Änderung des Landschaftsschutzgebiets Nördliche Hardt im Bereich des Wildparkstadions
| Vorlage: | 2015/0235 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Neureut, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0235 3 öffentlich Dez. 1 Änderung des Landschaftsschutzgebiets Nördliche Hardt im Bereich des Wildparkstadions Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Naturschutzbeirat 07.05.2015 1 Vorberatung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 07.05.2015 1 Vorberatung Gemeinderat 19.05.2015 3 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat/Ausschuss stimmt der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Nördliche Hardt" vom 03.10.1980 zu, mit der eine Teilfläche zwischen der Friedrichstaler Allee, An der Fasanengartenmauer, Lärchenallee und dem Adenauerring, einschließlich des nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Birkenparkplatzes zur Verwirklichung des geplan- ten Bebauungsplans "Fußballstadion im Wildpark“ aus dem Schutzgebiet entlassen wird. 2. Der Gemeinderat/Ausschuss stimmt der in der Vorlage näher dargelegten beabsichtigten Umsetzung oder Zurückweisung von im Verfahren eingegangenen Anregungen und Ein- wendungen zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Hintergrund Der Gemeinderat hat am 17.12.2013 die Entscheidung für den Neubau des Wildparkstadions am bestehenden Standort getroffen. Hierfür wird derzeit der Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" aufgestellt. Dieser umfasst die Flächen für das Stadion und anhängige Nutzungen, Trainingsplätze, Erschließungsflächen, Stellplätze sowie die Flächen des FC Germania. Der ge- plante Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtgröße von ca. 31 ha liegt voll- ständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Nördliche Hardt" (Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe vom 03.10.1980). Die Schutzgebietsverordnung enthält Verbote, die der Umsetzung des eingangs erwähnten Bebauungsplans, insbesondere hinsichtlich der Errichtung baulicher Anlagen in Form des Neubaus des Stadions, der Parkierungsflächen und der Verkehrsanlagen, formal entgegenstehen. Da der Bebauungsplan bestehenden Rechtsvor- schriften nicht widersprechen darf, ist zur Verwirklichung der Planung eine Anpassung der Schutzgebietsverordnung vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans notwendig. II. Geplante Maßnahmen und Begründung Das Bürgermeisteramt als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt daher mittels Erlass einer Änderungsverordnung (vgl. hierzu Anlage 1: Änderungsverordnung-Entwurf) eine Teilaufhe- bung der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Im Wesentlichen soll der zukünftige Geltungs- bereich des Bebauungsplans zwischen - Friedrichstaler Allee, - An der Fasanengartenmauer, - Lärchenallee und dem - Adenauerring einschließlich des nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Parkplatzes (Birkenparkplatz) aus dem Schutzgebiet entlassen werden (vgl. hierzu Anlage 2: Karte Teilaufhebung-Entwurf). Aus Sicht der Naturschutzbehörde ist dies unter Wahrung des Schutzzwecks des Gebiets ver- tretbar (vgl. ausführlicher Anlage 3: Begründung-Entwurf). Die betroffenen Flächen stellen qua- litativ keine Kernzone des Schutzgebiets dar und unterliegen bereits überwiegend einer bauli- chen und sportlichen Nutzung. Insbesondere bestand das Wildparkstadion (Errichtung um 1955) bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Schutzgebietsausweisung (Verordnung zum Schutz von Landschaftsbestandteilen im Stadtkreis Karlsruhe vom 03.01.1962). Die Teilaufhebung um- fasst auch quantitativ lediglich ca. 1,6 % des insgesamt 1887 ha großen Schutzgebiets. Die umliegenden Natura-2000-Schutzgebiete werden nicht beeinträchtigt. Lediglich auf einem schmalen Streifen entlang der Friedrichstaler Allee überschneiden sich Natura-2000- Schutzgebiete und geplanter Bebauungsplan geringfügig. Hier ist beabsichtigt, die zukünftige LSG-Grenze entlang der Grenze des Bebauungsplans zu führen. Da die Friedrichstaler Allee nur eine untergeordnete Erschließungsfunktion übernehmen soll, ist nicht mit erheblichen Beein- trächtigungen zu rechnen. Die im Plangebiet bedeutsamen Artenvorkommen, wie z.B. Heldbock- und Juchtenkäfer, Fle- dermäuse und Eidechsen und ihre jeweiligen Habitate unterliegen bereits unmittelbarem rechtli- chem Schutz (Artenschutzrecht, FFH-Gebietsschutz). Diese Belange sind im Rahmen des Bebau- ungsplans hinreichend zu sichern. Die Untersuchungen für den Umweltbericht lassen erkennen, dass diese Punkte bewältigt werden können. Die Stadt Karlsruhe hat im Gegenzug zur Stärkung des Schutzgebietssystems im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als höherer Naturschutzbehörde der Aufnahme des bisherigen Landschaftsschutzgebiets "Lutherisch Wäldele" an der Alb beim Rheinhafen (vgl. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 hierzu Anlage 4: Karte Lutherisch Wäldele) in die Natura-2000-Gebietskulisse (konkret: Auf- nahme in das FFH-Gebiet "Oberwald und Alb") zugestimmt. Damit können insbesondere die wertvollen Alteichenbestände in dem ca. 10 ha großen Gebiet im Gebietsmanagementsystem der Natura-2000-Kulisse berücksichtigt werden. III. Verfahren Die teilweise Aufhebung des Schutzgebiets bedarf eines Rechtsverordnungsverfahrens nach § 74 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG B.W.), welches in Zuständigkeit der unte- ren Naturschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst geführt wird. Dies umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, einschließlich der anerkannten Naturschutzverbände, welche vom 18.09. bis 31.10.2014 durchgeführt wurde. Auf die Ergeb- nisse der Trägerbeteiligung wird im Folgenden näher eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteili- gung erfolgte vom 22.12.2014 bis 13.02.2015. Hier gingen keine Anregungen oder Bedenken ein. Durch die Behandlung im Gemeinderat erfolgt die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Gemeinde. Die letztliche Entscheidungskompetenz im Verfahren liegt allerdings beim Oberbür- germeister als Leiter der unteren Verwaltungsbehörde, da es sich um Pflichtaufgaben nach Wei- sung im staatlichen Bereich handelt. Da das Bürgermeisteramt die Landschaftsschutzverordnung selbst erlassen hat, kann es diese nach pflichtgemäßem Ermessen auch wieder aufheben, wenn dies erforderlich ist. IV. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Diverse Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Forderungen im Verfahren einge- bracht. Auf die wesentlichen Forderungen sowie die Haltung des Bürgermeisteramts hierzu wird im Folgenden eingegangen. Eine tabellarische Kurzübersicht über alle Eingaben ist zusätzlich beigefügt (vgl. Anlage 5: TÖB-Synopse). 1. Forderung: Aufhebung weiterer LSG-Flächen südlich der Lärchenallee a) Anregung/Forderung Seitens der Liegenschaftsverwaltung des Landes (Vermögen und Bau Baden-Württemberg) wird gefordert, weitere Flächen südlich des Plangebiets aus dem Schutzgebiet zu entlassen. Konkret handelt es sich um die Flächen zwischen Lärchenallee, Hagsfelder Allee, Adenauerring und ver- längertem Ahaweg (vgl. Anlage 6: Karte Einwendung Vermögen und Bau). Im Osten der ge- nannten Fläche befinden sich Sportanlagen des KIT. Im Westen ist die Fläche Parkwald und Teil des Staatswald-Distrikts "Fasanengarten". Diese sollen u.a. als Ersatzstandort für die im Zuge der Stadionplanung wegfallenden Tennisplätze des KIT überplant werden. b) Bewertung durch das Bürgermeisteramt Diesem Vorschlag kann das Bürgermeisteramt nicht zustimmen. Der Bereich ist ökologisch, aber vor allem stadthistorisch und landeskulturell von sehr hohem Wert. Der Schutzzweck des Land- schaftsschutzgebiets benennt explizit die nachhaltige Sicherung der kulturhistorisch bedeutsa- men Anlagen des Fasanengartens. Eine Entlassung aus dem Schutzgebiet und (angestrebte) bauliche Nutzungsänderung würden den Schutzzweck im Kern tangieren. Nach Einschätzung des Forstamtes ist auch eine hierfür notwendige Waldumwandlungsgenehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg nicht zu erwarten. Der westliche Teil des zu betrachtenden Ge- bietes ist zudem Bestandteil des FFH-Gebiets "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe". Die Fläche ist als Lebensstätte des Heldbocks mit Brutnachweisen und Verdachtsbäumen sowie als Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Hirschkäfer-Lebensstätte kartiert. Für den vorgeschlagenen Bereich existiert darüber hinaus kein erkennbarer Wille der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit tätig zu werden. Dieser er- streckt sich lediglich auf die Schaffung von Planungsrecht für den Neubau des Wildparkstadions und damit verbundener Nutzungen. Für den Fall, dass der Forderung von Vermögen und Bau gefolgt würde, wäre mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Verfahrensablauf sowie mit erheblichen inhaltlichen Planungshindernissen zu rechnen. 