierung, die Bestand‐ teil des Umweltberichtes ist (siehe Anlage 1.4). Der Ausgleich des Eingriffs wir zum Teil durch grünordnerische Maßnahmen im Bereich der Tankstelle und durch externe Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe erbracht. Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan festgesetzt und im Umwelt‐ bericht beschrieben. 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1 BNatSchG sind im Rahmen des Bebauungsplans Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen fest‐ gesetzt (abgeschirmte, insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelung). Weiterer artenschutzrechtlicher Ausgleich oder vorgezogene Ausgleichsmaß‐ nahmen (CEF‐Maßnahmen) sind nicht erforderlich. - 9 - 4.6 Belastungen Durch die Errichtung und den Betrieb der Multienergietankstelle sind Lärm‐ und Geruchsimmissionen zu erwarten. Die Wohnnutzungen im Norden des Gebiets sind durch Lärmschutzwälle von der B3 und dem Plangebiet abgeschirmt, so dass auf Grund des Planvorhabens keine weiteren Immissionsschutzmaßnahmen zu treffen sind. Zu erwartende Emissionen bzw. Immissionen werden im Umweltbericht abge‐ handelt. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwir‐ kungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Be‐ gründung (Anlage 1). Durch das Vorhaben kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft und zu mög‐ lichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die Umweltauswirkun‐ gen liegen vor allem im Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiege‐ lung, im Verlust von Brutlebensraum von Brutvögeln und in der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen einer Bilanzierung nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE, GARTENBAUAMT, 2006) erfasst und durch geeignete grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und durch die Verbu‐ chung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe kompen‐ siert. Die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts (vgl. Anlage 1.4). Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, sind im Rahmen des Bebauungsplans Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der Umwelt gegeben. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand verblei‐ ben nach der Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz Sondergebietca. 0,48 ha61,67% Verkehrsflächenca. 0,09 ha11,54% Grünflächen, privatca. 0,20 ha25,51% Grünflächen, öffentlichca. 0,01 ha1,28% Gesamtca. 0,78 ha100,00% - 10 - 6.2 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.0,78 ha Derzeitige Versiegelungca.0,06 ha Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,47 ha 7. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten. 8. Durchführung Alle Verpflichtungen der Vorhabenträgerin werden in einem Durchführungsver‐ trag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 11 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver‐ sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer‐ den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits‐ blatt DWA‐A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Ein Notüberlauf in den neu zu bauenden Mischwassersammler nördlich der Tankstelle ist herzustel‐ len. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt an‐ gezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys‐ tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwi‐ schen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssys‐ tem von Gebäuden bestehen. - 12 - Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar‐ chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal‐ schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium ei‐ ner Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der mittelalterlichen Wüs‐ tung „Hausen“ (Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG). Bei Bodeneingriffen ist daher auch hier mit archäologischen Funden und Befunden – Kulturdenkmalen gem. § 2 DSchG ‐ zu rechnen. Anregung: Um allseitige Planungssicherheit zu gewährleisten und spätere Bau‐ verzögerungen zu vermeiden, sollten frühzeitig im Vorfeld der Erschließung ar‐ chäologische Voruntersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) durchgeführt werden. Zweck dieser Vorun‐ tersuchungen ist es festzustellen, ob bzw. in welchem Umfang es nachfolgender Rettungsgrabungen bedarf. Dazu bietet das Landesamt für Denkmalpflege den Abschluss einer öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen an, d.h. insbesondere zu Fristen für die Untersuchungen und zur Kostenbeteili‐ gung des Veranlassers. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz‐ steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur‐ steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi‐ gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Re‐ gierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ - 13 - verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd‐ beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private / öffentliche Leitungen Im Bereich des Plangebiets verlaufen diverse private Leitungen der Stadtwerke Karlsruhe. Des Weiteren ist ein öffentlicher Mischwasserkanal geplant. Diese be‐ stehenden und geplanten Leitungen werden über ein Leitungsrecht gesichert. Vorhandene Stromversorgungsleitungen der Stadtwerke Karlsruhe haben im Plangebiet in der Regel eine Tiefenlage von 0,60 m (Niederspannungskabel) und 0,80 m (Mittelspannungskabel). Genaue Lage und Höhen der Versorgungsleitungen können bei der Planauskunft der Stadtwerke in der Daxlander Straße 72, Tel 599‐4818, leitungsaus‐ kunft@netzservice‐swka.de, erhoben werden. Bei Erfordernis sind die genauen Höhenlagen unserer Versorgungsleitungen durch Suchschlitze festzustellen. 20kV‐Kabel dürfen nicht freigelegt, unter‐ oder überbohrt werden. Ist dies nicht umsetzbar, ist die Abteilung Netzbetrieb, zu verständigen, um notwendige Maß‐ nahmen (Sicherheitsabschaltungen, kontrollierte Freilegung, etc.) zu veranlassen. Die Verständigung über die Baumaßnahme in Bereichen mit 20‐kV‐Kabel muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei einer Beschädi‐ gung dieser Kabel ist neben einem immensen wirtschaftlichen Schaden eine aku‐ te Lebensgefahr gegeben. Entlang der Nordgrenze des Planbereichs verläuft die 220kV‐Leitung Oberwald‐ Karlsruhe Ost der TransnetBW GmbH. Der zugehörige Schutzstreifen liegt teil‐ weise innerhalb des Plangebiets und ist mit einem Leitungsrecht zu belegen. Entlang der Nordgrenze des Planbereichs verläuft 9. Sicherheitsvorschriften bei der Bauausführung Das Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Umspannwerk der Transnet BW. Bei der Bauausführung sind folgende Sicherheitsvorschriften zu be‐ achten: 1. Sämtliche metallische Bauteile wie Geländer, Metallleitern, Metallzäune o.