Festsitzende Tunnelvortriebsmaschine (TVM)
| Vorlage: | 2015/0227 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 10. April 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0227 16 öffentlich Festsitzende Tunnelvortriebsmaschine (TVM) In unserer Anfrage, vom 13. August 2014 (Maßnahmen bei Problemen bei Tunnelbohrer) erkundigten wir uns über Maßnahmen im Havariefall beim Tunnelvortrieb. Die Antwort der Verwaltung war im allgemeinen Tenor gehalten, dass für alle Eventualitäten die Tunnelbauer gerüstet seien, eine Gefahr vom Tunnelvortrieb nicht ausgehe und es "wird das Risiko, dass die Tunnelvortriebsmaschine (TVM) sich festsetzt, als sehr unwahrscheinlich betrachtet“. Nun hat die Realität unsere Befürchtungen eingeholt und der Vortrieb steht seit dem 09. Februar 2015 am Marktplatz still. Dazu eröffnen sich folgende Fragen: A. Nach welchen Prüfkriterien und Methoden wird die Standfestigkeit des Bodens und der Dichtsohle innerhalb der Haltestellen- Schachteln festgestellt? B. Welche Ergebnisse hatten die Prüfungen dort ergeben, wo jetzt die Tunnelvortriebsmaschine fest sitzt? C. Ist während der Herstellung des Deckels ein instabiler Untergrund festgestellt worden? D. In der angeführten Anfrage wurde unter Punkt Nr.2 "Taucher und "bei Bedarf Injektionsbohrungen im Schutze der Tunnelvortriebsmaschine" bei möglichen Störfällen angekündigt. In der Presse war zu lesen, dass das Erdreich "über" der TVM gelockert ist. Praktisch müsste dann auch das Erdreich vor der Ortsbrust gelockert sein. Ist das Erdreich auch vor der Ortsbrust gelockert und kann der Störfall von der TVM aus behoben werden oder muss von der Oberfläche der Kaiserstrasse aus eingegriffen werden? E. Liegen dem Stillstand außer dem lockeren Boden auch andere Kriterien zu Grunde, wie z. B. fehlerhafte geometrische Berechnungen oder der im November 2014 angedrohte Baustopp der ARGE? F. Hat die geringe Überdeckung von ca. 5 m sich möglicherweise doch als problematisch herausgestellt? G. In den BNN vom 28.03.15 wurde ein "zusätzlicher finanzieller Aufwand" angesprochen. In wieweit hat die KASIG in den Bauablauf eingegriffen und sich damit möglicherweise regresspflichtig und in welcher Höhe, gemacht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ H. In welchen Bereichen ist die für "vor Ostern" angekündigte Grundwasserabsenkung vorgenommen worden und können die Absenktrichter die Standfestigkeit benachbarter Gebäude beeinträchtigen? I. Wurde bei der Ablehnung des oberirdischen Südabzweiges bedacht, dass im Störfall, falls von der Oberfläche her eingegriffen werden muss, der gesamte Straßenbahnbetrieb ohne innerstädtische Ausweichstrecke zum Erliegen kommen oder zumindest nur sehr eingeschränkt weiter geführt werden kann? J. In welchen Zeitraum kann der vorliegende Havariefall behoben werden? K. Aus aktuellem Anlass wiederholen wir unsere Frage D.3. aus der Anfrage zum Thema „Maßnahmen bei Problemen bei Tunnelbohrer“, vom 13.08.2014, die in der Stellungnahme der Verwaltung unter TOP 34 vom 23.09.2014 im wesentlichen Teil nicht beantwortet wurde und auch bis heute unbeantwortet blieb. Ist es richtig, dass eine Bergung von Hindernissen nur von oben möglich ist mit der Folge der Vollsperrung der Kaiserstraße? Bei anderen innerstädtischen U-Bahn- Tunnelbauten kam es in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Störfällen und Baustillständen. So in Köln, Berlin und München, wo ein ganzer Linienbus in einem sich plötzlich auftuenden Loch verschwand. