Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberer Säuterich" in Karlsruhe-Durlach

Vorlage: 2015/0239
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.05.2015

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Umlegung Oberer Säuterich
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0239 6 öffentlich Dez. 4 Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberer Säuterich" in Karlsruhe-Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.05.2015 6 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberer Säuterich" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst die Gewanne Oberer Säuterich und Hinteräcker in Durlach- Aue. Das ca. 11,8 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebau- ungsplanes entsprechen. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13.05.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat am 22.04.2015 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Auf dessen Grundlage soll die Umlegung durch den Gemeinderat angeordnet werden. Gemäß § 46 BauGB hat der Gemeinderat durch Anordnung den Auftrag zur Durchfüh- rung der Umlegung zu erteilen, wenn es der Sachlage nach zur Verwirklichung des Be- bauungsplanes erforderlich ist. Erforderlich ist die Umlegung: a) wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des vorhandenen Grund- stückszuschnittes und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar sind, ohne dass die Grundstücke neu geordnet werden, und b) wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privatrechtlicher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können und wollen. zu a) Die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke müssen für die vorgesehe- ne Nutzung Wohnen neu geordnet werden, um die Festsetzungen des Bebauungspla- nes verwirklichen zu können. zu b) Das Anordnungsgebiet umfasst ca. 11,8 ha. Von den im betreffenden Bereich liegenden 67 Grundstücken bzw. Grundstücksteilen gehören 18 der Stadt Karlsruhe, davon 9 im öffentlichen Eigentum, und 49 den privaten Eigentümern bzw. Miteigentümergemeinschaften, davon 1 in Mitei- gentum mit der Stadt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eine freiwillige Einigung ist aufgrund dieser Eigentümerstruktur nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Umlegung sind somit gegeben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberer Säuterich" angeordnet. Die Durch- führung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst die Gewanne Oberer Säuterich und Hinteräcker in Dur- lach-Aue. Das ca. 11,8 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Bebauungsplangrenze ohne das Flurstück Nr. 62225, im Osten: durch die südöstliche Grenze der Steiermärker Straße und die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 63187, im Süden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke Nrn. 63187/1 und 63187/2 und die Bebauungsplangrenze, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015

  • Anlage 1 Oberer Säuterich
    Extrahierter Text

    Umlegung "Oberer Säuterich" Mai 2015 22.04.2015 19.05.2015

  • Anlage 2 Oberer Säuterich
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Anordnung geplante Umlegungsgrenze Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Flächenmanagement– Umlegungsstelle - Anordnung der Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Oberer Säuterich“ Gemarkung Durlach Maßstab Verkleinerung Techn. Bearb. Boelcke Datum 19.05.2015 GeändertVerfahrensleitung Benz-Vogel

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Oberer Säuterich“ in Karlsruhe-Durlach Vorlage: 2015/0239 Beschluss: Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Oberer Säuterich" angeordnet. Die Durch- führung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst die Gewanne Oberer Säuterich und Hinteräcker in Dur- lach-Aue. Das ca. 11,8 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Bebauungsplangrenze ohne das Flurstück Nr. 62225, im Osten: durch die südöstliche Grenze der Steiermärker Straße und die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 63187, im Süden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke Nrn. 63187/1 und 63187/2 und die Bebauungsplangrenze, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt der Vorla- ge bei. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf: - 2 - Da sehe ich auch keine Wortmeldungen, sondern nur Karten. Dem stimmen Sie auch alle zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015