Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek
| Vorlage: | 2015/0212 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0212 5 öffentlich Dez. 2 Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 10.03.2015 5 Befürwortung der Aktualisierung Gemeinderat 28.04.2015 5 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Aktualisierung der Benutzungsordnung zu. Wie im Kulturausschuss vorberaten, wird die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek erweitert um die Regelungen zur Ausleihe von E-Book-Readern sowie zur Internetnutzung in den Bibliotheken. Ebenfalls aufgenommen wurde der Service von kostenlosen E-Mail-Benachrichtigungen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie im Kulturkonzept und im Bibliothekskonzept der Stadt Karlsruhe dargestellt, begleitet die Stadtbibliothek den allgemeinen Medienwandel durch die Weiterentwicklung ihrer Medienan- gebote. Dies macht die Aktualisierung der Benutzungsordnung in folgenden Punkten erforderlich: 1. Ausleihe von E-Book-Readern Die Bibliothek bietet seit Juli 2013 zur Nutzung ihres virtuellen Onleihe-Angebots ihren Kundin- nen und Kunden auch E-Book-Reader zur Ausleihe an. Hierfür wurde unter Federführung des Zentralen Juristischen Dienstes als Ergänzung zur Benut- zungsordnung ein "Ausleihvertrag" erarbeitet, in dem die Bedingungen für die vierwöchige Entleihung von E-Book-Readern festgelegt sind. Dieser Vordruck wird bei der Verleihung eines E-Book-Readers ausgefüllt und von der Verleiherin (Stadtbibliothek) sowie den Entleihenden unterschrieben (in zweifacher Ausfertigung). In die Benutzungsordnung wurde der Vermerk eingefügt, dass die Ausleihbedingungen für die E-Book-Reader in einem gesonderten Vertrag geregelt sind (siehe Anlagen). 2. Internetnutzung in der Bibliothek Neu in die Benutzungsordnung aufgenommen (§ 9) wird auch der Hinweis zur Nutzung des Internet-Zugangs in der Stadtbibliothek, sei es über WLAN oder über die stationären Arbeits- plätze. Auch dieser Passus wurde mit dem Zentralen Juristischen Dienst abgestimmt. 3. E-Mail-Benachrichtigungen Bei der Vorberatung im Kulturausschuss wurden auch kostenlose Online-Dienste angesprochen. Hierzu liegt ein entsprechender Antrag vor. Die beantragten Änderungen wurden bereits in die vorliegende Fassung der Benutzungsordnung aufgenommen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung. Anlagen: - Aktualisierte Benutzungsordnung - Ausleihvertrag für E-Book-Reader Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. April 2015
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bENUtZUNGSoRDNUNG stadtbibliothek karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Stadt Karlsruhe Kulturamt | Stadtbibliothek kulturamt | stadtbiliothek | 32 | benutzungsordnung ALLGEMEINES Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. 1. ANMELDUNG / bIbLIothEkSAUSwEIS Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Alle weiteren Personen, die in Karlsruhe arbeiten, eine Lehranstalt besuchen oder ihren Wohnsitz in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt Karlsruhe haben, können die Stadtbibliothek ebenfalls benutzen. Zur Anmeldung ist ein gültiger amtlicher Ausweis erforderlich. Sollte daraus die Anschrift nicht ersichtlich sein, so ist eine Bestätigung der Meldebehörde zusätzlich vorzulegen. Namens- und Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Jede angemeldete Person erhält einen auf ihren Namen ausgestellten Bibliotheksausweis. Der Bibliotheksausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Die Personenangaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und nur bibliotheksintern verarbeitet. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren unterzeichnet der oder die Erziehungsberechtigte den Bibliotheksausweis. Der Verlust eines Ausweises ist unverzüglich der Stadtbibliothek anzuzeigen. Sollte der Inhaber/die Inhaberin dieser Pflicht nicht nachkommen, hat er oder sie für den daraus entstehenden Schaden einzustehen. 2. AUSLEIhE Die Ausleihe von Medien kann nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises erfolgen. Die Ausleihfristen betragen: a) 4 Wochen für Bücher, Sprachkurse, Spiele, Wanderkarten, Musik- und Literaturkassetten, E-Book-Reader etc. b) 2 bzw. 4 Wochen für Zeitschriften. Das jeweils aktuellste Heft ist nicht ausleihbar. c) 2 bzw. 4 Wochen für CD-ROMs, CDs d) 1 Woche für Videos, DVDs und Blu-ray-Discs. Abweichungen der einzelnen Ausleihstellen sind möglich. