Umsetzung der Inklusion an Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 2015/0222 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 09.04.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen an Schulbeirat
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 8. April 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2015 2015/0222 13 öffentlich Umsetzung der Inklusion an Karlsruher Schulen 1. Die Stadtverwaltung berichtet: welche schulischen Vorbereitungen zur Umsetzung der Inklusion ab dem Schuljahr 2015/16 getroffen werden, insbesondere bei der Gewinnung wei- terer Schulen für den gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen; welche finanziellen Spielräume der Stadt für inklusionsfördernde Baumaß- nahmen an Schulen durch die neue Verwaltungsvorschrift des Landes zur Schulbauförderung entstehen; 2. Es wird ein Kriterienkatalog erstellt, welche Anforderungen für Inklusiv arbei- tende Schulen erfüllt sein müssen. Dazu gehören neben der barrierefreien baulichen Gestaltung, Raumangebote für flexible Lerngruppengrößen, För- der- und Differenzierungsräume, Sanitätsraum, Rückzugsbereiche, Hygie- nebereich, geeignetes Mobiliar sowie Orientierungshilfen im Haus. 3. Auf dieser Grundlage wird eine Bestandsaufnahme an allen Schulen durchge- führt. Sie soll aufzeigen, wie hoch der Bedarf für bauliche und gestalterische Veränderungen ist, um Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu unterrichten. Dabei sollen auch pädagogische Voraussetzungen berücksichtigt werden. 4. Mit einer regionalen Schulentwicklung „Inklusion“ sollen wohnortnahe Inklusive Bildungsangebote im Stadtgebiet ermöglicht werden. 5. Die Sachkostenbeiträge für Kinder mit Behinderungen werden künftig am Lernort der Kinder gewährt. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Son- derschulen auch weiterhin ausreichende Sachkostenbeiträge erhalten. 6. Es wird geprüft, ob die neue rechtliche Möglichkeit, die Sonderschulen auch für Kinder ohne Behinderungen zu öffnen, in Karlsruhe umgesetzt werden kann. Im kommenden Schuljahr wird in Baden-Württemberg die UN-Behinderten- konvention an den Schulen umgesetzt. Die Sonderschulpflicht wird aufgehoben und Eltern von Kindern mit Behinderungen können künftig entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Sonderschule besuchen soll. Kinder mit Behinderungen Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ können zieldifferent lernen, d. h. sie können individuelle Lernziele anstreben. Die Sonderschulen werden zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickelt und können auch für Kinder ohne Behinderungen geöffnet werden. Das Land stellt bedarfsgerecht zusätzliche LehrerInnenstellen zur Verfügung. Die Schulämter übernehmen neben dem Schulträger eine wichtige Steuerungsfunktion. Wir GRÜNE begrüßen die längst überfällige gesetzliche Verankerung der Inklusion. Eltern brauchen nicht mehr als Bittsteller darum kämpfen, dass ihr behindertes Kind eine allgemeine Schule besuchen kann. Dass vom gemeinsamen Unterricht alle Kin- der profitieren wissen wir schon lange. Denn auch in Karlsruhe gibt es positive und erfolgreiche Beispiele gelungener Inklusion. Einige Schulen haben sich bereits zu Schulen mit inklusivem Schulprofil entwickelt. Dazu gehören die Grundschule Beiert- heim, die Nebenius-Realschule und die Gemeinschaftsschule Grötzingen. Mit unserem Antrag wollen wir dazu beitragen, dass die schulische Inklusion in Karls- ruhe gut umgesetzt wird. Denn nicht nur für das Land und die Schulämter, sondern auch für die Stadt als kommunalem Schulträger ist der gesellschaftlich und bildungs- politisch gewünschte Paradigmenwechsel zu einem inklusiven Bildungswesen eine große