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn sich Geschäftsleute in der Innenstadt erhebliche Sorgen um ihre Umsätze machen. Schon jetzt sorgen Baustellentätigkeiten und regelmäßige Demonstrationen für spürbare Umsatzeinbußen. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 10.04.2015 eingegangen: 10.04.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0227 16 öffentlich Dez. 1 Festsitzende Tunnelvortriebmaschine (TVM) In unserer Anfrage, vom 13. August 2014 (Maßnahmen bei Problemen bei Tunnel- bohrer) erkundigten wir uns über Maßnahmen im Havariefall beim Tunnelvortrieb. Die Antwort der Verwaltung war im allgemeinen Tenor gehalten, dass für alle Even- tualitäten die Tunnelbauer gerüstet seien, eine Gefahr vom Tunnelvortrieb nicht ausgehe und es "wird das Risiko, dass die Tunnelvortriebsmaschine (TVM) sich fest- setzt, als sehr unwahrscheinlich betrachtet“. Nun hat die Realität unsere Befürchtun- gen eingeholt und der Vortrieb steht seit dem 09. Februar 2015 am Marktplatz still. Dazu eröffnen sich folgende Fragen: A. Nach welchen Prüfkriterien und Methoden wird die Standfestigkeit des Bo- dens und der Dichtsohle innerhalb der Haltestellen-Schachteln festgestellt? Die Ermittlung der für die Bauausführung maßgeblichen Bodenkennwerte erfolgt auf Grundlage der im Vorfeld durchgeführten Baugrundaufschlüsse. Mittels normierter Analyse- und Messverfahren werden die entsprechenden Kennwerte, darunter auch der zur Standfestigkeit, in dafür zugelassenen Prüflabors bestimmt. Der Nachweis über die Qualität der hergestellten Dichtsohle erfolgt durch Kernbohrungen und entspre- chende Druckversuche. Die Dichtigkeit der Sohle wird anhand von Pumpversuchen nachgewiesen. Erkenntnisse über die Auftriebssicherheit der Sohle werden durch Zug- versuche mit Mikropfählen gewonnen, die zum einen die kraftschlüssige Verbindung zwischen Pfahl und Baugrund und zum anderen die zwischen Pfahl und Dichtsohle nachweisen. Seite 2 B. Welche Ergebnisse hatten die Prüfungen dort ergeben, wo jetzt die Tunnel- vortriebsmaschine fest sitzt? Alle Ergebnisse der unter Punkt A. beschriebenen Untersuchungen und Prüfungen be- fanden sich im Rahmen der zulässigen Parameter und Grenzwerte. C. Ist während der Herstellung des Deckels ein instabiler Untergrund festgestellt worden? Bei der Deckelherstellung im betreffenden Bereich des Gleisdreiecks gab es im Rahmen der standardmäßigen Qualitätsüberwachung keine Erkenntnisse über eine Instabilität des anstehenden Erdreichs. D. In der angeführten Anfrage wurde unter Punkt Nr. 2 "Taucher" und "bei Be- darf Injektionsbohrungen im Schutze der Tunnelvortriebsmaschine" bei mögli- chen Störfällen angekündigt. In der Presse war zu lesen, dass das Erdreich "über" der TVM gelockert ist. Praktisch müsste dann auch das Erdreich vor der Ortsbrust gelockert sein. Ist das Erdreich auch vor der Ortsbrust gelockert und kann der Störfall von der TVM aus behoben werden oder muss von der Ober- fläche der Kaiserstrasse aus eingegriffen werden? Die Ursachenanalyse für die Nachsackung sowie mögliche Konzepte zur Stabilisierung des Erdreichs werden derzeit von den Sachverständigen, der ARGE und der KASIG er- arbeitet. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen wird sich neben der zeitlichen Realisierbarkeit besonders auch an der Einhaltung der notwendigen Sicherheitsanfor- derungen orientieren. Seite 3 E. Liegen dem Stillstand außer dem lockeren Boden auch andere Kriterien zu Grunde, wie z. B. fehlerhafte geometrische Berechnungen oder der im No- vember 2014 angedrohte Baustopp der ARGE? Der momentane Stillstand beruht, wie bereits kommuniziert, auf Nachsackungen des gelockerten Erdreichs vor dem Schneidrad. Andere Kriterien hatten hierauf keinen Ein- fluss. F. Hat die geringe Überdeckung von ca. 5 m sich möglicherweise doch als prob- lematisch herausgestellt? Wie schon in der Stellungnahme vom 23.09.2014 richtiggestellt, beträgt die durch- schnittliche Überdeckung des Stadtbahntunnels - so auch im Marktplatzbereich - rund 7 Meter und ist nach dem Stand der Technik als unkritisch anzusehen. Im Fall der vor- liegenden Vortriebsstörung besitzt die vorhandene Überdeckung daher keine ursächli- che Bedeutung. G. In den BNN vom 28.03.15 wurde ein "zusätzlicher finanzieller Aufwand" ange- sprochen. In wieweit hat die KASIG in den Bauablauf eingegriffen und sich damit möglicherweise regresspflichtig und in welcher Höhe, gemacht? Die fachgerechte und ordnungsgemäße Ausführung einer Baumaßnahme liegt einzig und allein in der Verantwortung der ausführenden Baufirma. Von Seiten der KASIG gab es im vorliegenden Fall zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in den Bauablauf. Da- her entbehrt die Frage nach einer möglichen Regresspflicht jeglicher Grundlage. Seite 4 H. In welchen Bereichen ist die für "vor Ostern" angekündigte Grundwasserab- senkung vorgenommen worden und können die Absenktrichter die Standfes- tigkeit benachbarter Gebäude beeinträchtigen? Die durchgeführte Grundwasserabsenkung im unmittelbaren Vortriebsbereich hat sich innerhalb der Verbauwände und der DSV-Sohle des Gleisdreiecks abgespielt. Die Frage nach der Standfestigkeit benachbarter Gebäude aufgrund dieser Maßnahme ist daher nicht von Belang gewesen. I. Wurde bei der Ablehnung des oberirdischen Südabzweiges bedacht, dass im Störfall, falls von der Oberfläche her eingegriffen werden muss, der gesamte Straßenbahnbetrieb ohne innerstädtische Ausweichstrecke zum Erliegen kommen oder zumindest nur sehr eingeschränkt weiter geführt werden kann? Der Entschluss, auf das kurze aber dennoch baulich und finanziell aufwendige Proviso- rium einer temporären Wiederinbetriebnahme des oberirdischen Südabzweigs Ettlinger Straße zu verzichten, beruhte auf Überlegungen zur Optimierung des Bauablaufs, zur Verringerung der Belastungen für Anlieger und Gewerbetreibende und besonders auch zur möglichen Kosteneinsparung. Hypothetische und äußerst unwahrscheinliche Vollsperrungen des Straßenbahnbetriebs haben hierbei kein Ausschlusskriterium dar- gestellt. J. In welchem Zeitraum kann der vorliegende Havariefall behoben werden? Nach aktuellem Sachstand wird bei den Beteiligten davon ausgegangen, dass im Juni 2015 wieder der maschinelle Tunnelvortrieb aufgenommen werden kann. Seite 5 K. Aus aktuellem Anlass wiederholen wir unsere Frage D.3. aus der Anfrage zum Thema „Maßnahmen bei Problemen bei Tunnelbohrer“, vom 13.08.2014, die in der Stellungnahme der Verwaltung unter TOP 34 vom 23.09.2014 im wesentli- chen Teil nicht beantwortet wurde und auch bis heute unbeantwortet blieb. Ist es richtig, dass eine Bergung von Hindernissen nur von oben möglich ist mit der Folge der Vollsperrung der Kaiserstraße? Wie in der Stellungnahme vom 23.09.2014 bereits ausgeführt, bestehen mehrere Möglichkeiten zur Bergung