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, die aktuell gültigen Ausleihfristen dem Quittungsbeleg zu entnehmen, der bei jeder Entleihung ausgegeben wird. Computerspiele, Videos und DVDs werden entsprechend der Altersfreigabe durch den Gesetzgeber (FSK) entliehen. Die E-Book-Reader sind lediglich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes (Onleihe) der Stadtbibliothek Karlsruhe vorgesehen. Die Ausleihbedingungen hierfür sind in einem gesonderten Ausleihvertrag geregelt. Die Leihfrist der Medien kann unter Angabe der Ausweisnummer persönlich, telefonisch oder im Internet verlängert werden, sofern keine Vormerkung von anderer Seite vorliegt oder bibliothekstechnische Gründe dagegen sprechen. Vormerkungen auf bereits entliehene Medien werden auf Wunsch durch das Bibliothekspersonal vorgenommen (Kosten s. Punkt 5). Benachrichtigungen per E-Mail sind kostenlos. kulturamt | stadtbiliothek | 54 | benutzungsordnung 5. Institutionen (Schulen etc.) erhalten kostenlose Ausweise für ihre Zwecke, davon ausgenommen sind DVDs. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresgebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien und E-Learning, enthalten. 5. bEARbEItUNGSkoStEN 1. Vormerkung pro Vorgang bei Benachrichtigung 0,60 € auf dem Postweg 2. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust) 3,00 € 3. Reparaturkosten bei leichteren Schäden 3,00 € 4. Beschädigte oder nicht zurückgegebene DVD- und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 6. VERZUGSkoStEN Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugskosten: a) für alle Medien, außer Videos und DVDs pro angefangene Woche je Medium b) Videos und DVDs pro Tag je Medium 0,50 € c) E-Book-Reader pro Tag 2,00 € Zu den Verzugskosten werden erhoben für die 1. Erinnerung 1,50 € 2. Erinnerung 2,00 € 3. Erinnerung 2,50 € Verlängerungen, Vormerkungen und Kontoeinsichten sind auch online unter www.stadtbibliothek-karlsruhe.de möglich. Die Bibliotheksnutzerinnen und- nutzer sind nicht berechtigt, entliehene Medien an andere Personen weiterzugeben. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftung für Geräteschäden jeglicher Art, die bei der Benutzung bibliothekseigener Medien (Kassetten, DVDs, CDs und anderer Informations- und Datenträger) entstehen könnten. 3. SoRGFALtSPFLICht ∕ hAFtUNG Die Entleiherin/ der Entleiher ist für die schonende Behandlung der entliehenen Medien und deren fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Ersatz zu leisten, welcher von der Stadtbibliothek festgelegt wird. 4. ENtGELt Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1. Einzelausweis, jährlich 15,00 berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten 2. Ermäßigungsberechtigte, jährlich 10,00 (Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3. Schnupperausweis für 3 Monate 4. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die € € Ausleihe von DVD ́s beträgt der Zuschlag jährlich 5,00 € (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 0,50 € 5,00 € kulturamt | stadtbiliothek | 76 | benutzungsordnung Umfassende Informationen zu allen Angeboten der Stadtbibliothek unter: www.stadtbibliothek-karlsruhe.de hAUSoRDNUNG Aufgrund des § 8 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gilt ab 1. Mai 2015 folgende Hausordnung: g In den Räumen der Stadtbibliothek dürfen durch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher andere weder gestört, behindert, belästigt oder gefährdet werden. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. g Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist nur im Lesecafé im Erdgeschoss erlaubt. Das Alkohol- und Rauchverbot, das im gesamten Haus gilt, ist zu beachten. g Wir bitten, auf die Nutzung von Handys zu verzichten. g Das Auslegen von Werbung und Veranstaltungsprogrammen sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit Zustimmung der Stadtbibliothek möglich und wird von dieser selbst durchgeführt. g Für Garderobe, Taschen, sonstige abgelegte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. g Das Mitbringen von Tieren (Ausnahme: Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Für Medien, die wegen Nichtrückgabe oder Verlust in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich eine Bearbei- tungsgebühr von 5,00 € pro Medium erhoben; für Zeitschriften 1,00 €. Verzugskosten sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Bei verspäteter Rückgabe von Videos und DVDs ergeht nur eine Erinnerung. Danach werden die Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen bzw., wenn diese bereits beglichen wurden, zurückerstattet. 