Herausforderung. Um wohnortnahe gruppenbezogene inklusive Angebote an unseren Karlsruher Schulen einzurichten, ist eine stadtteilbezogene regionale Schul- entwicklung erforderlich. Dabei müssen sowohl die baulichen und räumlichen Vo- raussetzungen beachtet als auch die Bereitschaft und Motivation der jeweiligen Schulgemeinschaft aufeinander abgestimmt werden. Auch die höheren Sachkosten- beiträge für Kinder mit Behinderungen müssen an die Schulen fließen, die von den Kindern besucht werden. Nur so kann eine positive, auch finanziell von der Stadt Karlsruhe verkraftbare Entwicklung, in die Wege geleitet werden kann. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 08.04.2015 eingegangen: 08.04.2015 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2015 2015/0222 13 öffentlich Dez. 3 Umsetzung der Inklusion an Karlsruher Schulen - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt wird über die Umsetzung der Inklusion an Karlsruher Schulen im Schul- beirat berichten. Dabei wird auch auf die im Antrag genannten Themen eingegangen. In Karls- ruhe kann auf der bisherigen Struktur aufgebaut werden, die neben der formalen Ebene (Bil- dungswegekonferenz der Arbeitsstelle Kooperation) auch die Beteiligung Betroffener (z.B. Run- der Tisch Inklusion) umfasst. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bürgermeisteramt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Nach dem derzeitigen Zeitplan soll sowohl das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes mit Blick auf die Verankerung der Inklusion als auch das Gesetz zur Finanzierung der Inklusionskosten vom Landtag am 18.06.2015 in erster Lesung beraten und am 15. bzw. 16.07.2015 in zweiter Lesung beschlossen werden. Damit könnten beide Gesetze zum 01.08.2015 in Kraft treten. Das Kultusministerium geht davon aus, dass in Folge der gesetzlichen Regelung im Endausbau landesweit 28 Prozent der Sonderschülerinnen und Sonderschüler inklusiv an allgemeinen Schu- len unterrichtet werden. Für die Stadt Karlsruhe würde dies bedeuten, dass dann ca. 300 Son- derschülerinnen und Sonderschüler an allgemein bildende öffentliche Schulen wechseln. Ob diese Erwartung tatsächlich eintritt oder möglicherweise noch übertroffen wird, ist derzeit nur schwer zu prognostizieren. Bereits vor der Ankündigung der gesetzlichen Regelung hat Karlsruhe das Thema Inklusion im Bildungsbereich aufgegriffen. So findet seit 2011 ein jährliches Elternforum Inklusion statt, das große Resonanz findet. Ein Ergebnis des Elternforums ist der Runde Tisch Inklusion, an dem die relevanten Karlsruher Akteure (Eltern für Inklusion e.V., Beirat für Menschen mit Behinderun- gen, Gesamtelternbeirat, Staatliches Schulamt, Schulen, beteiligte städtische Dienststellen) teil- nehmen. Er hat u.a. zum Ziel, den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule und von der Grundschule auf weiterführende Schulen für Eltern transparent und überschaubar zu machen. Mit der Schulgesetz-Änderung kann somit die Umsetzung der Inklusion in Karlsruhe auf einem guten Fundament aufgebaut werden. 1. Die Stadtverwaltung berichtet: welche schulischen Vorbereitungen zur Umsetzung der Inklusion ab dem Schuljahr 2015/16 getroffen werden, insbesondere bei der Gewinnung weiterer Schulen für den gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen; welche finanziellen Spielräume der Stadt für inklusionsfördernde Baumaßnahmen an Schulen durch die neue Verwaltungsvorschrift des Landes zur Schulbauförderung ent- stehen; Die Verwaltung steht im regelmäßigen Kontakt mit der Arbeitsstelle Kooperation beim Staatli- chen Schulamt Karlsruhe, die federführend bei inklusiven Angeboten in allen Schularten ist. Über den Stand der Inklusion an