Erhalt der Vorgärten in der Durlacher Allee
| Vorlage: | 2015/0234 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat David Hermanns (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.04.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 30.06.2015 2015/0234 32 öffentlich Erhalt der Vorgärten in der Durlacher Allee 1. Wie kann die Stadt Karlsruhe mit bauplanerischen Maßnahmen der Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze in der Durlacher Allee begegnen? 2. Inwieweit könnten diese Maßnahmen in die Grobplanung "Entwicklungsachse Durlacher Allee" miteinbezogen werden, um den Allee-Charakter zu betonen? Begründung: In den letzten Jahren wurden in der Durlacher Allee mehrfach die Vorgärten inklusive der Begrenzung (alte Mauern oder Zäune) zerstört, um stattdessen Stellplätze für Pkw einzurichten. Leider gibt in es der Stadt immer weniger historische Bauten mit Vorgärten und durch die Umwandlung in Stellplätze wird das vormals harmonische Straßenbild mit dem Alleecharakter erheblich gestört. Es ist einerseits verständlich, dass die Hauseigentümer ihre Vorgärten in Stellplätze umwandeln, da die meisten Gebäude zu Anfang des 20. Jahrhunderts ohne Garagen oder Tiefgaragen erstellt wurden und heute die ganze Straße unter dem Parkdruck leidet. So sind die Hauseigentümer und Mieter der an der Durlacher Allee befindlichen Gebäude meistens darauf angewiesen, ihre Pkw im öffentlichen Straßenraum Seite 2 __________________________________________________________________________________________ abzustellen. Da dieser nur begrenzt zur Verfügung steht, wird von einigen Haus- und Grundbesitzern versucht, zumindest einige Stellplätze im Vorgarten anzulegen. Es ist aber auch im öffentlichen Interesse, dass das historisch entstandene Stadtgebiet mit seinen gestalteten Vorgärten und dem dadurch sehr harmonisch wirkenden Ortsbild erhalten bleibt. Die Haus- und Grundstückseigentümer profitieren letztendlich von der Attraktivität des Gebietes, die ganz besonders durch die Durchgrünung auch der Vorgärten begründet ist. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh David Hermanns Dr. Raphael Fechler Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Juni 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat David Hermanns (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 14.04.2015 eingegangen: 14.04.2015 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.06.2015 2015/0234 32 öffentlich Dez. 6 Erhalt der Vorgärten in der Durlacher Allee 1. Wie kann die Stadt Karlsruhe mit bauplanerischen Maßnahmen der Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze in der Durlacher Allee begegnen? Die Zulässigkeit der Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze hängt von der planungsrechtlichen Be- urteilungsgrundlage ab. Vorgärten sind entlang der Durlacher Allee weder planungsrechtlich noch in der tatsächlichen bauli- chen Ausgestaltung als durchgängiges Gestaltungselement vorhanden. Lediglich in der Umgebung des Durlacher Tors sind auf der Nord- und Südseite teilweise Vorgärten vorhanden (auf der Nordseite zwischen Bernhardstraße und Melanchthonstraße, auf der Südseite zwischen Ostendstraße und Got- tesauer Platz). Dort, wo Vorgärten in Stellplätze umgewandelt werden sollen, beurteilt das Bauordnungsamt als un- tere Baurechtsbehörde die Zulässigkeit aufgrund der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Die Durlacher Allee liegt im Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne. Es handelt sich dabei teilwei- se um Baufluchtenpläne aus dem 19. Jahrhundert, teilweise auch um neuere Bebauungspläne. Ent- lang der Durlacher Allee sind in den älteren Bebauungsplänen teilweise "Vorgärten" festgesetzt. In den Bebauungsplänen neueren Datums (ab 1995) sind keine Vorgärten zur Durlacher Allee festgesetzt (Gottesaue/Ostauepark, Schlachthof-Viehof, Gewerbe- u. Industriegebiet Gerwigstraße II. Änderung (ehem. Milchzentrale)). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich in seiner aktuellen Rechtsprechung bzgl. zwei übergeleite- ter Bebauungspläne, die Baufluchten auf der Grundlage des Badischen Ortsstraßengesetzes festsetz- ten, so geäußert, dass mit der dort getroffenen Festsetzung "Vorgarten" keine rechtlich eigenständi- ge Begrünungsverpflichtung begründet wird, da Ziel der Regelung z.B. das Vorhalten der Vorgarten- zone für eine spätere Straßenverbreiterung etc. gewesen sei. Die städtebauliche Erhaltung bzw. Auf- wertung einer begrünten Vorgartenzone entlang der Durlacher Allee lässt sich mit den alten überge- leiteten Baufluchtenplänen daher nicht garantieren. Die wenigen bestehenden Vorgartenbereiche könnten durch die Aufstellung eines neuen Bebauungs- plans oder den Erlass einer Gestaltungssatzung nach § 74 Abs. 1 Ziffer 3 LBO gesichert werden. Das Verfahren wäre in die Prioritätenliste des Stadtplanungsamtes einzustellen. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze, stellt sich das Problem der Überprüfung und Durchsetzung des geltenden Rechts. Die Baurechtsbehörde muss mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein, um Fehlentwicklungen mit ordnungsrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Sonst bietet auch die formelle Rechtswidrigkeit keinen Garant für den tatsächli- chen Erhalt der Vorgärten. Seite 2 2. Inwieweit könnten diese Maßnahmen in die Grobplanung "Entwicklungsachse Durlacher Allee" miteinbezogen werden, um den Allee-Charakter zu betonen? Als Ergebnis der Planungswerkstatt "Entwicklungsachse Durlacher Allee" liegen Grobplanungen vor, die eine ausreichende Leitlinie für die weitere Entwicklung dieses Stadteingangs bilden. Diese Grobplanungen enthalten Vorschläge für die Gestaltung des Straßenquerschnitts der Durlacher Allee, die sich auf den öffentlichen Raum beziehen. Bei Eingriffen in die Durlacher Allee können diese Vorschläge als Gestaltungsziele umgesetzt werden. Im Übrigen sind durch die vielen umgesetzten und aktuellen Projekte an der Durlacher Allee (Kombilösung, EnBW, Schlachthof, Polizei, Ikea, Durlach Center, dm) umfangreiche verkehrliche Belange abzuarbeiten, die nur wenig gestalterische Spielräume belassen. So müssen die Belange aller Verkehrsarten (Fuß/Rad/ÖPNV/MIV) berücksichtigt und die Leis- tungsfähigkeit sichergestellt werden. Der Grundgedanke einer durchgehenden Baumallee wurde und wird aber bei allen Planungen berück- sichtigt. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der wegen der Kombilösung neu gebauten Haltestelle Gottes- auer Platz. Hierfür wurde der Querschnitt so optimiert, dass auch auf der Nordseite eine Baumreihe möglich wurde. Eine grundlegende Überplanung der Durlacher Allee ist nicht vorgesehen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 30. Juni 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 32 der Tagesordnung: Erhalt der Vorgärten in der Durlacher Allee Anfrage der Stadträte Parsa Marvi, Michael Zeh, David Hermanns und Dr. Raphael Fechler (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14. April 2015 Vorlage: 2015/0234 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2015