7. AUSSChLUSS Personen, die gegen die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt in jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht ausgeschlossen, wenn sie den Verlust von Medien rechtzeitig melden und die aus dem Verlust entstandenen Kosten begleichen. 8. bENUtZUNG DER RÄUME Beim Betreten der Bibliotheksräume müssen Taschen jeder Art in den dafür vorgesehenen Schließfächern abgestellt werden. Eine Haftung für abgelegte Gegenstände und Garderobe wird nicht übernommen. Rauchen und Alkoholkonsum sind in den Bibliotheken nicht erlaubt. Es wird gebeten, auf den Gebrauch von Handys zu verzichten. Auf die Hausordnung der Bibliothek wird verwiesen. Personen, die gegen die jeweils geltende Hausordnung verstoßen, erhalten Hausverbot. 9. INtERNEtNUtZUNG Der Zugang zum Internet (W-LAN oder stationäre Arbeits- plätze) ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich. Eine ausführliche Anleitung für die Nutzung des W-LANs ist auf der Anmeldemaske aufgeführt. Karlsruhe, Mai 2015 Der Oberbürgermeister kulturamt | stadtbiliothek | 98 | benutzungsordnung g Rucksäcke und Taschen jeglicher Art und Größe müssen in den Taschenschränken eingeschlossen werden. Die Schließfächer können nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen. Die Schließfächer sind mit der Beendigung der Benutzung, spätestens mit Ende der Öffnungszeit eines jeden Tages, zu räumen. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. g Fahrräder, Skater, Inliner-Rollschuhe u.ä. sind in der Stadtbibliothek wegen Unfallgefahr verboten. g Die Toilettennutzung ist den Kundinnen und Kunden der Bibliothek vorbehalten. g Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig und an den Hauswänden ist nicht gestattet. Hierfür stehen in der Ständehausstraße Fahrradständer zur Verfügung. g Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, erhalten Hausverbot und werden von der Medienausleihe der Bibliothek ausgeschlossen. MEDIENbUS Stupferich Montag Rathaus 13.30 - 14.30 Uhr Hohenwettersbach Montag Rathaus 15.00 - 16.15 Uhr Beiertheim Montag Marie-Alexandra-Straße 16.45 - 17.30 Uhr Grünwinkel Dienstag Heidenstückerweg, 13.30 - 14.30 Uhr Ecke Bernsteinstraße Rheinstrandsiedlung Dienstag Pappelallee 14.45 - 15.30 Uhr Daxlanden Dienstag Pfalzstraße, neben der Schule 15.45 - 16.30 Uhr Nordstadt Dienstag Rhode-Island-Allee 17.00 - 18.00 Uhr Rintheim Mittwoch Mannheimer Straße, 13.30 - 14.30 Uhr Ecke Hirtenweg Rüppurr Mittwoch Tulpenstraße 15.00 - 16.15 Uhr Rastatter Straße 16.30 - 17.30 Uhr Grünwettersbach Donnerstag Heinz-Barth-Schule, 12.30 - 14.00 Uhr Esslinger Straße Palmbach Donnerstag Talstraße 14.30 - 15.15 Uhr Binsenschlauchsiedlung Donnerstag Landauer Straße, Nordweststadt 16.00 - 17.30 Uhr Weiherfeld / Dammerstock Freitag Links der Alb / 13.30 - 15.00 Uhr Ecke Belchenstraße Oberreut Freitag Rudolf-Breitscheid-Straße 15.30 - 16.30 Uhr Bulach Freitag St. Georg-Straße 16.45 - 17.30 Uhr stadtbibliothek | 1110 | benutzungsordnung ADRESSEN UND öFFNUNGSZEItEN St ADtbIb LI othEk IM NEUEN StÄNDEhAUS ständehausstraße 2, 76133 karlsruhe telefon: 0721 133-4249 oder -4250 telefon sekretariat: 0721 133-4201 e-mail: stadtbibliothek@kultur.karlsruhe.de montag geschlossen dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 uhr samstag 10 bis 14 uhr kINDER- UND JUGENDbIb LI othEk karlstraße 10, Prinz-max-Palais, 76133 karlsruhe telefon: 0721 133-4262 e-mail: jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de montag geschlossen dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 uhr samstag 10 bis 14 uhr DURLACh Pfinztalstraße 9, Karlsburg, 76227 Karlsruhe telefon: 0721 133-4265 oder -4266 e-mail: bibliothek-durlach@kultur.karlsruhe.de montag, dienstag und donnerstag 14 bis 18 uhr mittwoch 10 bis 14 uhr, Freitag 13 bis 18 uhr samstag (1x im monat ) 10 bis 14 uhr GRötZINGEN niddastraße 6, 76229 karlsruhe telefon: 0721 463019 e-mail: bibliothek-groetzingen@kultur.karlsruhe.de montag, dienstag und Freitag 14 bis 18 uhr mittwoch geschlossen donnerstag 10 bis 12 uhr und 15 bis 19 uhr MühLbURG rheinstraße 95, 76185 karlsruhe telefon: 0721 133-4270 e-mail: bibliothek-muehlburg@kultur.karlsruhe.de