Karlsruher Schulen und eine mögliche Umsetzung der Inklusion an zusätzlichen Standorten wird die Verwaltung im Schulbeirat berichten. Bei der Schulbauför- derung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, bei welcher der weitaus größere Anteil der Kosten bei den Schulträgern verbleibt. Durch die seit 01.01.2015 geltenden Regelungen sind zusätzliche Flächen förderfähig (Inklusionszuschlag), die bisher nicht Bestandteil der Raumpro- gramme waren. Somit tritt keine Entlastung ein, vielmehr werden Flächen die durch die Verän- derung im Bildungsangebot notwendig sind, jetzt im Rahmen der Schulbauförderung förderfä- hig. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Es wird ein Kriterienkatalog erstellt, welche Anforderungen für Inklusiv arbeitende Schulen erfüllt sein müssen. Dazu gehören neben der barrierefreien baulichen Gestal- tung, Raumangebote für flexible Lerngruppengrößen, Förder- und Differenzierungs- räume, Sanitätsraum, Rückzugsbereiche, Hygienebereich, geeignetes Mobiliar sowie Orientierungshilfen im Haus. Ein entsprechender Kriterienkatalog wird gemeinsam mit den beteiligten Akteuren erstellt. Da- bei wird unter anderem der Beirat für Menschen mit Behinderung einbezogen. 3. Auf dieser Grundlage wird eine Bestandsaufnahme an allen Schulen durchgeführt. Sie soll aufzeigen, wie hoch der Bedarf für bauliche und gestalterische Veränderungen ist, um Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu unterrichten. Dabei sollen auch pädagogische Voraussetzungen berücksichtigt werden. 4. Mit einer regionalen Schulentwicklung „Inklusion“ sollen wohnortnahe Inklusive Bildungsangebote im Stadtgebiet ermöglicht werden. Die Bestandsaufnahme wird nach Erstellung des Kriterienkatalogs durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt eine regionale Schulentwicklung für inklusive Bildungsangebote. 5. Die Sachkostenbeiträge für Kinder mit Behinderungen werden künftig am Lernort der Kinder gewährt. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Sonderschulen auch weiterhin ausreichende Sachkostenbeiträge erhalten. Die Budgetzuweisung für die Karlsruher Schulen erfolgt bedarfsorientiert und ist nicht an die jeweiligen Sachkostenbeiträge gekoppelt. Es wird seitens der Verwaltung auch jetzt schon si- chergestellt, dass die jeweilige Schule ein angemessenes Finanzbudget erhält. Dabei werden im Einzelfall auch Kosten, die der allgemeinen Schule durch inklusive Bildungsangebote entstehen, entsprechend berücksichtigt. 6. Es wird geprüft, ob die neue rechtliche Möglichkeit, die Sonderschulen auch für Kin- der ohne Behinderungen zu öffnen, in Karlsruhe umgesetzt werden kann. Die Möglichkeit, die Sonderschulen auch für Kinder ohne Behinderung zu öffnen, wird in Ko- operation mit der Staatlichen Schulverwaltung geprüft.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Mai 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Umsetzung der Inklusion an Karlsruher Schulen Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Renate Rastätter, des Stadtrats Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 8. April 2015 Vorlage: 2015/0222 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Bericht im Schulbeirat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Es ist normal, verschieden zu sein. Diesen Satz hat der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizäcker schon 1993 geprägt. Dieser Satz ist immer noch aktuell, ja, er ist sogar noch aktueller als je zuvor. Denn heute geht es in der gesamten Gesellschaft, aber vor allem auch in unseren Bildungseinrichtungen, um das Thema Umgang mit Vielfalt, mit Heterogenität, Wertschätzung für Unterschiedlich- keit und positives und gleichberechtigtes Miteinander. Ein