Unterstützung für die Geschäfte an der Ettlinger Straße

Vorlage: 2015/0209
Art: Anfrage
Datum: 31.03.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2015

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GfK-Geschäfte Ettlinger Straße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom 27. März 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2015 2015/0209 28 öffentlich Unterstützung für die Geschäfte an der Ettlinger Straße Fragen 1. Was unternimmt die Kasig um die Gewerbetreibenden an der Ettlinger Straße zu unterstützen? 2. Werden die Gewerbetreibenden bei den Aktivitäten zum Stadtgeburtstag mit einbezogen? 3. Inwiefern werden Maßnahmen zur Kundenwerbung und zur finanzieller Unterstützung für die betroffenen Gewerbetreibenden an der Ettlinger Straße schon umgesetzt? 4. Ist es der Kasig möglich eine Fußgängerschneise auf Höhe des Köbrü Kebap II zu schaffen? Ist es möglich als Werbemaßnahme ein Banner über die Ettlinger Straße zu spannen? Ist analog zur Mühlburglösung, die Schaffung von fünf weiteren Parkplätzen mit Brötchentaste realisierbar? 5. Existenzgründer werden gesondert betrachtet, inwiefern wirkt sich dies auf Existenzgründer aus? Was bedeutet die gesonderte Betrachtung praktisch? Begründung Bei einem Vororttermin mit Vertretern des Gemeinderats machten die Gewerbetreibenden an der Ettlinger Straße auf ihre miserable Situation und die Abkopplung ihrer Ladengeschäfte vom öffentlichen Verkehr aufmerksam. Laut ihnen wurde bis dato nicht die nötigen Unterstützungsmaßnahmen getroffen um die Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ladengeschäfte erhalten zu können. Diese wurden in der Antwort zum Änderungsantrag der KULT vom 30.01.2015 bestätigt. scheinen aber nicht auszureichen oder nicht ausreichend genug umgesetzt. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Reinhold Yabo Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. April 2015