2. Forderung Zusätzliche Maßnahmen zur "Kompensation" a) Anregung/Forderung Sowohl die anerkannten Naturschutzverbände als auch der Naturschutzbeauftragte und sein Stellvertreter haben der geplanten Teilaufhebung grundsätzlich zugestimmt, sich aber für einen bilanziellen Ausgleich für den Verlust an Schutzgebietsfläche durch Neuausweisung von Schutz- gebietsfläche an anderer Stelle ausgesprochen. Die "Hochstufung" des Landschaftsschutzge- biets "Lutherisch Wäldele" wird in diesem Zusammenhang nicht als ausreichend erachtet. Der Naturschutzbeauftragte und sein Stellvertreter haben konkret den Wunsch nach einer Unter- schutzstellung von Flächen in Neureut ausgesprochen. Zumindest wird eine Willenserklärung der Stadt, die Flächen zukünftig unter Schutz zu stellen, gewünscht. Im Bereich des Heidesees (Gewanne Neubruch, Unterfeld, Kirchfeld) soll demnach ein Landschaftsschutzgebiet im Umfeld des Biotops "Sandgrube am Grünen Weg" entstehen. Dieses Biotop selbst ist unabhängig da- von bereits zur Ausweisung als flächenhaftes Naturdenkmals vorgesehen (vgl. Anlage 7: Karte Vorschlag LSG Neureuter Flur). Darüber hinaus sprechen sich die Naturschutzverbände dafür aus, im verbleibenden Teil des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt" zusätzliche Optimierungen zur Steigerung der öko- logischen Wertigkeit vorzunehmen und diese bereits im Vorfeld verbindlich zu sichern. Die Stadt hatte darauf hingewiesen, dass in der Gesamtbetrachtung der Stadionplanung im Vergleich zum Status quo eine bessere Schutzqualität der umliegenden Flächen erreicht werden dürfte. b) Bewertung durch das Bürgermeisteramt Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass formalrechtlich bei einer Aufhebung eines Landschafts- schutzgebiets kein Flächenausgleich erforderlich ist. Gleichwohl sieht sich die Stadt in der Ver- antwortung im Sinne einer ökologischen Gesamtbetrachtung und den Zielsetzungen des Bio- topverbunds bei der Reduzierung von Schutzgebietsflächen auf eine adäquate Stärkung des Schutzgebietssystems an anderer Stelle hinzuwirken. Auf Vorschlag und ausdrücklichen Wunsch der höheren Naturschutzbehörde wurde hierfür als eine konkrete und auch zeitnah umsetzbare Maßnahme die Einbeziehung des LSG "Lutherisch Wäldele" als ein naturschutzfachlicher Mosa- ikstein ins FFH-Gebiet "Oberwald und Alb" ins Auge gefasst (vgl. weitergehend zur natur- schutzfachlichen Bedeutung des "Lutherisch Wäldele" die Ausführungen unter Ziffer 5 in der Anlage 3). Der Wunsch nach Ausweisung eines neuen LSG in Neureut hingegen ist zwar unter natur- schutzfachlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar, im Rahmen des aktuellen Verfahrens aller- dings nicht möglich. Formalrechtlich ist für die Neuausweisung eines Schutzgebiets ein eigenes Rechtsverordnungsverfahren nach § 74 NatSchG B.W. notwendig, dem nicht vorgegriffen wer- den kann. Eine unmittelbare rechtliche Koppelung als Bedingung für das Teilaufhebungsverfah- ren ist nicht möglich. Auch eine Zusage der Verwaltung, dieses Gebiet unter Schutz zustellen, kann nicht getroffen werden, da derzeit auch inhaltliche Bedenken bestehen, die erst geprüft werden müssen. Auf besagter Fläche ist nach dem derzeit gültigen Landschaftsplan 2010, wel- cher die Grundlage der Schutzgebietskonzeption der Naturschutzbehörde darstellt, kein LSG vorgesehen. Dargestellt sind aber für Teilflächen Vorschläge zur Ausweisung von flächenhaften Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Naturdenkmalen. Der Flächennutzungsplan 2010 sieht hingegen auf Teilflächen geplantes Wohngebiet, Flächen für die Landwirtschaft, geplante Grünflächen verschiedener Nutzungsar- ten (Parkanlage, Sportplatz, Dauerkleingärten) sowie sogenannte "Besondere Vegetationsflä- chen" vor. Außerdem verläuft die Freihaltetrasse der Nordtangente in diesem Bereich. Dement- sprechend müssten für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet auch diese Planungen angepasst werden. Das Stadtplanungsamt warnt mit Nachdruck davor, sich bei diesem wichti- gen städtebaulichen Entwicklungsraum vorschnell ohne ausreichende Prüfung aller relevanten Aspekte festzulegen. Das Bürgermeisteramt möchte dem Anliegen daher in der Weise Rechnung tragen, dass die Verwaltung einen Prüfauftrag erhält, im Rahmen der ohnehin anstehenden Fortschreibung des Landschaftsplans durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Ausweisung eines LSG zu prüfen. Der Gesamtbetrachtung auf fundierter Prüfungsgrundlage im Rahmen der Landschafts- planung, die wiederum vom Gemeinderat zu beschließen ist, soll daher nicht vorgegriffen wer- den. Hinsichtlich von Optimierungsmaßnahmen im Hardtwald ist festzuhalten, dass mit dem Bebau- ungsplan auch ein Verkehrskonzept umgesetzt werden soll. Dieses auf dezentrale Parkierung unter Einbeziehung offener Parkraumressourcen im Stadtbereich abzielende Konzept enthält auch Restriktionen zur Vermeidung des bisher häufig festgestellten wilden Parkens. Dadurch soll die Beeinträchtigung des Hardtwaldes nördlich und südlich des Adenauerringes durch fahrende und parkende Fahrzeuge vor allem im Rahmen von Veranstaltungen, aber auch bei „normalen“ Hardtwaldnutzungen, durch Absperrungen und ergänzende Kontrollen verringert werden. Darüber hinaus wurde zwischen Umwelt- und Forstverwaltung abgestimmt, dass die für den Bebauungsplan erforderlichen Kompensationsmaßnahmen im umliegenden Hardtwald auf Basis der für dieses Gebiet geltenden Entwicklungsziele (Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH- Gebiet Nr. 6916-303 „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“) erbracht werden und damit unmittelbar dem Schutzgebiet zugute kommen. Diese Maßnahmen dienen der Förderung des Lebensraumtypes „Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen“ und umfassen ergänzend zu den Maßnahmen der naturnahen Waldwirtschaft im Wesentlichen die Bekämpfung der Späten Trauben-Kirsche, die Förderung der natürlichen und künstlichen Verjüngung der Eiche, das Be- lassen von Altholzinseln in ausgewählten Eichenwäldern sowie den Nutzungsverzicht im Altholz, das Belassen von Bäumen mit geringer Vitalität und den Verzicht auf das Aufarbeiten von ste- hendem und liegendem Totholz. Weiterhin ist geplant, die erforderlichen vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen des Artenschutzes im südlichen Teil des Hardtwaldes eingriffsnah umzuset- zen. Inhaltlich geht es hierbei um das Öffnen von Waldmänteln zu Gunsten sonniger Standorte für Eidechsen sowie um die Optimierung des Pflegemanagements von Saumstrukturen. 3. Forderung: Schutz der Flächen im Bereich der Biberburg a) Anregung/Forderung Diverse Träger öffentlicher Belange (Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Nachbarschaftsver- band Karlsruhe) sowie städtische Ämter (Gartenbauamt, Forstamt und Umwelt- und Arbeits- schutz) haben sich für ein Belassen der denkmalgeschützten Biberburg bzw. ggf. umliegender Grünflächen in der Schutzgebietskulisse ausgesprochen. Die Biberburg bildet den nördlichen Abschluss des Fasanengartens und stellt damit auch eine schützenswerte kulturhistorische An- lage im Sinne der Verordnung dar. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 b) Bewertung durch das Bürgermeisteramt Dieser Anregung wird gefolgt. Der Bereich der Biberburg wurde zwar im Aufstellungsbeschluss des geplanten Bebauungsplans in dessen Geltungsbereich einbezogen. Da sich die Kulisse der LSG-Aufhebung daran orientierte, war zunächst im Sinne der klaren Trennung zwischen den Rechtsregimen Bebauungsplan und LSG ebenfalls ein Entlassen aus dem Schutzgebiet vorgese- hen. Da aber die Biberburg an sich bereits aus denkmalschutzrechtlicher Sicht unbedingt zu erhalten ist, wurde dieser Bereich auch im Bebauungsplan nicht überplant. Dementsprechend wird dem Einwand gefolgt und dieser Teilbereich auch formal im LSG belassen. Ferner wird dieser Bereich (und ein darüber hinausgehender Waldbereich) nicht in die forstrechtliche Wald- umwandlungserklärung einbezogen, so dass die Biberburg auch als Wald i.S.d. Waldgesetzes geschützt bleibt. Die Größe der Teilaufhebung des LSG reduziert sich damit von ca. 31 ha auf ca.29 ha. V. Weiteres Vorgehen Nach der Behandlung im Gemeinderat ist die endgültige Entscheidung über die Aufhebung und die Behandlung der im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anre- gungen und Einwendungen vorgesehen. Anschließend ist die Änderungsverordnung vom Oberbürgermeister auszufertigen und wird öffentlich bekannt gemacht. VI. Ergebnis der Vorberatung Bei der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat am 07.05.2015 wurden von Seiten der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion zwei Änderungsanträge ge- stellt. a) Änderungsantrag 1: Der Beschlussantrag wird wie folgt ergänzt: Der Gemeinderat spricht eine Absichtserklärung für ein Landschaftsschutzgebiet auf Neureuter Gemarkung angren- zend an den Alten Flugplatz aus. Die genaue Abgrenzung soll in den weiteren Planverfahren (Flächennutzungsplan, Räumliches Leitbild, etc.) erfolgen. b) Änderungsantrag 2: Der Bereich des Birkenparkplatzes soll im Landschaftsschutzgebiet „Nördliche Hardt“ belassen werden. Der Änderungsantrag 1 wurde im Naturschutzbeirat knapp nicht angenommen (5 Ja, 5 Nein, 1 Enth), im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mehrheitlich angenommen (8 Ja, 7 Nein, 4 Enth). Der Änderungsantrag 2 wurde sowohl im Naturschutzbeirat (4 Ja, 7 Nein, 0 Enth) als auch im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (7 Ja, 9 Nein, 2 Enth) mehrheitlich abgelehnt. Der Vorlage insgesamt wurde sowohl im Naturschutzbeirat (7 Ja, 3 Nein, 1 Enth) als auch im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (9 Ja, 7 Nein, 2 Enth) mehrheitlich zugestimmt. Die Verwaltung folgt der Empfehlung des AUG nicht und bringt die Vorlage unverändert in den Gemeinderat ein. Anlagen Anlage 1: Änderungsverordnung-Entwurf Anlage 2: Karte Teilaufhebung-Entwurf Anlage 3: Begründung-Entwurf Anlage 4: Karte Lutherisch Wäldele Anlage 5: TÖB-Synopse Anlage 6: Karte Einwendung Vermögen und Bau Anlage 7: Karte Vorschlag LSG Neureuter Flur Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Naturschutzbeirat und Ausschuss für Um- welt und Gesundheit - 1. Der Gemeinderat stimmt zur Verwirklichung des geplanten Bebauungsplans "Fußballstadi- on im Wildpark" der Änderungsverordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" vom 03.10.1980 zwischen der Friedrichstaler Allee, An der Fasanengartenmauer, Lärchenallee und dem Adenauerring, einschließlich des nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Bir- kenparkplatzes, zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der in der Vorlage näher dargelegten beabsichtigten Umsetzung oder Zurückweisung von im Verordnungsverfahren eingegangenen Anregungen und Ein- wendungen zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Mai 2015