Jahr vor 1993 wurden in Baden-Württemberg auf Druck von Eltern mit behinderten Kindern erstmals vier Schulversuche mit integrativen Lösungen – so wurden die damals genannt – eingeführt für vier Jahre. Diese vier Schulversuche an drei Grundschulen und einer Realschule haben gezeigt, dass es sehr erfolgreich möglich ist, wenn behinderte und nicht behinderte Kinder miteinander lernen und individuell gefördert und auch in den Einrichtungen von Sonderpädagogen unterstützt werden. Trotz der großen Erfolge dieser vier Schulversuche mit integrativen Lösungen blieb die Sonderschulpflicht in Ba- den-Württemberg bestehen. Sie besteht noch bis heute, d. h. in den letzten 20 Jahren haben sehr viele Eltern in Elterninitiativen – hier in Karlsruhe haben wir die Elterninitiati- ve „Eltern für Integration“, heute: „Eltern für Inklusion“ – darum gekämpft und sich engagiert, dass ihre Kinder in einen gemeinsam Unterricht mit nichtbehinderten Kin- - 2 - dern, die sie schon vom Kindergarten kannten, mit aufgenommen und individuell dort gefördert werden konnten. Wir haben Nischen in ganz Baden-Württemberg, die aufgrund dessen entstanden sind. Auch in Karlsruhe gibt es aktuell 16 Schulen, von der Grundschule bis zum Gymnasium, in denen auch Kinder mit Behinderungen integriert sind. Wir fangen auch in Karlsruhe, wenn es jetzt darum geht, Inklusion umzusetzen, nicht bei Adam und Eva an, sondern wir haben bereits begonnen. Aber ich möchte an der Stelle heute, wo es auch um die Umsetzung des Gesetzes geht, ganz herzlich diesen ganzen Generationen von Eltern danken, die diesen zum Teil auch sehr dornenreichen Weg auf sich genommen haben, damit diese ersten Schritte der Inklusion gemacht wurden in Baden-Württemberg, und die dafür gesorgt haben, dass wir hier diese erfolgreichen Modelle haben. Es sind Eltern, die sind teilweise als notorische Querulanten abgestempelt worden. Es sind Eltern, die unselige Behörden und Ämter abklappern mussten, um solch eine inklu- sive Beschulung zu erreichen. Jetzt möchte ich ihnen an der Stelle einfach danken, denn die haben tatsächlich erreicht, dass wir jetzt diesen Weg gemeinsam gehen können. Zum neuen Schuljahr wird das Schulgesetz geändert. Die Sonderschulpflicht wird abge- schafft. Ein qualifiziertes Elternwahlrecht wird eingeführt, d. h., es stellt jetzt sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen und hier Karlsruhe als Schulträger vor große Herausforderungen. Ich möchte an der ersten Stelle sagen, bevor wir auf jetzt auf die Details, was gemacht werden muss, eingehen: Ich möchte, dass der Gemeinderat hier in unserer Stadt, dass die Stadtverwaltung, dass wir diesen positiven Gedanken der In- klusion ausstrahlen und nach außen tragen. Denn Inklusion – wie es umgesetzt wird, darüber kann man diskutieren – beginnt in den Köpfen und den Herzen der Menschen. Da muss es stimmen. Dann findet man Wege, wie Inklusion auch gut umgesetzt wer- den kann. In unserem Antrag bitten wir darum, dass die Stadtverwaltung zunächst einmal eine Bestandsanalyse macht, welche Anforderungen an die Schulen als Schulträger gestellt werden müssen, um Inklusion umzusetzen. Auf dieser Bestandsanalyse brauchen wir dann eine regionale Schulentwicklung, damit wohnortnahe Inklusion ermöglicht wird. Aus den Antworten entnehme ich, dass dieses gemacht werden soll. Ich hoffe, dass damit, Herr Oberbürgermeister, Herr Bürgermeister Lenz, schon begonnen wurde. Denn wenn der Rechtsanspruch jetzt kommt, muss bereits die Sache in die Wege geleitet werden. Ich bin gespannt darauf, was wir in der nächsten Schulbeiratssitzung vorge- stellt bekommen. Ich finde es positiv, dass der Behindertenbeirat, dessen Bericht heute schon Thema war, einbezogen