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Reinhold Yabo (GfK) vom: 26.03.2015 eingegangen: 26.03.2015 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2015 2015/0209 28 öffentlich Dez. 1 Unterstützung für die Geschäfte an der Ettlinger Straße 1. Was unternimmt die KASIG, um die Gewerbetreibenden an der Ettlinger Straße zu unterstützen? Die Durchführung einer größeren Baumaßnahme im unmittelbaren Umfeld bringt für be- troffene Anlieger leider immer wieder Unannehmlichkeiten und Erschwernisse mit sich. Daher versuchen die Stadt und die KASIG mit Nachdruck, diese Problematik auf ein nicht zu vermeidendes Maß zu beschränken und - wenn begründet - auch zusätzliche Maß- nahmen zu ergreifen, die den Betroffenen einen Ausgleich für eingetretene Verschlech- terungen und Einbußen ermöglichen. Auch im Fall der Gewerbetreibenden in der Ettlinger Straße ist die KASIG im Rahmen ih- res gewerblichen Entschädigungsmanagements bereits seit Ende 2011 dabei, wirtschaft- liche Einbußen, die durch die Baumaßnahmen der Kombilösung verursacht sind, im rechtlich vertretbaren Umfang zu kompensieren. Wenn die erforderlichen Voraussetzun- gen erfüllt sind und wenn vor allem auch die entsprechenden Anträge gestellt werden, kommen die Entschädigungen so schnell wie möglich auch zur Auszahlung. Die KASIG hat im Bedarfsfall ihre Bereitschaft bekundet, den Gewerbetreibenden bei der Antrags- stellung formale Hilfestellung zu leisten und dies auch bereits praktiziert. Um bei Betroffenen drohende Liquiditätsprobleme zu verhindern, wurden darüber hin- aus von der KASIG auch schon Vorab-Auszahlungen getätigt, noch bevor die Begutach- tung durch den Wirtschaftsprüfer erfolgt ist. Die Mitarbeiter der KASIG standen und ste- hen im häufigen persönlichen Kontakt mit den Gewerbetreibenden, um möglichen Zah- lungsengpässen rechtzeitig entgegenwirken zu können. Anderslautende Aussagen in der Öffentlichkeit stellen nicht immer den wirklichen Sachverhalt dar. Seite 2 Auch auf dem Gebiet des Kooperations- und Baustellenmarketings finden auf Veranlas- sung oder unter Beteiligung der KASIG zahlreiche Aktivitäten zur Unterstützung der Ge- werbetreibenden in der Ettlinger Straße statt. Dazu gehören unter anderem die Bau- zaunwerbung, die künftig verstärkte Hinweisbeschilderung zu den Gewerbetreibenden oder auch die Kostenbeteiligung an Werbemaßnahmen. Mit Zustimmung des Ordnungs- und Bürgeramts wurde unter anderem für die dortige Apotheke ein Schwerbehinderten- parkplatz und für das Computergeschäft eine Ladezone eingerichtet. 2. Werden die Gewerbetreibenden bei den Aktivitäten zum Stadtgeburtstag mit einbezogen? Zusätzlich zu den oben beschriebenen Marketingmaßnahmen sind von den Gewerbe- treibenden in der Ettlinger Straße bisher keine weiteren Anfragen bezüglich einer mögli- chen Beteiligung am Programm des Stadtgeburtstags beim KA300-Team eingegangen. Im Rahmen des Stadtgeburtstags wird im Bereich Ettlinger Straße/Kongresszentrum/Zoo vom 21. bis 23. August das Lichterfest des Zoos stattfinden, das in diesem Jahr auf drei Tage verlängert wird und, nach bisherigem Stand der Planung, auch auf den Festplatz ausgeweitet wird. Zudem feiert der Zoo Karlsruhe in diesem Jahr sein 150-jähriges Jubi- läum mit einem eigenen Eventwochenende am 8. und 9. August 2015. 3. Inwiefern werden Maßnahmen zur Kundenwerbung und zur finanziellen Unter- stützung für die betroffenen Gewerbetreibenden an der Ettlinger Straße schon umgesetzt? Siehe hierzu Antworten zu 1. und 2. Seite 3 4. Ist es der Kasig möglich eine Fußgängerschneise auf Höhe des Köbrü Kebap II zu schaffen? Bei der Thematik der Verkehrsabwicklung in der Ettlinger Straße während der Bauphase für den Südabzweig muss berücksichtigt werden, dass die baubetrieblichen Notwendig- keiten und die örtlichen Gegebenheiten leider nicht alle wünschenswerten Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit zulassen. Eine Fußgängerquerung über die Ettlinger Straße direkt auf Höhe der Schützenstraße kann zu gegebener Zeit dann eingerichtet werden, wenn der Baufortschritt die räumlichen Voraussetzungen bie- tet und die Maßnahme sich auch in die integrierte bauzeitliche Verkehrsführungsplanung einfügen lässt. Die gegenwärtig eingerichtete bauzeitliche Fußgängerquerung befindet sich südlich vom besagten Schnellimbiss und ist ca. 70m entfernt. Ist es möglich als Werbemaßnahme ein Banner über die Ettlinger Straße zu spannen? Durch den Einsatz von großen Baugeräten bei der Herstellung der Haltestelle Kongress- zentrum und des Tunnels für den Südabzweig wird es aus sicherheitstechnischen Grün- den nicht möglich sein, das Baufeld zu Werbezwecken mit einem Banner zu überspan- nen. Wie unter Punkt 1. bereits erwähnt, sollen die Gewerbetreibenden in der Ettlinger dafür durch erweiterte Hinweisbeschilderung, Bauzaunwerbung und weitere Werbe- maßnahmen öffentlichkeitswirksam unterstützt werden. Ist analog zur Mühlburglösung, die Schaffung von fünf weiteren Parkplätzen mit Brötchentaste realisierbar? Ein kostenloses Parken für 30 Minuten (sogenannte Brötchentaste) ist nicht möglich. Die vom Gemeinderat beschlossene Parkgebührensatzung sieht dies nur für Mühlburg und Durlach vor. Ebenso nicht realisierbar ist aufgrund des fehlenden Platzangebots gegen- wärtig die Schaffung weiterer Parkplätze. Seite 4 5. Existenzgründer werden gesondert betrachtet, inwiefern wirkt sich dies auf Existenzgründer aus? Was bedeutet die gesonderte Betrachtung praktisch? Die gesonderte Betrachtung bei Existenzgründern ist deshalb notwendig, da der Plan- feststellungsbeschluss bzw. der Art. 14 GG (in Form des enteignenden Eingriffs) den Gewerbebetrieb als Eigentumsrecht insoweit schützt, als dass der unzumutbare Verlust des bereits erlangten Kundenstamms über eine Rohertragskompensation entsprechend entschädigt wird. Hierbei wird die Rohertragssituation vor der Maßnahme mit der wäh- rend der Maßnahme gutachterlich betrachtet und ggf. Entschädigungen ermittelt. Bloße Gewinnaussichten oder -chancen sind hingegen nicht entschädigungsfähig, dies macht der Planfeststellungsbeschluss in Anlehnung an den Art. 14 GG deutlich. Eröffnet also ein Betrieb in das Baugeschehen hinein bzw. unmittelbar davor, ist es weder recht- lich noch praktisch möglich, Entschädigungen zu leisten. Einzige Ausnahme bildet hier die Fortführung eines bereits bestehenden Betriebes durch einen neuen Inhaber. Hierbei ist es dann allerdings notwendig, dass der neue Inhaber die Zahlen des Vorgängerbetrie- bes vorlegt. Sollte der Betrieb bereits am Entschädigungsverfahren teilgenommen haben, erübrigt sich die Vorlage der "alten" Betriebszahlen. Diesbezüglich berät die KASIG po- tentielle "Betriebsnachfolger" dahingehend, als dass diese mit Übernahme die entspre- chenden Unterlagen/Betriebszahlen des Vorgängers einfordern. Ferner besteht generell die Möglichkeit, dass neueröffnende Betriebe bauzeitlich ange- messene Mietreduktionen beim Vermieter geltend machen, die dieser über das Entschä- digungsverfahren "Mietentschädigung" geltend machen kann.

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 28. April 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 28 der Tagesordnung: Unterstützung für die Geschäfte an der Ettlinger Straße Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Reinhold Yabo (GfK) vom 27. März 2015 Vorlage: 2015/0209 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Mai 2015