ä. sollten ausreichend geerdet sein, um eine elektrostatische Aufladung im Be‐ reich der Höchstspannungsanlagen zu vermeiden 2. Da das Bauvorhaben im Bereich einer Hochspannungsanlage ausgeführt wird, ist während des Baus darauf zu achten, dass mit Baugeräten (Kran) oder ande‐ ren Gegenständen stets ein Abstand von mindestens 5 m von den stromfüh‐ renden Anlagenteilen eingehalten wird. - 14 - 3. Der Bauherr bzw. die von ihm beauftragten Baufirmen haften für alle Schä‐ den, die durch ihre Bautätigkeit an den Höchstspannungsanlagen entstehen. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Transnet BW Betriebsstelle Daxlanden min‐ destens 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu‐ erbare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Wasserschutzzone Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebiets Durla‐ cher Wald. Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung und die dort ausge‐ führten Regelungen zu beachten und die aufgezeigten Verbote und Hinweise un‐ eingeschränkt einzuhalten. Durch die Maßnahme darf das Grundwasser nicht verunreinigt bzw. nachteilig verändert werden. Der Grundwasserschutz ist unein‐ geschränkt sicherzustellen, sowohl während der Bauphase als auch während des späteren Betriebs. Das Errichten und Erweitern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist dann zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Das Versickern und Versenken von Abwasser ist verboten, ausgenommen ist das schadlose Versickern des Niederschlagswassers von Dachflächen über die beleb‐ ten Bodenschichten. Beim Erstellen und Betreiben von Versickerungsflächen ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen ausgeschlossen wird. - 15 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge‐ ändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungs‐ verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas‐ sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389; 440). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 12 und der Planzeichnung sind auf der Basis des Vor‐ haben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlage 2) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich die Vorhabenträgerin im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet – Multienergietankstelle (§ 11 BauNVO) Zulässig sind die Anlage einer Tankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle, die für die Bereitstellung der alternativen Brennstoffe erforderlichen Technikgebäude sowie die dazugehörige Erschließung und Anbindung an die B 3. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Höhe der baulichen Anlagen Gebäude Die Wandhöhe der Gebäude darf maximal 7,50 m betragen, gemessen senkrecht zwischen der Erdgeschossrohfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt der Außen‐ wand mit der Oberkante der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Werbeanlagen Die maximale Höhe der freistehenden Werbeanlage darf 9,0 m über Gelände‐ oberfläche nicht überschreiten. Werbeanlagen im baulichen Zusammenhang mit Gebäuden dürfen die gebaute Wandhöhe nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind zwei rot beleuchtete Schriftzüge / Icons, die auf den Tankdächern bis zu einer maximalen Höhe von 7,0 m über Geländeoberfläche angebracht werden können. - 16 - 3.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) des sonstigen Sondergebiets wird mit 0,8 festge‐ setzt. 4. Überbaubare Grundstücksfläche Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB festgesetzt. Bauliche Anlagen sind im sonstigen Sondergebiet, ausgenommen Verkehrswege, Parkflächen und Werbeanlagen, nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der überbauba‐ ren Grundstücksfläche nicht zugelassen. Die nach § 14 Abs. 2 BauNVO der Ver‐ sorgung dienenden Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grund‐ stücksfläche zulässig. 6. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind 6.1 Sichtfeld Im zeichnerischen Teil ist ein Sichtfeld im Bereich der Einmündung in die B 3 ein‐ getragen. Dieses ist von allen sichtbehindernden baulichen Anlagen (auch Stell‐ plätzen) und Nutzungen freizuhalten. Bepflanzungen über 0,80 m über herge‐ stellter Fahrbahn sind unzulässig. Bäume sind nur als Hochstämme mit einem Kronenansatz von min. 2,50 m über hergestellter Fahrbahn zulässig. 6.2 Anbauverbot Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz ist vom Fahrbahnrand einer Bundesstraße zu Hochbauten bzw. baulichen Anlagen ein Anbauverbot von bis zu 20 m einzu‐ halten. Dies ist im zeichnerischen Teil gemäß § 9 Abs. 6 BauGB dargestellt. 7. Verkehrsflächen Im zeichnerischen Teil sind öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Auftei‐ lung ist unverbindlich. 8. Grünflächen / Pflanzgebote 8.1 Grünflächen Im zeichnerischen Teil sind private und öffentliche Grünflächen sowie Pflanzun‐ gen festgesetzt. Die Anlage von Kies‐ oder Schotterflächen ist unzulässig. Die kleinen Grünflächen innerhalb des Plangebietes, die in der Mehrzahl auch Baumstandorte sind, sind als Rasenflächen anzulegen und vor dem Überfahren auf geeignete Weise zu schützen. Die private Grünfläche entlang der Bundesstraße ist als Vegetationsfläche anzu‐ legen, gemäß Planzeichnung mit Bäumen zu bepflanzen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits‐, Abstell‐ oder Lagerfläche ist nicht zulässig. Versicke‐ rungseinrichtungen (Mulden, Mulden‐Rigolen‐Systeme) sind zulässig. - 17 - Für die Grünflächen im Süden und Osten ist ein Pflanzgebot festgesetzt (siehe Ziffer 8.2). Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An‐ lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de‐ ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 8.2 Pflanzgebote Die Gehölze (Laubbaumhochstämme und landschaftstypische Hecke) im Plange‐ biet sind in der auf die Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen. Die im Plan darge‐ stellten Bäume können lagemäßig den planerischen Gegebenheiten angeglichen werden. Ihre Anzahl ist bindend. Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass Bäume in mind. 3,5 Meter Entfernung von Leitungen der Versorgungsträger gepflanzt wer‐ den. Sollte dieser Mindestabstand im Einzelfall unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen für die Leitungen erforderlich. Für die Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m 2 und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m 3 Größe und einer Tiefe von 1,50m vorzusehen. Die Bäume sind mit einem Dreibock und Arbo‐Flex Stammschutzfarbe zu versehen. Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der jeweiligen Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden‐ oder Kugelformen oder spezielle wi‐ derstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen sind nicht zugelassen. Artenliste Baumreihe Pflanzgröße , Hochstamm, 3 x v, STU 18‐20 cm Acer campestre Feld‐Ahorn Acer platanoides Spitz‐Ahorn Betula pendula Sand‐Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel‐Kirsche Quercus robur Stiel‐Eiche Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winter‐Linde Ulmus minor Feld‐Ulme - 18 - Artenliste freiwachsende, landschaftstypische Hecke Pflanzabstand: dreireihig, 1,5 m zwischen den Pflanzen, 1 m zwischen den Reihen Pflanzgröße, Strauch 2 x v, Höhe 60‐80 cm Acer campestre Feld‐Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Rosa canina Hunds‐Rose Ulmus minor Feld‐Ulme Feld‐Ahorn, Hainbuche und Feld‐Ulme sind in der Hecke nur in der mittleren Rei‐ he zu pflanzen. Für die Gehölzpflanzungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. 8.3 Dachbegrünungen Das Dach des Shopgebäudes ist extensiv mit Gräsern und Kräutern zu begrünen und zu unterhalten. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mind. 12 cm über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht zu begrünen. Al‐ le Pflanzungen und Ansaaten sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall in der nächstmöglichen Pflanzperiode zu ersetzen. Für die Begrünung ist zertifiziertes Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW un‐ ter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwen‐ den. Die Artenzusammensetzung ist mit dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. 8.4 Ansaaten Bei Ansaaten auf den Grünflächen ist ebenfalls zertifiziertes Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des spezi‐ ellen Standortes zu verwenden. Die Artenzusammensetzung ist mit dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz abzustimmen. 9. Artenschutzbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnah‐ men durchzuführen: - Bauzeitenbeschränkung: Baufeldräumungen und Rodungen von Gehöl‐ zen sind außerhalb der Brut‐ und Jungenaufzuchtzeiten von Anfang Ok‐ tober bis Ende Februar durchzuführen - Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen durch Verwendung abgeschirmter, insektenfreundlicher Lampen (LED‐Lampen, Natriumnieder‐ drucklampen) mit nach unten gerichteter Abstrahlung. Es sind 1. Priorität: LED‐ Leuchten, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen zu verwenden. - 19 - 10. Entwässerung Schmutzwasser sowie anfallendes Niederschlagswasser (ausgenommen der Dachflächen) ist nach Vorklärung in den Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze einzuleiten. Unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen ist vor Ort über Versicke‐ rungsmulden / Mulden‐Rigolensysteme zu versickern. Ein Notüberlauf in den neu zu bauenden Mischwasserkanal ist herzustellen. Ist auf Grund der Bodenbeschaffenheit keine Versickerung möglich, ist das unbe‐ lastete Niederschlagswasser ebenso dem neu zu bauenden Mischwasserkanal zu‐ zuführen. 11. Leitungsrecht Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind Zonen eingetragen, für die ein Versorgungsleitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe (diverse Versor‐ gungsleitungen) und der Stadt Karlsruhe (Mischwasserkanal) dinglich gesichert werden muss. Diese Flächen sind von Bebauung freizuhalten und müssen zum Zwecke des Betriebes, der Unterhaltung und Änderung der Versorgungsanlagen einschließlich Zubehör für die Stadtwerke Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe sowie für Dritte jederzeit zugänglich sein. 12. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Die Kompensation des Eingriffes ist über integrierte grünordnerische Maßnah‐ men (Grünflächen, Pflanzgebote) und über das Ökokonto der Stadt Karlsruhe zu leisten. Dem Eingriff durch das Vorhaben werden die Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe auf Flurstück 63079/2, Gemarkung Durlach (Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, 1251 Wertpunkte), Flurstücke 19218 und 19215 (Eschen‐ pflanzungen an der B36, 910 Wertpunkte), Gemarkung Karlsruhe und teilweise Flurstück 66036 (Sandrasen auf Acker, 175 Wertpunkte) für die erforderliche Kompensation zugeordnet. 13. Außenbeleuchtung Von der Beleuchtung darf keine Blendwirkung auf Wohngebiete und den öffentli‐ chen Verkehrsraum ausgehen. Die Beleuchtung der Tankstelle ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. Für die Beleuchtung der Tankstelle sind abgeschirmte, insektenfreundliche Lampen, de‐ ren Abstrahlung nach unten gerichtet ist, zu verwenden. - 20 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Es sind ausschließlich Flachdächer und Pultdächer bis zu einer 7°‐Neigung zuläs‐ sig. Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig. Dächer aus kupfer‐, zink‐ oder bleigedecktem Metall sind nicht zulässig. Ausnah‐ men bilden beschichtete Metalldächer und solche mit feuerverzinktem Kupfer‐ blech. 1.2 Fassaden / Außenwände Grelle und leuchtende Außenfarben für die Gebäude sind nicht zulässig. 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: ‐ Einzelbuchstaben bis max. 1,5 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei‐ chen) bis zu einer Gesamtfläche von 13 m², wobei ein einzelnes Element nicht größer als 3 m² sein darf. Ausgenommen hiervon ist ein beleuchteter Preisanzeiger mit einer Höhe von max. 9 Metern ohne zusätzlich seitlich angebrachte Werbebotschaften auf der Anbauverbots‐Fläche. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Anlage 2 (2.1 – 2.5) – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – ist bindender Be‐ standteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. "Multienergietankstelle an der Südtangente" Karlsruhe - Durlach mit örtlichen Bauvorschriften und integriertem Grünordnungsplan Vorhabenbezogener B E B A U U N G S P L A N Stadt Karlsruhe Planverfasser Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Straße 1 89568 Hermaringen Telefon: 07322 - 9622 - 0 Telefax: 07322 - 9622 - 50 Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 INGENIEURE & PLANER Es gelten: Baugesetzbuch (BauGB)der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV 90)in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Landesbauordnung (LBO)in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358) zuletzt geändert am 11.11.2014 (GBl. Nr. 501) Stand Liegenschaftskataster:April 2014 Zeichnerischer Teil Entwurf IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung - Vorhabenträgerin TOTAL Deutschlang GmbH Postfach 103 10103 Berlin Seite -21- Stadtplanausschnitt M 1 : 20.000 Seite -22- Pflanzgebot - Anpflanzen einer freiwachsenden Hecke zur Eingrünung des Plangebiets Dachform und 0,8 SO Höhenfest- Textteil setzung siehe Sonstige Planzeichen Füllschema der Nutzungsschablone Grundflächenzahl (GRZ) Wand- und Gebäudehöhe Zeichenerklärung Dachform und -neigung Festsetzungen: -neigung siehe Textteil Art der baulichen Nutzung SO Baugrenze Sondergebiet (§ 11 BauNVO) hier: Multienergietankstelle Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB) Signaturen gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Bauweise, überbaubare Fläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Private Grünflächen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) Öffentliche Grünflächen Stellplätze LR Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB) hier: Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe, Strom, Kanal Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs.1 Nr.10 und Abs.6 BauGB) hier: Sichtfeld Baumpflanzungen pfg Schutzstreifen für Leitungen der TransNet BW (220kV Leitung Karlsruhe-Oberwald) Schutzstreifen St Seite -23- bestehende Bäume X bestehende Gebäude Katastergrenze Flurstücksnummer Hinweise Bestandshöhen Böschung bzw. Bestandsgelände 6.0 Maßzahl in Meter Bäume / Sträucher, entfallend Nachrichtliche Übernahme 20-Meter-Anbauverbot gemäß § 9 FStrG (vgl. C.I. Ziffer 6.2) (§ 9 Abs. 6 BauGB) 116.68 Mischwasserkanal Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Wasserschutzgebiet Durlacher Wald, Zone IIIB Regenwasserkanal Fahrbahn, Bestand Aufstellfläche für Preisanzeiger Oberirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen Seite -24- 20 m Anbauverbot Baum- / Strauchhecke B trg Ust Nahenhausen Dachform und 0,8 SO Höhenfest- Textteil setzung siehe -neigung siehe Textteil LR LR Sichtfeld 3/110 2.5 116.59 116.46 116.56 116.70 116.81 117.05 117.15 117.13 116.43 116.64 116.59 116.78 116.68 116.56 KD 116.45 KS 113.38 KD 116.53 KS 113.46 LR X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2.0 20.0 116.64 20.0 5.0 Fußgängerüberweg, geplant Fußgängerweg 5.0 20 m Anbauverbot pfg pfg 116.72 Bestand 116.75 Aufstell- fläche Preisan- zeiger Bundesstraße B3 Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost Schutzstreifen 116.83 St St St St St St St St St St St St St St St LR 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) Seite -25- - 26 - Unterschriften Vorhabenträgerin: TOTAL Deutschland GmbH Jean‐Monnet Str.2 010557 Berlin .......... .................................... Thomas Kirchhoff Planverfasser: Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG Robert‐Bosch‐Straße 1 89568 Hermaringen .............................................. Ulrich Mäck, Geschäftsführer Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann‐Woessner Leiterin des Stadtplanungsamtes Lammstraße 7 76124 Karlsruhe .............................................. Prof. Dr. Anke Karmann‐Woessner Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 - 27 - Anlagen 1. Umweltbericht 1.1 Einleitung Das Baugesetzbuch sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in ei‐ nem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Inhalte des Umwelt‐ berichts richten sich nach der Anlage zum BauGB (§ 2a S. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB). Die Umweltbelange werden im Umweltbericht systematisch nach den Schutzgü‐ tern abgehandelt. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme mit Bewertung, die Auswir‐ kungen der Planung werden beschrieben, es werden Maßnahmen zur Vermei‐ dung, Verminderung und zur Kompensation aufgezeigt sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht‐Durchführung der Planung abge‐ geben. Aufgabe der Umweltprüfung in der Bauleitplanung ist es, alle Belange des Um‐ welt‐ und Naturschutzes zusammenzuführen und den Behörden und der Öffent‐ lichkeit zur Stellungnahme vorzulegen. 1.1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele Im Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet, Straßenverkehrsflächen, öf‐ fentliche und private Grünflächen festgesetzt. Das Sondergebiet dient der An‐ siedlung einer Multienergietankstelle mit Shop und Waschhalle. Art des Gebiets (Inhalt, Art und Umfang) Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Mul‐ tienergietankstelle“ Verkehrsflächen (Erschließungsstraße, Fußgängerweg) Grünflächen Art der Bebauung (Ziele, Festsetzun‐ gen) Gebäude und bauliche Anlagen zur Erfüllung des Nut‐ zungszwecks „Multienergietankstelle“ Erschließung Die Erschließung erfolgt über die bestehende B 3 Flächenbedarf Geltungsbereich 0,78 ha - 28 - 1.1.2 Ziele des Umweltschutzes Bodenschutz Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen sparsamer Umgang mit Boden Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Berücksichtigung im Bebauungsplan Bodenversiegelungen und Bodeninanspruchnahme nur im notwendigen Maß Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/Ausgleichs‐ regelung berücksichtigt Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe) Berücksichtigung im Bebauungsplan Von der Multienergietankstelle sind geringe, zusätzliche Luft‐ und Lärmimmissionen durch die Verkehrszunahme zu erwarten. Das Plangebiet liegt in einer Zone mit lokal vorherr‐ schenden Flurwinden, die von Süd und Nord verlaufen. Diese wirken einer Schadstoffakkumulation entgegen. Eine Vorbelastung des Plangebiets durch die Bundes‐ straße (Lärm und Abgase) ist gegeben. An der B3 be‐ steht ein Lärmschutzwall, zusätzliche Verminderungs‐ maßnahmen sind nicht notwendig. Wasserschutz Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser Erhalt der natürlichen Rückhaltefähigkeit für Nieder‐ schläge Berücksichtigung im Bebauungsplan Quellen treten im Gebiet nicht zu Tage Oberflächengewässer sind im Gebiet nicht vorhanden. Bau und Betrieb der Tankstelle nach den anerkannten Regeln der Technik. Im Bereich der Tankstelle wird eine mediendichte Fahrbahn zum Schutz vor Einträgen ins Grundwasser eingebaut (vgl. Baubeschreibung der me‐ diendichten Fahrbahn, Anlage 2.5). Schmutz ‐ und anfallendes Oberflächenwasser wird in den neu zu bauenden Mischwasserkanal eingeleitet. Unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen wird nach Möglichkeit vor Ort versickert. Natur‐ und Land‐ schaftsschutz Artenschutz, Schutz und Erhalt von Lebensräumen