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Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung desBürgermeisteramts Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet„Nördliche Hardt“ Auf Grund der §§ 22und26des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetzes-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)sowie der §§ 29 und 73 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz Baden Württemberg-NatSchG B.W.) vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745, berichtigt durch GBl. 2006, S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 449) wird verordnet: Artikel 1 Teilaufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung (1)Die Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" vom3. Oktober 1980 wird im Bereich derGrundstückeFlst.-Nr.2 (teilweise), 2/72 (teilweise), 2/73, 6525 (teilweise),6526 (teilweise),6537 (teilweise),22808 (teilweise),22808/14 (teilweise)und70201 (teilweise)zwischen Friedrichstaler Allee, An der Fasanengartenmauer,Lärchenallee und demAdenauerring einschließlich des nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Parkplatzes (Birkenparkplatz) aufgehoben.Die Größe der aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassenen Fläche beträgt ca. 29ha. (2)Die Abgrenzung deraus dem Schutzgebiet entlassenenFläche ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 35.000 und ineiner Detailkarte im Maßstab 1 : 1000 gekennzeichnet.Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. (3)§ 2 Abs. 1 der Verordnung wird wie folgt neu gefasst: "Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 1858ha." (4)In § 2 Abs. 3 der Verordnung wird der dritte Unterabsatz wie folgt ergänzt: "Nicht Bestandteil des Schutzgebiets sinddasWildparkstadionund die Flächen zwischenFriedrichstaler Allee, An der Fasanengartenmauer, Lärchenallee und dem Adenauerring einschließlich des nordöstlich des Adenauerringsgelegenen Parkplatzes (Birkenparkplatz).Die nördlich der Lärchenallee gelegenen Flächen des Fasanengartensmit der Biberburgsind Bestandteil des Schutzgebiets.Die -2- genannten Straßen gehören zum ausgenommenen Bereich, soweit sie seine Begrenzung bilden." Artikel 2 Auslegung (1)Diese Verordnung mitsamt der zugehörigen Karten wirdbeim Bürgermeisteramt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde, Rathaus am Marktplatz, auf die Dauer von drei Wochen, beginnend am achten Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. (2)Die Verordnungmitsamt der zugehörigen Kartenist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Absatz 1 bezeichneten Stelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft. Karlsruhe, den (Datum) Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Verkündungshinweis: Nach§ 76 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG B.W.) vom 13.12.2005 (GBI. S. 745, berichtigt GBl. 2006 S. 319),zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 449)ist eine Verletzung der in § 74 NatSchG B.W. genannten Verfahrens-und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Verordnung schriftlich bei der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, Untere Naturschutzbehörde, Rathaus am Marktplatz, 76133 Karlsruhe geltendgemacht wird. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist hierbei darzulegen. Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst Untere Naturschutzbehörde
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VorläufigeBegründungzurÄnderung (Teilaufhebung)des Landschaftsschutzgebiets"Nördliche Hardt" -ENTWURF- 1.Zielsetzung und verfahrensrechtliche Voraussetzungen Diegeplante Teilaufhebung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet(LSG) "Nördliche Hardt"dient dem Zweck,die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungenfür den von der Stadt Karlsruhe geplanten Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" (Neuerrichtung eines Stadions mit 35.000 Plätzen am bisherigen Standort, einschließlichzugehöriger Infrastruktur-und Verkehrsflächen)zu schaffen.Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanshinausist keine räumliche Änderung vorgesehen. Neben den formal notwendigen redaktionellen Anpassungendes Verordnungstextesist keine materiell-rechtlicheÄnderung des Inhalts derVerordnung vorgesehen. Zur Verwirklichung der angestrebten Bebauungsplanung ist dieÄnderungder LSG-VO im förmlichen Verfahren nach § 74 NatSchG B.W. notwendig. Insbesondere kommt aufgrund des Umfangs der Planung und seiner Auswirkungen keine Befreiung in Betracht. Denn durch eine Befreiung von den Ge-und Verbotendürfen keine großflächigen Bereiche den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung entzogen werden (vgl. VGH Mannheim Urt. v. 05.04.1990, Az. 8 S 2303/89). Eine Schutzgebietsfestsetzung kann von der normerlassenden Naturschutzbehörde nachträglich aufgehoben oder beschränkt werden, wenn den besonderen Schutzzwecken entgegenstehende, überwiegende sachliche Gründe die Zurückstellung rechtfertigen (BVerwG, Urt. v.11.12.2003, 4 CN 10.02. im Anschluss an BVerwG, B. v. 21.07.1997, 4 BN 10.97). Dabei ist abwägend zu prüfen, ob eine (teilweise) Preisgabe der Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebiets mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerwG, B. v. 18.12.1987 4 NB 1.87). Bei einer Aufhebung aus Anlass einer beabsichtigten Regional-oder Bauleitplanung kann auf die bei der Planung im Rahmen der Standortwahl ermittelten Daten und Informationen zurückgegriffen werden. Dabei sindfachliche Prognosen ausreichend (vgl. Erlass des MLR v. 07.11.2013, Az. 62-8881.59). -2- 2.Lage,Gebietsbeschreibung Das LSG "Nördliche Hardt", das der naturräumlichen Haupteinheit der Hardtebenen zuzurechnen ist, erstreckt sich mit einer Gesamtgröße von 1887 ha vom Schlossgarten im Süden bis zur nördlichen Gemarkungsgrenze Karlsruhes zu Eggenstein-Leopoldshafen und umfasst mit dem Hardtwald das größte zusammenhängende Waldgebiet Karlsruhes. Das Gebiet wurde erstmalig durch die Verordnung zum Schutz von Landschaftsbestandteilen in Karlsruhevom08.01.1962unter Schutz gestellt. Der aktuelle Schutzstatus wurde mit Verordnung vom 03.10.1980 etabliert. Die von der geplanten Teilaufhebung betroffenen Flächen in einer Größenordnung von ca.29ha liegen im Südosten des Schutzgebiets entlang des Adenauerrings und umfassen das 1955 erbaute Wildparkstadion sowie umliegende Flächen, die überwiegend durch bestehende Sport-und Trainingseinrichtungen sowie Verkehrsanlagen und Infrastruktureinrichtungen geprägt sind. Konkret wird die Fläche im Nordwesten von der Friedrichstaler Allee, im Nordosten vomAdenauerring, einschließlich desnördlich des Adenauerrings gelegenen Parkplatzes (Birkenparkplatz), im Südosten von der Lärchenallee und im Südwesten vom Weg An der Fasanengartenmauer begrenzt.Der Bereich der Biberburg, der im BPlan-Gebiet liegt,soll im Schutzgebiet verbleiben. 3.Schutzwürdigkeitder Flächen undUmfang der Beeinträchtigung Wesentlicher Schutzzweck des LSG ist ausweislich § 3 der LSG-VO "das größte zusammenhängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossenen Lebensraum von Tier-und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds und seiner Folgetypenauf der Niederterrasse zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein hervorragender Erholungsraum, der in unmittelbarer Stadtnähe die kulturhistorisch bedeutsamen Anlagen des Schloßgartens und des Fasanengartens mit der Bocksblöße einschließt, nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration, der Immissionsminderung und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna." Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine detaillierte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.Die Betroffenheit des Schutzzwecksder LSG-VOstellt sichzum derzeitigen Zeitpunktsummarischwie folgt dar: -3- -Erhalt des Waldgebietswegen seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit Die von der Teilaufhebung betroffenen Flächen sindüberwiegend mit Sporteinrichtungen bebaut. Hierzu gehören u.a. im Zentrum das bisherige Wildparkstadion, umliegendein weiteres Spielfeld mit Zuschauerrängen, Trainingsplätze sowie diverse Vereinseinrichtungen einschließlichderen Infrastruktur. Ferner werdenein bisher bereits genutzter baumbestandenerParkplatz (Birkenparkplatz) im Nordosten, Tennisplätze des KITimSüdosten und ein Kompostplatz im Südwesten mitumfasst.Allerdings weist das Gebiet auch zahlreiche,die einzelnen Nutzungsbereiche gliedernde und abschirmende, Grünbestände auf, u.a. zwischen den Trainingsflächen, als eingrünender Gehölzgürtel zum Adenauerring oder als Bepflanzung des Birkenparkplatzes. Im Südosten (Bereich der Tennisplätze) weist das Gebiet noch einen relativ waldartigen Bewuchs auf.Insbesondere hier und im Bereich des Birkenparkplatzeswäreaufgrund der derzeitigen Planungsüberlegungenmit Parkpaletten und Hospitality-ParkenmitGehölzverlustenzu rechnen.Große zusammenhängendeoder bisher unberührte Waldbereiche wärendurch die Teilaufhebungaber nicht gefährdet, insbesondere soll auch der Bereichder Biberburg weiterhinim Schutzgebiet belassen undals Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes im Bebauungsplan gesichert werden.Insgesamt soll nach der Planungskonzeption der Charakter des in den Wald und Grünzüge eingebetteten Stadions auch zukünftig erhalten bleiben. -Erhalt des Waldgebiets als Lebensraum von Tier-und Pflanzenartenund Rückzugsraum für die aus dem städtischen Bereich verdrängte Flora und Fauna Das betroffene Gebiet stellt vorwiegend aufgrund des zum Teil alten Baumbestands (wie auch das Schutzgebiet insgesamt) Lebensraumgeschützter Arten, insbesondere höhlenbrütende Vogelarten, baumbewohnende Fledermäuse sowie totholzbewohnende Käferarten,dar.Hinsichtlich der Avifauna sind insbesondere Lebensstätten von Spechten (Schwarz-und Mittelspecht) zuverzeichnen. Generell sindzahlreicheHöhlenbäume im Gebietvorhanden. HinsichtlichderKäferarten sind mehrere Brut-und Verdachtsbäume des Heldbockkäfers im Plangebiet anzutreffen. Darüber hinaus existieren auch Bäume mit einem Verdacht auf Vorkommen des Eremiten/Juchtenkäfers(nördlich des Birkenparkplatzes und nördlich des Kompostplatzes).Darüber hinaus dient das Gebiet auchalsHabitat von Reptilien. Die Zauneidechse hat Vorkommensschwerpunkte im Gebietu.a.im Bereichdes nördlichen Teil des Birkenparkplatzes sowie derangrenzenden Waldränder, auf den südostexponierten Böschungen des Wildparkstadions undden südexponierten Gehölzränder entlang der Lärchenallee südlich derTennisplätze. Im Bereich des Kompostplatzeswurden auch (allochthone= gebietsfremde) Vorkommen der Mauereidechsefestzustellen. -4- Die vorgenannten Arten werden als europäische Vogelarten oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie insbesondere auch durch die Vorschriften zum speziellen Artenschutz geschützt. Im Rahmendes Bebauungsplanverfahrens werdenauch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sAP) hinsichtlich der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchGerstellt und entsprechende Schutz-und Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden.Erste Untersuchungen wurden bereits im Zuge vorangegangener Planungen im Jahr2007 erstellt, diesewurden zwischenzeitlichaktualisiert und ergänzt. -Sicherung eines Erholungsraums mit kulturhistorischen Anlagen Aufgrund der Überprägung durch die Sportnutzung kommt der Flächeeine geringere Funktion für die naturbezogene Erholungzu, alsdies für anderestadtnaheBereiche des Schutzgebiets (Schlosspark, Bocksblöße, Schlossstrahlen) festzustellen ist. Eine in dieser Hinsicht bedeutende kulturhistorische Anlage stellt im Süden des Änderungsgebiets die sogenannte Biberburg dar. Diesewird aufgrund denkmalschutzrechtlicher Belangeund kulturhistorischen Bedeutung nach Berücksichtigung des Rücklaufs aus der Trägeranhörung im Schutzgebiet verbleiben. -Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie Klimasteuerung und Luftregeneration Auf stadtökologische Funktionen, wie Klimasteuerung und Luftregeneration dürfte die Teilaufhebung keinen oder nur geringfügigen Einfluss haben, da keine wesentlichen Flächen, die der genannten Funktionserfüllung dienen, entfallenund die günstigen klimatischen Einflüsse von den verbleibenden 1858ha überwiegender Waldfläche aufrecht erhalten werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits eine entsprechende Vorbelastung z.B. der Luftqualität aufgrund der bestehenden Verkehrswege und Stadioninfrastruktur besteht. 4.Vorläufige Abwägung a)Belange des Natur-und Landschaftsschutzes AlsBelangedes Natur-und Landschaftsschutzeszu berücksichtigen sind u.a. das geschützte Landschaftsbild in seiner Vielfalt,Schönheit undEigenart, die Relation der beanspruchten Fläche zur Gesamtfläche des Schutzgebiets, die Lage der Fläche innerhalb des Schutzgebiets (z.B. Rand-, Puffer-oder Kernzone), der Erholungswert der betroffenen Landschaft und derauf den Naturhaushalt bezogeneSchutzzweck des Landschaftsschutzgebiets (siehe auch die Ausführungen unter Ziffer 3). Wieausgeführtwird in denWesensgehalt derSchutzgebietsverordnung mit der Zielsetzung des Erhalts des Waldgebietsnichterheblich eingegriffen, da im Wesentlichen eine Neuerrichtungbzw. der Ersatzvon Anlagen an gleicher Stelle erfolgt. Das -5- bestehendeWildparkstadion selbst datiert auch auf die Zeit vor der Unterschutzstellung. Wenngleich mit dem Neubau eine Anpassung an heutige Anforderungen des Fußballbetriebes verbundenist, wird sichbezogenaufden Gesamtcharakter des Gebiets an der sich heute für den Betrachter ergebenden Landschaftssituation bei der geplanten vergleichbaren Größen-und Höhenentwicklung des neuen Stadions (inkl. Integration der bisherigen Flutlichtmasten in die Dachkonstruktion) keine grundlegende Änderung oder verunstaltende Beeinträchtigung ergeben. Auch der im konkreten Stadionumfeld eingeschränkte Erholungswert,wird trotzz.T. anderer Dimensionierung bzw. Neuschaffung von Nutzungen (z.B. Hospitality-Parken)nicht in eklatanter Weiseim Vergleich zum Status Quogemindert.Aus Naturschutzsicht entscheidender wird der Umgang mit der Verkehrs-und Erschließungssituation im umliegenden Hardtwald sein (z.B. bisheriges Parken entlang des Adenauerrings und z.T. entlang der Schlossstrahlen). Diese außerhalb des Bebauungsplans gelegenenundbisherbereitsvon Nutzungsdruck bedrohten Flächen verbleibenaberim Regelungsregime der LSG-VO. ImRahmen des Bebauungsplans solldurch ein schutzgebietskonformes Verkehrskonzept hier aucheine Optimierungerzielt werden.Wenngleich durch die Aufhebungdem Schutzgebietnicht unbedeutende Flächenanteile (ca.29ha) entzogen werden, stellt dieser Verlust von ca. 1,6 % der GesamtflächekeinenVerlust von Kernflächen dar. EineFunktionslosigkeit des Restschutzgebiets oderGefährdungwesentlicher Bestandteile, die den Bestand und die Schutzwürdigkeit des Schutzgebietsan sich in Frage stellen,ist nichtzu befürchten, zumal geplant ist, Habitatbäume und bedeutende Strukturen auch zukünftig zu erhalten. EinegeringfügigeBeeinträchtigungist hinsichtlich derSchutzwirkung von Lebensstätten von Tier-und Pflanzenartenbedrohter Arten unter formalen Gesichtspunktenzu konstatieren. So wärenohne die Regelungen der LSG-VO bestimmte bishereiner präventiven ErlaubnispflichtunterliegendeMaßnahmen (z.B. Entfernung von Gehölzen § 5 Abs. 2 Nr. 15LSG-VO)naturschutzrechtlichverfahrensfrei zulässig.Allerdings genießen die genanntenArten auch ohnedie Existenz desLSG einen unmittelbarenmateriellen gesetzlichen Schutz über die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Ergänzend ist anzumerken, dassrelevante Habitatbäume im Stadionumfeld (außerhalb des Waldes) aufgrund ihres Alters undderdamit verbundenen Größe regelmäßig auch überdie in Karlsruhe geltende Baumschutzsatzung geschützt sind. In deren Gestattungsverfahrenerfolgtauch eine Abprüfung naturschutzrechtlicher Belange. Für den Wald wird bisher auch unabhängig vom LSG ein Mindestschutz der Habitatbäume über das Alt-und Totholzkonzept gewährleistet.Durch die spezielle Artenschutzprüfung sowie die Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Eingriffsausgleich im Bebauungsplanverfahren können diese Schutzgüter aller Voraussicht nachhinreichend gesichert werden. Im Bebauungsplansollenin diesem Zusammenhang -6- auch formal Erhaltungsgebote für Bäume und/oder nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt werden. Umliegende Flächen sind größtenteils der Natura-2000-Schutzgebietskulisse in Form des FFH-Gebiets Nr. 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und des Vogelschutzgebiets Nr. 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" zugehörig. Räumlich sind die Natura-2000-Gebieteformal in einem kleinen Streifen entlang der Friedrichstaler Allee von derTeilaufhebung betroffen. Das Straßengrundstück, das wegen seiner Erschließungsfunktion ins B-Plan-Gebiet aufgenommen wurde, befindet sich noch im Natura-2000-Gebiet.