wird. Denn gerade auch die Mitglieder des Behindertenbeirats wissen aus ihren eigenen Erlebnissen und Erfahrungen, was notwendig ist an den Schulen. Insofern ist es richtig. Ich begrüße auch sehr, dass das Land schon mit Beginn dieses Jahres die Schulbauförderrichtlinien geändert hat, so dass bei den Schulbauförderrichtlinien auch diese zusätzlichen Räume vorgesehen werden, die wir brauchen, von Kleingruppenräu- men bis hin zu Wickelräumen, wenn es z. B. um Kinder mit Spina bifida geht, die jetzt im nächsten Schuljahr integriert werden. - 3 - Abschließend möchte ich heute noch einmal sagen, ich freue mich darauf, dass wir das im Schulbeirat diskutieren werden. Aber ich möchte auch noch dazu sagen, wenn wir jetzt diesen Weg gehen, dann ist es eine positive Herausforderung, die wir auch so se- hen müssen. Wir müssen schnell genug sein, denn bereits im nächsten Doppelhaushalt müssen die Maßnahmen kostenkontrolliert entwickelt sein, die wir dann umsetzen können. Ein Beispiel ist der Aufzug in Beiertheim, wo ich nach wie vor sehr bedauere, dass es an wenigen Stimmen lag, dass dieser Aufzug 2016 nicht eingebaut werden kann. Die Schule – eine inklusive Profilschule – musste jetzt wieder Kinder mit Behinde- rungen für das kommende Schuljahr ablehnen. Ich hoffe, dass wir das nächste Mal sa- gen können, ja, es ist möglich. Fazit: Stadt Karlsruhe, ich hoffe, dass wir das gut umgesetzt bekommen. Wir werden das weiterhin aktiv unterstützen als Fraktion der Grünen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Die Kollegin Rastätter hat jetzt in die letzten Jahre zurückgeblickt und diese ganze Historie einmal aufgezeigt. Aber ich meine, es ist vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen und ein bisschen auch der Eindruck entstan- den, dass wir jetzt wieder bei Null anfangen müssten. Dem möchte ich doch widerspre- chen, auch für meine Fraktion. Denn im Schulbeirat haben wir uns schon öfter mit die- ser Thematik beschäftigt. Es laufen schon viele Vorbereitungen. Ich glaube, wir brau- chen uns hier alle nichts vorwerfen, dass wir irgendetwas verschlafen haben oder jetzt mit Hochdruck daran arbeiten müssen. Es zeigt auch die Antwort der Verwaltung, dass sich verschiedene Gremien gebildet ha- ben, mit den beteiligten Akteuren gesprochen wird. Aber es braucht einfach Zeit, bis das dann alles ausgearbeitet ist. Ich finde es deswegen sehr gut, wie die Verwaltung aufgezeigt hat, dass wir auch gar nicht wissen, wie viele Eltern überhaupt diese neue Möglichkeit ab dem kommenden Schuljahr in Anspruch nehmen. Denn die Eltern haben weiterhin das Wahlrecht. Es ist ihr eigener Wille zu entscheiden, ob sie für ihr behinder- tes Kind es als besser erachten, auf die allgemeine Schule zu gehen, oder auch weiter- hin auf der Sonderschule zu verbleiben und den Sonderschulweg zu gehen. Das müssen wir auch respektieren. Die Verwaltung hat einmal hochgerechnet: 300 Kinder. Ob es so viele sind, wissen wir nicht. Es können mehr sein, es können weniger sein. Es ist auch die Frage der Art der Behinderung. Das sind dann auch noch einmal andere Gegebenheiten, die wir schaffen müssen. Wir haben bei unseren bestehenden Schulgebäuden auch räumlich das Prob- lem. Es hatte sich jetzt schon in den konkreten Fällen gezeigt, dass wir ein Gesamtkon- zept brauchen. Deswegen begrüßen wir als CDU-Fraktion es sehr, dass wir uns im Schulbeirat weiterhin auf dem Laufenden halten, das auch weiterhin begleiten. Wir sind aber, wie gesagt, der Meinung, die Verwaltung tut hier wirklich sehr viel. Wir unterstüt- zen den Weg der Verwaltung, weil es natürlich auch für uns eine wichtige Sache ist. Ich möchte jetzt aber noch auf etwas eingehen, da ist vorhin schon von meiner Kollegin