montag, dienstag und Freitag 14 bis 18 uhr mittwoch 10 bis 12 uhr und 14 bis 18 uhr NEUREUt rubensstraße 21 (badnerlandhalle), 76149 karlsruhe telefon: 0721 7818976 e-mail: bibliothek-neureut@kultur.karlsruhe.de montag und dienstag 14 bis 18 uhr mittwoch 13 bis 18 uhr donnerstag geschlossen Freitag 10 bis 12 uhr und 14 bis 17 uhr wALDStADt neisser straße 12, 76139 karlsruhe telefon: 0721 67673 e-mail: bibliothek-waldstadt@kultur.karlsruhe.de montag, dienstag und Freitag 14 bis 18 uhr mittwoch 10 bis 12 uhr und 14 bis 18 uhr donnerstag 13 bis 17 uhr AMERIkANISChE bIbLI othEk kanalweg 52 (smiley barracks), 76149 karlsruhe telefon: 0721 72752 e-mail: bibliothek-amerika@kultur.karlsruhe.de montag geschlossen dienstag bis Freitag 14 bis 18 uhr mittwoch 10 bis 12 uhr und 14 bis 18 uhr samstag 10 bis 14 uhr MEDIENbUS markgrafenstraße 14, 76131 karlsruhe telefon: 0721 133-4275 telefon mobil: 015129206289 e-mail: medienbus@kultur.karlsruhe.de Fahrplan: siehe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de donnerstag geschlossen
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1 Ausleihvertrag zwischen derStadtbibliothek Karlsruhe, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe - Verleiherin- und Name______________________________________________________ Anschrift______________________________________________________ Geburtsdatum______________________________________________________ Benutzernummer______________________________________________________ - Entleiher/in- § 1 Leihgegenstand Gegenstand dieses Leihvertrages ist die Ausleihe eines E-Book-Readers der Marke Sony PRS-T3mitdessenZubehör (Eingabestift, USB-Ladekabel,Kurzanleitung der Onleihe Karlsruhesowie „das Buch zu E-Books“), Readernummer_______________________ andie Entleiherin/den Entleiher. Entleiherin oder Entleiher können nurPersonen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Karlsruhe besitzen. § 2 Laufzeit und Ende des Vertrages Der Leihgegenstand wird für die Zeit vom ____________bis zum____________ verliehen. Die Leihfrist beträgt28 Tage. EineVerlängerungsmöglichkeit besteht nicht. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Ausleihfrist. § 3Umgang mit dem Leihgegenstand 1) Der Leihgegenstandwurde vor der Überlassung an die Entleiherin/ den Entleiher überprüft und wirdohne Mängel überlassen. Die Entleiherin/ der Entleiher ist verpflichtet, den Leihgegenstand sorgfältig zu behandeln. 2)Verluste oder Beschädigungendes Leihgegenstandessind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Eine Reparaturabwicklung erfolgt ausschließlich überdieBibliothek. 3) Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgerätes haftetdie Entleiherin/ der Entleiher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4) Eine Weitergabedes Leihgegenstandesan Dritte istuntersagt. 5) DerLeihgegenstandist lediglich für den dafür vorgesehenen Zweck- der Nutzung der Onleihe Karlsruhe- vorgesehen und darf nicht anderweitig genutzt werden.Eine Registrierung bei der mitgelieferten Software ist nicht gestattet. 2 §4Rückgabe des Leihgegenstandes, Säumnisgebühr, Schadenersatz 1)Spätestensam letzten vereinbarten Ausleihtag (vgl.§ 2) ist der Ausleihgegenstand vollständig und in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Stadtbibliothek zurückzugeben. 2) Wird der Ausleihgegenstand nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, istvon der Entleiherin / dem Entleiherfür jeden fälligen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe von2,-Euro an die Stadtbibliothek zu entrichten. 3) Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung kann die Stadtbibliothek von der Entleiherin/ dem Entleiher entweder die Neubeschaffung des selbigen Gerätes oder die Erstattung desWiederbeschaffungswertes verlangen. Sofernder Leihgegenstand nicht mehr im Handel erhältlich ist, kann auch die Neubeschaffung eines vergleichbaren Gerätes akzeptiert werden. Gibtdie Entleiherin / der Entleiher den Leihgegenstand trotz zweimaliger Mahnung der Verleiherin nicht innerhalb der im zweiten Mahnschreiben gesetzten Frist zurück, kann die Verleiherin ebenfalls Neubeschaffung des Leihgegenstandes oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verlangen. Sofern die Verleiherin von der Entleiherin/ dem Entleiher die Neubeschaffung des Mediums, die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes oder eines angemessenen Ersatzes verlangt, geht nach Erfüllung dieser Forderung dasEigentum am nicht zurückgegebenen Leihgegenstand aufdie Entleiherin/den Entleiherüber. Der Nachweis einer/ eines höheren oder niedrigeren Nutzungsentschädigung/ Schadens bleibt den Vertragsparteien jeweils unbenommen. § 5 Vorschriften zur Benutzungsordnung Die Vorschriften zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek bleiben unberührt. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur in schriftlicher Form wirksam, was auch für diese Klausel gilt. Karlsruhe, den................... ..................................................................................... (Verleiherin) ..................................................................................... (Entleiher/in)
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadt- bibliothek Vorlage: 2015/0212 dazu: Kostenlose Online-Dienste in der Stadtbibliothek Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig, Daniela Reiff und Re- nate Rastätter, der Stadträte Johannes Honné und Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2015 Vorlage: 2015/0172 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Aktualisierung der Benutzungsordnung zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): IT bietet neue Möglichkeiten, Informationen aufzu- nehmen, z. B. durch E-Book-Reader Literatur zu lesen. Damit unsere Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit einmal ausprobieren können, ist es sinnvoll, dass diese zur Ausleihe angeboten werden. Wir finden die Ergänzung in der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek gut und sinnvoll. Darüber bietet IT aber auch Möglichkeiten, Abläufe zu vereinfachen. Wenn diese unse- ren Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen, sollten wir sie nutzen. Als im Kulturaus- schuss Änderungen der Benutzungsordnung vorberaten wurden, haben wir nachge- fragt, ob auch Verbesserungen des Online-Services geplant seien. Die Antwort lautete dort, das sei nicht geplant. Das müsse von uns beantragt werden, wenn wir das woll- ten. Das haben wir jetzt auch getan. Wir freuen uns sehr, dass die Verwaltung das jetzt doch so schnell aufgegriffen hat, nachdem wir den Antrag gestellt haben und damit kostenlose Online- Benachrichtigungen beim Bereitstellen von vorgemerkten Büchern sowie Online- - 2 - Benachrichtigungen über das baldige Ende von Ausleihfristen möglich sind. Ich habe es schon verschiedenen Leuten erzählt, dass wir diesen Antrag gestellt haben. Sie haben sich alle gefreut, weil sie dadurch Geld sparen und außerdem wirklich noch einen ver- besserten Service haben. Wir danken der Verwaltung sehr, dass sie so schnell reagiert und das jetzt schon in die entsprechende Vorlage eingearbeitet haben, so dass wir letzten Endes dann auch hof- fen, dass es sehr schnell umgesetzt wird. Eine Anmerkung noch: Einige Nutzerinnen/Nutzer werden vielleicht nicht davon Ge- brauch machen und nach wie vor postalisch informiert werden wollen. Da wollten wir noch anregen zu prüfen, ob vielleicht eine Postkarte auch ausreicht, oder ob es ein Brief sein muss. Eine Postkarte muss nicht eingetütet werden. Es wird noch ein bisschen Pa- pier gespart. Das einfach noch einmal aus Auftrag. Ob das möglich ist, sollten Sie letz- ten Endes prüfen. Insgesamt wird unser Ausleihsystem in der Stadtbibliothek reibungsloser und noch be- nutzungsfreundlicher verlaufen. Wir danken der Verwaltung nochmals hierfür. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe eine sachliche Frage. Bisher hat eine Vorbestel- lung 0,60 Euro gekostet. Jetzt wird sie nichts mehr kosten. Wie verhindern wir, dass einzelne Leute unermesslich viele Vorbestellungen abgeben? Da bräuchte man noch eine zusätzliche Regelung, um genau das zu verhindern. Der Vorsitzende: Ich würde vorschlagen, dass wir das jetzt einmal aufnehmen und die Fachleute können einmal mit Ihnen diskutieren. Dann müsste man schauen, ob man es noch einmal in den Ausschuss nimmt. Aber ich würde es jetzt erst einmal so stehen las- sen wollen. Wir kommen jetzt zum Beschluss. Ich bitte Sie um das Kartenzeichen. - Sie können dem alle so zustimmen. Das ist einstimmig. Herzlichen Dank an die Stadtbibliothek, hier die Dinge so schnell aufzunehmen und in erfolgreicher Weise auch eine Einstimmigkeit zu erzeugen. Das gelingt nicht immer in allen Bereichen bei dem, was wir so tun. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Mai 2015