(Hinweis: Im Nordwestbereich des Birkenparkplatzes besteht aktuell noch eine minimale Abweichung zwischen LSG-und Natura-2000-Grenze, die allerdings nureinezeichnerischeAbgrenzungsunschärfe darstellt).Unbeschadet dessen werden die indirekten Auswirkungen im Rahmen einer Natura-2000- Verträglichkeitsprüfung im Bebauungsplanverfahrengeprüft. Die Auswirkungen der Änderungen unmittelbaren Umfeld des Stadions sind geringfügig. Bei der Planung müssen jedoch auch die darüber hinausgehenden Auswirkungen im Zusammenhang mit der Parkraumplanung sowie der Erschließung (z.B. im Bereich der Friedrichstaler Allee) unter ökologischen Gesichtspunkten geprüft werden. Nach bisheriger Prognose der Naturschutzverwaltung sind aktuell aber keine planerisch nicht ausräumbaren oder unüberwindlichen Hindernisse erkennbar.Insgesamtist festzustellen, dass die Wahrung der schutzbedürftigen Naturschutzbelange über andere Schutzregime hinreichend gewährleistet wird, die Erforderlichkeit diesdurch eine Landschaftsschutzgebiets- verordnung zu gewährleistenim Plangebietnicht gegeben ist. b)Belange des Vorhabens Für das Vorhaben streiten die öffentlichen Belangedes Sports.Die Bereitstellung von Sportstätten unddieFörderung von Sportvereinen ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge.Das WildparkstadionwirdamjetzigenStandort bereitsmithoher(auch öffentlichkeitswirksamer)sportlicherFunktionverbunden mit umfassender Vereins-und Jugendarbeitdes Hauptnutzersbetrieben.Im Sinne der Gemeinwohlorientierung soll das neue Stadion der Bevölkerung ferner auch für Veranstaltungen außerhalb des Profisports zur Verfügung gestellt werden.Dasbisherige Stadion erfüllt jedoch sowohl unter sicherheitstechnischen wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Spielbetrieb.In diesem Zusammenhang erscheint ein -im Gegensatz zur bloßen Unterhaltung/Instandsetzungnicht vom Bestandsschutz abgedeckter-Neubau an gleicher Stellesachlichgerechtfertigt. Dieses Vorgehenist auch unter Naturschutzgesichtspunkten im Vergleich zu möglichen diskutierten Standortalternativen als positiv zu erachten, da somit Flächenneuversiegelung reduziert -7- und eine ansonsten eventuell erforderlich erstmalige Inanspruchnahme unberührter Außenbereichsflächenfür einen Stadionneubau an anderer Stelleverhindert werden(vgl. Zielsetzung des § 1 Abs. 5 BNatSchG). 5."Kompensation" Eineunmittelbaregesetzliche Pflicht, für die Entlassung von Flächen aus dem Schutzregime der §§ 22, 26 BNatSchG eine Kompensation, insbesondere durch einen bilanziellenFlächenausgleich,zu schaffen,existiert nicht.Die rechtliche Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft knüpftvielmehran deren Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit an(s.o.). Indessen ist unter allgemeinen Naturschutzerwägungenbei Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes (§§ 1, 2 BNatSchG) sowie der Verpflichtung zum Aufbau und Erhalt eines Biotopverbunds (§ 20 BNatchG) auf eine adäquateKompensation verlorener Funktionen im Schutzgebietssystemhinzuwirken. Konkret ist als unmittelbare Maßnahme zur Aufwertung des Schutzgebietssystems in Karlsruhe eine Einbeziehung des bisherigen LSG"Lutherisch Wäldele"in das FFH-Gebiet "Oberwald und Alb" beabsichtigt.Das ca. 10 ha große Gebiet Lutherisch Wäldele, in Karlsruhe-Daxlanden südlich des Rheinhafens gelegen,steht seit 1962 unter Landschaftsschutz. Es handelt sichum einen Überrest der Überflutungsaue der Alb. Das Gebiet ist größtenteils Wald mit unterschiedlichen Höhenlagen und Überschwemmungs- regimen. Die früher teilweise vorhandenen Wirtschaftspappelbestände wurden in der Vergangenheit teilweise geschlagen. Dafür wurden standorttypische Weiden und Erlen gepflanzt, so dass sich wieder ein naturnaher Auenwald entwickeln kann. Obwohl das Gebiet relativ isoliert liegt, hat es eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung aufgrund des alten Baumbestands. Besonders hervorzuheben sind die kleinflächigen Alteichenbestände als Lebensstätten seltener Arten. Im Gebiet sind insbesondere Vorkommen des streng geschützten Heldbockkäfers bekannt. Das Lutherisch Wäldeleist unter dem Gesichtspunkt des Biotopverbundesein wichtiger Mosaiksteinz.B. für den Verbund von Holz bewohnenden Käferarten wie den Heldbock.Durch die Einbeziehung dieser Fläche ins FFH-Gebiet und damit in die einheitliche Managementplanung des Regierungspräsidiums Karlsruhe können u.a. für den Heldbock, wenn auch nicht unmittelbar für lokale Populationen im Hardtwald, so aber hinsichtlich der Gesamtverbreitung im Stadtgebiet positive Effekte erzielt werden. Eine entsprechende Zustimmung der Stadt Karlsruheals Grundstückseigentümerin zurEinbeziehungist zwischenzeitlich gegenüber dem Regierungspräsidium als zuständiger Behörde kommuniziert worden.In diesem Zusammenhang istauch anzumerken, dass mit der Bebauungsplanung und damit verbundenen Planung eines dezentralen Verkehrskonzepts -8- eineOptimierung der bisherigen Zustände(z.B. "wildesParken"und fehlenden Entzerrung von Besucherströmen)angestrebt wird. Dies würde in der Gesamtbetrachtung zu Verbesserungen hinsichtlich des Schutzes umliegender LSG-Flächen führen. Mittelfristig wird seitens der Naturschutzverwaltung auch angestrebt, die hierbei festgelegten Standards z.B. mittels eines Pflege-und Entwicklungsplans auf sonstige Nutzungen im Hardtwald zu übertragen. Diese Planung würde den bestehendenaberauf die europarechtlichen ErhaltungszielebeschränktenFFH-Pflege-und Entwicklungsplan sinnvoll ergänzen. 6.Alternativen Grundsätzlich denkbar wäre auch die inhaltlicheAnpassung der LSG-VO in diesem Bereich (z.B. durch Zonierung einer Sportzone mit abgestuftem Schutz und Freistellungen für die bebauungsplankonformen Nutzungen),aber das gleichzeitige Belassen der Flächen im LSG. Dies würde eine unter Naturschutzgesichtspunkten weniger belastende Maßnahme darstellen, da bestimmte Prüf-und Einvernehmenspflichten mit der Naturschutzbehörde bestehen blieben. Der Regelungsgehalt einersolchen"Rumpf"-LSG- VO wäre allerdings für eine Sportzone angesichts der geplanten detaillierten Regelungen des Bebauungsplans nur marginal. Angesichts der übrigen gesetzlichen Schutzinstrumente für die verbleibenden Schutzgüter istfestzustellen,dass keine hinreichende Erforderlichkeit(vgl. § 26 Abs. 1 BNatSchG)für den formalen Schutzstatus als LSG bestehen bliebe. Im Übrigensoll durch die beabsichtigte Teilaufhebung auch eine unterdem GesichtspunktderRechtsklarheit sinnvolle planungsrechtliche Trennung der beiden Rechtsregime Bebauungsplan und LSG-VOerfolgen. 7. Fazit Die Teilaufhebung eines geringfügigen Teils des LSG "Nördliche Hardt" zugunsten des Neubaus des Wildparkstadions an gleicher Stelle, einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen,istunter Wahrung des Schutzzwecks der LSG-VOsowie der übrigen Belange von Naturschutz und Landschaftspflege vertretbar. Ausschlaggebend hierfür ist die-aufgrund der bereits am Standort bestehenden Stadionnutzung-nur geringfügige Preisgabe geschützter Funktionen und die laut Konzeption weitgehend naturverträglicheBebauungsplanung.Nach gegenwärtigem Stand der Planung undder naturschutzfachlichen Erkenntnissestehen der Verwirklichung der anlassgebenden Bebauungsplanung auch keine erkennbar unüberwindbarennaturschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.
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66 Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt 12.03.2014Bereich Stadtbild SchutzgebieteUA
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LSG Nördliche Hardt - TeilaufhebungSynopse TÖB-AnhörungStand: Februar 2015 Nr.TÖB-Einwendung/Forderung/AnregungStellungnahme Naturschutzbehördegeplantes weiteres Vorgehen 1 Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) Maßnahmen im LSG Nördliche Hardt: Verbindliche Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen im Umfeld z.B. Waldbewirtschaftung, Verkehrslenkung, vorgezogene Kompensationsmaßnahmen entlang der Alleen Maßnahmen können in das begleitende Wildpark-Verkehrslenkungskonzept und/oder in die Kompensationskonzept für den Bebauungsplan einfließen. Berücksichtigung im BPlan-Verfahren Prüfung eines Maßnahmenkonzepts durch die Fachdienststellen Maßnahmen außerhalb des LSG Nördliche Hardt: Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebiets, welches an die Neureuter Wiesen bzw. das NSG Alter Flugplatz anbindet (entspricht Forderung des Naturschutzbeauftragten) Neuausweisung eigenständiges rechtliches Verfahren. Derzeit kein stadt- und grünplanerischer Konsens zur Nutzung der vorgeschlagenen Fläche Prüfauftrag bei Landschaftsplanfortschreibung weiterverfolgen 2 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine Rückmeldung 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr keine Rückmeldung 4 Bundesnetzagentur keine Einwände bei nur unwesentlicherÄnderung des Höhenprofils (Richtfunk)Bauhöhen kein Gegenstand des LSG-VerfahrensBerücksichtigung im BPlan-Verfahren 5 Deutsche Telekom Technik GmbH keine Einwände 6 Gartenbauamt Biberburg, als kulturhistorisch bedeutsame Anlage, im Schutzgebiet belassenBiberburg wird vom Schutzzweck des LSG erfasst und ist auch denkmalschutzrechtlich geschützt. Teilaufhebung entbehrlich, Bplan kann ohne Eingriffe in diesen Bereich verwirklicht werden. Einwendung wird gefolgt Lärchenallee mit nördlichem Schutzstreifen von 12m im Schutzgebiet belassenLärchenallee wird für Notausfahrt Hospitality-Parken benötigt. Verkehrliche Erschließung wird im BPlan optimiert. Einwendung zurückweisen Friedrichstaler Allee und begleitender Gehölzgürtel im Schutzgebiet