Erholungsfunktion der Landschaft erhalten Ausgleich von nicht vermeidbaren Eingriffen Berücksichtigung im Bebauungsplan Artenschutzrecht wird durch die zeitliche Begrenzung zur Baufeldräumung und Gehölzrodung und Regelungen zur Beleuchtung umgesetzt. Die Fläche hat keine Erholungsfunktion, die berücksich‐ - 29 - tigt werden müsste. An das Gebiet schließt im Süden und Osten ein geplantes Landschaftsschutzgebiet an. Ausgedehnte Eingrünungen der Tankstelle in dem Be‐ reich minimieren den Konflikt. Der Eingriff in Arten und Lebensräume wird bilanziert und Ausgleichsflächen umgesetzt 1.2 Umweltauswirkungen Beschreibung der Wirkfaktoren Bei der Umsetzung der Planung sind baubedingte Auswirkungen während der Bauphase zu erwarten. Dazu gehören z.B. Lärm durch Bautätigkeit und vorüber‐ gehende Inanspruchnahme von Flächen für Materiallager und Arbeitsraum. Die baubedingten Wirkfaktoren sind auf die Phase der Bautätigkeit begrenzt, nur kurzfristig und nicht erheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen nach dem Bau der Anlage werden durch die Fahrzeuge auftreten, die die Tankstation anfahren und durch die Beleuchtung die von der Tankstelle ausgeht. Im Gebiet besteht durch die B3 eine starke Vorbelas‐ tung, ein Lärmschutzwall zum Schutz der Wohngebiete im Norden ist vorhanden. Anlagebedingte Auswirkungen sind hauptsächlich die Versiegelung durch die Ge‐ bäude und die Erschließungsanlagen. Diese Versiegelungen werden in der Ein‐ griffs‐/ Ausgleichsbilanzierung abgearbeitet. Durch den Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage bestehen hohe potentielle Risiken für die Auslösung von Grundwasserverunreinigungen. Damit das Risiko für konkrete Verunreinigungen minimiert wird, werden die Anlagen nach den all‐ gemein anerkannten Regeln der Technik so errichtet und betrieben, dass ein bestmöglicher Grundwasserschutz sichergestellt wird. Die Fahrbahn im Wirkbereich der Abgabeeinrichtungen einschließlich der Stau‐ flächen und Abläufe wird flüssigkeitsundurchlässig und mineralölbeständig mit hohem Frost‐ und Tausalzwiderstand ausgebildet und wird über einen Leicht‐ flüssigkeitsabscheider entwässert. Niederschlagswasser, das trotz der großflächigen Tankplatzüberdachung infolge Schlagregens oder Schnee im Wirkbereich anfällt, wird über ein Rinnenband aus bauartzugelassenen Betonfertigteilen aufgefangen. Es wird über einen Leicht‐ flüssigkeitsabscheider der entsprechenden Nenngröße mit integriertem Schlammfang in die Entwässerung eingeleitet (siehe auch Baubeschreibung der mediendichten Fahrbahn, Anlage 2.5). Bei der Beurteilung der Luftqualität ist im Wesentlichen die Stickstoffdioxidbelas‐ tung zu beachten, da es in Karlsruhe an der straßennahen Luftmessstation Rein‐ hold‐Frank‐Straße zu Überschreitungen des Grenzwertes kommt und daher ein Luftreinhalte‐/ Aktionsplan erforderlich wurde. Der Bereich Durlach liegt außer‐ halb der Umweltzone von Karlsruhe, mit der der höchstbelastete Stadtinnenbe‐ reich umrissen ist. - 30 - Entsprechend der Klimafunktionskarte ist an diesem Abschnitt der Südtangente keine signifikant hohe NO2‐Belastung zu erwarten. Die von Süd und Nord verlau‐ fende Strömungsrichtung lokal vorherrschender Flurwinde wirkt einer Schad‐ stoffakkumulation entgegen. Des Weiteren befindet sich die Wohnbebauung in einem ausreichend großen Abstand zu dem Plangebiet. Hinsichtlich der Luftqualität bestehen gegenüber der Planung und des zu erwar‐ tenden Neuverkehrs keine Bedenken. Das Plangebiet wird durch die Lärmemissionen der angrenzenden B3 dominiert. Laut Lärmkartierung 2014, ist im Plangebiet mit Lärmpegel zwischen 70dB(A) und 60 dB(A) am Tag und in der Nacht zwischen 65 dB(A) und 55 dB(A) zu rech‐ nen. Die nächstgelegene Wohnbebauung, nördlich der B3, ist ca. 200 m entfernt und wird durch einen Lärmschutzwall entlang der B3 vor Lärm geschützt. Dort herr‐ schen Lärmpegel zwischen 55 dB(A) und 60 db(A) am Tag und in der Nacht zwi‐ schen 50 dB(A) und 55 dB(A). Den Hauptlärmemittent im Gebiet stellt die B3 dar, aufgrund der nur geringfügi‐ gen Zunahme des Verkehrs kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner wahrnehmbaren Verstärkung der Immissionen kommen wird. Diese Aussagen werden durch das zum Bauvorhaben erstellte Lärmgutachten (UWB JAEGER, 2015) bestätigt. 1.2.1 Bestandsaufnahme Bestand: Schutzgut Bemerkung aktuelle Wertigkeit Boden versiegelt wird eine intensive Ackerfläche im Einzugsbereich der Bundesstraße Bei der Fläche handelt es sich um einen Standort mit sandig‐lehmigem Boden der Niederterrasse von hoher Leistungsfähigkeit. Zur Verbesserung der Bodenfunktion "Natürliche Bodenfrucht‐ barkeit" wurde im Jahr 2007 flächig 0,20 m hu‐ mushaltiger Oberboden aus Lösslehm aufge‐ tragen. Die vorkommenden Böden erfüllen ihre Funktion als "Ausgleichskörper im Wasserkreis‐ lauf" durch das Rückhaltevermögen für Nieder‐ schlagswasser sehr gut. Außerdem weisen sie gute Filter‐ und Puffereigenschaften zur Auf‐ nahme von Schadstoffen auf. Im Rahmen der Eingriffs‐/ Ausgleichsbilanzie‐ rung wurde der Oberbodenauftrag aus dem Jahr 2007 mittels einer höheren Bewertung des Ist‐ Zustands berücksichtigt. Tiefere Schichten sind durch kiesig‐sandiges Material geprägt und sickerfähig. mittlere bis hohe Bedeutung - 31 - Schutzgut Bemerkung aktuelle Wertigkeit Tiere, Pflan‐ zen und ihre Lebensräume Baum‐/Strauchhecke als Lebensstätte vorhan‐ den keine weiteren Biotopstrukturen Mittlerer Bedeu‐ tung geringe Bedeu‐ tung Wasser Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIB Oberflächengewässer sind nicht betroffen mittlere Bedeu‐ tung der unversie‐ gelten Flächen Luft / Klima geringe klimatische Bedeutung (Ackerfläche), kein direkter Siedlungsbezug geringe Bedeutung Landschafts‐ bild / Erho‐ lung keine erkennbare Erholungsfunktion, keine typi‐ schen Elemente der regionalen Landschaft vor‐ handen, Vorbelastung durch Bundesstraße und Umspannwerk vorhanden geringe Bedeutung Kultur‐ und Sachgüter keine Bodendenkmale vorhanden keine Kulturdenkmale vorhanden geringe Bedeutung Bewertung: Schutzgut Beeinflussung der Schutzgüter Bemerkung / Minimierungsmaßnahmen erheb‐ lich nicht er‐ heblich/ge ring Boden X Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/ Ausgleichsregelung berücksichtigt. Wasser X Erhöhung des Abflusses durch Neuversiege‐ lung, verminderte Grundwasserneubildungs‐ rate Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/Aus‐ gleichsregelung berücksichtigt. Regenwasser von Dachflächen wird vor Ort versickert, um die anfallende Menge von zu bewirtschaftendem Wasser zu reduzieren, Dachbegrünung des