Karin Wiedemann gesagt worden, als sie zum Jahresbericht des Beirats für Menschen mit Behinderung gesprochen hat. Es wurde mehrfach in Gesprächen gesagt, dass die unterschiedlichen Gruppen der Menschen mit Behinderungen ein Problem haben, dass die Frage der Ansprechpartner, wo können sie sich hinwenden, wohl nicht eindeutig - 4 - geklärt ist. Es gibt dadurch Überschneidungen, es gibt Parallelstrukturen, die manchmal die Sache verzögern. Wir meinen, dass in diesem Zusammenhang dann noch einmal ganz klar aufgezeigt werden soll, wo sich die Betroffenen hinwenden können, wer ihr Ansprechpartner ist und wo ihnen dann auch wirklich zügig geholfen wird. Das ist noch ein Anliegen meiner Fraktion. Ansonsten sind wir auf einem guten Weg. Stadträtin Uysal (SPD): Inklusion – eine schöne und wichtige Aufgabe, aber auch eine komplexe Aufgabe. Fakt ist: Inklusion ist politisch gewollt und beschlossen. Doch für die Umsetzung müssen wir etwas Geduld aufbringen. Unsere Aufgabe ist es, in allen Le- bensbereichen Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern der Gesellschaft ermögli- chen, sich barrierefrei darin zu bewegen. Dazu gehören auch die Schulen. In der inklusiven Pädagogik muss sich nicht das Individuum an ein bestimmtes System anpassen, sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller berücksichtigen, und sich gegebenenfalls anpassen. Auch wir als Schulträger sind ein Teil dieses Systems und müssen unsere Schulen weiterhin inklusiv umgestalten. Wir begrüßen den Antrag der Grünen und freuen uns, dass die Verwaltung anstrebt, möglichst schnelle Antwor- ten zu finden und uns über das Umsetzen der Inklusion an Karlsruher Schulen auf dem Laufenden halten wird. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch an das Projekt Elternlotsen des Vereins El- tern und Freunde für Inklusion erinnern. Dieses Projekt könnte die Umsetzung der Inklu- sion hier in Karlsruhe erleichtern. Deshalb auch an dieser Stelle meine Frage an Sie - sie muss jetzt nicht beantwortet werden, kann auch im Schulbeirat beantwortet werden -, wann dieses Projekt Elternlotsen starten kann, ob das wirklich eine Unterstützung sein kann. Wir sind der Meinung, dass man es eventuell unterstützen könnte, weil meine Vorrednerin gemeint hat, wir brauchen Ansprechpartnerinnen und –partner. Das könn- te eine Gelegenheit sein. Dieses Projekt könnten wir aufgreifen. Stadtrat Jooß (FDP): Man sieht natürlich, aus welcher Hand dieser Antrag stammt. Ich bin froh, dass wir hier eine Fachfrau im Gemeinderat haben. Inklusion, wie schon ge- sagt, kann nicht nur der Rechtsanspruch sein, sondern Inklusion muss auch in den Köp- fen passieren. Es wurde auch schon gesagt, wir können nicht in jeder Schule, wie jetzt in Beiertheim, einen Fahrstuhl einbauen. Wir müssen auch hier Schwerpunktschulen setzen, weil es finanziell überhaupt nicht tragbar ist. Um bei den Finanzen zu bleiben: Es wurden von den Grünen Vorschläge gemacht, wie man das komplementär finanzieren kann, nämlich durch Schüler, die in Sonderschulen sind, die dann in die allgemeinen Schulen gehen, und das Land dort aktiv wird. Denn es spart in den Sonderschulen Geld ein. Ich finde den Vorschlag hervorragend, dass man hier Gelder akquiriert, die wir zum Teil natürlich nicht haben. Ansonsten bin ich dafür, dass wir eine Prioritätenliste im Schulbeirat vorgelegt bekom- men. Wir sind mit der Antwort sehr zufrieden. Der Vorsitzende: Ein Bericht im Schulbeirat ist Ihnen zugesagt. Das Thema Lotsen wird im Juli im Jugendhilfeausschuss aufgerufen. Das habe ich gerade zugeflüstert bekom- men. Insofern sind wir den Anliegen des Antrags soweit nachgekommen. - 5 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Juni 2015