belassenFriedrichstaler Allee wird für nördliche Erschließung Aufstellfläche Rettungskräfte/TV-Compound benötigt. Verkehrliche Erschließung wird im BPlan optimiert. Einwendung zurückweisen 7 Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. keine Stellungnahme 8 Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg siehe Ausführungen BUND e.V. 9 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung keine Stellungnahme 10 Liegenschaftsamt - Forst Belassen von Biberburg und Lärchenallee im LSGBereich der Biberburg und umliegende Waldfläche kann im LSG verbleiben. Bereich nordöstliche (zw. Stadion Lärchenalle und Adenauerring) wird planerisch für Vorhaltung Hospitality-Parken benötigt Einwendung wird teilweise gefolgt (Biberburg) 11 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Waldfläche der Biberburg im LSG belassenBiberburg wird vom Schutzzweck des LSG erfasst und ist auch denkmalschutzrechtlich geschützt. Teilaufhebung entbehrlich, Bplan kann ohne Eingriffe in diesen Bereich verwirklicht werden. Einwendung wird gefolgt 12 Naturschutzbeauftragter Sicherung der Artenschutz- und FFH-Aspekte im Bplan-VerfahrenWird durch Beteiligung am Bplan-Verfahren gewährleistetBerücksichtigung im BPlan-Verfahren Auswirkungen von Parkraumplanung- und Erschließung muss mitberücksichtigt werden Wird durch begleitende Verkehrsplanung zum Bplan gewährleistetBerücksichtigung im BPlan-Verfahren Ausgleichs des Verlusts an Schutzgebietsfläche durch Ausweisung LSG "Neureuter Flur" (entspricht Forderung der Naturschutzverbände) Neuausweisung eigenständiges rechtliches Verfahren. Derzeit kein stadt- und grünplanerischer Konsens zur Nutzung der vorgeschlagenen Fläche Prüfauftrag bei Landschaftsplanfortschreibung weiterverfolgen 13 Naturschutzbund Deutschland siehe Ausführungen BUND e.V. 14 Netze BW GmbH keine Einwände 15 Regierungspräsidium Freiburg - LGRB keine Einwände 16 Regierungspräsidium Karlsruhe - Denkmalpflege keine Einwände Seite 1 von 2 LSG Nördliche Hardt - TeilaufhebungSynopse TÖB-AnhörungStand: Februar 2015 Nr.TÖB-Einwendung/Forderung/AnregungStellungnahme Naturschutzbehördegeplantes weiteres Vorgehen 17 Regierungspräsidium Karlsruhe - Naturschutz keine Einwände 18 Regierungspräsidium Karlsruhe - Raumordnung keine Rückmeldung 19 Regionalverband Mittlerer Oberrhein Bereich des Regionalen Grünzugs (gemäß raumordnerischem Vertrag) zw. Stadion und Lärchenallee im Schutzgebiet belassen Bereich der Biberburg und umliegende Waldfläche kann im LSG verbleiben. Bereich nordöstliche (zw. Stadion Lärchenalle und Adenauerring) wird planerisch für Vorhaltung Hospitality-Parken benötigt Einwendung wird teilweise gefolgt (Biberburg) 20 Schul- und Sportamt keine Einwände 21 Stadtplanungsamt keine Einwände 22 Stadtwerke Karlsruhe GmbH keine Einwände 23 terranets bw GmbH keine Einwände 24 Tiefbauamt Ausweitung der Aufhebung; Herausnahme aller bestehenden Verkehrswege (Th.- Heuss-Allee, Adenauerring etc.) inkl. 5 m "Schutzstreifen" beidseitig der Fahrbahn Übrige Straßen nicht Gegenstand der anlassgebenden Planung; Betrieb und Unterhalt der Straßen sind über Freistellungsklausel § 6 Ziffer 3 LSG-VO gesichert Einwendung zurückweisen 25 Umwelt- und Arbeitsschutz Wahrung des "Wildpark"-Charakters, Schutz von Habitaten geschützter Arten, Aspekte des Biotopverbunds, Erhalt von Biberburg Schutz der angrenzenden Schutzgebietsbereiche müssen sichergestellt werden Es handelt sich im Wesentlichen um die Forderungen, welche von UA und ZJD bisher schon ins Bebauungsplanverfahren eingebracht wurden. Berücksichtigung im BPlan-Verfahren "Kompensation" durch "Lutherisch Wäldele" ist ausreichend. Kompensationsvorschläge Naturschutzbeauftragter grundsätzlich zu befürworten aber nicht für dieses Verfahren vgl. Ausführungen zur TÖB-Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten 26 Vermögen und Bau Baden-Württemberg Herausnahme weiterer Flächen aus dem LSG (und deren Überplanung als Ersatz für wegfallende Sportflächen) zw. Lärchenallee, Adenauerring, Hagsfelder Allee und verlängertem Ahaweg Fläche steht inhaltlich in keinem planerischen Zusammenhang; kein Planungswille der Gemeinde erkennbar. Westlicher Teil ist Bestandteil des FFH- Gebiets und kulturhistorisch wertvoller Fasanengarten; UA und Forst lehnen Herausnahme strikt ab Einwendung zurückweisen 27 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH keine Einwände Seite 2 von 2
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3 der Tagesordnung: Änderung des Landschaftsschutzgebiets Nördliche Hardt im Bereich des Wildparkstadions Vorlage: 2015/0235 dazu: Ausgleich für die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ Ergänzungsantrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Renate Rastätter, des Stadtrats Johannes Honné (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 18. Mai 2015 Vorlage: 2015/0307 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt zur Verwirklichung des geplanten Bebauungsplans "Fuß- ballstadion im Wildpark" der Änderungsverordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" vom 03.10.1980 zwischen der Friedrichstaler Allee, An der Fasa- nengartenmauer, Lärchenallee und dem Adenauerring, einschließlich des nordöst- lich des Adenauerrings gelegenen Birkenparkplatzes, zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der in der Vorlage näher dargelegten beabsichtigten Um- setzung oder Zurückweisung von im Verordnungsverfahren eingegangenen Anre- gungen und Einwendungen zu. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Naturschutzbeirat und im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit: Ich darf hier gleichzeitig aufrufen den Ergänzungsantrag der Grünen-Fraktion und um Wortmeldungen bitten. - 2 - Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es geht hier um die Vorbereitung eines Projektes, das eine große Mehrheit in diesem Hause, jedenfalls mit allen guten Begleitüberlegungen, unter- stützt. Es geht darum, das Wildparkstadion zu ertüchtigen, so dass wir hier in dieser Stadt einen Profifußball haben, der dieser Großstadt, der dieser Region und der vor al- lem den Menschen hier entspricht und von ihnen gewünscht wird. Das ist es wert und da muss man eben noch einmal darauf hinweisen. Jetzt sind es eben Teilschritte, die notwendig sind. Wir müssen einen Bebauungsplan errichten und dieser Bebauungsplan setzt wiederum voraus, dass wir einen Landschaftsplan oder eine Landschaftsschutzver- ordnung, die eben in ganz wenigen Teilen diesem Bebauungsplan widersprechen wür- de, korrigieren. Jetzt kann man natürlich sagen, für was braucht man denn da so eine umfangreiche Vorarbeit der Verwaltung. Es ist schon ein Ausweis dafür, dass die Ver- waltung sich sehr sorgfältig mit diesem Thema befasst hat. Das muss von hier auch einmal gewürdigt werden. Wenn wir nachher über die Bewertung von Grün in dieser Stadt reden, dann möchte ich auch an dieser Stelle nicht vergessen, mich für diesen schweren Band zu bedanken, der sich mit dem Grün in Karlsruhe befasst und der BüGa, die dahintersteht, Dank sagen. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Ausführungen der Verwaltung in allen Punkten nachvollziehbar sind. Das gilt auch für die Darstellung und Bewertung des Gebietes, die man jetzt aus der Satzung herausnehmen möchte. Man vergisst nämlich nicht bei der Bewertung des Gebietes, das zwar in Gänze, also Wildpark, im Landschaftsschutz drin ist, aber dass diese Fläche schon belastet ist, in An- führungszeichen, aus unserer Sicht mit einem Stadion, das wir begrüßen. Aber dass es belastet ist, in naturschutzrechtlicher Sicht, das darf man in der Bilanzierung und bei aller Abwägung verschiedenster Überlegungen nicht übersehen. Von daher ist also das, was jetzt hier vorgeschlagen wird, nur ein ganz geringfügiges Minus im Vergleich des- sen, was wir bisher schon haben. Das will ich für die CDU-Fraktion durchaus bewerten. In der Vorlage ist auch in Prozentverhältnissen angegeben, um wie viel es sich insge- samt handelt, Flächenvergleich im Verhältnis zum gesamten Landschaftsschutzgebiet. Es geht um keine große Quantität, und von daher müssen wir auch nicht die Forderungen überspannen, die nun zum Teil auch mit dem Ergänzungsantrag der Grünen in die Dis- kussion eingebracht wurden. Ich fange mal an mit dem Birkenwäldchen. Auch da muss man sagen, wenn man ge- nügend Erfahrung hat, so ein Birkenwald wächst in der Art und Güte innerhalb von zehn, fünfzehn Jahren nach. Das ist jetzt nicht unbedingt eine Bewertung oder soll nicht unbedingt unterstreichen, dass wir da die wichtigsten Teile unseres Waldgebietes aufgeben würden, zumal im Moment eine Bebauung noch nicht geplant ist und wir sicherlich gut tun, jetzt diese Fläche schon vorsorglich mit in unsere Gesamtbetrachtun- gen einzubeziehen. So wie sie jetzt genutzt wird, ist es ja völlig unproblematisch. Wenn man wirklich mal eben an dieser Stelle eine intensivere Parkeinrichtung benötigen wird, wäre es in der Gesamtbilanz sicher ohne Weiteres hinzunehmen. Auch das Birkenwäld- chen muss daher aus der bisherigen Flächenkulisse raus. Die weitere Forderung ist, jetzt Kompensation über das hinaus zu schaffen, was die Verwaltung hier schon vorgeschla- gen hat. Ich meine, wir gehen hier jetzt wirklich des Guten zuviel. Die Verwaltung hat ein