Shopgebäudes (Erhö‐ hung der Verdunstungsleistung, Wasser‐ rückhalt). - 32 - Schutzgut Beeinflussung der Schutzgüter Bemerkung / Minimierungsmaßnahmen erheb‐ lich nicht er‐ heblich/ge ring Luft / Klima X Aufgrund der geringen Größe des Plange‐ biets und, den lokal vorherrschenden Flur‐ winden und der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung sind keine erheblichen Be‐ einträchtigungen zu erwarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninan‐ spruchnahme und Gebäudehöhe ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Multiener‐ giestation einen merklich negativen Einfluss auf die Frischluftzufuhr der Wohnbebauung östlich der Fiduciastraße haben wird. Darü‐ ber hinaus ergeben sich durch die Bebauung keine weiteren thermischen Belastungen in unmittelbarer Umgebung. Tiere, Pflanzen und ihre Le‐ bensräume X Vermeidung von Verbotstatbeständen ge‐ mäß § 44 BNatSchG durch Bauzeitenrege‐ lung (Rodung von Gehölzen und Freimachen des Baufelds zwischen Oktober und Februar) und insektenfreundliche Beleuchtung Land‐ schaftsbild und Erho‐ lung X Pflanzung von Laubbaumhochstämmen zur Eingrünung und Gliederung des Gebiets, Ab‐ schirmung des Gebiets nach Süden und Os‐ ten über eine landschaftlich freiwachsende Hecke. Kultur‐ und Sachgüter X Keine Veränderung Regionalplan: Der gesamte Bereich südlich der Südtangente ist als Grünzäsur zwischen Durlach und Wolfartsweier sowie als regionaler Grünzug zwischen der Autobahn A5 und Wolfartsweier von Bebauung freizuhalten. Das Bebauungsplangebiet ist hiervon ausgenommen. Zur Abgrenzung des Planbereichs und zur Einbindung in den Grünzug ist im Süden und Osten der Tankstelle eine frei wachsende, landschafts‐ typische Hecke und im Norden der Tankstelle sind Laubbaumhochstämme zu pflanzen. Artenschutz: Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die Auswir‐ kungen des Vorhabens auf die planungsrelevanten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie sowie Arten der Vogelschutzrichtlinie) geprüft. - 33 - Im Rahmen von drei Begehungen wurden Brutvögel erfasst. Sonstige planungsre‐ levante (europarechtlich geschützte) Tierarten wurden im Rahmen einer Potenti‐ alanalyse abgeprüft mit dem Ergebnis, dass nur Arten der Gruppe der Fledermäu‐ se für das Vorhaben relevant sind (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG werden im Bebauungsplan Vermeidungsmaßnahmen in Form einer Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung und Rodung der Gehölze beschränkt auf die Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar) festgesetzt. Als weitere Vermei‐ dungs‐ und Minimierungsmaßnahme ist die Tankstelle mittels abgeschirmter, in‐ sektenfreundlicher Lampen (LED, Natriumdampflampen), die nach unten gerich‐ tet sind, zu beleuchten. Nicht national / europarechtlich geschützte Arten müssen bei Konflikten im Rah‐ men der Eingriffsregelung nach Baurecht behandelt werden. Dies ist im vorlie‐ genden Bebauungsplan nicht vertiefend weiter zu prüfen, da das Plangebiet kei‐ ne geeigneten Habitatstrukturen für relevante Tiergruppen aufweist. Das Schutz‐ gut Tiere ist im Rahmen der Bilanzierung ausreichend berücksichtigt. Natura 2000 Das Plangebiet liegt circa 800 Meter östlich des FFH‐Gebiets „Oberwald und Alb in Karlsruhe“. Im Rahmen einer Natura 2000‐Vorprüfung wurden die möglichen Beeinträchtigungen für das FFH‐Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen dargestellt und fachlich beurteilt. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Durchführung einer Verträglich‐ keitsprüfung im Sinne des §1 a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 BNatSchG obliegt der zu‐ ständigen Naturschutzbehörde. Verkehr Die stark befahrene B3 stellt den Hauptemittent für Lärm und Schadstoffe im Plangebiet dar. Im November 2014 fanden für die Verkehrliche Standortbeurtei‐ lung Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Südtangenge (B3)/ Fiduciastraße statt. Die dabei erfassten Verkehrsströme werden gemäß der Berechnungsme‐ thode im HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) auf die DTV‐Werte (durchschnittlicher täglicher Verkehr) hochgerechnet. Für die an‐ liegenden Straßen im Plangebiet ergeben sich folgende Querschnittswerte: ‐ Südtangente westlich des Knotens: 27.800 Kfz/24h, 3,5% ‐ Südtangente östlich des Knotens: 14.200 Kfz/24h, 4,3% ‐ Fiduciastraße nördlich des Knotens: 16.400 Kfz/24h, 3,2% ‐ Erlachseeweg südlich des Knotens: 700 Kfz/24h, 0,3% Die Verkehrsspitzenstunden sind dabei vormittags von 7.30 – 8.30 Uhr und nach‐ mittags von 16.30. – 17.30 Uhr. Durch den Bau der Tankstelle werden in der Spitzenstunde zusätzlich ca. 100 Fahrzeuge prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Spitzenstunden‐ wert aufgrund der tageszeitlichen Schwankungen der Kraftstoffpreise voraus‐ sichtlich in der Nachmittagsspitze erreicht wird. - 34 - Dieser zusätzliche Verkehr ist aufgrund der bestehenden Vorbelastung von bis zu 27.800 Fahrzeugen täglich nur eine sehr geringe, nicht erhebliche Zunahme. 1.2.2 Prognose Prognose bei Durchführung der Planung Innerhalb des Plangebiets gibt es keine wesentliche Verbesserung oder Ver‐ schlechterung für Tiergruppen. Durch die Eingrünung im Süden und Osten mit‐ tels einer freiwachsenden Hecke wird der Verlust der Feldhecke ausgeglichen und Brutlebensraum für störungsunempfindliche Vogelarten geschaffen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung: Keine Veränderung im Bestand, die Fläche verbleibt als Acker in der landwirt‐ schaftlichen Nutzung. 1.2.3 Maßnahmen a) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung Zur Vermeidung eines Tötens oder Verletzens von Vögeln ist die Baufeldräumung und Rodung der Gehölze außerhalb der Brut‐ und Jungenaufzuchtzeit (d.h. nicht zwischen Anfang März bis Ende September) erforderlich. Die baubedingte Zer‐ störung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung po‐ tenziell anwesender Jungtiere kann so vermieden werden. Eine Gefahr für Alttiere besteht nicht, diese können problemlos ausweichen. Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von nachtaktiven Fledermäusen durch Lichtemissionen und um keine nachtaktiven Insekten aus größerer Entfernung anzulocken, sind für die Beleuchtung der Tankstelle abgeschirmte, insekten‐ freundliche Lampen, deren Abstrahlung nach unten gerichtet ist, zu verwenden. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser wird die Fahrbahn im Bereich der Tankstelle mediendicht ausgeführt (vgl. Anlage 2.5) b) Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz Der Ausgleich für das Vorhaben erfolgt gebietsintern durch grünordnerische Maßnahmen: Im Gebiet ist eine private Grünfläche mit Baumpflanzungen parallel zur B3 vorge‐ sehen. Des Weiteren sind kleine private Grünflächen (Ansaat gem. textliche Fest‐ setzungen Ziff. 8.4) im Bereich der Tankstelle geplant. Auf den privaten Grünflächen sind gemäß Planzeichnung Laubbaumhochstämme an der Einfahrt zur Tankstelle und entlang der B3 zu pflanzen. Im Süden und Osten des Bebauungsplangebiets ist gemäß Planzeichnung eine freiwachsende, landschaftstypische Hecke zur Eingrünung und zur Abschirmung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet zu pflanzen. Es sind hierfür ausschließ‐ lich Arten der nachfolgenden Liste in genannter Qualität zu pflanzen. Der Pflanz‐ abstand für Sträucher beträgt 1 Meter zwischen den Reihen und 1,5 Meter zwi‐ schen den Pflanzen in der Reihe. - 35 - Die Hecke ist biotopprägend zu pflegen und im Wuchs zu fördern, bei Ausfall von Pflanzen sind diese zu ersetzen. Für die Gehölzpflanzungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der jeweiligen Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden‐ oder Kugelformen oder spezielle wi‐ derstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen sind nicht zugelassen. Sträucher, 2 x v., 60 – 100, Pflanzabstand 1 m x 1,5 m Acer campestre Feld‐Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Corylus avellana Haselnuss Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Rosa canina Hunds‐Rose Ulmus minor Feld‐Ulme Des Weiteren werden Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe auf Flur‐ stück 63079/2, Gemarkung Durlach (Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, 1251 Wertpunkte), Flurstücke 19218 und 19215, Gemarkung Karlsruhe (Eschen‐ pflanzungen an der B36, 910 Wertpunkte) und teilweise Flurstück 66036, Gemar‐ kung Karlsruhe (Sandrasen auf Acker, 175 Wertpunkte) für die erforderliche Kom‐ pensation verbucht. 1.2.4 Alternativen Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche dargestellt und die Realisierung des Vorhabens auf dieser Fläche für den Investor möglich ist, wurden keine weiteren alternativen Standorte geprüft. 1.3 Zusätzliche Angaben 1.3.1 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es gab keine Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Umweltberichts 1.3.2 Monitoring Nach Bau und Fertigstellung der Tankstelle beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten. 1.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Multienergietank‐ stelle an der Südtangente“ in Karlsruhe‐Durlach sind insgesamt aufgrund der bis‐ herigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der starken Vorbelastung der Fläche durch die B3 und durch die Umsetzung von Vermeidungs‐ und Minimie‐ rungsmaßnahmen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Die dennoch zu erwar‐ tenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend aufgeführt: - 36 - Durch das Vorhaben gehen ca. 0,6 Hektar Fläche für Natur und Landschaft verlo‐ ren. Im Zuge der Bebauung werden ca. 0,5 Hektar Boden neu versiegelt, überbaut und ein Teil der bestehenden Baumhecke gerodet. Als Ausgleich werden im Rah‐ men des Bebauungsplans grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe für die Kompensation herangezogen. Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Betroffenhei‐ ten von Vögeln und Fledermäusen durch das Vorhaben festgestellt. Zur Vermei‐ dung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind daher Vermeidungsmaß‐ nahmen in Form einer Bauzeitenregelung und insektenfreundlichen Beleuchtung im Rahmen des Bebauungsplans festgesetzt. Durch die Bebauung des im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone IIIB liegen‐ den Gebiets mit einer Tankstelle entstehen potentielle Gefahren der Verunreini‐ gung des Grundwassers. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser sind im Rahmen des VEP (Anlage 2.5) entsprechende Maßnahmen vorgesehen (z.B. me‐ diendichte Fahrbahn). Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der Umwelt gegeben. Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmen aus‐ gleichbar. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. 1.3.4 Verwendete Grundlagen S TADT KARLSRUHE – GARTENBAUAMT (2006): Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden‐Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2001): Arten, Biotope, Landschaften – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten, Karlsruhe LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden‐Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Karlsruhe L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie de‐ ren Umsetzung, Karlsruhe M INISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011): Wirtschafts‐ funktionenkarte, Stuttgart N ACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2010): Flächennutzungsplan 2010 , Karlsru‐ he U WB JÄGER (2015) Büro für Umwelttechnik Jäger: Schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung einer TOTAL‐Multienergietankstelle in Hinblick auf den Vorhabenbe‐ zogenen Bebauungsplan an der Südtangente in Karlsruhe‐Durlach, Espenau - 37 - 1.4 Bilanzierung Die Eingriffs‐Ausgleichsbilanzierung erfolgt nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE ‐ GARTENBAUAMT, 2006). Die Bilanzierung umfasst eine digitale Tabelle (excel‐Format .xls) nach den Vor‐ gaben des Karlsruher Modells sowie einen Plan mit Flächenausweisungen. Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 - 38 - Anlage x 2. Vorhaben‐ und Erschließungsplan Bestehend aus: 2.1 Übersichtsplan 2.2 Leitungs‐ und Erschließungsplan 2.3 Bestandsplan 2.4 Projektplänen 2.5 Fahrbahnbeschreibung Das Projekt ist in der Begründung unter Ziffer 4 beschrieben Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 3IODQ]JHERW$QSIODQ]HQHLQHUIUHLZDFKVHQGHQ+HFNH]XU(LQJUQXQJGHV3ODQJHELHWV Dachform und 0,8 SO +|KHQIHVW Textteil setzung siehe Sonstige Planzeichen )OOVFKHPDGHU1XW]XQJVVFKDEORQH *UXQGIOlFKHQ]DKO*5= :DQGXQG*HElXGHK|KH =HLFKHQHUNOlUXQJ Dachform und -neigung Festsetzungen: -neigung sieheTextteil Art der baulichen Nutzung SO Baugrenze Sondergebiet %DX192hier: Multienergietankstelle gIIHQWOLFKH6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHPLW6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKVGHV%HEDXXQJVSODQV$EV%DX*% 6LJQDWXUHQJHPlGHU9HURUGQXQJEHUGLH$XVDUEHLWXQJGHU %DXOHLWSOlQHXQGGLH'DUVWHOOXQJGHV3ODQLQKDOWHV (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) Art der baulichen Nutzung $EV1U%DX*% %DXZHLVHEHUEDXEDUH)OlFKH6WHOOXQJGHUEDXOLFKHQ$QODJHQ $EV1U%DX*% 