von Hindernissen im Vortriebsbereich. Bei Hindernissen, die auf Grund besonderer Umstände nicht vor dem Schneidrad geborgen werden können, wird man eine Beseitigung von der Oberfläche her in Betracht ziehen müssen. Wie ei- ne Bergung in diesem sehr unwahrscheinlichen Fall im Detail erfolgt, kann verständli- cherweise nur anhand der konkreten Randbedingungen entschieden werden. Auch die Frage, ob und wie lange eventuell eine Vollsperrung der Kaiserstraße hierfür not- wendig wäre, ist - ohne konkretes Ereignis - zum jetzigen Zeitpunkt fundiert nicht zu beantworten. Zur Erinnerung sei nochmals darauf hingewiesen, dass der momentane Stillstand nicht auf festen Hindernissen im Untergrund beruht, sondern durch instabilen aufgelocker- ten Boden hervorgerufen wurde. Deshalb stellt sich hier auch nicht die Frage nach ei- ner Bergung von oben, für die der oberirdische Verkehrsraum in der Kaiserstraße dann über einen ungewissen Zeitraum gesperrt werden müsste.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 16 der Tagesordnung: Festsitzende Tunnelvortriebsmaschine (TVM) Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 10. April 2015 Vorlage: 2015/0227 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Wenzel (FW): Aus aktuellem Anlass vier Nachfragen: 1. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Havarie der TVM ein Brunnen zum Abpumpen an der Lammstraße/Ecke Kaiserstraße aufgebaut werden soll oder wird? 2. Welche Aufgabe hat der Brunnen? 3. Wie lange bleibt der Brunnen an der Stelle bestehen? 4. Gibt es eine Entschädigung für die betroffenen Einzelhändler, vor dessen Territo- rium dieser Brunnen aufgebaut werden soll ? Der Vorsitzende: Ich nehme an, das war jetzt zu Tagesordnungspunkt 16. Die Fragen werden beantwortet. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: - 2 - Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Juni 2015
-
Extrahierter Text
Beantwortung von Zusatzfragen aus Plenarsitzungen 12. Plenarsitzung des Gemeinderates am 19. Mai 2015 TOP 16 Betreff Festsitzende Tunnelvortriebsmaschine (TVM) In obiger Plenarsitzung des Gemeinderates wurden von Stadtrat Wenzel folgende Fra- gen aufgeworfen, deren Beantwortung schriftlich zugesagt wurde: 1. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Havarie der TVM ein Brun- nen zum Abpumpen an der Lammstraße/Ecke Kaiserstraße aufgebaut werden soll oder wird? Um beim Vortrieb innerhalb bestehender unterirdischer Bauwerke möglicher- weise bestehende Risiken durch innerhalb dieser Bauwerke zu hoch anstehendes Grundwasser zu minimieren, wurde an der beschriebenen Örtlichkeit ein Brunnen gebaut. 2. Welche Aufgabe hat der Brunnen? Der Brunnen senkt innerhalb des unterirdischen Bauwerks das Grundwasser ab - eine Wechselwirkung zum Grundwasser(-spiegel) außerhalb des Bauwerks be- steht nicht. 3. Wie lange bleibt der Brunnen an der Stelle bestehen? Der Brunnen wird solange betrieben, bis die Tunnelvortriebsmaschine - in Ab- hängigkeit ihrer täglichen Vortriebsleistung - das unterirdische Bauwerk passiert hat. 4. Gibt es eine Entschädigung für die betroffenen Einzelhändler, vor dessen Territorium dieser Brunnen aufgebaut werden soll ? Der Brunnen wurde innerhalb des im öffentlichen Straßenraum bereits bestehen- den Baufelds angelegt. Da das Abpumpen keinerlei Beeinträchtigungen - auch keine akustischen - in seiner engsten Umgebung mit sich bringt, ist eine Entschä- digung unwahrscheinlich.