wirklich ordentliches Angebot gemacht mit einem Baumbestand. Ich kenne dieses Lutherische Wäldchen. Es ist wirklich ein ganz interessanter und werthaltiger Gegen- wert, wenn man da berücksichtigt, dass eigentlich gar keine Kompensation stattfinden müsste. Dann ist das jedenfalls ein sehr angemessener, sehr weitreichender und voraus- - 3 - schauender Umgang mit der Bilanzierung von Gebietsausgleichen innerhalb des Land- schaftsschutzgebietes. Was dann aber die Grünen darüber hinaus fordern, ist meines Erachtens in mehrerlei Sicht nicht akzeptabel. Zum einen muss ich schon sagen, es ist ein vor allem politisch getriebener Antrag und nicht ein Antrag, der auf planungsrechtlich qualifizierter Grund- lage stehen würde. Das missfällt uns schon. Es ist im Grunde der Versuch, jetzt irgend- wo Sperrwirkungen reinzubringen, ohne die Gesamtdiskussion darüber vielleicht mal abzuwarten. Von daher halte es ich es nicht für gut oder für einen qualifizierten Aus- weis von Ihrer Seite, von der ich sonst eigentlich in dieser Hinsicht nicht immer ent- täuscht werde. Es geht halt schon darum, wie man mit den Flächenqualitäten umgeht. Es geht halt schon darum, wie man mit den Verfahren umgeht. Wenn Sie wissen, und in der Vorlage lesen können, dass es zur Installierung einer solchen zusätzlichen Fläche eines eigenen Verfahrens bedarf, dann muss man das um Gottes Willen doch mal ir- gendwann zur Kenntnis nehmen. Von daher haben wir wirklich kein Verständnis für Ihr nachhaltiges Bestehen auf diesem Antrag. Von daher, die CDU hält die Verwaltungsvor- lage für sehr gründlich, angemessen und ausgleichend vorbereitet und wird dieser Vor- lage auch zustimmen. Stadtrat Zeh (SPD): Im Wesentlichen kann ich den Ausführungen meines Kollegen Pfannkuch folgen. Dies ist ein kleines Schrittchen in diesem großen Verfahren, ein Schritt vorwärts in Richtung neues KSC-Stadion. Die Juristen haben aber so viele Vorga- ben, dass man hier doch noch etliche Vorlagen wälzen müssen, bis wir da am Ziel sind. Ich kann auch gleich die Zustimmung der SPD zu der Vorlage bekanntgeben. Es sind natürlich ein paar Einwendungen gemacht worden, denen auch teilweise ent- sprochen wurde im Bereich der Biberburg. Dem können wir auch ohne Weiteres so fol- gen. Es sind Einwendungen gemacht worden von Vermögen und Bau beim KIT wegen der Tennisplätze. Die suchen natürlich auch einen Ausgleich. Dem wurde nicht gefolgt. Ich persönlich bin überzeugt, wir haben so viele Tennisplätze in Karlsruhe, dass man da sicherlich auch Plätze für die KIT-Mitarbeiter findet. Ich hoffe, auch durchaus in der Nä- he der bisherigen, so dass wir diese Freigabe nicht machen müssen. Auch diese Ein- wendung können wir damit ablehnen. Dann kommen wir zu den Einwendungen, die bereits vorgetragen sind und von den Grünen hier noch mal als Änderungsantrag eingebracht werden, der Birkenparkplatz. Wer sich genau den Hardtwald anschaut, der weiß genau, die Birke ich eigentlich kein Baum, der dort hingehört. Letztendlich hat auch der Sturm vor einigen Jahren den Bir- kenparkplatz ramponiert. Er ist auch nicht wieder aufgeforstet worden. Ich trage auch im Namen der SPD die Einstellung mit, es sollte hier bereits das Verfahren zur Heraus- nahme von Flächen mit eingebracht werden, damit in Zukunft, wenn es dem KSC fi- nanziell gut gehen sollte, auch dort die Möglichkeit hätte, weitere Parkplätze zu schaf- fen, wenn er es für notwendig hält. Als städtische Aufgabe sehe ich das auch nicht. Aber das Verfahren sollte man bereits hier ermöglichen, um das dementsprechend eines Tages auch durchführen zu können. Der andere Teil sind die Neureuter Wiesen, das Landschaftsschutzgebiet auf der Ge- markung Neureut. Zum einen haben wir den Einwand, so etwas müsste dann auch z. B. - 4 - im Ortschaftsrat Neureut vorbesprochen werden, bevor man so was macht. Eine so frü- he Absichtserklärung ist natürlich auch nicht das Ziel. Wir sind dem Gedanken offen gegenüber, aber wir müssen hier erst einmal im Rahmen des Planungsverfahrens sehen, welche Bereiche wir dort noch für Wohnungsbau brauchen, welche Teile können wir als Grünzug erhalten oder welche können wir als Landschaftsschutzgebiet eines Tages auch ausweisen. Wenn ich jetzt auch die Juristerei sehe, und die Juristen haben leider vieles zu sagen, dann ist das sowohl bei unserem nächsten Tagesordnungspunkt so, das ist das Landschaftsschutzgebiet Oberwald, Richtung Wolfartsweier, das hängt irgendwo noch bei den Juristen rum. Die Gießbachniederung haben wir abgesetzt. Auch das hängt noch irgendwo bei den Juristen rum. Da hängen so viele Sachen bei den Juristen. Ich will jetzt gar nicht sagen, bei welchen anderen Verfahren uns die Juristen etwas an- deres reingemacht haben, wo wir als normale Bürger, die eigentlich die Stadt voran- bringen wollen, hier nicht ganz folgen können. Entschuldigen Sie diese Seitenbemer- kung gegen die Juristen. Aber wie Sie sehen, Landschaftsschutzgebiete und Natur- schutz sind sehr umfangreiche juristische Verfahren, die natürlich mit Bürgeranhörung etc. ihre Zeit brauchen. In diesem Sinne können wir der ganzen Vorlage so zustimmen als SPD-Fraktion. Wir werden den Ergänzungsantrag der Grünen ablehnen und hoffen, dass wir hier bald weitere Verfahren zum Wildparkstadion zum erfolgreichen Abschluss bringen können. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Grundsätzlich können wir mittragen, dass die Wildpark- fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird, denn eine Neuabgren- zung ist tatsächlich erforderlich nicht nur für den Stadionneubau. Sie wäre auch für den Umbau erforderlich, den wir uns ja eigentlich wünschen. Insofern könnten wir der Vor- lage im Grundsatz mit eben einigen Änderungen mitgehen. Wir gehen auch davon aus, dass jetzt durch diese Herausnahme der Landschaftsschutzgebietsfläche zumindest die ökologischen Veränderungen sich in einem gewissen beherrschbaren Rahmen halten, wenn man entsprechend dann auch ausgleicht und an anderer Stelle für Verbesserun- gen sorgt. Ich will an der Stelle aber auch noch mal betonen, der Herr Zeh hat es gera- de schon angedeutet, wenn auch vielleicht in eine etwas andere Richtung, es ist für uns ein bisschen bedauerlich zu sehen, wie schnell hier eine Vorlage auftaucht für eine Her- ausnahme oder eine Reduzierung von Landschaftsschutzgebietsflächen und wie viele Jahre wir warten auf längst beschlossene Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten: Gießbachniederung, Eisenhafengrund, die Feldflur bei Wolfartsweier. Da meinen wir schon, sollte man die Prioritäten insgesamt hinterfragen. Wir wissen, dass da auch eine Überlastung bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegt und sind auch gerne bereit, daran mitzuwirken. Hier gibt es sicher auch Handlungsbedarf. Wir würden uns wirklich wünschen, dass man mit den Ausweisungen auch so schnell vorankommt wie mit den Reduzierungen von Landschaftsschutzgebietsflächen. Wir haben jetzt im Umweltausschuss zwei Änderungen beantragt, die von den Kollegen hier schon ausgiebig kommentiert wurden. Zum einen meinen wir, der Birkenparkplatz sollte im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. Uns ist auch klar, dass es jetzt nicht darum geht, hier einzelne Birken zu schützen. Wir haben auch nicht beantragt, dass man den Birkenparkplatz zum Naturschutzgebiet macht, um hier so ein bisschen den Dampf her- auszunehmen. Wir wollen einfach nur, dass das in der Landschaftsschutzgebietsfläche bleibt, weil wir meinen, an dieser Stelle ist keine bauliche Veränderung notwendig. Sie - 5 - ist auch nicht gewünscht. Sie ist auch jetzt überhaupt nicht geplant. Das Parkdeck, um das es hier in der Diskussion immer wieder geht, würde auf jeden Fall mit einem zwei- stelligen Millionenbetrag wieder zu Buche schlagen. Wir wollen das dort nicht und mei- nen auch, es besteht überhaupt kein Grund, hier einen Beschluss zu fassen, der ir- gendwie sich auf die nächsten Jahrzehnte bezieht, wenn man da vielleicht irgendwann mal etwas machen will. Wir wollen es definitiv nicht. Der zweite Punkt, den wir hier als Änderung anregen, bezieht sich auf die Empfehlung des Naturschutzbeauftragen von Karlsruhe und auch der Naturschutzverbände, die hier auch Einwendungen vorgebracht haben, nämlich eine Landschaftsschutzgebietsfläche als Kompensation nicht im rechtlichen Sinne, das ist völlig klar, aber als eine funktionale Kompensation auszuweisen im Bereich nördlich an den alten Flughafen angrenzend, weil wir hier einfach eine sehr schöne Verbindung auch in Richtung Hardtwald, eine sehr schöne Grünverbindung schaffen würden. Wir schließen uns diesem Vorschlag an, weil wir es für sinnvoll halten, hier wirklich ein grünes Band langfristig zu erhalten. Wir haben es auch im Antrag gesagt, wir sind noch nicht soweit, dass wir hier eine genaue Abgrenzung im Augenblick vornehmen können. Da ist die Fortschreibung des Flächen- nutzungsplans und des Landschaftsplanes im Gange. Auch die Arbeit zum räumlichen Leitbild ist im Gange. Deswegen meinen wir, wir sollten frühzeitig in diesen Planungs- prozess einbringen, dass man hier in Sachen Landschafsschutz weiter voranschreiten will. Gerade jetzt, wo wir eben auf der anderen Seite das Landschaftsschutzgebiet re- duzieren, ist es der richtige Zeitpunkt, dass auch der Gemeinderat hier eine Absichtser- klärung ausspricht. Deswegen dieser Antragspunkt. Auch bilanziell macht es übrigens durchaus Sinn, denn das Lutherische Wäldchen, von dem wir vorhin gesprochen haben, hat 10 Hektar. Wir reduzieren aber die Landschafts- schutzgebietsfläche hier um 29 Hektar. Insofern ist da schon noch einiges, was man auch wieder gutmachen kann. Deswegen bitten wir auch um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich möchte noch einmal betonen, dass auch der Umweltausschuss mehrheitlich diesem zweiten Punkt hier zugestimmt hat. Wir werden auch unser Abstimmungsver- halten von den Ergebnissen der Abstimmung über unseren Antrag abhängig machen, d. h. wir werden uns enthalten, falls unser Antrag nicht durchkommt. Wir werden nicht komplett ablehnen, weil uns klar ist, dass in dem Bereich was passieren muss, aber wir würden uns enthalten, wenn unser Antrag hier keine Zustimmung findet. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Zunächst gehe ich davon aus, dass die beiden Ziffern des Antrags der Grünen getrennt abgestimmt werden, weil es zwei unterschiedliche Dinge sind. Im Wesentlichen wurde schon genug von den Vorrednern gesagt. Auch wir stimmen dem so zu. Zu den Änderungsanträgen der Grünen: Wir sehen durchaus den Bereich der nördlichen Heidegebiete, die aus unserer Sicht Landschaftsschutzgebiet werden soll- ten, gerade beim Heidesee. Das bezieht nicht auf die gesamte dort unbebaute Fläche, gerade weil wir auch Probleme haben, dass wir noch Wohnflächen irgendwann brau- chen, weil wir nach wie vor eine wachsende Stadt sind und es da noch Möglichkeiten geben würde, die angedacht sind. Dem Punkt an sich, hier eine Absichtserklärung zu machen, können wir zustimmen. Über den Umfang müsste man noch abschließend diskutieren, wenn das angenommen werden würde. Dem Punkt, den Birkenparkplatz - 6 - im Landschaftsschutzgebiet zu belassen, werden wir nicht folgen. Wir glauben zwar nicht, dass dieses Parkdeck dort entstehen wird, einfach weil wir glauben, dass das Geld nicht da sein wird, aber es sollte zumindest die Möglichkeit offen sein, dass es entspre- chend den Verträgen zumindest möglich wäre, dieses Parkdeck zu bauen. Damit ist auch schon alles gesagt. Stadtrat Hock (FDP): 1,6 % nehmen wir jetzt aus der Fläche heraus. Was sind diese 1,6 %? Unter anderem das Birkenwäldchen. Was für ein Wald ist es denn dort? Birken, die umgefallen sind, Birken, die schräg stehen, Birken, die nicht mehr gut aussehen und Birken, die man schon vor einiger Zeit wegmachen wollte. Von daher gesehen muss ich ganz ehrlich sagen, dass man diese Fläche herausnimmt, um, wenn der Tag kommt und wir das wilde Parken im Wald und auf Waldwegen nicht hinbekommen und der KSC die Möglichkeit hätte, das Geld für ein Parkdeck zusammen zu bekommen, die Mög- lichkeiten uns lassen, dieses Parkdeck dort zu ermöglichen. Meine Fraktion sagt klipp und klar, wenn der KSC in der Lage ist, dieses Geld zusammen zu bringen, dann müs- sen wir in der Lage sein, auch diese Fläche jetzt herauszunehmen. Wir lassen uns hier auch nicht auseinander dividieren. Wir stehen zu dem neuen Stadion, wir stehen zu diesem neuen Stadion an diesem Standort. Wir wissen, dass schon einige Zeit viele flei- ßige Helfer dran sind, um alles zu untersuchen, um dann solche Vorlagen, die jetzt heu- te hier auf dem Tisch liegen, zusammen zu bringen und auf den Punkt zu bringen, dass sie für uns auch nachvollziehbar sind. Deshalb, es geht sehr schnell. Ich habe aber auch viele andere Projekte gesehen, die auch sehr schnell gehen. Es ist nicht so, dass es schnell geht, weil es das Stadion ist. Das möchte ich mal auf jeden Fall zurückweisen. Wir von der FDP-Fraktion halten diesen Antrag für angemessen. Wir sehen natürlich auch, dass man einen Ausgleich schaffen muss. Da können wir auf jeden Fall mitgehen. Meine Kollegen von der CDU, die diesen Antrag der Grünen-Fraktion natürlich nicht mittragen können, kann ich natürlich nachvollziehen, wenn da steht: die ehemalige Nordtangententrasse. Man ist dann überrascht, was da so drin steht. Dass das nicht geht, dass man da nicht mitgehen kann, kann ich absolut nachvollziehen. Nichtsdestot- rotz, meine Fraktion sagt auch, diese Vorlage ist für uns soweit okay. Die werden wir heute mittragen. Dass man irgendwann einen Ausgleich finden muss, ist auch ganz klar. Wir sehen den Antrag der Grünen-Fraktion auf keinen Fall so, dass wir das heute mitgehen können. Deshalb lehnen wir ihn ab. Wir werden der Vorlage vollumfänglich gerne zustimmen und freuen uns darauf, dass es zügig weitergeht, so dass wir irgend- wann in der Lage sind, einem Erstligisten ein erstligataugliches Stadion zu bieten. Stadtrat Wenzel (FW): Es ist ein langer Weg, den wir noch gehen müssen. Es ist ein langer Weg, den bis his heute gegangen sind. Deshalb zur Vorlage von mir kurz Zu- stimmung, aber zwei Schlenker seien mir erlaubt. Einmal zum Antrag der Grünen. Auch hier ist es sehr knapp gewesen, dass ich mir kein Bild für eine ernsthafte Entscheidung in Sachen Birkenparkplatz machen kann. Aber Punkt 2 ist mir durch die Vorredner klar. Den würde ich auch mittragen, wenn wir hier getrennt abstimmen. Der zweite Schlenker ist das Thema Sicherheit. Wir haben gelesen, es war in den Medi- en und auch im Internet, beim Standort gibt es gewisse Bedenken bei Risikospielen. - 7 - Deshalb st auch mein Entscheid, je mehr Fläche wir zur Verfügung haben, wie der Bir- kenparkplatz, wie auch Herr Hock sagte, desto sicherer ist es mir. Deshalb würde ich hier dem Punkt 1 nicht zustimmen. Wir sollten im Hinterkopf immer behalten, wir wol- len ein Stadion, wir wollen ein Stadion, das sicher ist und das auch Spaß macht. Diesen Weg gehe ich hier auch weiter. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD teilen die Einschätzung der Grünen, dass die Ausgleichsfläche auch eine solche sein sollte, nicht nur ein Bruchteil der Fläche. Deswegen werden wir dem Punkt 1 der Grünen zustimmen. Wir sind auch der Mei- nung, dass das Lutherische Wäldchen als Ausgleich nicht ausreicht. Allerdings werden wir den Punkt 2 nicht mittragen wegen der Nordtangentenproble- matik. Wir sind der Meinung, dass eine Ausgleichsfläche gefunden werden muss. Wir möchten uns jetzt aber nicht auf den Bereich festlegen. Unsere Zustimmung zur Vorla- ge der Stadt hängt davon ab, ob der Punkt 1, die Herausnahme des Birkenwäldchens, vorher angenommen wird oder nicht. Der Vorsitzende: Ich möchte noch mal kurz erläutern, dass die Dinge länger dauern, Herr Stadtrat Zeh, dass so viele Juristinnen und Juristen hier mitsprechen, liegt nicht da- ran, dass es bei uns zu viele wären, sondern eher, dass es zu wenige sind. Deswegen dauert es dann etwas länger. Es ist aber auch gut so, dass Landschaftsschutzgebiete nicht vom Himmel fallen, sondern dass man die über ein sehr kompliziertes Verfahren installieren muss. Ähnlich kompliziert ist dann aber auch wieder, wenn man sie verän- dern will. Die Gießbachniederung, das sei hier nur erwähnt, ist von der Zahl der beteilig- ten Landwirte, von der ganzen Anhörungsfrage und von der Komplexität doch noch eine etwas andere Liga, als wenn ich jetzt hier aus dem bestehenden Landschafts- schutzgebiet ein bisschen was rausnehme und es versuche, anderweitig zu kompensie- ren. Ich bin sehr dankbar für den Verlauf der Diskussion dahingehend, dass deutlich gewor- den ist, wir geben mit dem Birkenparkplatz jetzt kein hochwertiges Landschaftsgebiet oder auch Naturschutzgebiet, ein naturschutzmäßig wichtiges Gebiet auf, sondern dass Sie, Frau Lisbach, ganz klar gesagt haben, es geht auch darum, dass man hier eben kein Parkdeck schaffen kann in Zukunft. Genauso plädiere und appelliere an Sie hier, wir brauchen dieses Gelände als mögliches Erweiterungsgelände für eine solche Nutzung, weil es könnte in der Tat passieren, dass der Fußball so erfolgreich ist, die Zuschauer- zahlen so hoch, und trotz aller Bemühungen, dass alle mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder zu Fuß anreisen, doch nicht erfolgreich genug, dann braucht der Verein ggf. eine zusätzliche Fläche. Dann ist es mir persönlich auch lieber ich habe ein Parkdeck auf dem Birkenparkplatz als dass dann drum herum im Wald wieder alles Mögliche toleriert wer- den muss, weil man ansonsten hier eben auch nicht klar kommt. Insofern ist es letztlich auch eine politische Entscheidung und nicht eine Entscheidung für oder gegen eine be- stimmte Naturschutzmaßnahme. Zu viel noch einmal dazu. Dann können wir jetzt zur Antragsabarbeitung kommen. Ich darf zunächst den Ergänzungsantrag der Grünen aufrufen. Hier wird getrennte Ab- stimmung gewünscht. Dann rufe ich jetzt auf den Ergänzungsantrag der Grünen, Ziffer - 8 - 1. Der Bereich des Birkenparkplatzes soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. - 13 dafür, der Rest ist dagegen. Damit ist das mehrheitlich abgelehnt. Dann kommt die Ziffer 2. Da geht es um die Absichtserklärung für ein Landschafts- schutzgebiet auf Neureuter Gemarkung. - 16 dafür, damit eine Mehrheit, die dagegen ist. Wir kommen zur Beschlussvorlage der Verwaltung. Da bitte ich jetzt um die entspre- chenden Kartenzeichen. - Bei 11 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mehrheitlich an- genommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015