9HUNHKUVIOlFKHQ $EV1U%DX*%*UQIOlFKHQ$EV1U%DX*% 3ULYDWH*UQIOlFKHQ )OlFKHQRGHU0DQDKPHQ]XP6FKXW]]XU3IOHJHXQG]XU(QWZLFNOXQJYRQ%RGHQNatur und Landschaft $EV1UXQG%DX*% gIIHQWOLFKH*UQIOlFKHQ gIIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKHPLW=ZHFNEHVWLPPXQJ)XJlQJHUZHJ LR 0LW/HLWXQJVUHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKHQ $EV1UXQG$EV%DX*% hier: Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe, Strom, Kanal 8PJUHQ]XQJGHU)OlFKHQGLHYRQGHU%HEDXXQJIUHL]XKDOWHQ VLQG$EV1UXQG$EV%DX*% hier: Sichtfeld Baumpflanzungen pfg 6FKXW]VWUHLIHQIU/HLWXQJHQGHU7UDQV1HW%:N9/HLWXQJ.DUOVUXKH2EHUZDOG Schutzstreifen EHVWHKHQGH%lXPH X EHVWHKHQGH*HElXGHKatastergrenze)OXUVWFNVQXPPHU Hinweise geplantes Vorhaben%HVWDQGVK|KHQ%|VFKXQJE]Z%HVWDQGVJHOlQGH 6.0 0D]DKOLQ0HWHU%lXPH6WUlXFKHUHQWIDOOHQG 1DFKULFKWOLFKHhEHUQDKPH 0HWHU$QEDXYHUERWJHPl)6WU*YJO&,=LIIHU $EV%DX*% 116.68 Mischwasserkanal, geplant Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen $EV1U%DX*% Wasserschutzgebiet Durlacher Wald, Zone IIIB Regenwasserkanal, Bestand Fahrbahn, Bestand $XIVWHOOIOlFKHIU3UHLVDQ]HLJHU Oberirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen 20 m Anbauverbot ANLIEFERUNG Baum- / Strauchhecke Btrg Ust Nahenhausen Dachform und 0,8 SO +|KHQIHVW Textteil setzung siehe -neigung siehe Textteil LR LR Sichtfeld 3/110 2.5 116.59 116.46 116.56 116.70 116.81 117.05 117.15 117.13 116.43 116.64 116.59 116.78 116.68 116.56 ANLIEFERUNG KD 116.45 KS 113.38 KD 116.53 KS 113.46 LR X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2.0 20.0 116.64 20.0 5.0 )XJlQJHUEHUZHJJHSODQW )XJlQJHUZHJ 5.0 20 m Anbauverbot pfg pfg 116.72 Bestand 116.75 Aufstell- IOlFKH Preisan- zeiger %XQGHVVWUDH% Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost Schutzstreifen 116.83 %XQGHVVWUDH% Erlachseeweg ANLIEFERUNG Gar Btrg Ust Nahenhausen ANLIEFERUNG KD 116.45 KS 113.38 KD 116.53 KS 113.46 %XQGHVVWUDH% Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost Schutzstreifen Stadtplanausschnitt M 1 : 20.000 M 1 : 500 (im Original) 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m Stadt Karlsruhe Gemarkung DurlachStadtkreis Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan 0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU6GWDQJHQWH Karlsruhe - Durlach V. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung - " 0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU6GWDQJHQWH Karlsruhe - Durlach PLW|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQ und LQWHJULHUWHP*UQRUGQXQJVSODQ Vorhabenbezogener B E B A U U N G S P L A N Stadt Karlsruhe Planverfasser ,QJHQLHXUEUR*DQVORVHU GmbH & Co. KG 5REHUW%RVFK6WUDH 89568 Hermaringen Telefon: 07322 - 9622 - 0Telefax: 07322 - 9622 - 50 Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 INGENIEURE & PLANER Es gelten:Baugesetzbuch (BauGB) GHU)DVVXQJYRP%*%O,6 ]XOHW]WJHlQGHUWDP%*%O,6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) ]XOHW]WJHlQGHUWDP%*%O,6 Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) ]XOHW]WJHlQGHUWDP%*%O,6 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358) ]XOHW]WJHlQGHUWDP*%O1U Stand Liegenschaftskataster: April 2014 Zeichnerischer Teil Entwurf IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung - 9RUKDEHQWUlJHULQ TOTAL Deutschlang GmbH Postfach 103 10103 Berlin 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) 0 m 20 m 40 m 60 m 80 m 100 m 0 m 200 m 400 m 600 m 800 m 1 km Umspannwerk Stadtwerke Karlsruhe %XQGHVVWUDH% Baum- / Strauchhecke /DXEEDXPKRFKVWlPPH Acker /lUPVFKXW]ZDOO Stadt Karlsruhe Streuobstwiese /HLWXQJVXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0 0 m 20 m 40 m 60 m 80 m 100 m Hinweis:ĞƐƚĞŚĞŶĚĞsĞƌƐŽƌŐƵŶŐƐůĞŝƚƵŶŐĞŶƐŝŶĚŝŵŶćŚĞƌĞŶUmfeld des Plangebiets nicht vorhanden.Die konkrete Planung der Versorgung des Gebiets ĞƌĨŽůŐƚŝŵZĂŚŵĞŶĚĞƌƵƐĨƺŚƌƵŶŐƐƉůĂŶƵŶŐ͘ Seite -21- Seite -23- Seite -24- Seite -25- Seite -22- Seite -40- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK hEHUVLFKWVSODQ6WDGWSODQDXVVFKQLWW0 Seite -39- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK 2.3 Bestandsplan M 1 : 1.000 Seite -41- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) 3URMHNWSOlQH*UXQGULVV Seite -42- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK 3URMHNWSOlQH$QVLFKWHQ Seite -43- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK 3URMHNWSOlQH'HWDLOV Seite -44- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost (2) Ansicht Nord-Ost (1) 2.5 Fahrbahnbeschreibung (1/2) Seite -45- Karlsruhe, den 22.05.2014Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK 2.5 Fahrbahnbeschreibung (2/2) Seite -46- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 9RUKDEHQXQG(UVFKOLHXQJVSODQ0XOWLHQHUJLHWDQNVWHOOHDQGHU 6GWDQJHQWH.DUOVUXKH'XUODFK ANLIEFERUNG Gar Btrg Ust Nahenhausen ANLIEFERUNG KD 116.4 5 KS 113.3 8 KD 116.5 3 KS 113.4 6 Bundesstraße B3 Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost Schutzstreifen 2.2 Leitungs- und Erschließungsplan M 1 : 1.000 0 m20 m40 m60 m80 m 100 m Hinweis: Bestehende Versorgungsleitungen sind im näheren Umfeld des Plangebiets nicht vorhanden. Die konkrete Planung der Versorgung des Gebiets erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung. Seite -40- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Bundesstraße B3 Erlachseeweg 0 m20 m40 m60 m80 m 100 m Umspannwerk Stadtwerke Karlsruhe Bundesstraße B3 Baum- / Strauchhecke Laubbaumhochstämme Acker Lärmschutzwall Streuobstwiese 2.3 Bestandsplan M 1 : 1.000 Seite -41- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) 2.4.1 Projektpläne - Grundriss Seite -42- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach 2.4.2 Projektpläne - Ansichten Seite -43- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach 30.03.15 2.4.3 Projektpläne - Details Seite -44- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 01.04.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost (2) Ansicht Nord-Ost (1)
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2015/0240 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 bereits erfolgten Verfah- rensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ge- mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2015 in der Fassung vom 01.04.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Gibt es den Wunsch auf Aussprache. Das sehe ich jetzt nicht. Dann können Sie alle schon mal Ihre Karte zücken. - Wir haben nur gelbe Karten, damit einen einstimmigen Einleitungs- und Auslegungsbeschluss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: - 2 - Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015